Die gemeinsame europäische Forschungs- und Technologiepolitik fand ihren Ursprung in 1974, wo zum ersten Mal das Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet wurde. In den 80ern Jahren wurde der Wettbewerbsdruck auf die europäische Wirtschaft immer größer. Die Märkte waren von japanischen und amerikanischen Produkten beherrscht und die Gemeinschaft konnte mit diesen technologisch hoch entwickelten Industrieländern nicht mehr mithalten. 1984 entstand das erste Rahmenprogramm mit einem Budget von 3.75 Milliarden ECU. Danach wurden immer kontinuierlich Mittel für die gemeinsamen Forschungsaktivitäten zur Verfügung gestellt. Europas Stellung als Industriemacht hat sich seitdem sicherlich zum Positiven verändert.
Trotzdem wird immer wieder die Frage gestellt, ob die Mittel effektiv eingesetzt werden. Einige Kritiker der europäischen Forschungspolitik gehen sogar weiter und behaupten, dass die Gelder verschwendet werden, und dass das ständige Wachstum der Programme angehalten werden soll.
Diese Arbeit untersucht die europäische Forschungs- und Technologiepolitik auf ihre Effizienz. Zunächst beschreibe ich, warum staatliche Interventionen im Bereich Forschung und Entwicklung gerechtfertigt sind und lege damit die theoretische Grundlage für die Untersuchung fest. Im dritten Teil der Arbeit gehe ich auf Technologiepolitik Europas, ihre Ziele, Konzeption sowie Programmdurchführung ein.
Das vierte Teil bildet das Kernstück der Arbeit. Hier wird die Effizienz der beschriebenen Instrumente im Hinblick auf die gesetzten Ziele und die Ordnungskonformität kritisch analysiert. Eine Beurteilung der Politik erfolgt außerdem noch aus dem praktischen Blickwinkel. Anschließend werde ich die wichtigsten Ergebnisse der Analyse zusammenfassen und Schlussfolgerungen ziehen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Ordnungspolitische Konformität
2.1. Risiken und öffentliche Güter
2.2. Externe Effekte
II. Forschungs- und Technologiepolitik der Europäischen Union
1.1. Zielsetzung
1.2. Begründung auf dem Subsidiaritätsprinzip
1.3. Instrumente der Politik
1.3.1. Direkte Aktionen
1.3.2. Indirekte Aktionen
1.3.3. Konzentrierte und horizontale Aktionen
1.4. Das 6. Rahmenprogramm
IV. Effizienzanalyse
4.1 Ordnungskonformität
4.1.1 Wettbewerbsfähigkeit
4.1.2 Marktnahe Forschung
4.1.3. Das Subsidiaritätsprinzip
4.2. Praktische Betrachtung
4.2.1. Bürokratischer Aufwand
4.2.2. Förderung des Mittelstands
IV. Schlussfolgerungen
V. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Die gemeinsame europäische Forschungs- und Technologiepolitik fand ihren Ursprung in 1974, wo zum ersten Mal das Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet wurde. In den 80ern Jahren wurde der Wettbewerbsdruck auf die europäische Wirtschaft immer größer. Die Märkte waren von japanischen und amerikanischen Produkten beherrscht und die Gemeinschaft konnte mit diesen technologisch hoch entwickelten Industrieländern nicht mehr mithalten.[1] 1984 entstand das erste Rahmenprogramm mit einem Budget von 3.75 Milliarden ECU.[2] Danach wurden immer kontinuierlich Mittel für die gemeinsamen Forschungsaktivitäten zur Verfügung gestellt. Europas Stellung als Industriemacht hat sich seitdem sicherlich zum Positiven verändert.
Trotzdem wird immer wieder die Frage gestellt, ob die Mittel effektiv eingesetzt werden. Einige Kritiker der europäischen Forschungspolitik gehen sogar weiter und behaupten, dass die Gelder verschwendet werden, und dass das ständige Wachstum der Programme angehalten werden soll.[3]
Diese Arbeit untersucht die europäische Forschungs- und Technologiepolitik auf ihre Effizienz. Zunächst beschreibe ich, warum staatliche Interventionen im Bereich Forschung und Entwicklung gerechtfertigt sind und lege damit die theoretische Grundlage für die Untersuchung fest. Im dritten Teil der Arbeit gehe ich auf Technologiepolitik Europas, ihre Ziele, Konzeption sowie Programmdurchführung ein.
Das vierte Teil bildet das Kernstück der Arbeit. Hier wird die Effizienz der beschriebenen Instrumente im Hinblick auf die gesetzten Ziele und die Ordnungskonformität kritisch analysiert. Eine Beurteilung der Politik erfolgt außerdem noch aus dem praktischen Blickwinkel. Anschließend werde ich die wichtigsten Ergebnisse der Analyse zusammenfassen und Schlussfolgerungen ziehen.
II. Ordnungspolitische Konformität
2.1. Risiken und Öffentliche Güter
Forschung und Entwicklung sind ein wichtiger Bestandteil einer Volkswirtschaft und demzufolge auch ein komplexes Aufgabenfeld für die staatliche Politik. Während auf den meisten Märkten das Gleichgewicht sich selbst über Nachfrage und Angebot einfindet, weist der Markt für Forschungsergebnisse besondere Merkmale auf. Die staatliche Intervention im Bereich Forschung ist durch das Marktversagen begründet. Die wichtigsten Argumente für eine staatliche Subvention behaupten, dass die Forschungsergebnisse zum einen den Charakter eines öffentlichen Gutes aufweisen. Zum anderen entstehen durch die Forschungsarbeiten externe Effekte. Außerdem stellen Forschungstätigkeit ein Risiko für die Unternehmen dar. Diese Marktmängel werden im Folgenden ausführlicher analysiert.
Forschungstätigkeiten sind für Unternehmen mit hohen Unsicherheiten verbunden. Gewinnorientierte Unternehmen entscheiden sich für Investitionen ausschließlich dann, wenn diese in Zukunft amortisiert werden. Die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in Forschung ist aber nur schwer kalkulierbar. Besonders mit der Grundlagenforschung ist ein hohes Risiko verbunden, das viele Unternehmen nicht auf sich nehmen können. Grundlagenforschung erfordert einen enormen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand. Außerdem wird der Markt mit zunehmendem technologischem Fortschritt immer dynamischer und die Lebenszeit der Produkten immer kürzer. Die Investitionen müssen deshalb über einen zunehmend kürzeren Zeitraum durch Umsätze gedeckt werden. Die Ergebnisse der langwierigen Arbeit sind aber marktfern und können deshalb nicht gleich in rentable Produkte oder Produktionstechnologien umgesetzt werden. Zu Beginn des Forschungsprozesses ist eine Vorhersage über die zukünftige Verwertbarkeit der Ergebnisse daher praktisch unmöglich.[4]
Hinzu kommt, dass Ergebnisse der Grundlagenforschung sich schwer privatisieren lassen, was die Scheue der Unternehmer vor Investitionen noch bekräftigt. Grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse weisen den Charakter eines öffentlichen Gutes auf. Öffentliche Güter – in Abgrenzung zu privaten Gütern – verfügen über zwei besondere Eigenschaften: Erstens kann das Gut von beliebig vielen Personen konsumiert werden, ohne dass diese sich gegenseitig im Konsum einschränken. Außerdem kann niemand vom Konsum des Gutes ausgeschlossen werden.[5] Liegen neue Erkenntnisse einmal fest, so können sie von allen interessierten Unternehmen benutzt werden. Die Unternehmer sind nicht in der Lage, das gewonnene Wissen mit Patenten zu schützen, da die Gewährung von Patentrechten für Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung wettbewerbspolitische Bedenken hervorruft.[6]
2.2. Externe Effekte
Externe Effekte liegen definitionsgemäß dann vor, wenn die Nutzenfunktion eines Individuums nicht ausschließlich von ihm selbst beeinflussbar ist, sondern auch von den Entscheidungen anderer abhängt. Das Handeln hat positive oder negative Auswirkungen auf die Wohlfahrt Dritter, die nicht in den Marktpreisen internalisiert sind.[7] Bezogen auf Forschungsaktivitäten heißt es, dass von der Innovation nicht nur das forschende Unternehmen selbst profitiert, sondern auch andere Wirtschaftssubjekte, die für den gewonnenen Nutzen nicht bezahlen. Die Entwicklung von Internet, zum Beispiel, kam der Vertriebsbranche zugute, die über das Internet ihre Ware zu Großhandelspreisen anbieten und dadurch Umsätze steigern kann, ohne die Computerbranche für die Innovation zu honorieren. Für den entgangenen Gewinn müssen daher die staatlichen Institutionen durch Forschungszuschüsse aufkommen.
Problematisch erscheint die Messung dieser Effekte. Die Neuerungsaktivitäten durchdringen viele benachbarte wirtschaftliche und soziale Bereiche und steigern somit die gesamte Wohlfahrt. Die positiven Effekte und das gesamtwirtschaftliche Nutzen lassen sich deshalb nicht genau quantifizieren. Die staatlichen Behörden verfügen in aller Regel auch nicht über die nötigen Kenntnisse, um die Höhe der Externalitäten und dementsprechend die effiziente Höhe der Zuschüsse zu bestimmen.[8]
Führt man die oberen Überlegungen zusammen, so wird deutlich, dass es Bedarf nach staatlichem Handeln besteht. Da die Grundlagenforschung sich finanziell nicht lohnt, und von den Ergebnissen die Konkurrenten gleichwohl profitieren können, haben die Unternehmen keinen Anreiz Grundlagenforschung zu betreiben. Die „unsichtbare Hand“ des Marktes versagt. Es kommt demnach dem Staat zu, die innovativen Forschungsaktivitäten durch Zuschüsse auf eine für die Volkswirtschaft optimale Intensität zu bringen. Die öffentliche Förderung soll demnach die Unternehmen zur Forschung animieren, die Mängel am Markt für Forschungsergebnisse möglichst beseitigen und somit die volkswirtschaftliche Wohlfahrt insgesamt steigern.
III. Technologie- und Forschungspolitik der Europäischen Union
3.1. Zielsetzung
Der Vertrag von Maastricht bildet die Grundlage der Europäischen Forschungs- und Technologiepolitik. Dort ist das Ziel der Politik wie folgt definiert: „Die Gemeinschaft hat zum Ziel, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu fördern (...)“.[9] Somit spielt die europäische Forschungs- und Technologiepolitik eine bedeutende Rolle bei der Erreichung des übergeordneten Zieles aller europäischer Politikbereiche: Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts aller Mitgliedstaaten. Langfristig will die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden.[10]
Die europäischen Unternehmen bergen zwar viel Innovationspotenzial. Europa fehlt aber die Fähigkeit, Ergebnisse der Forschung in wirtschaftliche Erfolge umzusetzen. Die politischen Maßnahmen sollen diese Mängel beheben und, durch die Integration und Koordinierung der Forschung in Europa, zur Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Forschungsraums beitragen.
Durch die gemeinsamen Anstrengungen sollen die europäische Industrie und Wirtschaft im internationalen Vergleich gestärkt werden. Dieser Zielsetzung liegt die Idee zugrunde, dass eine zentralisierte europäische Forschungs- und Technologiepolitik mehr erreichen kann, als die nationalen Anstrengungen einzelner Mitgliedstaaten.
3.2. Begründung auf dem Subsidiaritätsprinzip
Die nationalen Förderprogramme der einzelnen Mitgliedstaatenbleiben bleiben parallel zu den zentralisierten Maßnahmen der Europäischen Union bestehen. Damit die nationalen Programme nicht automatisch durch die europäischen ersetzt werden, hat die EU-Kommission ihre Forschungs- und Technologiepolitik auf dem Subsidiaritätsprinzip begründet. Das Subsidiaritätsprinzip ist das wichtigste Prinzip der europäischen Forschungs- und Technologiepolitik. Es besagt, dass die Europäische Union nur dort eingreifen darf, wo sie mehr als die nationalen Regierungen erreichen kann.[11] Die Aktionen der Gemeinschaft sind demnach bei großen Forschungstätigkeiten zulässig, wo die einzelnen Mitgliedstaaten nicht über die ausreichenden Kapazitäten verfügen, mehrere Partner aber durchaus die nötigen Ressourcen für die Verwirklichung des Projekts aufbringen können. Die Europäische Union verfügt auch dann über Handlungsbefugnisse, wenn bei einer gemeinsamen Durchführung eines Forschungsprojektes durch die internationale Zusammenarbeit Vorteile für die gesamte Gemeinschaft entstehen und somit ein europäischer Mehrwert, zum Beispiel durch Austausch und Verbreitung von Wissen, erreicht werden kann.
[...]
[1] Vgl. Swann, Dennis (2000), S. 305
[2] Vgl. Ochel / Penzkofer (1996), S. 41
[3] Vgl. El-Agraa (2004), S. 236
[4] Vgl. Eickhof (1998), S. 475
[5] Vgl. Feess (2004), S. 17 ff
[6] Vgl. Holzkämper, S. 124 ff
[7] Vgl. Feess (2004), S. 19
[8] Vgl. Eickhoff (1998), S.479 ff
[9] Ochel / Penzkofer (1996), S. 35
[10] Vgl. Europäische Kommission (2002a), S. 4
[11] Vgl. Tent (1996), S. 54 ff
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