Nach Aussagen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Aber nur knapp ein Viertel der deutschen Bevölkerung besitzt einen Organspendeausweis. Dabei stellt sich die Frage, warum die Werbekampagnen durch die DSO und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nicht in dem Maße greifen, wie es gewünscht wird.
Die Organspende bleibt ein Tabu, auch wegen verschiedener Manipulationsfälle. Eine wachsende Ablehnung bzgl. der Organspende ist die Folge. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, die bisherigen Offensiven von DSO und BZgA neu zu überdenken, um das Vertrauen und die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung wiederzuerlangen.
Warum spenden Menschen ihre Organe nicht? Für dieses Buch hat die Autorin fünf Experteninterviews nach qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet, um dieser Frage nachzugehen. Dabei hat sie neben der einseitigen Aufklärung über Organspende noch zwei weitere wesentliche und entscheidende Aspekte für die Beantwortung herausgearbeitet.
Aus dem Inhalt:
- Hirntod;
- Hirntodkritik;
- Organspendebereitschaft;
- Organtransplantation;
- Transplantationsgesetz
Inhaltsverzeichnis
Danksagung
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Zusammenfassung
Vorwort
Nachfragen statt vorgeben
1 Einleitung
2 Theoretische Hintergründe
2.1 Organspende
2.2 Transplantationen
2.3 Organspende-Bereitschaft und Skandalisierung
2.4 Hirntod
2.5 Forschungsstand
2.6 Zusammenfassung
3 Methode
3.1 Sozialforschung
3.2 Datengrundlage
3.3 Qualitative Inhaltsanalyse
3.4 Datenauswertung
3.5 Induktive und deduktive Kategorienbildung
4 Ergebnisse
4.1 Kategoriensystem
4.2 Organspende
4.3 Hirntodkonzept
4.4 Organspendeskandale
4.5 Dilemma Organspende
4.6 Philosophische und theologische Betrachtung
4.7 Entwicklungsperspektiven
4.8 Umsetzung Transplantationsgesetz
4.9 Zusammenfassung
5 Diskussion
5.1 Beantwortung der Forschungsfrage
5.2 Methodenkritik
5.3 Hirntodkritik
5.4 Ergebniskritik
6 Ausblick
7 Literaturverzeichnis
8 Anlagen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Werbeplakat „ORGANPATE werden“
Abbildung 2: Organspendeausweis – Vorderseite
Abbildung 3: Organspendeausweis – Rückseite
Abbildung 4: Hirntoddiagnose
Abbildung 6: Liste der Codings
Abbildung 7: Memo als Ankerbeispiel
Abbildung 8: Kategoriensystem nach erster vollständiger Kodierung
Abbildung 9: Kategoriensystem nach Revision
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Organtransplantationen
Tabelle 2: Datengrundlage
Tabelle 3: Datenmaterial
Tabelle 4: Kodiersystem
Danksagung
Zuerst möchte ich an dieser Stelle allen danken, die diese Bachelorarbeit fachlich und persönlich unterstützt und zu ihrem Gelingen beigetragen haben.
Hierbei wird Prof. Dr. phil. David Rester besonderen Dank ausgesprochen, der mich von Beginn an, bei der Wahl des Themas, bis zum Abschluss dieser Bachelorarbeit sehr unterstützt hat. Er übernahm die umfangreiche Erstbetreuung. Danke für die zahlreichen Ratschläge, Hinweise und Denkanstöße, die wesentlich zum Gelingen beigetragen haben. Zudem gilt mein Dank auch Frau Antje Jager (M. Sc.), die mir als Zweitkorrektorin bei dieser Bachelorarbeit und schon während meines Praxissemester bestärkend zur Seite stand.
Die Anfertigung dieser Bachelorarbeit wäre außerdem nicht möglich gewesen ohne die vielen Diskussionen über unterschiedlichste Sichtweisen und Problemstellungen. Danken möchte ich in diesem Zusammenhang insbesondere Stefan Unger, Sebastian Vetter und meinen Eltern Catrin und Thomas Schubert.
Nicht zuletzt gilt mein persönlicher Dank natürlich meiner ganzen Familie, für die Ermutigung und Unterstützung in der Zeit des Studiums sowie während der Entstehung dieser Bachelorarbeit.
Zusammenfassung
Die zu Grunde liegende Bachelorarbeit trägt den Titel „justified killing“ – Organspendebereitschaft in Deutschland. Nach Aussagen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Dementgegen besitzt nur eine Minderheit von knapp einem Viertel der deutschen Bevölkerung einen Organspendeausweis. Dabei stellt sich die Frage, warum die Werbekampagnen durch die DSO und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nicht in dem Maße greifen, wie es gewünscht wird? Eine denkbare Antwort ist die hinterfragungswürdige Form der Überzeugungsarbeit beider Institutionen. Die Organspende bleibt tabuisiert, bisweilen noch mehr durch die öffentlich bekanntgewordenen Manipulationsfälle. Ein Resultat ist die sich ausdehnende Ablehnung bezüglich der Bereitschaft zur Organspende in der deutschen Bevölkerung. Auch aus diesem Grund ist es notwendig die bisherigen Offensiven von DSO und BZgA neu zu überdenken, um das Vertrauen und die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung wieder zu erlangen. Mit dem Ziel die Spende-Bereitschaft in Deutschland zu erhöhen, wurde das Transplantationsgesetz (TPG) 2012 novelliert und die Entscheidungslösung eingeführt. Bisher wurden keine Erfolge dieser Zielsetzung verzeichnet. Wiederum ist diese Erscheinung maßgeblich auf die fragliche Umsetzung des Gesetzes zurück zu führen. Die Maßnahme Transplantationsbeauftragte einzusetzen, um das System transparenter und effektiver zu gestalten, scheitert größtenteils an der Kostendeckung des zusätzlichen Personalaufwandes. Für die Bachelorarbeit wurden fünf Experteninterviews nach qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet, um der Frage nachzugehen: Warum spenden Menschen ihre Organe nicht? Dabei zeigten sich drei wesentliche und entscheidende Aspekte für die Beantwortung: Der wichtigste Punkt besteht in der manipulierenden und falschen Art der Beeinflussung durch die DSO und BZgA, bezüglich der einseitigen Aufklärung über Organspende. Um die Bereitschaft wieder zu erhöhen, muss versucht werden durch spezielle Anreizsysteme das Interesse der deutschen Bevölkerung wieder zu erlangen. Dabei sollte auf eine objektivere Aufklärungsweise Wert gelegt werden, wodurch dem Menschen die Freiheit gegeben wird, sich wissentlich und wohl Bedacht zu positionieren.
Schlüsselwörter: Organspende, Organspende-Bereitschaft, Hirntod, Organtransplantation, Beeinflussung
Keywords: organ donation, willingness to donate organs, brain death, organ transplantation, manipulation
Vorwort
Die Autorin nennt folgend ihre Beweggründe für die Bachelorarbeit. Dafür wird sich der Dialektik von Nähe und Distanz bei Organspende und Transplantationsmedizin bedient. So werden Zitate und Statements von Befürwortern und Kritikern einbezogen um eine möglichst umfassende Erklärung zu erhalten. Dabei gilt zu beachten, dass die Bachelorarbeit bewusst gewählt in neutraler Sicht- und Schreibweise verfasst wurde. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bevorzugt die männliche Schreibweise verwendet, sodass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.
Ein Vortrag mit der Überschrift ‚Organspende – im christlichen Sinne‘ weckte 2008 erstmalig Sympathien. Nach Gruppendiskussion und Abwägung von pro und kontra wurde der Organspendeausweis (OSA) uneingeschränkt ausgefüllt und unterschrieben. Vier Jahre später, vor der Auseinandersetzung mit der Bachelorarbeit, wurde bisweilen noch die positive Einstellung gegenüber Organspende vertreten. So auch auf Grund des persönlichen christlichen Glaubens war und galt die damalige Zusage für eine Organentnahme nach dem Ableben als unbedenklich und stellte einen Akt der Nächstenliebe dar. Im Verlauf der Bachelorbearbeitung und kritischen Auseinandersetzung mit der Transplantationsmedizin – Organspende wankte das Verhalten zu den Vorgängen. Durch die spezifische Auseinandersetzung in der Bachelorarbeit hat die Organspende an persönlicher Bedeutung für die Autorin gleichzeitig gewonnen und verloren. Besonders die öffentliche Kritik am Hirntodkonzept lassen Zweifel am genauen Todeszeitpunkt des Menschen aufkommen. Auch wenn durch den persönlichen Glauben an ein Leben nach dem Tod, die Sorge geringer sein sollte, so spielt die Angst fälschlicherweise als Hirntod diagnostiziert zu werden, hierbei eine wesentlichere Rolle. Es wird weiter als negativ beurteilt, dass durch Organtransplantation Ärzte auf eine Gottgleiche Stufe erhoben werden, da sie beinahe uneingeschränkt in der Lage sind, über Leben und Tod zu urteilen, weil sie über Hirntodkonzept und notwendige Technik verfügen dürfen. Hinzu kommt ein weiterer bedenkenswerter Aspekt auf menschlicher Zwischenebene, dass bei postmortaler Spende Menschen mit Organen eines Fremden weiterleben. Dahingehend sollte auch die Lebensdauer eines Menschen nicht vom Ableben, beziehungsweise (bzw.) den Organen eines anderen bestimmt werden.
Nachfragen statt vorgeben
Den wichtigsten Aspekt stellt seitens der Autorin eine unumgängliche, optimale Aufklärung zur Organspende und ihren möglichen Folgen dar. Es dürfe ihrer Meinung nach nicht nur die positive Seite der Organempfänger in den Vordergrund gestellt werden. Besonders die diskutierten Punkte, wie die des Hirntodkonzeptes, müssen öffentlich beleuchtet werden, damit jeder für sich selbst mit umfassendem Wissen entscheiden kann, ob er sich zur Organspende bereit erklärt, sie ablehnt oder keine Äußerung trifft. Nur so kann von einem gerechten und fairen Verfahren gesprochen werden, bei dem ein Mensch die Chance erhält, sich mit dem sensiblen Gegenstand des eigenen Todes objektiv auseinandersetzen zu können. Die Autorin ist für die Auseinandersetzung mit der diskutierten Problematik, sich mit Organspende zu Lebzeiten zu beschäftigen, nicht zuletzt weil es zu einer psychischen Belastung der Angehörigen kommen kann. Denn für den Fall einer Konfrontation derer mit dem Hirntod muss keine übereilte Entscheidung über die Organe des geliebten Menschen getroffen werden, wenn dieser sich im Leben unverkennbar positioniert hat.
1 Einleitung
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2010)
“Organspende schenkt Leben”
Im Jahre 1967 ist es dem südafrikanischen Chirurgen Christiaan Banard erstmalig gelungen ein Herz erfolgreich zu transplantieren. Dieser Erfolg begünstigte die weltweite Durchsetzung und Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin. (MEINECKE 2012, 13) Diesem brisanten Verlauf stehen moralische, ethische und juristische Bedenken gegenüber. Bereits 1968 ermittelten Staatsanwälte wegen vorsätzlicher Tötung gegen Transplantationschirurgen. So dass die Havard Ad-hoc Kommission daraufhin den Tod des Menschen neu definierte, zeitlich vorverlegte und somit erweiterte in seinem bisherigen Rahmen. (MEINECKE 2012, 13) Der wissenschaftliche und medizinische Fortschritt wird futuristisch in der Kulturkritik mit verschiedenen Szenarien von dem Film ‚Koma‘ 1973 bis hin zum 2005 veröffentlichten Film ‚Die Insel‘ abgebildet. Diese Kritik mündet jetzt in der Realität bzw. schon bald in naher Zukunft. So berichtet die ‚Süddeutsche Zeitung‘, dass es amerikanischen Wissenschaftlern erstmals gelungen ist, menschliche Stammzellen aus einem eigens hierfür geklonten Embryo zu gewinnen (ILLINGER 2013).
Im November 2012 wurde in Deutschland das neue TPG verabschiedet. Die deutsche Bundesregierung hat sich mit der Novellierung des TPG zum Ziel gesetzt, jeden Bürger zur Meinungsäußerung seiner Organspende-Bereitschaft zu befragen. Durch die Krankenkassen sollen Aufklärung und Befragung erfolgen. Es wird dadurch eine Erhöhung der Organspenderanzahl und eine Reduzierung der psychischen Belastung für die Angehörigen erwartet. (BMG 2012a) In Deutschland warten knapp 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Diese Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren kaum verändert. Ein Drittel der Wartelistenpatienten stirbt jedes Jahr. Diesen hohen Anteil führt die DSO darauf zurück, dass lediglich ein Viertel der deutschen Bevölkerung überhaupt über einen OSA verfügt. (DSO 2012a) Organspende ist skandalisiert. Transplantationsmediziner manipulierten im letzten Jahrzehnt mehrfach Patientenakten. Die mediale Dokumentation dieser Vorfälle begünstigte die gleichsam abnehmende Organspende-Bereitschaft in der deutschen Bevölkerung. (HIBBELER 2013) Um diesem Trend entgegen zu wirken, wirbt die deutsche Bundesregierung mit dem Slogan, dass es sich bei Organspende-Bereitschaft um einen Akt der Nächstenliebe handle, wodurch das Leben eines Menschen gerettet bzw. verlängert werden kann (BMG 2012b). Fraglich bleibt im Umkehrschluss, ob die gewählte Weise, bewusst in Appellform einer moralischen Pflicht, jemals Erfolg haben wird.
Ziel der Bachelorarbeit wird sein, mögliche Empfehlungen für die DSO abzuleiten, die effizient in ihrer Wirkung sind und speziell auf den sensiblen Umgang mit den jeweils Betroffenen eingehen. Die zu Grunde liegende forschungsleitende Frage dafür lautet: Warum spenden Menschen ihre Organe nicht? Vermutlich ist die Organspende-Bereitschaft der deutschen Bevölkerung nicht monokausal zu erklären. Es reicht nicht aus allein Befürworter und Gegenstimmen zu vergleichen. Daher dürfen auch die Motive nicht einseitig betrachtet werden, sondern erfordern eine multikausale Erfassung um sich dieser heiklen Aufgabe anzunähern. Fünf Experteninterviews wurden ausgewählt und mit der Software MAXQDA ausgewertet. Die Auswertung und Formulierung von Empfehlungen wird hinsichtlich einer gerechteren Aufklärung der Menschen über Organspende resultieren.
2 Theoretische Hintergründe
(Anna Bergmann 2011)
“Organspende, denn die Hoffnung stirbt zuletzt.”
Die Definition und Erläuterung zentraler Begriffe steht im Vordergrund des theoretischen Kapitels. Die historische Entwicklung wird mit Hilfe einer tabellarischen Darstellung aufgezeigt. Weiter sollen die wichtigsten Organisationen und Institutionen mit ihren jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen vorgestellt werden. Die Organspende-Skandale und der weltweite Organhandel werden mit der Beleuchtung des Hirntodes am Ende des Kapitels näher beleuchtet. Der Forschungsstand schließt das theoretische Kapitel ab.
2.1 Organspende
Nach § 1a Nr.1 TPG bestehen alle Organe, mit Ausnahme der Haut, aus verschiedenen Geweben. Sie sind Teile des menschlichen Körpers, die in Bezug auf Struktur, Blutgefäßversorgung und Fähigkeit zum Vollzug physiologischer Funktionen eine funktionale Einheit bilden (BMJ 2012).
Postmortale Organspende
Unter einer postmortalen Organspende wird die Organentnahme von toten Organspendern verstanden. Die DSO definiert Organspender wie folgt: „Als potenzielle Organspender werden Verstorbene bezeichnet, bei denen der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist und keine medizinischen Ausschlussgründe zur Organspende bezüglich der Organfunktion oder der Gefährdung des Empfängers durch übertragbare Krankheiten vorliegen.“ (DSO 2010a) Weiterhin definiert die DSO (2010b)
Bedingungen für die Organentnahme: „Damit bei einem Verstorbenen Organe entnommen werden dürfen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Verstorbene oder – stellvertretend – seine Angehörigen müssen in die Organentnahme eingewilligt haben. Der Hirntod muss nach den Richtlinien der BÄK eindeutig festgestellt worden sein.“
Lebendspende
Die Lebendspende bezeichnet die Transplantation von doppelt vorhandenen Organen, wie Niere oder Organteile, wie Leber, oder Gewebe von einem lebenden Organspender auf einen kranken Empfänger. Das TPG schreibt eine Bedingung vor, dass die Transplantation von Organen lebender Spender nur zulässig ist, wenn kein postmortal gespendetes Organ für den Empfänger zur Verfügung steht. Außerdem beschränkt das TPG die Lebendspende mit speziellen Voraussetzungen. Darunter erfolgt die Lebendspende, das heißt Spende und Empfang, nur zwischen Ehegatten, Verwandten ersten oder zweiten Grades, Verlobten oder andere sich in persönlicher Weise nahestehender Personen. (DSO 2010c)
2.2 Transplantationen
Organtransplantation bezeichnen eine Operation bei denen Zellen, Körpergewebe oder Organe zum Ersatz für geschädigte oder funktionsuntüchtige Gewebe oder Organe von einem gesunden oder hirntoten Spender auf einen schwerkranken Menschen übertragen werden (DSO 2011). Unterschieden werden dabei drei Formen der Transplantation (Robert-Koch-Institut 2003):
- allogene/ homologe Transplantation
- Die Übertragung von Gewebe und Organen von einem Menschen auf einen Anderen.
- autogene/ autologe Transplantation
- Die Übertragung von körpereigenem Gewebe, von einem Körperteil auf einen Anderen
- xenogene/ heterologe Transplantation
- Die Übertragung von Organen zwischen Individuen verschiedener Art, z.B. zwischen Mensch und Tier
Um einen Überblick zu den historisch wichtigsten Organtransplantationen zu geben, werden in Tabelle 1 die weltweit ersten erfolgreichen Organtransplantationen abgebildet. Auf die Entwicklung von Gewebetransplantationen wird hierfür nicht weiter eingegangen.
Tabelle 1: Organtransplantationen (DSO 2012b)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
DSO
Die DSO ist eine gemeinnützige private Stiftung bürgerlichen Rechts. Nach § 11 TPG wird die Organspende als Gemeinschaftaufgabe der beteiligten Einrichtungen angesehen. Die DSO wird als beauftragte Koordinierungsstelle in Deutschland verstanden. Damit trägt sie seit Juni 2000 die bundesweite Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der postmortalen Organspende. Die Aufgaben der DSO umfassen vordergründig die Förderung der Organspende, welche vertraglich mit der deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer (BÄK) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart sind. (DSO 2013a)
Eurotransplant
Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant wurde im Jahr 1967 gegründet und hat ihren Hauptsitz im niederländischen Leiden. Sie wird nach § 12 TPG als beauftragte zentrale Vermittlungsstelle verstanden. Eurotransplant ist für die gerechte Zuteilung von Spenderorganen in sieben europäischen Ländern verantwortlich. Zu den Transplantationszentren gehören Belgien, Deutschland, Österreich, Luxemburg, Kroatien, Slowenien und die Niederlande. (EUROTRANSPLANT 2012) Eurotransplant ist außerdem für die Patientenregistrierung der europäischen Mitgliedsländer zuständig, die auf ein Organ warten. Die Vergabe erfolgt nach medizinischen und ethischen Aspekten, die jeweils auch die Dringlichkeit und Erfolgsaussicht berücksichtigen. Zu den vermittlungsfähigen Spenderorganen gehören Niere, Herz, Lunge, Darm und Bauchspeicheldrüse. (DSO 2013a)
BZgA
Die BZgA wurde 1967 mit dem Ziel gegründet, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die Kampagne „ORGANPATEN werden“ stellt sich zum Ziel die Bürger umfangreich zur Organ- und Gewebespende zu informieren, um die Zahl derer, die einen OSA bei sich tragen, zu erhöhen. (BZGA 2013a) In Zusammenarbeit mit der DSO stellt die BZgA eine Möglichkeit dar, sich bei individuellen Fragen durch das ‚Infotelefon Organspende‘ an beide Organisationen direkt wenden zu können (DSO 2013b).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Werbeplakat „ORGANPATE werden“ (BZGA, 2013c)
TPG
Die rechtliche Grundlage für Organtransplantationen in Deutschland bildet das TPG, welches am 5. November 1997 erstmalig vom deutschen Bundestag verabschiedet wurde und am 1. Dezember 1997 in Kraft trat. Umbenannt wurde das TPG durch die Einführung des Gewebegesetzes vom 20. Juli 2007 in „Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben.“ Am 15. Juni 2012 verabschiedete erneut der Bundesrat eine Neuregelung zum TPG. Es regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben nun mit der Entscheidungslösung. Außerdem werden durch die Neuregelungen EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Dadurch sollen Europaweit einheitliche, klare und gesetzliche Standards für Qualität und Sicherheit der Organtransplantation gelten. Neben hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen geht es vorrangig um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern. (BMG 2012a) Inhaltlich gliedert sich das TPG in verschiedene Abschnitte und unterscheidet dabei die allgemeinen Vorschriften von den darauf folgenden Paragraphen in denen die Regelung zur Organentnahme bei verstorbenen Organspendern festgelegt ist. Im dritten Abschnitt ist die Lebendorganspende geregelt, gefolgt von Abschnitt vier, der sich mit dem Prozess der Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen befasst, sowie die Anforderungen an ein Transplantationszentrum. Abschnitt fünf behandelt Datenschutz, Fristen und Richtlinien zum Stand medizinischer Erkenntnisse. Abschließende Regelungen der Abschnitte sechs bis acht betreffen die Verbotsvorschriften im Falle des Organhandels mit den jeweiligen Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen als auch Schlussvorschriften, die die Rechtsgrundlage für Änderungen anderer Gesetze bilden. (BMJ 2012)
2.3 Organspende-Bereitschaft und Skandalisierung
Der OSA in Deutschland wird durch die BZgA ausgegeben. 22% der deutschen Bevölkerung sind im Besitz eines OSA (BZGA 2013d). Rechtlich festgelegt ist er im § 2 des TPG. Ein OSA, der die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende dokumentiert, schafft Klarheit, so beurteilt es die BZgA. Fehlt ein OSA, müssen bei Vorliegen des Hirntodes, die Angehörigen entscheiden, ob eine Organ- und Gewebeentnahme erfolgen soll oder nicht. Der OSA ermöglicht dem Einzelnen, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Außerdem soll er die Angehörigen in der sehr belastenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung entlasten. Beim Ausfüllen des OSA, kann das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilt werden, auf bestimmte Organe bzw. Gewebe beschränkt werden oder auch einer Organ- und Gewebespende widersprochen werden. In der Zeile "Anmerkungen/ Besondere Hinweise" kann eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Der OSA wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Außerdem ist es möglich, die eigene Entscheidung wieder zu ändern, indem die alte Erklärung vernichtet wird. (BZGA 2012) Abbildung 2 und Abbildung 3 zeigen jeweils die Vorder- und Rückseite des OSA.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Organspendeausweis – Vorderseite (BZGA 2013b)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Organspendeausweis – Rückseite (BZGA 2013b)
Skandalisierung
Am 20. Juli 2012 wurde publiziert, dass am Universitätsklinikum Göttingen Patientenakten manipuliert wurden, sodass Patienten schneller mit einem Spenderorgan versorgt werden konnten. 23 Fälle aus den Jahren 2008 bis 2011 betrafen die Manipulation durch Eingreifen der Ärzte. Der Leiter des Transplantationszentrums und der Leiter der Gastro- und Entrologie standen unter Verdacht. Auch nach ihrer Kündigung, bestreiten beide die ihnen bekannten Vorwürfe der Manipulation. Des Weiteren folgte am 1. August 2012 die Nachricht, dass auch in Regensburg durch einen Oberarzt, der vorher in Göttingen am Universitätsklinikum gearbeitet hat, Patientenakten verfälscht wurden. Zunächst wurden 23, dann insgesamt 46 Manipulationen aus den Jahren 2004 und 2006 aufgedeckt. Der Chefarzt der Chirurgie wurde daraufhin beurlaubt und ist nach Angaben der ‚Süddeutschen Zeitung‘ seit November wieder im Dienst. (SCHULZE 2012) Am 26. September 2012 meldete auch die BÄK den Verdacht auf weitere neun Manipulationen bei Lebertransplantationen im Klinikum München (SCHULZE 2013a). Der bislang letzte Skandal wurde zum 1. Januar 2013 öffentlich. Danach sollen im Universitätsklinikum Leipzig 38 Patienten bei Lebertransplantationen bevorzugt worden sein. Darauf stieß eine der beiden Prüfkommissionen, die nach den vorangegangenen Fälschungen nun alle Lebertransplantationszentren kontrollieren sollten. Die Konsequenzen beliefen sich bislang auf die Beurlaubung der beteiligten Ärzte. Sie bestreiten die Vorwürfe, manipulativ gehandelt zu haben. Die Fälle in Leipzig sollen laut den Ermittlern nichts mit denen in anderen Kliniken zu tun haben. (SCHULZE 2013b) Ein ausgewähltes Beispiel für den globalen Organhandel wird in China deutlich, wo jahrelang offenkundig Organhandel gebilligt wurde. Zu Tode verurteilte Delinquenten werden hingerichtet und dabei ihrer Organe beraubt. Die meisten transplantierten Organe in China stammen von hingerichteten Häftlingen, der eine Zahl von 1,5 Millionen Chinesen entgegensteht, welche eine Transplantation benötigen. (FUCHS 2012, S.100)
2.4 Hirntod
Der Hirntod wird als irreversibler Zustand des Gesamthirns definiert. Das umschließt das Groß- und Kleinhirn sowie den Hirnstamm. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz-und Kreislauffunktion künstlich aufrechterhalten. (Ad-Hoc Committee of the Harvard Medical School 1968, S.85-88) Die Definition wurde durch die Havard Ad-hoc Kommission 1968 eingeführt, nachdem die erste Herztransplantation durch Christiaan Banard in Südafrika glückte, bei der jener Organempfänger 18 Tage lang weiterleben durfte. Zur Feststellung des Hirntodes legte die Havard Ad-hoc zunächst folgende Merkmale fest:
- weder Reaktivität noch Rezeptivität
- keine spontanen Bewegungen und Atmung
- keine Reflexe
- flaches Elektroenzephalogramm (EEG)
Demnach wären Hirntode zu keiner Bewegung mehr fähig. Noch im selben Jahr lockerte die Kommission die Kriterien, sodass heute beim Mann bis zu 17 mögliche Bewegungen und bei der Frau 14 Bewegungen mit dem Status eines Toten vereinbar sind. (GREINERT 2008, S.102)
Hirntoddiagnostik
Die Zahl der Sterbenden, mit Diagnose Hirntod, beläuft sich auf ca. 4.000 von insgesamt 850.000 Sterbefällen in Deutschland (FUCHS 2012, S.89). Voraussetzung für die Diagnose des Hirntodes ist der zweifelsfreie Nachweis einer schweren primären oder sekundären Hirnschädigung. Zu primären Hirnschädigungen zählen Blutungen, Durchblutungsstörungen, Tumore und Entzündungen des Hirns sowie schwere Schädel-Hirn-Verletzungen. Sekundäre Hirnschädigungen werden beispielsweise durch Kreislaufstillstände oder Vergiftungen hervorgerufen. Wenn der Nachweis einer schweren Hirnschädigung erfolgt ist, wird mit der klinischen Untersuchung begonnen. Sie umfasst den gleichzeitigen Nachweis:
- einer tiefen Bewusstlosigkeit (Koma)
- des Ausfalls der Spontanatmung (Apnoe)
- sowie des Ausfalls aller Hirnstammreflexe (Hirnstammareflexie)
Weitere klinische Untersuchungen sind der Okulozephaler Reflex, der Hornhautreflex, Schmerzreaktionen im Gesicht und der Tracheal- und Pharyngealreflex. Das TPG bekräftigt in § 5 und § 16 Absatz 1 Vorschriften für die Hirntodfeststellung. Die Hirntodfeststellung muss demnach von zwei qualifizierten Ärzten, unabhängig voneinander, erfolgen. Dabei sind die jeweiligen Ärzte von Entnahme und Übertragung der Organe des Organspenders ausgeschlossen. Wenn durch ein EEG eine Null-Linie festgestellt wird, kann dieses zusätzlich zur Diagnostik herangezogen werden, und es bedarf keiner weiteren Beobachtungszeit zur Feststellung der Irreversibilität des Hirnfunktionsausfalls. Andernfalls wird die Diagnostik je nach Alter des Patienten und der Art der Hirnschädigung nach zwölf bis 72 Stunden wiederholt, wie Abbildung 4 zeigt. (BÄK 1998)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Hirntoddiagnose (KALITZKUS, 2009, S.112)
2.5 Forschungsstand
Bisweilen sieht der Deutsche Ethikrat keinen Handlungsbedarf einer Änderung, bezüglich der umstrittenen Definition des Hirntodes aus dem Jahre 1968, wonach ein Mensch nicht mehr therapierbar ist, wenn sein Hirnausfall irreversibel erscheint. Er wird als tot betrachtet. (DEUTSCHER ETHIKRAT 2012) Die Hirntoddiagnostik beruht auf dem Konzept der Harvard Ad-hoc Kommission und hat bis heute Bestand. Um den Forschungsstand abzubilden, wurden die drei folgenden Literaturquellen zu Hilfe herangezogen.
Buch: Organspende. Die verschwiegene Wahrheit (2012)
Richard Fuchs, Verfasser des Buches ‚Organspende‘, ist ein bekannter Sachbuchautor . 1937 wurde er in Siegen geboren. Er war viele Jahre Werbeleiter, später Artdirektor, bis er sich 1968 mit einer eigenen Werbeagentur und einem Verlag für Fachpublikationen selbständig machte. Ab 1986 befasste er sich dann mit neuen Technologien, Nahrung, Biomedizin, Gentechnologie und Organtransplantation. Dabei verfasste er zahlreiche Stellungnahmen zu Anhörungen im Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages zum TPG. 1988 koordinierte er eine Verfassungsbeschwerde gegen das TPG. Über Organspende und Transplantationsmedizin schrieb er mehrere Bücher, unter anderem: ‚Tod bei Bedarf‘; ‚Mordsgeschäfte mit Organtransplantationen‘; ‚Life Science‘. (GOETTEL 2011)
Das Buch ‚Organspende‘ behandelt die Anfänge der Transplantationsmedizin, den Hirntod, das novellierte TPG, die bedeutendsten Organisationen und aktuelle Werbemaßnahmen sowie der in Deutschland eingesetzte Lobbyismus. Auf Grund der Aktualität des Buches wird zudem auf die bekannt gewordenen Organspendekandale und den weltweiten Organhandel eingegangen. Mit Zahlen und Fakten besticht das Buch mit Eindringlichkeit und gibt zudem Antworten auf schwierige Fragen bezüglich Organspende und Organtransplantation.
Buch: Konfliktfall Organspende - unversehrt sterben! Der Kampf einer Mutter (2008)
Renate Greinert, Autorin des Buches wurde 1943 geboren. Sie arbeitete bis 1985 als Pädagogin. Am 4. Februar 1985 verunglückte ihr ältester Sohn Christian. Auf Grund der Diagnose Hirntod und zusätzlicher Bitte des zuständigen Neurochirurgen auf Organentnahme, willigte Renate Greinert schließlich ein. Als Mutter eines Organspenders engagiert sie sich seitdem für die Aufklärung über Organspende und Hirntod und dem damit verbundenen Menschenbild. (GREINERT 2008, S.3)
Renate Greinert, schrieb das Buch ‚unversehrt sterben!‘ auf Grund des Hirntodes ihres ältesten Sohnes Christians. Dieser wurde im Alter von 15 Jahren schwer am Kopf verletzt und unwesentlich später der Hirntod diagnostiziert. Auf die Frage nach der Organentnahme, reagierte Frau Greinert schockiert und stimmte letztlich doch uninformiert zu. In dem Buch erzählt sie ihre persönlichen Erfahrungen nach Zustimmung für die Organentnahme ihres hirntoddiagnostizierten Sohnes. Außerdem werden im Buch zahlreiche Kontakte mit Transplantationsmedizinern, Theologen und auch Kritikern aus Medizin und Justiz näher beschrieben. Ihr Anliegen ist es, dass jeder Mensch für sich persönlich klären kann, welche Haltung er zum Hirntod hat, der in Deutschland die Voraussetzung für eine Organentnahme darstellt. (GREINERT 2008, S.3)
Buch: Dein Tod, mein Leben - Warum wir Organspenden richtig finden und trotzdem davor zurückschrecken (2009)
Vera Kalitzkus, Verfasserin des Buches ‚Dein Tod, mein Leben‘ wurde 1968 geboren. Sie arbeitet heutzutage als Ethnologin sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Allgemeinmedizin und Familienmedizin der Privaten Universität Witten/ Herdecke. Sie weist darauf hin, dass die Öffentlichkeit die Debatte der Gabe (Organspende) ganz nach oben stellt, besonders mit Werbeslogans wie ‚Dein Leben für mich‘ wird an den Altruismus der Menschen appelliert. Ihrer Überzeugung nach folgt die Transplantationsmedizin nicht der Maxime der Gabe, sondern den Gesetzen der Wirtschaft. Es geht um Angebot und Nachfrage und um professionelle Lohnarbeit in den Krankenhäusern. Für Ärzte und Pfleger sei das Organ nur ein Ersatzteil. (KALITZKUS 2013a)
Detailliert beschreibt Frau Kalitzkus in ihrem Buch was genau bei einer Organentnahme passiert. Auch die Diagnostik des Hirntodes wird erläutert. Sie geht außerdem auf die beteiligten Akteure ein, wie dem pflegenden und medizinischen Personal auf der Intensivstation. Besonders wertvoll sind die international aufgeführten Studien-vergleiche in diesem Buch. Vera Kalitzkus Intension mit ‚Dein Tod, mein Leben‘ ist es, den moralischen Druck zu nehmen, der durch den Populismus des Ganzen als Akt der Nächstenliebe öffentlich aufgebaut und verbreitet wurde. (KALITZKUS 2013b)
2.6 Zusammenfassung
Bedingungen für Organspende und Organtransplantation sind rechtlich seit 1997 durch das in kraftgetretene TPG in Deutschland festgesetzt. Der Hirntod ist rechtlich geschützt und dient als Basis für die Organ- und Gewebeentnahme eines hirntoddiagnostizierten Patienten, der dafür selbst per Organspendeausweis eingewilligt hat oder für den die Angehörigen den Willen des Toten bezeugen. Die private Stiftung DSO übernimmt dabei die Koordination aller Abläufe von der Entnahme bis zur Übertragung des Organs. Die Organspende-Bereitschaft in Deutschland soll durch Marketingstrategien von DSO und BZgA erhöht werden. Erschwert wird dieses Vorhaben durch die im letzten Jahr bekannt gewordenen Manipulationsfälle in drei deutschen Transplantationszentren. Global drängt sich China als Vorreiter für Organhandel in die Medien, wo über zu Tode verurteilte Häftlinge berichtet wird, welche gegen ihren Willen Organe entnommen bekommen.
3 Methode
(Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Waldstein 2007)
„Zwischen Tod und Leben kann es keinen dritten Zustand geben.“
Im Rahmen der methodischen Vorgehensweise wird zunächst die Sozialforschung näher erklärt. Die Grundlage bildet die Inhaltsanalyse nach Mayring, die einhergehend mit Hermeneutik darauffolgend erklärt wird. Um das neunstufige Model nach Mayring abzubilden, wurde das methodische Vorgehen mit Abbildungen von Beispielen des Datenmaterials untermalt. Das Datenmaterial selbst wurde transkribiert und mit der Software MAXQDA nach Aspekten der qualitativen Inhaltsanalyse von Mayring, mittels induktiver und deduktiver Kategorienbildung, ausgewertet, deren Erklärungen am Ende des methodischen Kapitels erfolgen.
3.1 Sozialforschung
Qualitative Forschung hat weniger den Anspruch, Hypothesen zu testen, als vielmehr diese zu generieren. Hypothesenfindung und Theorienbildung bilden die qualitative Sozialforschung ab. (MAYRING 2000, S.20). Der qualitative Ansatz zeichnet sich besonders durch Offenheit und Flexibilität der Methode aus. Durch Befragungen können Ergebnisse mit hohem Inhalts-gehalt ermittelt werden, wobei die Stichprobengröße eher vernachlässigt wird. Hierbei können durch Verallgemeinerungen Erkenntnisse erzielt werden, die meist über den untersuchten Fall hinausgehen. Wodurch exemplarisch eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Fälle möglich gemacht wird. (FRIEBERTSHÄUSER 1997, S.73) Die Verallgemeiner-barkeit muss in jedem Fall spezifisch begründet sein, um sie situationsbedingt gelten zu lassen (MAYRING 1999, S.23). Bei der quantitativen Forschung wird besonders Wert auf die Stichprobengröße gelegt, wodurch sich bei schriftlicher Befragung oder Beobachtung zahlenmäßige Ausprägungen eines oder mehrerer Merkmale ermitteln lassen. Oftmals werden vorher festgelegte Hypothesen anhand des Datenmaterials überprüft und durch anschließende Datenreduktion wichtige Informationen gewonnen. (FLICK 1995)
3.2 Datengrundlage
Für die Erhebung der Daten wurden fünf Experteninterviews ausgewählt, welche zeitlich und personell unabhängig voneinander geführt wurden sind. Die Autorin hatte keinen Anteil an der Planung und Durchführung der Interviews. Sie bediente sich für die Auswertung der vorliegenden Daten. Diese entsprachen dem Forschungsfeld und der Zielgruppe. Da die Interviews unabhängig voneinander und mit unterschiedlich ausgerichteten Leitfäden geführt wurden sind, weisen sie unterschiedliche Schemata auf. Daher erfolgte eine strukturelle Neugliederung, um eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Die Unterteilung der Interviewpartner ergab sich aus der klaren Positionierung dieser im Kontext in drei Befürworter (pro) und zwei Kritiker (kontra), die an Hand von Ankerbeispielen in Tabelle 2 dargestellt werden.
Tabelle 2: Datengrundlage
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Auswahl der Personen und Interviews erfolgte nach deren Expertenwissen, bzw. ihrem bedeutsamen Berufsstand oder ihrer Positionierung zur Organspende und Transplantations-medizin. Das Datenmaterial deckt die Bereiche des Gesundheitswesens, der Medizin, Theologie und Moraltheologie sowie der Koordinationsstelle DSO und Stellungnahme des Deutschen Ethikrates ab. Die zu Grunde liegenden Daten werden als Sekundärdaten bezeichnet, da sie zur Auswertung über ihren originären, vorrangigen Verwendungszweck hinausgehen (BECKER 2012).
Eine besondere Form der Interviewführung stellt das Experteninterview dar. Die befragte Person wird durch sein Wissen, in der Funktion eines Experten, zum Informant über be-stimmte Handlungsfelder. Der Leitfaden übernimmt hier die zentrale Aufgabe, den Experten gezielt im gewünschten Handlungsfeld zu begrenzen. (FLICK 1999, S.109) Repräsentativität erlangt das Experteninterview nicht durch die Anzahl der Stichprobe, sondern durch die Expertenrolle selbst, in der der Befragte als Repräsentant einer Gruppe steht. Demnach ist die Relevanz der befragten Personen von Priorität, indem von sogenannter inhaltlicher Repräsentation gesprochen wird. (FLICK 1999, S.57)
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