Brandereignisse gehören trotz steigender Sicherheitsmaßnahmen zu den regelmäßigen Themen der Nachrichtensendungen. In diesem Zusammenhang stellt sich meist die Frage, ob die jeweiligen Maßnahmen für die Garantie der Sicherheit des Gebäudes und den reibungslosen Ablauf einer Evakuierung genügend waren oder nicht. Das wesentliche Anliegen des baulichen, betrieblichen und abwehrenden Brandschutzes ist die Gewährleistung der Personensicherheit.
In Deutschland gibt es jedes Jahr rund 200000 Brände, 400 Brandtote und 4000 Brandverletzte mit Langzeitschäden. Die Ursachen sind u.a. technische Defekte, Fahrlässigkeit oder Brandstiftung. Zudem fiel bei der Recherche auf, dass zu dem Stoffgebiet bisher relativ wenig wissenschaftliche Arbeiten und Literatur zur Verfügung stehen. Zugleich lag darin ein besonderer Reiz, sich tiefgehender mit der Materie zu befassen. Die Bearbeitung des Themas „Räumungskonzept öffentlicher Dienstgebäude“ geschieht unter der Fragestellung: Sind die derzeitigen Räumungskonzepte noch zeitgemäß?
Das Bezirksamt Spandau verfügt über mehrere Liegenschaften. Die Beschäftigten konzentrieren sich schwerpunktmäßig in drei Dienstgebäuden, die sich vom Aufbau und von der Struktur grundsätzlich unterscheiden. Es handelt sich um ein komplett saniertes Dienstgebäude, ein ehemaliges Wohngebäude und ein mehr als hundert Jahre altes Rathausgebäude. Für die Dienstgebäude sind veraltete Räumungskonzepte vorhanden.
Auf Grundlage des vorherigen Abschnittes ist nun die Zielsetzung dieser Arbeit, Brandschutzziele anschaulich zu beschreiben und damit verständlich und bewertbar zu machen. Durch Interviews wurden vorab die wichtigsten Voraussetzungen, der aktuelle Kenntnisstand sowie der aktuelle Nutzungsgrad in Bezug auf Räumungen beschrieben. Es erfolgten Hörübungen und Räumungsübungen in einigen Dienstgebäuden, die Aufschluss über die aktuellen Konzepte und Probleme liefern sollten. Der Vergleich und die Auswertung zeigen, dass bestimmte Eigenschaften von allen Befragten als wichtig und somit notwendig erachtet werden. Andere Faktoren wiederum werden von den Befragten unterschiedlich gewertet. Ebenfalls werden in der nachfolgenden Arbeit die Methoden beschrieben, mit dem der empirische Teil bearbeitet wurde. Ziel ist es, ein Idealergebnis einer Räumung im Brandfall oder bei einer Bombendrohung zu konzeptionieren.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation
1.2 Problemstellung
1.3 Zielsetzung
2 Grundlagen
2.1 Begriffserklärung
2.2 Verordnungen
2.2.1 Brandschutzgrundsätze des Landes Berlin
2.2.2 DGUV Information 205- 003
2.3 ArbStättV- Arbeitsstättenverordnung
2.3.1 ASR A2.2- Maßnahmen gegen Brände
2.3.2 ASI 9.30- Brandschutz im Betrieb
2.3.3 VDI 4062- Evakuierung
3 Empirische Phase/ Analyse
3.1 Dienstgebäude
3.2 Rathaus Spandau und Nebengebäude
3.3 Methodik Hörübung Rathaus und Nebengebäude
3.4 Auswertung Hörübung Rathaus und Nebengebäude
3.5 Methodik Räumungsübung Rathaus Schöneberg
3.6 Auswertung Räumungsübung Rathaus Schöneberg
3.7 Dienstgebäude Klosterstraße
3.8 Methodik Hörübung Dienstgebäude Klosterstraße
3.9 Auswertung Hörübung Dienstgebäude Klosterstraße
3.10 Dienstgebäude Galenstraße
3.11 Methodik Hörübung Dienstgebäude Galenstraße
3.12 Auswertung Hörübung Dienstgebäude Galenstraße
3.13 Methodik Räumungsübung Dienstgebäude Galenstraße
3.14 Auswertung Räumungsübung Dienstgebäude Galenstraße
3.15 Schlussfolgerung Hör- und Räumungsübungen
4 Experteninterviews
4.1 Methodik
4.2 Fragenkatalog
4.3 Auswertung Interview: Beschäftigte mit Behinderung
4.4 Auswertung Interviews: Räumung Brandfall und Bombendrohung
5 Brandschutzkonzept
5.1 Optimierte Räumungsübung
5.2 Unterstützung von Menschen mit Behinderung
5.3 Positive Beispiele
5.4 Kenntlichkeit Brandschutzhelferinnen und -helfer
5.5 QR-Codes und Applikationen
5.6 Aufsteller
5.7 Intranetauftritt
5.8 Erstellung/ Optimierung Brandschutzmappe
5.9 Optimierung der Aushänge
5.10 Beschriftung der Telefonapparate
5.11 Schwer entzündbare Unterlagen
5.12 Aufenthaltsort in Notsituationen
5.13 Zukunftsaussichten
6 Fazit
Quellenverzeichnis
Gesetze, Normen, Richtlinien
Literatur
Internet
Anhang
Anlage 1: Interview Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung
Anlage 2: Interview Thema Brandfall
Anlage 3: Interview Thema Bombendrohung/ Bombenfund
Anlage 4: Brandschutzmappe
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Struktur im betrieblichen Brandschutz
Abb. 2: Brandklassen nach DIN EN 2, 2005
Abb. 3: Wassertropfengröße im Vergleich
Abb. 4: Rathaus Spandau und Nebengebäude
Abb. 5: Rathaus Spandau und Nebengebäude Grundriss
Abb. 6: Rathaus Schöneberg
Abb. 7: Rathaus Schöneberg Grundriss
Abb. 8: Beispiel Aushang Hörübung
Abb. 9: Bekanntgabe der Hörübung im Intranet
Abb. 10: Standort Hörübung Rathaus
Abb. 11: Standorte Beobachter EG
Abb. 12: Dienstgebäude Klosterstraße
Abb. 13: Dienstgebäude Klosterstraße Grundriss
Abb. 14: Dienstgebäude Galenstraße
Abb. 15: Dienstgebäude Galenstraße Grundriss
Abb. 16: Beobachterstandort Galenstraße
Abb. 17: Ergebnis Beschäftige mit Behinderung Frage 3.8
Abb. 18: Ergebnis Beschäftigte mit Behinderung Frage 3.9
Abb. 19: Ergebnis Räumung Brandfall/ Bombendrohung Frage 3.7
Abb. 20: Ergebnis Räumung Brandfall/ Bombendrohung Frage 3.2
Abb. 21: Risikogerechtes & schutzzielorientiertes Brandschutzmanagement
Abb. 22: Einflüsse auf das Brandrisiko
Abb. 23: Einsätze Berliner Feuerwehr 2014
Abb. 24: Verteilung Objekte der Brandentstehung 2006
Abb. 25: Aufgaben im eigenen Raum
Abb. 26: Verhalten in Gefahrensituationen
Abb. 27: Brandschutzordnung in leichter Sprache
Abb. 28: Aufrichthilfe
Abb. 29: Barrierefreie Wendeltreppe
Abb. 30: Treppe Galenstraße
Abb. 31: Flucht- und Rettungsplan mit QR-Code
Abb. 32: QR-Code
Abb. 33: Aufsteller Brandschutz
Abb. 34: Aufgaben Brandschutzhelferinnen und -helfer
Abb. 35: Checkliste Verhalten bei telefonischer Bombendrohung
Abb. 36: Optimierter Aushang I
Abb. 37: Optimierter Aushang II
Abb. 38: Beschilderung Telefon Beispiel
Abb. 39: Beschriftung Telefon
Abb. 40: Brandursachen
Abb. 41: GPS versus IPS
Abb. 42: „Assist" von Telocate
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Brandklasseneignung Feuerlöscher
Tab. 2: Musterprotokoll Brandschutzbegehungen
Tab. 3: Vergleich Rathaus Schöneberg - Rathaus Spandau
Tab. 4: Beispiel erstellte Tabelle zur Auswertung
Tab. 5: Fragen Beschäftigte mit Behinderung (im Rahmen der Mobilität)
Tab. 6: Wertigkeit Interviewfragen Beschäftigte mit Behinderung
Tab. 7: Legende Wertigkeit von Interviewfragen
Tab. 8: Fragen Thema Brandfall
Tab. 9: Fragen Thema Bombendrohung/ Bombenfund
Tab. 10: Wertigkeit Interviewfragen Brandfall/ Bombendrohung und- fund
Tab. 11: Legende Interviewpartner
Tab. 12: Risikoparameter der Gebäude
Tab. 13: Checkliste Beschäftigte mit Behinderung
Tab. 14: Farbcode Kennzeichnungswesten
Tab. 15: Checkliste: Fünf Punkte für ein brandsicheres Büro
Tab. 16: Merkblatt Brandschutzbeauftragte
Tab. 17: Leitfaden Räumung
Tab. 18: Checkliste Räumungsergebnis
Tab. 19: Aufzugskontrolle
Tab. 20: Checkliste Räumungsübung
Tab. 21: Checkliste Brandschutzhelfer
Tab. 22: Verhalten bei Sprengstoffanschlägen
Tab. 23: Verhalten Fund verdächtiger Gegenstand
Tab. 24: Merkblatt: Verhalten bei Panikattacken
Tab. 25: Ersthelfer-Telefonnummer
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation
Brandereignisse gehören trotz steigender Sicherheitsmaßnahmen zu den regelmäßigen Themen der Nachrichtensendungen. In diesem Zusammenhang stellt sich meist die Frage, ob die jeweiligen Maßnahmen für die Garantie der Sicherheit des Gebäudes und den reibungslosen Ablauf einer Evakuierung genügend waren oder nicht. Das wesentliche Anliegen des baulichen, betrieblichen und abwehrenden Brandschutzes ist die Gewährleistung der Personensicherheit.[1] In Deutschland gibt es jedes Jahr rund 200.000 Brände, 400 Brandtote und 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden.[2] Die Ursachen sind u.a. technische Defekte, Fahrlässigkeit oder Brandstiftung.[3] Zudem fiel bei der Recherche auf, dass zu dem Stoffgebiet bisher relativ wenig wissenschaftliche Arbeiten und Literatur zur Verfügung stehen. Zugleich lag darin ein besonderer Reiz, sich tiefgehender mit der Materie zu befassen. Die Bearbeitung des Themas „Räumungskonzept öffentlicher Dienstgebäude“ geschieht unter der Fragestellung: Sind die derzeitigen Räumungskonzepte noch zeitgemäß?
Die vorliegende Arbeit beschreibt ein optimiertes, organisatorisches Räumungskonzept in Kooperation mit dem Bezirksamt Spandau von Berlin. Die Zusammenarbeit ergab sich aus dem im Dezember 2014 absolvierten Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums. In dem zehnwöchigen Praktikum wurde die Erstellung einer Brandschutzmappe realisiert, die als Nachschlagewerk den Beschäftigten notwendige Informationen und Verhaltensweisen im Brandfall aufzeigt.
1.2 Problemstellung
Das Bezirksamt Spandau verfügt über mehrere Liegenschaften. Die Beschäftigten konzentrieren sich schwerpunktmäßig in drei Dienstgebäuden, die sich vom Aufbau und von der Struktur grundsätzlich unterscheiden. Es handelt sich um ein komplett saniertes Dienstgebäude, ein ehemaliges Wohngebäude und ein mehr als hundert Jahre altes Rathausgebäude. Für die Dienstgebäude sind veraltete Räumungskonzepte vorhanden. Nach den Erfragungen des bezirklichen Brandschutzkoordinators sind die Mitarbeiter oftmals unsicher sich richtig im Brandfall zu verhalten.
1.3 Zielsetzung
Auf Grundlage des vorherigen Abschnittes ist nun die Zielsetzung dieser Arbeit, Brandschutzziele anschaulich zu beschreiben und damit verständlich und bewertbar zu machen. Für die Realisierung der Brandschutzziele müssen alle Organisationseinheiten und alle Mitarbeiter einbezogen und informiert werden.[4]
Durch Interviews wurden vorab die wichtigsten Voraussetzungen, der aktuelle Kenntnisstand sowie der aktuelle Nutzungsgrad in Bezug auf Räumungen beschrieben. Es erfolgten Hörübungen und Räumungsübungen in einigen Dienstgebäuden, die Aufschluss über die aktuellen Konzepte und Probleme liefern sollten. Der Vergleich und die Auswertung zeigen, dass bestimmte Eigenschaften von allen Befragten als wichtig und somit notwendig erachtet werden. Andere Faktoren wiederum werden von den Befragten unterschiedlich gewertet. Ebenfalls werden in der nachfolgenden Arbeit die Methoden beschrieben, mit dem der empirische Teil bearbeitet wurde.
Ziel ist es, ein Idealergebnis einer Räumung im Brandfall oder bei einer Bombendrohung zu konzeptionieren. Durch das optimierte Konzept und Brandschutzmanagement soll den Beschäftigten sowie den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit gegeben werden. Vorab sollen dem Leser die theoretischen Grundlagen des Brandschutzes näher gebracht werden.
2 Grundlagen
In diesem Kapitel werden die theoretischen Grundlagen erklärt, um ein allgemeines Verständnis zu dem Thema Brandschutz zu schaffen. Zu Anfang werden Definitionen vorgestellt und darüber hinaus relevante Verordnungen näher gebracht.
2.1 Begriffserklärung
Brandrisiko:
Ist die Gefahr ungünstiger Ereignisse. Das Schadensereignis ist die Auswirkung dieser Gefahr mit Schadensfolgen. Von einem Brandrisiko spricht man, wenn die Gefahr von einem Brand ausgelöst wird. Das Risiko wird durch die Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß bewertet.[5]
Brandschutz-Management:
Bedeutet Planungen, Entscheidungen sowie Umsetzungen der Ziele durch Kommunikation zu überwachen, zu prüfen und ggf. den sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Das Brandschutz-Management-System, ähnlich einem Regelkreis, integriert diese Aufgaben.[6]
Brandschutzkoordinator/ -in:
Unterstützt die Architekten und Planer im Bereich Planung, Sanierung, Ausführung und Kontrolle der Brandschutzkonzepte. Dieser bildet die Schnittstelle zwischen Architekten, Bauherren und dem ausführenden Bauunternehmen.[7] Im Bezirksamt Spandau organsiert der Brandschutzkoordinator darüber hinaus die Ver- und Entpflichtung der örtlichen Brandschutzkräfte und deren fachgerechte Unterweisung.
Brandschutzbeauftragte:
Sind Personen, die möglichst freiwillig vom Arbeitgeber schriftlich verpflichtet und speziell ausgebildet werden. Die Brandschutzkräfte nehmen im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahr und sind Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie unterstützen und beraten. Der Schwerpunkt liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.[8]
Brandschutzhelfer/ -in:
Werden vom Arbeitgeber benannt und betreuen in der Regel einzelne Gebäudeteile oder Flurabschnitte. Diese Personen übernehmen im Falle eines Brandes bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung und werden vom Brandschutzbeauftragten fortgebildet.[9]
Ersthelfer/ -in:
Sind Personen, die in Erster Hilfe ausgebildet sind. Um dies zu bleiben, müssen diese alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe Training absolvieren.[10] Sie haben grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei fast jedem Notfall angemessen helfen zu können.[11]
Brandschutzeinrichtungen:
Dienen zur Feuererkennung, Feuerbegrenzung, Feuerbekämpfung, zur Alarmierung und Rettung.[12]
Brandschutzordnung Teil A:
Ist nach DIN 14096 ein spezieller Aushang und gilt für Beschäftigte, Bewohner und Besucher einer baulichen Anlage. Dieser Aushang sollte dort angebracht werden, wo sich Personen aufhalten oder vorbeigehen, denn er weist die wegweisenden Schritte zum Verhalten im Brandfall auf.[13]
Brandschutzordnung Teil B:
Richtet sich speziell an Beschäftigte oder Bewohner, also an Personen die sich nicht nur vorübergehend in dem Gebäude aufhalten. Dieser Teil wird als Merkblatt oder Broschüre an die Personen ausgeteilt und enthält zunächst immer die Brandschutzordnung Teil A. Darüber hinaus weist dieser Teil allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung auf und beschreibt die Rollen der benannten Personen im Brandschutz, wie Brandschutzhelfer/-in, Ersthelfer/-in usw.[14]
Brandschutzordnung Teil C:
Gilt für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie Brandschutzbeauftragte. Dieser Teil wird bei Bedarf aufgestellt, wenn der Teil B nicht genügend ist oder besondere Maßnahmen verlangt werden.[15]
Feuerwehrplan:
Ist ein Lageplan nach DIN14095 Teil 1. Dieser Plan soll der Feuerwehr ein rasches Auffinden der Brandstelle, der Löschwasser-Entnahmestellen, der Brandmeldezentrale und ähnlichem ermöglichen.[16]
Flucht- und Rettungsplan:
Dient der einfachen Vermittlung von Flucht- und Rettungswegen, der Standorte, der Feuerlöscher und zur Orientierung.[17]
Sicherheitszeichen:
Verhelfen durch die geometrische Form, Farbe und Bildzeichen zu bestimmten Sicherheits- und Gesundheitsaussagen.[18]
Alarm- oder Hörübung:
Ist eine regelmäßige, angekündigte Übung um sicherzustellen, dass alle Alarmgeber im Gebäude funktionstüchtig sind und die Alarmierung zu jeder Zeit ausgelöst werden kann. Es wird geprüft, ob der Alarm alle im Gebäude befindlichen Personen erreicht hat oder es werden folglich Schwachstellen aufgedeckt.[19]
Räumung:
Ist das zügige in Sicherheit bringen aus einem gefährdeten Bereich. Die Menschen werden im Notfall aus dem Bereich im Gebäude zu der Sammelstelle geführt. Flucht-und Rettungswege sowie der Sammelplatz sind abzustimmen und demnach zu gestalten. Der Einsatz der betrieblichen Helfer und der Feuerwehr ist zu organisieren.[20]
Räumungsübungen:
Sind regelmäßige Übungen die dazu beitragen:
- Gefahrsituationen zu erkennen
- Die Alarmierung auszulösen
- Selbsthilfeeinrichtungen zu aktivieren und zu nutzen
- Die Selbstrettung der Beschäftigten auf den gekennzeichneten Rettungswegen zu üben
- Die Betreuung von behinderten Personen zu trainieren
- Die Aufgaben der Brandschutzhelferrinnen und -helfer zu verdeutlichen
- Die Kontrolle aller zugänglichen Räume zu schulen
- Eine verwertbare Rückmeldung zu geben
- Die Vollzähligkeit am Sammelplatz so weit, wie möglich zu kontrollieren
- Die Einweisung der Feuerwehr zu gewährleisten
- Den Einsatzleiter der Feuerwehr über die Schadenslage zu informieren
- Aufgetretene Schwachpunkte fachlich zu begleitet, damit der organisatorische Brandschutz angepasst und optimiert werden kann[21]
Die Räumungsübungen werden durch den Brandschutzbeauftragten oder dem Brandschutzverantwortlichen geplant und durchgeführt.[22]
Evakuierung:
Ist aufgrund einer übergeordneten Entscheidung das langfristige Verlegen von Menschen aus gefährlichen oder zerstörten Bereichen in einen sicheren Bereich mit gleicher Versorgungmöglichkeit. Es ist abzuklären, inwieweit eine gleichwertige Versorgung gesichert ist. Für den Fall einer Evakuierung sind Vereinbarungen mit den Verantwortlichen zu treffen. Personal- und Transportmöglichkeiten sind vorher zu planen und zu organisieren. Ebenfalls schließt eine Evakuierung vorbereitende Maßnahmen für eine Räumung mit ein.[23]
Kurzzeitevakuierung:
Eine kurzzeitige Evakuierung wird in unerwarteten Situationen mit dringlichem Erfordernis zur Handlung vorgenommen und führt meist zur Selbstrettung.[24]
Langzeitevakuierung:
Ist eine Evakuierung bei der man einen gewissen Zeitraum hat, sich organisiert in einen gefahrlosen Bereich zu bringen und möglicherweise Sachwerte zu bergen. Im Katastrophenschutz wird diese Art der Evakuierung häufig angewendet.[25]
2.2 Verordnungen
2.2.1 Brandschutzgrundsätze des Landes Berlin
Diese signifizieren anknüpfend zu den bauarbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Regelwerken speziell die organisatorischen Rahmenbedingungen. Sie sollen den Schutz der Dienstkräfte und sonstigen Nutzern vor Brandgefahren gewährleisten und geben Hinweise zur Verhaltensweise in Notsituationen. Die Grundsätze beschreiben u.a. vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung von Brandgefahren und zur Sicherung der Rettungswege. Ebenso wird der abwehrende Brandschutz behandelt, welcher der aktiven Brandbekämpfung dient und Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren mit einschließt. Die Brandschutzgrundsätze gelten für alle baulichen Anlagen der Berliner Verwaltung. Bei angemieteten Flächen sind vertragliche Vereinbarungen zu treffen.[26]
Die Grundsätze sind 2008 ausgelaufen und werden derzeit überarbeitetet. Währenddessen gelten die alten Grundsätze weiterhin (Selbstbindung der Verwaltung).
2.2.2 DGUV Information 205- 003
Diese Information legt die Mindestanforderungen an Brandschutzbeauftragte fest, die/ der durch eine qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber für brandschutzspezifische Angelegenheiten unterstützend zur Seite steht. Sie schildert die Aufgaben der Brandschutzkräfte und gibt Ratschläge für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.[27] Die Abbildung (Abb. 1) soll die Stellung von Brandschutzbeauftragten verdeutlichen, welche direkt dem Arbeitgeber unterstellt sind und bereits bei der Planung miteingebunden werden sollten.[28]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes auf der Grundlage einer Gefahrdungsbeurteilung bzgl. Brandgefahren und -rislken
Abb. 1: Struktur im betrieblichen Brandschutz [29]
Ebenso werden in der Information der Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung und die Bewertung der Risiken beschrieben. Gefährdungen können sich u.a. ergeben durch die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen oder unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Um die Bewertung der betriebsspezifischen Brandgefährdungen zu ermitteln werden Faktoren benannt, die dies beeinflussen. Einflüsse können Zündquellen, mögliche Auswirkungen im Schadensfall, baulicher Brandschutz und weitere Faktoren sein.[30]
Ein weiterer Teil ist die Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Dabei wird unterschieden in Brandschutzbeauftragte, die vom Arbeitgeber schriftlich be- stellt werden, und in externe Brandschutzbeauftragte. Wenn der Arbeitgeber über keinen Brandschutzbeauftragten verfügt oder es kann kein Beschäftigter zu Verfügung gestellt werden, um die Ausbildung zu absolvieren, muss ein externer Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
Ein weiterer Teil ist die Qualifikation und Voraussetzung zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Die Personen sollten bereits Erfahrung in der Brandschutzorganisation des Betriebs haben. Zur Ausbildung wird der Aufbau und die Dauer der Verpflichtung erläutert sowie die Inhalte der Ausbildung. Die Dringlichkeit der Aktualität der Ausbildung und Fortbildung wird vermittelt.[31]
2.3 ArbStättV- Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung dient beim Einrichten und Betreiben von Betrieben der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten.[32] Laut Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten Orte in Bauten oder im Freien, die sich auf dem Grundstück eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze bestimmt sind. Zudem sind es Bereiche, in denen sich die Beschäftigten regelmäßig über eine längere Dauer hinweg nicht zeitweise aufhalten. Zur Arbeitsstätte gehören ebenfalls Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge. Zum Einrichten der Arbeitsstätte zählt das Ausstatten von Feuerlösch- und Versorgungseinrichtungen, das Anlegen und Kennzeichnen von Verkehrs- und Fluchtwegen sowie das Kennzeichnen von Gefahrenstellen und brandschutztechnischen Ausrüstungen, um zu erreichen, dass vom Arbeitsplatz eine möglichst geringe Gefährdungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeht.
Für Beschäftigte mit Behinderung ist der Betrieb so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Interessen der Angestellten im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz beachtet werden. Dazu zählt der barrierefreie Aufbau der Arbeitsplätze, die zugehörigen Türen, Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Treppen, Orientierungssysteme, Waschgelegenheiten und Toilettenräume.
Der §3 in der Gefährdungsbeurteilung besagt, dass zunächst festzustellen ist, ob die Angestellten Gefahren auf der Arbeitsstätte ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Trifft dies zu, so sind alle Gefährdungen zu beurteilen und der Arbeitgeber hat entsprechenden Schutzmaßnahmen gemäß der ArbStättV festzulegen.
Gemäß §4 hat der Arbeitgeber festgestellte Mängel rasch zu beseitigen. Wenn die Mängel eine Gefahr bei der Arbeit darstellen, muss die Arbeit sofort eingestellt werden. Verkehrswege, Fluchtwege sowie Notausgänge müssen immer frei bleiben, um die Benutzung jederzeit zu gewährleisten. Die Angestellten müssen sich bei Gefahr in Sicherheit bringen können und schnell gerettet werden. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn dies erforderlich ist, und den Plan an geeigneten Stellen anzubringen. Entsprechend dieses Planes ist in regelmäßigen Abständen die Räumung zu üben.
Im Punkt 2.2 des Anhanges bezüglich der Anforderungen an Arbeitsstätten werden Maßnahmen gegen Brände beschrieben. Unter anderem wird darauf hingewiesen mit genügend Feuerlöschern, Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet zu sein. Im Punkt 2.3 wird aufgeführt, wie Flucht -und Rettungswege beschaffen sein sollen. Diese müssen in Größe, Anzahl und Anordnung an die im Gebäude anwesenden Personen angepasst, angemessen und dauerhaft gekennzeichnet sein. So soll gewährleistet werden, dass die Beschäftigten auf dem kürzesten Weg nach draußen kommen, wenn möglich in einen gesicherten Bereich. Die Türen in Fluchtwegen oder Notausgangstüren sollen sich jederzeit leicht öffnen lassen und als diese gekennzeichnet sein. Bei Notausgangstüren, die ausschließlich für den Notfall gedacht sind, dürfen Karussell- und Schiebetüren nicht verbaut werden.[33]
2.3.1 ASR A2.2- Maßnahmen gegen Brände
Diese technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen an die Ausstattung und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöschanlagen sowie die organisatorischen Maßnahmen. Durch die Einhaltung der Technischen Regeln wird dem Arbeitgeber versichert, dass die Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Hat der Arbeitgeber sich für eine andere Lösung entschieden, muss er damit die gleichen Anforderungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erreichen.
Arbeitsstätten mit höherer Brandgefährdung benötigen zusätzlich zur Grundausstattung weitere Maßnahmen. Folgend werden in der ASR A2.2 brandspezifische Begriffsbestimmungen vorgenommen und die Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln signifiziert. Die verschiedenen Brandklassen von unterschiedlichen Stoffen werden mit den dazugehörigen Piktogrammen dargestellt. Bei der Beschaffung von Feuerlöschern ist darauf zu achten, dass die Löschmittel für die jeweilige Brandklasse geeignet und zugelassen sind (Abb. 2).[34]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Brandklassen nach DIN EN 2, 2005 [35]
Die Beschriftungen auf Feuerlöschern werden erklärt, ebenso wie die Zuordnung des Löschvermögens den Löschmitteleinheiten. Es wird ebenfalls gezielt auf Brandschutzhelferinnen und -helfer sowie auf die Wartung und Prüfung von Brandmelde- und Feuerlöschanlagen eingegangen.
2.3.2 ASI 9.30- Brandschutz im Betrieb
Der Brandschutz im Betrieb dient dem Wohl der Personen, die sich im Betrieb befinden, der Existenz des Gebäudes sowie dem Schutz der Arbeitsplätze. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten leistet mit der ASI 9.30 einen Beitrag im Umgang mit der Aufgaben, Brandschutzes im Betrieb.[36]
Brandgefahr ist vorhanden, wenn ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und eine Zündquelle mit ausreichend Energie zum selben Zeitpunkt und am selben Ort aufeinander treffen. Für die Brandbekämpfung der unterschiedlichen entflammenden Stoffe gibt es verschiedene Löschmittel. Wie bereits in der ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände erklärt, gibt es fünf unterschiedliche Brandklassen (siehe Abb.: 2). Das Löschvermögen eines Feuerlöschers gibt die Löschleistung an und wird für die entsprechenden Brandklassen in einem Löschtest ermittelt und festgelegt.[37]
Die nachfolgende Tabelle (Tab.1) gibt nach DIN EN 2 einen Überblick über die verschiedenen Feuerlöscher und für welche Brandklasse der jeweilige Löscher zu verwenden ist.[38]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Brandklasseneignung Feuerlöscher [39]
Der Umgang mit Feuerlöschern muss von einer entsprechenden Anzahl von Beschäftigten regelmäßig geübt und unterwiesen werden. Das Gleiche gilt für den Umgang mit Wandhydranten.[40]
Personenbrände sind nicht mit Löschdecken zu ersticken, da es eine zusätzliche Gefährdung für den Rettenden darstellt und schwere Brandverletzungen bei der brennenden Person hervorruft. Löschdecken können nur zum Ersticken von Fettbränden bei Frittiereinrichtungen im privaten Einsatz genutzt werden. Brennende Personen sollten mit einem Feuerlöscher gelöscht werden, da weitere Verletzungsgefahr vermieden wird. Dabei sollten folgende Sicherheitshinweise beachtet werden:
- Mindestabstand zwei bis drei Meter zur brennenden Menschen
- Gesicht nicht mit Löschmittel benetzen
- Erste Löschvorgang auf dem Oberkörper beginnen
- Löschstrahl vom Oberkörper, weiter nach unten und zu den Seiten[41]
Des Weiteren werden in der ASI 9.30 die unterschiedlichen Löschmittel beschrieben, u.a. Wasserlöschanlagen. Es wird detailliert aufgeführt, dass beispielsweise Hochdruck-Wassernebel-Löschsysteme, Wasserschäden minimieren, da mit einem geringen Wasserbedarf gelöscht wird. Der Nebel verdunstet sehr schnell und erzeugt dabei einen Kälteeffekt. Durch das Verdunsten vergrößert sich das Volumen des Wassers, entzieht der Flamme somit Sauerstoff und unterstützt damit den Löschprozess. Das System enthält ausschließlich reines Wasser und ist somit für Menschen, Sachwerte und Umwelt gänzlich ungefährlich. Einen Vergleich der verschiedenen Systeme zeigt die folgende Abbildung (Abb.3).[42]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Wassertropfengröße im Vergleich [43]
Durch Brandschutzbegehungen wird zusätzlich sichergestellt, dass die Brandschutzeinrichtungen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und betriebsbereit sind. Die Verwendung eines Brandschutzbuches ist dabei sinnvoll, um Protokolle der Begehungen und durchgeführte Brandschutzmaßnahmen festzuhalten. [44] Das folgende erstellte Musterprotokoll (Tab. 2) ist eine Anregung, wie so ein Dokument aussehen kann:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 2: Musterprotokoll Brandschutzbegehungen [45]
2.3.3 VDI 4062- Evakuierung
Ein Evakuierungskonzept hat das Ziel, alle Personen so schnell wie möglich aus dem gefährdeten Bereich zu entfernen und in einen sicheren Bereich zu bringen. Dieser sichere Bereich kann ein Sammelplatz oder ein anderer Brandabschnitt sein. Diese Richtlinie beschreibt keine generell zulässige Sicherheitsmaßnahme, sondern eine Maßnahme im Notfall. Die Evakuierung beginnt immer in der Chaosphase und muss dann zur Ordnungsphase übergehen, damit ein wirksames Handeln der Führung möglich ist. Deshalb muss für die Chaosphase ein Konzept mit Vorgaben erstellt werden. Vorwiegend wird sich in Objekten nur auf die Ausbildung des Personals fokussiert, es muss aber auch der Umgang mit Menschenmassen, die mit der Situation unvertraut sind, und[46] deren Lenkung geschult werden. In der Chaosphase laufen zwei Prozesse gleichzeitig ab, die Evakuierung und die geordnete Gefahrenabwehr. Beide Prozesse müssen schnellstmöglich in eine geordnete Form übergehen. Dafür ist eine gute theoretische und praktische Vorbereitung nötig. Der Idealfall einer Evakuierung sieht vor, dass alle Personen unbeschadet vor Eintreffen der Feuerwehr aus der Notsituation herausgekommen sind. Je nach Vorgabe des Bundeslandes trifft die Feuerwehr nach acht Minuten und mehr ein.[47]
Die Richtlinie ermöglicht eine bestmögliche Vorbereitung auf eine Evakuierung in 15 Schritten. Den Vorteil der Selbstrettung stellt das Konzept aus verschiedensten Gründen dar:
- Ergebnis Bestandsaufnahme
- Kriterien der Evakuierung
- Möglichkeiten der Alarmierung
- Wege zum Sammelplatz
- Aufgaben der Helfer
- Verbleib der Personen nach Beendigung der Evakuierung
- Konzepte zur Rückkehr
- Schnittstellen
Sollten sich mehrere Organisationen in einem Gebäude befinden, sind die internen und externen Schnittstellen zu berücksichtigen.
Als bedrohliche Lage ist nicht nur der Amoklauf gemeint, sondern auch andere Maßnahmen die eine Evakuierung verlangen. Als mögliche Ausgangszenarien gelten:
- Brandanschlag
- Bombendrohung und Sprengstoffanschläge
- Geiselnahme
- Biologische oder chemische Anschläge
- Kriminelle Handlungen
Die Auswirkungen dieser Szenarien sind zu bedenken und im Konzept für jeden Fall festzuhalten.[48] Das Evakuierungskonzept muss dynamisch auf die Veränderungen im Gebäude reagieren und jede Änderung berücksichtigen. Zur Kennzeichnung der Brandschutzhelfer sind Westen zur Erleichterung der Aufgabendurchführung zu empfehlen.[49]
Bei Alarmierungseinrichtungen ist das Zwei-Sinne-Prinzip, demnach Durchsagen und Lichtzeichen oder digitale Anzeigen, wie Telefondisplays, zu verwenden. Die Anwendung der Voralarmierung ist eine Möglichkeit, Falschalarme und Abstumpfung bei den Beschäftigten zu vermeiden. Dabei wird erst nach Prüfung auf Fehlalarm der Alarm für alle, oder bei Fehlalarm, kein Alarm ausgelöst.[50]
Die Beurteilung der auslösenden Ereignisse für eine Evakuierung können durch eine Bestandsaufnahme nachgeprüft werden. Mit Hilfe einer Risikomatrix werden die Auswirkungen und die Häufigkeiten der Faktoren beurteilt und eingeschätzt. Eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit bedeutet dabei aber nur, dass der Schwerpunkt auf anderen Faktoren liegt und keinen Ausschluss darstellt.[51]
Die in regelmäßigen Abständen durchgeführten Unterweisungen der Beschäftigten, Fremdfirmen und in Ausnahmefällen der Besucherinnen und Besucher, über die Verhaltensweisen im Notfall und der sich daraus ergebenden Evakuierung ist bedingungslos wahrzunehmen. Für die erfolgreiche Durchführung einer Evakuierung sind Kommunikation und Einbindung der Beschäftigten von großer Bedeutung.[52]
3 Empirische Phase/ Analyse
In der empirischen Phase sollte zuerst verdeutlich werden, wie das derzeitige Räumungskonzept in den Gebäuden erfolgt. Die Untersuchungen sollten Fragen, Erfolge und Misserfolge aufdecken und das Ziel der Arbeit präzisieren. Drei Hörübungen und eine Räumungsübung in den Gebäuden des Bezirksamtes Spandau wurden organisiert. Zudem wurden verschiedene Experteninterviews geführt. Während dieser Bachelorarbeit nahm die Autorin als Beobachterin an zahlreichen weiteren Räumungsübungen in anderen Bezirken teil. Unter anderem im Rathaus Schöneberg und im Gesundheitsamt FriedrichshainKreuzberg.
3.1 Dienstgebäude
3.2 Rathaus Spandau und Nebengebäude
Das Rathaus Spandau wurde von den Architekten Heinrich Reinhardt und Georg Süßenguth geplant und zwischen 1910 und 1913 erbaut.[53] Die Architekten haben darüber hinaus das Rathaus Steglitz, Rathaus Treptow und Rathaus Charlottenburg entworfen. Die Länge des Gebäudes beträgt 116 m und die Höhe des Turms 86,25 m.[54] Das Gebäude hat eine Gesamtfläche von 40.500 qm und verfügt über 1100 Räume, davon 380 Büros, in denen ca. 530 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind.[55] Der Bau liegt innerstädtisch und steht unter Denkmalschutz.[56] Der Komplex setzt sich zusammen aus Haupt- und Nebengebäude. In den Gebäuden gibt es sieben Ein- und Ausgänge, sechs Treppenhäuser und vier Etagen, außerdem das Erdgeschoss und das Untergeschoss.[57] Die folgenden Bilder zeigen die Lage und den Grundriss des Rathauses (Abb. 58, Abb. 59).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4: Rathaus Spandau und Nebengebäude[58]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 5: Rathaus Spandau und Nebengebäude Grundriss[59]
Das Gebäude verfügt über eine Brandmeldeanlage, einen Kassenalarm und eine Alarmanlage für den Serverraum.[60] Es existiert keine Brandfrüherkennnung aufgrund des Bestandschutzes. Eine besondere Sicherungsmaßnahme ist die Videoüberwachung auf den Höfen, mit den dazugehörigen Monitoren in der Pförtnerloge. Derzeit befinden sich im Rathaus und Nebengebäude z.B. das Bauamt, das Bürgeramt und das Standesamt. Es befindet sich rund um die Uhr mindestens ein Pförtner im Gebäude.[61] Benachbarte Objekte sind die Bezirksbibliothek, der U-Bahnhof Rathaus Spandau und der Fernbahnhof BerlinSpandau.
Die Räumungsübung im Rathaus Spandau konnte aufgrund von sehr kurzfristig anberaumten Filmaufnahmen nicht stattfinden. Während der Erstellung der Bachelorarbeit fand eine Räumung im Rathaus Schöneberg am John-F.-Kennedy- Platz statt. Aufgrund der Gleichartigkeit der Gebäude wurde dies als Vergleichsobjekt verwendet, um die Methodik der Durchführung zu veranschaulichen.
Das Rathaus Schöneberg wurde in seiner heutigen Form von 1911 - 1914 errichtet. Entworfen wurde es von den Architekten Peter Jürgensen und Jürgen Bachmann.[62]
Es ist ein viergeschossiger Gebäudeblock mit einem 70m hohen Turm, der leicht vor die Fassade tritt.[63] Im Inneren befindet sich eine 63m breite Eingangshalle, die das gesamte erste Stockwerk miteinbezieht.[64] Folgende Bilder verdeutlichen die Ähnlichkeit (Abb. 65, Abb. 66).
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Abb. 6: Rathaus Schöneberg[65]
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Abb. 7: Rathaus Schöneberg Grundriss[66]
Die Rathäuser von Spandau und Schöneberg sind zur selben Zeit errichtet worden und verfügen über einen hohen Turm in der Mitte des Gebäudes sowie die Eingangshalle die den ersten Stock miteinbezieht. Die nachfolgende Tabelle (Tab. 3) stellt beide Gebäude hinsichtlich der Fläche, der Arbeitsplätze und der Anzahl der Räume gegenüber und verdeutlicht die Gleichartigkeit.
Tab. 3: Vergleich Rathaus Schöneberg - Rathaus Spandau [67] [68]
Es erfolgten bereits einige brandschutzrelevante Umbauarbeiten im Rathaus Schöneberg, u.a.:
- Einbau zweier Glaswände auf der Empore des Foyers (1.OG) um Brandabschnitte zu bilden
- Einbau zweier Treppenhäuser als zusätzlicher Fluchtweg für die 3 % bis 4 % Etage bis zum 2./ 3. OG
- Einbau einer Sprinkleranlage in die Brandenburghalle (Veranstaltungsbereich 2. OG)
- Einbau einer Sprinkleranlage in der Ausstellungshalle (EG) [69]
3.3 Methodik Hörübung Rathaus und Nebengebäude
Im Rathaus Spandau ist die Alarmierung wie folgt gelöst. Im Fall eines Brandes wird als erstes die Feuerwehr verständigt und danach sofort der Pförtner, denn nur dieser kann den Alarm in der Pförtnerloge auslösen. Das Rathaus und Nebengebäude verfügt über keine Brandfrüherkennung und somit keine Druckknopfmelder.
Zunächst wurde der Termin abgestimmt, dieser musste vom Bezirksbürgermeister bestätigt werden. Einen Tag vor dem Test des Hausalarms wurden Hinweisschilder an den Eingängen angebracht und die Übung wurde im Intranet des Bezirksamtes bekannt gegeben. Die Folgende Abbildung (Abb. 8) zeigt beispielhaft einen Aushang, wie dieser in den Eingängen der Gebäude angebracht wurde.
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Abb. 8: Beispiel Aushang Hörübung[70]
Die nächste Abbildung (Abb. 9) präsentiert einen Screenshot der Bekanntmachung im Intranet des Bezirksamtes.
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Abb. 9: Bekanntgabe der Hörübung im Intranet[71]
Der Grund die Hörübung vorher bekanntzugeben war, dass die Beschäftigten das Gebäude nicht verlassen sollten, sondern in ihrem Arbeitsbereich verweilen und achtsam prüfen sollen, ob der Alarm in den jeweiligen Abteilungen gut wahrzunehmen ist, oder ob es Schwachstellen gibt. Die Beschäftigten wurden aufgefordert, Besonderheiten zu melden. Über das Intranet gelangte man zu speziellen Checklisten, die von den Mitarbeitern bei Auffälligkeiten ausgefüllt werden konnten. Da sich im Rathaus auch das Bürgeramt mit Publikumsverkehr befindet, wurden die dort befindlichen Personen vorher darauf hingewiesen, dass es sich bei dem nachfolgenden Alarm um eine Übung handelt und das Gebäude nicht verlassen werden muss.
Die Hörübung fand am 30.09.2015 um 9:30 Uhr statt. Ausgelöst wurde der Alarm in der Pförtnerloge durch einen Druckknopfmelder. In der folgenden Abbildung (Abb. 10) wird der Standort während der Alarmübung mit einer roten Markierung dargestellt.
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Abb. 10: Standort Hörübung Rathaus [72]
Der Alarm lief etwas zwei Minuten, danach wurde die Übung für beendet erklärt. Im Anschluss der Übung war es wesentlich am Telefonapparat präsent zu sein, um für Fragen, Bemerkungen und den Eingang der Checklisten abzuwarten. Die Aufnahme der Abweichungen vom Idealzustand und die Auswertung der Ergebnisse erfolgten per Microsoft Excel, wie die folgende Tabelle (Tab. 4) zeigt.
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Tab. 4: Beispiel erstellte Tabelle zur Auswertung[73]
Anschließend wurden die Auswertungen für alle drei Dienstgebäude schriftlich verfasst, von dem zuständigen Brandschutzbeauftragten unterzeichnet und an die zuständige Leitung der Serviceeinheit Facility Management weitergeleitet, mit der Bitte um Abstellung der aufgedeckten Mängel.
3.4 Auswertung Hörübung Rathaus und Nebengebäude
Der Alarm war beispielsweise in einem Raum bei verschlossener Tür und Fenster sehr schwach zu hören. In einem weiteren Raum konnten die Anwesenden kein Hörsignal wahrnehmen und in vier Räumen wurden kaum, bis fast gar keine Hörsignale empfangen. In der Druckerei war die Blitzleuchte defekt. Diese wurde zuvor extra angebracht, damit die Mitarbeiterinnen trotz der Lautstärke der Maschinen den Alarm wahrnehmen. In einem Saal war ebenfalls kaum ein Signal zu hören. Zudem wurde festgestellt, dass die Personenaufzüge bei Alarm weiterlaufen, da sie über keine Brandfallsteuerung verfügen.
3.5 Methodik Räumungsübung Rathaus Schöneberg
Die Beobachtung fand am 18.11.2015 um 11:00 Uhr statt. Die Räumungsübung wurde im Vorfeld bei den Beschäftigten angekündigt. Die Brandschutzkräfte erhielten vorher an drei unterschiedlichen Terminen eine Einweisung über das Verhalten im Brandfall, die speziellen Aufgaben und die Lage des Sammelplatzes. Zudem wurden bei der Schulung die zu räumenden Bereiche abgestimmt und besondere Aufgaben, wie die Sicherung der Hauseingänge, erläutert. Im Anschluss wurden an die Räumungshelfer farbige Westen für die Kenntlichkeit und Meldekarten für die Freimeldung der Brandabschnitte am Sammelpunkt ausgeteilt.
Polizisten des zuständigen Abschnitts begleiteten die Räumungsübung. Die Feuerwehr konnte nicht an der Übung teilnehmen, wurde aber im Vorfeld über das Stattfinden informiert.
Bei der Übung waren 21 Beobachterinnen und Beobachter eingesetzt, sowie Mitarbeiter einer Firma, die währenddessen Messungen der Alarmlautstärke durchführten. Außerhalb des Gebäudes wurden zusätzlich drei Personen eingesetzt, um Beobachtungen vorzunehmen und Personen davon abzuhalten, das Gebäude vor Beendigung der Übung zu betreten.
Folgende Abbildung (Abb. 11) zeigt in welchen Bereichen die Beobachter eingesetzt waren.
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Abb. 11: Standorte Beobachter EG [74]
3.6 Auswertung Räumungsübung Rathaus Schöneberg
Durch die Vorankündigung der Übung verließen zahlreiche Angestellte bereits vor dem Auslösen des Alarmsignals das Haus. Die Folge dessen war, dass in vielen Fluren keine Räumungen stattfinden konnten. Zwei Mitarbeiterinnen hatten die besondere Aufgabe, am Sammelplatz die Meldungen der Räumungshelfer entgegenzunehmen und wurden am Sammelpunkt bereits vor Beginn der Übung von zwei Mitarbeitern erwartet. Die Kantine im Gebäude wurde ebenfalls bereits vor 11:00 Uhr geräumt. Durch dieses unangemessene Verhalten einiger Beschäftigter konnte eine realitätsnahe Räumung nicht durchgeführt werden.
Das Alarmsignal war in fast allen Bereichen des Gebäudes gut zu hören. Nur im 3.OG, in einem Bereich, wurde der Alarmton wenig wahrgenommen. Als Lösung wird dieser Bereich momentan im Alarmfall telefonisch vom Pförtner informiert.
Die meisten Abteilungen waren innerhalb von ein bis drei Minuten geräumt. Drei Bereiche waren nach fünf Minuten geräumt, was sich auf die Lage der Ausgänge und die zum Teil telefonische Alarmierung zurückführen lässt. Das Gebäude wurde sofort verlassen und es gab keine Anzeichen von Panik. In einem Treppenbereich im 3.OG kam es zu Menschenstauungen. Der Zutritt zum Gebäude vor Beendigung der Übung konnte durch die Brandschutzhelfer erfolgreich verhindert werden.
Es wurden hauptsächlich die kürzesten Flucht-und Rettungswege genutzt. Im Erdgeschoss wurde beobachtet, wie die entsprechenden Brandschutzhelfer die Personen in die falsche Richtung führten und somit die Personen nicht den nahegelegensten Ausgang nutzten. Es gab in zwei Bereichen des Hauses Möbelstücke, welche die Nutzung des Rettungswegs einschränkten.
Die Rettung eines mobilitätseingeschränkten Mittarbeiters erfolgte innerhalb von vier Minuten mittels eines Rettungsstuhls (Escape-Chair). Alle Zugänge konnten durch die Brandschutzhelfer gesichert werden und die Beschäftigten verließen ohne Widerstand zu leisten das Gebäude. Einige Bereiche, wie Küchen und Toilettenanlagen, wurden nicht überprüft. Etliche Verbindungstüren zwischen den Büroräumen wurden offen gelassen, obwohl diese zu schließen sind. Keiner der Ersthelfer brachte einen der 14 bereitgestellten Verbandskästen mit zum Sammelplatz, obwohl es explizit unterwiesen wurde. In einem
Raum fanden zu diesem Zeitpunkt Bauarbeiten statt. Die Schubkarre, die den Fluchtweg während der Übung versperrte, wurde erst nach einem Hinweis eines Brandschutzhelfers aus dem Flur entfernt. 18 Fenster wurden nicht geschlossen und Elektrogeräte zum Teil nicht abgeschaltet. Lediglich vier der 21 Beobachterinnen und Beobachter gaben an, dass die Anweisungen der Brandschutzhelfer/ -innen, knapp, klar und verständlich formuliert waren. Passanten wurden ausschließlich in einem Bereich angesprochen, das Gebäude umgehend zu verlassen.
Der Übergang der Straße zum Sammelplatz wurde durch Brandschutzhelfer/ - innen gesichert. Die Handwerker der Fremdfirmen haben des Gebäude zwar verlassen, aber keine Meldung am Sammelplatz abgegeben. Alle anderen Abschnitte meldeten sich am Sammelplatz, es sollte aber darauf hingewiesen werden, dass der Meldende so lange abwartet, bis die Meldung wirklich in der Liste vermerkt ist. Die Situation am Sammelort war teilweise unübersichtlich. Bei der Unterweisung sollte darauf hingewiesen werden, dass am Sammelplatz in Arbeitsgruppen oder Gruppen zusammenzubleiben ist. Direkt nach Beendigung der Übung beabsichtigen Passanten, das Gebäude wieder zu betreten. Aufgrund dessen wäre es zweckmäßig, durch Brandschutzhelfer/-innen die Eingänge auch nach Beendigung des Alarms zu sichern, damit zunächst nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes das Gebäude betreten und wieder an ihrem Arbeitsplatz sind, bevor das Publikum das Haus betritt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass nach sechs Minuten das Gebäude vollständig geräumt war. Die Räumung lief weitestgehend geordnet ab. Nach zwölf Minuten waren die Meldungen der verschiedenen Abschnitte fast vollständig erfasst. Der Alarm wurde nach 13 Minuten abgeschaltet und das Gebäude konnte wieder betreten werden. Die Übung dauerte insgesamt 15 Minuten. Im Ernstfall trifft die Feuerwehr in ca. acht Minuten nach Auslösen des Hörsignals am Einsatzort ein. Mit Eintreffen der Feuerwehr sollte im Idealfall das Gebäude vollständig geräumt sein. Das gesetzte Ziel wurde bei dieser Übung erreicht, jedoch bleibt offen, ob die Vorankündigung erheblichen Einfluss auf den realitätsnahen Ablauf der Räumungsübung hatte.
Das Ergebnis dieser Räumungsübung ist, dass regelmäßig unangekündigt Übungen durchgeführt werden, um Routine in den Abläufen zu erreichen.
3.7 Dienstgebäude Klosterstraße
Das Jugendamt Spandau befindet sich in der Klosterstraße 36. Das Gebäude wurde 1970 errichtet und verfügt über elf Etagen und zwei Treppenhäuser. Die Gesamtfläche beträgt ca. 8.450 qm. Das Gebäude hat etwa 470 Räume, davon werden 150 als Büros genutzt. Im Jugendamt sind 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Das Gebäude verfügt über eine neu installierte Brandfrüherkennung, bei der zu ersehen ist, welcher Druckknopf betätigt wurde, um somit den genauen Entstehungsort des Brandes zu erkennen. Nachfolgend Abbildungen ( Abb. 12, Abb. 13) des Gebäudes.[75]
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Abb. 12: Dienstgebäude Klosterstraße
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Abb. 13: Dienstgebäude Klosterstraße Grundriss [76]
3.8 Methodik Hörübung Dienstgebäude Klosterstraße
Die Alarmübung im Dienstgebäude Klosterstraße 36 fand am 06.10.2015 um 13:00 Uhr statt. Ebenso lag die Vorbereitung darin, die Aushänge vorzubereiten und die Bekanntgabe im Intranet zu schalten.
Es handelte sich vor Ort um eine neuinstallierte Anlage mit Rauchmeldern. Das Auslösen des Alarms gestaltete sich anfangs als schwierig, da bisher der Alarm nur mit Hilfe von Spray am Rauchmelder ausgelöst wurde, jedoch nie per Druckknopfmelder. Keiner der anwesenden Pförtner war darüber in Kenntnis gesetzt worden, wie man den Alarm per Hand auslöst, ohne die Scheibe des Alarmdrückers zu zerstören. Die Hörübung sollte bereits abgebrochen werden, als der Pförtner das Schlüsselloch des Druckknopfauslösers hinter einer Klappe verdeckt bemerkte. Der Angestellte versicherte vorher, er wüsste dafür aber genau, wie die Anlage auszuschalten ginge, darin hatte die zuständige Firma ihn eingewiesen. Der Alarm konnte ausgelöst und der Test des Hausalarms durchgeführt werden. Die Übung sollte nach ca. zwei Minuten als beendet erklärt werden. Der Alarm konnte allerdings von den Pförtnern nicht abgeschaltet werden. Keiner der anwesenden Pförtner wusste, wie der Alarm abzuschalten ging. Die vorher erfolgte Absicherung, über den Wissenstand, wie der Alarm wieder auszuschalten ginge, war nicht ausreichend. Der Alarm lief zehn Minuten weiter, bis es dem Pförtner gelang das Signal abzustellen. Kurz darauf er- tönte der Alarm ein zweites Mal, offenbar aufgrund falscher Bedienung durch den Pförtner.
Die Aufnahme der Abweichungen und die Auswertung erfolgten wie auch bei der ersten Alarmübung durch die Tabelle (Tab. 4).
3.9 Auswertung Hörübung Dienstgebäude Klosterstraße
Das Hörsignal war überall im Gebäude deutlich zu hören. Am Eingang leuchtete eine Blitzleuchte, wobei bis heute unklar ist, welche Bedeutung diese Leuchte außerhalb des Gebäudes besitzt.
Die Hörübung zeigte nachdrücklich, wie wichtig es ist, das gesamte Pförtnerpersonal zu unterweisen. Die Pförtner bewahrten trotz des andauernden Alarms Ruhe und versuchten so lange den Alarm abzuschalten, bis sie ihr Ziel erreicht hatten, auch als der Alarm zum wiederholten Male anging. Unter Abfolge der Bedienungsanleitung gelang es schlussendlich. Vor einem Test des Hausalarms sollte immer die Feuerwehrleitstelle informiert werden, es hätten Passanten die Feuerwehr informieren können, im Besonderen bei einem Alarm der länger als zwei Minuten zu hören war. Bei unnötigem Eintreffen der Feuerwehr wären hohe Kosten entstanden.
3.10 Dienstgebäude Galenstraße
Das Gebäude verfügt über 8.150 qm, mit 315 Räumen, davon 110 Büros, verteilt auf sechs Etagen mit zwei Treppenhäusern. In dem Bauwerk sind 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.[77] In dem Gebäude ansässig sind u.a. das Ordnungsamt Spandau und das Sozialamt. Folgende Abbildungen (Abb. 14, Abb. 15) sollen das Gebäude verdeutlichen.
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Abb. 14: Dienstgebäude Galenstraße
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Abb. 15: Dienstgebäude Galenstraße Grundriss [78]
3.11 Methodik Hörübung Dienstgebäude Galenstraße
Die Vorbereitung, die Aushänge herzustellen und die Bekanntgabe im Intranet zu schalten war entsprechend den vorigen Übungen. Am 14.10.2015 um 11:00 Uhr fand die Alarmübung des Dienstgebäudes Galenstraße 14 statt. Beim Auslösen des Druckknopfmelders auf den Etagen des Gebäudes ist in der Pförtnerloge zu erkennen wo genau der Alarm ausgelöst wurde. Das Signal für die Räumungsübung wurde durch die Pförtner ausgelöst. Die Aufnahme der Erkenntnisse und die Auswertung erfolgten, wie auch bei den zwei vorher durchgeführten Hörübungen, mittels der Tabelle (Tab. 4).
3.12 Auswertung Hörübung Dienstgebäude Galenstraße
Das Hörsignal war bei geschlossenen Türen im gesamten Gebäude deutlich zu hören. Der Alarm wurde in den Fluren als sehr unangenehm empfunden. Einige Beschäftigte klagten nach der Übung über Kopfschmerzen. Die Messung mittels einem Soundlevelmeter ergab 87 Dezibel, was im normalen Bereich liegt. Die Messung fand im öffentlichen Bereich des Gebäudes statt, in dem in der Regel 50 bis 64 dB während der Betriebs- und Nutzungszeit vorhanden sind. Die Lautstärke der Sirenen sollte mindestens zehn dB über dem generellen Geräuschpegel der Umgebung liegen.[79] Erst ab einer Dauerbelastung von mehr als 80dB besteht eine Gefährdung für das Gehör.[80] Ein Problem in den Fluren stellen die glatten Wände dar, die den Ton widerhallen. Zu empfehlen ist eine raue Tapete anzubringen, um den Hall etwas zu dämpfen. Zudem sollte Gehörschutz an die Mitarbeiter ausgegeben werden oder Gehörschutzspender auf den Gängen angebracht werden. In der Empfangshalle gab es kaum eine Möglichkeit zur Verständigung aufgrund der Lautstärke eines Signalgebers. Es ist denkbar, dass eine einwandfreie Kommunikation mit der Feuerwehr aufgrund dessen nicht ausführbar ist. Dieser Signalgeber sollte stillgelegt werden, da der Alarm in den Gängen bis zur Empfangshalle gut zu hören ist. Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Feuerwehrstellfläche als Parkfläche genutzt wurde, diese jedoch auch nicht als solche gekennzeichnet war. Hier gilt es zu prüfen ob diese Stellfläche mit einem entsprechenden Hinweisschild zu kennzeichnen ist. Gemäß Musterrichtlinie muss eine Mindestbreite von 3,50m pro Fahrzeug und eine Bewegungsfläche von 7x12m vorgehalten werden. Das würde ein Park-verbot bedeuten, kurzes halten ginge vermutlich. Gegebenenfalls sollte direkt mit der Feuerwehr über die tatsächliche Notwendigkeit gesprochen werden.[81]
3.13 Methodik Räumungsübung Dienstgebäude Galenstraße
In der Vorplanung der Räumungsübung war die Terminfindung das Problematischste. Es wurde darum gebeten, die Übung an einem Tag ohne Publikumsverkehr durchzuführen. Die Räumungsübung wurde vorher nicht bekannt gegeben, nur der Bürgermeister und der zuständige Stadtrat wurden darüber in Kenntnis gesetzt. Die Durchführung der Räumungsübung erfolgte unter Teilnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Brandschutzbeauftragten und dessen Stellvertreter, einer Auszubildenden und einer studentischen Praktikantin des Bezirksamtes. Jeder Beobachter bekam einen zugewiesenen Standort, von dem aus er das Geschehen beobachten sollte. Die Beobachterposten wurden wie folgt aufgeteilt:
- eine Person beobachtete den Eingangsbereich und den Platz vor dem Gebäude
- eine weitere Person beaufsichtigte das Erdgeschoss
- zwei Beobachter wurden für die erste bis dritte Etage eingesetzt
- eine Person beobachtete die vierte bis sechste Etage
- ein Beobachter wartete am Sammelplatz und stoppte die Zeit, wann die letzte Person den Sammelplatz aufsuchte
Die Abbildung (Abb. 16) stellt beispielhaft den Einsatz der Beobachter dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 16: Beobachterstandort Galenstraße
Die Pförtner lösten den Alarm aus. Als Hilfsmittel zur Aufnahme der Mängel benutzten wir erneut vorgefertigte Checklisten.
3.14 Auswertung Räumungsübung Dienstgebäude Galenstraße
Im Rahmen der Räumungsübung am 11.11.2015 um 13:00 Uhr wurde festgestellt, dass die Aufzüge trotz Alarm weiterhin in Betrieb waren. Wichtig ist hierbei, bei der Unterweisung gezielt darauf hinzuweisen, dass diese im Falle eines Brandes nicht zu benutzen sind. Alle Personen sammelten sich zunächst vor dem Haupteingang und zogen dann nach einiger Verzögerung und erst nach Anweisung einer Person Richtung Sammelplatz. Das Alarmsignal wurde in der Eingangshalle als zu laut und in den Fluren als angemessen empfunden. Das Gebäude war fünf Minuten nach dem ersten Alarmsignal vollständig geräumt. Zugänge und Zufahrten wurden nicht für Rettungsgeräte freigehalten. Hilflose und behinderte Personen wurden nicht mitgenommen und es wurden keine Hilfsmittel verwendet. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass beim Ausgang im hinteren Bereich, links zum Sammelplatz, keine Tür vorhanden ist, so dass die Personen im Brandfall direkt am Gebäude vorbeigehen müssen.
Teil des Konzeptes in den Gebäuden ist es, dass jeder Brandschutzhelfer eine Karte mit seinem Namen, Brandabschnitt und Etage beim Pförtner abgibt, sobald er seinen Abschnitt geräumt hat, um so die Gewissheit zu haben, welche Abschnitte erfolgreich geräumt wurden. Problem dabei ist, das die Brand- schutzhelfer/-innen die Karte mit dem roten Band gemeinsam abgaben und mit Verlassen des Gebäudes nicht mehr als Räumungshelfer kenntlich waren. Außenstehende, wie Feuerwehr und Polizei oder auch die Beschäftigten haben somit keinen erkennbaren Ansprechpartner mehr.
3.15 Schlussfolgerung Hör- und Räumungsübungen
Die Bedeutsamkeit der regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten und der technischen Einweisung des gesamten Personals wurde durch die Übungen wirkungsvoll aufgezeigt. Dies unterstreicht auch die Wichtigkeit, Alarm- und Räumungsübungen regelmäßig durchzuführen.
Auch ist es von Vorteil, Räumungsübungen nicht anzukündigen, um eine realistische Räumung zu gewährleisten. Die örtlich zuständige Feuerwehrleitstelle muss vorher über die Übung informiert werden.
Die Unterschiedlichkeit der drei Gebäude, baulich und aufgrund der technischen Ausstattung, und somit die verschiedenen Schwachstellen wurde dargestellt. Lösungen und Ideen für eine Optimierung der organisatorischen Konzepte werden im weiteren Verlauf der Arbeit dargestellt.
Im Rahmen der Bachelorarbeit waren noch zwei weitere Räumungsübungen in den anderen beiden Dienstgebäuden geplant. Der Termin für das Rathaus und Nebengebäude konnte aufgrund von Filmaufnahmen im Gebäude nicht stattfinden. Ein neuer Termin konnte zeitnah nicht gefunden werden, weil bei Räumungen der Dienstgebäude die jeweilige Hausleitung (Bezirksbürgermeister und jeweiliger Bezirksstadtrat) teilnehmen soll, um die Akzeptanz bei den Beschäftigten für Brandschutzmaßnahmen zu erhöhen. Auf eine Räumung des Dienstgebäudes Klosterstraße wurde verzichtet, da im April 2014 ein Brand in der Besuchertoilette ausgebrochen war, der zu einer vollständigen Räumung des Dienstgebäudes führte. Die dort aufgezeigten Erkenntnisse wurden ausgewertet und in der Folge auf eine erneute Räumung verzichtet.
4 Experteninterviews
Nachdem die Fragestellung für die Bachelorarbeit feststand, wurde für die empirische Phase die Form eines Interviews mit einer weichen, qualitativen Befragung gewählt. Ziel der geführten Interviews war es, ein Verständnis darüber zu bekommen, was bei einer Räumung die häufigsten Probleme sind, was verbessert werden muss und wie das Idealergebnis einer Räumung aussieht. Der Gesprächspartner sollte durch die gestellten Fragen die Möglichkeit haben, Erfahrungen, aktive Ereignisse, Handlungen und Wissen zu rekonstruieren. Die Interviewfragen bezogen sich auf die Szenarien Räumung im Brandfall und Evakuierung bei Bombendrohung bzw. Bombenfund. Des Weiteren wurden Interviews zum Thema Räumung mit Mitarbeiterrinnen und Mitarbeitern mit Behinderung im Rahmen der Mobilität geführt.
4.1 Methodik
Zu Vorbereitung wurden die drei Entscheidungsschritte qualitativer Interviewforschung verwendet .[82]
Entscheidungsschritt I: Was?
→ Festlegen des Forschungsgegenstandes und der Forschungsfrage
In diesem Schritt wurde zunächst die Frage gestellt, was durch die Interviews erreicht werden sollte. Ziel sollte sein, ein Verständnis darüber zu bekommen, was bei einer Räumung die häufigsten Probleme sind, was verbessert werden muss und wie das Idealergebnis einer Räumung aussieht.
Entscheidungsschritt II: Wie?
→ Festlegen der Interviewmethode
Für die Interviewform wurde das Leitfadeninterview ausgesucht. Als Interviewverfahren wurden ausformulierte Fragen gewählt. Der Fokus des Interviews sollte auf dem bestimmten Thema liegen, mit der Aufforderung Erfahrungen, aktive Ereignisse, Handlungen und Wissen zu rekonstruieren. Den Befragten sollte die Möglichkeit geben werden, das Interview selbst zu steuern oder als interviewende Person den Gesprächsfluss anzuführen. Ebenso sollten die Interviews im persönlichen Gespräch geführt werden. Dies ist ein geeignetes Mittel, um die Aspekte des weichen Interviews, wie Auftreten zu Beginn, Blickkontakt, Körpersprache und die Situation der Befragung kontrollierbar zu machen sowie eventuell auftretende Rückfragen stellen zu können.
Entscheidungsschritt III: Wer?
→ Festlegung der zu befragenden Personen
Gemeinsam mit dem Brandschutzbeauftragten des Bezirksamtes Spandau wurde entschieden, aus welchen Arbeitsbereichen und aus welcher spezifischen Zielgruppe die Interviewpartner stammen sollten. Wesentlich war dabei Experten auszuwählen. Diese sollten bei dem Interview nicht als Mensch im Mittelpunkt stehen, sondern als Repräsentanten für die Handlungs- und Sichtweisen einer konkreten Expertengruppe. Danach erfolgte die Auswahl der zu Befragenden. Folgend wurde sich mit den jeweiligen Behörden und Personen in Verbindung gesetzt.
Im Anschluss wurde der Leitfaden mit Hilfe des Brandschutzbeauftragten und der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit entwickelt. In einem offenen Brainstorming sammelten wir einige Fragen, um dann den Fragenkatalog für die Experteninterviews festzulegen. Dazu wurden zuerst die Fragen auf ihre Sach- dienlichkeit geprüft und die Fragen nach Inhalt und Themen sortiert. Da der Interviewleitfaden eine sehr strukturierende und steuernde Funktion besitzt, musste dieser gewissenhaft ausgearbeitet werden. Die Fragen wurden nach folgender Reihenfolge geordnet:
- konkrete Nachfragen
- Aufrechterhaltungsfragen
- am Ende, offene Erhaltungsfragen
Als Fragesteller ist es erforderlich, gut in das Thema eingearbeitet zu sein, um gezielte Fragen stellen zu können. Die Reihenfolge der Fragen sollte dabei als Erinnerungsstütze dienen und Raum für Nach- und Rückfragen geben. Der Leitfaden diente dazu, am Ende eine gewisse Vergleichbarkeit der Ergebnisse der geführten Einzelinterviews aufzuweisen.
Die Kontakte standen nach einiger Zeit zur Verfügung und es folgte die Vorbereitung des Interviewtermins. Allen potenziellen Interviewpartnern wurden vorab die Interviewfragen schriftlich zugesandt, damit sich diese gezielt auf das Thema vorbereiten konnten. Als Ort für die Interviews wurden die Dienststellen der zu Befragenden gewählt. Die Aufzeichnung des Interviews erfolgte, mit mündlichem Einverständnis, per Diktiergerät. Ergänzend zu der Aufnahme dienten während des Interviews, angefertigte handschriftliche Notizen. Nach der Aufnahme der Personalien und ging es weiter mit Teil 1, der Einleitung. In der Einleitungsphase war es von Vorteil sich selbst vorzustellen, den Grund für das Interview, das Ziel der Bachelorarbeit, den Ablauf und Besonderheiten zu erläutern. Der 2. Teil des Interviews war der Informationsteil, in dem die allgemeinen Sachverhalte der Person im Vordergrund standen. Der Befragungsteil stellte den 3. Teil, die Phase der Haupterzählung, dar. Der Interviewer stellte dabei den interessierten Zuhörer dar. Danach folgte die Nachfragephase, in welcher der Befragte darum gebeten wurde, Unklarheiten zu beseitigen und entstandene Fragen aufzuklären. Die Nachbereitung erfolgte, indem bestimmte Eindrücke des Interviews rekonstruiert und schriftlich aufgenommen wurden. Wichtig dabei waren formale Aspekte, der Gesprächsverlauf, Ergänzungen und die Notizen.
4.2 Fragenkatalog
Im Folgenden wird ein Auszug des Fragenkatalogs der Experteninterviews aufgezeigt. Der erste Teil der Personalien und die Einleitung waren bei allen Interviews gleich. Nur der dritte Teil, der Befragungsteil, wurde differenziert, nach Expertengruppe.
Der Zweck der geführten Interviews mit den Beschäftigten mit Behinderung und den Schwerbehindertenvertretern der Behörden war es, die allgemeine Behaglichkeit der Arbeitnehmer einzuschätzen und Schwachstellen aufzudecken (Tab. 5).
[...]
[1] Vgl. Schneider; Oswald; Lebeda, Evakuierung bei Brandereignissen
[2] Vgl. www.rauchmelder-lebensretter.de, Abruf am 08.01.2016, um 21:07 Uhr
[3] ebenda
[4] Vgl. VdS, Brandschutz-Management, 2009
[5] Vgl. VdS, Brandschutz-Management, 2009
[6] ebenda
[7] Vgl. bvfa, Brandschutzkompakt, Nr. 48, 2012
[8] Vgl. www.vds.de, Abruf am 21.12.2015, um 22:46 Uhr
[9] Vgl. www.dguv.de, Abruf am 21.12.2015, um 22:50 Uhr
[10] ebenda
[11] Vgl. www.vbg.de , Abruf am 21.12.2015, um 23:34 Uhr
[12] Vgl. Dienstblatt des Senats von Berlin, Teil 1, 1998
[13] ebenda
[14] Vgl. www.sifatipp.de, Abruf am 22.12.15, um 13.23 Uhr
[15] ebenda
[16] Vgl. Dienstblatt des Senats von Berlin, Teil 1, 1998
[17] ebenda
[18] ebenda
[19] Vgl. www.baua.de, Abruf am 15.01.2016, um 16:47 Uhr
[20] Vgl. www.brand-feuer.de, Abruf am 15.01.2016, um 22:23 Uhr
[21] Vgl. www.bochum.de, Abruf am 17.01.2016, um 15:27 Uhr
[22] ebenda
[23] Vgl. www.brand-feuer.de, Abruf am 15.01.2016, um 22:23 Uhr
[24] Vgl. www.sicherheit.info, Abruf am 15.01.2016, um 16:35 Uhr
[25] ebenda
[26] Vgl. Dienstblatt des Senats von Berlin, Teil 1, 1998
[27] Vgl. www.dguv.de, 2014, Abruf am 02.01.2016, um 15:53 Uhr
[28] ebenda
[29] ebenda
[30] ebenda
[31] Vgl. www.dguv.de, 2014, Abruf am 02.01.2016, um 15:53 Uhr
[32] Vgl. www.gesetze-im-internet.de, 2004, Abruf am 02.01.2016, um 16:13 Uhr
[33] Vgl. www.gesetze-im-internet.de, 2004, Abruf am 02.01.2016, um 16:13 Uhr
[34] Vgl. www.baua.de, Abruf am 03.01.2016, um 22:03 Uhr
[35] ebenda
[36] Vgl. BGN, ASI 9.30, Brandschutz im Betrieb, 2011
[37] ebenda
[38] ebenda
[39] eigene Darstellung in Anlehnung an DIN EN 2
[40] Vgl. BGN, ASI 9.30, Brandschutz im Betrieb, 2011
[41] ebenda
[42] ebenda
[43] Vgl. BGN, ASI 9.30, Brandschutz im Betrieb, 2011
[44] ebenda
[45] eigener Entwurf
[46] Vgl. VDI 4062-Evakuierung Entwurf, 2014
[47] Vgl. VDI 4062-Evakuierung Entwurf, 2014
[48] ebenda
[49] ebenda
[50] ebenda
[51] Vgl. VDI 4062-Evakuierung Entwurf, 2014
[52] Vgl. www.unterwegs-in-spandau.de, Abruf am 08.01.2016, um 21:17 Uhr
[53] ebenda
[54] Vgl. Planungshilfe für Alarmierungseinrichtungen nach TRVB S 123
[55] ebenda
[56] Vgl. Mitarbeiter Arbeitsschutzkoordination, Brandschutz Rathaus Tempelhof-Schöneberg
[57] eigener Entwurf
[58] ebenda
[59] Vgl. Mitarbeiter Liegenschaftsverwaltung BA-Spandau
[60] Vgl. Objektbeschreibung BA-Spandau, 2015
[61] ebenda
[62] Vgl. www.images05.qiez.de, Abruf am 29.01.2016, um 15:40 Uhr
[63] Vgl. www.fbintra.senstadt.verwalt-berlin.de Abruf am 04.01.2016, um 21:22 Uhr
[64] Vgl. Objektbeschreibung BA-Spandau, 2015
[65] Vgl. Objektbeschreibung BA Spandau, 2015
[66] Vgl. www.in-berlin-brandenburg.com, Abruf am 08.01.2016, um 21:33 Uhr
[67] Vgl. www.berlin.de, Abruf am 08.01.2016, um 21:46 Uhr
[68] ebenda
[69] Vgl. www.ringbahn.com, Abruf am 29.01.2016, um 15:45 Uhr
[70] Vgl. www.fbinter.stadt-berlin.de, Abruf am 08.01.2014, um 23:25 Uhr
[71] Vgl. Mitarbeiter Arbeitsschutzkoordination, Brandschutz Rathaus Tempelhof-Schöneberg
[72] Vgl. Mitarbeiter Liegenschaftsverwaltung Bezirksamt Spandau
[73] Vgl. Mitarbeiter Arbeitsschutzkoordination, Brandschutz Rathaus Tempelhof-Schöneberg
[74] Vgl. Mitarbeiter Brandschutzkoordination, BA Spandau
[75] Vgl. Mitarbeiter Brandschutzkoordination, BA Spandau
[76] ebenda
[77] eigener Entwurf
[78] Vgl. Mitarbeiter Liegenschaftsverwaltung BA Spandau, Berlin
[79] Vgl. Planungshilfe für Alarmierungseinrichtungen nach TRVB S 123
[80] ebenda
[81] Vgl. Mitarbeiter Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ingenieurbüro Vogt
[82] Vgl. Kruse, Qualitative Interviewforschung, 2014, Beltz Juventa
- Citation du texte
- Nikola Thurmann (Auteur), 2016, Räumungskonzept öffentlicher Dienstgebäude, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/374170
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