Dieser Essay untersucht Rassismus in der Polizeiarbeit, welcher trotz des Gleichberechtigungsgesetztes in Europa häufiger als gedacht praktiziert wird. Der wohl gängigste Fall von Rassismus seitens der Polizei ist die Ausweiskontrolle, die aber fast nur ausschließlich bei Schwarzen, oder Personen aus einem anderen Herkunftsland durchgeführt wird.
Zuerst wird der Begriff 'Ethnic Profiling', beziehungsweise auch 'Racial Profiling genannt, erläutert und beschrieben. Weitergehend werden verschiedene Arten von Ethnic Profiling aufgeführt und anschließend die Folgen dieses Prozesses analysiert. Im Anschluss daran wird der Begriff des Labeling Approach nach einem Zitat von Lamnek geklärt, welcher unter gewissen Umständen aus den Ethnic Profiling einhergeht. Im letzten Teil werden einige Fallbeispiele von Rassismus in der Polizeiarbeit genannt. Hierfür wird Literatur aus dem Buch von Sow aufgeführt, die Extrembeispiele nennt, die sie jedoch selber nicht erlebt hat. Strutzenberger führt hingegen Situationen auf, welche ihren Interviewten Benjamin und Clarice bei der Begegnung mit der Polizei selber widerfahren sind.
Grundsätzlich kann behauptet werden, dass dem gesellschaftlichen Konsens zu entnehmen ist, Schwarze seien keine 'echten' Bürger und müssten deshalb auch nicht höflich behandelt. So stellt Sow auch die These auf, alle Weißen seien 'hochwillkommen', alle Schwarzen jedoch grundsätzlich verdächtigt. Was ihre Erfahrungen mit der Polizei anbelangt, werden bei beispielweise Personenkontrollen Weiße meistens unberücksichtigt gelassen, Schwarze beziehungsweise Migranten allgemein gesagt werden fast immer gebeten, sich auszuweisen. Dies besagt sogar eine Studie in welcher es heißt, dass Ausländer öfter angehalten, kontrolliert, durchsucht und beleidigt werde.
Diese Arbeit untersucht Rassismus in der Polizeiarbeit, welcher trotz des Gleichberechtigungsgesetztes in Europa häufiger als gedacht praktiziert wird. Der wohl gängigste Fall von Rassismus seitens der Polizei ist die Ausweiskontrolle, die aber fast nur ausschließlich bei Schwarzen, oder Personen aus einem anderen Herkunftsland durchgeführt wird.
Zuerst wird der Begriff 'Ethnic Profiling', beziehungsweise auch 'Racial Profiling genannt, erläutert und beschrieben. Weitergehend werden verschiedene Arten von Ethnic Profiling aufgeführt und anschließend die Folgen dieses Prozesses analysiert. Im Anschluss daran wird der Begriff des Labeling Approach nach einem Zitat von Lamnek geklärt, welcher unter gewissen Umständen aus den Ethnic Profiling einhergeht. Im letzten Teil werden einige Fallbeispiele von Rassismus in der Polizeiarbeit genannt. Hierfür wird Literatur aus dem Buch von Sow aufgeführt, die Extrembeispiele nennt, die sie jedoch selber nicht erlebt hat. Strutzenberger führt hingegen Situationen auf, welche ihren Interviewten Benjamin und Clarice bei der Begegnung mit der Polizei selber widerfahren sind.
Grundsätzlich kann behauptet werden, dass dem gesellschaftlichen Konsens zu entnehmen ist, Schwarze seien keine 'echten' Bürger und müssten deshalb auch nicht höflich behandelt werden (vgl. Sow 2008: 139). So stellt Sow auch die These auf, alle Weißen seien 'hochwillkommen', alle Schwarzen jedoch grundsätzlich verdächtig (vgl. 2008: 131). Was ihre Erfahrungen mit der Polizei anbelangt, werden bei beispielweise Personenkontrollen Weiße meistens unberücksichtigt gelassen (vgl. Sow 2008: 132), Schwarze - beziehungsweise Migranten allgemein gesagt - werden fast immer gebeten, sich auszuweisen. Dies besagt sogar eine Studie (Erhebung der EU zu Minderheiten und Diskriminierung EUMIDIS), in welcher es heißt, dass Ausländer öfter angehalten, kontrolliert, durchsucht und beleidigt werden (vgl. Schicht 2013: 34).
Diese Vorgehensweise wird 'Racial Profiling' genannt. Die Polizei trifft Entscheidungen fast ausschließlich aufgrund körperlicher, ethnischer und religiöser Merkmale (vgl. Schicht 2013: 32). Eine ausführliche Definition gibt das Europäische Netzwerk gegen Rassismus ENAR 2009:
„Ethnisches Profiling bedeutet, dass Mitarbeiter der Polizei- und Ordnungsbehörden ihr Handeln, soweit es in ihrem Ermessen steht, auf verallgemeinernde Kriterien wie Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Religion und nationale Herkunft einer Person, statt auf ihr Verhalten und objektive Beweise als Verdachtsmomente gründen. Das gilt ggf. auch für Situationen, in denen die Strategien und Praktiken dieser Behörden, obwohl sie eigentlich weder insgesamt noch teilweise im Hinblick auf ethnische Zugehörigkeit, Rasse, nationale Herkunft oder Religion bestimmter Gruppen festgelegt wurden, sich trotzdem auf diese Gruppen innerhalb der Bevölkerung unverhältnismäßig stark auswirken, ohne dass sich dies durch die legitimen Ziele und Ergebnisse der Strafverfolgung rechtfertigen lässt“ (Schicht 2013: 32).
Und auch wenn Racial, beziehungsweise Ethnic Profiling, gesetzlich verboten ist, findet es sich in der Polizeiarbeit trotzdem noch wieder. So kann es bei jeder polizeilichen Handlung vorkommen. Beispielweise bei Kontrollen, Festnahmen oder Durchsuchungen (vgl. Schicht 2013: 33f).
Schicht nennt verschiedene Arten von Ethnic Profiling. Zum einen führt er das 'direkte Ethnic Profiling' auf, also die Grundform. Hier sind die Merkmale wie Hautfarbe oder Gesichtszüge das Entscheidungskriterium für die Durchführung polizeilicher Maßnahmen. Zudem unterscheidet er zwischen dominantem und unterschwelligem Ethnic Profiling. 'Dominantes Ethnic Profiling' bedeutet, die körperlichen Merkmale sind Anlass polizeilicher Maßnahmen (vgl. Schicht 2013: 33). 'Unterschwelliges Ethnic Profiling' hingegen wird von Vorurteilen geleitet, welche die Wahrnehmung und die Entscheidung des Beamten beeinflussen. Dies wird im Unterbewusstsein der Person getroffen (vgl. Schicht 2013: 33f). Sow schreibt in ihrem Buch ganz direkt, dass "Racial Profiling bedeutet, dass jeder Person, die nicht weiß ist, damit grundsätzliche Bürgerrechte aberkannt werden, weil die Polizei davon ausgeht, dass diese Person wahrscheinlicher gesetzeswidrig handelt als Weiße" (2008: 132). Damit möchte Sow sagen, dass Schwarze direkt etikettiert werden und davon ausgegangen wird, sie seien krimineller. Weiter betont Sow, Racial Profiling sei kein großes Thema, obwohl es dem Gleichheitsgrundgesetz widerspricht (vgl. 2008: 132).
Folgen des Ethnic Profiling können laut Schicht Diskriminierungserleben, Gefühl der Ohnmacht und ein Gefühl der Machtlosigkeit hervorrufen. Aufgrund des Rassismus und der Konsequenzen folgen Trotzreaktionen und Aggressionen der Betroffenen, nach welchen sich die Beamten in ihrem Handeln noch mehr bestätigt fühlen. Somit beginnt ein unendlicher Kreislauf (vgl. Schicht 2013: 34).
Aus dem 'Ethnic Profiling' kann die Reaktion des 'Labeling Approach' folgen. Deml zitiert Lamnek in ihrer Ausarbeitung folgendermaßen:
„Labeling Approach“ bedeutet zunächst Reaktionsansatz, Etikettierungsansatz beziehungsweise Definitionsansatz. Er stellt einen neueren Ansatz der Soziologie abweichenden Verhaltens dar, der das Phänomen Kriminalität vor allem von den Reaktionen und Sanktionen der Gesellschaft her beschreibt. Devianz ist demnach keine im Handeln des betrachteten Täters auffindbare Qualität. Sie ist vielmehr eine Konsequenz der Anwendung von Regeln und Sanktionen auf den Täter. Dieser Täter wird damit etikettiert, also „gelabelt“. Der symbolische Interaktionismus gilt als substantielle soziologische Theorie des „Labeling Approach“ (Deml 2002: 3).
Lamnek möchte mit dieser Definition aussagen, dass die Menschen das 'Label' verinnerlichen, welches ihnen zugeschrieben wird und nach welchem sie behandelt werden. Dadurch wächst die Ablehnung gegenüber dem Staat und der Polizei weiterhin an (vgl. Schicht 2013: 34).
Um diese Ablehnung zu lösen, müssten sich Polizei und Staat eigentlich von einer Seite zeigen, dass nicht nur Weiße in ihrem Land willkommen sind. Jedoch kann auch behauptet werden, dass der Rassismus bei der Polizei unter anderem daran liegt, dass Beamte mit rassistischen Werten und Vorurteilen aufgewachsen sind und sie diese nun verinnerlicht haben (vgl. Sow 2008: 139). Die Vorurteile gehen so weit, dass ein Tatverdacht in einem Fall von Anfang an oft in eine bestimmte Richtung gelenkt wird (vgl. Schicht 2013: 34). Kommt es dann zu rassistischen Übergriffen seitens der Polizei, werden diese meistens als individuelles Fehlverhalten von offiziell staatlicher Seite aus abgetan und vergessen (vgl. Zsivkovits 2012: 73). Zsivkovits schreibt, 'zufällige' Personenkontrollen und Durchsuchungen von 'ausländisch' aussehenden Personen sei die häufigste Form des Rassismus, obwohl Personenkontrollen nur dann erlaubt sind, wenn Beamte einen hinreichenden Verdacht haben, die Person sei nicht legal in ihrem Land (vgl. Zsivkovits 2012: 78). Die Erfahrung mit den Kontrollen belegen auch Benjamin und Clarice in ihrem Interview mit Strutzenberger. Benjamin sagt, anfangs wurde er oft nach seinem Ausweis gefragt, als er dann jedem bekannt war, hat sich dies gelegt (vgl. Strutzenberger 2011: 79). Bei Clarice hingegen halten die Kontrollen weiterhin an, welches sie als demütigend empfindet (vgl. Strutzenberger 2011: 78). " Die-se Ausweiskontrolle kann also als ein Zeichen der Erniedrigung, wie es Clarice auch empfindet, gesehen werden", wie Strutzenberger schreibt (2011: 78).
Ebermann hat einmal 121 Afrikaner(innen) gefragt, wie sie sich in Bezug auf die Behandlung bei Kontrollen durch die Polizei fühlen. "9% fühlen sich durch die Polizei erniedrigt, 27,3% füh-len sich schlecht, 48,8% neutral und 14% respektvoll behandelt. Im Umgang stellten 45,5% fest, dass sie geduzt werden, 32,5% fühlten sich bedroht und 2,6% wurden so-gar geschlagen" (Strutzenberger 2011: 77). Sow schreibt, es gelten anscheinend andere Regeln im Umgang mit Schwarzen. Sie werden schneller misshandelt, angezeigt oder verurteilt (vgl. Sow 2008: 139).
Um diese Zahlen zu verstärken, werden nun einige Beispiele von Rassismus in der Polizeiarbeit folgen, welche aufgeführt wurden und welche Betroffene sogar selbst erlebt haben.
Ein Vorfall, welcher nicht zu einer Verurteilung führte, wird von Zsivkovits geschildert. Ein Mann nigerianischer Herkunft wurde auf einem Parkplatz nach seinem Ausweis gefragt. Somit übergab er dem Beamten seinen österreichischen Führerschein und eine Kopie seines nigerianischen Reisepasses. Dennoch musste er zu der nächsten Dienststelle der Polizei folgen, um seinen Ausweis überprüfen zu lassen. Dort durfte er dann gehen, da festgestellt wurde, dass mit dem Ausweis alles in Ordnung war (vgl. 2012: 79).
Über einen weiteren Fall berichtet der 23-Jährige Benjamin in seinem Interview, in dem er beschreibt, dass er bei einer normalen Ausweiskontrolle seine Schuhe und sein T-Shirt ausziehen musste. Er schildert, es wäre ein Art von Bedrohung für ihn gewesen, sich auf der Straße vor allen Menschen ausziehen zu müssen. Anhand dieser Methode möchte die Polizei ihre Machtposition gegenüber ihm unter Beweis stellen (vgl. Strutzenberger 2011:79). Eine für ihn noch schlimmere Begegnung mit der Polizei macht der 23-Jährige mit anderen Afrikanern zusammen, als sie Basketball spielten und mit einem Hund aneinander geraten sind. Daraufhin rief der Besitzers des Hundes die Polizei, woraufhin ein Polizist bei deren Eintreffen sagte: "There is only a herds of monkeys" - zu Deutsch: "es ist bloß eine Gruppe von Affen". Diese Worte haben Benjamin sehr verletzt, da vor allem die Polizei die Gruppe von Volk sein sollte, welche jeden Bürger gleich behandelt (vgl. Strutzenberger 2008: 79f).
Sow bringt in ihrem Buch das Fallbeispiel, dass weiße Drogen-Dealer direkt nach ihrer Verurteilung in das Gefängnis kommen, Schwarze jedoch vorerst noch gefoltert werden (vgl. 2008: 140). Dies bringt noch einmal das Herabschauen der Polizisten auf jene Menschen zum Vorschein, welche nicht europäischer Herkunft sind. Einen wohl sehr klaren Fall von Rassismus seitens der Polizei erlebte Ostern 2007 ein Mann in Freiburg, welcher aufgrund einer Schlägerei in einer benachbarten Gaststätte die Polizei rief. Letztendlich wurde er aber wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung verurteilt, da er der Polizei nach deren eintreffen nicht seine Personalien überreichen wollte (vgl. 2008: 134f). Einen weiteren Vorfall erlebte 2006 ein Mann aus Hamburg, welcher sich auf einer Zugfahrt weigerte den Zug zu verlassen, da er im Gegensatz zum Schaffner sein Ticket als gültig ansah. Er wurde daraufhin an der nächsten Haltestelle von acht Beamten aus dem Zug geholt, welche ihn gewalttätig zum Revier gebracht haben. Dort stellte sich im Endeffekt heraus, dass die Fahrkarte doch gültig gewesen ist. Ein Gerichtsprozess folgte dennoch, da einige der Polizisten behaupteten, er hätte diese so sehr verwundet, dass sie arbeitsunfähig gewesen seien. Der Mann allerdings war während des Vorfalls fixiert und auf den Boden gedrückt worden, was scheinbar jedoch keinen interessiert hat, da er zu einer Geldstrafe oder Gefängnis verurteilt wurde. Das wohl schlimmste Beispiel, welches sogar ein Todesfall mit sich bringt, ist Folgendes: 2001 wurde eine 26-jährige Senegalesin von einem Polizisten in Aschaffenbrug erschossen. Die junge Frau wollte ihren Sohn von ihrem Ehemann aus der Wohnung holen, welcher ihn zuvor entführt hat. Sie wollte vorher die Polizei um Hilfe bitten, diese hat aber abgelehnt. Als der Ehemann jedoch die Polizei gerufen hat, weil er seine Ehefrau aus der Wohnung werfen lassen wollte, kam die Polizei. Einer der zwei Beamten hat seine Waffe gezogen und auf die Frau geschossen. Grund sei dafür gewesen, dass sie gewalttätig geworden sein soll. Im Krankenhaus ist die Frau ihren Verletzungen erlegen, der Polizist jedoch konnte seinen Dienst ohne Suspendierung weiter nachgehen (vgl. Sow 2008: 135ff).
Abgesehen von diesen Vorfällen, gibt es noch unzählige weitere, von denen berichtet werden könnte. Doch ist schon an diesen wenigen Beispielen zu sehen, dass sogar die Polizei rassistisch handelt und solche Vorfälle immer abgetan werden und zugunsten der Beamten verlaufen. Auch wenn Ethnic Profiling gesetzlich verboten, oder Labeling Approach eine schlimme Folge ist, betont Polizei und Gericht, sie habe nichts gegen Ausländer (vgl. Sow 2008: 135). Normalerweise sollte der Staat und die Polizei heutzutage neutral gegenüber der Hautfarbe stehen. Dass dies jedoch nicht der Fall ist, macht sich schon an den 'zufälligen' Ausweiskontrollen bemerkbar, von welchen die Betroffenen wiederholt schildern.
Bibliografie
Deml, Sonja (2002): Der Labeling Approach. Howard S. Becker, Siegfried Lamnek und Werner Rüther. München: GRIN Verlag. Online verfügbar unter: http://www.grin.com/de/e-book/12668/der-labeling-approach-howard-s-becker-siegfried-lamnek-und-werner-ruether, zuletzt geprüft am 11.09.2016.
Schicht, Günter (2013): Racial Profiling bei der Polizei in Deutschland. Bildungsbedarf? Beratungsresistenz? In: Zeitschrift für internationale Bildungsfoschung und Entwicklungspädagogik 36 (2), S. 32–37. Online verfügbar unter https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/huwi_lehrstuehle/allgpaed/ZEP/Archiv/2013/ZEP_2013-2/ZEP_2013-2%20Gesamt.pdf, zuletzt geprüft am 26.08.2016.
Sow, Noah (2008): Deutschland Schwarz Weiß. Der alltägliche Rassismus. München: Bertelsmann Verlag.
Strutzenberger, Daniela (2012): Differenz- und Rassismuserfahrungen. Eine qualitative Studie zu Erfahrungen von afrikanischen Studierenden in Österreich. Diplomarbeit. Universität Wien, Wien. Online verfügbar unter http://othes.univie.ac.at/19429/, zuletzt geprüft am 09.09.2016.
Zsivkovits, Samuel Ananda (2012): Polizei und das Problem der Gewalt. Diplomarbeit. Universität Wien, Wien. Online verfügbar unter http://othes.univie.ac.at/18219/1/2012-01-29_0105040.pdf, zuletzt geprüft am 27.08.2016.
- Citation du texte
- Kira Steinmann (Auteur), 2016, Ethnic- und Racial Profiling. Rassismus in der Polizeiarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372954
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