Diese Bachelorarbeit soll als Leitfaden für die Erstellung eines Energieauditberichtes nach DIN EN 16247 dienen. Die Norm bezieht sich auf verschiedene zu untersuchende Teilbereiche: Prozesse, Gebäude und Transport. Der Fokus der vorliegenden Bachelorarbeit liegt auf der Untersuchung von Gebäuden. Dementsprechend dient die DIN EN 16247-2, neben der DIN EN 16247-1, welche die allgemeinen Anforderungen an ein Energieaudit beschreibt, als Grundlage. Die Arbeit darf dabei nicht als eine Komplettlösung betrachtet werden, sondern nur als Lösungsvorschlag für einen Teilbereich. Bei dem zu untersuchenden Objekt handelt es sich um eine Liegenschaft der Hertener Stadtwerke GmbH (im Folgenden als HSW-Liegenschaft bezeichnet). Mit Hilfe der Arbeit soll ein Energieauditbericht erstellt werden, der die Anforderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllt. Darüber hinaus sollen durch das Einsetzten konkreter Verbrauchswerte in den hier beschriebenen Leistungskennzahlen Energieeinsparpotentiale aufgezeigt werden, mit denen im Anschluss Maßnahmen beschrieben werden, anhand derer man diese Potentiale erschließen kann. Bei der Erstellung dieser Maßnahmen wird zudem unter dem wirtschaftlichen Aspekt versucht, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Zusätzlich wird auch der zeitliche Horizont der Maßnahme bei dessen Bewertung berücksichtigt.
Deutschland befindet sich im Wandel. Die Energiewende wurde 2010 eingeleitet, um eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt zu werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, wurden 2011 weitere Eckpunkte beschlossen. Die Energiewende wird an zwei wesentlichen Säulen festgemacht: zum einen der Ausbau von erneuerbaren Energien und zum anderen der sorgsame Umgang mit der Energie, die sogenannte Energieeffizienz. Im Jahr 2050 soll der Stromverbrauch im Vergleich zum Jahr 2008 zu 80 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt sowie gleichzeitig der Primärenergieverbrauch um die Hälfte reduziert werden.
Inhaltsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
III. Tabellenverzeichnis
IV. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Aufbau und Vorgehensweise der Arbeit
2. Rahmenbedingungen des Energieaudits
2.1 Informationen zum Unternehmen
2.2 Ziele des Energieaudits/ getroffene Vereinbarungen
2.3 Detaillierungsgrad und Anwendungsbereich des Energieaudits
2.4 Datenverfügbarkeit
3. Verbrauchsdaten
3.1 Energieverbrauchswerte
3.2 Anpassungsfaktoren
3.3 Informationen zu den wesentlichen Änderungen der letzten drei Jahren
3.4 Zu verwendende Werte für Leistungskennzahlen
4. Beschreibung der energetischen Situation
4.1 Ermittlung der Energiequellen
4.2 Ermittlung der Bereiche mit wesentlichem Energieverbrauch
4.3 Beurteilung der bisherigen energetischen Situation des Unternehmens im Bezug auf den Energieeinsatz und -verbrauch
5. Analyse der Verbrauchsdaten
5.1 Einleitende Analyse der Energiebilanz
5.2 Aufschlüsselung der gelieferten Energie nach Energieträger hinsichtlich Verbrauch, Kosten und Emissionen
5.3 Energieleistungskennzahlen
5.4 Analyse der Gebäudehülle
5.4.1 U-Wert
5.4.2 Wärmeträgheit des Gebäudes
5.4.3 Sonnenschutz
5.4.4 Luftdichtheit
5.4.5 Verbindungsstellen
5.5 Analyse des Nutzerverhaltens der Mitarbeiter
5.6 Bewertungen der Leistungskennzahlen, des Nutzerverhaltens und der Gebäudehülle
6. Aufstellung und Bewertung von Maßnahmen
6.1 Erstellung von Energieeinsparmaßnahmen
6.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen
6.3 Handlungsempfehlung
7. Fazit
VI. Internetquellen
VII. Aufgeführte Normen und Gesetze
VIII. Anhang
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Deutschland von 1990-2014
Abbildung 2: Ablauf eines Energieaudits
Abbildung 3: Darstellung der Bestandteile der DIN EN 16247
Abbildung 4: Lageplan der HSW-Liegenschaft an der Hertener Str. 21 (2014)
Abbildung 5: DIN EN 16247-2 Energieflüsse eines Gebäudes
Abbildung 6: Jahresverbräuche an Strom und Erdgas der HSW-Liegenschaft (2014)
Abbildung 7: Prozentuale Aufteilung des Stromjahresverbrauchs auf die energieintensiven Bereiche der HSW-Liegenschaft (2014)
Abbildung 8: Grundrissplan mit eingetragener Zonierung des Gebäudes Betrieb nach DIN V 18599 - Erdgeschoss (2015)
Abbildung 9: Grundrissplan mit eingetragener Zonierung des Gebäudes Betrieb nach DIN V 18599 - Obergeschoss (2015)
Abbildung 10: Monatsbilanz des Endenergiebedarfs des Gebäudes Betrieb Hertener Stadtwerke GmbH (2015)
Abbildung 11: Monatsbilanz des Primärenergiebedarfs des Gebäudes Betrieb Hertener Stadtwerke GmbH (2015)
Abbildung 12: Aufschlüsselung der jährlichen Verbrauchskosten der HSW- Liegenschaft (2014)
Abbildung 13: Vor-Ort-Eigenenergieerzeugung der Hertener Stadtwerke GmbH (2014)
Abbildung 14: CO2-Emissionen des jeweiligen Energieträgers der HSW-Liegenschaft (2014)
Abbildung 15: Beispiele für Bauteilbereiche mit Wärmebrücken: a) Stahlbetonstütze in einer Mauerwerksaußenwand b) Installationsschacht in einer Außenwand c) Stahlbetonpfeiler mit beidseitigem Fensteranschluss
Abbildung 16: Vergleich des Gebäudes Betrieb der Hertener Stadtwerke GmbH mit dem Referenzgebäude der EnEV (2015)
Abbildung 17: Aufbau der Decke in Zone 05 nach Anbringung der Wärmedämmung .
III. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Basisinformation für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-2
Tabelle 2: Stromverbrauchswerte der HSW-Liegenschaft (2014)
Tabelle 3: Bezeichnungen der einzelnen Zonen
Tabelle 4: Zone EG01 - Werkstatt
Tabelle 5: Zone 1 EG01 - Werkstatt - Versorgungsbereiche (2015)
Tabelle 6: Verbrauchskennwerte der Hertener Stadtwerke GmbH - Betrieb (2014)
Tabelle 7: U-Werte der Außenwände des Verwaltungsgebäudes der HSW-Liegenschaft (2015)
Tabelle 8: Vergleich des vorhandenen mit dem zulässigen Sonneneintragskennwert von Büro EG03 der Gebäudes Betrieb (2015)
Tabelle 9: Analyse der Mitarbeiter
Tabelle 10: Heizenergieverbrauchskennwerte nach Gebäudegruppen
Tabelle 11: Bewertung von Gebäuden nach Kennwerten
Tabelle 12: Bewertung der Kennwerte des Betrieb-Gebäudes (2015)
Tabelle 13: Bewertungskriterien der Mitarbeiter
Tabelle 14: Berechnung der jährlichen Kosteneinsparung durch Dämmung der Decke in Zone 05
Tabelle 15: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Energieeffizienzmaßnahme
Tabelle 16: Gasverbrauchswerte der HSW-Liegenschaft (2014)
Tabelle 17: Absolute und relative Jahresendenergieverbräuche der HSW-Liegenschaft
Tabelle 18: Aufschlüsselung der jährlichen Verbrauchskosten der HSW-Liegenschaft (2014)
Tabelle 19: Vor-Ort-Eigenenergieerzeugung der Hertener Stadtwerke (2014)
Tabelle 20: CO2-Emissionen des jeweiligen Energieträgers der HSW-Liegenschaft (2014)
Tabelle 21: Anteilige Sonneneintragskennwerte zur Bestimmung des zulässigen Sonneneintragskennwertes
IV. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Deutschland befindet sich im Wandel. Die Energiewende wurde 2010 eingeleitet, um eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt zu werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, wurden 2011 weitere Eckpunkte beschlossen. Die Energiewende wird an zwei wesentlichen Säulen festgemacht: zum einen der Ausbau von erneuerbaren Energien und zum anderen der sorgsame Umgang mit der Energie, die sogenannte Energieeffizienz. Im Jahr 2050 soll der Stromverbrauch im Vergleich zum Jahr 2008 zu 80 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt sowie gleichzeitig der Primärenergieverbrauch um die Hälfte reduziert werden1.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Deutschland von 1990-2014
In Anlehnung an: AG Energiebilanzen e.V.: Energieverbrauch dank milder Witterung deutlich gesunken, 2015, S.3. URL: http://www.ag-energiebilanzen.de/22-0-Pressedienst.html (Stand 19.11.15).
In der Abbildung ist der Verlauf des Primärenergieverbrauches in Petajoule für die Jahre 1990 bis 2014 aufgetragen. Dieser war 2014 in Deutschland auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Einen großen Einfluss darauf hatte die milde Witterung. Nach der Wiedervereinigung wurde der deutsche Energieverbrauch stark durch den wirtschaftlichen Umbruch in den neuen Bundesländern geprägt. Ab 1995 verlief die Verbrauchsentwicklung dann relativ konstant. Seit dem Jahr 2006 ist ein deutlich rückläufiger Trend zu beobachten (vgl. Abb. 1).
Um den Primärenergieverbrauch weiter zu senken, wurde am 4. Dezember 2012 die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) beschlossen. Der Artikel 8 Absatz 4 der EED verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, die Durchführung von Energieaudits in ihren nationalen Rechtsformen zu verankern. Daraufhin wurde das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vom 4. November 2010 geändert. Die Transformation von EU-Recht erfolgte durch die Neufassung, die am 22. April 2015 in Kraft getreten ist.
In Artikel 8 des EDL-G wird festgelegt, welche Auflagen Unternehmen, die gemäß EU- Definition nicht in die Kategorie der „kleinen und mittleren Unternehmen“ (kurz: KMU) einzuordnen sind, zu erfüllen haben. Bis zum 5. Dezember 2015 muss ein sogenanntes Energieaudit nach DIN EN 16247-1 von unabhängigen, qualifizierten und akkreditierten Experten durchgeführt werden. Ein Energieaudit beschreibt die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Es muss, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise umgesetzt werden. Anstelle eines Energieaudits kann auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (engl. Eco- Management and Audit Scheme - EMAS), wobei die Mindestanforderungen nach Anhang VI der EED erfüllt sein müssen, implementiert werden.
Ausgeschlossen von der Regelung sind Kleinstunternehmen sowie kleine oder mittlere Unternehmen. Für die Bewertung des KMU Status wird, die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission betreffend, die Definition der KMU (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) herangezogen.
Des Weiteren sind Anlagenbetreiber nach § 3 Nummer 2 des TreibhausgasEmissionshandelsgesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475) ausgeschlossen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird zur stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits im Sinne von § 8 des EDL-G beauftragt. Es stellt außerdem eine öffentliche Liste von Personen bereit, die über die erforderliche Qualifikation verfügen, um ein Energieaudit fachgerecht durchzuführen.
1.2 Zielsetzung der Arbeit
Diese Bachelorarbeit soll als Leitfaden für die Erstellung eines Energieauditberichtes nach DIN EN 16247 dienen. Die Norm bezieht sich auf verschiedene zu untersuchende Teilbereiche: Prozesse, Gebäude und Transport. Der Fokus der vorliegenden Bachelorarbeit liegt auf der Untersuchung von Gebäuden. Dementsprechend dient die DIN EN 16247-2, neben der DIN EN 16247-1, welche die allgemeinen Anforderungen an ein Energieaudit beschreibt, als Grundlage. Die Arbeit darf dabei nicht als eine Komplettlösung betrachtet werden, sondern nur als Lösungsvorschlag für einen Teilbereich. Bei dem zu untersuchenden Objekt handelt es sich um eine Liegenschaft der Hertener Stadtwerke GmbH (im Folgenden als HSW-Liegenschaft bezeichnet). Mit Hilfe der Arbeit soll ein Energieauditbericht erstellt werden, der die Anforderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllt. Darüber hinaus sollen durch das Einsetzten konkreter Verbrauchswerte in den hier beschriebenen Leistungskennzahlen Energieeinsparpotentiale aufgezeigt werden, mit denen im Anschluss Maßnahmen beschrieben werden, anhand derer man diese Potentiale erschließen kann. Bei der Erstellung dieser Maßnahmen wird zudem unter dem wirtschaftlichen Aspekt versucht, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Zusätzlich wird auch der zeitliche Horizont der Maßnahme bei dessen Bewertung berücksichtigt.
1.3 Aufbau und Vorgehensweise der Arbeit
Der Aufbau der Arbeit orientiert sich im Wesentlichen an dem Ablauf eines Energieaudits. Zusätzlich zu der schriftlichen Arbeit wurde parallel noch ein Excel- Sheet erstellt, in den die beschriebenen Analyseverfahren und Tabellen integriert wurden. In der folgenden Grafik werden die sieben Schritte eines Auditprozesses schematisch dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Ablauf eines Energieaudits
In Anlehnung an: DIN EN 16247-2: Energieaudits - Teil 2: Gebäude, 2014-08, S.16.
Jedes Energieaudit beginnt mit dem einleitenden Kontakt. Hier werden die Rahmenbedingungen mit dem Unternehmen hinsichtlich des Umfangs und der Ziele festgelegt. Danach müssen noch einige Parameter, wie die Datenverfügbarkeit, der Anwendungsbereich und der Durchführungszeitraum fixiert werden, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
In der Auftaktbesprechung gilt es, dem Unternehmen die praktische Vorgehensweise zu erläutern und einen Verantwortlichen zu benennen, der den Energieauditor unterstützt. Außerdem müssen konkrete Vereinbarungen bezüglich der Geheimhaltung und des Datenschutzes getroffen werden.
Mit der Datenerfassung beginnt der wesentliche Bestandteil des Energieaudits. Vor der Vor-Ort-Begehung werden die bereitgestellten Basisinformationen (siehe Tab. 1) zusammengestellt und ausgewertet. Auf dieser Basis kann der Auditor seinen Außeneinsatz optimal vorbereiten.
Im nächsten Schritt muss sich der Energieauditor vor Ort ein Bild über den energetischen IST-Zustand machen. Zu seinen Tätigkeiten gehört, neben der Erfassung des Energieeinsatzes unter realistischen Bedingungen, auch die Untersuchung des Nutzerverhaltens.
Im Anschluss an den Außeneinsatz muss der Energieauditor die erfassten Daten und Verhaltensweisen analysieren, Energieeinsparpotentiale ableiten und diese bewerten. Hierfür fordert die DIN EN 162472 die Bilanzierung der Energieflüsse im Unternehmen für die Energieverbrauchs- und die Energieversorgungsseite sowie die Darstellung im Zeitverlauf. Damit die verbrauchsrelevanten Energiedaten für zukünftige Erhebungen belastbar sind, müssen diese bereinigt werden. Hierfür sollten speziell Energieverbräuche für die Raumwärmebereitstellung und -klimatisierung temperaturbereinigt werden. Darum sollten die Verbräuche mit den Heiz- und Kühlgradtagen verrechnet werden. Der Energieauditor muss spezifische Energieleistungskennzahlen (engl. energy performance indicator - EnPI) bilden, die dem Unternehmen einen Vergleich der Energieeffizienz mit Branchenkennzahlen oder anderen historischen Verbrauchswerten ermöglichen. Im Ergebnis muss der Energieauditor die Einsparmöglichkeiten auf Grundlage des Ist-Zustandes quantifizieren und nach vereinbarten Kriterien bewerten.
Im nächsten Schritt wird der Energieauditbericht erstellt. Ein Audit-Bericht muss transparent und nachvollziehbar sein und folgende Elemente enthalten: den Hintergrund der Untersuchung, eine Zusammenfassung, eine Dokumentation des Energieaudits, eine Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und eine Schlussfolgerung. Neben den allgemeinen Informationen zum Unternehmen und den getroffenen Vereinbarungen müssen alle Daten, ob von der Datenerhebung oder durch Messungen ermittelt, im Bericht enthalten sein. Wenn Messungen durchgeführt wurden, müssen detaillierte Informationen zu den Messinstrumenten beigefügt werden.
In der Abschlussbesprechung wird der fertige Bericht übergeben und die Ergebnisse der Geschäftsführung und dem energierelevanten Personal vorgestellt, um letzte Detailfragen zu beantworten (vgl. Abb. 2).
Der Aufbau der vorliegenden Arbeit orientiert sich im Wesentlichen an dem Energieauditprozess. Im zweiten Kapitel werden zunächst die Rahmenbedingungen eines Energieaudits erörtert.
Im dritten Kapitel werden alle verfügbaren Verbrauchsdaten, Anpassungsfaktoren und weitere Werte zusammengestellt und für die erste Beurteilung der energetischen Situation sowie die darauf folgende Analyse aufbereitet.
Gegenstand des vierten Kapitels ist die Ermittlung der Energiequellen und der Bereiche mit dem wesentlichen Energieeinsatz am Beispiel der HSW-Liegenschaft auf der Herner Straße 21. Anschließend wird erläutert anhand welcher Kriterien die Ergebnisse beurteilt werden können und wie das weitere Verfahren darauf abzustimmen ist.
Die Einleitung der Analyse im fünften Kapitel erfolgt durch die Energiebilanz. Diese bezieht sich auf das Gebäude Betrieb3 der HSW-Liegenschaft und beginnt mit dem Verfahren der Zonierung. Daraufhin wird die Vorgehensweise der Nutz-, End- und Primärenergiebedarfsermittlung beschrieben und deren Ergebnisse am auditierten Gebäude dargestellt. Im Anschluss wird die HSW-Liegenschaft noch differenzierter hinsichtlich des Verbrauchs, der Kosten und der Emissionen begutachtet. Danach werden geeignete Leistungskennzahlen für das zonierte Gebäude entwickelt. Zusätzlich wird die Gebäudehülle hinsichtlich ihrer energetisch relevanten Eigenschaften überprüft. Zum Schluss wird noch das Nutzerverhalten der Mitarbeiter analysiert und in tabellarischer Form festgehalten. Mit Hilfe dieser Tabelle können spätere Maßnahmen wie beispielsweise Schulungen veranlasst werden. Schließlich folgt noch die Bewertung auf Grundlage der analysierten Daten bezüglich der Kennzahlen, der Gebäudehülle und das Nutzerverhalten des Personals.
Das sechste Kapitel befasst sich mit der Entwicklung von Maßnahmen und deren Bewertung. Konkret werden zwei Maßnahmen beschrieben, die mit Hilfe eines erstellten Investitionsrechnungstableaus auf ihre jeweilige Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Das Kapitel endet mit einer abschließenden Beurteilung und Handlungsempfehlung hinsichtlich der zeitlichen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit.
Die Arbeit schließt mit einem umfassenden Fazit im siebten Kapitel, in dem der Energieauditprozess reflektiert wird, ab.
2. Rahmenbedingungen des Energieaudits
2.1 Informationen zum Unternehmen
Im Folgenden werden die Basisdaten aufgeführt, die von einem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen, damit ein angemessener Energieauditbericht erstellt werden kann. Die erforderlichen Informationen sind abhängig von dem Schwerpunkt des Energieaudits. Dementsprechend ist dieser in der Auftaktbesprechung zu ermitteln, um den Rahmen und den Umfang festzulegen. Dafür ist die DIN EN 16247 mit ihren fünf Bestandteilen zu betrachten (vgl. Abb. 3).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Darstellung der Bestandteile der DIN EN 16247 Quelle: eigene Darstellung.
Der erste Teil der Norm behandelt die allgemeinen Anforderungen an ein Energieaudit und ist maßgebend für einen gesetzeskonformen Bericht. Je nach Art des zu untersuchenden Objektes dienen die weiteren Teile zwei bis vier als Möglichkeit zur Vertiefung in die Bereiche Gebäude (Teil 2), Prozesse (Teil 3) und Transport (Teil 4). Anschließend werden im letzten Teil noch die Anforderungen an den Energieauditor differenzierter beschrieben (Teil 5). Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf dem Teil 1 Allgemeine Anforderungen und Teil 2 Gebäude. Der Vollständigkeit halber werden die Teilbereiche drei und vier in dieser Arbeit genannt und kurz beschrieben. Eine Vertiefung aller Teilbereiche bietet Potential zu einer intensiveren Betrachtung, liegt aber außerhalb der Zielsetzung der vorliegenden Abschlussarbeit. Aufgrund der Fokussierung auf Gebäude und im Speziellen auf eine konkrete Liegenschaft der Stadtwerke Herten liegt das Hauptaugenmerk auf dem zweiten Teil der Norm (wobei alle fünf Teile der Norm in einem gewissen Maß bei der Erstellung berücksichtigt wurden) (vgl. Abb. 3).
Im nächsten Schritt wurde eine Liste mit den zu erfassenden Basisinformationen für die gewählten Rahmenbedingungen erstellt. Diese ist Unterteilt in allgemeine Informationen zum Unternehmen und energiebezogene Informationen, die Aufschluss über die energetische Grundstruktur geben soll. Mit Hilfe dieser Daten ist eine erste grobe Einschätzung der energetischen Situation möglich (vgl. Tab. 1).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Basisinformation für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-2 Quelle: eigene Darstellung.
Die Daten sind vom Unternehmen bereitzustellen und müssen anschließend vom Energieauditor auf Plausibilität geprüft werden (vgl. Abb. 4).
2.2 Ziele des Energieaudits/ getroffene Vereinbarungen
Dieser Abschnitt befasst sich mit den möglichen Vereinbarungen und Zielen eines Energieaudits. Diese sind in erster Linie abhängig von dem jeweiligen Unternehmen und dessen Erwartungen. Allerdings gibt die Norm zur Orientierung drei allgemeine Ziele vor4:
1. Übereinstimmung mit der Gesetzgebung oder Erfüllen freiwilliger Verpflichtungen
2. Verminderung von Energieverbrauch und -kosten
3. Verminderung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beim ersten Punkt ist zu entscheiden, ob ein Bericht auf freiwilliger Basis oder auf Basis der Anforderungen an ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchgeführt werden soll.
Für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen ist ein Energieaudit nicht verpflichtend durchzuführen. Bei der Bewertung des KMU-Status gilt es der Empfehlung der Europäischen Kommission zu folgen. Der Status eines verpflichteten Unternehmens ergibt sich aus der Umkehrung der KMU-Definition und ist unabhängig von der Branche und dem Tätigkeitsbereich5. Dennoch kann ein Energieaudit auch für kleinere Unternehmen sinnvoll sein, da es viele Vorteile bietet. Durch ein Energieaudit lassen sich die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens offenlegen und Energieeffizienzpotenziale identifizieren. Dieses Wissen über die energetische Situation kann als Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen genutzt werden. Außerdem erfordert die Inanspruchnahme bestimmter steuerlicher Vorteile ebenfalls ein Energieaudit als Voraussetzung. Grundsätzlich können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzlichen Vorgaben für den Spitzenausgleich (§55 Energiesteuergesetz und §10 Stromsteuergesetz) und die besondere Ausgleichsregelung im Rahmen des EEG (§§ 63 ff. EEG 2014) durch ein Energieaudit erfüllen. Dadurch können diese bis zu 90 Prozent der Energie- und Stromsteuerbelastung rückvergütet bekommen. Zusätzlich ermöglicht die besondere Ausgleichsregelung es, eine reduzierte EEG-Umlage, die auf 15 Prozent der regulären Umlage begrenzt ist, zu beantragen. Unternehmen, die einen Energieverbrauch unter 5 GWh jährlich haben, sind von dieser Regelung ausgenommen. Hinzu kommen durch Aspekte wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Vorteile im Bereich Marketing.
Dieser Schritt muss keine Auswirkungen auf die Qualität des Energieaudits haben, kann aber zu einer erheblichen Reduzierung des Arbeitsaufwands führen. So können Teile der zeitintensiven Dokumentation, die den Prozess für unbeteiligte nachvollziehbar machen sollen, vernachlässigt werden.
Das zweite Ziel sollte in jedem Energieauditbericht formuliert sein, da Energieaudits hauptsächlich durchgeführt werden, um den Status quo hinsichtlich des Energieverbrauches zu ermitteln und Möglichkeiten zur Energieeffizienzsteigerung aufzuzeigen. (Dieses Ziel sollte auch immer in Verbindung mit den Einsparmöglichkeiten genannt werden, um Unternehmen das wirtschaftliche Potenzial aufzuzeigen.)
In Anlehnung an Punkt Zwei können zusätzlich die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert werden. Das zweite Ziel kann sich komplementär zum Dritten verhalten, wenn die Belastung der Umwelt bei den Verbesserungsmaßnahmen berücksichtigt wird. Dann können sich die Auswirkungen auf die Umwelt, durch eine Reduzierung des Energieverbrauchs, verringern.
Diese allgemein formulierten Ziele dienen nur als Orientierung für beide Parteien. Der Energieberater muss im Einzelfall die Vereinbarungen individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens anpassen.
2.3 Detaillierungsgrad und Anwendungsbereich des Energieaudits
Im folgenden Abschnitt werden die Gründlichkeit und der Anwendungsbereich eines Energieaudits beschrieben. Zuallererst ist festzulegen, worauf sich das Audit beziehen und was später analysiert werden soll. Um den Aufgabenkreis genau zu definieren, gibt die Norm Leitfragen vor, mit deren Hilfe die Grenzen abgesteckt werden können6:
- Welches Gebäude eines Gebäudeverzeichnisses oder welcher Teil eines Gebäudes soll auditiert werden?
- Welche Energiedienstleistungen sollen analysiert werden?
- Welche technischen Gebäudeausrüstungen sollen analysiert werden?
- Welche Bereiche und Systeme außerhalb des Gebäudes sollen auditiert werden? Welche Energieleistungskennzahlen sind für das Audit geeignet und können genutzt werden?
Des Weiteren ist der Detaillierungsgrad, dementsprechend die Datentiefe des Energieaudits, mit dem Unternehmen abzustimmen. Diese steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsaufwand. Hierbei sind die Faktoren, die Einfluss auf den Zeit- und Arbeitsaufwand nehmen, zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Punkte müssen bei der Festlegung des Detaillierungsgrads beachtet werden7:
- Aufenthaltsdauer vor Ort
- Wahl der Stichproben Grad der Modellierung
- Anforderungen an die Messungen Grad der Messungen
- Grad der Festlegung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz Es gibt keine vorgeschriebene Mindestanforderung an die oben genannten Faktoren, solange man alle Punkte angemessen berücksichtigt. Infolgedessen kann ein Energieauditbericht sowohl einen geringen, als auch einen hohen Detaillierungsgrad besitzen und trotzdem die Anforderungen der BAFA erfüllen.
2.4 Datenverfügbarkeit
Am Anfang des Energieaudits ist mit dem Unternehmen abzusprechen, welche Daten es zur Verfügung stellt, da die Datenverfügbarkeit einen direkten Einfluss auf den Detaillierungsgrad hat. Je geringer der Datensatz ist, desto höher ist der Grad der Modellierung. Deshalb ist für einen aussagekräftigen Bericht auch immer eine gewisse Datentiefe notwendig8.
Zu Beginn eines jeden Energieaudits ist außerdem zu prüfen, ob eine Bestandsübernahme der vorhandenen Daten möglich ist. Dies kann den Arbeitsaufwand gerade im Punkt der Datenaufnahme erheblich erleichtern. Dafür ist zu prüfen, ob ein Energiemanagementsystem (EnMS) oder ein ähnlicher Bereich im Unternehmen existiert, aus dem man gegebenenfalls Daten und Kennzahlen entnehmen kann. Diese Daten sollten trotzdem durch eigene Messungen oder eigene Erfahrungswerte stichprobenartig überprüft bzw. plausibilisiert werden.
3. Verbrauchsdaten
3.1 Energieverbrauchswerte
In diesem Kapitel wird das Ergebnis einer Datenaufbereitung gezeigt. Zusätzlich werden Verfahren zur Bereinigung von Datensätzen und mögliche Bezugswerte genauer betrachtet und erläutert. Außerdem werden zusätzliche Informationen, welche die Verbrauchswerte betreffen, wie Grundriss- oder Lagepläne oder wesentliche Änderungen der letzten 3 Jahre, dargelegt. Für all diese Daten und Dokumente muss der Energieauditor berücksichtigen, dass diese möglicherweise Fehler enthalten könnten. Bei einem späteren Außeneinsatz sind daher alle wesentlichen Angaben auf Plausibilität zu überprüfen.
Noch vor der Betrachtung der Verbrauchswerte kann sich der Energieauditor anhand von Plänen ein Überblick verschaffen. Die Abbildung 4 zeigt eine Art Lageplan der HSW-Liegenschaft, der ursprünglich dafür erstellt worden ist, einen Überblick über die Parkplatzsituation zu verschaffen. Durch diesen Plan kann eine Aufteilung in verschiedene Verbrauchssektoren erfolgen und verdeutlicht werden. In diesem Fall bietet sich eine Aufteilung auf die einzelnen Gebäude an. Dann wären die Energie verbrauchenden Bereiche das Wohnhaus, die Werkswarte, die Verwaltung, der Betrieb und das Servergebäude. Zusätzlich gibt es noch die Parkplatzbeleuchtung an der Herner Straße 21, die als eigenständiger Bereich zu sehen ist (vgl. Abb. 4).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Lageplan der HSW-Liegenschaft an der Hertener Str. 21 (2014)
Quelle: Hertener Stadtwerke: Übersichtsplan der HSW-Liegenschaft an der Herner Str.21 (2014).
Die nachfolgende Abbildung zeigt eine aufbereitete Tabelle für die Stromverbrauchswerte der HSW-Liegenschaft. Dafür wurde zuerst den sechs Bereichen die absoluten und prozentualen Anteile der Stromwerte zugeteilt. Zusätzlich wurde noch der Anteil am Gesamtenergieverbrauch9 für die später Einschätzung der energetischen Situation angegeben. Wie eine solche Unterteilung durchzuführen ist, wird in Kapitel 4.2 im Detail erläutert. Dann wurden die Netto-Kosten den einzelnen Bereichen zugeordnet und prozentual die einzelnen Kostenanteile der Gesamtenergiekosten berechnet. In den nächsten beiden Spalten ist das Messsystem mit der jeweiligen Kalibrierung aufgelistet. Im Anschluss wird noch der wesentliche Energieeinsatz für die einzelnen Gebäude genannt. Die letzte Spalte enthält den Namen der zugehörigen Verbrauchsabrechnung, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten10 (vgl. Tab. 2).
Für die anderen Verbrauchswerte kann nach dem gleichen Schema vorgegangen werden. Die hierfür angefertigte Tabelle befindet sich im Anhang11.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Stromverbrauchswerte der HSW-Liegenschaft (2014) a Der Gesamtenergieverbrauch beträgt 1.563.525 kWh
Quelle: eigene Darstellung.
3.2 Anpassungsfaktoren
Durch die hier beschriebenen Anpassungsfaktoren wird versucht, eine Vergleichbarkeit für ermittelte Kennzahlen zu schaffen, um Aussagen über die Entwicklung der letzten Jahre treffen zu können. Dafür sind einige Energieverbrauchswerte von äußeren Einflüssen zu bereinigen.
Der Energieverbrauch für das Beheizen eines Gebäudes wird maßgebend von der Außentemperatur beeinflusst. Die Bereinigung bezieht sich auf den Energieverbrauch12 EVg. Dieser muss zu Beginn in einen außentemperaturabhängigen Anteil QVgH und einen außentemperaturunabhängigen Anteil QVgP aufgeteilt werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
EVg - gemessener Energieverbrauch [kWh]
QVgH - außentemperaturabhängiger Anteil (Heizenergie) [kWh]
QVgP - außentemperaturunabhängiger Anteil (Prozesswärme) [kWh]
Den außentemperaturunabhängigen Verbrauchsanteil QVgP kann man aus den Sommermonaten Juni, Juli und August ableiten, sofern die Anlage nicht durch Nutzungsunterbrechungen vollständig abgeschaltet war.
Die Bereinigung des Endenergieverbrauchs für die Raumheizung erfolgt über die erfassten Gradtage.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
QVH - bereinigter Heizenergieverbrauch [kWh/a]
QVgH - außentemperaturabhängiger Heizenergieverbrauch [kWh]
G - Gradtage in [K·d]
Gm - langjähriges Mittel der Jahresgradtage [K·d/a]
Hierbei ist zu beachten, dass die Werte EVg und G denselben Zeitraum umfassen müssen. Der Bezugszeitraum sollte ein Jahr betragen. Falls kürzere Bezugszeiträume gewählt werden, sind diese auf einen Jahresenergieverbrauchskennwert hochzurechnen. Um zu große Abweichungen zu vermeiden, sollten die Gradtage des zugrunde gelegten Zeitraum mindestens 400 K·d betragen. Die Gradtage können nach der VDI 4710 Blatt 2 gebildet, aber auch von sicheren Quellen, wie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, bezogen werden.
Wenn detaillierte Energieverbrauchsangaben wie Tages-, Wochen- oder Monatsaufzeichnungen ermittelt worden sind, können mit Hilfe der jeweiligen Tagesmitteltemperaturen durch das statische Verfahren der linearen Regression eine genauere Bereinigung ohne Gradtage durchgeführt werden.
Für den außentemperaturunabhängigen Verbrauch ist eine zeitliche Bereinigung durchzuführen, wie sie im nachfolgenden Abschnitt erläutert wird. Der bereinigte Energieverbrauch ergibt sich aus der Addition der beiden Verbrauchsanteile nach der Bereinigung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
QVT - bereinigter Energieverbrauch für Raumheizung und Prozesswärme [kWh/a]
QVH - bereinigter Heizenergieverbrauch [kWh/a]
QVP - bereinigter außentemperaturunabhängiger Energieverbrauch (Prozesswärme) [kWh/a]
Grundsätzlich ist immer eine zeitliche Bereinigung13 vorzunehmen, falls der Bezugszeitraum der Verbrauchswerte nicht für ein Jahr ausgelegt ist. Diese kann allerdings nur dann durchgeführt werden, wenn der Erhebungszeitraum einen für den Jahresverbrauch repräsentativen Zeitraum erfasst. Eine zeitliche Bereinigung kann nicht nur für den Energieverbrauch durchgeführt werden, sondern auch für den Strom- oder Wasserverbrauch.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
EV - bereinigter Energieverbrauch [kWh/a]
EVg - gemessener Energieverbrauch [kWh/a]
zV - Anzahl der Tage, an denen der Energieverbrauch gemessen wurde
Dieses Verfahren kann nur angewendet werden, wenn der Verbrauch gleichmäßig über das Jahr verteilt ist. Um festzustellen ob das Verfahren zulässig ist, sollte man eine Jahressummenkurve aus den einzelnen Tages-/Monatsverbrauchswerten bilden.
Weitere Einflussgrößen, wie Nutzung, Nutzerverhalten, technische Ausstattung und der bauliche Wärmeschutz, werden im Rahmen der Bereinigung nicht berücksichtigt.
3.3 Informationen zu den wesentlichen Änderungen der letzten drei Jahren
Um alle wichtigen Informationen für die im 5. Kapitel folgende Analyse bereitzustellen, sind die wesentlichen Änderungen an der Liegenschaft und dem Unternehmen in den letzten drei Jahren zu betrachten. Dabei ist zu überprüfen, in welche Bereiche vom Unternehmen zuletzt investiert wurde oder wo strukturelle Änderungen vorgenommen worden sind.
Hier ist zu beachten, dass man sich nicht nur auf den Anwendungsbereich beschränken sollte, der in den Rahmenbedingungen des Energieaudits festgelegt wurde. Denn so wie eine Wechselwirkung zwischen den technischen Anlagen und der Gebäudehülle besteht, können sich einzelne Änderungen auf mehrere Bereiche auswirken. Im Folgenden sind sieben Punkte aufgelistet, die hinsichtlich größerer Veränderungen zu überprüfen sind14.
1) die physische Gestalt des Gebäudes
2) die Räume - entweder hinsichtlich ihrer Ausmaße und/oder ihrer Verwendung
3) Gebäudehülle (Erneuerung der Fenster, zusätzliche Dämmung, usw.)
4) technische Gebäudeausrüstung und Bereiche, die sie bedient
5) Mietvereinbarungen
6) Belegung der Räume (verschiedene Belegungszeiten, Umgang mit erweiterten Öffnungszeiten und interne Belastungen)
7) Sollwerte und Nutzerverhalten.
Für die spätere Analyse besitzen diese Punkte eine hohe Bedeutung, da ohne diese Punkte Veränderungen bei den Energieverbräuchen falsch gedeutet werden könnten. Zusätzlich sollte man sie bei späteren Investitionsentscheidungen berücksichtigen, um die Investitionsbereitschaft des Unternehmens abschätzen zu können.
[...]
1 Vgl.: Presse und Informationsamt der Bundesregierung: Bilanz zur Energiewende Stand Februar, 2015, S. 2.
2 Vgl.: DIN EN 16247-1: Energieaudits - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, 2012-08, S.10.
3 Siehe Lageplan der HSW-Liegenschaft an der Herner Str. 21, S.12.
4 Vgl.: DIN EN 16247-2: Energieaudits - Teil 2: Gebäude, 2014-08, S. 18.
5 BAFA: Merkblatt für Energieaudits, 2015, S.6. URL: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/merkblatt_energieaudits.pdf (Stand 20.11.15).
6 Vgl.: DIN EN 16247-2: Energieaudits - Teil 2: Gebäude, 2014-08, S. 9.
7 Vgl.: DIN EN 16247-2: Energieaudits - Teil 2: Gebäude, 2014-08, S. 9.
8 Vgl.: DIN EN 16247-2: Energieaudits - Teil 2: Gebäude, 2014-08, S. 19.
9 Vgl.: A5: Absolute und relative Jahresendenergieverbräuche der HSW-Liegenschaft.
10 Vgl.: Hertener Stadtwerke: Verbrauchsabrechnung der HSW-Liegenschaft (2014).
11 Vgl.: A1: Gasverbrauchswerte der HSW-Liegenschaft (2014).
12 Vgl.: VDI 3807-1: Verbrauchskennwerte für Gebäude: Blatt 1 Grundlagen, 2013-06, S.10-12.
13 Vgl.: VDI 3807-1: Verbrauchskennwerte für Gebäude: Blatt 1 Grundlagen, 2013-06, S.14.
14 Vgl.: DIN EN 16247-2: Energieaudits - Teil 2 Gebäude, 2014-08, S. 12.
- Quote paper
- Marius Müller (Author), 2015, Erstellung eines Energieauditberichtes nach DIN EN 16247 unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltlichen Aspekten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367472
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