Die heutige Zeit ist geprägt von verantwortungslosen Unternehmern, bestechlichen Wissenschaftlern und einer größtenteils machtlosen Justiz, wenn es um die Verfolgung von Produkthaftungsfällen geht. Mangels Nachprüfbarkeit teilweise hochkomplexer chemischer Zusammenhänge bei Produktfehlern und Beweisbarkeit schuldhaften Verhaltens der Unternehmer, kommt es immer mehr zu Machtmißbrauch von Herstellerfirmen, welche sich durch ein geringes Entdeckungsrisiko und im Falle eines Strafprozesses eine niedrige zu erwartende Strafe in Sicherheit wiegen. Gesetzeslücken werden entsprechend ausgenutzt, da die Justiz erst dann einschreitet, wenn bestimmte Tatbestände erfüllt sind, welche jedoch erst einmal im Gesetz verankert sein müssen.
In Deutschland kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Skandalen aufgrund fehlerhafter Produkte, durch welche unzählige Menschen gesundheitlich und auch finanziell geschädigt wurden. Die Strafverfolgung dieser Produkthaftungsfälle war geprägt von Beweisproblemen der Kausalitätszusammenhänge und aufgrund mangelnder Sachkunde nahezu bedingungsloser Abhängigkeit der Justiz von den Forschungsergebnissen der Wissenschaftler.
Aufgrund der spezialisierten Fachkenntnis von Sachverständigen wird es für einen Richter immer schwieriger, im produktrechtlichen Strafprozess den Sachverstand und die vorgelegten Gutachten zu kontrollieren und zu beurteilen, was der Bestechlichkeit von skrupellosen Wissenschaftlern die Türen offen hält. Richter in weiß heißen die Spezialisten aus den naturwissenschaftlichen Laboren zu Recht, da durch mangelnde Überprüfbarkeit ihre Ergebnisse nur noch in rechtliche Entscheidungen umgesetzt werden können, so dass sie es sind die Recht sprechen.
Durch die Abhängigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft einerseits und etwaiger verheerender Folgen für die Bevölkerung durch gesundheitsschädigende Produktfehler andererseits, stellt sich hiermit die alles entscheidende Frage der Befangenheit von Sachverständigen im Strafprozess von Produkthaftungsfällen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definitionen
2.1 Sachverständige
2.1.1 Notwendige Qualifikationen und Pflichten
2.1.2 Sachverständige als Beweismittel im Strafprozess
2.2 Befangenheit als Ablehnungsgrund
2.2.1 Besorgnis der Befangenheit von Sachverständigen im Strafprozess
2.2.2 Misstrauensgründe gegen die Unparteilichkeit
2.3 Produkthaftung
2.3.1 Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers
2.3.2 Verantwortlichkeit und Pflichten des Herstellers
2.3.3 Kausalität im strafrechtlichen Produkthaftungprozess
3 Strafprozesse bekannter Produkthaftungsfälle
3.1 Das Contergan-Verfahren
3.1.1 Entstehungsgeschichte und Sachverhalt
3.1.2 Kausalitätszusammenhang und Sachverständigenbeweis
3.2 Der Holzschutzmittel-Skandal
3.2.1 Sachverhalt und strafrechtliche Probleme
3.2.2 Beweisproblematik und Zwiespalt der Wissenschaft
3.2.3 Einfluss der Wirtschaft und die Rolle der Sachverständigen
4 Allgemeine Kriterien für die Beurteilung der Befangenheit
4.1 Wirtschaftliche Beteiligungen und wissenschaftliche Kooperationen
4.2 Gesellschaftspolitisches Engagement von Sachverständigen
4.3 Regeln für die Unparteilichkeit von Sachverständigen im
produktrechtlichen Strafprozess
5 Fazit
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