Ambition dieser kurzen Arbeit ist es, die gleichsam durch Kontinuität und Wandel gekennzeichnete Geschichte der – ihren Anfang in der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) nehmenden – Europäischen Kommission bis 2004 schlaglichtartig nachzuzeichnen, hierbei die „interne“ wie „externe“ Dimension dieser Entwicklung in Betracht zu ziehen und zu einer zusammenschauenden Bewertung zu gelangen. Im Konkreten sollen hierbei drei forschungsleitende Fragestellungen Beantwortung finden:
1) Wie stellen sich die Etappen der historischen Entwicklung der Kommission dar?
2) Welche Einflussgrößen bestimmten die Geschichte der Kommission?
3) Welches Fazit lässt sich für die „Historische Genese“ der Kommission ziehen?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften
2.1. Jean Monnet und die „Hohe Behörde“ der EGKS
2.2. Die EWG-Kommission(1958-1967)– die Ära Hallstein
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
3.1. Die Post-Hallstein-Ära(1967-1977)
3.2. Jenkins und Thorn(1977-1985)
3.3. Die Kommission unter Jacques Delors(1985-1995)
3.4. Die Kommission unter Jacques Santer(1995-1999)
3.5. Die Kommission unter Romano Prodi(1999-2004)
4. Die Historische Entwicklung der Kommission– ein Fazit
5. Resümee
Bibliographie
Quellen
Sekundärliteratur
Anhang: Eckdaten zur Entwicklung der Europäischen Union
1. Einleitung
Die Europäische Union– mag man sie nun als einmalige wirtschaftliche wie politische Chance zur friedlichen Einigung „Europas“[1] sehen, mag man sie kritisch beäugen als intransparenten Moloch, der dazu angetan ist, die nationalstaatliche Souveränität auszuhöhlen und Verantwortlichkeiten zu verwischen– ist zu einem bestimmenden Element unserer Lebensumwelt geworden. Mehr oder minder offensichtlich strukturiert sie die wissenschaftliche wie gesamtgesellschaftliche Wahrnehmung der Zeit, nimmt sie Einfluss auf Denken und Handeln im öffentlichen wie im nichtöffentlichen Bereich und strahlt weit über den eigentlichen Kreis der kontinuierlich an Zahl zunehmenden Mitgliedsstaaten hinaus. Eingedenk dessen scheint es nur geraten, sich eingehender mit der Frage nach der Genese dieser solch weit reichende Auswirkungen zeitigenden Ordnung zu beschäftigen.
Dies gilt auch und im Besonderen für die Kommission als integrativen Bestandteil des EU-Institutionengefüges, deren historische Evolution im Rahmen der Gesamtentwicklung der Europäischen Union zu sehen ist, diese ihrerseits im Dunstkreis übergeordneter gesellschaftlicher, sozialer und wirtschaftlicher Veränderungen. Die gleichsam durch Kontinuität wie Wandel gekennzeichnete Geschichte der– ihren Anfang in der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) nehmenden– Europäischen Kommission schlaglichtartig nachzuzeichnen, hierbei die „interne“ wie „externe“ Dimension dieser Entwicklung[2] in Betracht zu ziehen und zu einer zusammenschauenden Bewertung zu gelangen, mag denn auch Ambition vorliegender Hausarbeit sein.
Konsequenter gefasst lassen sich aus diesem grundsätzlichen Interesse drei– gleichsam einen inhaltlichen Korpus für die Arbeit vorgebende und die Thematik strukturierende– forschungsrelevante Fragestellungen formulieren:
1) Wie stellen sich die Etappen der historischen Entwicklung der Kommission dar?
2) Welche Einflussgrößen bestimmten die Geschichte der Kommission?
3) Welches Fazit lässt sich für die „Historische Genese“ der Kommission ziehen?
In Anlehnung an diese verkürzend mit „Wie?“, „Warum?“ und „Mit welchen Konsequenzen?“ zu fassenden Fragen stellt sich der Aufbau der Arbeit folgendermaßen dar:
Das erste, auf die Einleitung folgende Kapitel wendet sich den als Vorläufer der heutigen Kommission zu deutenden Exekutivorganen der Europäischen Gemeinschaften zu, wobei zum einen die in der ab 1952 bestehenden Hohen Behörde der EGKS zu verwirklichen gesuchte originäre Konzeption Jean Monnets, zum anderen die Transformation dieser ursprünglichen Konzeption in der– maßgeblich von ihrem Präsidenten Walter Hallstein geprägten– Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in den Blick genommen werden soll.
Das zweite Kapitel wendet sich sodann der seit 1967 bestehenden gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu(seit 1992: Europäische Kommission), dies gegliedert in fünf– gleichsam als Zäsuren in der historischen Entwicklung verstandene– Zeitabschnitte: Zunächst gilt es, die durch anhaltende Schwäche der Kommission gekennzeichnete „Post-Hallstein-Ära“ zwischen 1967 und 1977 zu beleuchten und die Gründe für diese Marginalisierung herauszuarbeiten, ehe die „Wiederbelebung“ der Kommission unter Roy Jenkins und Gaston Thorn Thematisierung findet. Daran anschließend rückt die „Kommission unter Jacques Delors(1985-1995)“– bestimmt von der Ausgestaltung der Gemeinschaft zur Union– in den Mittelpunkt des Interesses, bevor die von einer Konsolidierung des Status quo dominierte Präsidentschaft von Jacques Santer in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre skizziert wird. Letztlich verdient die(noch) amtierende Kommission unter Romano Prodi Aufmerksamkeit, deren politische Rolle im Vergleich mit ihren Vorgängern zu bestimmen ist.
Aufbauend auf diese beiden ersten Kapitel folgt anschließend der Versuch einer kritischen Wertung der historischen Entwicklung der Kommission im Gesamten, wobei auf Kontinuitäten beziehungsweise Diskontinuitäten im zeitlichen Verlauf ebenso eingegangen werden soll wie auf die Frage nach der Verortung dieser Institution im Spannungsfeld zwischen „Megatechnokratie“ und „verantwortlicher Regierung“.
Aufgabe des Resümees ist es letztlich, unter Zusammenfassung der Forschungsergebnisse die eingangs formulierten Hauptfragestellungen in kohärenter Form zu beantworten und einen Ausblick zu eröffnen, der die in der Arbeit behandelte Thematik in einen breiteren Kontext stellt. Beschlossen werden die Ausführungen durch ein Verzeichnis der verwendeten Quellen und Sekundärliteratur sowie einen tabellarisch gehaltenen Anhang mit den wichtigsten Eckdaten zur Entwicklung der Europäischen Union seit 1950.
Ergänzt durch– in diversen Quellensammlungen editierte(vgl. Siegler 1968; Harryvan/van der Harst 1997; Salmon/Nicoll 1997) beziehungsweise online über das Portal der Union abrufbare(http://europa.eu.int/index_de.htm)– Dokumente zur Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft seit den 1940er und 1950er Jahren einerseits, durch Zeugnisse politischer Akteure andererseits(vgl. u.a. Monnet 1962; Monnet 1988), dient primär Sekundärliteratur als Grundlage für diese Abhandlung. Eingedenk des Umfanges der behandelten Thematik und der überaus großen Anzahl der zur Verfügung stehenden Werke erweist sich ein selektiver Zugang unumgänglich, wobei für die dahin getroffene Auswahl neben zeitlicher Aktualität nicht zuletzt auch persönliche– immer bedingt subjektive– Einschätzungen über die jeweilige wissenschaftliche Relevanz verantwortlich zeichnen.[3]
Von den zu Rate gezogenen Schriften sind zuvorderst diverse Überblickswerke zum europäischen Integrationsprozess seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sowie zur Entwicklung und zum Politischen System der Europäischen Union zu nennen(vgl. Teske 1988; Dinan 1994; Röttinger/Weyringer 1996; Horn/Baur/Stern 1998; Woyke 1998; Cram/Dinan/Nugent 1999; Nugent 1999; Pond 1999; Breuss/Fink/Griller 2000; Sidkanski 2000; Bache/George 2001; fokussiert auf die Anfänge der europäischen Einigungspolitik Lipgens 1977; Schwabe 1988; Kipping 1996), die jeweils auch mehr oder minder umfänglich Werdung und Veränderung der Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften beziehungsweise der Europäischen Union behandeln. Einen spezifischen und durchaus zielführenden Zugang wählt Romain Kirt(2001), der die Entwicklung der Europäischen Union über die Beleuchtung ihrer Krisen– die immer auch in enger Verbindung mit der Kommission standen– nachzuzeichnen trachtet. Mit großem Gewinn zu lesen sind nicht zuletzt die Arbeiten At the heart of the Union sowie The European Commission von Neill Nugent(1997 bzw. 2001), die in gleichermaßen sachkundiger wie überzeugender Manier das Gesamtphänomen „Kommission“ zu fassen verstehen.
Neben diesen Abhandlungen übergreifender Art verdienen insbesondere Werke zu einzelnen Kommissionspräsidenten und ihrer Amtszeit Erwähnung, die eine umfassendere und tiefer greifende Auseinandersetzung mit bestimmten Abschnitten der historischen Entwicklung der Kommission erlauben. Dies gilt vor allem mit Blick auf Jean Monnet(vgl. Brinkley/Hackett 1991; Duchêne 1994), Walter Hallstein(Loth; Wallace; Wessels 1995) und Jacques Delors(vgl. Ross 1995; Endo 1999; Drake 2000).
Flankierend hierzu lassen sich letztlich auch noch diverse Schriften zu spezifischeren Fragen heranziehen, so zur sogenannten „Monnet-Methode“ und ihrer Relevanz bis in die heutige Zeit(vgl. Wessels 2000), zu den Auswirkungen des „Cassis-de-Dijon-Urteils“ für die Ausweitung des europäischen Binnenmarktes(vgl. Alter/Meunier-Aitsahalia 1994) oder den Rückwirkungen des European Round Table of Industrialists auf die Kommission für die Ausgestaltung einer Europäischen Union im Jahre 1992(vgl. Green Cowles 1995).[4]
So wenig Klage damit insgesamt über eine fehlende Quellen- und Literaturbasis zu führen ist, diese ganz im Gegenteil als sehr reichhaltig qualifiziert werden kann, so deutliche Abstriche sind doch in Hinblick auf die wissenschaftliche Durchdringung der Thematik zu machen. Doch selbst wenn es im Rahmen vorliegender Arbeit unmöglich sein mag, eine vollständige Analyse der historischen Entwicklung der Kommission zu bieten, wohl noch nicht einmal, einen alle wesentlichen Aspekte in Betracht nehmenden, gleichgewichtigen Überblick zu verschaffen, so kann die Intention doch folgende sein: In zumindest schlaglichtartiger Manier Strukturen und Prozesse dieser Genese herauszuschälen, darüber zu grundsätzlichen und generalisierenden Aussagen zu gelangen und letztlich selbst über solch bruchstückhaft anmutende Wege zu einer sachangemessenen und kritisch-würdigenden Darstellung zu finden.
2. Die Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften
2.1. Jean Monnet und die „Hohe Behörde“ der EGKS
Bedingt durch die traumatischen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und die Notwendigkeit zur Reintegration Deutschlands einerseits, den immer schärfere Formen annehmenden „Kalten Krieg“ und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Europa andererseits(vgl. Fontaine 2000, 10f.),[5] kam es im Jahre 1950 mit der Erklärung des damaligen Außenministers Robert Schuman(der sogenannten „Schuman-Deklaration“) vom 9. Mai zu einem entschiedenen Vorstoß der französischen Regierung, die den Grundstein für den europäischen Integrationsprozess legte. In dieser Erklärung, die in ihrer konkreten Form vor allem auf das Wirken von Jean Monnet zurückging,[6] der sich bereits im Ersten Weltkrieg als Organisator für die gemeinsame Versorgungsstruktur der alliierten Truppen, später als stellvertretender Generalsekretär des Völkerbundes, Bankier in den Vereinigten Staaten, Osteuropa und China sowie als persönlicher Berater des amerikanischen Präsidenten hervorgetan hatte(vgl. Fontaine 1988, 11-17),[7] wurde gleichsam auch die Hauptstoßrichtung dieses politischen Einigungswerkes vorgegeben:
„Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen. Die Vereinigung der europäischen Nationen erfordert, dass der Jahrhunderte alte Gegensatz zwischen Frankreich und Deutschland ausgelöscht wird. Das begonnene Werk muss in erster Linie Deutschland und Frankreich erfassen. Zu diesem Zweck schlägt die französische Regierung vor, in einem begrenzten, doch entscheidenden Punkt sofort zur Tat zu schreiten.“(In: Fontaine 2000, 36f.; Zitat S.36)
Dieser entscheidende Punkt sollte die Kohle- und Stahlproduktion der beiden Länder sein, die „einer gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen“ sei, „einer Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen steht“(ebd.)– potentieller Garant für die Etablierung einer dauerhaften Friedens- und Wohlstandsordnung in Europa. In Reaktion auf diese Initiative kam es schließlich am 18. April 1951 zur Gründung der ersten supranationalen Einrichtung Europas in Gestalt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
In Hinblick auf den Charakter und das Ziel der EGKS im Allgemeinen und ihres Exekutivorgans in Gestalt der Hohen Behörde(Sitz: Luxemburg) im Besonderen, zu deren erstem Präsidenten er im August 1952 avancierte,[8] hatte Jean Monnet klare Vorstellungen, die sich aus rückschauender Perspektive durchaus als kohärente Gesamt-Konzeption deuten lassen und in mehreren wesentlichen Punkte zu fassen sind(vgl. Wessels 2000; Mazey 1992, 40f.):[9]
Bewusst sollte die EGKS als supranationale Einrichtung Ausgestaltung finden und ihrer Hohen Behörde weitgehende Machtressourcen im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie zugestanden werden, ohne hierbei einer institutionellen Kontrolle seitens der Regierungen der Mitgliedsstaaten unterworfen zu sein. In organisatorischer Hinsicht war die Hohe Behörde als kleine, innovative und entwicklungsoffene (Eliten-)Einrichtung mit nicht-hierarchischen und informellen Strukturen gedacht, während Routineprozeduren und Detailarbeit bei den Mitgliedsstaaten verbleiben sollten, dies mit der Begründung: „Einige hundert europäische Beamte würden ausreichen, um tausende von nationalen Experten in Gang zu bringen und den Aufgaben des Vertrages die mächtigen Maschinerien der Unternehmungen und der Staaten dienstbar zu machen.“(Monnet 1988, 472) Gerade diese Vorstellung eines technokratischen Elitenkollegiums bedingte auch, dass der Frage nach direktdemokratischer Fundierung der Hohen Behörde von Monnet keine große Bedeutung beigemessen wurde, zumal „indirekte“ Legitimation aus den gewählten Regierungen der Mitgliedsstaaten erwachsen und eine Kontrollfunktion durch den neu ins Leben gerufenen Ministerrat wahrgenommen werden könne.
Die Notwendigkeit zu politischen Kompromissen und die Eigendynamik der realen Entwicklung relativierten indes alsbald die idealtypischen Vorstellungen Jean Monnets, dies in mehrfacher Hinsicht: So wurde mit der– maßgeblich auf Druck der Beneluxstaaten erfolgten– Etablierung einer Gemeinsamen Versammlung als Keimzelle des späteren Europäischen Parlamentes, insbesondere aber der Gründung des Rates, Unabhängigkeit und Macht der Hohen Behörde nicht nur in hohem Maße relativiert, sondern vermochte sich auch die Idee eines von nationalen Gesichtspunkten unabhängigen Bestellungsverfahrens nicht durchzusetzen und wurde stattdessen jedem Mitgliedsstaat das Recht zur Entsendung zumindest eines Vertreters zugestanden.[10]
Darüber hinaus kam es eingedenk des umfassenden Charakters der zu bewältigenden Aufgaben zu einer kontinuierlichen Vergrößerung der Hohen Behörde, was seinerseits bürokratischeren und hierarchischeren Organisationsformen Vorschub leistete, die sich an das französische administrative System anlehnten(vgl. Mazey 1992, 43). Im Rahmen dessen erfolgte– befördert durch die Einführung informeller nationaler Quoten, die das Ideal einer „Behörde der Besten“ unterminierten– die Formalisierung und Standardisierung von Rekrutierungsprozeduren und differenzierte sich die Hohe Behörde mehr und mehr in „Kollegium“ und „Beamtenschaft“ aus.
Sucht man eine zusammenfassende Bilanz der 15-jährigen Tätigkeit der Hohen Behörde zwischen 1952 und 1967 zu ziehen, so fällt diese uneinheitlich aus(vgl. Dinan 1994, 24-28; Nugent 1999, 36-40; Nugent 2001, 23f.; Bache/George 2001, 80-82).
Einerseits ist ihr zugute zu halten, dass sie im Rahmen ihrer sektoralen Kompetenz– gerade in den ersten Jahren– einen aktiven Beitrag zur Beseitigung von Wirtschaftsschranken und darüber zur Stärkung von Produktion wie Handel auf europäischer Ebene beigetragen hat. Auch vermochte sie maßgeblich an der Begründung eines „Europabewusstseins“ mitzuwirken,[11] das als Grundlage für eine Intensivierung der Kooperation und eine Ausweitung des Integrationsprozesses in politischer Hinsicht dienen konnte, denn: „It[gemeint ist die EGKS; A.d.V.] proved decisive in persuading businessman, civil servants, politicians and trade unionists that such an approach could work and that the economic and political advantages of unity over division were immense. Once they were convinced, they were ready to take further steps forward.“(Monnet 1962, 208)
Andererseits aber vermochte sich die Hohe Behörde nicht als jene dynamische und mächtige supranationale Organisation zu etablieren, als die sie Monnet vorgesehen hatte. Der primäre Grund hierfür ist im erklärten Widerstand der Mitgliedsstaaten zu sehen, weitergehende Souveränitätsabgaben an eine supranationale Ebene vorbehaltlos zu tolerieren, gerade in jenen Fällen, wo wichtige nationale Interessen berührt schienen.[12] Dies führte denn auch dazu, dass sich die Hohe Behörde genötigt sah, auf dem Wege dauernder Konsultationen den Wünschen des Rates weitgehend entgegenzukommen, um potentiellen Konflikten von vornherein aus dem Wege zu gehen. Ungeachtet dessen blieben die Interessensdivergenzen zwischen nationaler und supranationaler Ebene– wie sie bestimmend für die gesamte Entwicklung der Europäischen Union werden sollten– bestehen und gipfelten 1959 in der Ablehnung eines Vorstoßes der Hohen Behörde zur Bewältigung einer Krise in der Kohleindustrie. Dieses Ereignis läutete einen wachsenden Prestige- und Einflussverlust der Hohen Behörde ein, der die Spielräume für aktives politisches Gestalten stark einengte und einherging mit dem Bedeutungsgewinn der 1958 ins Leben gerufenen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unter ihrem Präsidenten Walter Hallstein, derer es sich im Folgenden zuzuwenden gilt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.2. Die EWG-Kommission(1958-1967)– die Ära Hallstein
Im Gefolge der Unterzeichnung der Römischen Verträge(März 1957), die neben der bestehenden „Montanunion“(EGKS) die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) begründeten, kam es zu bedeutsamen institutionellen Veränderungen, indem für jede der beiden neu ins Leben gerufenen Gemeinschaften eigenständige Exekutivorgane in Gestalt von „Kommissionen“ ins Leben gerufen wurden, die dem Vorbild der Hohen Behörde folgten(zur speziellen Organstruktur der „Europäischen Gemeinschaften“ zwischen 1958 und 1967 vgl. nebenstehende Grafik).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In ihrem machtpolitischen Gewicht nahm indes alsbald die EWG-Kommission eine Vorreiterrolle ein, was zum einen auf den im Gegensatz zur EGKS und zur EAG weitaus breiteren Kompetenzbereich, zum anderen aber auch auf den energischen Führungsstil ihres ersten– aus Deutschland stammenden– Präsidenten Walter Hallstein zurückzuführen war, der die Kommission zu einer mächtigen politischen Institution auszubauen verstand(vgl. Narjes 1995).
Gerade das Scheitern der Etablierung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) im Jahre 1954(vgl. hierzu Bache/George 2001, 67-78) hatten Hallstein in seiner Überzeugung bestärkt, dass der Bereich der Wirtschaft nicht derjenige war, der die größte Gewähr für ein europäisches Wiedererstarken gab, sondern in dem die europäischen Staaten auch am ehesten bereit waren, Souveränitätsrechte abzugeben(vgl. Bärenbrinker 1995, 109f.). Dementsprechend– ohne die Notwendigkeit auch (außen)politischen Engagements gänzlich zu vernachlässigen–[13] sollte sich die EWG-Kommission primär auf ihren durch den Gründungsvertrag abgesteckten wirtschaftlichen Kernkompetenzbereich konzentrieren, „proposing legislative measures(an exclusive right), overseeing the implementation of EEC policies and laws, and representing the Community in trade negotiations with third parties“(Nugent 2001, 26).
Tatsächlich vermochte die– von Hallstein auf die Prinzipien von „Einheit“ und „Idealismus“ eingeschworene– EWG-Kommission auf diesem Wege zum führenden Instrument des Integrationsprozesses zu avancieren, was dadurch erleichtert wurde, dass ihre materiellen wie personellen Ressourcen Ausweitung fanden und eine strikte Organisationsstruktur etabliert wurde. Während die Anzahl von Kommissaren dem Vorbild der Hohen Behörde entsprechend bei neun blieb, kam es mit der Etablierung von Generaldirektionen (GD) und eines Generalsekretariats zu zukunftsweisenden und die Arbeit stärker strukturierenden Festlegungen, die gleichsam den eingeläuteten Bürokratisierungsprozess verfestigten.
Die Konsolidierung der organisatorischen Basis der Kommission– begleitet von Regelwerken, die in modifizierter Form viele der klassischen Organisationsprinzipien nationalstaatlicher Verwaltungen wie das Wettbewerbssystem inkorporierten– lässt sich denn auch als einer der bedeutendsten Erfolge der EWG-Kommission unter Walter Hallstein werten, der die europäische „Aufbauarbeit“ in hohem Maße erleichtern konnte.
Ihrem dem Leitmotiv eines „Building of Europe“ verpflichteten Selbstverständnis als „Motor der europäischen Integration“ vermochte die Kommission gerade in den frühen Jahren ihres Bestehens gerecht zu werden, in denen es ihr gelang, in wirtschaftspolitischen Belangen entscheidende Fortschritte zu erzielen und unter anderem die Etablierung gemeinsamer Außenzölle– unter Aufhebung der Binnenzölle– sowie die Gemeinsame Agrarpolitik auf den Weg zu bringen(vgl. Nugent 2001, 30; Bache/George 2001, 88-90).
Dessen ungeachtet musste sich auch die EWG-Kommission ihres teilweise nur beschränkten Handlungsspielraumes bewusst werden, und so konnte sie in bestimmten Politikfeldern– darunter Transport und Energie– aufgrund der geringen Kooperationsbereitschaft der Mitgliedsstaaten von Anbeginn an nur geringe Erfolge zu verbuchen. Insbesondere aber der dramatische Situationswandel Mitte der 1960er Jahre mit dem Beginn der von Charles de Gaulle forcierten französischen Blockadepolitik in den Gemeinschaftsinstitutionen, bekannt als „Politik des leeren Stuhles“, zeigte der Kommission unter Walter Hallstein in besonderer Deutlichkeit ihre Grenzen auf(vgl. Loth 1995; Götz 1995; Timmermann 2001).
Wiewohl letztlich im Januar 1966 Frankreich wieder zur Mitarbeit bewogen werden konnte und die Krise damit offiziell als beigelegt anzusehen war, bedeutete die „empty chair crisis“ doch eine herbe und unverkennbare Niederlage der um Ausweitung ihrer Machfülle bemühten Kommission, wie sie die Festlegungen des „Luxemburger Kompromisses“ sinnfällig zum Ausdruck brachten: Nicht nur verwarf man dort vorerst die Vorschläge der Kommission über eine Änderung der Gemeinschaftsfinanzierung, auch wurde– entgegen den erklärten Vorstellungen der Kommission– die Beibehaltung des Einstimmigkeitszwanges im Rat für den Falle der Tangierung vitaler Interessen der Mitgliedsstaaten beibehalten und eine Reihe von Restriktionen und Bestimmungen in Hinblick auf die Kommission festgelegt(vgl. Timmermann 2001, 117f.), darunter die Verpflichtung, im Falle der Entwicklung wichtiger Initiativen enger mit dem Rat zusammenzuarbeiten.
[...]
[1] Zum Europabegriff und zur Problematik einer „europäischen Identität“ vgl. Weidenfeld 1985, Delanty 1995, Smith 1992 und Pfetsch 1998. Letzterer verweist im Rahmen dessen auf die enge Verbindung zwischen „Legitimitätsglauben“ der Bürger und „positive Leistungsbilanz“ der Regierenden: „Politisch manifestiert sich somit die europäische Identität in der Unterstützung durch die Europäer(Legitimität) und ist abzulesen an den Erfolgen der europäischen Politik.“(Ebd., 9)
[2] Unter „interner Dimension“ sollen hierbei Veränderungen in Organisation, Arbeitsweise u.ä.m. der Kommission, unter „externer Dimension“ demgegenüber die Bedeutung der Kommission für den Integrationsprozess, ihre Rolle im Institutionengefüge der Union usw. verstanden werden.
[3] Festzuhalten bleibt allerdings– und dies scheint bemerkenswert–, dass bei aller Reichhaltigkeit des zum Themenkreis „Europäische Union“ grundsätzlich zur Verfügung stehenden Forschungsoutputs ein Mangel an Arbeiten besteht, die die historische Entwicklung der Kommission explizit aufgreifen.
[4] Für sonstige, nicht explizit in der Einleitung genannte Literatur und Quellen sei auf den Anmerkungsapparat beziehungsweise auf die Bibliographie verwiesen.
[5] Zu den Ursprüngen der europäischen Einigung und der Schuman-Deklaration im Detail vgl. Lipgens 1977, Schwabe 1988 sowie Kipping 1996.
[6] Zum ausschlaggebenden Moment für diese Initiative hält Monnet in seinen Erinnerungen fest: „Der Zustand Europas kam zu der Gefahr hinzu, in der sich die erneut bedrohte Welt befand: Der kalte Krieg machte das Klima für Hunderte von Millionen Menschen unerträglich. Die Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland konnten nicht länger in allgemeinen Begriffen und auch nicht mit der Neigung zum Fatalismus behandelt werden. Ich war überzeugt, daß der Augenblick zum Handeln gekommen sei.“(Monnet 1988, 366)
[7] Ausführlicher zur Biographie Jean Monnets vor 1950 fassen sich der entsprechende Abschnitt in Duchêne 1994 und die Aufsätze von F. Fontaine, R.R. Nathan, I. Wall und R. Mayne in Brinkley/Hackett 1991.
[8] Er verblieb in dieser Position allerdings nur von August 1952, als die Hohe Behörde ihre Tätigkeit aufnahm, bis Juni 1955. Abgelöst wurde er in Folge durch den früheren französischen Ministerpräsidenten René Mayer.
[9] Wessels(2000) rekonstruiert in seiner Arbeit die von ihm als „Monnet-Methode“ titulierte Konzeption Jean Monnets in achtfacher Hinsicht: 1)„Konkrete Solidarität der Tat“; 2)(Begrenzte) Übertragung von realen Kompetenzen auf die supranationale Ebene; 3)Etappenweises Fortschreiten auf dem Weg zu einer noch wenig ausgeprägten finalité; 4)Ökonomische Instrumente als wesentliche Mittel der europäischen Integration; 5)Koppelung von Politikfeldern und institutioneller Gestaltung; 6)Im Konsens getroffene Eliten-Entscheidungen; 7)Grundentscheidung für die europäische Föderation als Friedensgemeinschaft; 8)Der französisch-deutsche Kern als Nukleus der Einigungspolitik.
[10] Insgesamt sollte das Kollegium der Hohen Behörde aus neun Vertretern bestehen, wobei Deutschland und Frankreich jeweils zwei, Belgien, die Niederlanden, Luxemburg und Italien einen stellten, während das neunte Mitglied von den acht übrigen gewählt wurde. Diese von nationalen Gesichtspunkten geprägte Beschickung der Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften blieb bis heute von überaus großer Bedeutung, wie die jüngsten Diskussionen um eine– durch die Erweiterung der Union 2004 belebte– Reform der Kommission verdeutlichen.
[11] Die Hohe Behörde habe, so betont Urwin(1995, 55), „a European ambience and presence“ voranzubringen geholfen.
[12] „Governments had conflicting interests, and they had no intention of giving the High Authority carte blanche. In the Council they were keen to defend their national interests and regularly dismissed High Authority proposals whenever those interests were under threat.”(Spierenburg/Poidevin 1994, 649f.)
[13] Vgl. hierzu etwa die Äußerungen Hallsteins in einer Rede vom 20. März 1958 zu den Außenbeziehungen der neuen Gemeinschaft, wo er unter anderem betonte: „Auch Europa aber lebt nicht für sich, und so stellen sich auch für uns Probleme unseres unmittelbaren Verhältnisses zu nichteuropäischen Staaten.“(Hallstein 1958, 9)
- Citar trabajo
- Markus Josef Prutsch (Autor), 2004, Historische Entwicklung der Kommission. Zwischen Kontinuität und Wandel, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35841
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