Jede vierte Hotelbuchung findet derzeit über Hotelbuchungsportale statt. Die Buchungen erfolgen zumeist auf einem der marktbeherrschenden Hotelportale: HRS, Booking oder Expedia. Diese Unternehmen generieren kumuliert 90 Prozent der Marktanteile auf dem Hotelportalmarkt und verwenden/verwendeten alle Bestpreisklauseln in ihren Verträgen. Ziel der Arbeit ist deshalb die kartellrechtliche Beurteilung derartiger Klauseln im Fall HRS sowie die Vertragsgestaltung im Falle eines Kartellrechtsverstoßes. Die Bewertung erfolgt anhand der Darstellung des Bundeskartellamtsbeschlusses und der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Den Entscheidungen sind die Grundlagen von Vertragsschlüssen im Internet sowie wichtige Begriffserklärungen vorangestellt. In Folge dessen hat jeder Leser mit kartellrechtlichen Grundwissen, die Möglichkeit die kartellrechtliche Beurteilung nachvollziehen zu können.
Aus Sicht des BKartA stellen die verwendeten Bestpreisklauseln eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dar und begründen damit eine Abstellungsverfügung. Diese Entscheidung wird anhand zentraler Prüfungspunkte ausführlich dargestellt. Weiterhin erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf, dass die Klage der HRS bezüglich des Beschlusses zurückwies und die Abstellungsverpflichtung ebenfalls für rechtmäßig erachtet.
Wesentlich ist jedoch die Frage, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten der HRS aber auch anderen Unternehmen bleiben, um nicht gegen die Abstellungsverfügung durch das Bundeskartellamt zu verstoßen bzw. ein kartellrechtliches Verfahren zu vermeiden. Dennoch besteht weiterhin die Absicht die eigene Marktposition durch die besten Preise und Konditionen zu stärken.
Inhaltsverzeichnis
- 1. EINFÜHRUNG
- 2. VERTRAGSABSCHLUSS IM INTERNET
- 2.1 QUALIFIZIERUNG UND ZUGANG der WillenserklÄRUNG
- 2.2 ANGEBOT UND ANNAHME IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR...
- 2.3 WIDERRUF AUF GRUNDLAGE VON FERNABSATZVERTRÄGEN
- 3. DEFINITION DES BEGRIFFS ONLINEPORTAL/ INTERNETPLATTFORM
- 4. EINFÜHRUNG IN DAS UNTERNEHMEN HRS
- 5. RECHTSBEZIEHUNGEN DER BETEILIGTEN
- 5.1 RECHTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN HRS UND DEN HOTELUNTERNEHMEN
- 5.2 RECHTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN HRS UND BUCHENDEN
- 5.3 RECHTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN HOTELS UND DEN BUCHENDEN.
- 6. ERLÄUTERUNG RELEVANTER RECHTLICHER BEGRIFFE
- 6.1. MEISTBEGÜNSTIGUNGSKLAUSEL
- 6.2 BESTPREISKLAUSEL.....
- 6.2.1 Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals HRS
- 7. SACHVERHALT
- 7.1 BESCHLUSSENTSCHEIDUNG DES BUNDESKARTELLAMTS.
- 7.2 BESCHWERDEENTSCHEIDUNG DES OLG DÜSSELDORF
- 8.KARTELLRECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT DER VON HRS VERWENDETEN BESTPREISKLAUSELN......
- 8.1. VORLIEGEN EINER WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDEN VEREINBARUNG......
- 8.1.1 Marktabgrenzung - relevanter Markt..
- 8.1.1.1 Sachlich relevanter Markt....
- 8.1.1.2 Räumlich/geographisch relevanter Markt....
- 8.1.2 Verstoẞ wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen/Kartellverbot..\n(§1 GWB/Art 101 Abs. 1 AEUV)
- 8.1.2.2 Materieller Anwendungsbereich.
- 8.1.2.2.1 Handelsvertreter
- 8.1.2.2.2 Nebenabrede....
- 8.1.3 Bezwecken und Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung.
- 8.1.3.1. Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Hotelportalen..
- 8.1.3.1. Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Hotelunternehmen
- 8.1.4 Spürbarkeit..
- 8.1.5 Freistellung vom Wettbewerbsverbot nach § 2 Abs. 2 GWB/101 Abs. 3 AEUV i. V. m.\nder Vertikal GVO.....
- 8.1.6 Einzelfreistellung i. S. d. § 2 Abs. 1 GWB / Art. 101 Abs. 3 AEUV.
- 8.2 MISSBRÄUCHLICHE AUSNUTZUNG DER MARKTBEHERRSCHENDEN STELLUNG...
- 8.3 MABNAHMEN.
- 8.3.1 Abstellungsverfügung i. S. d. § 32 Abs. 1 GWB.
- 8.3.2 Erforderliche Abhilfemaßnahmen i. S. d. § 32 Abs. 2 GWB.
- 8.3.3 Verpflichtungszusage i. S. d. § 32 b GWB
- 8.3.4 Entzug der Freistellung.
- 9. BESCHWERDEENTSCHEIDUNG DES OLG DÜSSELDORF
- 9.1 RELEVANTER MARKT..
- 9.2 BEWIRKTe WettbeweRBSBESCHRÄNKUNG
- 9.3 FREISTELLUNG VOM KARTELLVERBOT
- 10. VERTRAGLICHE GESTALTUNG.......
- 10.1 VERFAHREN GEGEN BOOKING UND EXPEDIA
- 10.2 TATSÄCHLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN DER HRS UND BOOKING..
- 10.3 POTENTIELLE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN DER HRS UND BOOKING...
- 11. FAZIT
- Vertragsabschluss im Internet und dessen Besonderheiten
- Kartellrechtliche Beurteilung von Bestpreisklauseln
- Relevante Rechtsbegriffe im Kontext von Bestpreisklauseln
- Marktabgrenzung im Kartellrecht
- Mögliche Gestaltungsoptionen für Hotelbuchungsportale
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der kartellrechtlichen Beurteilung von Bestpreisklauseln im Kontext des Hotelbuchungsportals HRS. Die Arbeit analysiert den Vertragsabschluss im Internet und beleuchtet dabei insbesondere die Qualifizierung und den Zugang von Willenserklärungen sowie die Anwendung von Bestpreisklauseln im elektronischen Rechtsverkehr. Im Zentrum steht die kartellrechtliche Bewertung dieser Klauseln durch das Bundeskartellamt und das Oberlandesgericht Düsseldorf. Darüber hinaus werden Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen aufgezeigt, die mit Bestpreisklauseln arbeiten.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Relevanz des Themas im Kontext des wachsenden Online-Hotelbuchungsmarktes hervorhebt. Im zweiten Kapitel werden die Besonderheiten des Vertragsabschlusses im Internet dargestellt, wobei insbesondere die Qualifizierung von Willenserklärungen, das Angebot und die Annahme im elektronischen Rechtsverkehr sowie der Widerruf im Rahmen von Fernabsatzverträgen behandelt werden. Kapitel drei definiert den Begriff des Onlineportals und der Internetplattform. Kapitel vier bietet eine Einführung in das Unternehmen HRS. Kapitel fünf beleuchtet die Rechtsbeziehungen zwischen HRS, den Hotelbetrieben und den Buchenden.
Im sechsten Kapitel werden relevante Rechtsbegriffe wie Meistbegünstigungsklauseln und Bestpreisklauseln erläutert. Kapitel sieben beschreibt den Sachverhalt, indem die Entscheidungen des Bundeskartellamtes und des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Bezug auf die von HRS verwendeten Bestpreisklauseln dargestellt werden. Kapitel acht widmet sich der kartellrechtlichen Zulässigkeit der von HRS verwendeten Bestpreisklauseln und analysiert die verschiedenen Aspekte wie das Vorliegen einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung, die Marktabgrenzung, die Spürbarkeit und die Freistellungsmöglichkeiten. Kapitel neun befasst sich mit der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Bezug auf die relevanten Marktdefinitionen, die Bewirkung einer Wettbewerbsbeschränkung und die Freistellungsmöglichkeiten. Kapitel zehn beleuchtet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für Hotelbuchungsportale und stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Praxis dar. Die Arbeit schließt mit einem Fazit, das die wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen zusammenfasst.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema des Vertragsabschlusses im Internet, dem Kartellrecht, Bestpreisklauseln, Hotelbuchungsportalen, Marktabgrenzung, Wettbewerbsbeschränkung, Freistellung, Meistbegünstigungsklauseln und Gestaltungsoptionen. Sie befasst sich mit der kartellrechtlichen Beurteilung von Bestpreisklauseln am Beispiel des Hotelbuchungsportals HRS.
- Quote paper
- Katharina Strätker (Author), 2017, Vertragsabschluss im Internet und die kartellrechtliche Beurteilung von Bestpreisklausel am Beispiel des Hotelbuchungsportals HRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375788