Das Jahr 2015 ist vor allem ein Grund für die Vereinten Nationen (VN) einen runden Geburtstag zu feiern. 70 Jahre sind seit ihrer Gründung am 26. Juni 1945 vergangen. Die Vereinten Nationen gehen als direkte Konsequenz aus dem Zweiten Weltkrieg hervor. Nie wieder sollte ein Krieg derartigen Ausmaßes die Welt in Schutt und Asche legen, sodass die vier Siegermächte mit weiteren Nationen zusammen kamen, um die Charta der Vereinten Nationen unterzeichneten. Man wollte ein System der Sicherheit erschaffen, um „wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“ (VN-Charta Art. 1) Das wichtigste Organ für die Umsetzung dieser Vorsätze ist der VN-Sicherheitsrat, der am 17.01.1946 ins Leben gerufen wurde.
Seit dieser Zeit hat sich das weltpolitische Geschehen allerdings stark verändert. Der Kalte Krieg ist vorübergegangen, die Berliner Mauer gefallen, Deutschland wieder vereint und die Sowjetunion hat sich aufgelöst. Die Welt, die einst durch Bipolarität gekennzeichnet war, ist nun multipolar geprägt. Auch hat sich die Kriegsführung verändert, wo früher hauptsächlich Kriege zwischen einzelnen Staaten herrschten, findet man heute hauptsächlich innerstaatliche Konflikte vor, die sich durch asymmetrische Kriegsführung auszeichnen. Allgemein steht die Welt vor komplexen Problemen, die gerade durch die Globalisierung nicht nur einzelne Staaten betreffen, sondern von der Staatengemeinschaft zusammen gelöst werden müssen.
Trotz dieses gewaltigen Wandels hat sich der Sicherheitsrat sich seit seiner Gründung vor fast 60 Jahren überhaupt nicht verändert. Dass ein Missverhältnis zwischen der Form des Sicherheitsrats und dem aktuellen politischen Weltgeschehen vorliegt, lässt sich nicht leugnen. Darin sind sich so gut wie alle Staaten einig. So kam der Wunsch nach Reformen schon Anfang der 1990er Jahre in der Generalversammlung auf, auch Deutschland machte sich wiederholt dafür stark dafür. Trotz alldem hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nichts verändert.
Die folgende Arbeit soll genau hier ansetzen und der Frage nachgehen, inwiefern eine Reform des UN-Sicherheitsrats überhaupt realistisch ist.
Inhaltverzeichnis
1. Einleitung
2. Der UN-Sicherheitsrat
2.1. Strukturen
2.2. Funktionen
2.3. Effektivität, Repräsentativität, Legitimität
3. Reform des UN-Sicherheitsrat
3.1. Reformbemühungen und -bedarf
3.2. Verschiedene Modelle
3.2.1. Razali-Plan
3.2.2. High-Level-Panel
3.2.3. G4
3.2.4. Vorschlag der Afrikanischen Union (AU)
3.2.5. Uniting for Consensus
3.2.6. Panama
3.3. Alternative Lösungsansätze
4. Zusammenfassung und Fazit
Literaturverzeichnis
- Citar trabajo
- Anónimo,, 2015, Die Reformierbarkeit des UN-Sicherheitsrats. Eine Utopie?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375503
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