Die Bedrohung des Weltfriedens durch regionale Konflikte und internationalen Terrorismus ist eine stete Herausforderung für die Politik des 21. Jahrhunderts. Diese Konflikte mit friedlichen Mitteln zu lösen ist eine der Hauptaufgaben der Weltpolitik. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Seminararbeit der UN-Sicherheitsrat dargestellt werden.
Zunächst werden die Grundlagen der Vereinten Nationen und der UN-Charta aufgezeigt. In der Charta Vereinten Nationen werden verbindliche Ziele postuliert, sie bestimmen stets das Handeln der Mitgliedsstaaten. Ihrer Grundsätze bilden z.B. Staatenautonomie und die Nichteinmischungspflicht. Weiter werden kurz die Mitgliedschaft, sowie die Organe der UN umrissen.
Auf dieser Basis folgt eine Darstellung des wichtigsten Organs der UN, dem Sicherheitsrat. Um ein schnelles und wirksames Handel gewährleisten zu können ist dem SR gem. Artikel 24 „die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ (Artikel 24 Abs. 1) übertragen. Die Besetzung des SR gliedert sich in ständige und nicht-ständige, diese sind mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet. Eine besondere Rolle spielt hier das Veto-Recht der ständigen Mitglieder des Rates.
Die Entscheidungen im 2. Golfkrieg sollen die Rolle Sicherheitsrates in internationalen Konflikten zeigen und ein Beispiel für die Möglichkeiten des Sicherheitsrates liefern. Dazu werden die Geschehnisse und Entscheidungen des Rates chronologisch dargestellt.
Im abschließenden Teil dieser Arbeit wird ein Ausblick auf mögliche Reformen unternommen. Zum Zeitpunkt der Arbeit waren hier 3 Möglichkeiten denkbar, darunter ein Vorschlag unter Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
I. Abbildungsverzeichnis:
II. Abkürzungsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Grundlagen der Vereinten Nationen
2.1. Ziele der UN
2.2. Grundsätze der UN
2.3. Mitgliedschaft in der UN
2.4. Die Organe der UN
3. Der Sicherheitsrat
3.1. Aufgaben des Sicherheitsrates
3.2. Mitglieder und Abstimmungen des Sicherheitsrates
3.2.1. Das Veto
4. Der zweite Golfkrieg und der Sicherheitsrat
5. Reformbestrebungen
I. Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Nutzung des Veto
II. Abkürzungsverzeichnis:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Die Bedrohung des Weltfriedens durch regionale Konflikte und internationalen Terrorismus ist eine stete Herausforderung für die Politik des 21. Jahrhunderts. Diese Konflikte mit friedlichen Mitteln zu lösen ist eine der Hauptaufgaben der Weltpolitik. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Seminararbeit der UN-Sicherheitsrat dargestellt werden.
Zunächst werden die Grundlagen der Vereinten Nationen und der UN-Charta aufgezeigt, auf dieser Basis folgt eine Darstellung des Sicherheitsrates. Die Entscheidungen im 2. Golfkrieg sollen die Rolle Sicherheitsrates in internationalen Konflikten zeigen. Im abschließenden Teil dieser Arbeit wird ein Ausblick auf mögliche Reformen unternommen.
Hinweis: Sofern nicht anders bezeichnet handelt es sich im Folgenden um Artikel der Charta der Vereinten Nation.
2. Grundlagen der Vereinten Nationen
Der Name „Vereinte Nationen“ geht zurück auf den Amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt. Dieser Begriff wurde erstmals am 1. Januar 1942 benutzt und findet seinen Ausdruck in der „Declaration by United Nations“. Durch sie vereinbaren 26 Nationen Ihre Zusammenarbeit gegen die „Achsenmächte“.
In Folge des Weltkriegs bereiten China, Großbritannien, die UDSSR und die USA die Gründung einer internationalen Organisation vor, deren Ziele die Wahrung und Sicherung des Weltfriedens sein soll. Eine Satzung wird 1944 während der „Dumbarton Oaks Conference“ erarbeitet und stellt die erste „Blaupause für die UN“[1] dar. Daraus entsteht im Jahre 1945 in San Franzisko die Charta der Vereinten Nationen.
Als Gründungstag der UN gilt der 26.06.1945, an diesem Tag unterzeichnen 50[2] Nationen (Art. 3) die Charta. Mit der Ratifizierung durch die Gründungsmitglieder tritt die Charta der Vereinten Nationen am 26.10.1945 in Kraft, seit 1947 gilt dies als „Tag der Vereinten Nationen“.
Weitere historische Eckdaten sind die erste Generalversammlung (10.01.1946), und die erste Sitzung des Sicherheitsrates (17.01.1946).
2.1. Ziele der UN
In der Charta Vereinten Nationen werden verbindliche Ziele postuliert, sie bestimmen stets das Handeln der Mitgliedsstaaten. Ihr Hauptziel ist die Wahrung des Weltfriedens und der Internationalen Sicherheit nach Artikel 1 Abs. 1 und 2. In den folgenden Absätzen verpflichtet sich die UN dem Schutz der Menschenrechte, der Gleichberechtigung aller Völker und der Verbesserung des allgemeinen Lebensstandards in der Welt. Aus diesen Zielen leiten sich unmittelbar die Grundsätze der Vereinten Nationen ab.
2.2. Grundsätze der UN
Das Leitbild der UN wird in Artikel 2 beschrieben, innerhalb dessen Grenzen sich die Arbeit in den Vereinten Nationen vollzieht. Als oberster Grundsatz wird die Gleichberechtigung aller Mitglieder angesehen. Dadurch wird das Gleichgewicht im Staatenbund gesichert und eine internationale Zusammenarbeit erst ermöglicht. Um als Einheit aufzutreten, wird von den angeschlossenen Staaten verlangt loyal zu Entscheidungen zu stehen und diese zu unterstützen.
Aus Artikel 1 Abs. 1 leitet sich der grundsätzliche Verzicht auf die Anwendung von Gewalt und alleinige Einsatz von friedlicher Mittel ab. Ausnahmen von diesem Grundsatz stellen Bedrohung oder Bruch des Friedens, sowie Angriffshandlungen dar.
Ungeachtet der Tatsache Mitglied der Vereinten Nationen zu sein, werden die Staaten als Unabhängig betrachtet. Aus diesem Grund verpflichten sich alle Mitglieder zur Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten anderer Staaten.
2.3. Mitgliedschaft in der UN
Ein Mitglied der Vereinten Nationen kann jedes friedliebende Land werden (Artikel 4). Die Staaten verpflichten, sich mit dem Mitgliedsstatus, die Regelungen der Charta zu übernehmen und alle Verpflichtungen die sich mit der Mitgliedschaft ergeben zu übernehmen. Aktuell sind 191 Staaten unter diesen Bestimmungen den Vereinten Nationen beigetreten und sind in verschiedenen Organen und Arbeitsgruppen organisiert.
2.4. Die Organe der UN
Die UN gliedert sich in 6 Hauptorgane, die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, der Treuhandrat, der Internationale Gerichtshof und das Sekretariat. In der Generalversammlung sind alle 191 Mitglieder mit maximal fünf Vertretern pro Mitglied vertreten (Art 9). Hier können alle Angelegenheiten der UN und Aufgaben eines der Organe erörtert werden. Gem. Art 10 können die Ergebnisse als Empfehlungen an die Mitglieder oder den Sicherheitsrat gerichtet werden.
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[1] http://www.un.org/aboutun/milestones.htm vom 10.12.04
[2] Polen unterschrieb später und wird als 51. Gründungsmitglied betrachtet.
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- Tim Patrik Albrecht (Autor), 2005, Der UN-Sicherheitsrat - Grundlagen und Reform, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37458
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