Im Rahmen der Gesundheitsreform 2000, wurde u.a. die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für alle Krankenhäuser sowie die Einführung der Diagnosis Related Groups – DRGs, gefordert. Seitdem werden alle, für einen Patienten, im Krankenhaus erbrachten Leistungen auf der Grundlage von diagnosebezogenen Fallpauschalen vergütet, § 17b Absatz 1 KHG.
Ziel der Reform, war die Förderung der Wirtschaftlichkeit, die Steigerung der Kundenorientierung und des Wettbewerbs im Krankenhaussektor. Gleichzeitig verringern die Bundesländer kontinuierlich ihren Anteil zur Finanzierung der Investitionskosten. Damit stehen die Krankenhäuser vor der Herausforderung, ihre nicht kostendeckenden Leistungen einzustellen oder den Leistungserstellungsprozess so zu optimieren, dass er kostendeckend ist. So findet eine Ökonomisierung des Gesundheitswesens statt, in der die Krankenhäuser gezwungen sind, als Anbieter von wettbewerbsorientierten Gesundheitsleistungen aufzutreten und zu handeln.
Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen wie in einem Krankenhaus Prozessmanagement eingeführt wird und wie dabei die gesetzlichen Anforderungen der Gesundheitsreform 2000 erfüllt werden.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Einleitung
Grundlagen des Prozessmanagements
Einführung von Prozessmanagement im Krankenhaus
Kontinuierliche Prozessverbesserung
Probleme und Risiken durch Prozessmanagement
Fazit
Quellenverzeichnis
- Citation du texte
- Stefan Landherr (Auteur), 2017, Die Einführung von Prozessmanagement im Krankenhaus zur Erfüllung der Anforderungen aus der Gesundheitsreform 2000, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/366504
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