EINLEITUNG
Unter Berufung auf Max Webers Rationalisierungstheorie hat der deutsche Historiker Gerhard Oestreich (1910 – 1978) in den späten 1960er Jahren die Frühe Neuzeit als eine Epoche der „Sozialdisziplinierung“ charakterisiert, an deren Ende die Lebensführung eines jeden Untertanen nahezu vollständig den rigorosen Normen der neuen territorialstaatlichen Policeygesetze unterworfen worden sei. Aus dem Arsenal der herrschaftlichen Implementierungsmaßnahmen habe wiederum besonders die verschärfte strafrechtliche Sanktionierung von abweichenden Verhaltensweisen dazu beigetragen, dass der sich ab dem 16. Jahrhundert herausbildende „Polizei- und Ordnungsstaat“ vorrangig die untersten Schichten der Bevölkerung dauerhaft zu einem gottesfürchtigen und obrigkeitskonformen Lebenswandel zu erziehen vermochte.1 Auf den folgenden Seiten soll nun erörtert werden, ob dieses lineare Disziplinierungskonzept auch einer kriminalitätsgeschichtlichen Überprüfung standhält.
Als ein Zweig der allgemeinen Sozialgeschichte befasst sich die historische Kriminalitätsforschung mit der Untersuchung devianten Verhaltens in der Vergangenheit, wobei ihre Aufmerksamkeit vor allem den Spannungen zwischen „Normen, Instanzen und Medien sozialer Kontrolle“ auf der einen und „gesellschaftlichen Handlungsdeterminanten und sozialen Lagen“ auf der anderen Seite gilt. Zugleich dient ihr das variable soziokulturelle Konstrukt „Kriminalität“ als ein wesentlicher Indikator zur Ermittlung von gesamtgesellschaftlichen Zuständen und geschichtlichem Wandel.
Angeregt durch entsprechende Arbeiten englischer bzw. französischer Sozialhistoriker hat seit Anfang der 1990er Jahre auch die deutsche Kriminalitätsgeschichtsforschung ihre einstige „Staatszentriertheit“ zunehmend abgestreift und sich stattdessen verstärkt kultur- und sozialgeschichtlichen Fragestellungen zugewandt. Ihre bisher veröffentlichten, erstmals insbesondere auf der Auswertung von Gerichtsakten basierenden Studien über einzelne Regionen, Territorien, Städte oder Gemeinden gewähren mittlerweile immerhin einige exemplarische Einblicke in die Kriminalitätsgeschichte des Alten Reiches.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Grundprobleme staatlicher Normdurchsetzung vom 16. bis 18. Jahrhundert
2. Justiznutzungen und Fahndungsalltag während der Frühen Neuzeit
3. Gerichtspraxis und Strafvollzug im Alten Reich : Ein „Theater des Schreckens“ ?
3.1. Ausgleich und Repression
3.2. Vollstreckung der Sanktionen
3.3. Strafen mit zweierlei Maß
4. Schluss
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch das Modell der „Sozialdisziplinierung“ nach Gerhard Oestreich im Kontext der frühneuzeitlichen Kriminalitätsgeschichte. Ziel ist es zu analysieren, ob die staatliche Strafjustiz tatsächlich eine umfassende Disziplinierung der Untertanen erreichte oder ob die Praxis eher von informellen Aushandlungsprozessen und einer begrenzten Durchsetzungskraft geprägt war.
- Strukturelle Schwächen frühneuzeitlicher Staatlichkeit und Normdurchsetzung
- Die Rolle von Justiznutzungen und dem Fahndungsalltag
- Die Praxis der gerichtlichen Urteilsfindung und des Strafvollzugs
- Der Einfluss von sozialem Kapital und informellen Einigungen auf das Strafmaß
Auszug aus dem Buch
1. GRUNDPROBLEME STAATLICHER NORMDURCHSETZUNG VOM 16. BIS 18. JAHRHUNDERT
In der Frühen Neuzeit hatte die landesherrliche Gesetzgebung gewöhnlich nicht bloß die Interessen alter ständischer Zwischengewalten gebührend zu berücksichtigen. Mit dem Fehlen eines durchgängigen Verwaltungsapparates mangelte es ihr vor allem an jenen institutionellen und personellen Voraussetzungen, die für einen reibungsfreien Vollzug der seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts vermehrt erlassenen staatlichen Policeyvorschriften unerlässlich gewesen wären. So scheiterte zum Beispiel allein schon deren rechtzeitige Bekanntgabe nicht selten an den unterschiedlichen Amtsauffassungen der hiermit betrauten Amtsträger.
Insofern ist Jürgen Schlumbohm zwar grundsätzlich zuzustimmen, wenn er die weitverbreitete Nichtdurchsetzung obrigkeitlicher Ordnungsvorstellungen als ein entscheidendes „Strukturmerkmal des frühneuzeitlichen Staates“ begreift. Leicht gerät dabei jedoch aus dem Blick, dass herrschaftliche Gesetze in der Frühen Neuzeit – anders als im 19. und 20. Jahrhundert – keineswegs eine allgemeingültige und somit unabänderliche Norm darstellten. Vielmehr muss der praktische Umgang mit staatlichem Recht als ein kommunikativer Prozess zwischen Obrigkeit und Untertanen beschrieben werden, in dessen Verlauf die zentrale Landesregierung (oder der Souverän selbst) genügend begründete Befreiungsgesuche aus der örtlichen Bevölkerung (Suppliken) häufig mit der teilweisen Aufhebung von Gesetzesvorgaben bzw. mit personengebundenen Privilegierungen beantwortete.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der „Sozialdisziplinierung“ und Vorstellung der kriminalitätsgeschichtlichen Fragestellung.
1. Grundprobleme staatlicher Normdurchsetzung vom 16. bis 18. Jahrhundert: Analyse der strukturellen Mängel der frühneuzeitlichen Verwaltung und der Bedeutung des Rechts als kommunikativer Prozess.
2. Justiznutzungen und Fahndungsalltag während der Frühen Neuzeit: Untersuchung der aktiven Rolle der Untertanen bei der Nutzung der Justiz und der Bedeutung informeller Konfliktlösungen.
3. Gerichtspraxis und Strafvollzug im Alten Reich : Ein „Theater des Schreckens“ ?: Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Anwendung von Strafen, unterteilt in die Aspekte Ausgleich, Vollstreckung und ungleiche Strafmaße.
4. Schluss: Zusammenfassende Bewertung, dass staatliche Ordnungsansprüche nur in Teilaspekten und in Abstimmung mit der Bevölkerung durchsetzbar waren.
Schlüsselwörter
Sozialdisziplinierung, Frühe Neuzeit, Kriminalitätsgeschichte, Policeyordnungen, Justiznutzung, Strafjustiz, Alter Reich, Rechtsgeschichte, Devianz, Sanktionspraxis, Soziale Kontrolle, Staatlichkeit, Strafvollzug, Rechtsfrieden, Sozialkapital
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Kriminalitätsgeschichte der Frühen Neuzeit und hinterfragt, inwieweit das staatliche Justizsystem dazu diente, Untertanen disziplinieren und obrigkeitskonform zu erziehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die staatliche Normdurchsetzung, die alltägliche Nutzung von Gerichten durch die Untertanen sowie die Praxis der Strafjustiz im Heiligen Römischen Reich.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist eine wissenschaftliche Überprüfung des Oestreichschen Konzepts der „Sozialdisziplinierung“ anhand von kriminalitätsgeschichtlichen Befunden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer sozialhistorischen Analyse, die neuere empirische Forschungsergebnisse zur Kriminalitätsgeschichte und Justizpraxis auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die strukturellen Schwächen der frühneuzeitlichen Staatlichkeit, die Rolle der Bevölkerung bei der Strafverfolgung sowie die Diskrepanz zwischen angedrohten Strafen und der tatsächlichen Vollstreckungspraxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Sozialdisziplinierung, Justiznutzung, Policeyordnungen, Kriminalitätsgeschichte sowie das soziale Kapital der Delinquenten.
Warum spielt das „soziale Kapital“ bei der Strafzumessung eine Rolle?
Das soziale Kapital – bestehend aus Fürbitten lokaler Eliten oder Nachbarn – beeinflusste das Strafmaß maßgeblich, da es der Obrigkeit die Resozialisierbarkeit und gesellschaftliche Integration des Täters signalisierte.
Wird die These der „Sozialdisziplinierung“ durch die Arbeit bestätigt?
Nein, die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Staat seine Ordnungsansprüche nur dann durchsetzen konnte, wenn sie mit den Interessen der lokalen Bevölkerung übereinstimmten, was gegen ein einseitiges Disziplinierungskonzept von „oben nach unten“ spricht.
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- Arndt Schreiber (Author), 2005, Untertanendisziplinierung durch weltliche Strafjustiz? Zur Kriminalitätsgeschichte der Frühen Neuzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36581