Angesichts neuer Anforderungen an Marken auf dem modernen Markt richtet sich der Blick insbesondere auf die konturlose Farbmarke als Prototyp der variablen Marke. Diese Markenform hat großes Potenzial, all dem gerecht zu werden. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen sich auch das rechtliche Verständnis der Marke und deren rechtlicher Rahmen sachgerecht weiterentwickeln.
Die Europäische Kommission hat das Bedürfnis nach Modernisierung erkannt und legte im März 2013 die Vorschläge zur Änderung der Markenrichtlinie und der Gemeinschaftsmarkenverordnung vor. In den Beispielkatalog der markenfähigen Zeichen wurden unter anderem „Farben als solche“ aufgenommen. Trotz der Anerkennung der Markenfähigkeit von Farben als solchen und Farbkombinationen in den Grundsatzentscheidungen Libertel und Heidelberger Bauchemie wurde die Eintragungspraxis von konturlosen Farbmarken bisher restriktiv gehalten. Die Kommission ist jetzt den ersten Schritt gegangen, um dies zu ändern. Maßgeblich ist dafür das Verständnis der zwei Grundsatzentscheidungen, welche die Anforderungen an den Umgang mit der Farbe als solcher definiert haben. Diese Arbeit unterbreitet anhand einer präzisen Auslegung der geschaffenen Grundsätze des EuGH und der anschließenden Einbettung dieser in das Regelwerk der neuen Entwürfe einen Vorschlag im Umgang mit Farbmarken, welcher der abstrakten Farbmarke erlauben soll, ihre Vorzüge als innovative, variable Markenform in die Praxis einzubringen.
Gliederung
A. Einleitung
B. Bisherige Rechtslage
I. Begriff der Farbe
II. Begriff und Schutzgegenstand der Farbmarke
III. Markenfähigkeit
1. Zeichenfähigkeit
a) Verwendungszusammenhang im konkreten Sinne
b) Abstrakter Verwendungszusammenhang
c) Wertung
d) Zwischenergebnis: Zeichenfähigkeit
2. Grafische Darstellbarkeit
a) Libertel- Entscheidung
b) Heidelberger Bauchemie- Entscheidung
c) Zwischenergebnis: grafische Darstellbarkeit
3. Abstrakte Unterscheidungseignung
IV. Zwischenergebnis: Bisherige Rechtslage
C. Rechtslage unter der E-MRL und E-GMV
I. „Zeichen aller Art“
II. „Farben als solche“
III. Zeichenfähigkeit
1. Absolute Schutzverbote
a) Selbständigkeitsgrundsatz im Gemeinschaftsmarkenrecht
b) Rechtssystematische Einordnung der Produktbedingtheit
2. Zwischenergebnis: Zeichenfähigkeit
IV. Eindeutige Bestimmbarkeit
1. Der Begriff der eindeutigen Bestimmbarkeit
2. Beurteilungsmaßstab der eindeutigen Bestimmbarkeit bei Farbmarken
3. Eindeutige Bestimmbarkeit der konturlosen Farbmarke
4. Arten der Darstellung der Farbmarke
a) Einreichung eines Farbmusters
b) Farbklassifikationssysteme
aa) Leichte Zugänglichkeit
bb) Anforderungen an die Farbklassifikationssysteme
c) Beschreibung in Worten
d) Elektronisches Klassifikationssystem
5. Mehrfarbenmarken
6. Zwischenergebnis: eindeutige Bestimmbarkeit
V. Abstrakte Unterscheidungseignung
D. Zwischenergebnis: Rechtslage unter der E-MRL und E-GMV
E. Risiken und Lösungsansätze
I. Farbenerschöpfung
II. Bedürfnis des Verkehrs an Farben zu Marketingzwecken
III. Zwischenergebnis: Risiken und Lösungsansätze
F. Fazit
- Citation du texte
- Sabrina Biedermann (Auteur), 2013, Die Markenfähigeit einer "Farbe als solcher" im Sinne der Artt. 3 E-MRL, 4 E-GMV, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369650
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