Das Bundeskabinett hat das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), welches die europäische Richtlinie 2012/34/EU umsetzt, am 13. Januar 2016 verabschiedet. Ziel des neuen Regulierungsgesetzes ist es, durch mehr Wettbewerb ein besseres Angebot für den Kunden zu schaffen und somit die Wohlfahrt zu steigern.
Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich mit der gegenwärtigen Wettbewerbs- und Regulierungssituation im Eisenbahnsektor, unter besonderer Berücksichtigung der bestehenden Wettbewerbsbeschränkungen und Diskriminierungspotenziale. Wiederkehrende Diskriminierungsvorwürfe seitens der Wettbewerber gegenüber der Deutschen Bahn AG begründen die Brisanz und die wirtschaftspolitische Bedeutung dieser Thematik. Obgleich der deutsche Eisenbahnsektor in der Vergangenheit einen beachtlichen Liberalisierungsprozess durchlaufen hat, sehen einige Kritiker noch Handlungsbedarf.
Dementsprechend hat die nachstehende Ausarbeitung zum Ziel, die auf dem Eisenbahnmarkt bestehenden wettbewerblichen Beschränkungen zu untersuchen und zu prüfen, inwieweit das neue ERegG ein probates Mittel zur Lösung dieser Problematik darstellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Natürliche Monopole und Regulierung
2.1 Kostenregulierung
2.2 Anreizregulierung
3. Wettbewerbssituation des deutschen Eisenbahnsektors
3.1 Schienenpersonennah- und fernverkehr
4. Diskriminierung und Wettbewerbsbeschränkung
4.1 Neues Eisenbahnregulierungsgesetz
4.2 Monopolkommission: Sondergutachten 69
4.3 Prognose der Erfolgsaussichten anhand des Elektrizitätssektors
5. Zusammenfassung und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
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