Ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Patentsachen erhielt in den vergangenen Jahren besondere Aufmerksamkeit und Berücksichtigung in der Literatur. Es beschäftigt sich vor allem mit den Voraussetzungen für die Annahme eines Eingriffs in den Äquivalenzbereich eines Patentes. Bei diesem Urteil handelt es sich um die hier näher zu besprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.01.2012 Palettenbehälter III.
Sie wurde in der Literatur teils scharf kritisiert - so stehe es durch diese Entscheidung unter Zweifel, dass dem Erfinder eine angemessene Belohnung zukomme, da sie den Äquivalenzbereich und die Voraussetzungen für dessen Eröffnung zu sehr einenge.
In dieser Arbeit soll dieser Kritik nachgegangen und sich mit der äquivalenten Benutzung von Erfindungen unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes Palettenbehälter III beschäftigt werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Erfindung
C. Die äquivalente Benutzung einer Erfindung
I. Die äquivalente Benutzung einer Erfindung im Rahmen der Patentverletzung
II. Die Benutzung einer Erfindung
1. Die identische Benutzung einer Erfindung
2. Die äquivalente Benutzung einer Erfindung
a) Allgemeines
b) Voraussetzungen
ba) Gleichwirkung
(1) Gleichwirkung im Allgemeinen
(2) Verschlechterte Ausführungsform
bb) Auffindbarkeit
bc) Gleichwertigkeit
c) Historische Entwicklung
d) Rechtsquellen
3. Abgrenzungsprobleme
D. Interessenlagen
I. Interessen des Patentinhabers
II. Interessen Dritter
E. Die Entscheidung Palettenbehälter III
I. Sachverhalt
II. Vorentscheidungen
III. Entscheidung
1. Wortsinngemäße Benutzung
2. Äquivalente Benutzung
a) Auseinandersetzung mit dem Sinngehalt des Patentanspruchs
aa) Erkenntnis des Senates
ab) Einordnung in die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
b) Ermittlung der technischen Aufgabe / Auslegung des Patentanspruchs
ba) Erkenntnis des Senates
bb) Einordnung in die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
c) Einzel- und Gesamtbetrachtung
ca) Erkenntnis des Senates
cb) Einordnung in die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
d) Verschlechterte Ausführungsform
da) Erkenntnis des Senates
db) Einordnung in die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
F. Reduzierter Schutz des Erfinders durch die Entscheidung
I. Meinungsstand in der Literatur
1. Ausweitung des Schutzes des Erfinders
2. Reduzierung des Schutzes des Erfinders
3. Neutrale Bewertung
II. Stellungnahme
1. Keine Verwehrung der gerechten Belohnung des Erfinders
2. Kein Gebrauch patentgemäßer Wirkungen
3. Einzel- und Gesamtbetrachtung
4. Großzügige Bewertung der verschlechterten Merkmale
5. Wesentlich – Mindestens
6. Feinjustierung im Sinne der Rechtssicherheit
7. Anforderungen aus der Auslegung des Patentanspruchs
G. Resümee
H. Ergebnis
I. Würdigung des Ergebnisses
J. Ausblick
- Arbeit zitieren
- Benjamin Rieckhoff (Autor:in), 2017, Die äquivalente Benutzung einer Erfindung nach der Entscheidung GRUR 2012, 1122 Palettenbehälter III, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371969
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