„Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sich zu ihnen bekennen, ehrliche Leute sind. Und wenn Türken und Heiden kämen und wollten hier im Land wohnen, dann würden wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen.“
Friedrich der Große (1740)
Das Seminarthema „Islam in der deutschen Rechtsordnung“ trifft wie kein zweites den Kern aktueller gesellschaftspolitischer Diskussionen. Es bietet die Möglichkeit, auf juristischer Grundlage, jenseits mannigfaltiger Aufgeregtheiten und öffentlicher Aussagen, möglichst „unaufgeregt“ und sachlich, verschiedene Facetten dieses Großthemas zu beleuchten. Wie im Zuge der Recherchen zum Thema „Moscheebau“ schnell klar wurde, ist eine erschöpfende Auseinandersetzung wegen der Vielschichtigkeit der Thematik ohne Ausflüge über das Baurecht als Grundlage hinaus in andere Disziplinen wie zum Beispiel Konfliktforschung oder Architekturkritik schwer möglich, auch deshalb aber so interessant.
Der Bau christlicher Kultstätten hat in Deutschland nach der Bauwelle aufgrund der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs in heutiger Zeit Seltenheitswert. Die Teilnahme an kirchlichen Ritualen verfällt seit den 60er Jahren kontinuierlich. Für Kirchenbauten vor allem in Citylagen oder in schwach besiedelten Gebieten Ostdeutschlands werden Umnutzungen oder Stillegungen aufgrund der Lockerung der kirchengemeindlichen Struktur teilweise unausweichlich. Auch Synagogenneubauten erregen Aufsehen, weil sie so selten vorkommen. Für Architekten ist die Projektierung eines Sakralbaus daher immer etwas Besonderes: Es lockt sie der Raum, der nicht den Zwängen des Alltäglichen gehorcht; nicht praktisch und profitabel sein muss, der nur dem Nichtbeschreiblichen zu dienen hat. Hier darf der Architekt zeigen, was er sein kann: ein Künstler der Transzendenz.
Im Gegensatz zum oben Erwähnten erlebt der Bau repräsentativer Moscheen seit Anfang der 90er Jahre einen Boom. Solche Vorhaben lösen in der Mehrheitsgesellschaft in vielen Fällen heftige Reaktionen aus und zeigen deren Besorgnis, der Islam werde sich nicht mit dem Status der Gleichrangigkeit in einer inzwischen religiös-pluralen Gesellschaft zufrieden geben, sondern sich unter anderem durch sichtbare bauliche Präsenz in unseren Städten auf Dominanz ausrichten.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Entscheidungsverzeichnis
Ausarbeitung der Seminararbeit
Abbildungen mit Nachweis
A. Hinführung
I. Einleitung
II. Eingrenzung der Thematik
III. Literatur/Stand der Forschung
B. Faktische Rahmenbedingungen
I. Geschichtliche Darstellungen
1. Abriss über die Geschichte der deutsch-islamischen Begegnung
2. Geschichte des Moscheebaus auf deutschem Boden
II. Moscheebauvereine und ihre Dachverbände
1. Lokale Ebene
2. Überörtliche Ebene – die wichtigsten Dachverbände
3. Spitzenverbände
III. Eigenleistung der Muslime beim Bau
IV. Finanzierung
C. Bedeutung, Architekturgeschichte und Inneneinrichtung der Moschee
I. Grundsätzliches
II. Geschichte und Herausbildung verschiedener Moscheetypen
III. Moschee als „Bürgerhaus“
IV. Moscheepersonal
V. Äußerliche Gestaltung von Moscheen in der Diaspora
1. Einführung
2. Trends und Architekturkonzeptionen
VI. Anmerkungen zur Inneneinrichtung
1. Gebetsnische (mihrâb)
2. Kanzel (minbar)
3. Podest (kursi)
4. Gebetsrufergalerie (müezzin mahfili)
5. Brunnen
6. Sonstiges
VII. Rituelles Gebet (salât)
VIII. Moscheenamen
D. Rechtliche Rahmenbedingungen und Probleme
I. Moscheebau als Verwirklichung grundrechtlich geschützter Religionsausübungsfreiheit (Art. 4 II GG)
II. Berücksichtigung und Zulässigkeit von Moscheen in der Bauleitplanung
1. Allgemeines
2. Berücksichtigung im Abwägungsvorgang
III. Zulässigkeit eines Moscheebaus im B-Plan-Gebiet (beplanter Innenbereich)
1. Plangebiet
2. Ausnahme/Befreiung
IV. Zulässigkeit eines Moscheebaus im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
1. Einfügen
2. Beeinträchtigung des Ortsbilds
3. Ergebnis
V. Nachbarschutz
1. Mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarn
2. Kreis der Einwendungsberechtigten
3. Nachbarschützende Vorschriften
VI. Bauordnungsrecht und Moscheebau
1. Verunstaltung
2. Stellplatzfrage
3. Anwendung der Versammlungsstättenverordnung
4. Ergebnis
VII. Gemeindliches Einvernehmen
VIII. Veränderungssperre/Zurückstellung (§ 14 I/15 I BauGB) als Verhinderungs-/Vermeidungsstrategie
IX. Ergebnisse
E. Moscheebaukonflikte – unausweichlich?
I. Beschreibung der Konfliktart/des Konfliktanlasses
II. Konfliktakteure/Handlungsempfehlungen
1. Moscheegemeinden/-bauvereine
2. Baugenehmigungsbehörden
3. Kommunalpolitik
4. Verwaltung(-sspitze)
5. Bevölkerung/Angrenzer
6. Christliche Kirchen
7. Architekt
III. Die Standortfrage
IV. Fazit
F. Fallstudien
I. Das „Mannheimer Modell“: Yavuz Sultan Selim Camii (DITIB)
1. Umfeld/Ausgangssiuation/Baubeschreibung
2. Baugeschichte
3. Konfliktgeschehen
4. Lehren/Anmerkungen
5. Das „Mannheimer Modell“
II. Konfliktvermeidung von beiden Seiten: Türkyie Mevlana Cami Weinheim (DITIB)
1. Umfeld/Ausgangssituation/Baubeschreibung
2. Baugeschichte
3. Konfliktgeschehen
4. Lehren/Anmerkungen
G. Schlussbemerkungen/Zusammenfassung
H. Danksagung
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A. Hinführung
I. Einleitung
Das Seminarthema „Islam in der deutschen Rechtsordnung“ trifft wie kein zweites den Kern aktueller gesellschaftspolitischer Diskussionen[1]. Es bietet die Möglichkeit, auf juristischer Grundlage, jenseits mannigfaltiger Aufgeregtheiten und öffentlicher Aussagen, möglichst „unaufgeregt“ und sachlich, verschiedene Facetten dieses Großthemas zu beleuchten. Wie im Zuge der Recherchen zum Thema „Moscheebau“ schnell klar wurde, ist eine erschöpfende Auseinandersetzung wegen der Vielschichtigkeit der Thematik ohne Ausflüge über das Baurecht als Grundlage hinaus in andere Disziplinen wie z. B. Konfliktforschung oder Architekturkritik schwer möglich, auch deshalb aber so interessant.
Der Bau christlicher Kultstätten hat in Deutschland nach der Bauwelle aufgrund der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs in heutiger Zeit Seltenheitswert[2]. Die Teilnahme an kirchlichen Ritualen verfällt seit den 60er Jahren kontinuierlich[3]. Für Kirchenbauten vor allem in Citylagen oder in schwach besiedelten Gebieten Ostdeutschlands werden Umnutzungen oder Stillegungen aufgrund der Lockerung der kirchengemeindlichen Struktur teilweise unausweichlich[4]. Auch Synagogenneubauten erregen Aufsehen, weil sie so selten vorkommen[5]. Für Architekten ist die Projektierung eines Sakralbaus daher immer etwas Besonderes: Es lockt sie der Raum, der nicht den Zwängen des Alltäglichen gehorcht; nicht praktisch und profitabel sein muss, der nur dem Nichtbeschreiblichen zu dienen hat. Hier darf der Architekt zeigen, was er sein kann: ein Künstler der Transzendenz[6].
Im Gegensatz zum oben Erwähnten erlebt der Bau repräsentativer Moscheen seit Anfang der 90er Jahre einen Boom[7]. Solche Vorhaben lösen in der Mehrheitsgesellschaft in vielen Fällen heftige Reaktionen aus und zeigen deren Besorgnis, der Islam werde sich nicht mit dem Status der Gleichrangigkeit in einer inzwischen religiös-pluralen Gesellschaft zufrieden geben, sondern sich u. a. durch sichtbare bauliche Präsenz in unseren Städten auf Dominanz ausrichten[8].
II. Eingrenzung der Thematik
Die vorliegende Arbeit beschränkt sich nach einer geschichtlichen Einordnung und grundsätzlichen Informationen zu Moscheebauten (Teil B/C) auf die Behandlung wichtiger vom Moscheebau aufgebrachter baurechtlicher Probleme (Teil D), lässt also – bei Moscheebaukonflikten oft bestimmende – immissionsrechtliche Fragen außer Betracht. Entsprechend der Themenbeschreibung soll danach das Phänomen „Moscheebaukonflikt“ als vielgestaltiges faktisches Problem beim Moscheebau hierzulande Platz finden (Teil E), um in Teil F einige erkannte Probleme und gefundene Erkenntnisse in zwei Fallbeispielen aus der Rhein-Neckar-Region zu veranschaulichen.
III. Literatur/Stand der Forschung
Moscheebauaktivitäten in Deutschland wurden neben Erwähnungen z. B. bei Spuler-Stegemann und Oebbecke ausführlich bisher in allererster Linie durch die Dissertationen von Kraft (2002) und Schmitt (2001) sowie eine Handreichung von Leggewie (2002) beleuchtet[9], die einiges Licht in dieses Forschungsgebiet brachten. Schon 1993 wurde beklagt, verlässliche Erkenntnisse hierzu „müssten dringend durch wissenschaftliche Sachverhaltserhebung aus dem Dunkel herausgehoben werden“[10]. Dorothea Schmid fertigt im Moment eine Dissertation zum Thema „Muslimische Kultstätten im öffentlichen Baurecht“ an[11].
B. Faktische Rahmenbedingungen
I. Geschichtliche Darstellungen
1. Abriss über die Geschichte der deutsch-islamischen Begegnung
a) Bis zum Beginn der Arbeitsmigration
Nach den Kreuzzügen als erstes bedeutendes und das Bild voneinander ähnlich stark wie die Erfahrung der „Türken vor Wien“ im 16. Jh. prägendes Zusammentreffen von Christen und Muslimen waren die folgenden Jahrhunderte nach langer Unterlegenheit gegenüber dem islamischen Kulturkreis im Mittelalter[12] bestimmt von religiösen Überlegenheitsgefühlen (Koran als „übelstes Machwerk des Scharlatans, Betrügers und Epileptikers Mohammed“), was sich erst im 18. Jh. änderte: Der Islam wurde als eigenständige Größe, Mohammed als Religionsstifter anerkannt; so schrieb der osmanische Gesandte in Preußen 1777 an Sultan Abdul Hamid I: „Die Bevölkerung Berlins erkennt den Propheten Muhammad an und scheut sich nicht zu bekennen, dass die bereit wäre, den Islam anzunehmen[13] “.
Der wirkliche Beginn des „Islam in Deutschland“ wird auf 1731[14] datiert, als der Herzog von Kurland Friedrich Wilhelm I. von Preußen zwanzig muslimische Kriegsgefangene aus dem osmanisch-russischen Krieg 1735-39 zur Verstärkung der „Langen Kerls“ schenkt. Begegnungen dieser Art prägten in dieser Zeit das Bild insbesondere von den Türken („Beutetürcken“[15]). 1761 wurde der erste Handelsvertrag zwischen dem Osmanischen Reich und Preußen geschlossen, dauerhafte freundschaftliche Beziehungen auch später zur Türkei und anderen Ländern des Kulturkreises entwickelten sich. Architekten ließen sich durch den orientalischen Baustil inspirieren (nicht erhaltenes Türkisches Palais in Dresden, 1672), auch in Musik (Entführung aus dem Serail; Mozart 1782) und Dichtung (West-östlicher Diwan; Goethe 1819) finden sich Nachweise von kulturellem Interesse. Insbesondere in Berlin etablierte sich nach dem Ersten Weltkrieg eine aktive muslimische Gemeinde, bestehend größtenteils aus Diplomaten, Wissenschaftlern und Studenten. Während der NS-Zeit fanden sogar erste offizielle christlich-islamische Begegnungen statt[16].
b) Vom Beginn der Arbeitsmigration bis heute
Die heute bedeutsame muslimische Geschichte in Deutschland beginnt mit dem Zuzug von Gastarbeitern (Anwerbeabkommen mit der Türkei (1961), Marokko (1963), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968)[17]. Nach dem Anwerbestopp 1973 und darauf folgender Familienzusammenführungen sank der Anteil der Männer unter den Gastarbeitern von 89 % (1972) auf 53 % (2000). Es folgte eine zweite Generation, die, z. T. hier geboren, anfing Deutsch zu lernen, in Berührung mit Kindergärten und dem Schulsystem kam, Vereine gründete, Gebetsräume einrichtete und Läden mit aus der Türkei gewohnten Lebensmitteln sowie erste Handelsfirmen gründete. Innerhalb dreier Jahrzehnte wuchs der Islam so zur drittgrößten Glaubensgemeinschaft nach Katholizismus und Protestantismus. Spätestens Ende der 80er Jahre begann ein Gutteil der ehemaligen Gastarbeiter, sich mit der Vorstellung auseinanderzusetzen, dauerhaft in Deutschland zu bleiben und den Gedanken aufzugeben, sich von hier aus eine Zukunft in der Türkei aufzubauen[18].
Gleichzeitig aber war in der deutschen Gesellschaft noch kein Bewusstsein einer dauerhaften Präsenz der muslimischen Mitbürger gereift, große Teile der Öffentlichkeit meinten immer noch, von einem vorübergehenden Phänomen ausgehen zu können: Das aufgestaute Unwissen und fehlende Begegnung, werden – wie sich zeigen wird – auch in Moscheebaukonflikten virulent.
In Deutschland liegt der muslimische Bevölkerungsanteil bei ca. 3,4 % (2,8-3,2 Mio; davon 370-450 000 deutsche Staatsangehörige[19]), hiervon 80 % türkischer Abstammung[20]. Die Ermittlung entsprechenden Zahlenmaterials bereitet Schwierigkeiten, da die Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamts nicht die Religionszugehörigkeit, sondern nur die Herkunftsländer erfasst[21].
Mit der Gesamtzahl der Muslime ist noch nichts über deren Religiosität ausgesagt, also auch nichts über die Intensität des Moscheebesuchs. Nach Wilamowitz-Moellendorf richten 13 % der türkischstämmigen Muslime ihr Leben vollständig nach den Regeln des Islam, 30 % tun dies überwiegend[22]. Die Bundesregierung gibt an, dass 24 % der Muslime die Moschee einmal, 8 % mehrmals in der Woche besuchen.[23]
2. Geschichte des Moscheebaus auf deutschem Boden
Auf die Einrichtung eines ersten Betsaals für zwanzig türkische Gardesoldaten 1732 durch Friedrich Wilhelm I. in Potsdam folgten zwei im Moscheestil errichtete Profanbauten: 1780-85 wurde im Schwetzinger Schlosspark die „Rote Moschee“ errichtet, die vom romantischen Orientalismus der Aufklärung zeugt. Zwar war eine Nutzung als Moschee nicht intendiert, dennoch kommen hier heutzutage ab und zu Muslime aus dem Rhein-Neckar-Raum zum Gebet zusammen[24]. 1907-09 entstand in Dresden ein als modische Hülle für eine Zigarettenfabrik dienendes Gebäude („Yenidze“)[25].
Im Verlauf des 1. Weltkriegs hatten die Alliierten bis 1916 ca. 15000 muslimische Gefangene gemacht. Für diese wurde 1915 in Wünsdorf bei Zossen eine Moschee (hölzerner Kuppelbau, 12 m hoch, Minarett 25 m hoch) inmitten eines Gefangenenlagers errichtet, 1925/26 wegen Baufälligkeit abgerissen.
1928 wurde in Berlin-Wilmersdorf die heute älteste erhaltene deutsche Moschee (26 m hoch, zwei je 32 m hohe Minarette, indischer Stil) eingeweiht[26]. Zuvor war ein Projekt für eine große fünfstöckige Moschee mit zwei 65 m hohen Minaretten aus finanziellen Gründen gescheitert.
Mit Beginn der Arbeitsmigration wurden zunächst Gebetsräume in Wohnheimen[27] der Gastarbeiter eingerichtet, bald kamen Werksmoscheen hinzu, einige Bundesbahndirektionen boten sogar „rollende Moscheen“ an[28].
Ab Anfang der 60er Jahre wurden auch christliche Gemeinden um die Überlassung von Räumen für das Freitagsgebet gebeten. Höhepunkt dieser Entwicklung war ein islamischer Gebetsgottesdienst im Kölner Dom im Februar 1965[29].
Die wichtigsten, z. T. auch vor Zuzug der Gastarbeiter, bis zum Beginn der „Moscheebauwelle“ ab Anfang der 90er Jahre errichteten repräsentativen Moscheen befinden sich in Hamburg (Imam-Ali-Moschee, 1961), Aachen (Bilal Moschee, 1964) sowie in München (Freimann-Moschee, 1973)[30]. Das Gros des religiösen Lebens der unter uns lebenden Muslime spielt und spielte sich in der Abgeschiedenheit bzw. Unkenntlichkeit so genannter „Hinterhofmoscheen“ mit häufig provisorischem Charakter (ausgediente Gewerbeobjekte, Etagen in Mietshäusern, Scheunen, Fabrikhallen etc.) ab. Anfang der 80er Jahre setzte unter den Moscheevereinen eine Professionalisierung und Formalisierung ein. Der Rückkehrwunsch verblasste, die Schaffung einer stabilen Zukunft – auch in architektonischer Hinsicht – geriet in den Mittelpunkt: „Wer baut, will bleiben.“ Die Fatih-Moschee Pforzheim (1992), die Mannheimer Yavuz-Sultan-Selim Moschee, mit 2500 Gebetsplätzen bis dahin größte Moschee Deutschlands (1995) sowie die Lauinger Moschee (1996)[31] bilden die Trendwende im deutschen Moscheebau. Inzwischen gibt es (bis auf Ostdeutschland außer Berlin) über ganz Deutschland verteilt solche Moscheebauten[32]. Nach Leggewie waren es im Dezember 2002 70 an der Zahl (darunter 53 DITIB-Moscheen), 30 seien in Planung[33]. Die drei größten Moscheebauten (jeweils DITIB) befinden sich z. Zt. in Berlin (Sehitlik-Moschee am Columbiadamm auf dem Gelände des 1866 eingerichteten Islamischen Friedhofs, max. 5000 Gebetsplätze, 2002[34]), Frankfurt/Main (Neue Zentrum Moschee, max. 3000 Gebetsplätze[35], 1995) sowie in Mannheim. Unter Hinzuzählung der existierenden Hinterhofmoscheen ist von einer Gesamtzahl um 2400 auszugehen[36], 800 davon gehören zur DITIB, in denen 70 % der deutschen Moscheevereinsmitglieder beten.[37]
II. Moscheebauvereine und ihre Dachverbände
1. Lokale Ebene
Vor Ort treten oft eigens wegen des Bauprojekts, meist aber schon in den 70er Jahren gegründete Moscheegemeinden – eingetragene Vereine – als Bauherren auf. Diese wiederum sind in aller Regel einem der deutschlandweit agierenden Dachverbände angeschlossen. Etwa 200000 der in Deutschland lebenden Muslime sind in Moscheevereinen organisiert[38]. Eine genaue Bezifferung ist nicht immer einfach, da teilweise nur das männliche Familienoberhaupt als Mitglied registriert ist, faktisch aber auch die übrige Familie Mitgliedschaftsstatus hat. Die Vereinsktivitäten – neben der Ermöglichung von Moscheebauten – sind vielfältig. Beispielhaft seien genannt: Korankurse, Arabischkurse, Alphabetisierungskurse, Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen, Sorgentelefone, Jugendarbeit, Freizeiten, Beratung für nichtmuslimische Interessierte, Aufklärung über Zielsetzungen des Islam (Tage der offenen Moschee, Einladung zum Freitagsgebet)[39].
Infolge des Generationswechsels zieht mehr und mehr „studierte Fachkompetenz“ an die Vereinsspitzen, die sachgerechter, zielbewusster und juristisch vorbereiteter mit der Mehrheitsgesellschaft kommunizieren kann als ihre teilweise „radebrechenenden Väter“[40].
2. Überörtliche Ebene – die wichtigsten Dachverbände
Die Dachverbände vertreten ihre Mitgliedsvereine bei übergeordneten Zielen, sorgen teilweise für die Finanzierung und Rekrutierung der Imame, beraten sie in organisatorischen oder juristischen Angelegenheiten, sorgen für die Überführung Verstorbener oder helfen bei der Durchführung der Wallfahrt nach Mekka.[41] Lokale Verbände wie auch die entsprechenden Dachverbände wurden ursprünglich nicht primär gegründet, um den Islam in Deutschland zu beheimaten, sondern auch, um innertürkische politische Lager abzubilden, weshalb sie unterschiedlich stark an entsprechenden innertürkischen Konfliktlinien entlang orientiert sind.
a) DITIB – Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V.
Die DITIB (Zentrale in Köln) ist der größte islamische Verband in Deutschland. Sie ist als Ableger des staatlichen türkischen Amts für Religionsangelegenheiten (DIB) Vertreterin des türkischen Staatsislam und von keiner der übrigen Organisationen anerkannt. Die Gründung erfolgte 1982 als Reaktion auf die vermehrte Gründung antilaizistischer und antikemalistischer Vereine. Sie versteht sich als offizieller Ansprechpartner für die deutsche Mehrheitsgesellschaft und ist deshalb nicht Mitglied in einem der Spitzenverbände. Der Vereinsvorstand besteht aus in Deutschland ansässigen Türken, daneben besteht ein in Ankara stationierter Beirat (Beauftragte des Präsidiums für Religionsangelegenheiten). Dieser Beirat entsendet Imame – an türkischen Universitäten ausgebildete Theologen – nach Deutschland, der türkische Staat sorgt für deren Besoldung. Die Imame unterstehen hier den jeweiligen Religionsattachés und werden jeweils nach 4-6 Jahren aus den Gemeinden abgezogen[42]. Vermehrt fordern örtliche DITIB-Verbände die Ausbildung ihrer Imame an entsprechenden staatlichen Fakultäten in Deutschland[43].
Zur Zeit bestehen ca. 780 Ortsvereine; mehr als die Hälfte der organisierten Muslime in Deutschland sollen durch die DITIB repräsentiert sein[44]. Meist überschreiben die relativ eigenständigen Gemeinden nach Grundstückskauf und Moscheebau beides an die DITIB-Zentrale.
b) IGMG – Islamische Gemeinschaft Milli Görüs („Nationale Weltsicht“)
IGMG, größter türkisch-islamischer Verband in Europa[45], ist in Deutschland 1972 gegründet worden. In 274 Gemeinden sind nach Informationen des Verfassungsschutzes 26500 Mitglieder organisiert[46]. Die lokalen Vereine (Zweigstellen) werden zentral, praktisch ohne Eigenständigkeit, regiert. Es gibt ein weit verzweigtes, fast undurchschaubares Netz an Unterorganisationen, so z. B. die Tageszeitung Milli Gazete (Nationale Tageszeitung) oder einen eigenen Verein zur Verwaltung der Liegenschaften (EMUG – Europäische Moscheenbau- und Unterstützungsgemeinschaft). Die IGMG ist eine rein türkische Gruppierung, eng mit der Refah Partisi von Necmettin Erbakan verbunden[47]. Imame werden aus der Türkei entsandt und selbst finanziert.
c) VIKZ – Verband der islamischen Kulturzentren
Der VIKZ besteht seit 1973 und hat seinen Sitz in Köln. In ca. 300 Gemeinden sind ca. 20000 Muslime organisiert[48]. Der VIKZ bildet seine Imame selbst aus, diese Ausbildungszentren sind aber von den Behörden nicht anerkannt. Die lokalen Vereine sind Zweigstellen ohne eigenen Rechtsstatus (Vorteile: großes Gesamtbudget, daher größere Kreditsicherheit bei Moscheebauvorhaben).
3. Spitzenverbände
a) Islamrat (IR) der Bundesrepublik Deutschland
Der IR (Sitz: Bonn) wird von der IGMG dominiert[49]. Ihm gehören 34 Verbände mit 106.000 Mitgliedern an.
b) Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)
Der ZMD (Sitz: Köln) wurde 1994 als Gegenstück zum Islamrat gegründet und vertritt wohl nur 43000 der hiesigen Gläubigen[50]. Er versteht sich als „Spitzenverband der islamischen Dachorganisationen in Deutschland“ und will nicht mit Moscheevereinen und Dachverbänden konkurrieren, sondern „ihre gemeinsamen Interessen als Gesellschaftsgruppe vor den Behörden vertreten und die Rechte, die ihnen als Religionsgemeinschaft zustehen, in ihrem Namen verlangen“. Der ZMD ist multiethnisch angelegt, 18 meist kleinere Dachverbände sind vertreten (so z. B. auch die traditionsreichen Islamischen Zentren von Aachen, Hamburg und München).
Islamrat sowie ZMD sind im 1996 gegründeten „Islamischen Kooperationsrat in Europa“ vertreten, der das Ziel eines „konstruktiven humanen kulturellen Beitrags zum Gesamtwohl Europas[51] verfolgt.
Es kann also festgehalten werden, dass es in Deutschland (noch) keine von allen Muslimen gemeinsam getragene Repräsentanz gibt, die als geschlossene Größe und als Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft fungieren könnte - die Muslime „haben [also] keine Telefonnummer“[52]. Eine Änderung dieser Situation wäre sicherlich für Erfolg versprechende Integrationsbemühungen hilfreich. So drängt ein kürzlich in den Deutschen Bundestag eingebrachter Antrag der CDU/CSU-Fraktion die Muslime, „sich in Deutschland sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf Ebene der Länder und des Bundes so zu organisieren, dass der Staat verlässliche und auf dem Boden unserer grundlegenden Verfassungsprinzipien stehende Ansprechpartner vorfindet[53].“
Gegen einen solchen Zusammenschluss sprechen z. B. sprachliche Unterschiede, ethnische Besonderheiten, persönliche Aversionen (obwohl es aber auch verwandtschaftliche Verzweigungen zwischen den Dachverbänden gibt), konfessionelle Schwierigkeiten und sogar Feindschaften, daneben unterschiedliche politische Orientierungen.
III. Eigenleistung der Muslime beim Bau
Traditionell versuchen die Gemeinden viel Eigenleistung beim Bau der Moschee zu erbringen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten[54]. Dabei kommt es mitunter zu Baumängeln, wie dies beim Minarett der Mannheimer Moschee der Fall ist, das nach knapp 10 Jahren jetzt abgetragen und neu errichtet werden muss.
IV. Finanzierung
Die Finanzierung der Bauvorhaben erfolgt überwiegend über Spenden der Gemeindemitglieder und kostengünstige Kredite des jeweiligen Dachverbands. Zusätzlich generiert die Vermietung von den Moscheen angegliederten Geschäftsräumen Einnahmen. Vereinzelt geben auch Kommunen Zuschüsse zu Moscheebauten wie z. B. in Ahaus oder Dingolfing[55]. Je nach Dachverband und Bedeutung des Projekts wird auch über andere Finanzierungsquellen (z. B. Drittstaaten, Stichwort „Moscheeoffensive für die Diaspora“) spekuliert.[56]
C. Bedeutung, Architekturgeschichte und Inneneinrichtung der Moschee
I. Grundsätzliches
„No other building is so charged with symbolism, so hemmed in by established architecural convention, and so likely to be scrutinised in the minutest detail by friend and critic alike[57].“
Die Moschee als Kern der religiösen Infrastruktur der Muslime ist kein per se geheiligter Raum, sondern ein Ort, an dem sich Muslime – nach dem Wortsinn masdijd – vor Gott niederwerfen[58]: Das Gebet macht den Ort bedeutsam, nicht der Ort das Gebet.
II. Geschichte und Herausbildung verschiedener Moscheetypen
Im Grundsatz[59] ist ein Moscheebau sehr schlicht und voraussetzungslos[60] ; einzig die Gebetsrichtung muss klar erkennbar sein, im Zweifel ist selbst die Ausführung der Gebetsrichtung als Gebetsnische verzichtbar[61]. Als „Ur-Moschee“ gilt das Wohnhaus des Propheten Mohammed in Medina (seit 622 n. Chr.)[62]. Es handelte sich um einen quadratischen Hof, an den Seiten überdacht. Anfang des 8. Jhds. wurde dort ein Steinbau mit Gebetsnische errichtet, vollständig überdacht, mit vier Minaretten. Bis zum 20. Jh. haben sich im Wesentlichen fünf Gestaltungstypen herausgebildet: die Säulenhalle mit Flachdach und evtl. Kuppel(n) (arab./afrik.), die Vier-Iwan-Hofanlage (persisch), der klassische osmanische Zentralkuppelraum, dreikupplige Bauten mit großem Innenhof (Indien) sowie ein mit Mauern umfriedeter Bereich, von verschiedenen Pavillons gegliedert (China)[63]. Diese Typen sind – regional versetzt und geprägt – nacheinander entstanden, aber in ihrer Entwicklung nicht aufeinander aufbauend.
III. Moschee als „Bürgerhaus“
Eine Moschee ist selten auf ihre religiöse Funktion beschränkt. Schon in der Frühzeit des Islam war sie ein Versammlungsraum, in dem auch alle politischen und sozialen Probleme der Gemeinschaft (umma) thematisiert wurden. Auch heute dient sie meist als polyfunktionales Gemeinde- und Bürgerhaus[64] mit Vereinsräumen, als Raum zur Freizeitgestaltung für Jung und Alt, für Aufgaben der Wohlfahrtspflege, Bibliotheken, Teestuben und vor allem auch zur Unterweisung in den Koran. Auch sind in Moscheebaukomplexen oft Lebensmittelläden oder Friseursalons untergebracht.
IV. Moscheepersonal
Die muslimische Gemeinschaft ist nicht als Amtskirche organisiert, die unmittelbare Beziehung zu Gott im Gebet hat absoluten Vorrang[65], ein Klerus (Priestertum) als Zwischeninstanz wird nicht als notwendig angesehen. Dank verstärkter Verberuflichung übernimmt in den Moscheen zumeist ein hauptamtlicher Imam (Vorbeter, Leiter der Gemeinschaft, türk. hoca) die Leitung des Gebets[66], der in aller Regel Volltheologe mit guten Arabischkenntnissen ist.[67] Neben der Leitung des Gebets halten sie Toten-Gedenkfeiern, schließen Ehen oder vollziehen die Knabenbeschneidung. Der Imam gilt nicht als Seelsorger, genießt aber – zuweilen sehr autoritär und mit Distanz zur Gemeinde auftretend – hohen Respekt.
V. Äußerliche Gestaltung von Moscheen in der Diaspora
1. Einführung
Moscheebauten insbesondere in der europäischen Diaspora orientieren sich meist an „klassischen“ Beispielen aus dem türkisch-osmanischen Kulturkreis, wenngleich aber durchaus angepasst an die jeweiligen klimatischen Verhältnisse und die regionale Stiltradition[68]. Die überwiegende Zahl der deutschen Moscheen ist mit Kuppel und Minarett ausgeführt, obwohl beides keineswegs unverzichtbare Bestandteile einer Moschee sind[69]. Das Minarett dient ursprünglich dazu, dem Gebetsrufer (Muezzin) den weithin wahrnehmbaren Ruf zum Gebet zu ermöglichen. Streng genommen ist die äußere bauliche Form einer Moschee also kulturhistorisch geprägt und hat keine entscheidende religiöse Bedeutung. Im Gegensatz dazu hat der BayVGH aufgrund religionswissenschaftlicher Gutachten festgestellt, dass dem Minarett in der islamischen Gemeinde ein mit dem Kirchturm christlicher Gotteshäuser vergleichbarer Stellenwert und damit eine so gewichtige theologische Bedeutung zukommt, dass das Interesse an dessen Errichtung das Grundrecht der Religionsfreiheit berührt[70].
2. Trends und Architekturkonzeptionen
Die deutschen [71]Moscheegemeinden haben im Zuge der Planung einer neuen Moschee jeweils zu entscheiden, ob sie sich an „ausländischen“ Modellvorstellungen orientieren und wie stark sie sich an örtliche Gegebenheiten anpassen. Sie stehen dabei im Spannungsfeld zwischen ethnischer Stiltradition, generationsspezifischen Vorstellungen und damit verbundenem generellen Wandel ästhetischer Leitvorstellungen[72]. Die „klassische“ Moscheearchitektur ist keineswegs zwingend, oftmals wohl auch schlicht nicht opportun. Die Gemeinden haben sich zu fragen, wie wichtig ihnen symbolische Demonstration (der Differenz; nicht zu vergessen damit verbundene Mehrkosten) im Verhältnis zu funktionalen Erfordernissen ist[73]. Es steht also eine spannende Entwicklung an, in der eine schwierige Synthese aus Tradition und Moderne, aus der Abkehr einerseits von reinen Imitaten und andererseits der Verhinderung unansehnlicher Schlichtbauten, gelingen kann. Die Moscheen „der ersten Stunde“ (nach dem 2. Weltkrieg) in Aachen, Hamburg und München sind in ihrer Formensprache noch sehr heterogen, z. T., wie in Aachen, auch für muslimische Nutzer durchaus gewöhnungsbedürftig. Seit den 90er Jahren überwiegt aber – auch bei ganz aktuellen Projekten – die Übernahme klassisch-orientalischer Stilelemente[74], aus durchaus verständlichen Gründen; so wollen sich v. a. ältere Muslime mittels tradierter Architekturelemente eine Heimat in der Fremde schaffen. Eine weitere Moschee-Kategorie in der Diaspora versucht sich an einer reflektierenden Synthese aus islamischer und moderner westlicher Bautradition[75]. Noch weiter geht der Versuch der Innovation, u. U. auch unter Verzicht auf Kuppel und Minarett[76].
Moscheegemeinden müssen sich bei ihren Planungen bewusst sein, dass Sakralbauten immer einen nicht zu unterschätzenden städtebaulichen Akzent setzen. Die architektonische und ästhetische Gestaltung der geplanten Moschee kann auch ein wichtiger Aspekt in Moscheebaukonflikten sein, sei es, um diesen zu minimieren oder schlicht zu thematisieren. „Gute“ Architektur kann einen erheblichen Integrationsbeitrag leisten: Muslime bauen die Moschee nie nur für sich selbst. „Gute“ Architektur sollte immer den regionalen und städtebaulichen Kontext beachten, also die Art und Weise wie dort im Allgemeinen gebaut wird, auch der Bauplatz in seiner Einzigartigkeit, der „genius loci“, bedarf der Beachtung. „Es sollte eine authentische Architektur sein. Es gibt keine Patentlösung, da es immer auf den jeweiligen Kontext ankommt. Es bedarf Mut bei den Entwürfen, auch neue Formen und Materialien zu verwenden. Hinzu kommt bei Moscheen immer die spannende Aufgabe, die Frage der Ausrichtung nach Mekka kreativ zu lösen[77].“
VI. Anmerkungen zur Inneneinrichtung
1. Gebetsnische (mihrâb)
Die Gebetsnische ist der wichtigste Teil einer Moschee. Sie ist, exakt nach der Kaaba in Mekka[78], dem islamischen Kultzentrum, ausgerichtet. Sie ist leer und oft kunstvoll mit zentralen Koranversen bemalt. Die Nischenform erhielt die Gebetsrichtung als wichtiges spirituelles Band der verstreut lebenden Muslime zum ersten Mal beim Neubau der Ur-Moschee in Medina (709 n. Chr.)[79].
2. Kanzel (minbar)
Von den Stufen der Kanzel, links neben der Gebetsnische plaziert, wird die Freitagspredigt gehalten. Deshalb ist sie nur in so genannten Freitagsmoscheen vorhanden. Sie geht zurück auf die Leiter, von der aus der Prophet zu seiner Gemeinde sprach.
3. Podest (kursi)
Von dort aus rezitiert der Vorbeter aus dem Koran oder spricht über religiöse und allgemeine aktuelle Themen.
4. Gebetsrufergalerie (müezzin mahfili)
Im hinteren Bereich des Gebetsraums befindet sich eine leicht erhöhte Galerie, von der aus der Gebetsrufer wichtige Impulse zum gemeinsamen Gebet gibt.[80]
5. Brunnen
Vor dem Gebet wird an unterschiedlich aufwendig gestalteten Brunnenanlagen vor dem Betreten des Gebetsraums die rituelle Waschung von Gesicht, Ohren, Händen, Armen und Füßen (abdest) vollzogen.
6. Sonstiges
Der mit Teppichboden ausgelegte Innenraum ist meist heiter und freundlich gehalten. Es dominieren neben den wichtigsten Einrichtungsgegenständen beeindruckende Wandbemalungen (Korantexte, Ornamentik, Mosaiken), die von erfahrenen Kalligraphen aus der Türkei gefertigt werden, sowie wertvolle Kron- und Wandleuchter[81]. Moscheeinnenräume weisen keine Heiligenfiguren oder sonstige Darstellungen von Mensch und Tier auf; dadurch würde die Schöpfung nachvollzogen, die nur Gott, dem Schöpfer, allein vorbehalten ist. Solche „vermeidbaren Äußerlichkeiten“ sollen nicht vom Gebet abhalten[82]. Auch kennt der islamische Gottesdienst keine musikalischen Elemente, abgesehen von gesangsähnlicher Koranrezitation.
[...]
[1] Siehe hierzu die ausführliche Berichterstattung in großen Tages- und Wochenzeitungen. Statt aller: FOCUS Nr. 48/2004 („Unheimliche Gäste“); DER SPIEGEL Nr. 48/2004 („Angriff auf Hassprediger“); DER SPIEGEL Nr. 47/2004 („Allahs rechtlose Töchter“).
[2] Leggewie Lackmustest S. 812; zu entsprechenden Notkirchenprogrammen: Kahle S. 79 ff.; Leggewie EIslam S. 23; Trotz der wenigen Neubauten steht der deutsche Kirchenbau aber an der Spitze der Entwicklung der modernen Entwicklung (Schnelle S.222 ff; Kahle S. 225); siehe hierzu auch beispielhaft Abb. 1-5.
[3] Leggewie Alhambra S. 39; Wefing in: FAZ 06.12.2004, S. 33; Bergmann S. 135; etwas „optimistischer“ und differenzierter Heinig/Morlok S. 777.
[4] Dazu: Institut für Kirchenbau/EKD, Zur Nutzungserweiterung und Umnutzung von Kirchen, Halle/Saale 07.09.2000; Schwebel S. 202 f.; so schlug der oberste Denkmalpfleger im Bauministerium NRW unter großem Protest vor, islamischen Gemeinden ungenutzte Kirchenräume zur Verfügung zu stellen (Leggewie Lackmustest S. 814).
[5] Genannt sei hier der als „Musterbeispiel“ geltende Neubau der Dresdner Synagoge, http://www.judentum-projekt.de/geschichte/regionales/dresden/ (7.12.2004), s. a. Abb. 6/7.
[6] Rauterberg in: ZEIT, 19.12.2001, S. 35.
[7] Noch 1993 äußerte Albrecht die Erwartung, „man wird mit repräsentativen Selbstdarstellungen des Islam zu rechnen haben“ in: Essener Gespräche, S. 88.
[8] Essener Gespräche, 101 (Albrecht).
[9] Siehe jeweils Literaturverzeichnis.
[10] Essener Gespräche, 124 (Albrecht).
[11] Nach Leggewie EIslam S. 32; Informationen zum Stand der Arbeit und Fakultät liegen mir nicht vor.
[12] Rohe RabelsZ 2000, 257.
[13] Nach Abdullah S. 16.
[14] Lemmen bezeichnet die Datierung dieser Gemeindegründung (S. 17) als unhaltbar.
[15] Sen S. 10; Lemmen S. 17.
[16] Schmitt S. 50.
[17] Spuler-Stegemann S. 36.
[18] Ende/Steinbach S. 561.
[19] Bundesregierung Islam S. 5; Internetangebot des Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienstes; zum Vergleich: EU-weit 10 Mio; Großbritannien 4,4 %, Frankreich 8,6 %, Belgien 3,5 %.
[20] EKD Handreichung S. 12; diese leben v. a. in den Ballungszentren Süd- und Westdeutschlands sowie in Berlin (dort allein 200000).
[21] Spuler-Stegemann S. 42; Bundesregierung Islam S. 4; Keßner S. 23 ff.; Zahlen zur Aufenthaltsdauer von Ausländern unter www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab8.php; Angaben zur Aufteilung nach Herkunftsländern unter www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab10.php (jeweils Zahlen des Statistischen Bundesamts).
[22] Wilamowitz-Moellendorf S. 130.
[23] Bundesregierung Islam S. 13; weitere instruktive Zahlen zum Moscheebesuch bei Alacacioglu S. 69, 92.
[24] Leggewie HR S. 27; Balic S. 155 zu Plänen, sie in muslimisches Eigentum zu übergeben; Abb. 8
[25] Kraft bezeichnet sie als „Pseudo-Moschee“; s. Abb. 9; weiteres Beispiel: Pumpwerk im Schloss Sanssouci (Kraft S. 55).
[26] Abb. 10.
[27] Abdullah S. 72 ff.
[28] Bsp. bei Opel in Rüsselsheim/Bochum; Leggewie Alhambra S. 59.
[29] 1992 erfolgte Verbot durch päpstliches Dekret zur Vergabe gottesdienstlicher Räume; siehe auch EKD Handreichung S. 82 f.
[30] Abb. 11-13.
[31] Abb. 14/15.
[32] Abb. 36.
[33] Leggewie HR S. 18; teilweise wurden auch bestehende Gebetsstätten um Kuppel und Minarett ergänzt (Lemmen S. 25); Sen S. 102 und Spuler-Stegemann S. 144; Aufzählung der Orte bei Keßner S. 35 oder Spuler-Stegemann S. 145; Beispiele großer Moscheen in Europa bei Spuler-Stegemann S. 142 f. (ausführlicher bei Kraft S. 55 ff.).
[34] Informationen zum Baugeschehen und entsprechenden Problemen: Berliner Morgenpost 16.03.2004 („Baustopp für Sehitlik-Moschee aufgehoben“), Die Welt 23.07.2004 („Innensenator Körtig besucht Moschee“) – Abb. 16; Zahlen nach Bundesregierung Islam S. 13.
[35]
[36] Bundesregierung Islam S. 13: „Es gibt keine gesicherten Daten.“; Duisburg hat die größte „Moscheedichte“ mit 12600 Einwohnern/Moschee (Schmitt S. 60).
[37] Drieschner in ZEIT 22.12.2004, S. 3.
[38] Leggewie Lackmustest S. 813.
[39] Spuler-Stegemann S. 108.
[40] Spuler-Stegemann S. 104.
[41] Sen S. 51.
[42] Nach Spuler-Stegemann, „ um nicht die Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um mit Christen zu „fraternisieren“.
[43] So eine Aussage z. B. von Herrn Kamran (DTI e. V. Mannheim); Forderung der Frankfurter Grünen in: FR 13.12.2004.
[44] Sen S. 51; Spuler-Stegemann S. 112; s. FN 36.
[45] Spuler-Stegemann S. 119; Deutschland- und Europazentrale in Köln.
[46] Sen S. 53; EKD Handreichung S. 13 spricht von 560 (IGMG-Angaben).
[47] Bielefeldt S. 81
[48] Nach Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst (www.uni-leipzig.de/~religion/remid_info_zahlen.htm).
[49] Leggewie HR, S. 16.
[50] Nach: Hildebrandt/Lau in ZEIT 25.11.2004 S. 5; EKD Handreichung S. 14.
[51] Islamische Zeitung vom 02/1997 (aus Spuler-Stegemann S. 110).
[52] Hildebrandt/Lau in ZEIT 25.11.2004 S. 5.
[53] Bundestag Antrag CDU/CSU S. 7.
[54] Daneben werden wichtige Einrichtungsgegenstände wie die Gebetsnische, Kanzel oder Kronleuchter direkt aus der Türkei geliefert.
[55] Sen S. 105; Leggewie HR 31 (Ahaus); Spuler-Stegemann S. 145 (Dingolfing).
[56] Ende/Steinbach S. 562.
[57] Serageldin S. 7.
[58] Sen S. 34; Leggewie HR, S. 22; Leggewie Lackmustest S. 813; Vogt S. 165; Kühnel 5; Schmitt S. 38.
[59] Ausführlich hierzu Kühnel; Frishman/Khan (reich bebildert)
[60] Heine S. 246.
[61] Leggewie EIslam S. 24; anders: Heine S. 246.
[62] Kühnel S. 6; Schmitt S. 39; Abb. 17
[63] Frishman/Khan S. 12; Schmitt S. 42 ff.; differierender Aufteilungsvorschlag bei Kraft S. 27 (Abb. 35).
[64] DITIB Moschee S. 16; Heine S. 248; aus geschichtlicher Perspektive Kühnel S. 8.
[65] Essener Gespräche S. 174 (Loschelder); Serageldin S. 9.
[66] theoretisch könnte jeder erwachsene Moslem das Gebet leiten, der „gut bei Verstand“ ist.
[67] Leggewie HR S. 26.
[68] Leggewie HR S. 22.
[69] Leggewie HR S. 22; Rohe RabelsZ 2000, 277; zur architekturhistorischen Herkunft des Minaretts Kühnel S. 13.
[70] BayVGH BayVBl. 1997, 146.
[71] Sehr ausführlich und reich bebildert zur Entwicklung zeitgenössischer Moscheearchitektur weltweit: Serageldin; systematisierte Einteilung der Neubauten in der Diaspora bei Schmitt S. 82 f. oder Kraft S. 204 f.
[72] Serageldin S. 12 ff.
[73] Siehe gerade zu zeitgenössischer Moscheearchitektur in der Türkei Serageldin S. 101 ff., beispielhaft Abb. 18/19
[74] Heine S. 255; Schmitt S. 43; Beispiele: Pforzheim, Lauingen (wenn auch zurückhaltend), Berlin (Sehitlik).
[75] Beispiele: Mannheim, Aachen
[76] In Deutschland noch ohne Vertreterin (ansatzweise am ehesten Aachen).
[77] Kraft in: Islamische Zeitung, 07.10.2003.
[78] Gebetsrichtung seit 624 vom Propheten eingenommen (Kühnel S. 6).
[79] Kühnel S. 12.
[80] DITIB Moschee S. 20.
[81] Heine S. 247.
[82] Spuler-Stegemann S. 21.
- Citation du texte
- Paul Gaitzsch (Auteur), 2005, Islam und Baurecht. Rechtliche und faktische Probleme beim Moscheebau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36074
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