Die folgende Seminararbeit befasst sich inhaltlich und rechtlich mit der Gesetzeslage bis zum 31.12.2016 . Das behandelte Urteil stützt sich auf diese damalige aktuelle Rechtsprechung.
In der folgenden Arbeit wird das Urteil des Bundessozialgerichtes (im nachfolgenden „BSG“ genannt) vom 23.06.2016 (Az.: B 14 AS 46/15 R) thematisiert und untersucht. Im genannten Urteil hat das BSG die Vorrangigkeit der Leistungen nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) gegenüber den Leistungen des Grundsicherungsträgers für Arbeitssuchende (Leistungen nach dem Zweitem Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)) bestätigt. Weiterhin hat das Gericht in seinem Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Verweises auf vorrangige Leistungen bestimmt. Im vorliegenden Fall war die Streitfrage zu klären, ob die Aufforderung zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (infolge dessen eine Rentenzahlung mit vermindertem Zugangsfaktor) gegen gängiges Sozialrecht und Verwaltungspraxis verstößt. Die im Januar 1951 geborene Klägerin bezog seit 2005 Arbeitslosengeld II durch das beklagte Jobcenter. Die Arbeit befasst sich im Wesentlichen mit den Entscheidungsgründen des BSG, die Revision der Klägerin zurückzuweisen. Einhergehend wird der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sowie auf eine Altersrente für langjährig Versicherte erläutert und das Zusammentreffen von Sozialleistungen beschrieben. Ein Exkurs, zu einer Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Deutscher Bundestag Drucksache 18/589), wird die Thematik der „Zwangsverrentung“ auf politischer Ebene betrachten. Des Weiteren werden die Auswirkungen auf die praktische Arbeit für das Sozialamt der Stadt Leipzig beleuchtet. Das Urteil des BSG hat weitreichende Auswirkungen auf ca. 6,2 Millionen Arbeitslosengeld II Bezieher. Gleichwohl ist bei der Nutzung des Wortes „Zwangsverrentung“ zu beachten, dass nicht jeder Bezieher von Leistungen nach dem SGB II einer Aufforderung gem. § 12a i.V.m. § 5 Abs. 3 S.1 SGB II nachkommen muss. Durch die Regelung des § 13 Abs. 2 SGB II wurde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters nicht durchzuführen ist (in Anlehnung an § 13 Abs. 2 SGB II). Daraus folgte die am 14.04.2008 in Kraft getretene Unbilligkeitsverordnung (nachfolgend UnbilligkeitsV genannt).
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte
- Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Zwischenfazit
- Aufforderung zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente § 12a SGB II
- Die Unbilligkeitsverordnung der Bundesagentur für Arbeit vom 14.04.2008
- Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23.06.2016 (Az.: B 14 AS 46/15 R)
- Drucksache 18/589 im Deutschen Bundestag- Antrag auf Abschaffung der Zwangsverrentung
- Praxisbezug zum Thema- am Beispiel der Tätigkeit im Sozialamt der Stadt Leipzig
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Rechtslage bezüglich des Vorrangs von Leistungen nach dem SGB VI (Altersrente) gegenüber Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) bis zum 31.12.2016. Sie analysiert ein Urteil des Bundessozialgerichts und beleuchtet die damit verbundenen praktischen Herausforderungen.
- Vorrangigkeit von Leistungen nach SGB VI gegenüber SGB II
- Auswirkungen der Unbilligkeitsverordnung
- Analyse des Urteils des Bundessozialgerichts (Az.: B 14 AS 46/15 R)
- Politische Relevanz und Handlungsbedarf
- Praxisbezug im Sozialamt
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit untersucht den Konflikt zwischen Altersrente (SGB VI) und Grundsicherung (SGB II) bis Ende 2016, ausgehend von einem Urteil des Bundessozialgerichts. Sie betont die Notwendigkeit politischen Handelns aufgrund der damaligen Rechtslage.
Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte: Dieses Kapitel beschreibt die Voraussetzungen und den Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte nach dem SGB VI. Es legt den rechtlichen Rahmen für die Inanspruchnahme dieser Leistung dar und bildet die Grundlage für den Vergleich mit den Leistungen der Grundsicherung.
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende: Hier werden die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Leistungen der Grundsicherung nach SGB II erläutert. Es wird auf die verschiedenen Personengruppen und die Berechnungsmethoden eingegangen, um den Kontrast zur Altersrente deutlich zu machen.
Zwischenfazit: Dieser Abschnitt fasst die Kernaussagen der vorangegangenen Kapitel zusammen und verdeutlicht den potenziellen Konflikt zwischen den beiden Anspruchsgrundlagen. Es wird auf die Notwendigkeit einer Klärung des Vorrangs hingewiesen.
Aufforderung zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente § 12a SGB II: Dieses Kapitel befasst sich mit der rechtlichen Grundlage der Aufforderung zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente gemäß § 12a SGB II und analysiert die damit verbundenen rechtlichen und sozialen Implikationen für Betroffene.
Die Unbilligkeitsverordnung der Bundesagentur für Arbeit vom 14.04.2008: Das Kapitel analysiert die Unbilligkeitsverordnung und ihren Einfluss auf die Praxis der Leistungsgewährung. Es beleuchtet die damaligen Regelungen und deren Wirkung auf die betroffenen Personen.
Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23.06.2016 (Az.: B 14 AS 46/15 R): Dieser Abschnitt analysiert detailliert das Urteil des Bundessozialgerichts, seine Argumentation und seine Auswirkungen auf die Rechtspraxis. Die Bedeutung des Urteils für den Umgang mit dem Konflikt zwischen SGB VI und SGB II wird herausgestellt.
Drucksache 18/589 im Deutschen Bundestag- Antrag auf Abschaffung der Zwangsverrentung: Das Kapitel beschreibt einen konkreten politischen Ansatz zur Lösung des Problems der Zwangsverrentung. Es bewertet die vorgeschlagenen Maßnahmen und ihre potenziellen Folgen.
Praxisbezug zum Thema- am Beispiel der Tätigkeit im Sozialamt der Stadt Leipzig: Dieser Abschnitt schildert die praktischen Erfahrungen im Sozialamt der Stadt Leipzig im Umgang mit dem Thema. Er verdeutlicht die Herausforderungen der täglichen Arbeit und die Auswirkungen der Rechtslage auf die betroffenen Personen.
Schlüsselwörter
SGB VI, SGB II, Altersrente, Grundsicherung, Bundessozialgericht, Unbilligkeitsverordnung, Zwangsverrentung, Rechtsprechung, Sozialamt.
FAQ: Seminararbeit - Altersrente vs. Grundsicherung bis 2016
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht den Rechtskonflikt zwischen Altersrente nach SGB VI und Grundsicherung nach SGB II bis zum 31.12.2016. Im Fokus steht die Frage des Vorrangs von Altersrentenleistungen und die damit verbundenen praktischen Herausforderungen für Betroffene und Sozialämter.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit analysiert die Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten und Grundsicherungsleistungen, die Auswirkungen der Unbilligkeitsverordnung von 2008, ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 14 AS 46/15 R) und einen Antrag im Bundestag zur Abschaffung der Zwangsverrentung. Ein Praxisbeispiel aus dem Leipziger Sozialamt veranschaulicht die realen Auswirkungen der Rechtslage.
Welches Urteil des Bundessozialgerichts wird untersucht?
Die Seminararbeit analysiert detailliert das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.06.2016 (Az.: B 14 AS 46/15 R). Dieses Urteil spielt eine zentrale Rolle im Verständnis des Konflikts zwischen SGB VI und SGB II vor 2017.
Welche Rolle spielt die Unbilligkeitsverordnung der Bundesagentur für Arbeit?
Die Arbeit beleuchtet die Unbilligkeitsverordnung vom 14.04.2008 und ihren Einfluss auf die Praxis der Leistungsgewährung. Es wird untersucht, wie diese Verordnung den Konflikt zwischen Altersrente und Grundsicherung beeinflusst hat.
Was ist der Inhalt des Bundestagsantrags (Drucksache 18/589)?
Die Seminararbeit beschreibt einen Antrag im Deutschen Bundestag (Drucksache 18/589), der sich mit der Abschaffung der sogenannten "Zwangsverrentung" befasst. Der Antrag und seine möglichen Folgen werden bewertet.
Wie wird der Praxisbezug hergestellt?
Die Arbeit enthält einen Praxisbericht aus dem Sozialamt der Stadt Leipzig. Dieser Bericht illustriert die Herausforderungen in der täglichen Arbeit mit den betroffenen Personen und den Auswirkungen der Rechtslage auf die Praxis.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: SGB VI, SGB II, Altersrente, Grundsicherung, Bundessozialgericht, Unbilligkeitsverordnung, Zwangsverrentung, Rechtsprechung, Sozialamt.
Welche Kapitel umfasst die Seminararbeit?
Die Seminararbeit ist gegliedert in: Einleitung, Anspruch auf Altersrente, Anspruch auf Grundsicherung, Zwischenfazit, Aufforderung zur vorgezogenen Altersrente (§ 12a SGB II), Analyse der Unbilligkeitsverordnung, Analyse des BSG-Urteils (Az.: B 14 AS 46/15 R), Der Bundestagsantrag (Drucksache 18/589), Praxisbezug (Sozialamt Leipzig) und Fazit.
Welche Zielsetzung verfolgt die Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht die Rechtslage zum Vorrang von Leistungen nach SGB VI gegenüber SGB II bis Ende 2016 und analysiert die damit verbundenen praktischen Herausforderungen und den politischen Handlungsbedarf.
- Citar trabajo
- Alexander Kratochwil (Autor), 2017, Vorrangigkeit der Leistungen nach dem SGB VI gegenüber des Leistungsbezuges nach dem SGB II, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/358876