Die folgende Masterarbeit untersucht die Gladiatorenkämpfe im antiken Rom vom 3. Jh. v. Chr. bis in die römische Kaiserzeit des 3. Jh. n. Chr. Die Gladiatur, deren erster Kampf in Rom für das Jahr 264 v. Chr. nachgewiesen ist, entwickelte sich im Kontext der Geschichte des römischen Reiches, welches innerhalb des Untersuchungszeitraumes einem stetigen Wandel unterzogen war. In der Mitte des 3. Jh. v. Chr., in welchem Rom zur herrschenden Macht in Italien aufgestiegen war und sich die römische Expansion mit dem beginnenden Krieg gegen Karthago erstmalig auf eine Region außerhalb der italienischen Halbinsel konzentrierte , bestand die Republik aus einem stabilen politischen und gesellschaftlichen System. Ein Zustand der bis weit in das 2. Jh. v. Chr. hineinreichen sollte . Bis in eine Zeit, in der Rom in Folge der erfolgreich geführten Punischen Kriege und der Expansion in den hellenistischen Osten zum Weltreich aufgestiegen war. Allerdings setzte genau in der Phase der außenpolitischen Erfolge eine innere Destabilisierung der Gesellschaft und des politischen Systems ein. Es begann das Zeitalter der so genannten Krise der römischen Republik, dessen Beginn auf das Jahr 133. v. Chr. datiert wird. Innenpolitische Streitigkeiten und Gewalttaten standen am Anfang des krisenhaften Zeitalters. Eine Aufspaltung der Gesellschaft, brutaler Terror, ein stetiger Anstieg des Gewaltpotenzials sowie zahlreiche Bürgerkriege resultierten daraus . Die schrecklichen Szenarien endeten erst im Jahre 29 v. Chr. unter der Herrschaft des Augustus, der nach dem siegreich geführten Bürgerkrieg gegen Marcus Antonius zum uneingeschränkten Alleinherrscher Roms aufgestiegen war, dies aber anfangs in der Herrschaftsform des Prinzipats geschickt unter einem republikanischen Deckmantel verbarg. Kurze Zeit später jedoch sollte Augustus offen als absoluter Machtherrscher auftreten und zum ersten Kaiser des römischen Reiches ernannt werden. Die alte römische Republik war zerbrochen und das neue politische System, das römische Kaiserreich war geschaffen .
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Untersuchungsgegenstand, Fragestellung, Vorgehensweise
2. Die Operationalisierung der Begriffe gesellschaftliche und politische Bedeutung
3. Die römische Republik im 3. Jh. v. Chr. und die Gladiatorenkämpfe
3.1 Die römische Expansion bis in das 3. Jh. v. Chr
3.2 Das innenpolitische System und die gesellschaftliche Ordnung im 3. Jh. v. Chr
3.3 Der Ursprung und die Entwicklung der Gladiatorenkämpfe
3.4 Der private Charakter der Gladiatorenkämpfe und die Abgrenzung von den „ludi publici“ ..
3.5 Die Bedeutung der Gladiatorenkämpfe im 3. Jh. v. Chr
4. Die Krise der römischen Republik 133 bis 29 v. Chr. und die Gladiatorenkämpfe
4.1 Die römische Expansion bis zum Beginn der Krise
4.2 Die Krisenerscheinungen und ihre Auswirkungen auf das innenpolitische System und die gesellschaftliche Ordnung
4.3 Das Erscheinungsbild und die Ausweitung der Gladiatorenkämpfe in der Zeit der Krise
4.4 Die prunkvollen Gladiatorenkämpfe des Gaius Julius Caesar
5. Die römische Kaiserzeit bis in das 3. Jh. n. Chr. und die Gladiatorenkämpfe
5.1 Die römische Expansion in der Kaiserzeit bis in das 3. Jh. n. Chr
5.2 Das politische System und die gesellschaftliche Ordnung in der Kaiserzeit
5.3 Das Erscheinungsbild und die Verstaatlichung der Gladiatorenkämpfe
5.4 Das Kolosseum als Ort des Spektakels
5.5 Die römische Geschichtsschreibung über die Gladiatorenkämpfe der Kaiserzeit
5.5.1 Tacitus
5.5.2 Sueton
5.5.3 Cassius Dio
5.6 Die Bedeutung der Gladiatorenkämpfe in der Kaiserzeit
6. Fazit: Die Gladiatur im Wandel. Vom privaten religiösen Ritual über die konkurrierende politische Instrumentalisierung zum Symbol kaiserlicher Macht
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
1. Einleitung: Untersuchungsgegenstand, Fragestellung, Vorgehensweise
Die folgende Masterarbeit untersucht die Gladiatorenkämpfe im antiken Rom vom 3. Jh. v. Chr. bis in die römische Kaiserzeit des 3. Jh. n. Chr..
Die Gladiatur, deren erster Kampf in Rom für das Jahr 264 v. Chr. nachgewiesen ist (Andre, 2002, S. 150), entwickelte sich im Kontext der Geschichte des römischen Reiches, welches in- nerhalb des Untersuchungszeitraumes einem stetigen Wandel unterzogen war. In der Mitte des 3. Jh. v. Chr., in welchem Rom zur herrschenden Macht in Italien aufgestiegen war (Huttner, 2013, S. 70) und sich die römische Expansion mit dem beginnenden Krieg gegen Karthago erstmalig auf eine Region außerhalb der italienischen Halbinsel konzentrierte (Dreyer, 2006, S. 107), be- stand die Republik aus einem stabilen politischen und gesellschaftlichen System. Ein Zustand der bis weit in das 2. Jh. v. Chr. hineinreichen sollte (Heftner, 2006, S. 27). Bis in eine Zeit, in der Rom in Folge der erfolgreich geführten Punischen Kriege und der Expansion in den hellenis- tischen Osten zum Weltreich aufgestiegen war (Huttner, 2013, S. 72ff.). Allerdings setzte genau in der Phase der außenpolitischen Erfolge eine innere Destabilisierung der Gesellschaft und des politischen Systems ein. Es begann das Zeitalter der so genannten Krise der römischen Republik, dessen Beginn auf das Jahr 133. v. Chr. datiert wird. Innenpolitische Streitigkeiten und Gewaltta- ten standen am Anfang des krisenhaften Zeitalters. Eine Aufspaltung der Gesellschaft, brutaler Terror, ein stetiger Anstieg des Gewaltpotenzials sowie zahlreiche Bürgerkriege resultierten da- raus (Bringmann, 2003, S. 45ff.). Die schrecklichen Szenarien endeten erst im Jahre 29 v. Chr. unter der Herrschaft des Augustus, der nach dem siegreich geführten Bürgerkrieg gegen Marcus Antonius zum uneingeschränkten Alleinherrscher Roms aufgestiegen war, dies aber anfangs in der Herrschaftsform des Prinzipats geschickt unter einem republikanischen Deckmantel verbarg. Kurze Zeit später jedoch sollte Augustus offen als absoluter Machtherrscher auftreten und zum ersten Kaiser des römischen Reiches ernannt werden. Die alte römische Republik war zerbro- chen und das neue politische System, das römische Kaiserreich war geschaffen (Eich, 2013, S. 11 ff.).
In Folge des gesellschaftlichen und politischen Wandels des römischen Reiches durchliefen die Gladiatorenkämpfe ebenfalls einen gewissen Prozess. Die Wettkämpfe, für welche von den antiken römischen Schriftstellern der Begriff „munera“ verwendet worden ist, fanden während der Phase der klassischen Republik lediglich in einem kleinen Rahmen statt. Im Verlauf der krisenhaften Zeit der Republik erfuhren sie eine starke Ausweitung und gewannen an enormer Beliebtheit, die sich spätestens mit dem Beginn der Kaiserzeit und dem Bau des Kolosseums zu einem Massenphänomen entwickeln sollte (Junkelmann, 2008, S. 36 ff.).
In Anbetracht des gesellschaftlichen und politischen Wandels des römischen Reiches, sowie der Entwicklung der Gladiatur, ist es das Ziel der Arbeit die nachstehenden Fragestellungen zu be- antworten: Welche gesellschaftliche und politische Bedeutung hatten die Gladiatorenkämpfe in der Zeit der klassischen Republik im 3. Jh. v. Chr.? Inwiefern wandelte sich die Bedeutung der Gladiatorenkämpfe während der Krise der römischen Republik? Welche gesellschaftliche und politische Bedeutung besaßen die Kampfspiele in der Kaiserzeit? Welche Intentionen verfolgten die Ausrichter der Gladiatur in den unterschiedlichen Phasen der römischen Geschichte?
Auf Grundlage der skizzierten Zielsetzung ergibt sich die folgende Untersuchungsstruktur: Nach der Einleitung und der genauen Operationalisierung der gesellschaftlichen und politischen Be- deutung wird die Arbeit in drei Abschnitte geteilt, die sich nur anhand einiger Unterkapitel un- terscheiden, ansonsten aber dieselbe Analysestruktur aufweisen. Die Einteilung folgt der gängi- gen Form von Seiten der Geschichtswissenschaft, die das römische Reich nach den Entwick- lungsstufen der politischen Ordnung gliedert (Huttner 2013, S. 4). Demnach ergibt sich für den Untersuchungszeitraum eine Dreiteilung in die klassische Republik des 3. Jh. v. Chr., das Zeital- ter der Krise der römischen Republik von 133 v. Chr. bis 29 v. Chr. und das römisch Kaiserreich bis in das 3. Jh. n. Chr.. In der Analyse wird zu Beginn jeden Abschnittes der expansionistische Stand des römischen Reiches dargestellt, da die Kriege Roms immer auch Auswirkungen auf die inneren Gegebenheiten des Reiches hatten. Im Kontext der Rückwirkungen der Kriege wird in einem nächsten Schritt auf das innenpolitische System und die gesellschaftliche Ordnung einge- gangen. Im Anschluss daran erfolgt die Darstellung der Gladiatorenkämpfe, sowie die Erläute- rung der gesellschaftlichen und politischen Bedeutung der Gladiatur in der jeweiligen Zeit. Zu- dem können aufgrund der dreiteiligen Gliederung zwischen den einzelnen Abschnitten Verglei- che gezogen und eine mögliche Entwicklung aufgezeigt werden. Den Abschluss der Masterarbeit stellt das Fazit dar, in welchem die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst werden..
Der Untersuchungszeitraum der Masterarbeit wird auf den Zeitraum vom 3. Jh. v. Chr. bis zum 3. Jh. n. Chr. eingegrenzt. Dies lässt sich wie folgt begründen: Den Beginn der Analyse auf 3. Jh. v. Chr. festzusetzen, ist damit zu erklären, dass der erste Gladiatorenkampf in Rom auf das Jahr 264 v. Chr. datiert wird (Weber, 1989, S. 23). In der Folgezeit breiteten sich die Kampfspie- le über das gesamte Reich aus, wurden in der späten Republik zu einem Zuschauermagneten und erreichten in der Kaiserzeit des 3. Jh. n. Chr. ihren Höhepunkt (Mann, 2013, S. 110). Damit wird die Analyse der Gladiatorenkämpfe abgeschlossen, da es im Rahmen der Arbeit nicht möglich ist den im 4. Jh. n. Chr. beginnenden Niedergang der Gladiatur, der auf politische, ökonomische, sowie religiöse Ursachen zurückzuführen ist (ebd., S. 114), in die Analyse mit einzubeziehen.
2. Die Operationalisierung der Begriffe gesellschaftliche und politische Bedeutung
Um im Verlauf der Masterarbeit die gesellschaftliche und politische Bedeutung der Gladiatorenkämpfe zu den verschiedenen Zeiten der römischen Geschichte exakt beziffern zu können, ist es notwendig operante Kriterien zu deren Untersuchung festzulegen.
Für die Analyse der gesellschaftlichen Bedeutung werden fünf Kriterien herangezogen. Als ers- tes gilt es die Häufigkeit der Gladiatur zu analysieren. Damit gehen folgenden Fragen einher: Wie viele Wettkämpfe ereigneten sich in den unterschiedlichen Phasen des römischen Reiches? Fanden die Gladiatorenspiele in regelmäßigen Abständen statt, oder handelte es sich lediglich um punktuelle Veranstaltungen? Auf diese Fragen sollen in den entsprechenden Kapiteln Ant- worten gesucht werden, um einen Rückschluss auf den gesellschaftlichen Stellenwert der Gladia- tur ermöglichen zu können. Ebenso wie die Häufigkeit der blutigen Wettkämpfe ist auch die Verbreitung der Veranstaltungen ein ausschlaggebendes Kriterium für deren gesellschaftliche Bedeutung. Es gilt zu analysieren, ob die Wettkämpfe sich nur im Zentrum des römischen Rei- ches zutrugen, oder auch in den etlichen Provinzen. Als weiterer Untersuchungspunkt werden die Anzahl und die Größe der Amphitheater herangezogen, in denen die Kampfspiele stattfan- den. Genaue Zahlen können dabei aufgrund einer schwierigen Quellenlage nicht genannt wer- den. Dennoch ist es möglich, besonders mit der Hilfe von archäologischen Funden, die ungefäh- ren Angaben abzuschätzen. Das nächste Kriterium beinhaltet die Frage nach der Anzahl der auf- tretenden Gladiatorenkämpfer, anhand derer ebenfalls eine Beurteilung des gesellschaftlichen Stellenwertes der Gladiatur erfolgen kann. Als letzter Aspekt der Analyse der gesellschaftlichen Bedeutung ist es das Ziel das Zuschauverhalten zu untersuchen. Zentrale Frage dabei ist, ob die Besucher eher stille Konsumenten der blutigen Veranstaltungen darstellten, oder ob sie die Gladiatorenkämpfe mit Begeisterung verfolgten?
Der zweite Untersuchungspunkt der Analyse bezieht sich auf die politische Bedeutung der Gladiatur, welche in der Arbeit durch den intentionalen Blickwinkel der Ausrichter beleuchtet wird. Die Veranstalter verfolgten mit den Gladiatorenkämpfen stets gewisse Absichten, die in der Analyse unter Berücksichtigung der politischen Intention untersucht werden sollen.
3. Die römische Republik im 3. Jh. v. Chr. und die Gladiatorenkämpfe
3.1 Die römische Expansion bis in das 3. Jh. v. Chr.
Das römische Reich des 3. Jh. v. Chr. war das Ergebnis einer fast fünfhundertjährigen Geschich- te, in deren Verlauf Rom von einer unbedeutenden Bauerngemeinde zu einer Großmacht in Itali- en aufgestiegen war (Heftner, 1997, S. 15). Ein Aufstieg, dessen genaue Entwicklung aufgrund einer schwierigen Quellenlage nicht eindeutig zu rekonstruieren ist. Vor allem für die Zeit des Königtums im 7. und 6. Jh. v. Chr., sowie für den Beginn der römischen Republik im 5. Jh. v. Chr. sind nur wenige Quellen vorhanden, anhand derer die genaue Entwicklung der römischen Expansion nachvollzogen werden kann (Schuller, 1997, S. 8). Dennoch ist erwiesen, dass die Ausweitung des römischen Territoriums noch während der Königszeit im 6. Jh. v. Chr. einsetzte. Die Römer gerieten mit ihren Nachbarvölkern, wie zum Beispiel den aggressiven sabellischen Bergstämmen in Konflikt. Über den genauen Hergang der Kämpfe ist in der Geschichtsschrei- bung wenig bekannt. Fest steht lediglich, dass die Soldaten Roms aus den kriegerischen Ausei- nandersetzungen am Ende siegreich hervorgingen und dass das junge römische Reich in Folge der militärischen Siege vergrößert wurde (Heftner, 1997, S. 15 f.). Zu einer groß angelegten Ex- pansionspolitik kam es während des gesamten 5. Jh. v. Chr. jedoch noch nicht. Hingegen stand das innenpolitische Geschehen im Fokus. Die einheimischen Adeligen, die zu einer selbstbe- wussten Einheit herangewachsen waren, agitierten gegen das monarchische Königtum und ver- trieben den tyrannischen König aus dem Reich. Die Monarchie wurde gestürzt und es entstand ein neues politisches System, die römische Republik (Heuss, 1964, S. 13).
Im darauffolgenden 4. Jh. v. Chr., als das neue politische System an Stabilität gewonnen hatte, geriet die junge Republik in zahlreiche Kriege hinein, die sich in den nächsten Jahrhunderten zu einem gewaltigen Expansionsprozess entwickeln sollten. An dessen Beginn standen Konflikte mit den italischen Völkern der Etrusker und der Latiner. Darüber hinaus drohte einige Jahre spä- ter eine Gefahr aus dem Norden. Eine starke keltische Armee war über Norditalien ins Land ein- gedrungen und marschierte auf Rom zu (Huttner, 2013. S. 62 ff). Den Römern gelang es letzt- endlich in allen Kämpfen die Oberhand zu behalten und die Feinde zu besiegen. Jedoch stand auch Rom in jenen Jahren des Öfteren vor einer vernichtenden Niederlage (Christ, 1979, S. 22). Sowohl im Krieg gegen die Latiner, als auch gegen die Kelten wäre es fast zum endgültigen Un- tergang der Republik gekommen. Besonders gegen die Kelten, die im Jahre 387. v. Chr. Rom er- obert hatten, stand das römische Reich kurz vor seiner Vernichtung, die nur unter Zahlung einer hohen Lösegeldsumme verhindert werden konnte (Schuller, 1997, S. 11). Die zwischenzeitliche Eroberung Roms, die in der römischen Bevölkerung als traumatisches Erlebnis in Erinnerung bleiben sollte, verdeutlicht, dass die Entwicklung der Expansion keineswegs ein linearer, nur von Erfolg gekrönter Prozess gewesen ist (Huttner, 2013, S. 62). Das römische Reich musste im 4. Jh. v. Chr., aber auch im weiteren Verlauf seiner Expansionsgeschichte immer wieder schwere Rückschläge verkraften (Christ, 1979, S. 22). Trotz der teils verheerenden Niederlagen war es Rom in der Mitte des 4. Jh. v. Chr. gelungen zur mächtigsten Stadt in Mittelitalien aufzusteigen. Der Angriff der Kelten wurde auf diplomatischer Ebene in Form von einer Lösegeldzahlung abgewehrt. Zudem konnten die Etrusker und die Latiner mit Waffengewalt besiegt und deren Gebiete in das römische Reich eingegliedert werden (Schuller, 1997, S. 11).
Die römische Expansion des 4. Jh. v. Chr. kann aufgrund einer sich verbessernden Quellenlage relativ sicher rekonstruiert werden. Zum einen liegt eine Chronik vor, anhand derer die Entwick- lung Roms nachgelesen werden kann (Bleicken, 1980, S. 128). Zum anderen liefert der antike Geschichtsschreiber Livius detaillierte Informationen über den weiteren Verlauf der kriegeri- schen Auseinandersetzungen der römischen Republik. Vor allem über die Samnitenkriege, die sich ab der Mitte des 4. Jh. zugetragen haben, berichtet er in ausführlicher Art und Weise. Livius hat den Anfang der Auseinandersetzungen auf das Jahr 343 v. Chr. datiert (Livius, VII - X). Etli- che Historiker vermuten jedoch, dass es sich in seiner Darstellung um eine Rückprojizierung von Konflikten handeln könnte, die sich erst gegen Ende des 4. Jh. v. Chr. zugetragen haben (Huttner, 2013, S. 64). Ob dies den Tatsachen entspricht, oder ob die Ausführungen des Livius als wahr erachtet werden können, kann aufgrund der aktuellen Forschungslage nicht beantwortet werden. Sichere Erkenntnisse liegen erst für das Jahr 326. v. Chr. vor, in welchem es nach über- einstimmenden Meinungen zu einer groß angelegten Konfrontation zwischen den Römern und den Samniten gekommen war (Heftner, 1997, S. 19). Zu dieser Zeit kam es zu einer Kollidierung der beiden Mächte Italiens. Die Samniten waren aus dem südöstlichen Italien Richtung Westen vorgestoßen. Die Römer wiederum hatten einen südlichen Vorposten angelegt und damit samnitisches Herrschaftsgebiet verletzt. Der bevorstehende Konflikt entzündete sich im Raum Neapel. Nachdem diverse Verhandlungen gescheitert waren, kam es zum Krieg, in welchem die Römer nach kurzer Zeit die Kontrolle über die Stadt errungen (Huttner, 2013, S. 65). Der Kampf um Neapel war beendet, der Krieg jedoch noch lange nicht. Ein jahrzehntelanger Konflikt stand bevor, in welchen nach und nach alle Völker der Halbinsel mit hineingezogen werden sollten. In dem generationsübergreifenden Entscheidungskampf ging es sowohl um die zukünftige Ordnung Italiens, als auch um die Vorherrschaft des Landes. Die Römer fanden in den Samniten und ihren Verbündeten einen harten Gegner, der sich auf taktischer Ebene als überlegen erweisen sollte (Heftner, 1997, S. 19 f.). Ein Faktor, den die Römer schon bald zu spüren bekamen. Den Samni- ten gelang es im Jahre 321 v. Chr. ein großes römisches Heer in einen Hinterhalt zu locken. Die Truppen Roms waren auf dem Vormarsch in samnitisches Gebiet, als sie plötzlich in den engen Caudinischen Pässen von ihren Feinden eingeschlossen wurden (Grossmann, 2009, S. 63). Das römische Heer saß in der Falle. Die Samniten hingegen eröffneten nicht den Kampf, sondern lie- ßen sich auf Verhandlungen ein, an deren Ende sie den Römern unter demütigenden Bedingun- gen den freien Abzug gestatteten (Schuller, 1997, S. 12). Trotz der ungeheuren Schmach konnte man in Rom froh sein, dass das Heer nicht vernichtet worden war, sondern dass die Soldaten un- versehrt in die Heimat zurückkehren konnten. Dies gab den Römern die Möglichkeit zur raschen Revanche, die im Jahre 316 erfolgen sollte. Es wurde ein neues Heer zusammengestellt, welches sich sowohl aus römischen Soldaten, als auch aus Soldaten der Bündnispartner Roms zusam- mengesetzt hat. Zudem beabsichtigten sie eine neue Taktik anzuwenden. Anstelle eines Frontal- angriffes setzten sie auf eine Einkreisungsstrategie um den Feind von mehreren Seiten angreifen zu können. Der Plan war geschickt durchdacht und die Römer konnten die Saminten an ver- schiedenen Fronten bekämpfen. Dennoch war der Sieg noch nicht errungen. Erneut erwiesen sich die samnitischen Soldaten als starker Gegner und es gelang ihnen in etlichen Kämpfen die Angriffe der Soldaten Roms abzuwehren. Erst mit dem beginnenden Jahre 315 v. Chr. konnten die Römer die ersten Schlachten für sich entscheiden (Heftner, 1997, S. 20). Von jenem Jahr an dominierten sie die Schlachtfelder und drängten den Feind nach und nach in ihr Ursprungsgebiet zurück. Trotzdem gaben sich die Samniten noch lange nicht geschlagen. Sie führten einen erbit- terten und langen Verteidigungskampf, der erst im Jahre 290 v. Chr. mit einem endgültigen Sieg Roms enden sollte. Der Erfolg war für die Römer von außerordentlicher Bedeutung und stellte einen Meilenstein in ihrer Expansionsgeschichte dar. Mit dem Sieg gegen das samnitische Volk war Rom zur stärksten Macht in Italien aufgestiegen. Das römische Territorium erstreckte sich in Folge der erfolgreichen Kriege und der Gründung von etlichen Kolonien in den eroberten Gebie- ten über nahezu das gesamte Land (Goldsworthy, 2001, S. 39).
Nachdem Rom die Herrschaft über Italien erlangt hatte und zu einer Großmacht im westlichen Mittelmeerraum aufgestiegen war, ergab sich die Frage, wie die anderen Mächte darauf reagie- ren würden. Der Aufstieg einer neuen Macht bedroht stets das Gleichgewicht der vorherrschen- den Kräfte. Traditionelle Bündnisse können ins Wanken geraten und der Neuling wird von den etablierten Mächten als potenzielle Bedrohung angesehen. Vor allem diejenige Großmacht, die die dominierende Stellung inne hat, muss um ihre Vormachtstellung bangen. In einer derartigen Situation befand sich nach der römischen Expansion in Italien die See- und Handelsmacht Kar- thago (Heftner, 1997, S. 105). Karthago, dessen Reich sich ausgehend von der Hauptstadt in Nordafrika über zahlreiche Küstenstriche im Mittelmeer, wie zum Beispiel der Küste Spaniens erstreckte, galt seit dem 5. Jh. v. Chr. als Hegemonialmacht im Mittelmeerraum. Durch das auf- strebende Rom sahen die Karthager zwangsläufig ihre Position als gefährdet an. Es entstand eine Konfliktsituation zwischen den beiden Mächten, die jederzeit einen Krieg hätte auslösen können. Schon kurze Zeit später sollte es tatsächlich dazu kommen (Heuss, 1964, S. 68). Die Römer wurden von den Mametinern, einem Volksstamm aus Italien, der auf Sizilien die Kolonie Messana gegründet hatte, um militärische Unterstützung gebeten. Das Gebiet der Mametiner ist sowohl von dem griechischen König Agathokles, als auch von den Karthagern, die sich ebenfalls auf Sizilien festgesetzt hatten, bedroht worden. Das römische Reich war zur Intervention bereit und setzte mit einem Heer auf die Insel über. Die beiden Machtblöcke aus Rom und Karthago, deren gegenseitiges Misstrauen in den letzten Jahren stark angestiegen war, trafen auf Sizilien aufeinander (Huttner, 2013, S. 72). Das Aufeinandertreffen stellte den Beginn des ersten Puni- schen Krieges dar, welcher sich über die Jahre von 264 v. Chr. bis 241 v. Chr. erstrecken sollte. Der Krieg war reich an dramatischen Situationen und zahlreichen Wendungen, in deren Verlauf Rom, vor allem bedingt durch die zahlreichen Niederlagen zur See, einige Male kurz vor der ent- scheidenden Niederlage gestanden hat. Letztendlich aber sollte das römische Reich, welches immer dazu in der Lage gewesen ist in der Heimat neue Heere zu rekrutieren, die Oberhand be- halten. Die Karthager wurden von Sizilien vertrieben und waren dazu gezwungen einen Frie- densvertrag mit den Römern zu schließen, nach welchem sie finanzielle Reparationen zu leisten hatten (Schuller, 1997, S. 27).
Der aufdiktierte Friedensvertrag wurde vom gedemütigten Karthago nur einige Jahre akzeptiert. Widerstand regte sich in der nordafrikanischen Hauptstadt. Vor allem die Machtübernahme Hannibals trieb die Widerstandsentwicklung rapide an. Hannibal ging mit dem römischen Reich auf Konfrontationskurs und griff die spanischen Stadt Sagunt an, zu der Rom eine enge freund- schaftliche Beziehung pflegte. Die Römer reagierten unverzüglich und erklärten den Karthagern im Jahre 218 v. Chr. den Krieg. Der zweite punische Krieg, der bis zum Jahre 202 v. Chr. andau- ern sollte, hatte begonnen (Huttner, 2013, S. 79). Zu Beginn überraschte Hannibal die Römer mit einem genialen und wagemutigen Coup. Bei winterlichen Verhältnissen im Spätherbst des Jahres 218 v. Chr. überquerte er mit seinem gewaltigen Heer einen hochgelegenen Pass der französi- schen Alpen und marschierte nach Italien (Heftner, 1997, S. 205 ff.). Das römische Reich besaß keine eindeutige Strategie gegen sein Vorgehen und sie wussten nicht, wie sie Hannibal und sei- nen Soldaten entgegentreten sollten. Einer offenen Schlacht gingen sie zu jener Zeit noch aus dem Weg. Erst zwei Jahre später stellten sie sich bei Cannae in Süditalien mit einem Heer von circa 80.000 Soldaten dem Feind. Es kam zu einer gewaltigen Schlacht, die mit einer verheeren- den Niederlage für die römische Armee enden sollte (Schuller, 1997, S. 30). In der Hauptstadt Rom saß der Schock tief. Vor allem da sich Hannibal nach der erfolgreichen Schlacht aufmachte mit seinem Heer nach Rom zu marschieren. Die Existenz der römischen Republik war in Gefahr. Den Römern gelang es jedoch aufgrund ihrer großen Anzahl an potenziellen Soldaten und der schnellen Rekrutierung von neuen schlachtkräftigen Heeren eine Armee zusammenzustellen, mit der sie sich schon kurze Zeit später erneut dem Angriff des Hannibal entgegenstellen konnten. Auf der anderen Seite musste Hannibal ohne Verstärkungen auskommen und sein militärisches Potenzial war durch die vorangegangenen Schlachten erheblich geschwächt. Dies führte dazu, dass sich die Kriegssituation für die Römer innerhalb kürzester Zeit ins Positive gewandelt hatte. Nach und nach gewannen die römischen Soldaten die Oberhand und es gelang ihnen die feindli- chen Truppen zurückzudrängen. Hannibal wurde ins südliche Italien getrieben und er hatte keine Chance mehr den Krieg zu gewinnen. Der zweite Punische Krieg war verloren (Huttner, 2013, S. 85 f.). Das römische Reich erlegte den Karthagern einen Diktatfrieden auf, dessen Bedingungen weitaus härter ausfielen als vierzig Jahre zuvor. Karthago durfte lediglich zehn Kriegsschiffe behalten und musste über fünfzig Jahre hinweg 10.000 Talente an Reparationen zahlen. Darüber hinaus war es ihnen untersagt ohne römische Erlaubnis Krieg zu führen. Karthago war als Konkurrent des römischen Reiches ausgeschaltet (Schuller, 1997, S. 32). Rom wiederum hatte sich durch den militärischen Erfolg am Ende des 3. Jh. v. Chr. die Hegemonialmacht im westlichen Mittelmeerraum gesichert (Huttner, 2013, S. 86).
3.2 Das innenpolitische System und die gesellschaftliche Ordnung im 3. Jh. v. Chr.
Die 500-jährige Expansionsgeschichte der römischen Republik bis in das 3. Jh. v. Chr. ist auf ein stabiles und über mehrere Jahrhunderte gewachsenes politisches und gesellschaftliches System zurückzuführen (Bleicken, 1975, S.10). Im vorliegenden Kapitel wird der Blick zunächst auf die politische Ordnung gerichtet, bevor in einem zweiten Schritt die gesellschaftlichen Gegebenhei- ten analysiert werden. Das politische System entwickelte sich im Laufe der republikanischen Epoche und erwies sich besonders in den größten Bestandskrisen des Reiches, wie etwa im Krieg gegen Hannibal als stabile Stütze für die Republik (Dreyer, 2006, S. 94). In jenem Krieg, aber auch in zahlreichen anderen militärischen Konflikten basierte die Stärke der römischen Armee nicht nur auf der im Vergleich zu anderen Staaten großen Anzahl an Soldaten, sondern vielmehr auf der Konstruktion eines politischen Bündnissystems. Auf Grundlage der römischen Kolonie- gründungen in Italien und der Entwicklung des sogenannten Bundesgenossensystems, welches die Römer im Laufe des 4. und 3. Jh. v. Chr. während der Kämpfe gegen die italischen Völker entwickelt hatten (Huttner, 2013, S. 70), konnte sich das römische Heer stets auf städtische Nachschub- und Rüstungszentren stützen. Die Römer gründeten in diesen Jahren an den itali- schen Küsten zahlreiche Kolonien, deren Bürger in Folge der Verleihung des römischen Bürger- rechtes vollständig in das soziopolitische System Roms integriert wurden und demnach auch der römischen Armee zur Verfügung standen (Alföldy, 1975, S. 43). Den Bundesgenossen hingegen wurde das römische Bürgerrecht nicht übertragen. Sie waren Stämme oder Städte Italiens, mit denen Rom entweder auf der Basis einer Freundschaft oder in Folge von kriegerischen Ausei- nandersetzungen bestimmte Vertragsverhältnisse festgesetzt hatte. Mit den unterzeichneten Ver- trägen verpflichteten sich die Bündnispartner des römischen Reiches der militärischen Unterstüt- zung im Falle eines Krieges. Demnach stellten die Bundesgenossen abhängige Staaten der römi- schen Republik dar, von denen die Römer jederzeit Soldaten zur Verwirklichung ihrer Ziele an- fordern konnten (Bleicken, 1980, S. 41). Ein Faktor, der sich unter anderem nach der vernichten- den Niederlage im Jahre 216 v. Chr. gegen die Streitmacht des Hannibal bemerkbar machen soll- te. Zehntausende Soldaten waren in Gefangenschaft geraten oder hatten ihr Leben verloren. Das Bundesgenossensystem jedoch blieb weiterhin intakt. Die Römer konnten auf weitreichende mi- litärische Ressourcen zurückgreifen, die letztendlich zur entscheidenden Wende im Krieg beitru- gen. Ein Sieg, der ohne die Bundesgenossen, aber auch ohne die römischen Kolonien nicht zu er- ringen gewesen wäre (Huttner, 2013, S. 84).
Neben dem Bundesgenossensystem und den Koloniegründungen sind weitere innenpolitische Faktoren zu nennen, auf deren Grundlage der expansionistische Erfolg des römischen Reiches aufgebaut wurde. Nachdem die Monarchie gegen Ende des 6. Jh. v. Chr. abgeschafft worden war (Christ, 1979, S. 10), entstanden im republikanischen Rom drei Instanzen, die sowohl für die in- nenpolitischen, als auch für die außenpolitischen Angelegenheiten verantwortlich waren. Das Beamtentum, die Volksversammlung und der Senat. Diese drei Institutionen stellten die Grund- elemente der römischen Verfassung dar und standen in wechselseitigem Kontakt zueinander. Der griechische Geschichtsschreiber Polybios, der um die Mitte des 2. Jh. v. Chr. gelebt hatte, ver- glich seinerzeit die staatliche Organisation der römischen Republik mit den Verfassungen der verschiedenen griechischen Stadtstaaten. In Griechenland existierten drei verschiedene Herr- schaftsformen. Die Aristokratie, die Monarchie und die Demokratie. Polybios stellte die These auf, dass in der Verfassung Roms alle drei griechischen Herrschaftsformen parallel zueinander existiert hätten. Er führte aus, dass das Beamtentum dem monarchischen, die Volksversammlung dem demokratischen und der Senat dem aristokratischen Prinzip entsprochen hätte. Demnach wäre das römische Reich von drei unterschiedlichen Gewalten regiert worden (Heftner, 2007, S. 61). Die Ansicht hat sich aus Sicht der heutigen historischen Forschung als falsch erwiesen. Es besteht eine weitgehende Einigkeit darüber, dass die von Polybios ausgemachten monarchischen Vollmachten des Beamtentums nicht der Realität entsprochen haben (Huttner, 2013, S. 46). Au- ßerdem hatte der griechische Geschichtsschreiber die Volksversammlung als ein demokratisches Element der römischen Verfassung interpretiert. Die Sichtweise ist nicht als absolut falsch einzu- stufen. Wichtige politische Entscheidungen sind dort per Abstimmung entschieden worden (Dreyer, 2006, S. 17). Allerdings ist zu beachten, dass in Rom die Stimmen der männlichen Bür- ger unterschiedlich stark gewichtet worden sind, und dass eine einzelne Person nicht dazu be- rechtigt gewesen ist einen Vorschlag in die Volksversammlung einzubringen. Die Volksver- sammlung konnte demnach nicht als vollkommen demokratisch angesehen werden, sondern le- diglich als eine Institution mit einem gewissen demokratischen Potenzial betrachtet werden (Huttner, 2013, S. 41 ff.). Im republikanischen Rom existierten keine monarchischen Herr- schaftsverhältnisse. Demokratische Züge waren nur in Ansätzen zu verzeichnen. Stattdessen stellte das politische System eine Aristokratie dar, in dessen Gefüge die drei Instanzen des Be- amtentums, der Volksversammlung und des Senats miteinander agiert haben (Dreyer, 2006, S. 16). Eine Dreiteilung, die die Basis für die innenpolitische Stabilität und die außenpolitischen Er- folge bis in das 3. Jh. v. Chr. dargestellt hat (Bleicken, 1975, S. 10).
Die römischen Beamten, beziehungsweise die Magistraten wurden in politischen Ämtern einge- setzt, in denen sie eigenständige Aufgaben zu erfüllen hatten. Sie arbeiteten in Form eines unbe- zahlten Ehrenamtes und wurden von der Volksversammlung gewählt. Die Magistratur war hie- rarchisch geordnet, weshalb die römischen Politiker ihre Ämterlaufbahn in einer vorgegebenen Reihenfolge durchlaufen haben (Huttner, 2013, S. 43 ff.). Das niedrigste Amt stellte die soge- nannte Quästur dar, dessen Amtsträger für das römische Finanzwesen zuständig waren (Heftner, 1997, S. 64). Als nächsthöhere Stufe folgte das Magistrat des Volkstribunats. Diesem Amt, wel- ches von vielen Politikern übersprungen worden ist, kam in der Republik eine besondere Rolle zu. Geschaffen wurde es im Laufe der sogenannten Ständekämpfe des 5. und 4. Jh. v. Chr., in welchen die politisch benachteiligten Plebejer gegen die von Geburt an privilegierten Patrizier um Gleichberechtigung gekämpft hatten. Die Volkstribune setzten sich auf politischer Ebene für die plebejische Bevölkerung ein und kämpften für deren Rechte. Ein Kampf, der in einem späte- ren Abschnitt des Kapitels, wenn die gesellschaftliche Ordnung betrachtet wird, genauer erläutert wird. Das Amt nahm nicht nur während der jungen Republik eine entscheidende Position ein, sondern auch während der Zeit der sogenannten Krise der Republik, die sich ab dem Jahre 133 v. Chr. zutrug. Die Volkstribune verfügten über das Recht sämtliche Gesetzesanträge die der Volksversammlung vorgelegt wurden, auszuhebeln. Zudem konnten sie mit Hilfe ihres Veto- rechtes jedem Beamten die politischen Aktivitäten untersagen. Zwei Faktoren, die sich, wie in Kapitel 4.2 „Die Krisenerscheinungen und ihre Auswirkungen auf das innenpolitische System und die gesellschaftliche Ordnung“ dargestellt wird, zu einer potenziellen Gefahr für die politi- sche Stabilität der römischen Republik entwickeln sollten (Bleicken, 1975, S. 86 f.). Im An- schluss an das Volkstribunat erfolgte die Ädilität, zu deren Pflichten die Verwaltung des Tem- pels, die polizeiliche Aufsicht über die Stadt und die Organisation von öffentlichen Spielen zähl- te. Nach der Ädilität erreichten die Politiker die Position eines Prätors, der in dem Bereich der Rechtspflege gearbeitet hat. Letztes reguläres Amt, der Höhepunkt des politischen Lebens war das Konsulat. Der Konsul rief den Senat sowie die Volksversammlung ein und leitete die Sitzun- gen. Darüber hinaus besaß er im Kriegsfall die militärische Befehlsgewalt über das römische Heer und damit eine außerordentliche Machtposition (Heftner, 1997, S. 63 f.). Eine Machtpositi- on, die in den Händen eines falschen Mannes zu einer potenziellen Gefahr für die römische Ord- nung hätte werden können. Aus diesem Grunde führte man Reglementierungen ein, die dafür sorgen sollten, dass der Machtzuwachs eines einzelnen Beamten nicht zu groß werden konnte. Die Amtsdauer aller römischen Magistrate wurde auf ein Jahr begrenzt. Anschließend mussten von der Volksversammlung neue Beamte gewählt werden. Bei der jährlichen Neuwahl durften die Politiker aber nicht für das Amt kandidieren, welches sie im vorherigen Jahr ausgeübt hatten. Eine mehrmalige Bekleidung desselben Amtes war demnach untersagt. Zudem war geregelt, dass die Beamtenpositionen niemals von nur einer Person besetzt werden durften. Alle Ämter wurden von mindestens zwei Männern ausgeführt. Die genannten Reglemetierungen, welche als Annuität, Kontinuation und Kollegialität bezeichnet wurden, stellten im republikanischen Rom keine festgeschriebenen Gesetze dar. Vielmehr handelte es sich um ungeschriebene Prinzipien, an welche sich im 3. Jh. v. Chr. jedoch alle Beteiligten strikt gehalten haben (Huttner, 2013, S. 46). Mit den Prinzipien der Annuität, der Kontinuation und der Kollegialität gelang es in jener Zeit die Machtkonzentration auf eine einzelne Person zu beschränken. Allerdings gab es in Rom, unabhängig von den regulären politischen Ämtern, noch ein mächtiges Sondermagistrat, welches in Not und Ausnahmesituationen ins Leben gerufen werden konnte. Das Amt des Diktators. Ein Diktator wurde vor allem in prekären Kriegssituationen ernannt, in denen die Existenz des römi- schen Reiches bedroht war. Der Amtsinhaber verfügte über die höchste Amtsgewalt und besaß den militärischen Oberbefehl über alle römischen Soldaten. Zudem ernannte er seine Generäle selbst und er hatte keinen Kollegen, der ihm hätte in die Quere kommen können. Dennoch darf der römische Diktator nicht als völlig unabhängiger Machthaber verstanden werden. Die Amts- dauer wurde auf maximal sechs Monate beschränkt. Zudem war er stets auf die Entscheidungs- kompetenz des Senats angewiesen und war dazu verpflichtet mit den Senatoren seine Vorge- hensweise abzusprechen. Demnach wurde in Rom selbst die Macht eines Diktators beschränkt, so dass dieser nicht zu einer Gefahr für das politische System werden konnte (Bleicken, 1975, S. 90).
Neben dem Beamtentum stellte die Volksversammlung die zweite wichtige politische Instanz der römischen Republik dar, die ihren Beitrag zum stabilen System des 3. Jh. v. Chr. beigetragen hat. In der Volksversammlung, die in Ansätzen als demokratisches Element verstanden werden kann, verfügte das Volk über starke Rechte. Die versammelten Bürger setzten in Form einer Wahl die Magistrate ein, stimmten über Gesetzesentwürfe ab und entschieden über Krieg und Frieden. Ei- ne auf den ersten Blick außergewöhnliche Entscheidungsgewalt für das römische Volk, die in der Praxis nicht der Realität entsprach. Die Bevölkerung hatte keinen Einfluss auf die Auswahl der politischen Angelegenheiten, die ihnen zur Entscheidung präsentiert wurden. Sie stimmten dem Sachverhalt lediglich zu oder lehnten ihn ab (Dreyer, 2006, S. 17). Außerdem wurde kein Gesetzesentwurf der Volksversammlung präsentiert, ohne dass jener zuvor nicht im Senat be- sprochen worden wäre. Der Senat beratschlagte über die Gesetzesentwürfe und legte sie erst im Anschluss daran der Volksversammlung vor. Darüber hinaus hatten die Stimmen der reichen und mächtigen Persönlichkeiten, die in engem Kontakt zu den Senatoren gestanden haben, wesent- lich mehr Gewicht als die Stimmen der einfachen Bevölkerung (Huttner, 2013, S. 39). Die Ab- stimmung wurde stark von der dritten politischen Instanz des römischen Reiches, dem Senat be- einflusst. Der Senat stellte das eigentliche Machtzentrum der Republik dar und besaß bei allen innenpolitischen und außenpolitischen Angelegenheiten das entscheidende Gewicht. Keine wich- tige politische Entscheidung konnte ohne seine Zustimmung erfolgen. Der Senat kontrollierte die Arbeit der Magistrate und besaß großen Einfluss auf das Geschehen in der Volksversammlung. Demnach agierten die drei politischen Instanzen in einem Wechselgefüge, welches eindeutig von der Kontrolle und der Entscheidungsgewalt des Senats geprägt war. Es entstand im Laufe der Zeit ein politisches System, in welchem die Führungsposition des Senats von Seiten der Volks- versammlung und der Magistrate uneingeschränkt anerkannt wurde (Dreyer, 2006, S.16).
Das römische Reich stellte in der Phase der klassischen Republik einen Ort von innenpolitischer Stabilität dar. Eine Stabilität, die nur auf der Grundlage einer geschlossenen Gesellschaft und de- ren vollkommener Anerkennung für das politische System und der Senatsaristokratie zustande kommen konnte (Huttner, 2013, S. 34). Der vorherrschende Konsens innerhalb der römischen Gesellschaft existierte jedoch nicht von Beginn an, sondern entstand im Laufe der frührepublika- nischen Geschichte des 5. und 4. Jh. v. Chr. als Resultat der Ständekämpfe. In den Auseinander- setzungen hatten sich die beiden Hauptgruppen des freien römischen Bürgertums gegenüber ge- standen. Auf der einen Seite befanden sich die Patrizier, die Angehörigen des privilegierten Ge- burts- und Grundbesitzadels und auf der anderen Seite die gewöhnlichen Bürger, die Plebejer, die von den Adeligen unterdrückt wurden (Alföldy, 1975, S. 28). Unter den Plebejern befanden sich zum Großteil die einfachen und ärmlichen Mitglieder der Volksgemeinschaft, aber auch wohlhabende Familien, deren Vermögen dem der Patrizier in keiner Weise nachstand. Der stän- dische Unterschied zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen beruhte demnach nicht auf sozio- ökonomischen Kriterien, sondern vielmehr auf der sozialen, wirtschaftlichen, religiösen, rechtli- chen und politischen Benachteiligung der plebejischen Bürger (Bleicken, 1975, S. 42). Die Patri- zier nahmen jegliche staatliche Funktionen wahr und besetzten alle politischen Ämter. Zudem war das Patriziat ein geschlossener Stand, so dass es für die Plebejer keine Möglichkeit gab in jene Führungsschicht aufgenommen zu werden (Hölkeskamp, 1987, S. 10). Durch die Dominanz des patrizischen Adels wurde die römische Bevölkerung polarisiert. Die Plebejer, die aufgrund des Kriegsdienstes im römischen Herr ebenfalls für den expansionistischen Erfolg mit verant- wortlich gewesen sind, waren nicht mehr dazu bereit die Benachteiligungen zu akzeptieren. Sie verlangten politisches Mitspracherecht und eine allumfassende Gleichberechtigung (Huttner, 2013, S. 28 f.). Zu Beginn der Auseinandersetzungen schufen die Plebejer eigenständige Institu- tionen, welche für den Selbstschutz und den Kampf gegen die Vorherrschaft des Patriziats ge- dacht waren. Es wurden alternative Volksversammlungen abgehalten, eine eigene sakrale Ge- meinde gegründet und das Amt des Volkstribunats geschaffen (Alföldy, 1975, S. 31). Vor allem das Amt des Volkstribunats diente den Plebejern als Kampfinstrument gegen die herrschende patrizische Adelsschicht. Sie hatten durchgesetzt, dass die Volkstribune in gerichtlichen Verfah- ren, die ausschließlich von patrizischen Behörden geleitet wurden, wirksam für die Rechte von Plebejern eingreifen konnten. Die Willkür der Gerichtsprozesse, besonders gegenüber den plebe- jischen Bürgern war damit beendet. Als weiteres Recht verlangten die Volkstribune eine Veto- stimme gegenüber dem Senat und den Magistraten, um mögliche Gesetzesentwürfe, die sich ne- gativ für die plebejische Bevölkerung auswirken könnten, zu blockieren. (Bleicken, 1975, S. 86). Auf den ersten Blick überraschend, gestatteten die Patrizier den Volkstribunen tatsächlich jenes Recht. Dies hängt mit der Tatsache zusammen, dass die Plebejer ein nützliches Druckmittel be- saßen, mit dem sie ihren Forderungen Nachdruck verleihen konnte. Die plebejischen Bürger, die zum Großteil die Soldaten für die römischen Kriege stellten, drohten zu jener Zeit, ebenso wie im weiteren Verlauf der Ständekämpfe mit militärischem Streik. Wäre es zu solch einem Streik gekommen, das wussten die Patrizier, wäre das römische Reich dem Untergang geweiht gewe- sen. Eine Situation, die den patrizischen Adel dazu brachte, den Plebejern nach und nach mehr Rechte zuzugestehen (Alföldy, 1975, S. 30). Besonders als sich Rom immer stärker auf militäri- sche Aktivitäten einließ, zeitweise sogar heftig attackiert wurde und kurz vor dem Untergang stand, verlangten die im Krieg unentbehrlichen Plebejer größeren Einfluss auf die politischen und militärischen Entscheidungen. Ein Verlangen, das im Laufe des 4. Jh. v. Chr. gestillt wurde. Die plebejischen Bürger erhielten Zugang zu den politischen Ämtern. Im Jahre 367 v. Chr. trat erstmals ein Konsulpaar an die Spitze der Republik, das sich aus einem Plebejer und einem Patrizier zusammensetzte. Eine Zusammensetzung, die bis zum Untergang des römischen Reiches so bleiben sollte (Huttner, 2013, S. 32). Neben der Besetzung der politischen Ämter erlangten die Plebejer im Laufe des Jahrhunderts auch in den anderen gesellschaftlichen Bereichen Gleichberechtigung. Sie waren fortan auf wirtschaftlicher, sozialer, religiöser und politischer Ebene mit den Patriziern gleichgestellt. Zudem erhielten sie Zugang zu dem Senat, der mächtigsten Institution der römischen Republik (Dreyer, 2006, S. 10 ff.).
Im Kontext der Ständekämpfe wurde die gesamte von Konflikten geprägte gesellschaftliche Ordnung aufgelöst und es entwickelte sich ein gänzlich neues Gesellschaftssystem, welches sich über knapp zwei Jahrhunderte als stabil und widerstandsfähig erweisen sollte. An der Spitze der römischen Gesellschaft stand nun eine neu entstandene Nobilität. Eine aristokratische Führungs- schicht, die aus den mächtigen und wohlhabenden Männern der Patrizier, aber auch der Plebejer erwachsen war (Alföldy, 1986, S. 49). Die neue Aristokratie unterschied sich in wesentlichen Punkten von der alten Herrschaft des Patriziats. Zunächst stellte die Nobilität keinen geschlosse- nen Stand dar. Die neue Führungsschicht war eine prinzipiell offene Elite, zu welcher auch neu- reiche Bürger, die als „homo novus“ bezeichnet wurden, Zugang hatten (Hölkeskamp, 1987, S. 10). Darüber hinaus beruhte die Machtposition der mächtigen Männer nicht etwa auf einer von Geburt an festgeschriebenen rechtlichen, politischen oder sakralen Bevorteilung, sondern eher auf der Basis ihres allgemeinen Ansehens in der Bevölkerung, welches sie als Magistrate und Mitglieder des Senates in Folge der erfolgreich geführten Politik erworben hatten. Sowohl im in- nenpolitischen, als auch im außenpolitischen Bereich konnten zahlreiche Fortschritte verbucht werden. Vor allem die Expansion in Italien führte zu einem starken Prestigegewinn für die sena- torische Oberschicht. Es entstand ein gesellschaftlicher Konsens zwischen der römischen Bevöl- kerung und der aristokratischen Führungsschicht. Dies lag daran, dass beide Parteien aus der Vergrößerung des Territoriums ihre Vorteile gezogen hatten. Die Nobilität konnte ihren Macht- bereich vergrößern. Die Bauern und Besitzlosen bekamen auf dem eroberten Gebiet und den neu errichteten Kolonien Land zugewiesen, welches ihre wirtschaftliche Lage erheblich verbesserte. Die gesamte römische Gesellschaft war Gewinner der Expansion, mit der Folge der Entstehung einer stabilen Gesellschaftsordnung (Alföldy, 1975, S. 44 f.). Neben den positiven Rückwirkun- gen der erfolgreichen Expansion ist noch ein weiterer Aspekt zu nennen, der den innergesell- schaftlichen Ausgleich der Bevölkerungsgruppen begünstigte. Es existierte ein weithin akzep- tierter Kanon von moralischen und gesellschaftlichen Werten, der sogenannte „mos maiorum“, der als einigendes Band zwischen der römischen Führungsschicht und dem einfachen Römervolk wirkte. Der einfache Lebensstil der Bauern hatte der gesamten römischen Lebenswelt ihre cha- rakteristische Prägung gegeben, von der auch die Mentalität der politischen Nobilität beeinflusst wurde. Die mächtigen aristokratischen Männer folgten den Werten und Normen der Bauern und legten ebenfalls eine bescheidene Art des Lebens an den Tag. Das römische Volk konnte davon ausgehen, dass die Politik der Republik von Männern gemacht wurde, die dieselben Werte und Zielvorstellungen verkörperten wie sie selbst. Demzufolge erklärt der Sittenkatalog des „mos maiorum“, ebenso wie die positiven Rückwirkungen des Krieges, warum die Führungsrolle der Nobilität von den breiten Massen der Bevölkerung niemals in Frage gestellt worden ist (Heftner, 2006, S. 21). Es herrschte ein Kosens innerhalb der gesamten Gesellschaft, welcher als Basis für die Stabilität des politischen Systems und des expansionistischen Erfolges anzusehen ist, aber zeitgleich auch als deren Ergebnis betrachtet werden kann. Ebenso kann das politische System als Grundlage und als Resultat der militärischen Siege und der Stabilität der Gesellschaft ange- sehen werden. Die Faktoren der Politik, der Gesellschaft und der Expansion standen in einem Wechselgefüge zueinander und führten gemeinsam dazu, dass die römische Republik des 3. Jh. v. Chr. zu einem stabilen System zusammengewachsen war.
3.3 Der Ursprung und die Entwicklung der Gladiatorenkämpfe
Vor dem Hintergrund der römischen Expansion, sowie einer gesellschaftlichen und innenpoliti- schen Stabilität entstand im republikanischen Rom des 3. Jh. v. Chr. die Gladiatur, für welche von den antiken Schriftstellern der lateinische Begriff „munera“ verwendet wurde. Die ersten Gladiatorenkämpfe der römischen Republik ereigneten sich im Jahre 264 v. Chr. (Mann, 2013, S. 16). Über jene Datierung besteht in der Forschung weitgehende Einigkeit. Umstritten ist hin- gegen die Frage nach der genauen Herkunft der Galdiatur. In den literarischen Quellen lassen sich Hinweise darauf finden, dass sowohl das italische Volk der Campaner, als auch das der Et- rusker die Gladiatorenkämpfe noch vor den Römern gekannt hat. Dem römischen Geschichts- schreiber Athenaeus zufolge handelt es sich bei der Gladiatur um einen etruskischen Brauch, der von den Römern übernommen wurde. Livius hingegen berichtet von frühen Gladiatorenkämpfen in Campanien, die über den kulturellen Austausch beider Völker nach Rom gelangt sind (Junkelmann, 2008, S. 32). In der heutigen Forschung werden beide Thesen kontrovers disku- tiert. Ein übereinstimmendes Ergebnis liegt dabei jedoch noch nicht vor. Für den campanischen Ursprung spricht die Tatsache, dass in dieser Region archäologische Funde von zahlreichen Grabmalereien gefunden wurden, auf denen verschiedene Kampfszenen zwischen bewaffneten Männern zu sehen sind. Die Wandgemälde zeigen Duelle von gerüsteten Kriegern, die sich mit Lanzen und Speeren bekämpfen (Köhne, 2000, S. 18). Auf der anderen Seite gehen aber viele Historiker davon aus, dass jenes Volk in der Zeit des 4. und 3. Jh. v. Chr. keinerlei kulturellen Einfluss auf die Römer hatte. Das campanische Volk galt als zurückgeblieben und unterentwi- ckelt, weshalb zahlreiche Forscher zu dem Schluss gekommen sind, dass sie die Entwicklung der römischen Kultur keineswegs geprägt oder beeinflusst haben. Demnach, so argumentieren die Historiker weiter, können auch die bewaffneten campanischen Zweikämpfe nicht als Ursprung der römischen Gladiatorenkämpfe angesehen werden. Das Volk der Etrusker besaß im Gegen- satz zu den Campanern einen starken Einfluss auf das kulturelle Leben der Römer. Vor allem während der Zeit der römischen Monarchie im 6. Jh. v. Chr., in welcher lange Zeit etruskische Könige in Rom geherrscht hatten, gelangten zahlreiche etruskische Bräuche nach Rom. Aus die- sem Grunde teilen etliche Forscher die These, dass auch die Gladiatorenkämpfe über die Etrus- ker in das römische Reich getragen worden sind (Junkelmann, 2008, S. 33). Archäologische Funde konnten diese Ansicht jedoch nicht bestätigen. Es wurden zahlreiche Abbildungen von di- versen athletischen Wettkämpfen gefunden. Nicht aber Zeichnungen von bewaffneten Zwei- kämpfen. Lediglich eine berühmte Grabmalerei könnte einen kleinen Hinweis auf die Gladiatur beinhalten. Zu sehen ist darauf ein maskierter Mann, der einen Hund auf ein menschliches Opfer hetzt, welches versucht den Hund mit einer Keule abzuwehren. Offensichtlich soll hier im Rah- men eines Wettkampfes ein Mensch getötet werden. Einen bewaffneten Kampf zwischen zwei Männern zeigt die Szene nicht. Trotzdem wird das Abbild des Öfteren als eine Art Vorläufer der Gladiatorenkämpfe interpretiert, die im Laufe der Zeit durch den Austausch der beiden Völker von den Römern übernommen wurden (Köhne, 2000, S. 18). Letztendlich kann die genaue Her- kunft der Gladiatur auf Grundlage der heutigen Forschungssituation nicht rekonstruiert werden. Nachgewiesen ist ausschließlich die Tatsache, dass der erste römische Kampf im Jahr 264 v. Chr. stattgefunden hat, und dass die Römer im Laufe der republikanischen Geschichte die Gladiatorenkämpfe zu einem spezifisch römischen Ereignis entwickelt hatten. Zu einem Ereig- nis, welches als einmaliges Phänomen betrachtet werden kann und welches es in solch einer Form in keiner anderen Kultur jemals gegeben hat (Mann, 2013, S. 9).
Der erste Gladiatorenkampf im Jahre 264 v. Chr. fand im Rahmen der Bestattung des Decimus Iunius Brutus Pera, eines angesehenen Senators statt. Die Söhne des Verstorbenen ließen zu des- sen Ehren sechs Kriegsgefangene im bewaffneten Zweikampf auf einer öffentliche Platzanlage gegeneinander antreten (Grant, 1970, S. 15). Über den genauen Verlauf des Kampfes ist wenig bekannt. Die römische Geschichtsschreibung erwähnt lediglich den Anlass, die Anzahl der Gla- diatoren sowie den Ort des Geschehens. Dies gilt ebenso für die zwei weiteren überlieferten Gladiatorenspiele in den Jahren 216 und 200 v. Chr.. Weitere Kämpfe können für die Zeit des 3. Jh. v. Chr. nicht explizit nachgewiesen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es unter den wohlhabenden Bürgern der römischen Gesellschaft noch weitere solcher Begräbnisrituale gegeben hat. Die Leichenbestattung der Aristokratie erfuhr im 3. Jh. v. Chr. eine weitreichende Ausgestaltung und wurde immer ausgefallener, weshalb in der historischen Forschung davon ausgegangen wird, dass es im Rahmen etlicher Trauerfeiern zu bewaffneten Kämpfen zwischen Gladiatoren gekommen ist (Köhne, 2000, S. 16). Anhand der ersten überlieferten Wettkämpfe im 3. Jh. v. Chr. lassen sich zwei wesentliche Elemente der Gladiatur ablesen, welche bis in die spätrepublikanische Zeit erhalten bleiben sollten. Zum einen fanden die Gladiatorenkämpfe stets durch private Initiative im Zusammenhang eines Begräbnisses einer aristokratischen Führungs- person statt. Zum anderen existierten keine dafür vorgesehenen Arenen, sondern die „munera“ ereigneten sich auf öffentlichen Plätzen. Beliebte Plätze waren das Forum Boarium oder das Fo- rum Romanun, welche im republikanischen Rom zentrale Plätze des öffentlichen Lebens dar- stellten (Mann, 2013, S. 16 f.). Vor allem das Forum Boarium, auf dem auch der erste Kampf im Jahre 264 v. Chr. stattgefunden hatte, entwickelte sich zum zentralen Ort der frührepublikani- schen Gladiatur. Das Forum war ein lebendiges, mit vielen Geschäften umgebenes Areal, das je- den Tag von einer dicht gedrängten Menschenmenge heimgesucht wurde. Die römischen Bürger kamen zum Einkaufen auf den Platz oder gingen ihrer Arbeit nach. Als auf den öffentlichen Plätzen die ersten Gladiatorenkämpfe sattfanden, kam das Volk mit dem Spektakel in Kontakt. Die Menschen drängten sich zusammen, reckten die Hälse und versuchten einen Blick auf das blutige Geschehen werfen zu können. Sitzgelegenheiten existierten zur damaligen Zeit noch nicht. Auch eine genaue Organisation des Ereignisses kann für den Großteil des 3. Jh. v. Chr. nicht nachgewiesen werden. Vielmehr schienen die Veranstaltungen von improvisierter Art und Weise, sowie relativ schlicht und ohne großen Prunk gewesen zu sein (Baker, 2000, S. 20 f.). Als Gladiatoren wurden in der Zeit des 3. Jh. v. Chr. Kriegsgefangene oder minderwertige Sklaven eingesetzt, die eigens für den bewaffneten Zweikampf gekauft wurden. Sie trugen die Waffen von besiegten Feinden des römischen Reiches und traten jeweils im Duell Mann gegen Mann gegeneinander an. Für die Zeit der klassischen Republik ist anzunehmen, dass die Gladiatoren den Typus eines samnitischen Kämpfers darstellten. Die Römer hatten im Krieg gegen die Sam- niten, in welchem über die Vorherrschaft in Italien entschieden worden war die Oberhand behal- ten und im Zuge dessen circa 40.000 Menschen versklavt. Die samnitischen Kriegsgefangenen wurden fortan in allen möglichen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, wie zum Bei- spiel bei den Gladiatorenveranstaltungen eingesetzt (Backhaus, 1978, S. 2001).
Es ist zusammenzufassen, dass die Gladiatorenkämpfe im republikanischen Rom des 3. Jh. v. Chr. privat organisierte Veranstaltungen waren, die ausschließlich zu Ehren einer verstorbenen hochrangigen Persönlichkeit abgehalten wurden. Sie fanden auf öffentlichen Plätzen des römi- schen Lebens statt und stellten improvisierte und vergleichsweise schlichte Veranstaltungen dar. Demnach war die Gladiatur einerseits ein privates Ereignis, da es stets auf persönliche Initiative eines verbliebenen Angehörigen zurückgegangen ist. Andererseits ereignete sich das Schauspiel von Beginn an in der Öffentlichkeit, so dass es immer von einer interessierten Zuschauermenge verfolgt werden konnte. Ein Massenspektakel war die Gladiatur im 3. Jh. v. Chr. jedoch nicht. Die Zuschauerzahl war im Verhältnis zu der Anzahl der römischen Bürger relativ gering. Auch die Menge der Gladiatorenpaare hielt sich in Grenzen. Folglich ist zu konstatieren, dass die Gladiatur ein religiöses Bestattungsritual gewesen ist, welches hinsichtlich seiner Größe und An- ziehungskraft als relativ klein und gering angesehen werden kann (Mann, 2013, S. 16 f.).
3.4 Der private Charakter der Gladiatorenkämpfe und die Abgrenzung von den „ludi publici“
Die Gladiatorenkämpfe fanden von Beginn an auf öffentlichen Plätzen des römischen Reiches statt. Allerdings ist zu betonen, dass dieses Spektakel nicht zu den öffentlichen Spielen Roms, den sogenannten „ludi publici“ zu zählen war. Die „ludi publici“ zeichneten sich durch eine staatliche Finanzierung aus und wurden von römischen Beamten organisiert. Darüber hinaus wa- ren sie im römischen Festkalender eingetragen und galten als öffentliche Feiertage des römi- schen Reiches. Die Spiele fanden jährlich an festgeschriebenen Tagen statt und entwickelten sich schon im 3. Jh. v. Chr. zu einem wichtigen Aspekt des römischen Unterhaltungssystems. All dies trifft auf die Gladiatorenkämpfe nicht zu. Sie waren kein Bestandteil des öffentlichen Spielwe- sens und sollten bis zum Ende der römischen Republik den Charakter ihrer privaten Organisation bewahren (Bernstein, 1998, S. 14 f.). Zu den „ludi publici“ zählten in der Zeit des 3. Jh. v. Chr. Wagenrennen, die im Circus Maximus stattfanden, sowie athletische Wettkämpfe und Auffüh- rungen diverser Schauspiele. Die Wagenrennen, welche stets an eine bestimmte Gottheit des rö- mischen Glaubens adressiert waren, besaßen, wie alle weiteren öffentlichen Spiele die Funktion, den Beistand der Götter zu sichern. Neben dem religiösen Aspekt dienten sie aber auch schon zur frührepublikanischen Zeit der Unterhaltung des römischen Volkes. (Köhne, 2000. S. 15).
Demzufolge unterschieden sich die Gladiatorenkämpfe noch in weiteren Aspekten von den öf- fentlichen Spielen. Die „ludi publici“ durchliefen im 3. Jh. v. Chr. einen Prozess des großen Aufschwunges. Die Gladiatur jedoch fand noch in einem erheblich kleineren Rahmen statt (Wiedemann, 1992, S. 13). Zudem waren die öffentlichen Spiele einer bestimmten Gottheit gewidmet. Die Gladiatorenkämpfe hingegen wurden von Privatpersonen zu Ehren eines verstorbenen aristokratischen Bürgers veranstaltet (Backhaus, 1978, S. 200 f.).
Vor dem geschilderten Hintergrund ist letztendlich festzuhalten, dass sich die Gladiatorenkämpfe während der Zeit des 3. Jh. v. Chr. in erheblicher Art und Weise von den öffentlichen Spielen in Rom unterschieden. Sie wiesen einen privaten Charakter auf, welchen sie bis zum Ende der römischen Republik beibehalten sollten (Köhne, 2000, S. 15 ff).
3.5 Die Bedeutung der Gladiatorenkämpfe im 3. Jh. v. Chr.
Zum Abschluss der Analyse der Gladiatur des 3. Jh. v. Chr. wird deren gesellschaftliche und po- litische Bedeutung betrachtet. Die politische Bedeutung kann anhand der Intention der Ausrich- ter, die mit der Veranstaltung von Gladiatorenkämpfen stets gewisse Absichten verfolgt haben, abgelesen werden. Es ist zu untersuchen, ob die „munera“ von Seiten der wohlhabenden aristo- kratischen Bürger zu einem bestimmten politischen Sinn und Zweck veranstaltet wurden. Da- mals wurden die Wettkämpfe zu Ehren eines verstorbenen Verwandten abgehalten. Sie galten als eine Art Dienst an den Toten, den die Nachkommen einem Verstorbenen erwiesen, um auf diese Weise sein Andenken zu ehren (Baker, 2000, S. 19). Das Blut der Menschenopfer, das während der bewaffneten Kämpfe vergossen wurde, diente dazu die Geister der Toten zu versöhnen. Ein Phänomen, das in vielen antiken Kulturen weit verbreitet war. Vor allem im archaischen Grie- chenland des 8. Jh. v. Chr. sind solche Opferrituale ein üblicher Vorgang gewesen. In Griechen- land übernahm der getötete Mensch die Funktion eines Sündenbockes, der sterben musste, um die Verfehlungen der verstorbenen hochrangigen Persönlichkeit zu entsühnen (Müller, 1995, S. 23). Im republikanischen Rom kam den geopferten Menschen eine ähnliche Rolle zu. Die Römer respektierten, ebenso wie die Griechen die Macht der Toten. Sie glaubten, dass sich diese gele- gentlich Zugang zum Reich der Lebenden verschafften, um dort allen möglichen Schaden anzu- richten. Mit den privat initiierten Gladiatorenkämpfen und dem damit einhergehenden Blutver- gießen beabsichtigten sie die Macht der Toten einzugrenzen. Das Blut sollte die Toten gnädig stimmen und ihr Erscheinen auf Erden einschränken (Baker, 2000, S. 23). Im Vergleich zu der im archaischen Griechenland praktizierten Form der Menschenopferung können die römischen
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- Citation du texte
- Tim Weskamp (Auteur), 2016, Die gesellschaftliche und politische Bedeutung der Gladiatorenkämpfe im antiken Rom im historischen Wandel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/374257
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