Der Naturschutz befasst sich mit dem Ziel die Natur zu schützen. Die Priorität des Umweltschutzes ist es jedoch, den Menschen paradoxerweise vor anthropogen verursachten Belastungen zu schützen. Zu den Zielen des Umweltschutzes zählen u.a. Lärmschutz, Strahlenschutz, Abfallbeseitigung, Gewässerschutz (Trinkwasser), Luftreinhaltung, Schutz abiotischer Ressourcen sowie Schutz von Erholungs- und kulturhistorischen Landschaften (PLACHTER, 1991). Diese Ziele lassen sich jedoch nicht von denen des Naturschutzes trennen, da Emissionen verschiedenster Form (Verschmutzung von Boden, Wasser, Luft) auch die Natur beeinträchtigen. Zwischen Umweltschutz und Naturschutz kommt es auch zu Konflikten, denn was gut für den Menschen ist, ist nicht immer gut für die Natur, beispielsweise fordert der Umweltschutz Deiche zum Schutz vor Überschwemmungen und der Naturschutz fordert Überschwemmungen zur Entwicklung eines natürlichen Auenwald-Ökosystems (REMMERT, 1988). Bevor man jedoch Ziele für den Naturschutz formulieren kann, muss man sich mit den Ökosystemen auseinander setzen und die Vorgänge verstehen lernen, in diesem Punkt ist noch viel Forschungsarbeit zu leisten (REMMERT, 1988). Außerdem muss ein festes Ziel ins Auge gefasst werden, das dann auch über Jahre verfolgt wird, da ein Ökosystem Zeit braucht, um sein Gleichgewicht zu finden und es nicht ständig durch neue Nutzungen und Belastungen gestört werden kann. Einen Konflikt innerhalb des Naturschutzes bildet die Tatsache, dass man die Natürlichkeit eines Ökosystems schützen will, viele Flächen aber anthropogen verändert wurden. Auf einigen Kulturflächen konnte sich eine artenreiche Organismenwelt entwickeln, die nun auch schützenswert erscheint, obwohl sie nicht die potentiell natürliche Vegetation und Fauna beherbergt (REMMERT, 1988). So muss von Fall zu Fall entschieden werden, was sinnvoller und auch machbar ist. Vorrangig sollten die Flächen unter Schutz gestellt werden, die noch relativ naturnah sind und erst dann kann auf den übrigen Flächen Renaturierung
einsetzen. Und nicht so wie das zum Teil jetzt gemacht wird, dass der Naturschutz dort
stattfinden darf, wo sich nichts anderes lohnt, also Naturschutz als „Restflächenverwerter“ (PLACHTER, 1991: S. 180). [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Biodiversität
2.1. Artenschutz
2.2. Biotopschutz
3. Flächenschutz
3.1. Naturschutzgebiet
3.2. Nationalpark
3.3. Biosphärenreservat
3.4. Landschaftsschutzgebiet
3.5. Naturpark
3.6. Naturdenkmal
4. Biotopverbundsystem
5. Schutz abiotischer Ressourcen
6. Ökologisch verträgliches Handeln
6.1. Ökologisch verträgliches Handeln in der Landwirtschaft
6.2. Ökologisch verträgliches Handeln in der Forstwirtschaft
6.3. Ökologisch verträgliches Handeln in der Siedlungsentwicklung
6.4. Ökologisch verträgliches Handeln in der Verkehrsentwicklung
6.5. Ökologisch verträgliches Handeln in der Rohstoffgewinnung
6.6. Ökologisch verträgliches Handeln in der Jagd und Fischerei
6.7. Ökologisch verträgliches Handeln im Tourismus
7. Aufklärung der Bevölkerung
8. Forschung
9. Schluss
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der Naturschutz befasst sich mit dem Ziel die Natur zu schützen. Die Priorität des Umweltschutzes ist es jedoch, den Menschen paradoxerweise vor anthropogen verursachten Belastungen zu schützen. Zu den Zielen des Umweltschutzes zählen u.a. Lärmschutz, Strahlenschutz, Abfallbeseitigung, Gewässerschutz (Trinkwasser), Luftreinhaltung, Schutz abiotischer Ressourcen sowie Schutz von Erholungs- und kulturhistorischen Landschaften (Plachter, 1991). Diese Ziele lassen sich jedoch nicht von denen des Naturschutzes trennen, da Emissionen verschiedenster Form (Verschmutzung von Boden, Wasser, Luft) auch die Natur beeinträchtigen. Zwischen Umweltschutz und Naturschutz kommt es auch zu Konflikten, denn was gut für den Menschen ist, ist nicht immer gut für die Natur, beispielsweise fordert der Umweltschutz Deiche zum Schutz vor Überschwemmungen und der Naturschutz fordert Überschwemmungen zur Entwicklung eines natürlichen Auenwald-Ökosystems (Remmert, 1988).
Bevor man jedoch Ziele für den Naturschutz formulieren kann, muss man sich mit den Ökosystemen auseinander setzen und die Vorgänge verstehen lernen, in diesem Punkt ist noch viel Forschungsarbeit zu leisten (Remmert, 1988). Außerdem muss ein festes Ziel ins Auge gefasst werden, das dann auch über Jahre verfolgt wird, da ein Ökosystem Zeit braucht, um sein Gleichgewicht zu finden und es nicht ständig durch neue Nutzungen und Belastungen gestört werden kann. Einen Konflikt innerhalb des Naturschutzes bildet die Tatsache, dass man die Natürlichkeit eines Ökosystems schützen will, viele Flächen aber anthropogen verändert wurden. Auf einigen Kulturflächen konnte sich eine artenreiche Organismenwelt entwickeln, die nun auch schützenswert erscheint, obwohl sie nicht die potentiell natürliche Vegetation und Fauna beherbergt (Remmert, 1988). So muss von Fall zu Fall entschieden werden, was sinnvoller und auch machbar ist. Vorrangig sollten die Flächen unter Schutz gestellt werden, die noch relativ naturnah sind und erst dann kann auf den übrigen Flächen Renaturierung einsetzen. Und nicht so wie das zum Teil jetzt gemacht wird, dass der Naturschutz dort stattfinden darf, wo sich nichts anderes lohnt, also Naturschutz als „Restflächenverwerter“ (Plachter, 1991: S. 180).
Allgemeine Ziele des Naturschutzes sind der Schutz von Flora und Fauna (Artenschutz) und ihrer Lebensräume (Biotopschutz) mit den dynamischen Vorgängen sowie der abiotischen Ressourcen, außerdem sollte der Naturschutz auf die gesamte Fläche ausgebreitet werden und nicht so praktiziert werden, dass nur eine geschützte Insel in lebensfeindlicher Umgebung besteht (Flächenschutz, Biotopverbund), das heißt, dass der Mensch in all seinen Lebensbereichen ökologisch verträglich handeln muss (Jedicke, 1994; Plachter, 1991; Remmert, 1988; Braun et al., 1995; Zundel, 1987).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Bodennutzung (Braun et al., 1995: S. 101)
Da die Landwirtschaft den größten Flächenverbrauch hat (Abb. 1) und auch den größten Schaden anrichtet (Tab. 1), sollten vor allem hier naturschonendere Konzepte entwickelt werden (Barth, 1987; Braun et al., 1995; Jedicke, 1993; Oppermann & Luick, 1999; Plachter, 1991; Remmert, 1988; RIECKEN, 1998).
Tab. 1 : Gefährdungsursachen (Bonewitz et al., 1987: S. 111)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1 macht deutlich, dass Naturschutz flächenübergreifend stattfinden muss, da alle Bereiche menschlicher Nutzung die Natur (in diesem Fall Pflanzen) gefährden. Außerdem muss Naturschutz auch nachhaltig sein. „Nachhaltige Nutzung der Natur bedeutet aber, dass nur die Nettoproduktion (der Überschuss) aus den Ökosystemen entnommen wird, dass irreversible Standortveränderungen unterbleiben und alle Ökosysteme nur bis an die Grenzen ihrer systemspezifischen Kompensationsfähigkeit (Flexibilität) belastet werden.“ (Plachter, 1991: S.5)
Ein wichtiger Grund für den Naturschutz ist die Erhaltung der genetischen Vielfalt (Erdmann & Frommberger, 1999), die dem Menschen in Zukunft, sofern der genetische Code voll entschlüsselt ist, von Nutze sein könnte. Der wichtigste Grund jedoch sollte die Natur selbst sein (Buchwald et al., 2000).
2. Biodiversität
Die Biodiversität bezieht sich nicht nur auf Artenvielfalt, sondern auch auf die genetische Vielfalt und die Lebensraumvielfalt (Blab et al., 1995).
Im Laufe der Evolution ist es zu vielen Mutationen gekommen, die die genetische Vielfalt erst ermöglicht haben. Dieser Prozess war entscheidend für die Entwicklung des Lebens. So hat man festgestellt, dass es auf isolierten Flächen (wie auch auf Inseln) zu einer Abnahme der genetischen Vielfalt kommt (Blab et al., 1995).
Auch für die Artendiversität ist es wichtig, dass sie sich frei und ihren natürlichen Prozessen folgend entwickeln kann, hierfür brauchen die Arten einen geeigneten Lebensraum (Blab et al., 1995). Es muss außerdem zugelassen werden, dass Populationen die Möglichkeit haben sich mit anderen Populationen auszutauschen.
Die Lebensraumdiversität setzt eine „Abwechslung in den Strukturen und ökologischen Verhältnissen voraus. Uniformierung und Nivellierung – in welche Richtung auch immer – stehen diesem Ziel entgegen.“ (Blab et al., 1995: S. 14). Nicht nur die natürlichen Lebensräume gilt es zu erhalten, sondern auch die Kulturlandschaften (z. B. Magerrasen, Streuobstwiesen), da sich dort eine hohe Biodiversität entwickeln konnte. Ein Schutz von natürlichen Biotopen und Kulturlandschaften fördert die Lebensraumdiversität.
Die Lebensraumdiversität bildet die Basis für eine komplexe Artenvielfalt, die wiederum eine genetische Vielfalt ermöglicht. So müssen vor allem die Land- und Forstwirtschaft, die zusammen den größten Flächenverbrauch einnehmen (Abb. 1), mindestens einen Schritt zurücktreten, damit genügend Raum für den Ablauf der natürlichen Prozesse und damit für die Evolution zur Verfügung steht. Nur so kann die Biodiversität gewährleistet werden (Blab et al., 1995).
2.1. Artenschutz
„Alle Arten sind schutzwürdig und bedürfen demzufolge auch eines gewissen gesetzlichen Grundschutzes. Es ist weder zeitgemäß noch entspricht es den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, Tier- und Pflanzenarten als frei verfügbares Allgemeingut zu betrachten.“ (Plachter, 1991: S. 289).
Der Grund warum Artenschutz überhaupt notwenig ist, ist der Mensch. Im Laufe der Erdgeschichte ist es zwar vermehrt zu Aussterben von Arten gekommen, diese waren jedoch natürlich bedingt und die Organismen hatten genug Zeit und auch Raum, um sich wieder regenerieren zu können. Diese Situation hat sich geändert, da der Mensch sich überall ausgebreitet hat und seine Emissionen auch Bereiche erreichen, die er nicht direkt bewohnt oder nutzt (Abb.2, rechte Seite). Auf dieser Abbildung sieht man links die natürlichen Gefährdungsfaktoren, die dazu beitragen, dass Populationen bestimmte Größen nicht langfristig überschreiten und das System aus dem Gleichgewicht bringen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Ursachen für die Gefährdung einer Art (Plachter, 1991. S. 268)
Sogar in Deutschland sind einige Arten ausgestorben (Tab. 2). Vermehrt wurden die Arten im Zuge der Industrialisierung (ab ca. 1850) und mit Zunahme der Intensivierung in allen Bereichen zurückgedrängt.
Tab. 2: ausgestorbene Wirbeltierarten in Deutschland (Plachter, 1991: S. 267, verändert)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Unterschutzstellung bestimmter Arten hat auch zur Folge, dass der Lebensraum der Art mitgeschützt wird und auch noch andere dort lebende Arten (Remmert, 1988). Andersrum ist ausreichender Biotopschutz der beste Artenschutz (Braun et al., 1995).
Die Arbeitsmethoden des Artenschutzes sind vorrangig das Erstellen von Roten Listen. Zudel (1987) fordert, dass diese an Forstleute und freiwillige Helfer verteilt werden, damit sie beobachten und Alarm schlagen können, wenn eine Art seltener geworden ist oder sich auch wieder einbürgern konnte. GRUTTKE et al. (1999) bestätigen die Wirksamkeit Roter Listen, schlagen aber sinnvolle Ergänzungen vor: ökologische Ansprüche, Ausbreitungsfähigkeit, Fortpflanzungszeit, Gesamtareal der Arten. Hiermit könnte man bewerten, ob eine Art lebensraumtypisch ist oder nicht. Außerdem sollten auch die Gefährdungsursachen aufgelistet werden sowie die Fähigkeit zur Regenerierung.
Weitere Arbeitsmethoden sind die ökotechnische Methode (Nisthilfen oder Durchlässe an Straßen), Neuschaffung von Lebensräumen, Renaturierung und Ansiedlung von Arten (Plachter, 1991). Bei Ansiedlungen muss darauf geachtet werden, dass es sich um keine fremdländische Arten handelt. Dies könnte nämlich negative Auswirkungen mit sich bringen: Verdrängung heimischer Arten, Zerschlagung der Gemeinschaft oder Vergiftung (Plachter, 1991).
Die Gründe für den Artenschutz sind allgemein für den Naturschutz gültig: ästhetische Gründe wie die emotionale Bindung zur Natur, ethische Gründe wie, dass der Mensch die Verantwortung für sein Tun trägt und die Natur auch für die Kinder und Urenkel erhalten bleiben sollte, ökologisch-wissenschaftliche Gründe wie, dass einzelne Arten für das gesamte Ökosystem wichtig sind und für den Menschen, da er dann anhand bestimmter Arten, die verschwinden oder auftauchen bestimmte Veränderungen im Ökosystem deuten kann (Zeigerarten) und eine wirtschaftliche Begründung wie, dass man die genetische Vielfalt für beispielsweise die Entwicklung neuer Medikamente nutzen könnte oder als Nutztiere in Kläranlagen oder der Landwirtschaft (Buchwald et al., 2000; Plachter, 1991; Remmert, 1988).
Letztendlich können sich die Vorschriften und Regelungen nicht immer nur auf ein bestimmtes Land beschränken und hinter der Grenze aufhören (Plachter, 1991; Remmert, 1988). Wenn man von flächenübergreifendem Naturschutz spricht, so sollte dieser ganze Kontinente umfassen.
2.2. Biotopschutz
Unter Biotopschutz versteht man den „ganzheitlichen Schutz von Ökosystemen“ (Plachter, 1991: S. 310). Der Biotopschutz hängt ganz eng mit dem Flächenschutz zusammen, da beim Flächenschutz mehrere Biotope zusammengefasst werden.
Es wurden Kartierungen von Biotopen durchgeführt, um den Gefährdungsgrad in Erfahrung zu bringen (Zundel, 1987). Hauptsächlich gefährdet sind Feuchtgebiete (Hochmoore, Auengewässer, das Watt), Trockenstandorte (Plachter, 1991) und alte Kulturlandschaften (Magerrasen, Streuobstwiesen) (Remmert, 1988). Die Gefährdungsursachen sind sehr vielseitig (Tab. 3 und 4). Allgemein gesagt geht die größte Gefährdung von dem enormen Flächenverbrauch durch den Menschen aus. Um die Gefährdung bewerten zu können, wurden Rote Listen erstellt. Nach Riecken in Buchwald et al. (2000) müssen hiernach ca. 70 % der Biotoptypen Deutschlands als gefährdet eingestuft werden. So ist auch beim Schutz von Biotopen darauf zu achten, dass immer eine gewisse Pufferzone vorhanden ist und dass vor allem in landwirtschaftlich genutzten Gebieten (Plachter, 1991).
Um die Schutzwürdigkeit von Biotopen bewerten zu können, werden folgende Kriterien verwendet: Gefährdung nach Roten Listen, Seltenheit, Artenvielfalt, Repräsentanz und Naturnähe (Buchwald et al., 2000).
Tab. 3:Hauptgefährdungsursachen (Buchwald et al., 2000: S. 196, verändert)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Grob zusammengefasst gibt es zwei Möglichkeiten, entweder man überlässt der Natur freien Lauf, man kann ihr auch ein wenig auf die Sprünge helfen oder es muss eine fortwährende Pflege stattfinden, dies ist meistens bei Kulturlandschaften der Fall (Buchwald et al., 2000).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 4: Hauptgefährdungsursachen (Buchwald et al., 2000: S. 197, verändert)
Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Gleichgewichtes ist vor allem eine große Fläche erforderlich (Remmert, 1988). Einige Arten sind an die speziellen Sukzessionsstadien, die periodisch oder episodisch (natürliche Katastrophen wie Windbruch, Feuer, Überschwemmungen, Sturmfluten, Bergrutsche, Windbruch, Massenentwicklungen von Pflanzenfressern oder der Einsatz vom Biber) auftretenden dynamischen Prozesse angepasst und von diesen „existentiell abhängig“ (RIECKEN et al., 1998: S. 265). Zu der Dynamik eines Ökosystems zählen Flusssysteme, die sich durch Überschwemmungen und Abbrüche an Prallhängen oder Ablagerungen an Gleithängen neu gestalten können, Wälder, in denen die Mosaike von Pionierpflanzen, ausgewachsener und toter Bäume abwechseln können, Küsten, die ungehindert durch Flut und Ebbe gestaltet werden können und auch wo katastrophale Ereignisse stattfinden können (RIECKEN et al., 1998).
Die beständige Pflege von anthropogen entstandenen Offlandbiotopen ist deshalb wichtig, da sich dort Arten ansiedeln konnten und wenn man die extensiv genutzte Fläche der Brache überlässt, so kommt es zur Verbuschung und somit zur Vertreibung der Organismen, die in einigen Fällen in unserer intensiv genutzten Welt keine lebensfreundlichen Areale mehr finden (Buchwald et al., 2000; RIECKEN et al., 1998; Plachter, 1991). So sind die Gründe für den Erhalt von Kulturlandschaften der Artenschutz, Ressourcenschutz und die Schaffung von „Ausgleichsökosystemen“ (Plachter, 1991: S. 338). In Jedicke (1993) werden verschiedene Nutztierrassen (z. B. Schafe) vorgestellt, die zur Pflege von Kulturlandschaften eingesetzt werden können. Die Vorteile der Haustierpflege sind die hohe Flexibilität, Energieeinsparung, da die Tiere sich selbst bewegen können, Einsatz in steilen Lagen und außerdem können so gefährdete Rassen erhalten werden. Eine weitere Form der Biotoppflege, um z. B. nährstoffarme Magerrasen zu erhalten, ist die späte Mahd. Bei den Pflegemaßnahmen sollte beachtet werden, dass die Pflege sich immer nur auf einen Teil der Fläche bezieht, damit die Tiere eine Rückzugsmöglichkeit erhalten (PLachter, 1991; Braun et al., 1995).
Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, die versucht all diese Maßnahmen so gut es geht zu verbinden, nämlich die der halboffenen Offlandbiotope (RIECKEN et al., 1998). Kennzeichnend hierfür ist, dass die Pflege sich auf ein Mindestmaß beschränkt und natürliche Prozesse zugelassen werden sollen. So entsteht im Endeffekt ein Mosaik aus Grünlandbiotopen, Gebüschen, Vorwäldern, kleineren Waldbeständen, teils sogar intensiv beweideten Bereichen unter dem Einfluss extensiver Beweidung.
Neben der Biotoppflege gibt es auch die Möglichkeit der Biotopentwicklung bzw. der Biotopneuschaffung. Hierbei ist in erster Linie darauf zu achten, dass nur Biotope geschaffen werden, die auch dem Naturraum angehören. Das neu geschaffene Biotop sollte nicht isoliert auftreten sondern in der Nähe von potentiellen Ausbreitungszentren. Diese sollen dem Arten- oder Biotopschutz dienen und regelmäßigen Kontrollen unterliegen (Buchwald et al., 2000; Jedicke, 1994).
3. Flächenschutz
Dort wo strenge Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, sollte sich die anthropogene Nutzung auf Null belaufen, das heißt aber nicht, dass dort, wo intensive Landnutzung stattfindet, keine Natur-Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dies ist gerade aufgrund des großen Flächenanspruches der intensiven Landnutzung von Bedeutung (Abb. 3).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Flächenanspruch des Naturschutzes (Jedicke, 1994: S. 110)
„Nach §12 BnatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) in der Fassung vom 21.09.1998 können Teile von Natur und Landschaft zum Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark oder Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.“ (Buchwald et al., 2000: S. 253).
Ziele des Flächenschutzes sind: Artenschutz, Biotopschutz, Schutz dynamischer Prozesse, Schutz abiotischer Ressourcen, Schutz natürlicher oder naturnaher Landschaften, Schutz bestimmter Landschaften für den Menschen, Schutz kulturhistorischer Flächen und geologischer Objekte (z. B. Dolinen, Karsthöhlen, Aufschlüsse) (Plachter, 1991; Panek, 1999). Der Flächenschutz ist das wichtigste Instrumentarium des Biotopverbundsystems (Jedicke, 1994).
[...]
- Quote paper
- Dipl.-Geographin Olimpia Dorniok (Author), 2002, Ziele des Naturschutzes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36663
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.