Ausgangspunkt dieser Seminararbeit sind die zahlreichen Kündigungen zuteilungsreifer Altbausparverträge durch die Bausparkassen in Zeiten expansiver Geldpolitik und damit einhergehender Niedrigzinsen. Beleuchtet werden die verschiedenen in Betracht kommenden Kündigungstatbestände sowie aktuelle Streitfragen hinsichtlich einzelner Normen. Die Arbeit schließt mit einem kurzen Ausblick sowie einer Empfehlung an Bausparkassen und Bausparer.
Auch heute verfügt noch mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung über einen Bausparvertrag, welcher mit dem Ziel abgeschlossen wurde, zu wohnwirtschaftlichen Zwecken ein zinsgünstiges Baudarlehen zu erlangen, § 1 I 1 Bausparkassengesetz (BauSparkG). Bei einem Großteil dieser Verträge handelt es sich um Altverträge, deren Zinssatz meist noch zwischen drei und fünf Prozent des Sparguthabens liegt. In einer Phase expansiver Geldpolitik, wie sie heute durch die Europäischen Zentralbank geschieht, in der die Zinsen auf ein historisch niedriges Niveau gesunken sind und der Guthabenzins des Bausparvertrages oberhalb des marktüblichen Zinses liegt, bringt dies jedoch zahlreiche Bausparkassen in Bedrängnis.
So schafft die aktuelle Marktentwicklung für Bausparer den Anreiz, trotz bereits eingetretener Zuteilungsreife, das ihnen bereitgestellte Bauspardarlehen nicht in Anspruch zu nehmen, da ein Darlehenszins fällig wäre, der oberhalb des Marktniveaus liegt. Es ist stattdessen weitaus rentabler, den Bausparvertrag so lange wie möglich in der Ansparphase zu halten, um von den vergleichsweise hohen Einlagezinsen zu profitieren. Dies führt zu einer Verschlechterung der Ertragslage der Bausparkassen, für welche es zunehmend schwieriger wird, sich zu refinanzieren. Verschärft wird diese Entwicklung zudem durch die sinkende Nachfrage nach neuen Baudarlehen, da gewöhnliche Immobiliendarlehen zu erheblich günstigeren Kondition erlangt werden können.
Aus diesem Grund sind seit 2014 bereits zahlreiche Bausparkassen dazu übergegangen, sich durch Kündigung von unrentablen Bausparverträgen zu lösen. In den meisten Fällen wurden diese Kündigungen von den zuständigen Gerichten für rechtmäßig erklärt. Erstmals hat nun das OLG Stuttgart zu Gunsten der Bausparer entschieden und die Kündigung eines mehr als zehn Jahre zuteilungsreifen Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unzulässig erklärt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Das Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Zuteilungsreife
- I. Vertragliches Kündigungsrecht gem. § 15 II lit. c Muster-ABB
- II. Ordentliches Kündigungsrecht gem. § 488 III BGB
- 1. Anwendbarkeit
- 2. Bausparsumme ist erreicht
- 3. Bausparsumme ist nicht erreicht
- a. Wortlaut und Vertragszweck
- b. Verzicht
- c. Verwirkung
- d. Zwischenergebnis
- III. Ordentliches Kündigungsrecht gem. § 489 I Nr. 2
- 1. Anwendbarkeit
- a. Grammatikalische Auslegung
- b. Systematische Auslegung
- c. Historische Auslegung
- d. Teleologische Auslegung
- e. Zwischenergebnis
- 2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 489 I Nr. 2 HS 1
- a. Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz
- b. Vollständiger Empfang
- aa. Erreichen der vollen Bausparsumme
- bb. Eintritt der erstmaligen Zuteilungsreife
- (1) Direkte Anwendung des § 489 I Nr. 2
- (a) Planwidrige Regelungslücke
- (b) Vergleichbare Interessenlage
- (c) Zwischenergebnis
- (2) Rechtsentsprechende Anwendung des § 489 I Nr. 2
- cc. Darlehensvalutierung
- c. Ablauf der Zehnjahresfrist
- d. Kein vertraglicher oder gesetzlicher Ausschluss des Kündigungsrechts
- e. Zwischenergebnis
- IV. Außerordentliches Kündigungsrecht gem. §§ 490 III, 314
- 1. Zinsentwicklung
- 2. Nichtinanspruchnahme des Darlehens
- 3. Zwischenergebnis
- V. Außerordentliches Kündigungsrecht gem. § 490 III, 313 I, III
- C. Zusammenfassung und weiterer Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht das Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Zuteilungsreife eines Bausparvertrages. Ziel ist es, die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten der Bausparkasse aus vertraglicher und gesetzlicher Perspektive zu analysieren und deren Anwendbarkeit zu bewerten.
- Vertragliche Kündigungsrechte der Bausparkasse
- Ordentliche Kündigung nach §§ 488 III und 489 I Nr. 2 BGB
- Außerordentliche Kündigung nach §§ 490 III, 314 und 313 I, III BGB
- Auslegung der relevanten Gesetzesbestimmungen
- Anwendbarkeit der Kündigungsrechte in verschiedenen Konstellationen
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge durch die Bausparkasse ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Sie erläutert die Relevanz des Themas im Kontext des Bankrechts und gibt einen Überblick über die folgenden Kapitel.
B. Das Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Zuteilungsreife: Dieses Kapitel analysiert umfassend das Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Zuteilungsreife des Bausparvertrags. Es differenziert zwischen vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten, untersucht die Anwendbarkeit von §§ 488 III, 489 I Nr. 2, 490 III, 314 und 313 I, III BGB und beleuchtet die jeweiligen Voraussetzungen und Einschränkungen. Die Analyse umfasst sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung und berücksichtigt verschiedene Konstellationen, wie z.B. das Erreichen oder Nicht-Erreichen der Bausparsumme, die Zinsentwicklung und die Nichtinanspruchnahme des Darlehens. Die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten der Gesetzestexte (grammatikalisch, systematisch, historisch, teleologisch) werden detailliert diskutiert, um die Anwendbarkeit der jeweiligen Kündigungsgründe präzise zu bestimmen. Das Kapitel gliedert sich in verschiedene Unterabschnitte, die jeweils einen spezifischen Aspekt des Kündigungsrechts beleuchten und deren Ergebnisse in Zwischenzusammenfassungen gebündelt werden.
C. Zusammenfassung und weiterer Ausblick: (Dieser Abschnitt wird aufgrund der Anweisungen nicht zusammengefasst).
Schlüsselwörter
Kündigung, Bausparvertrag, Zuteilungsreife, Bausparkasse, § 488 III BGB, § 489 I Nr. 2 BGB, § 490 III BGB, § 314 BGB, § 313 I, III BGB, Vertragsrecht, Bankrecht, Darlehen, Auslegung, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Zuteilungsreife
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht umfassend das Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Zuteilungsreife eines Bausparvertrags. Sie analysiert die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten aus vertraglicher und gesetzlicher Perspektive und bewertet deren Anwendbarkeit.
Welche Kündigungsarten werden behandelt?
Die Arbeit behandelt vertragliche Kündigungsrechte der Bausparkasse sowie die ordentliche Kündigung nach §§ 488 III und 489 I Nr. 2 BGB und die außerordentliche Kündigung nach §§ 490 III, 314 und 313 I, III BGB.
Welche Gesetzesbestimmungen werden ausgelegt?
Die Arbeit untersucht und legt die relevanten Gesetzesbestimmungen, insbesondere §§ 488 III, 489 I Nr. 2, 490 III, 314 und 313 I, III BGB, aus. Dabei werden verschiedene Auslegungsmöglichkeiten (grammatikalisch, systematisch, historisch, teleologisch) berücksichtigt.
Wie wird die Anwendbarkeit der Kündigungsrechte behandelt?
Die Anwendbarkeit der Kündigungsrechte wird in verschiedenen Konstellationen untersucht, z.B. beim Erreichen oder Nicht-Erreichen der Bausparsumme, unterschiedlicher Zinsentwicklung und Nichtinanspruchnahme des Darlehens.
Welche Aspekte des Kündigungsrechts werden detailliert betrachtet?
Die Arbeit betrachtet detailliert das vertragliche Kündigungsrecht gem. § 15 II lit. c Muster-ABB, das ordentliche Kündigungsrecht gem. § 488 III BGB (inkl. Anwendbarkeit, Erreichen/Nicht-Erreichen der Bausparsumme), das ordentliche Kündigungsrecht gem. § 489 I Nr. 2 BGB (inkl. Auslegungsmöglichkeiten und Tatbestandsvoraussetzungen), und das außerordentliche Kündigungsrecht gem. §§ 490 III, 314 und 313 I, III BGB (inkl. Zinsentwicklung und Nichtinanspruchnahme des Darlehens).
Welche methodischen Ansätze werden verwendet?
Die Arbeit verwendet eine systematische und detaillierte Analyse des Kündigungsrechts, unter Berücksichtigung verschiedener Auslegungmethoden der Gesetzestexte und der relevanten Rechtsprechung.
Gibt es Zwischenzusammenfassungen?
Ja, die Arbeit enthält Zwischenzusammenfassungen in den jeweiligen Kapiteln, um die Ergebnisse der einzelnen Analysen zu bündeln.
Was ist das Ziel der Seminararbeit?
Ziel der Arbeit ist es, die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten der Bausparkasse nach Zuteilungsreife präzise zu analysieren und deren Anwendbarkeit in verschiedenen Situationen zu bewerten.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt?
Kündigung, Bausparvertrag, Zuteilungsreife, Bausparkasse, § 488 III BGB, § 489 I Nr. 2 BGB, § 490 III BGB, § 314 BGB, § 313 I, III BGB, Vertragsrecht, Bankrecht, Darlehen, Auslegung, Rechtsprechung.
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- Jennifer Hofmann (Author), 2017, Die Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge durch die Bausparkasse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353753