Diese Arbeit widmet sich folgender Forschungsfrage: Unter welchen (Zulassungs-)Bedingungen muss das Herrenmahl mit Kindern gefeiert werden?
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Zulassungsbedingungen von Kindern zum Herrenmahl. Dabei wird ein Bereich des christlichen Glaubens thematisiert, der – nach reformatorischem Verständnis – die Grundlage des christlichen Glaubens berührt, da im Herrenmahl Gott selbst an den Menschen handelt. Aus dieser Perspektive ist die Mahlfeier und ihre Gestaltung ein Identitätsmerkmal von Kirche.
In vielen Kirchengemeinden werden derzeit getaufte Kinder nicht zum gemeinsamen Abendmahl eingeladen. Das ist, insbesondere unter der Bedeutung der Taufe, nicht vertretbar. Als Gründe werden oftmals geschichtlich oder biblisch (besonders 1.Kor 11) gewachsene Argumente genannt. Die in dieser Arbeit dargelegten Handreichungen der Gliedkirchen der EKD befassen sich ebenfalls mit diesen Argumenten, dabei widerlegen oder bestätigen sie diese. Durch eine Kategorisierung der Handreichungen, sowie eine geschichtliche und biblische Stellungnahme der Autorin wird die Notwendigkeit der gemeinsamen Abendmahlsfeier von Jung bis Alt aufgezeigt. Nur durch eine gemeinsame Feier zeugen wir von dem was wir predigen und sein wollen.
Die Arbeit enthält ebenfalls Impulse zur Einführung einer gemeinsamen Abendmahlsfeier in einer Kirchengemeinde. Dabei liegt der Fokus primär auf der Vorbereitung der Erwachsenen, als das der Kinder. Durch das gemeinsame Mahl kann das Gemeindeleben und erleben einen neuen und vielleicht auch wichtigen Impuls bekommen.
1. Einleitung.
2. Das Herrenmahl mit Kindern aus historisch-systematischer Perspektive.
2.1 Die Alte Kirche (bis 600)
2.1.1 Von Jesu Mahlzeiten zum religiösen Kult (bis 300)
2.1.2 Vom religiösen Kult zum vergeistigten Ritus (300-600)
2.2 Das Mittelalter (600-1500)
2.2.1 Von der Feier zum kultischen Opfer (600-900)
2.2.2 Vom kultischen Opfer zum Schauspiel (900-1200)
2.2.3 Zelebration anstatt Kommunion (1200-1500)
2.3 Ab Reformationszeit (1500-1977)
2.3.1 Rückkehrversuche zum Herrenmahl (1500-1800)
2.3.2 Herrenmahl im Auf-Bruch (1800-1977)
2.4 Ertrag und Ausblick.
3. 3. Das Herrenmahl mit Kindern in der EKD..
3.1 Stellungnahmen der Gliedkirchen eine Dokumentenanalyse.
3.1.1 Die Rahmenbedingungen in tabellarischer Übersicht
3.1.2 Auswertung des Datenmaterials.
3.1.3 Aktualität der Beschlussfassungen.
3.2 Die gefordertern Zulassungsbedingungen.
3.2.1 Taufe.
3.2.2 Alter.
3.2.3 Vorbereitung.
3.3 Die Vorbehalte gegenüber einer Mahlgemeinschaft
3.3.1 Die Vorbehalte in den Dokumenten.
3.3.2 Der Vorbehalt der „würdigen Teilnahme“.
3.3.3 Kurzexegese zu 1Kor. 11,27-29.
3.4 Ertrag und Ausblick.
4. Das Herrenmahl mit Kindern Praktisch – notwendige Bedingungen.
4.1 Erkenntnisse der obigen historischen und empirischen Analysen.
4.1.1 Bedingungen aus der historisch-systematischen Perspektive.
4.1.2 Bedingungen aus der empirischen Analyse der Dokumente.
4.2 Die Vorbereitung der Gemeinde zur Mahlgemeinschaft mit Kindern.
4.2.1 Konzept zur Einführung einer Mahlgemeinschaft mit Kindern.
4.2.2 Erforderliche Bedingungen zur Einführung – im Kontext Gemeinde.
4.3 Die Vorbereitung von Eltern und Kinder zur Mahlgemeinschaft
4.3.1 Vorbereitung Eltern in Familien.
4.3.2 Vorbereitung von Kindern.
4.4 Ertrag.
5. Ausblick und Fazit
6. Literaturverzeichnis.
7. Anhang.
1. Einleitung
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Zulassungsbedingungen von Kindern zum Herrenmahl. Dabei wird ein Bereich des christlichen Glaubens thematisiert, der –nach reformatorischem Verständnis – die Grundlagen des christlichen Glaubens berührt, da im Herrenmahl Gott selbst an den Menschen handelt.[i] Aus dieser Perspektive ist die Mahlfeier und ihre Gestaltung ein Identitätsmerkmal von Kirche.
Da sich an der Mahlfeier das Wesen von Kirche zeigt, ist es nicht verwunderlich, dass sich auch heute noch Gliedkirchen um Beschlüsse bemühen, und Kirchengemeinden um die Einführung einer Mahlgemeinschaft mit Kindern ringen.
Die überwiegende Praxis der christlichen Kirchen weltweit beinhaltet die bedingungslose Mahlgemeinschaft mit Kindern, insbesondere in diesem Kontext stellt die Zulassungspraxis der deutschen protestantischen Kirchen eine Minderheit dar und weist darauf hin, dass die Motive und Begründungen hinter den Zulassungsbedingungen durchaus diskutabel sind. [ii]
Die obigen Argumente unterstreichen die Notwendigkeit, das Herrenmahl zu thematisieren und die aktuelle Mahlpraxis mit ihren Zulassungsbedingungen zu reflektieren.
Aus diesem Grund widmet sich diese Arbeit folgender Forschungsfrage:
Unter welchen (Zulassungs-)Bedingungen muss das Herrenmahl mit Kindern gefeiert werden? Diese Frage beinhaltet zwei Perspektiven. Die erste bezieht sich auf die Zulassungsbedingungen, die Kinder erfüllen müssen, um Teil der Mahlgemeinschaft zu werden. Die zweite Perspektive fragt nach den Rahmenbedingungen, die eine Herrenmahlsfeier mit Kindern grundsätzlich ermöglichen.
Dabei wird die Forschungsfrage aus drei Dimensionen betrachtet:
Beginnend mit der geschichtlichen Entwicklung des Herrenmahls (Kap. 2) werden die Ursprünge und prägenden Einflüsse auf die Mahlpraxis sowie das Mahlverständnis von Jesu erster Mahlfeier bis zur Stellungnahme der Zulassung von Kindern zum Herrenmahl 1977 dargelegt.
Im 3. Kapitel werden die Stellungnahmen der Gliedkirchen der EKD aufgrund der Methode der Dokumentenanalyse nach Mayring zu den Kriterien der Zulassungsbedingungen und Vorbehalte gegenüber einer Mahlgemeinschaft mit Kindern untersucht. Dabei werden die Motive hinter den Bedingungen aufgrund von historischen und biblischen Kriterien analysiert.
Das abschließende Kapitel 4 enthält eine Konzeptionsanalyse, aufgrund derer Bedingungen erarbeitet werden, die eine Mahlgemeinschaft mit Kindern ermöglichen. Hierbei liegt der Fokus nicht auf den Kindern, sondern auf dem Umfeld, welches die Kinder zum Herrenmahl hinführt: die Eltern und die Gemeinde.
Die Methode der Dokumentenanalyse ist für die vorliegenden Stellungnahmen der Gliedkirchen dahingehend hilfreich, insofern es um eine inhaltliche Aufschlüsselung und Strukturierung von Aussagen geht. Um die für die Forschungsfrage notwendigen Informationen und Aspekte herauszufiltern, zu erfassen und strukturiert darzustellen, wurde in Kapitel 3 diese Methode angewandt. [iii]
In dieser Masterarbeit wird die Bezeichnung des „Herrenmahls“ verwendet, da er zum einen eine konfessionelle Ungebundenheit beinhaltet, und zum anderen den ausschlaggebenden Aspekt des christlichen Mahls betont – ein von Christus her bestimmtes und von der „Verbindung mit ihm geprägtes Mahl“. [iv] Mit dieser Bezeichnung wird jedoch keine Vorentscheidung über Bedeutungen des Mahles oder einer bestimmten Teilnehmerschaft (bspw. „nur Herren“) impliziert (siehe auch Kap. 2.1.1). [v]
Des Weiteren beinhaltet die Bezeichnung des „Kindes“ in dieser Arbeit jene Gemeindeglieder, die noch nicht das Alter der Konfirmandenzeit erreicht haben (0 bis 13 Jahren). Da in der Mehrzahl der Kirchengemeinden stets die Konfirmation den Zugang zur Mahlgemeinschaft begründet, wird in dieser Arbeit insbesondere auf die Zulassung jener Teilnehmenden geschaut, die diese Bedingung (noch) nicht erfüllen.
2. Das Herrenmahl mit Kindern aus historisch-systematischer Perspektive
Die Forschungsfrage dieser Arbeit soll im Folgenden zunächst durch eine historisch-systematische Analyse erfolgen. Dabei wird die Entwicklung beginnend mit der Mahlgemeinschaft bei Jesu Mahlfeiern bis 1977 – der Stellungnahmen der VELKD und Arnoldshainer Konferenz – Beachtung finden. Der Fokus liegt dabei auf den sich im Laufe dieser Zeitspanne durch prägende Entwicklungen und biblisch-theologische Interpretationen herauskristallisierten Teilnahmebedingungen zum Herrenmahl
Diese Analyse ist notwendig, um herauszuarbeiten, ob und unter welchen Bedingungen Kinder in der Geschichte am Herrenmahl teilhaben durften und welche Motive die Zulassungsbedingungen begünstigten.
Dabei werden die Zeiträume in drei Epochen zusammengefasst, um eine gebündelte und konzentrierte Darstellung sowie Analyse zu ermöglichen.
Die Geschichte des Abendmahls ist umfassend und vielschichtig, aus diesem Grund wird nur auf bestimmte und für die Forschungsfrage relevante Ereignisse und Entwicklungen Bezug genommen.
2.1 Die Alte Kirche (bis 600)
2.1.1 Von Jesu Mahlzeiten zum religiösen Kult (bis 300)
Die folgende Darstellung expliziert die neutestamentliche Interpretation des Herrenmahls. [vi] Dadurch werden die Ursprünge und Grundintentionen der Mahlfeier ersichtlich.
Ort, Teilnehmende und Zulassungsbedingung
In der ersten Zeit des Christentums, in der es noch keine Sakralbauten gab, wurde das Herrenmahl an Orten gefeiert, die ausreichend Platz boten. Privathäuser mit Speiseräumen oder einem Obergeschoss sind ebenso übermittelt (Mk 14,15; Lk 22,12, Apg 10,8), wie Treffen unter freiem Himmel (Mk 6,30-44; Mt 14,13- 21; Lk 9,10-17; Joh 6,1-15). [vii]
Aussagen über Teilnahmebedingungen und den Teilnehmendenkreis lassen sich hingegen nur schwer rekonstruieren: In der frühchristlichen Schrift, der Didache 9,5 wird zum ersten Mal formuliert, dass nur Getaufte am Herrenmahl teilnehmen dürfen. Ob diese Regel auch zuvor schon Anwendung fand, ist nicht eruierbar. Es ist jedoch von einem innergemeindlichen Ritus auszugehen, wenn bspw. 1Kor 14,23-25 von „Gemeindefremden“ spricht. Auch scheinen Frauen und Kinder den Versammlungen beizuwohnen, welches auch für die Mahlgemeinschaft angenommen werden kann. [viii]
Erste Anklänge von möglichen Abgrenzungen im Blick auf das Herrenmahl sind in der Didache 10,6 zu finden, welche besagt: „(...) Ist einer heilig, so soll er kommen; ist er's nicht, kehre er um.“ [ix] Ob diese jedoch tatsächlich, zum Ausschluss von der Mahlgemeinschaft geführt hat, wird nicht berichtet.[x]
Ursprungstext
Jeder der neutestamentlichen Texte (Mk 14,17/Mt 26,20; 1Kor 11,23) setzt eigene Akzente und weist bereits eine liturgische Prägung auf. Dies gibt Grund zur Annahme, dass keiner der Berichte die Urform des Herrenmahls widergibt. [xi] Dennoch kann bei den literarisch vermutlich ältesten Textfassungen Mk und 1Kor 11 ein gemeinsamer Ursprung hinsichtlich der Motive angenommen werden, sodass Hinweise auf eine gewisse Ursprünglichkeit gegeben sind.[xii]
Bezeichnung
Wiewohl es eine Vielzahl an Begriffen für das Herrenmahl gibt (u.a. Herrenmahl (Paulus) und Brotbrechen (Lk/Apg siehe dazu auch Kp.1), so zurückhaltend ist dagegen die frühchristliche Quellenbasis, die Rückschlüsse über den genauen Ablauf, die Form und die Verbreitung des Mahls zulassen. Hinzu kommt, dass neben den „kultbegründenden Texten“ [xiii] (Mk 14,12-25; Mt 26,17-30; Lk 22,7-23; 1Kor 11,23-26) verschiedene Mahlerzählungen mit unklarem Charakter existieren, welche die Forschungslage disparat lassen. [xiv] Erst Paulus bezieht sich im 1. Korintherbrief explizit auf das Mahlgeschehen als „Herrenmahl“, während die Synoptiker das Mahl in Kontext der Passionserzählung stellten und als einzige die Einsetzungsworte überlieferten (1.Kor nimmt diesen Bericht auf).[xv] Deutlich ist jedoch, dass die regelmäßigen Mahlzeiten als „Kern der gottesdienstlichen Zusammenkünfte“[xvi]verstanden werden können und als Ritus in den Gemeinden etabliert waren.
Viele Theologen, unter anderem auch Böttrich, Hahn und Grethlein sehen in der Entstehung der Herrenmahlstradition jedoch keine einlinige Erklärung, sondern verschiedene Wurzeln.[xvii] Dabei können folgende drei urchristliche Wurzeln formuliert werden:
1. Die Mahlgemeinschaften des irdischen Jesus
Jesus aß und trank mit seinen Jüngern, dem Volk, den Sündern (Ausgegrenzten) und seinen (theologischen) Gegnern. Dabei wurde am Brauch des täglichen Brotbrechens festgehalten. Dieser ließ die Teilhabe am endzeitlichen Mahl erahnen und resultierte aus der Botschaft Jesu der anbrechenden Gottesherrschaft.[xviii] Von den Gegnern, als auch den Anhängern Jesu wurde angenommen, dass diese Handlung eine Aufnahme in die Gemeinschaft Jesu darstellte. [xix]
Jesus überschritt in seiner Mahlpraxis religiöse, soziale und kultische Begrenzungen und etablierte eine „grundsätzlich inklusive Mahlpraxis“ [xx] . Dadurch wurden Abgrenzungen aufgehoben und eine ethische Implikation sichtbar.[xxi]
2. Das Abschiedsmahl
Gerne wird in der Diskussion über die Mahlgemeinschaft mit Kindern der Hinweis gegeben, dass das Herrenmahl eine christliche Weiterführung des Passahmahls sei. Diese Vorstellung ist dahingehend von Bedeutung, als das sie die Teilnahme von Kindern am Mahl bestärkt und ihnen sogar eine besondere Stellung (wie bei der Passahfeier) zuweist. [xxii] Diese Argumentation ist sicherlich berechtigt, jedoch verschleiert sie die Tatsache, dass dem Herrenmahl verschiedene Mahlerzählungen im Neuen Testament zu Grunde liegen und demnach diese Vorstellung zumindest in der Gefahr steht, in eine einseitige Interpretation des Herrenmahls zu führen. [xxiii] Ebenso lassen die Einsetzungsberichte keinen solchen Rückschluss zu, auch wenn diesbezüglich Hinweise über die Zeit abgefallen sein könnten. [xxiv] Indem sich Jesus im Herrenmahl als der stellvertretend Sterbende gibt, ermöglicht er durch sein Handeln eine Gemeinschaft mit Gott. [xxv] „Die Teilnahme am Abschiedsmahl bedeutet insofern Partizipation an der Selbsthingabe Jesu Christi und Verheißung der gemeinsamen Mahlgemeinschaft in der Vollendung.“ [xxvi]
Diese Perspektive verstärkt den kirchlichen Charakter des Mahls, da hier das Gedenken an den Tod Jesu im Mittelpunkt steht und damit auch die „besondere Gemeinschaft der Jesus Nachfolgenden“ [xxvii] betont wird. Insofern wurde die Deutung des Herrenmahls als „Abschiedsmahl“ für die urchristliche Gemeinde zum Kristallisationskern. [xxviii]
3. Das Erscheinungsmahl
Im Unterscheid zum Abschiedsmahl wird beim Erscheinungsmahl der Aspekt der Gegenwart des Auferstandenen bei den Mahlfeiern seiner Gemeinde deutlich (Lk 24,28-31. 36-43; Joh 21,12f; Apg 10,41).[xxix]
Es stellte sich ebenfalls heraus, dass die menschlichen Herrschaftsverhältnisse durch die für alle gültige, anbrechende Gottesherrschaft aufgehoben sind. [xxx]
Die neutestamentlichen Texte liefern keine ausgearbeitete Herrenmahlstheologie. Gleichwohl lassen sich unterschiedliche Motive des Herrenmahls ableiten. Die hier nach Böttrich aufgelisteten wichtigsten Motive bilden sich primär aus den Einsetzungsworten und sind auch als Bausteine zu verstehen, von denen mehrere eine theologische Deutung bilden können:[xxxi]
a) Christologisches Motiv - Teilhabe an Christus dem Gekreuzigten und
Auferstandenen
b) Ekklesiologisches Motiv - Gemeinschaft der Christen mit/- untereinander
c) Bundesmotiv - „neue Bund in meinem Blut“
d) Stellvertretungsmotiv - „für euch gegeben/vergossen für viele“
e) Gedächtnismotiv - „zur Erinnerung an mich“
f) Eschatologisches Motiv - „bis der Herr kommt“
g) Heilsmotiv - „zur Vergebung der Sünden“
Je nach Gewichtung der urchristlichen Wurzeln und theologischen Deutungen, verändert sich das Verständnis der Mahlfeier und demnach auch die Praxis, wie in der Folgezeit erkennbar wurde. So ist bspw. unsere heutige Konzentration auf Jesu Abschiedsmahl und der damit zusammenhängenden Sündenvergebung eine Engführung, die die Weite der Deutungsmotive außer Acht lässt und dadurch, wie Grethlein anmerkt, exklusiv wirkt.[xxxii]
In der Didache 9,4 wird beispielsweise die Gemeinschaft durch das Brot-Motiv sehr stark betont (der Kelch findet hier keine Beachtung): Das Brot, zusammengesetzt aus vielen Körnern, wird hier als Gemeinschaft und eschatologische Hoffnung der zukünftigen Gemeinschaft mit Christus gedeutet.[xxxiii]
Des Weiteren sind die Berichte der Mahlgemeinschaft Jesu in einem klaren jüdischen Kontext zu verorten.[xxxiv] Umso mehr stechen daher die Übergehungen Jesu, z.B. der sonst üblichen Reinheitsvorschriften im Kontakt mit anderen und bei den Mahlzeiten, hervor. Aus dieser Perspektive bekam das Herrenmahl einen inklusiven und egalitären Grundcharakter. Auch Paulus versuchte für „von außen Hinzukommende verständlich zu kommunizieren weil sie sonst das Dankgebet („eucharistia“, 1Kor 14,16)“[xxxv] nicht verstünden und damit auch dem Mahlgeschehen nicht teilhabig würden. War das Erinnerungsmahl zu der Zeit mit einem Sättigungsmahl verbunden, so führte Paulus eine Abgrenzung zwischen diesen beiden ein, um beim Herrenmahl keinen Raum für Unterscheidungsmerkmale (bspw. arm/reich) zuzulassen, denn die grundsätzliche Egalität der Glaubenden als Glieder am Leib Christi lag nach Paulinischer Theologie in der Taufe begründet (1Kor 12, 12-27). Durch sie sind alle Glaubenden gleich; ob Jude, Grieche, Sklave, Mann oder Frau (Gal 3,27f). Auch eine altersspezifische Differenzierung lässt sich von den paulinischen Texten nicht ableiten.[xxxvi] Der gemeinschaftsbildende Charakter des Mahles formte sich weiter aus, jedoch führte u.a. die Sorge der Entweihung des Herrenmahls durch Außenstehende vermutlich dazu, Ungetaufte aus der Mahlgemeinschaft auszuschließen (Did 9,5).[xxxvii] Ob Kinder getauft wurden ist historisch weder beleg- noch widerlegbar und daher wissenschaftlich stets diskutiert.[xxxviii] Die Berichte von der Taufe ganzer Häuser (altgr. οικος: alle im Haus Wohnenden etwa in 1Kor 1,16/ Apg 16,15-31,33) könnten diese Tatsache jedoch annehmen lassen. In der „Traditio Apostolica“ (Kirchenordnung von 210-235) wird jedoch ganz selbstverständlich von der Kindertaufe und auch einem anschließendem Herrenmahl berichtet, sodass diese Masterarbeit von einer Mahlgemeinschaft mit Kindern zu dieser Zeit ausgeht. [xxxix]
Der Ausschluss Ungetaufter musste von einer Instanz festgesetzt und durchgeführt werden, welches unabdingbar auch mit Machtfragen zusammenhing. „Von daher war die Entwicklung eines hierarchischen Leitungsamtes eng mit dieser Veränderung der Mahlpraxis verbunden.“[xl]
Justin (†165) erkannte die unvermeidliche Folge, den die „Besonderheit der Speise bei der Eucharistie“[xli] mit sich brachte – klare Kriterien für die Zulassung zum Herrenmahl, sowie die Zustimmung zur kirchlichen Lehre, Befolgung der Weisungen Christi und demnach Übereinstimmung mit dem christlichen Ethos.[xlii]
Einen besonders starken Eingriff bot die „Traditio Apostolica“, welche die Katechumenen von der Mahlgemeinschaft ausschloss (TradAp 27) und zwischen eucharistischem und nicht eucharistischem Mahl unterschied (TradAp 25f). Durch diese Abgrenzungen wurde zwar die Gruppenidentität gesichert, verlor dabei jedoch den ursprünglichen inklusiven Charakter.[xliii]
Ertrag
- Jesu Mahlpraxis hatte einen durchaus inklusiven Charakter und übertrat
die damaligen religiösen, kulturellen und sozialen Grenzen. Dadurch bekam das
Herrenmahl eine egalitären und einladenden Charakter.
- Es gibt keine eindeutige klare Herrenmahlstheologie. Die biblischen
Erzählungen explizieren jedoch verschiedene Motive, die unterschiedliche
theologische Deutungen zulassen. Der Aspekt der Gemeinschaft der Glaubenden
mit Christus und innerhalb der Gemeinde ist verbindend für alle Motive.
- Ist aus den biblischen Berichten über Jesu Mahlpraxis keine
Zulassungsbedingung zum Herrenmahl ersichtlich[xliv], so wurde zur
Identitätssicherung die Taufe bald zu einem Kriterium. Dadurch erhielt das
Herrenmahl einen ersten exkludierenden Charakterzug.
- Es ist anzunehmen, dass von Anfang an auch Kinder an der
Mahlgemeinschaft teilnehmen durften, auch nach der Einführung der Taufe
(sofern Kindertaufe praktiziert wurde), waren Kinder Teil der Gemeinschaft.
2.1.2 Vom religiösen Kult zum vergeistigten Ritus (300-600)
Die politischen Umstände änderten sich für das Christentum im Römischen Reich grundlegend. Kaiser Konstantins (†337) Wirken und die Etablierung des Christentums als Staatsreligion hatten großen Einfluss auf das Verständnis und die Feier des Herrenmahls. Die Versammlungen in den Häusern wurden zunehmend in Kirchengebäude verlegt, somit fand auch die Mahlfeier nicht mehr an ihrem ursprünglichen Ort, in den Häusern der Glaubenden, statt. Der Grund dafür war ein Dekret (ca. 360-370 n. Chr.), welches die häusliche Mahlfeier, die nicht von Bischöfen oder Presbytern abgehalten wurde, verbot.[xlv] Die Anerkennung des christlichen Glaubens als Staatsreligion führte zu einem starken Wachstum der Gemeinden und „zwang zu einem Umbau des Katechumenats und einem Ausbau der Taufunterweisung“. [xlvi] Auch stand die bis dahin angenommene Gleichung „Abendmahlsgemeinschaft ist Kirchengemeinschaft“ auf dem Prüfstand.[xlvii] Die Diskussion über das Verständnis des Herrenmahls gewann zunehmend an Bedeutung, dabei traten biblische Texte in den Hintergrund und Schriften von Bischöfen und Synodenbeschlüsse wurden federführend. Durch die Beschreibung der Konsekration der Abendmahlselemente als „unblutiges Opfer“, hat der mailändische Bischof Ambrosius (†397) die Gottesgabe für die Feiernden „greifbarer“ gemacht. Feier und Sinngestalt des Mahls begannen nun immer weiter auseinander zu treten.[xlviii] Im Bezug auf die Mahlgemeinschaft mit Kindern hat Gregor von Nazian (329-389 n. Chr.) diese sehr begrüßt, indem er Kindern zwar das Verstehen des Mahls absprach, jedoch den Eindruck, den Kinder bei der Mahlfeier bekommen besonders hervorgehoben. An diesem Beispiel wird deutlich, dass das Verstehen nicht als Voraussetzung zur Teilnahme angesehen wurde.[xlix]
Der Kirchenvater Augustin von Hippo (†430) entwickelte eine Zeichentheorie des Sakraments, die den gemeindeaufbauenden Faktor der Mahlfeier betonte und dadurch die Notwendigkeit der tatsächlichen Kommunikation unterstrich.[l] Vor diesem Hintergrund ist auch seine Aussage zur Mahlfeier mit Kindern zu verstehen: „Es sind Kinder, aber sie werden zu Gliedern von ihm [Christus]. Es sind Kinder, aber sie empfangen seine Sakramente. Es sind Kinder, aber sie werden zu seinen Tischgenossen, damit sie das Leben haben“.[li] Aus dieser Aussage wird deutlich, dass Kinder kein besonderes Ansehen genossen, dennoch aber erkannt wurde, dass vor Christus alle gleich sind und auch Kinder, um des Heils Willen in die Mahlgemeinschaft aufgenommen gehören. Dahinter verbirgt sich auch die Verantwortung der Gemeinde, den Kindern Zutritt zum Heil zu gewähren.
Kennzeichnend für diesen Zeitabschnitt ist demnach die Etablierung des Christentums als Staatsreligion im Heiligen Römischen Reich, was auch eine äußere „Steuerungsmacht“ beinhaltet. Die vormals geheimen Gottesdienste und Mahlfeiern wurden nun legitimiert und zu einem festen Ritual. Das bisher grundlegende Verständnis von Gemeinschaft geriet durch diese Entwicklung jedoch in den Hintergrund. Denn der Fokus lag nunmehr auf der „als wundersam empfundenen Elemente“ und konzentrierte sich verstärkt auf den Glaubenden an sich. Durch die kognitive Auseinandersetzung um die Bedeutung des Herrenmahles sind Einschränkungen über die Zulassungen zur Mahlfeier schon erahnbar. Bereits Papst Leo I. sprach vom Ausschluss nicht sittlich handelnder Menschen, wie bspw. „Unzüchtige, Prunkliebende“[lii], etc. Zudem wurde die Hervorhebung von Reinheitsgeboten zu dieser Zeit ebenfalls sichtbar. Die täglichen Eucharistiefeiern ließen den Priester in den Vordergrund treten, während die Teilnahme an der Kommunion schwand und sich weitestgehend auf die drei Hochfeste reduzierte.[liii]
Zusammengefasst lässt sich mit Grethlein konstatieren: „So wurde die insgesamt verkirchlichte Feier der Eucharistie auf der einen Seite vergeistigt. Die leibliche Sättigung wich der symbolischen bzw. metabolischen Handlung. Auf der anderen Seite traten dingliche Vorstellungen in den Vordergrund, besonders durch die zunehmende Dominanz des Diskurses (kultischer) Reinheit.“[liv]
Aus einem inklusiven Gemeinschaftsmahl mit universaler Gottesherrschaft wurde eine Mahlfeier, die sich um das Heil des Einzelnen sorgte.
Ertrag
- Durch die Anerkennung der christlichen Religion änderte sich der
Charakter der christlichen Gemeinde. In der Folge entwickelte sich das
Herrenmahl zum Ritus und es wurden aufgrund der unvermeidlich wachsenden
Gemeinde Unterweisungen bspw. zur Taufe notwendig. Diese Unterweisung war
daher grundlegend, da Gemeindemitglieder hinzutraten, die dem christlichen
Glauben vorher fern waren.
- Kinder wurden zur Mahlgemeinschaft zugelassen. Wenngleich ihnen nicht die
verstandsmäßige Erfassung zugestanden wurde, so betonte man den Eindruck
und die Gleichwertigkeit als Glied am Leib Christi. Die immer stärkere
Gewichtung der kognitiven Erfassung und Durchdringung des Herrenmahls
findet seine Anfänge.
- Durch die Hervorhebung der kultischen Reinheit, finden verstärkt
Ausschlüsse nicht sittlich Handelnder statt, und die Betonung des Einzelnen
beim Mahlgeschehen findet Einzug. Die Frage nach einem würdigen Empfang
wird lauter und begleitet den einzelnen Mahlteilnehmer.
- Die egalitäre Gemeinschaft wird durch das verstärkt hervorgehobene Amt
des Priesters, der den Ritus des Herrenmahls leitet, unterminiert.
2.2 Das Mittelalter (600-1500)
2.2.1 Von der Feier zum kultischen Opfer (600-900)
Die in 2.1.2 herausgearbeiteten Tendenzen verstärkten sich im Mittelalter durch die Entwicklung von der römischen hin zur römisch-fränkischen Liturgie immer mehr. Politisch war die germanische Ethnogenese eine große Wirkmacht und die damit verbundende Völkerwanderung nicht ohne Folgen. Karl der Große (†814) nahm eine Zentralisierung und Systematisierung des Christentums vor, um die Korrektheit liturgischer Vollzüge zu gewährleisten. Die Ergebnisse waren Reglementierungen, die das gottesdienstliche Geschehen und demnach auch das Herrenmahl umfassten. Es begann eine Zeit, in der man um eine rationale Durchdringung des Glaubens bemüht war.[lv]
Der Opfergedanke, welcher sich durch den germanischen Einfluss entwickelte, nahm Einfluss auf die Mahlstheologie. Hier spielte der Aspekt der Leistung- und Gegenleistung eine große Rolle, sodass der paulinische Aspekt des Gnadencharakters an Wirkmacht verlor.[lvi] Die Anzahl der Messopfer stieg und das Konzept der Gemeinschaft musste „den heiligen Worten der Einsetzung, die sühnenden und heilbringenden Elemente konsekrierender Priester“ [lvii], die nun als Mittler zwischen Mensch und Gott standen, weichen. Die Mahlfeier wurde also nicht mehr primär als Feier der im Gedächtnis Jesu geeinten Gemeinde, sondern als kultisches Opfer und Gnadenmittel interpretiert.[lviii] Da der Klerus die Anforderungen an die Mahlgemeinschaft erhöhte, ist es verständlich, dass die tatsächliche Teilnahme an der Kommunion nachließ. Ebenso wuchs der Respekt vor den Mahlelementen derart, dass aufgrund der Sorge die eucharistische Speise mit „befleckten“ Händen zu empfangen, der Priester diese direkt in den Mund legte.[lix] Auch wurde nur noch ungesäuertes Brot verwendet, „wodurch der Opfergang der Gläubigen zu einem Geldopfer “[lx] wird.
Innerhalb von wenigen Jahrhunderten hatte sich das Bild der Mahlfeier zu einer Gabe-Geber-Frömmigkeit verwandelt, die den Gemeinschafts- als auch den Fürsorgeaspekt bspw. für Arme mehr und mehr – wenn nicht gar gänzlich – aus dem Blick verlor.[lxi] Die Vorstellung der Konsekration und/oder der kultischen Reinheit überdeckten die ursprünglichen Bedeutungen, wie Iserlohn verdeutlicht:
„War in der alten Kirche die sonntägliche Kommunion die Regel, dann führten jetzt sowohl Lauheit wie übertriebene Betonung des Mysteriums tremendum zu seltenerem Empfang.“[lxii]
Ertrag
- Der Gemeinschaftscharakter des Herrenmahls wurde überdeckt durch die
Vermittlerposition des Priesters und den vermehrt steigenden Respekt
(„mysterium tremendum“) vor den konsekrierten Mahlelementen. Ebenso stiegen
die Teilnahmebedingungen zur Kommunion stetig an, sodass die sonntägliche
Teilnahme am Mahl der Vergangenheit angehörte.
- Der germanische Opfergedanke wurde in die Herrenmahlstheologie
eingewoben, welches die Praxis eher einem kultischen Opfer denn einer
Herrenmahlsfeier gleich kommen ließ, für die auch Geldopfer eingefordert
wurden.
- Dass im Zuge der kognitiven Durchdringung des Glaubens und der damit
verbundenen Praxis die Frage nach der Mahlgemeinschaft mit Kindern noch
überdacht werden müsste, lässt sich bereits erahnen.
2.2.2 Vom kultischen Opfer zum Schauspiel (900-1200)
„Bis zum Ende des 9. Jahrhunderts hatte sich die christliche Kirche im Westen die kulturelle und politische Dominanz erkämpft.“[lxiii] In den Gemeinden waren die Priester die Vertreter der Macht der Kirche. Die fortwährende Verkirchlichung des Lebens war auch in der Taufpraxis zu erkennen. Es wurde ganz selbstverständlich getauft, wodurch die Taufe an sich an Bedeutung verlor.[lxiv]
Auf wissenschaftlicher Ebene wurden zwei Abendmahlsstreitigkeiten[lxv] , die das immer noch andauernde Ringen um das rechte Verständnis des Herrenmahls verdeutlichen, ausgefochten. Durch die Verehrung und den steigenden Respekt vor den Mahlelementen, vergrößerte sich die Scheu der Einnahme dieser umso mehr.[lxvi] Hinzu kam, dass kein Alltagsbezug, also der eigentliche Sitz im Leben nicht mehr zu erkennen war. Selbst das Brot wurde durch vorgeformte Hostien ersetzt und demnach auch nicht mehr gebrochen, was bis dato auch als Zeichenhandlung diente.[lxvii]
Durch die Veränderung der Mahlfeier, der zunehmenden Passivität der Gottesdienstteilnehmer und der lateinischen – einer für viele unverständlichen –Sprache weitete sich die Kluft zwischen dem Klerus und Laien. Hinzu kommt die verstärkte Art des Mysterienspiels, welches sich besonders während der Mahlfeier etabliert hat. Der Priester ist „Akteur“ eines „heiligen Schauspiels“. [lxviii] Der Lettner und das Verbot für Laien, die eucharistischen Gestalten zu berühren, sind ebenfalls Ausdruck des Zerfalls der Gemeinschaftsfeier. [lxix]
Über die Teilnahme von Kindern am Herrenmahl, gibt es erst zum Ende dieser Zeitepoche (ab dem 12. Jahrhundert) konkrete Berichte. Diese beschreiben, wie bereits Säuglingen vom Priester konsekrierten Wein mit dem kleinen Finger oder einem speziellen Löffel gereicht wurden. Insbesondere durch die hohe Kindersterblichkeit war das Herrenmahl am Kinderbett als „Wegzehrung“ nicht unüblich.[lxx] Jedoch sollte diese Praxis in der Folgezeit schon bald abgeschafft werden.
Ertrag
- Durch die zunehmenden Taufen verlor diese als ein Akt des Bekenntnisses
und der bewussten Zugehörigkeit zum Leib Christi an Bedeutung. Dadurch trat
auch die grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Herrenmahl in den
Hintergrund.
- Die Betonung des Mysteriums und des heiligen Geschehens im Altarraum
ließen die Gemeinde zu Zuschauern eines für sie immer unverständlicher
werdenden „Schauspiels“ werden.
- Der erste konkrete Hinweis auf die Mahlteilnahme von Säuglingen begegnet
uns in dieser Zeit, auch wenn anzunehmen ist, dass diese bis dato bereits
stets praktiziert wurde.
[...]
[i] Vgl. Grethlein 2012, 1
[ii] Vgl. Kenntner 1981, 35
[iii] Vgl. Mayring 1990, 82
[iv] Reinhardt 2015, 89
[v] Vgl. Löhr 2012, 53
[vi] Eine exegetische Ausarbeitung wird nur in besonders strittigen und für die Forschungsfrage relevanten Argumente herangezogen (vgl. Kap. 3.3.3. zu 1Kor 11,27-29)
[vii] Vgl. Löhr 2012, 77
[viii] Vgl. Löhr 2012, 78
[ix] Jacobs 1987, 25
[x] Vgl. Löhr 2012, 78f
[xi] Grümbel 1997, 41
[xii] Vgl. Bornkamm 1966, 152
[xiii] Grethlein 2012, 30
[xiv] Vgl. Grethlein 2015, 26
[xv] Vgl. Lutz 2004, 85
[xvi] Böttrich 2003, 9
[xvii] Böttrich 2003, 9
[xviii] Vgl. Hahn 1998, 10
[xix] Vgl. Delling 1977, 49
[xx] Grethlein 2015, 29
[xxi] Vgl. Grethlein 2015, 32
[xxii] Vgl. Grethlein 2012, 2
[xxiii] Vgl. Reinhardt 2015, 89
[xxiv] Vgl. Hahn 1998, 10f
[xxv] Vgl. Delling 1977, 50
[xxvi] Hahn 1998, 11
[xxvii] Grethlein 2015, 32
[xxviii] Hahn 1998, 11
[xxix] Hahn 1998, 11
[xxx] Vgl. Taussig 2009, 178 nach Grethlein 2015, 33
[xxxi] Böttrich 2003, 12
[xxxii] Vgl. Grethlein 2015, 34
[xxxiii] Vgl. Kretschmar b 1977, 233
[xxxiv] Vgl. Delling 1977, 49
[xxxv] Grethlein 2015, 36
[xxxvi] Vgl. Grethlein 2012, 2
[xxxvii] Vgl. Schröter 2006, 71
[xxxviii] Vgl. Grethlein 2012, 4 und Böttrich 2003, 10. Diskussion vertiefende Werke u.a. Ferdinand Hahn (2006) Studien zum Neuen Testament.
[xxxix] Vgl. Böttrich 2003, 10 und Grethlein 2012, 4f
[xl] Grethlein 2015, 37
[xli] Zit. Grethlein 2015, 37
[xlii] Grethlein 2015, 37
[xliii] Grethlein 2015, 38
[xliv] Es gab jedoch durchaus Interpretationen bezüglich einer „würdigen und unwürdigen Teilnahme“, 1Kor 11,27-29 war und ist bspw. von großer Bedeutung und wird in Kp. 3.3.3. eingehend betrachtet.
[xlv] Vgl. Kretschmar 1977, 76
[xlvi] Kretschmar 1977, 77
[xlvii] Vgl. Kretschmar 1977, 77
[xlviii] Vgl. Grethlein, 2015, 45f
[xlix] Vgl. Hilkert 2005, 15
[l] Vgl. Leppin 2012, 102
[li] Hilkert 2005, 15
[lii] Grethlein 2015, 47
[liii] Vgl. Grethlein 2015, 49
[liv] Grethlein 2015, 50
[lv] Vgl. Leppin 2012, 104
[lvi] Vgl. Grethlein 2015, 52f
[lvii] Grethlein 2015, 53
[lviii] Vgl. Meyer,1977, 281
[lix] Vgl. Grethlein 2015, 57
[lx] Meyer 1977, 281
[lxi] Vgl. Grethlein 2015, 57
[lxii] Iserlohn 1977, 98
[lxiii] Grethlein 2015, 59
[lxiv] Vgl. Grethlein 2015, 59
[lxv] Lateinische Kirche: 1. Abendmahlsstreit: Paschasius Radbertus (†859) gegen Ratramnus (†870) und 2. Abendmahlsstreit: Mönch Berengar von Tours (1005-1088) und Lanfrank von Bec (ca. 1005-1089) (siehe dazu Leppin, 2012, 102 ff)
[lxvi] Vgl. Leppin 2012, 105
[lxvii] Vgl. Grethlein 2015, 60
[lxviii] Vgl. Meyer 1977, 281
[lxix] Vgl. Meyer 1977, 281
[lxx] Vgl. Grethlein 2012, 5
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