Diese Seminararbeit zeigt auf, ob eine private Altersvorsorge notwendig ist, um neben der gesetzlichen Rente genügend Einkommen im Rentenalter zur Verfügung zu haben. Dabei wird auf die umfangreiche Auswahl an Vorsorgemöglichkeiten eingegangen. Darüber hinaus wird dargelegt, wo Chancen und Probleme der privaten Altersvorsorge liegen.
Zunächst wird ein Rückblick zeigen, wie die heutige gesetzliche Rentenversicherung entstanden ist. Anschließend wird die betriebliche Altersvorsorge ausführlich behandelt. Danach sind die staatlich geförderten Modelle der sogenannten Riester- und Rürup-Rente aufgeführt. Bei der breiten Auswahl and Modellen der freien privaten Vorsorge werden einige Möglichkeiten, wie zum Beispiel festverzinsliche Anlagen und die Kapitallebensversicherung, erläutert. Nach einer begründeten Stellungnahme zur privaten Vorsorge schließt die Arbeit mit einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Altersvorsorge in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Chancen und Probleme der privaten Altersvorsorge
1. Bedeutung der privaten Altersvorsorge
2. Rückblick auf die Geschichte der Altersvorsorge in Deutschland
2.1 Sozialgesetze von Otto von Bismarck im Jahr
2.2 Rentenversicherung durch Konrad Adenauer im Jahr
3. Die gesetzliche Rentenversicherung
3.1 Prinzip der gesetzlichen Altersvorsorge
3.2 Probleme der gesetzlichen Altersvorsorge
3.2.1 Der demografische Wandel
3.2.2 Wirtschaftliche Risiken
3.2.3 Politischer Einfluss auf die gesetzliche Rentenversicherung
4. Modelle der privaten Altersvorsorge
4.1 Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung
4.1.1 Direktzusage
4.1.2 Direktversicherung
4.1.3 Pensionskassen
4.1.4 Pensionsfonds
4.1.5 Unterstützungskassen
4.1.6 Fallbeispiel zu den Chancen der Entgeltumwandlung
4.2 Geförderte Modelle aus den Zulagenmodellen
4.2.1 Riester-Rente
4.2.2 Rürup-Rente
4.3 Freie private Vorsorge
4.3.1 Festverzinsliche Anlagen
4.3.2 Aktien
4.3.3 Kapitallebensversicherung
4.3.4 Private Rentenversicherung
4.3.5 Immobilien
5. Eigene begründete Stellungnahme zur privaten Altersvorsorge
6. Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Altersvorsorge
1. Bedeutung der privaten Altersvorsorge
„Die Rente ist sicher!“ Das sind die Worte des ehemaligen deutschen Arbeitsministers Norbert Blüm aus dem Jahr 1986. Dieses Zitat vermittelt den Eindruck, dass es vollkommen ausreichend ist, sich auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Ist das auch heute der Fall oder wäre es sinnvoll zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat für das Alter vorzusorgen?
80 Prozent des letzten Nettogehalts brauchen Senioren in etwa, wenn sie ihren Lebensstandard nicht massiv einschränken wollen. Doch die gesetzliche Rente wird wohl ab dem Jahr 2030 auf circa 50 Prozent des letzten Nettogehalts schrumpfen.[1] Was kann man tun, um der drohenden Altersarmut zu entgehen?
Ziel dieser Seminararbeit ist es, aufzuzeigen, ob eine private Altersvorsorge notwendig ist, um neben der gesetzlichen Rente genügend Einkommen im Rentenalter zur Verfügung zu haben. Dabei wird auf die umfangreiche Auswahl an Vorsorgemöglichkeiten eingegangen. Darüber hinaus soll dargelegt werden, wo Chancen und Probleme der privaten Altersvorsorge liegen. Jedoch können nicht alle Altersvorsorgeoptionen detailliert beleuchtet werden, da dieses den Rahmen der Arbeit sprengen würde.
Zunächst wird ein Rückblick zeigen, wie die heutige gesetzliche Rentenversicherung entstanden ist. Auf diese wird im zweiten Gliederungspunkt näher eingegangen und anhand ihrer Probleme wird verdeutlicht, dass private Vorsorge unabdingbar ist. Den Kern dieser Arbeit bildet der vierte Gliederungspunkt, der als erstes die betriebliche Altersvorsorge ausführlich behandelt. Anschließend sind die staatlich geförderten Modelle der sogenannten Riester- und Rürup-Rente aufgeführt. Bei der breiten Auswahl an Modellen der freien privaten Vorsorge musste sich auf die häufigsten und wichtigsten Möglichkeiten konzentriert werden. Nach einer begründeten Stellungnahme zur privaten Vorsorge schließt die Arbeit mit einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Altersvorsorge in Deutschland.
Die Basis der Seminararbeit bilden drei gedruckte Publikationen in Form von Ratgebern zur privaten Vorsorge für das Rentenalter. Hinzu kommt eine Buchquelle, welche allgemeine Informationen sowohl zur gesetzlichen als auch zur privaten Altersvorsorge beinhaltet. Des Weiteren wurde Fachliteratur zu spezifischen Themen wie beispielsweise der Rentenreform von 1957 verwendet. Überdies wurden auch vermehrt Internetquellen herangezogen, da diese die neusten Zahlen beinhalten, welche für dieses aktuelle Thema erforderlich sind.
2. Rückblick auf die Geschichte der Altersvorsorge in Deutschland
Über hundert Jahre besteht in Deutschland bereits eine Sozialversicherung. Während dieser langen Zeit wurde sie kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Doch ist das Modell auch in Zukunft bestandsfähig?
2.1 Sozialgesetze von Otto von Bismarck im Jahr 1881
Das erste Mal wurde eine Absicherung für den Arbeitnehmer im Alter im Rahmen der Einführung der Sozialgesetze im Deutschen Kaiserreich erwähnt. Am 17. November 1881 verlas Reichskanzler Otto von Bismarck während des Deutschen Reichstags im königlichen Schloss zu Berlin eine Botschaft Kaiser Wilhelms I., deren Inhalt ein Programm zum Schutz der Arbeiterschaft betraf. Zu dieser Zeit schritt die Industrialisierung in Deutschland rasch voran und der technisch-wirtschaftliche Fortschritt hatte großen Teilen der arbeitenden Gesellschaft Ausbeutung und Armut gebracht. Hinter den Zugeständnissen des Kaisers an die Arbeiterschaft verbarg sich wahrscheinlich der Wille der vermeintlichen Bedrohung durch die wachsende sozialdemokratische Bewegung entgegenzuwirken. Neben der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung war auch eine Absicherung gegen Armut im Alter vorgesehen.[2]
Am 22. Juli 1889 wurde das Gesetz betreffend der Invaliditäts- und Alterssicherung der Arbeiter verabschiedet. Doch das Gesetz hatte zahlreiche Mängel, welche später auch zu dessen Scheitern führten. Eine große Schwachstelle war, dass nur männliche Arbeiter Anspruch auf eine Alterssicherung hatten. Außerdem erhielten vor allem Invalide und sonst nur die Arbeiter ohne Prüfung der Erwerbsunfähigkeit Leistungen, welche die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht hatten. Da laut des Statistischen Bundesamts die durchschnittliche Lebenserwartung 1891 bei Männern nur 40,6 Jahre betrug, hatten kaum unverletzte und gesund gebliebene Versicherte die Möglichkeit jemals Rentenleistungen zu beziehen. Da auch eine Witwenrente nicht vorgesehen war, hatte nicht einmal die Familie Anspruch auf die Rente des Arbeiters.
Mit knapp zwei Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts waren die Beiträge gering – entsprechend waren die Leistungen niedrig und weit von einer Lebensstandardsicherung entfernt. "Beispielsweise betrug die Altersrente bei 30 Jahren Beitragszahlung nur ein Fünftel bis Sechstel des vormaligen Jahresverdienstes, denn sie galt als Zulage, die nicht zur Existenzsicherung ausreichte."[3] Hinzu kam, dass das Rentensystem auf ein Kapitaldeckungsverfahren setzte, also das Ansparen der Rentenbeiträge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlten ihre Beiträge anteilig auf Rentenkonten ein. Es kam jedoch nie eine ausreichende Kapitaldeckung zustande, wofür sowohl die zuvor erwähnten niedrigen Beitragssätze als auch die Weltwirtschaftskrise von 1928 und die beiden Weltkriege verantwortlich waren.[4] „Ein Arbeiter, der ein monatliches Einkommen zwischen 350 und 550 Reichsmark hatte, bekam gerade einmal 11,25 Mark Rente.“[5] Aus eben genannten Gründen war die gesetzliche Rente zum Scheitern verurteilt und es folgte eine grundlegende Reform der Rentenversicherung.
2.2 Rentenversicherung durch Konrad Adenauer im Jahr 1957
Die Rentenversicherung, wie man sie heute kennt, wurde 1957 von Bundeskanzler Konrad Adenauer veranlasst. Mit der Reform von 1957 änderte sich Folgendes: Die Renten stellten nicht länger nur einen Zuschuss dar, sondern eine Sicherung des Lebensunterhalts. Eine weitere Grundvorstellung war, dass Rentner in Zukunft regelmäßig mit ihrer gesetzlichen Rente an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben sollten. Die Renten wurden an die Bruttolöhne der Arbeiter angepasst und wuchsen mit dem Lohnniveau mit; man spricht auch von der Dynamisierung der Renten. Der Hintergedanke bei der Idee der Dynamisierung war, dass „das Rentenniveau der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst [wurde und es] den Rentnern ermöglicht wurde, ihren Lebensstandard auch im Alter zu halten.“[6] Des Weiteren stand auch eine Änderung der Finanzierung außer Frage: Die Rentenbezüge sollten nicht mehr über das Kapitaldeckungsverfahren, sondern über ein Umlageverfahren finanziert werden. Diese Form der Finanzierung beruht auf dem sogenannten „Generationenvertrag“. Das heißt, die Beiträge, welche die Arbeitnehmer in die Rentenkassen einzahlen, werden nicht angespart, sondern sofort den Rentnern ausgezahlt. Der Generationenvertrag legt fest, dass die jeweils erwerbstätige, jüngere Generation gemäß des Solidaritätsprinzips mit ihren Beiträgen die Renten der Älteren, die nicht mehr arbeiten, bezahlen.[7]
Der Hauptgrund, warum man sich gegen das Kapitaldeckungsverfahren und für das Umlageverfahren entschieden hat, waren die schlechten wirtschaftlichen Erfahrungen, die man bis zu diesem Zeitpunkt gemacht hatte, und die daraus resultierenden Nachteile eines solchen Verfahrens. Denn die Kapitalansammlung unterliegt wirtschaftlichen Schwankungen und kann durch Inflation, wie 1923, oder einer Währungsreform, wie im Jahr 1948, negativ beeinflusst werden und dadurch verloren gehen.
Zur Zeit des sogenannten Wirtschaftswunders in Deutschland in den 1950er und 1960er Jahren war die Bundesregierung übermäßig zuversichtlich und ging von einer stetig positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus. Auch wenn Wissenschaftler stets die Funktionsfähigkeit des Generationenvertrags bezweifelten, funktionierte das Rentensystem nach dem Umlageverfahren über viele Jahre einwandfrei.[8]
Angesichts des starken Geburtenrückgangs in den siebziger Jahren rückten die Folgen des demografischen Wandels zunehmend ins Blickfeld und das Thema Rente geriet erstmals in eine breite öffentliche Diskussion. Der starke Geburtenrückgang wird mit der Einführung der Anti-Baby-Pille begründet und führte zum sogenannten Pillenknick.[9]
Ab den 1970er Jahren fand im Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung ein politisches Umdenken statt, das im Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 1992 wie folgt formuliert wurde:
„Die Änderung des Altersaufbaus unserer Bevölkerung und die sich daraus ergebenden tiefgreifenden Auswirkungen stellen die Rentenversicherung mittel- und langfristig vor erhebliche Finanzierungsprobleme. Wichtige Strukturelemente der Rentenversicherung bedürfen zur besseren Bewältigung der gestellten Anforderungen der Weiterentwicklung und Ergänzung.“[10]
3. Die gesetzliche Rentenversicherung
Nach zahlreichen Gesetzesreformen und Weiterentwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wird im folgenden Kapitel die gesetzliche Rentenversicherung Deutschlands nach heutigem Stand vorgestellt.
3.1 Prinzip der gesetzlichen Altersvorsorge
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Einkommenshöhe, pflichtversichert. Selbstständige und Beamte hingegen unterliegen nicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen im Jahr 2016 18,7 Prozent des Bruttojahreseinkommens und sind je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen.[11] Die Einzahlungen werden im Umlageverfahren sofort wieder für laufende Rentenzahlungen ausgegeben.
3.2 Probleme der gesetzlichen Altersvorsorge
Mit der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Ziel verfolgt, durchschnittlichen Einkommensklassen eine ausreichende Basisversorgung im Alter zu gewährleisten. Jedoch wird dieses Ziel immer unrealistischer, da die gesetzliche Rentenversicherung stets mit großen demografischen, wirtschaftlichen und politischen Risiken behaftet ist.
3.2.1 Der demografische Wandel
Langfristig wird die gesetzliche Rentenversicherung an den Folgen des demografischen Wandels scheitern. Der demografische Wandel (von griechisch δῆμος = Volk, und γραφή = Beschreibung) beschreibt Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur. Die schrumpfende Bevölkerung in Deutschland führt zu einem Rückgang der Erwerbsbevölkerung und lässt die Finanzierungbasis der Rentenversicherung wegbrechen. Während 1960 noch drei Arbeitnehmer für die Rente eines Rentners aufkamen, werde nach Berechnungen des „Prognos-Institutes“ im Jahr 2040 ein einzahlender Arbeitnehmer die Rente eines Rentners bezahlen. Dies bestätigt auch die Entwicklung des Vergleichs von Renteneinnahmen und Rentenausgaben in Deutschland. Die Differenz von Renteneinnahmen und -ausgaben betrug im Jahr 2000 rund 20 Milliarden Euro, während der Staat 2014 bereits eine Unterdeckung von mehr als 40 Milliarden Euro mit Zuschüssen ausgleichen musste[12] ; wie das Säulenmodell im Anhang illustriert.[13]
Grund für diese Entwicklung ist einerseits der Rückgang der Geburtenrate, welche im Jahr 2015 bei nur 1,5 Kindern je Frau lag.[14] Für eine ansteigende Bevölkerungsentwicklung wird jedoch eine Geburtenrate von mehr als zwei Kindern je Frau benötigt. Andererseits besteht ein Ungleichgewicht zwischen der Geburtenrate und der Sterberate, was an der positiven Entwicklung der Lebenserwartung festgemacht wird. Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Ein im Jahr 1960 geborener Mann hatte eine Lebenserwartung von 66,48 Jahren, während ein im Jahr 2013 geborener Mann voraussichtlich 78,01 Jahre lebt.[15] Dank der medizinischen Entwicklung und des gestiegenen Wohlstandes können sich Senioren heute über mehr Lebensjahre freuen.
Demografen erwarten einen Rückgang der Erwerbsbevölkerung und gleichzeitig einen starken Anstieg der Rentenbezieher, was fatale Folgen für den Generationenvertrag und die damit verbundene gesetzliche Rentenversicherung haben wird.
3.2.2 Wirtschaftliche Risiken
Jedoch ist der demografische Wandel nicht die einzige Unsicherheit, mit welcher die gesetzliche Rentenversicherung zu kämpfen hat. Hinzu kommt das ökonomische Risiko. Neben den allgemeinen Risiken der Konjunktur und des langfristigen Wachstums ist die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu nennen. Die Anzahl der Beschäftigten ist für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung von zentraler Bedeutung und ein Rückgang der Beschäftigung führt unweigerlich zu einer niedrigeren „Rendite“ des Umlageverfahrens.[16]
3.2.3 Politischer Einfluss auf die gesetzliche Rentenversicherung
Beitrag und Rentenleistung werden außerdem politisch beeinflusst und unterliegen daher auch einem politischen Risiko. Nur der Entscheidungsträger Staat hat Einfluss auf die Höhe der Beitragssätze und der Leistungen. Dennoch wagt sich kein Politiker, das Rentengesetz grundlegend zu reformieren, weil diese Reform deutlich höhere Beiträge und weniger Leistungen zur Folge hätte, was eine Partei und ihre Politiker bei den Wählern unattraktiv machen würde; insbesondere bei der immer größer werdenden Wählerschaft der Rentner. Unabhängig davon empfiehlt die Politik den Arbeitnehmern sowohl privat für das Rentenalter vorzusorgen als auch die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen.
[...]
[1] vgl. http://www.tagesspiegel.de/themen/altersvorsorge/gesetzlich-und-private-altersvorsorge-welche-op-tionen-zur-altersvorsorge-gibt-es/10988446.html (2016-10-09).
[2] vgl. Blaese, Steffen, Rente ohne Reue – Wie Sie nachhaltig für das Alter vorsorgen, Charleston, SC: CreateSpace Independent Publishing Platform 2013, S. 7.
[3] http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/rentenpolitik/141486/bismarcks-sozialgesetze (2016-05-19).
[4] vgl. Blaese, Steffen, Rente ohne Reue – Wie Sie nachhaltig für das Alter vorsorgen, Charleston, SC: CreateSpace Independent Publishing Platform 2013, S. 8.
[5] Kraus, Franziska, Die Rentenreform von 1957 und die Folgen, Mannheim: Universität Mannheim 2005, S. 4.
[6] Schmeisser, Wilhelm, Bischoff, Birgit, Neustrukturierung der drei Säulen des Alterssicherungssystems in Deutschland – im Spiegel einer länderübergreifenden Betrachtung, München: Hampp Verlag 2003, S. 3.
[7] vgl. Blaese, Steffen, Rente ohne Reue – Wie Sie nachhaltig für das Alter vorsorgen, Charleston, SC: CreateSpace Independent Publishing Platform 2013, S. 8.
[8] vgl. Schnabel, Reinhold, Ottnad, Adrian, Gesetzliche und private Altersvorsorge – Risiko und Rendite im Vergleich, Köln: Deutsches Institut für Altersvorsorge 2008, S. 9.
[9] vgl. s.a.a.O.
[10] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/11/041/1104124.pdf (2016-06-18).
[11] vgl. www.deutsche-rentenversicherung.de (2016-06-24).
[12] vgl. http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61857/einnah-men-und-ausgaben (2016-10-16).
[13] siehe Statistik 1 im Anhang auf Seite 20
[14] vgl. http : / / www . zeit . de / gesellschaft / zeitgeschehen / 2016 - 10 / geburtenrate - anstieg - demografie - statistisches-bundesamt (2016-10-18).
[15] vgl. http://www.lebenserwartung.info/index-Dateien/ledeu.htm (2016-06-24).
[16] vgl. Schnabel, Reinhold, Ottnad, Adrian, Gesetzliche und private Altersvorsorge – Risiko und Rendite im Vergleich, Köln: Deutsches Institut für Altersvorsorge 2008, S. 2.
- Arbeit zitieren
- Kai Freisem (Autor:in), 2016, Chancen und Probleme der privaten Altersvorsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/374710
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