Insolvenzstraftaten im weiteren Sinne, auch Begleitdelikte genannt, sanktionieren ein Verhalten, das mit der Verwirklichung eines strafrechtlichen Tatbestandes im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenbruch steht. Insolvenzstraftaten im weiteren Sinne werden in der Regel in Insolvenznähe begangen und werden durch die kriminogene Situation der wirtschaftlichen Krise zu Insolvenzdelikten. Begleitdelikte sind jedoch von Ihrer Tatbestandstruktur nicht nur auf den Anwendungsbereich der Insolvenz beschränkt.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird eine Auswahl der relevantesten Insolvenzstraftaten im weiteren Sinne näher dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Problemhinführung
2 Insolvenzstraftaten im weiteren Sinne
2.1 Betrug (§ 263 StGB)
2.1.1 Objektiver Tatbestand
2.1.2 Subjektiver Tatbestand
2.1.3 Rechtsfolge
2.1.4 Betrug in der Insolvenz
2.2 Untreue (§ 266 StGB)
2.2.1 Objektiver Tatbestand
2.2.2 Subjektiver Tatbestand
2.2.3 Rechtsfolge
2.2.4 Untreue in der Insolvenz
2.3 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
2.3.1 Objektiver Tatbestand
2.3.2 Subjektiver Tatbestand
2.3.3 Rechtsfolge
2.3.4 Beitragsvorenthaltung in der Insolvenz
3 Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis
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