Im Jahre 2016 gingen insgesamt 67.898 Patente-, 14.024 Gebrauchsmuster-, 72.807 Marken- und 54.588 Designanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt ein. Dabei liegt der prozentuale Anteil von Privatanmeldern für das Jahr 2016 lediglich bei 5,7%. Es ist der Frage nachzugehen, aus welchen Gründen der Großteil der Anmeldungen von Unternehmen und Institutionen stammt. Dies kann vor allem durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen bzw. durch das Arbeitnehmererfin-dungsgesetz (ArbnErfG) begründet werden. Zunächst ist es notwendig, dass theoretische Grundlagen geschaffen werden.
Hierzu wird zuerst der Begriff „Erfindung“ vorgestellt. Im Anschluss daran werden die verschiedenen Schutzrechte in Deutschland erläutert. Im nächsten Schritt erfolgt die Darstellung der Charakteristika der Patente und Gebrauchsmuster und es wird eine Unterscheidung aufgrund der gesetzlichen Grundlagen vorgenommen.
Mit diesem Wissen ist es anschließend möglich, sich ausführlich mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz befassen zu können.
Als Produkt dieser Projektarbeit wird ein Leitfaden zur Vorgehensweise eines vermeintlichen Erfinders angestrebt, der sich im Dienstverhältnis befindet.
Der Leitfaden beinhaltet eine schriftliche Ausarbeitung zum Thema „Technische Schutzrechte“ sowie einen Ablaufplan zur übersichtlicheren Darstellung des komplexen und bedeutenden Themengebietes. Denn schon wie der ehemalige Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes Erich Häußer sagte: "Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert". Ist der Arbeitnehmer über seine Rechte und Pflichten im Klaren, profitiert auch der Arbeitgeber davon. Denn nur wenn der ideenreiche Angestellte weißt, dass er beispielsweise eine Erfindung zu melden hat, wird er dies auch tun.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abkürzungs- und Begriffsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition der Begrifflichkeit „Erfindung“
3 Technische Schutzrechte in Deutschland
3.1 Einordnung der technischen Schutzrechte
3.2 Das Patent
3.3 Das Gebrauchsmuster
3.4 Gegenüberstellung von Patent und Gebrauchsmuster
3.5 Schutzrechts-Recherche
4 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)
4.1 Anwendungsbereich
4.2 Differenzierung der Erfindungen
5 Gebundene Erfindung (Diensterfindung)
5.1 Definition
5.2 Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bzw. -gebers
6 Freie Erfindung
6.1 Definition
6.2 Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bzw. -gebers
7 Technischer Verbesserungsvorschlag
7.1 Definition
7.2 Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bzw. -gebers
8 Erfinder und Anmelder
8.1 Erfinder
8.2 Anmelder
8.3 Zusammenfassung
9 Vergütung
9.1 Gesetzliche Grundlage
9.2 Bestimmen der Vergütung
10 Der Ablaufplan
10.1 Erstellung des Ablaufplans
10.1 Nutzen des Ablaufplans
11 Abschließende Worte
11.1 Fazit
11.2 Ergänzende Informationen
Quellenverzeichnis
Anhang
Eidesstattliche Erklärung
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.