Diese Bachelorarbeit analysiert die Instrumente und Effekte der Umverteilung von Mitteln in der Europäischen Union. Im Detail werden folgende Fragen betrachtet: Nach welchen Kriterien erhält die EU ihre Mittel und welche Instrumente stehen der EU zur Umverteilung dieser Mittel im Sinne der Europäischen Integration zur Verfügung? Welche Zahlungsströme fließen in welcher Höhe und erreicht die Umverteilung ihr Ziel? Der Untersuchungszeitraum ist die Periode von 2000 bis 2015.
1 Einleitung 1
2 Rechtsgrundlage der Umverteilung 2
3 Der Haushalt der EU 2
3.1 Grundzüge 2
3.2 Einnahmenseite des EU-Haushalts 5
3.3 Ausgabenseite des EU-Haushalts 8
4 Instrumente der Umverteilung 9
4.1 GAP – Gemeinsame Agrarpolitik der EU 9
4.1.1 Marktordnungen und Marktstützung 11
4.1.2 Einkommensbeihilfen 11
4.1.3 Entwicklung des ländlichen Raums 12
4.2 ESIF - Europäische Struktur- und Investitionsfonds 12
4.2.1 EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 14
1 Einleitung 1
2 Rechtsgrundlage der Umverteilung 2
3 Der Haushalt der EU 2
3.1 Grundzüge 2
3.2 Einnahmenseite des EU-Haushalts 5
3.3 Ausgabenseite des EU-Haushalts 8
4 Instrumente der Umverteilung 9
4.1 GAP – Gemeinsame Agrarpolitik der EU 9
4.1.1 Marktordnungen und Marktstützung 11
4.1.2 Einkommensbeihilfen 11
4.1.3 Entwicklung des ländlichen Raums 12
4.2 ESIF - Europäische Struktur- und Investitionsfonds 12
4.2.1 EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 14
4.2.2 ESF – Europäischer Sozialfonds 15
4.2.3 KF – Kohäsionsfonds 16
4.2.4 ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes 17
4.2.5 EMFF – Europäischer Meeres- und Fischereifonds 19
5 Zahlungsströme 20
5.1 Einzahlungen nach Mitgliedsstaaten 20
5.2 Auszahlungen nach Mitgliedsstaaten 23
5.3 Nationale Salden und operative Haushaltssalden gegenüber dem EU-Haushalt – Nettozahler und Nettozahlungsempfänger 27
6 Konvergenz oder Divergenz? Haben die Umverteilungsmaßnahmen der EU Erfolg? 31
6.1 Theoretische Strömungen und Empirie 31
6.2 Absolutes und relatives Wachstum des BIP pro Kopf der EU-Mitgliedsstaaten 35
6.3 Nachweis von Sigma-Konvergenz mit Hilfe der Lorenzkurve
und des Gini-Koeffizienten 37
6.4 Nachweis von Beta-Konvergenz mit Hilfe des Korrelationskoeffizienten 40
7 Fazit 42
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Rechtsgrundlage der Umverteilung
3 Der Haushalt der EU
3.1 Grundzüge
3.2 Einnahmenseite des EU-Haushalts
3.3 Ausgabenseite des EU-Haushalts
4 Instrumente der Umverteilung
4.1 GAP – Gemeinsame Agrarpolitik der EU
4.1.1 Marktordnungen und Marktstützung
4.1.2 Einkommensbeihilfen
4.1.3 Entwicklung des ländlichen Raums
4.2 ESIF - Europäische Struktur- und Investitionsfonds
4.2.1 EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
4.2.2 ESF – Europäischer Sozialfonds
4.2.3 KF – Kohäsionsfonds
4.2.4 ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
4.2.5 EMFF – Europäischer Meeres- und Fischereifonds
5 Zahlungsströme
5.1 Einzahlungen nach Mitgliedsstaaten
5.2 Auszahlungen nach Mitgliedsstaaten
5.3 Nationale Salden und operative Haushaltssalden gegenüber dem EU-Haushalt – Nettozahler und Nettozahlungsempfänger
6 Konvergenz oder Divergenz? Haben die Umverteilungsmaßnahmen der EU Erfolg?
6.1 Theoretische Strömungen und Empirie
6.2 Absolutes und relatives Wachstum des BIP pro Kopf der EU-Mitgliedsstaaten
6.3 Nachweis von Sigma-Konvergenz mit Hilfe der Lorenzkurve und des Gini-Koeffizienten
6.4 Nachweis von Beta-Konvergenz mit Hilfe des Korrelationskoeffizienten
7 Fazit
Anhang
Anhang A 1
Anhang A 2
Anhang A 3
Anhang A 4
Anhang A 5
Anhang A 6
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung des EU-Haushalts von 2000 – 2015 (eigene Darstellung)
Abbildung 2: Einzahlungen in den EU-Haushalt 2015 nach Mitglieds-staaten (eigene Darstellung)
Abbildung 3: Einzahlungen pro Kopf in den EU-Haushalt 2015 nach Mitgliedsstaaten (eigene Darstellung)
Abbildung 4: Einzahlungen pro Kopf in € in den EU-Haushalt 2015 und BIP pro Kopf in € (eigene Darstellung)
Abbildung 5: Auszahlungen der EU 2015 nach Mitgliedsstaaten (eigene Darstellung)
Abbildung 6: Auszahlungen pro Kopf aus dem EU-Haushalt 2015 nach Mitgliedsstaaten (eigene Darstellung)
Abbildung 7: Auszahlungen pro Kopf in €aus dem EU-Haushalt 2015 und BIP pro Kopf in € (eigene Darstellung)
Abbildung 8: Auszahlungen pro Kopf in € aus dem EU-Haushalt 2015 und BIP pro Kopf in € ohne Luxemburg (eigene Darstellung)
Abbildung 9: Nationale Salden und operative Haushaltssalden der EU-Mitgliedsstaaten gegenüber dem EU-Haushalt 2015 (eigene Darstellung)
Abbildung 10: Nationale Salden in % vom BIP pro Kopf im Verhältnis zum BIP pro Kopf in € 2015 (eigene Darstellung)
Abbildung 11: Lorenzkurve für das BIP der EU 28 Staaten im Jahr 2000 im Vergleich zum Jahr 2015 (eigene Darstellung)
Abbildung 12: Logarithmiertes BIP pro Kopf in € im Jahr 2000 im Verhältnis zur durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des BIP pro Kopf in % (eigene Darstellung)
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Mitgliedsstaaten der EU und Erweiterungen
Tabelle 2: Zusammensetzung der Einnahmen der EU 2015 (eigene Darstellung)
Tabelle 3: Besondere Vereinbarungen bezüglich Einnahmen mit einzelnen Mitgliedsstaaten
Tabelle 4: Zusammensetzung der Ausgaben der EU 2015 (eigene Darstellung)
Tabelle 5: Mittelverteilung des ESIF auf die einzelnen Teilfonds (eigene Darstellung)
Tabelle 6: BIP pro Kopf 2000 und 2015 und Wachstum (eigene Darstellung)
Tabelle 7: Gegenüberstellung der Standardabweichung für das BIP pro Kopf für EU 28 für die Jahre 2000 und 2015 (eigene Darstellung)
Tabelle 8: Gegenüberstellung des normierten Gini-Koeffizienten für das BIP pro Kopf für EU 28 für die Jahre 2000 und 2015 (eigene Darstellung)
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
„Der Binnenmarkt alleine genügt nicht,…eine politische Union und eine Währungsunion ist nicht vorstellbar, wenn einige unserer Länder und Regionen weiterhin 50 % unter dem durchschnittlichen Einkommen der Gemeinschaft liegen“1
Dieses Zitat von Jacques Delors, von 1985 – 1995 Präsident der EG-Kommission und einem der zu seiner aktiven Zeit wohl einflussreichsten Europa-Politiker, zeigt, dass der Schlüssel zu einer dauerhaften Stabilität in der Europäischen Union in einer Stärkung der Kohäsion, also in der Stärkung des inneren Zusammenhalts, des „Wir-Gefühls“, liegt.2
Diese Aussage findet sich auch im Vertrag von Lissabon wieder. Der Vertrag von Lissabon trat zum 1. Dezember 2009 in Kraft und hat zum Ziel, die Europäische Union (EU) demokratischer, transparenter und effizienter zu machen. In der Präambel des Vertrags ist festgehalten, dass die EU den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt fördern will. Dies soll geschehen durch eine Verringerung der Disparitäten innerhalb der EU, also einer Verringerung der Unterschiede zwischen ärmeren und reicheren Mitgliedsländern bzw. Regionen.3
Es wird eine harmonische Entwicklung der EU als Ganzes angestrebt mit einem besonderen Augenmerk auf die am wenigsten begünstigten Gebiete, die von den wirtschaftlich stärkeren Staaten nach dem Solidaritätsprinzip unterstützt werden.4
Diese Bachelorarbeit analysiert die Instrumente und Effekte der Umverteilung von Mitteln in der Europäischen Union. Im Detail werden folgende Fragen betrachtet: Nach welchen Kriterien erhält die EU ihre Mittel und welche Instrumente stehen der EU zur Umverteilung dieser Mittel im Sinne der Europäischen Integration zur Verfügung? Welche Zahlungsströme fließen in welcher Höhe und erreicht die Umverteilung ihr Ziel? Untersuchungszeitraum ist die Periode 2000 – 2015.
Um diese Fragestellungen umfassend zu beantworten, werden im Hauptteil zunächst die Rechtsgrundlagen und der Aufbau des Haushalts der EU erläutert. Im Anschluss daran werden die wichtigsten Instrumente der Umverteilung beschrieben: die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF). Unter Punkt 5 werden die Zahlungsströme und die sich daraus ergebenden Salden innerhalb der EU beleuchtet. Unter Punkt 6 werden schließlich die theoretischen Strömungen zur Entwicklung von Konvergenz und Divergenz erläutert und abschließend der Erfolg der Umverteilungsmaßnahmen empirisch überprüft.
2 Rechtsgrundlage der Umverteilung
Die primärrechtliche Grundlage für das Handeln der EU ist der Vertrag von Lissabon. Er besteht aus zwei klassischen intergouvernementalen Teilverträgen: Teilvertrag I ist der Vertrag über die Europäische Union (EUV). Er beschreibt die Grundlage der EU. Teilvertrag II ist der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Hier werden vor allem das Handeln der Organe und die Zuständigkeiten präzisiert.5
Des Weiteren wurde im Juni 2010 die „Europa 2020“-Strategie vom Europäischen Rat beschlossen. In ihr wurden drei Prioritäten für die weitere Entwicklung der EU festgeschrieben: Erstens wird ein intelligentes Wachstum zur Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Gesellschaft angestrebt, zweitens ein nachhaltiges Wachstum zur Förderung einer Ressourcen schonenden, umweltfreundlichen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und drittens integratives Wachstum zur Förderung einer beschäftigungsintensiven Wirtschaft mit starkem sozialen und territorialen Zusammenhalt.6
Sowohl die Haushaltspolitik der EU als auch darin inbegriffen die Verteilung der Haushaltsmittel innerhalb der EU steht im Einklang mit der „Europa 2020“-Strategie.7 Wie das im Einzelnen erfolgt, wird im Folgenden genauer erläutert.
3 Der Haushalt der EU
3.1 Grundzüge
Die rechtliche Grundlage für den Prozess der Erstellung, den Vollzug, die Kontrolle und Prüfung des Haushalts bilden die Artikel 310 – 314 des AEUV.
Folgende Eckpunkte sind dort und im ergänzenden Sekundärrecht in Form von Verordnungen und Richtlinien festgeschrieben:
- Ein mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) mit Obergrenzen für die Ausgaben wird verabschiedet. In diesen Finanzrahmen werden die einzelnen Jahresbudgets eingepasst.
- Der Haushalt selbst wird jährlich für das kommende Kalenderjahr aufgestellt.
- Eine Verschuldung der EU ist nicht gestattet.
- Die EU darf keine neuen Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen etc.) erlassen, die Ausgaben auslösen würden, die den Haushaltsansatz übersteigen.
- Da die Größe des EU-Haushalts an einen fixen Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Mitgliedsstaaten gekoppelt ist, kann der Haushalt zwar wachsen, aber nur im Rahmen des Wirtschaftswachstums der Mitgliedsstaaten.8
Die mehrjährigen Finanzrahmen werden mindestens alle fünf Jahre für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben: 1994 – 1999, 2000 – 2006, 2007 – 2013. Aktuell gültig ist der MFR 2014 - 2020.
Der jeweilige Haushalt für das Folgejahr durchläuft ein mehrstufiges Verfahren von der Erstellung des Haushaltsentwurfs durch die Europäische Kommission über die Prüfung und Stellungnahme durch Rat und Parlament und abschließender Verabschiedung. Die unterschiedlichen Vorstellungen zu Höhe und Struktur des Haushalts führen dazu, dass die Abstimmung nicht immer reibungslos verläuft und der Entwurf von der Haushaltsbehörde abgelehnt wird, überarbeitet werden muss und ggf. der Vermittlungsausschuss tätig werden muss, bis der Haushalt in der Regel im Dezember eines Jahres für das Folgejahr beschlossen wird.9
Der europäische Haushaltsplan hat als öffentlicher Haushalt mehrere Funktionen, die seine Bedeutung für die EU deutlich machen:
- Finanzwirtschaftliche Funktion: Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts
- Administrative Lenkungsfunktion: Bewirtschaftungsgrundlage für das Handeln der Exekutive
- Programmfunktion: Politische Ziele spiegeln sich im Haushalt budgetär wider
- Volkswirtschaftliche Funktion: Öffentliche Haushalte sollten dazu beitragen, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht umzusetzen; dies gilt für den Europäischen Haushalt nur eingeschränkt, da die antizyklische Finanzpolitik in den öffentlichen Haushalten der Mitgliedsstaaten abgebildet ist.10
Der verabschiedete EU-Haushalt für 2015 hat ein Gesamtvolumen vom 146 Milliarden €.11
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 : Entwicklung des EU-Haushalts von 2000 – 2015 (eigene Darstellung) 12
Wie man in Abbildung 1 erkennen kann, hat der EU-Haushalt 2015 mit 146 Milliarden € das 1,5fache Volumen erreicht im Vergleich zu 93 Milliarden € im Jahr 2000. Das ist primär dadurch zu erklären, dass im Laufe der Jahre die EU in mehreren Schritten erweitert wurde und so immer mehr Mitgliedsstaaten hinzukamen, die ihren Beitrag zum Haushalt leisten. Am 1. November 1993 wurde die EU mit zwölf Mitgliedsstaaten, den „EU-12“ errichtet und in den Folgejahren Stück für Stück auf 28 Mitgliedsstaaten erweitert:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1 : Mitgliedsstaaten der EU und Erweiterungen 13
Auf den ersten Blick erscheinen 146 Milliarden € als eine hohe Summe, aber relativ gesehen handelt es sich lediglich um 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU, also der Summe der innerhalb eines Jahres von allen Bewohnern der EU erwirtschafteten Einkommen (unabhängig davon, ob dies im Inland oder im Ausland erzielt wurde)14.
Die Relation zwischen BNE und Haushalt liegt im Zeitraum 2000 – 2016 konstant bei 1 % und damit sogar noch unter der aktuell vereinbarten Obergrenze von 1,23 %.15
3.2 Einnahmenseite des EU-Haushalts
Die EU hat im Vergleich zu einem Nationalstaat keine Steuerhoheit und kann deshalb auch nicht die Höhe und Quellen ihrer Einnahmen selbst bestimmen. Stattdessen erhält sie ihre Mittel aus den Beiträgen der Mitgliedsstaaten auf Grundlage des 1970 beschlossenen und 1994 reformierten Eigenmittelsystems.
Die Einnahmen der EU setzen sich aus drei Säulen zusammen.
- Traditionelle Eigenmittel: Hierbei handelt es sich um Zölle und Abgaben, die an der Außengrenze bei der Einfuhr aus nicht EU-Ländern erhoben werden, sowie die Abgaben für Zucker und Isoglukose
- Teile des Aufkommens an Mehrwertsteuer aus den Mitgliedsstaaten (i. d. R. 0,3 % nach einer für alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen geltenden harmonisierten Bemessungsgrundlage, orientiert am Konsum)
- Veränderlicher Anteil am BNE der Mitgliedsstaaten16
Dazu kommen noch sonstige Einnahmen wie Beiträge von Drittstaaten zu EU-Programmen oder Bankzinsen und Steuern auf Dienstbezüge von EU-Personal sowie ggf. Überschüsse aus dem Vorjahr. Für 2015 setzen sich die Einnahmen in Höhe von 146 Milliarden € wie folgt zusammen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2 : Zusammensetzung der Einnahmen der EU 2015 (eigene Darstellung) 17
Grundsätzlich sind die Zahlungsbedingungen für alle Mitgliedsstaaten gleich und sollen im Wesentlichen nach der Wirtschaftskraft eines jeden Landes erfolgen. Allerdings wurden im Laufe der Zeit umfangreiche Ausnahmen für einzelne Mitgliedsstaaten ausgehandelt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3 : Besondere Vereinbarungen bezüglich Einnahmen mit einzelnen Mitgliedsstaaten 18
So wurde z. B. für Kroatien, Zypern, Luxemburg und Malta die Bemessungsgrundlage für die BNE-Eigenmittel auf 50 % reduziert. Deutschland, die Niederlande und Schweden dagegen haben für sich ausgehandelt, dass die Standard-Abrufrate für die MwSt.-Eigenmittel von 0,3 % auf 0,1 % bzw. 0,15 % wurde bis 2020 reduziert. Für Dänemark, die Niederlande, Österreich und Schweden wurde der Beitrag vom BNE zum EU-Haushalt bis 2020 gedeckelt.
Bei der Opt-out Anpassung handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, bei der sich ein Mitgliedsstaat (vorerst) nicht an einem Bereich der EU-Politik beteiligt. Konkret handelt es sich bei Dänemark um die dritte Stufe der Währungsreform und bei Irland um Teile des Schengen-Abkommens.19
Beim Britenrabatt handelt es sich um eine Regelung, nach der Großbritannien seit 1984 eine Erstattung von etwa zwei Drittel seiner Nettozahlungen erhält, da das Land kaum von der GAP profitiert.20 Gerade dieser Rabatt sorgt immer wieder für Diskussionen. Das spiegelt sich auch darin wider, dass Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden nur einen reduzierten Anteil an den Kosten, die durch den Britenrabatt entstehen, übernehmen.
Insgesamt haben zwölf der insgesamt 28 EU-Mitgliedsländer Rabatte auf ihre Beitragszahlungen in irgendeiner Form ausgehandelt, sei es durch eine Reduktion der Bemessungsgrundlage, eine Reduktion der Abrufrate oder einen reduzierten Beitrag vom BNE.
3.3 Ausgabenseite des EU-Haushalts
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4 : Zusammensetzung der Ausgaben der EU 2015 (eigene Darstellung) 21
Die beiden größten Ausgabenposten des EU-Haushalts sind die Agrarpolitik mit 58 Milliarden € und die Kohäsionspolitik mit 51 Milliarden €. Diese beiden Bereiche machen zusammen 75 % der EU-Ausgaben aus.
Die restlichen 25 % der Ausgaben entfallen auf interne Politikbereiche wie z. B. Sicherheit und Stilllegung von Kernkraftanlagen oder die europäischen Satellitennavigationssystem EGNOS und GALILEO, auf Beitrittsvorbereitungen für potenzielle neue Mitgliedsstaaten, auf außenpolitische Bereiche und schließlich auf die Verwaltung.
Wie die beiden größten Ausgabenposten des EU-Haushalts, also die Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik, die gleichzeitig der Umverteilung von Mitteln dienen, im Einzelnen ausgestaltet sind, wird im Folgenden unter Punkt 4 genauer erläutert.
4 Instrumente der Umverteilung
4.1 GAP – Gemeinsame Agrarpolitik der EU
Die GAP wurde 1962 eingeführt als Partnerschaft zwischen der Landwirtschaft und der Gesellschaft, als Bindeglied zwischen Europa und seinen Landwirten. Damals wie heute hat die GAP zwei Hauptziele: Einerseits wird eine Verbesserung der Produktivität der Landwirtschaft angestrebt, damit der Verbraucher mit bezahlbaren Nahrungsmitteln versorgt werden kann und andererseits sollen die Landwirte ein angemessenes Einkommen erzielen können.
Die Landwirtschaft hat relativ gesehen eine geringe gesamtwirtschaftliche Bedeutung und trägt im EU-Durchschnitt weniger als zwei Prozent zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung bei.22 Dass die EU trotzdem in den Agrarmarkt eingreift, wird mit mehreren Punkten begründet:
Zum einen kann es durch Besonderheiten bei den Elastizitäten der Preise und der Nachfrage bei Produktivitätssteigerungen dazu kommen, dass sich das Pro-Kopf-Einkommen in der Landwirtschaft verringert und hinter der Einkommensentwicklung in anderen Wirtschaftssektoren zurückbleibt.
Zum anderen ist die landwirtschaftliche Erzeugung im Gegensatz zur industriellen Fertigung stark von Umweltfaktoren wie Witterungseinflüssen und Schädlingsbefall abhängig. Das kann zu Outputschwankungen und in der Folge zu Preisausschlägen auf den Agrarmärkten führen. Kurzfristige Produktionsanpassungen sind aufgrund des Vegetations- und Erntezyklus nicht möglich.
Als dritter Punkt sind noch die Externalitäten zu nennen. Hierbei handelt es sich um positive Effekte, die marktlich nicht berücksichtigt werden, aus gesellschaftlicher Sicht aber wünschenswert sind. Konkret mag die Flächenbewirtschaftung in einer Bergregion aus individueller Sicht des Landwirts nicht rentabel erscheinen, aus gesellschaftlicher Sicht kann sie aber dazu beitragen, Bodenerosion zu verhindern und das gewünschte Landschaftsbild zu erhalten.23
Heute gibt es neben den zwei ursprünglichen Hauptzielen der Produktivitätssteigerung und Nahrungsmittelversorgung weitere Herausforderungen, denen sich die EU gegenüber sieht: Für 2050 wird eine Weltbevölkerung von 9 Milliarden Menschen prognostiziert. Um diese große Anzahl an Menschen ernähren zu können, muss die Nahrungsmittelproduktion bis dahin verdoppelt werden. Daneben müssen Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen entwickelt werden. Außerdem gewinnen auch die Landschaftspflege und der Erhalt der Wirtschaft im ländlichen Raum an Bedeutung und müssen in der GAP berücksichtigt werden.24
Aktuell hat die GAP drei Dimensionen:
- die Marktstützung,
- die Einkommensbeihilfen,
- die Entwicklung des ländlichen Raumes25
Diese drei Dimensionen sind miteinander verknüpft und nachhaltiges Handeln ist nur möglich, wenn man die Dimensionen ganzheitlich betrachtet. Alternativ zu den drei Dimensionen findet man in der Literatur auch oft die Bezeichnung 1. und 2. Säule der GAP. Unter der 1. Säule sind die Marktstützungsmaßnahmen und die Einkommensbeihilfen zusammengefasst. Die
2. Säule bildet die Entwicklung des ländlichen Raums.
Monetär ist die GAP mit 408 Milliarden €26 für den Zeitraum von 2014 - 2020 zwar immer noch ein großer Posten, aber man kann im Zeitverlauf erkennen, dass der prozentuale Anteil am Gesamtbudget sinkt. 1980 lag der Anteil der Agrarausgaben noch bei über 70 %. der Gesamtausgaben27. Für die Periode 2014 – 2020 liegt er dagegen nur noch bei etwa 40 %.
Von den 408 Milliarden € entfallen 76 % auf die Dimensionen Marktstützung und Einkommensbeihilfen, also auf die sogenannte 1. Säule der GAP. 24 % entfallen auf die Entwicklung des ländlichen Raumes, die sogenannte 2. Säule der GAP.28
Betrachten wir nun die drei Dimensionen der GAP genauer:
4.1.1 Marktordnungen und Marktstützung
Maßnahmen zur Marktstützung kommen zum Einsatz, wenn die normalen Marktkräfte versagen. Geht z. B. die Nachfrage nach einem Erzeugnis aufgrund einer Gesundheitswarnung plötzlich zurück oder drückt ein befristetes Überangebot die Preise, kann die Europäische Kommission Marktstützungsmaßnahmen einleiten, um die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Erzeuger stabil zu halten. In der ursprünglichen GAP von 1962 standen diese Eingriffe in den Markt im Mittelpunkt. Sie reichten von einer Begrenzung der Anbauflächen im Weinbau über die sogenannte “Milchquote“ bis hin zu Preisgarantien, bei denen eventuell entstehende Produktionsüberschüsse von der EU aufgekauft wurden. Begriffe wie Milchseen, Butterberge und Fleischberge beschreiben treffend die Lage, die durch den Aufkauf der Überproduktion entstand.
Mit der MacSharry-Reform von 1992 wurden die Garantiepreise deshalb deutlich abgesenkt. Im Gegenzug wurden die direkten Einkommensbeihilfen eingeführt. Das führte zu einer deutlichen Verringerung der Überschussproduktion, sicherte aber trotzdem das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe ab. Aktuell haben Marktordnungen nur noch den Charakter von „Sicherheitsnetzen“ und kommen nur in Ausnahmefällen zum Tragen.29
4.1.2 Einkommensbeihilfen
Einkommensbeihilfen in Form von Direktzahlungen sind ein Instrument zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe. Diese von der Produktion unabhängigen Zahlungen federn die zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise ab. Außerdem werden über Direktzahlungen pauschal die gesellschaftlichen Leistungen (vgl. 4.1) abgegolten und es werden die hohen Standards finanziell ausgeglichen, nach denen Landwirte in der EU in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz im Vergleich zu Landwirten in manchen Nicht-EU-Staaten produzieren.
Bei der Reform der GAP 2013 wurden die Einkommensbeihilfen grundlegend überarbeitet. Dabei wurden die Einkommensbeihilfen noch enger an die Entlohnung bestimmter gesellschaftlicher Leistungen wie z. B. das sogenannte Greening gekoppelt.30 Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen, eine verstärkte Anbaudiversifizierung und die Bereitstellung sogenannter „ökologischer Vorrangflächen“ auf Ackerland.31
4.1.3 Entwicklung des ländlichen Raums
Die dritte Dimension der GAP stellt die Entwicklung des ländlichen Raums dar. Sie wird operationalisiert durch den ELER, den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums. Dieser Fond ist angesiedelt unter dem Dach der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und wird deshalb unter Punkt 4.2.4 detailliert betrachtet.
4.2 ESIF - Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) sind das wichtigste investitionspolitische Instrument der Europäischen Union mit einem Budget von 454 Milliarden € und somit einem Anteil von ca. 45 % am Gesamtbudget für den Zeitraum 2014 – 2020.32
Sie sind eine von drei Säulen des Investitionsplans für Europa. Der Investitionsplan für Europa zielt darauf ab, Investitionshindernisse zu beseitigen, für Transparenz und technische Unterstützung bei Investitionsprojekten zu sorgen und so sowohl neue als auch bereits existierende Finanzressourcen geschickter zu nutzen. Dies geschieht mit der Absicht, den Trend des Investitionsrückgangs umzukehren und so wieder neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Erholung der Wirtschaft voranzutreiben, ohne dabei die Staatsschulden zu erhöhen und die nationalen Haushalte zu belasten. Es sollen Investitionen gefördert werden, die den langfristigen Bedürfnissen der Wirtschaft entgegenkommen und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöhen. Außerdem sollen Investitionen gefördert werden, die die Produktionskapazitäten und Infrastruktur der EU stärken. Dabei liegt das Augenmerk besonders auf einer stärkeren Vernetzung der Märkte der Mitgliedsstaaten.33
Die Kohäsionspolitik ist ein Katalysator für weitere Investitionen von öffentlicher oder privater Seite, weil sie einerseits die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Projekte zu kofinanzieren und andererseits gleichzeitig eine Vertrauensbasis für Privatinvestoren schafft.34
Insgesamt sind unter dem Dach des ESIF fünf Fonds zusammengefasst, die einander ergänzen. Durch diese Zusammenfassung wird sichergestellt, dass alle fünf Fonds eindeutig auf die „Europa 2020“-Strategie ausgerichtet sind, dass die einzelnen Fonds besser koordinierbar und einheitlich in der Umsetzung sind und dass die Mittelempfänger einen möglichst einfachen Zugang zu den Finanzmitteln bekommen.35 Im Detail handelt es sich bei den fünf Fonds um folgende:
- Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
- Europäischer Sozialfond (ESF)
- Kohäsionsfonds (KF)
- Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
- Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
Außerdem gibt es noch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA). Diese beiden Instrumente werden hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt, im folgenden Text aber aufgrund der geringen monetären Bedeutung nicht weiter erläutert.
Die Mittel des ESIF sind wie folgt auf die einzelnen Fonds verteilt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 5 : Mittelverteilung des ESIF auf die einzelnen Teilfonds (eigene Darstellung) 36
4.2.1 EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Wie aus der Tabelle unter 4.2 ersichtlich, ist der EFRE mit einer Gesamtsumme von 196 Milliarden € Volumen der größte Fonds unter dem Dach des ESIF.37
Der EFRE soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU stärken. Dies soll durch Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen geschehen.
Die Investitionen im Rahmen des EFRE konzentrieren sich auf die Schwerpunktbereiche Forschung und Innovation, digitale Agenda, Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und CO²-arme Wirtschaft.
Im Zeitraum 2014 – 2020 werden die Mittel des EFRE wie folgt auf die o. g. Schwerpunkte verteilt: In weiter entwickelten Regionen müssen mindestens 80 % der Mittel auf mindestens zwei der Prioritäten verteilt werden, in Übergangsregionen 60 % der Mittel und in weniger entwickelten Regionen 50 %.
Außerdem müssen je nach Entwicklungsgrad pro Region 20 % (weiter entwickelt), 15 % (Übergangsregionen) bzw. 12 % (weniger entwickelte Regionen) speziell für Projekte im Bereich „CO²-arme Wirtschaft“ eingesetzt werden.
Erwähnenswert ist, dass der EFRE besonders die speziellen Eigenschaften des Territoriums berücksichtigt. Einerseits sind die Maßnahmen darauf ausgelegt, die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Probleme explizit in städtischen Gebieten zu verringern. Andererseits genießen Regionen, die durch ihre geografische Lage (abgelegene, bergige, dünn besiedelte Lage
oder Randlage in der EU) benachteiligt sind, einen Sonderstatus. Diese Regionen bekommen besondere Unterstützung durch den EFRE.38
Der größte Teil des ERFE, nämlich 40 Milliarden €, sind im Zeitraum 2014 – 2020 vorgesehen für Polen. Spanien und Italien sollen jeweils etwa 20 Milliarden erhalten, gefolgt von der Tschechischen Republik, Portugal, Deutschland, Ungarn und Rumänien mit einer vorgesehenen Summe von jeweils ca. 10 Milliarden €. Das entspricht einem Anteil von fast 70 %, den diese acht Länder erhalten werden. Den kleinsten Anteil sollen Dänemark mit 207 Millionen € und Luxemburg mit 19,5 Millionen € erhalten.39
Ein Projekt, das Fördergelder vom EFRE in Anspruch nahm, ist die Vormann-Brauerei in Hagen. Mit Hilfe der Förderung wurde das fast 80 Jahre alte Sudhaus der Brauerei nach Gesichtspunkten der Energieeffizienz modernisiert und so der Brauprozess durch Reduktion des CO²-Ausstoßes, des Wasserverbrauches und der Abwassermenge nachhaltiger und energieeffizienter gestaltet.40
4.2.2 ESF – Europäischer Sozialfonds
Für den Zeitraum 2014 – 2020 stehen für den ESF für alle EU-Regionen mehr als 86 Milliarden € zur Verfügung. Er ist mit 19 % Anteil am Gesamtbudget des ESIF der drittgrößte Fonds.41
Beim ESF liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung von Beschäftigungs- und Bildungschancen innerhalb der EU. Des Weiteren soll er die Lage hilfsbedürftiger Menschen, die von Armut bedroht sind, verbessern.
Im Zeitraum 2014 – 2020 liegt der Fokus des ESF auf vier Zielen:
- Menschen in Arbeit bringen: Gefördert werden Projekte mit dem Ziel, Menschen zu qualifizieren und ihnen bei der Arbeitssuche zu helfen. Außerdem werden Initiativen zur Unternehmensgründung gefördert und Initiativen, die Unternehmen bei der Bewältigung von Umstrukturierungen und bei der Suche nach qualifizierten Arbeitnehmern helfen. Eine der obersten Prioritäten in allen EU-Ländern ist es, jungen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
- Soziale Eingliederung: Erwerbstätigkeit trägt zu Unabhängigkeit und finanzieller Sicherheit bei und stärkt das Zugehörigkeitsgefühl. Deshalb finanziert der ESF eine Vielzahl an Projekten, die Menschen in Notlagen und Mitgliedern benachteiligter Gruppen helfen, sich für einen Arbeitsplatz zu qualifizieren und so Chancengleichheit zu schaffen.
- Bessere Bildung: In diesem Bereich finanziert der ESF EU-weit Initiativen, die darauf abzielen, allgemeine und berufliche Bildung zu verbessern und so jungen Menschen zu ermöglichen, ihre Ausbildung abzuschließen und auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren zu können. Besonderes Augenmerk liegt hier auf einer Verringerung der Schulabbrecherquote und einer Verbesserung der Angebote im Berufsbildungs- und Hochschulbereich.
- Leistungsfähigere öffentliche Verwaltung: Die Mitgliedsstaaten werden durch den ESF bei Initiativen zur qualitativen Verbesserung der öffentlichen Verwaltung und der Governance unterstützt.42
Für den Zeitraum 2014 – 2020 sind für Polen als größtem Empfänger Mittel in Höhe von 13 Milliarden € vorgesehen, gefolgt von Italien mit Mitteln in Höhe von 10 Milliarden €. Deutschland, Portugal und Spanien erhalten jeweils ca. 7,5 Milliarden €. Diese fünf Empfänger bekommen folglich die Hälfte der budgetierten Mittel.43
Mit Geldern aus dem ESF werden u. a. Programme gefördert wie „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten – Familienfreundliche Arbeitswelt und Zeitsouveränität“, um nachhaltige und hochwertige Beschäftigung zu schaffen und auszubauen. Dasselbe Ziel verfolgt auch das Programm „Mikromezzaninfonds“, bei dem durch stille Beteiligungen in Höhe von max. 50.000 € das wirtschaftliche Eigenkapital von Existenzgründern und kleinen Unternehmen erhöht wird.44
4.2.3 KF – Kohäsionsfonds
Für den KF stehen im Zeitraum 2014 – 2020 Mittel in Höhe von
63 Milliarden € zur Verfügung. Der KF ist mit einem Anteil von 14 % am Gesamtbudget der ESIF der viertgrößte Teilfonds.45
Ursprünglich wurde der Kohäsionsfonds 1992 speziell für die Förderung der Staaten Portugal, Spanien, Irland und Griechenland eingerichtet, damit diese an die Konvergenzkriterien des Euro herangeführt werden konnten und sie den Wettbewerbsdruck durch Vollendung des Binnenmarktes bewältigen konnten.46
Als diese Ziele 1999 durch den Beitritt der Länder zur Eurozone erreicht waren, wurde der Fonds trotzdem beibehalten und für EU-Staaten mit einem BNE pro Einwohner von weniger als 90 % des EU-Durchschnitts geöffnet. Zielsetzung nach der Öffnung war und ist es, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten auszugleichen und nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Im Programmzeitraum 2014 – 2020 werden durch den Kohäsionsfonds folgende Länder gefördert: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Folgende Bereiche sind durch den Kohäsionsfonds förderfähig:
- Transeuropäische Verkehrsnetze
- Energie- und Verkehrsprojekte mit eindeutigem Nutzen für die Umwelt47
Als größter Empfänger für Gelder aus dem KF ist für die Periode 2014 – 2020 Polen vorgesehen mit einem Gesamtbetrag von 23 Milliarden €. Das entspricht einem Anteil von 37 % am Gesamtbudget es KF. Rumänien, die Tschechische Republik und Ungarn folgen mit einem Anteil von jeweils etwa 6 Milliarden €. Die geringsten Auszahlungen von 1 Milliarde € oder weniger pro Land erhalten Estland, Slowenien, Zypern und Malta.48
Mit Geldern des KF wurde zum Beispiel der Ausbau des Autobahnnetzes in Litauen gefördert, so dass Litauen an das europäische Autobahnnetz angeschlossen werden konnte und auch die Autobahnen im Land selbst ausgebaut werden konnten.
4.2.4 ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
Für den Zeitraum 2014 – 2020 stehen für den ELER Mittel in Höhe von 100 Milliarden € zur Verfügung. Der ELER ist damit der zweitgrößte Fonds mit einem Anteil am Gesamtbudget von 22 %49
Der ELER wurde speziell zur Unterstützung der ländlichen Räume in der EU eingerichtet, damit diese sich erfolgreich den wirtschaftlichen, umweltpolitischen und sozialen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellen können.
Der ELER wird oft als „zweite Säule“ der GAP bezeichnet, da er das bereits unter Punkt 4.1.1 und 4.1.2 beschriebene System der Direktzahlungen und Maßnahmen zur Verwaltung der Agrarmärkte, die sogenannte „erste Säule“, ergänzt.50
Der ELER hat für den Zeitraum 2014 – 2020 folgende Prioritäten, die im Einklang mit der „Europa 2020“-Strategie stehen:
- Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in landwirtschaftlichen Betrieben
- Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die von Land- und Forstwirtschaft abhängig sind
- Förderung der effizienten Nutzung von Ressourcen und Unterstützung der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
- Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten51
Im Rahmen des MFR für 2014 – 2020 ist für Frankreich der größte Anteil an Mitteln vorgesehen mit einer Höhe von 11 Milliarden €. Italien und Deutschland sollen jeweils etwa 10 Milliarden € erhalten, gefolgt von Polen, Spanien und Rumänien mit jeweils 8 Milliarden Euro. Diese sechs Mitgliedsstaaten erhalten also über 50 % der geplanten Mittel. Großbritannien bekommt 5 Milliarden € aus dem ELER, also den siebtgrößten Anteil, was im Kontext der anhaltenden Diskussion um den Britenrabatt ein eher überraschendes Ergebnis ist. 1 Milliarde € oder weniger erhalten dagegen Dänemark, Slowenien, Estland, die Niederlande, Belgien, Zypern, Luxemburg und Malta.52
Ein Projekt, das mit Hilfe von ELER-Geldern ins Leben gerufen wurde, ist die Lebensraum Borken GbR. Dabei wurde ein leerstehendes Ladengebäude umgebaut in eine Einrichtung zur ambulanten Tagespflege für pflegebedürftige Menschen. Diese Einrichtung bietet einerseits Entlastung für pflegende Angehörige im Alltag und andererseits schafft sie Arbeitsplätze und sichert die Daseinsvorsorge in der Region.
Ein weiteres, völlig anderes Projekt, das gefördert wurde, war die Flurbereinigung in der Region Schwerfen (Nordrhein-Westfalen) im Zeitraum von 2008 – 2013. Hier ging es darum, zersplitterte, kleinstrukturierte landwirtschaftliche Betriebsflächen zusammenzulegen, Infrastrukturverbesserungen durch ländlichen Wegebau vorzunehmen und ökologisch wertvolle Flächen zu schützen. Durch diese Maßnahmen wurden die Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Betriebe in der Region spürbar verbessert und gleichzeitig Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt.53
4.2.5 EMFF – Europäischer Meeres- und Fischereifonds
Der EMFF ist im Rahmen des ESIF der Fonds mit der geringsten finanziellen Ausstattung. Es stehen im Zeitraum 2014 – 2020 5,7 Milliarden € zur Verfügung. Das entspricht einem Anteil von 1,3 % am Gesamtbudget der ESIF.54
Der EMFF legt den Schwerpunkt – wie der Name schon sagt – auf die Unterstützung der Meeres- und Fischereipolitik und dient dazu, die Zielsetzungen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik und Integrierten Meerespolitik zu erreichen. Im Detail bedeutet dies, dass der Fonds die Umstellung auf nachhaltige und wettbewerbsfähige Fischerei und Aquakultur fördert und Küstengemeinschaften bei der Erschließung neuer Wirtschaftstätigkeiten hilft. Außerdem finanziert er Projekte, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität an den europäischen Küsten verbessern.55
Für den Zeitraum von 2014 – 2020 sind allein für Spanien 1,1 Milliarden € an Mitteln vorgesehen. Frankreich, Italien und Polen stehen jeweils ungefähr 500 Millionen € zur Verfügung, d. h. diese vier Staaten bekommen 50 % des Gesamtbudgets. Für Deutschland sind knapp 220 Millionen € geplant. Damit steht Deutschland an neunter Stelle bei der Höhe der Mittelverteilung.56
Mit Hilfe von Geldern aus dem EMFF wurde beispielsweise der ehemalige Olympiastützpunkt der Kanuten in Neukloster (Mecklenburg Vorpommern) saniert. Das Kanuhaus war lange Zeit ungenutzt und wurde durch den Fischereibetrieb Dehmel umgebaut und erweitert und bietet nun Touristen die Möglichkeit, Fischerei zu erleben.57
5 Zahlungsströme
Nachdem in den vorangegangenen Punkten der Haushalt der EU und die einzelnen Instrumente der Umverteilung ausführlich erläutert wurden, betrachten wir im Folgenden zuerst die Strukturen der Ein- und Auszahlungen von und an die Mitgliedsstaaten in verschiedenen Zusammenhängen und die sich daraus ergebenden nationalen Salden.
5.1 Einzahlungen nach Mitgliedsstaaten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 : Einzahlungen in den EU-Haushalt 2015 nach Mitgliedsstaaten (eigene Darstellung) 58
Wie man in Abbildung 2 deutlich erkennen kann, unterscheidet sich die Höhe der Einzahlungen von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat erheblich. Absolut gesehen ist Deutschland mit 28 Milliarden € der Staat mit den höchsten Nettozahlungen an die EU. Insgesamt zahlen Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien mit 96 Milliarden € mehr als doppelt so viel in den EU-Haushalt ein wie alle restlichen Mitgliedsstaaten zusammen. Die übrigen 23 Mitgliedsstaaten leisten einen Gesamtbeitrag von 41 Milliarden €, allerdings mit einer breiten Streuung. Die Niederlande, Belgien, Polen, Österreich und Dänemark leisten jeweils Zahlungen zwischen 2,5 und knapp 8 Milliarden €. Dagegen zahlen Slowenien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Lettland, Zypern, Estland und Malta jeweils 400 Millionen € oder weniger in den EU-Haushalt ein. Auf den ersten Blick wirkt das sehr ungleich verteilt und führt auch in der Öffentlichkeit immer wieder zu Diskussionen.
Setzt man aber die absoluten Einzahlungen ins Verhältnis zur Bevölkerung der jeweiligen Länder, ergibt sich ein ganz anderes Bild:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3 : Einzahlungen pro Kopf in den EU-Haushalt 2015 nach Mitgliedsstaaten (eigene Darstellung) 59
Beim Vergleich der Einzahlungen pro Kopf je Mitgliedsstaat liegt Luxemburg mit 651 €/Kopf an vorderster Stelle, mit deutlichem Abstand gefolgt von Belgien mit 488 €/Kopf, den Niederlanden mit 470 €/Kopf und Dänemark mit 445 €/Kopf. Deutschland folgt erst an siebter Stelle mit 346 €/Kopf nach Schweden und Irland. Und Großbritannien steht sogar erst an neunter Stelle mit 331 €/Kopf. Die geringsten pro-Kopf-Einzahlungen leisten Kroatien mit 94 €/Kopf, Rumänien mit 73 €/Kopf und Bulgarien mit lediglich 67 €/Kopf.
Wie bereits unter Punkt 3.2 erläutert, sollen die Einzahlungen in den EU-Haushalt nach der Wirtschaftskraft der einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgen. Um herauszufinden, ob das auch den Tatsachen entspricht trotz all der im Laufe der Jahre vereinbarten Ausnahmen, setzt man die Einzahlungen pro Kopf mit dem BIP pro Kopf je Mitgliedsstaat in Beziehung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4 : Einzahlungen pro Kopf in € in den EU-Haushalt 2015 und BIP pro Kopf in € (eigene Darstellung) 60
Bereits beim ersten Blick auf die Abbildung lässt sich ein linearer Zusammenhang zwischen beiden Größen vermuten. Lediglich Luxemburg weicht auffällig von der Regressionsgeraden in der Grafik ab. Eine Erklärung dafür ist, dass Luxemburg mit 89.900 €/Kopf im Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten ein sehr hohes BIP pro Kopf hat. Irland hat das zweithöchste BIP pro Kopf in der EU, liegt aber nur bei 55.100 €/Kopf und das durchschnittliche BIP pro Kopf über alle Mitgliedsstaaten liegt lediglich bei 27.236 €/Kopf. Außerdem gilt für Luxemburg die verminderte Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer (vgl. Punkt 3.2), Luxemburgs Beitrag zum EU-Haushalt ist also reduziert. Beide Faktoren zusammen genommen begründen die Abweichung Luxemburgs.
Um einen vermuteten Zusammenhang zwischen zwei Merkmalen zu quantifizieren und so die Stärke des Zusammenhangs zu messen, bietet sich der empirische Korrelationskoeffizient, auch als Bravais-Pearson-Korrelationskoeffizient bezeichnet, an.
Er ist bestimmt durch
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
mit dem Wertebereich r∈[-1,1]61
Für unseren Fall bedeutet das, dass man in die Formel das BIP in €/Kopf und die Einzahlungen in €/Kopf der jeweiligen Mitgliedsstaaten einsetzt. Man erhält dann einen Korrelationskoeffizienten von 0,94. Richtet man sich nach dem groben Raster zur Einordnung von Korrelationen von Fahrmeier et al.,62 liegt ein starker positiver linearer Zusammenhang zwischen den beiden Merkmalen vor. Die detaillierte Berechnung befindet sich im Anhang A 1.
Abschließend lässt sich feststellen, dass die Einzahlungen der einzelnen Mitgliedsstaaten in den Haushalt der EU trotz der zahlreichen Ausnahmen (siehe Punkt 3.2) relativ eng an die individuelle Wirtschaftskraft gekoppelt sind. Man kann also sagen, dass die Beitragszahlungen gerecht und gleichmäßig auf die Länder verteilt sind.
Für den Zeitraum 2007 – 2013 war noch ein anderes Bild gegeben: Die Korrelation zwischen Wirtschaftskraft und Einzahlungen in den EU-Haushalt war nur für die wirtschaftlich schwächeren Länder wie Ungarn, Litauen, Malta oder Portugal gegeben. Im Bereich der wirtschaftsstärkeren Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Dänemark, Schweden, Luxemburg etc. brach die Korrelation zusammen. 63 Für 2015 trifft das nicht zu. Die Korrelation ist über die ganze Bandbreite der Mitgliedsstaaten stabil.
5.2 Auszahlungen nach Mitgliedsstaaten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5 : Auszahlungen der EU 2015 nach Mitgliedsstaaten (eigene Darstellung) 64
[...]
1 Brasche (2013), S. 315
2 Adam, Meyer (2015), S. 189
3 Brasche (2013), S. 336
4 Adam, Meyer (2015), S. 189
5 Piepenschneider (2015), S. 18
6 Europäische Kommission (2014 c)
7 Piepenschneider (2015), S. 21
8 Glaesner, Bieber (2016)
9 Adam, Mayer (2015), S. 80 ff.
10 Adam, Mayer (2015), S. 81
11 Europäische Kommission (2016 a)
12 Datenquelle: Europäische Kommission (2016 a)
13 Europäische Kommission (2014 d)
14 Zandonella (2005), S. 17
15 Mathis (2015), S. 4
16 Brasche (2013), S. 387
17 Datenquelle: Europäische Kommission (2016 a)
18 Mathis (2015), S. 7
19 Bergmann et al. (2015)
20 Zandonalla (2006), S. 58
21 Datenquelle: Europäische Kommission (2016 a)
22 Heinemann (2015), S. 47
23 Adam, Mayer (2015), S. 173 ff.
24 Europäische Kommission (2013), S. 3
25 Europäische Kommission (2016 b)
26 Massot (2016)
27 Vgl. Adam, Mayer (2015), S. 172
28 Massot (2016)
29 Heinemann (2015), S. 47 f.
30 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2016 a)
31 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2016 a)
32 Europäische Kommission (2016 c)
33 Europäische Kommission (2016 e)
34 Europäische Kommission (2014 e)
35 Europäische Kommission (2016 c)
36 Datenquelle: Europäische Kommission (2016 d)
37 Europäische Kommission (2016 d)
38 Europäische Kommission (2014 a)
39 Europäische Kommission (2016 h)
40 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie… (2016)
41 Europäische Kommission (2016 d)
42 Europäische Kommission (2014 b)
43 Europäische Kommission (2016 h)
44 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016)
45 Europäische Kommission (2016 d)
46 Brasche (2013), S. 371
47 Europäische Kommission (2015)
48 Europäische Kommission (2016 h)
49 Europäische Kommission (2016 d)
50 Europäische Kommission (2016 e)
51 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2016 b)
52 Europäische Kommission (2016 h)
53 Netzwerk Ländliche Räume (2016)
54 Europäische Kommission (2016 d)
55 Europäische Kommission (2016 f)
56 Europäische Kommission (2016 h)
57 Landkreis Nordwestmecklenburg (2016)
58 Datenquelle: Europäische Kommission (2016 a)
59 Datenquelle: Europäische Kommission (2016 a), Europäische Kommission (2016 i)
60 Datenquelle: Europäische Kommission (2016 a), Europäische Kommission (2016 i)
61 Fahrmeier et al. (2001), S. 135 ff.
62 Fahrmeier et al. (2001), S. 139
63 D’Apice (2015), S. 12
64 Datenquelle: Europäische Kommission (2016 a)
- Citation du texte
- Janine Mehlhorn (Auteur), 2017, Umverteilung in der Europäischen Union. Instrumente und Effekte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356677
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