Wenn Menschen an einer psychischen Störung erkranken, hat dies nicht nur gesundheitliche Folgen. Manche können ihre Arbeit oder Beschäftigung nicht mehr ausüben, manche besitzen keine sozialen Kontakte (mehr).
Bedenkt man die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit oder sozialer Isolation auf psychisch gesunde Menschen, so kann man vermuten, dass der Leidensdruck bei psychisch kranken Menschen ein noch höheres Ausmaß annimmt.
Zu einer der häufigsten Krankheitsbildern unter den psychischen Störungen gehört die Depression, die innerhalb Deutschlands auch als „Volkskrankheit“ betitelt wird. Eine solche Erkrankung benötigt, neben der medizinischen Behandlung, auch Unterstützung auf beruflicher und sozialer Ebene. In diesem Kontext spielt die Rehabilitation eine tragende Rolle. Mit dem Angebot an unterschiedlichen Maßnahmen verfolgt sie das Ziel der Wiedereingliederung und damit der Teilhabe am Gesellschafts- und Arbeitsleben.
Dieses Ziel verfolgt auch die Soziale Arbeit. Innerhalb einer psychiatrischen Klinik ist sie in Form des Sozialdienstes ein fester Bestandteil. Innerhalb ihrer Beratung verschafft sie den Patienten unter anderem einen Überblick über das Spektrum an Rehabilitationsmaßnahmen, welches nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Benennungen, Schwerpunkte und rechtlichen Voraussetzungen umfangreich und unübersichtlich ist. Die wenigsten Patienten besitzen daher ausreichende Vorkenntnisse über die möglichen Angebote. Dies schürt nicht nur das Gefühl von Unsicherheit, sondern auch von Orientierungs- und Aussichtslosigkeit. In solchen Fällen ist der Sozialdienst mit seinem beratenden, sowie organisatorischen und administrativen Charakter zuständig.
Doch inwiefern ist die berufliche und soziale Rehabilitation Aufgabe der Sozialen Arbeit in der psychiatrischen Klinik bei depressiven Patienten?
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
1. DEPRESSION
1.1. BEHINDERUNG UND PSYCHISCHE STÖRUNG
1.1.1. BEGRIFFSBESTIMMUNG
1.1.2. DAS BIO-PSYCHO-SOZIALE MODELL
1.1.3. SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
1.2. UNIPOLARE DEPRESSION
1.2.1. SYMPTOMATIK
1.2.2. VERLAUFSMUSTER
1.2.3. ÄTIOLOGIE
2. SOZIALE ARBEIT IN DER PSYCHIATRISCHEN KLINIK
2.1. DIE PSYCHIATRISCHE KLINIK
2.2. STATUS DER SOZIALEN ARBEIT
2.3. AUFGABENBEREICH DER SOZIALEN ARBEIT
3. GRUNDLAGEN DES REHABILITATIONS- UND TEILHABERECHTS
3.1. VORAUSSETZUNGEN
3.2. FORMEN
3.3. ZIELE
3.4. LEISTUNGSTRÄGER
3.5. EXKURS: PERSÖNLICHES BUDGET
4. LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN
4.1. ORGANISATION DES ARBEITSMARKTES
4.2. INSTITUTIONEN DER BERUFLICHEN BERATUNG
4.2.1. INTEGRATIONSAMT
4.2.2. INTEGRATIONSFACHDIENST
4.2.3. GEMEINSAME SERVICESTELLEN
4.3. EINRICHTUNGEN DER BERUFLICHEN REHABILITATION
4.3.1. BERUFSBILDUNGSWERK UND BERUFSFÖRDERUNGSWERK
4.3.2. BERUFLICHES TRAININGSZENTRUM
4.3.3. WERKSTATT FÜR BEHINDERTE MENSCHEN
4.4. ALTERNATIVE WEGE AUF DEN ARBEITSMARKT
4.4.1. BEGLEITETE BETRIEBLICHE AUSBILDUNG UND UMSCHULUNG
4.4.2. INTEGRATIONSFIRMEN
4.4.3. UNTERSTÜTZTE BESCHÄFTIGUNG
4.4.4. ZUVERDIENSTANGEBOTE
4.4.5. EXKURS: ARBEITS- UND ERGOTHERAPIE
5. LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT
5.1. SOZIALPSYCHIATRISCHER DIENST
5.2. TAGESSTRUKTURIERENDE HILFEN
5.2.1. KONTAKT- UND BERATUNGSSTELLE
5.2.2. TAGESSTÄTTE
5.2.3. SELBSTHILFE- UND ANGEHÖRIGENGRUPPE
5.3. WOHNBEZOGENE HILFEN
5.3.1. BETREUTES WOHNEN
5.3.2. THERAPEUTISCHE WOHNGEMEINSCHAFT
5.3.3. WOHNHEIM
6. REHABILITATION ALS AUFGABE DER SOZIALEN ARBEIT
6.1. SOZIALE ARBEIT IN DER REHABILITATION
6.2. REHABILITATIVE SOZIALE ARBEIT BEI DEPRESSIVEN PATIENTEN
6.3. METHODEN UND KONZEPTE DER SOZIALEN ARBEIT
6.3.1. KERNKOMPETENZ: BERATUNG
6.3.2. SOZIALANAMNESE
6.3.3. MOTIVIERENDE GESPRÄCHSFÜHRUNG
6.3.4. EMPOWERMENT
6.3.5. CASE MANAGEMENT
7. SCHLUSSBETRACHTUNG
LITERATURVERZEICHNIS
Einleitung
Wenn Menschen an einer psychischen Störung erkranken, hat dies nicht nur gesundheitliche Folgen. Manche können ihre Arbeit oder Beschäftigung nicht mehr ausüben, manche besitzen keine sozialen Kontakte (mehr). Bedenkt man die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit oder sozialer Isolation bei psychisch gesunden Menschen, so kann man vermuten, dass der Leidensdruck bei psychisch kranken Menschen ein noch höheres Ausmaß annimmt. Zu einer der häufigsten Krankheitsbilder unter den psychischen Störungen gehört die Depression, die innerhalb Deutschlands auch als „Volkskrankheit“ betitelt wird. Eine solche Erkrankung benötigt, neben der medizinischen Behandlung, auch Unterstützung auf beruflicher und sozialer Ebene. In diesem Kontext spielt die Rehabilitation eine tragende Rolle. Mit dem Angebot an unterschiedlichen Maßnahmen verfolgt sie das Ziel der Wiedereingliederung und damit der Teilhabe am Gesellschafts- und Arbeitsleben. Dieses Ziel verfolgt auch die Soziale Arbeit. Innerhalb einer psychiatrischen Klinik ist sie in Form des Sozialdienstes ein fester Bestandteil. Innerhalb ihrer Beratung verschafft sie den Patienten unter anderem einen Überblick über das Spektrum an Rehabilitationsmaßnahmen, welches nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Benennungen, Schwerpunkte und rechtlichen Voraussetzungen umfangreich und unübersichtlich ist. Die wenigsten Patienten besitzen daher ausreichende Vorkenntnisse über die möglichen Angebote. Dies schürt nicht nur das Gefühl von Unsicherheit, sondern auch von Orientierungs- und Aussichtslosigkeit. In solchen Fällen ist der Sozialdienst mit seinem beratenden, sowie organisatorischen und administrativen Charakter zuständig.
Doch inwiefern ist die berufliche und soziale Rehabilitation Aufgabe der Sozialen Arbeit in der psychiatrischen Klinik bei depressiven Patienten?
Es stellt sich also die Frage, in welchem Umfang die Soziale Arbeit im rehabilitativen Prozess involviert ist, welche Aufgaben sie besitzt und in welche Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation sie überhaupt vermitteln kann. Der Fokus liegt dabei stets auf der Zusammen- arbeit mit unipolar depressiven Patienten. Die Methoden und Interventionen werden demnach darauf ausgelegt, inwiefern sie für diesen Personenkreis als notwendig und sinnvoll erachtet werden. Die Erörterung dieser Fragen wird theoretisch bearbeitet und ist Ziel dieser Arbeit.
Um sich der Beantwortung anzunähern, muss zunächst ein grundsätzliches Verständnis zu den Begriffen Depression, Soziale Arbeit und Rehabilitation geschaffen werden. Im ersten Kapitel erfolgt dazu eine Definition einer psychischen Störung und Behinderung, sowie von einer Depression. Auf Grund der Komplexität des Krankheitsbildes beschränkt sich die Ausführung lediglich auf die Depression im unipolaren Verlauf und beleuchtet demnach die depressive Episode, rezidivierende depressive Störung und Dysthymie. Das zweite Kapitel setzt sich mit dem Gegenstand und den Aufgaben der Sozialen Arbeit auseinander. Da das Einsatzgebiet umfangreich ist, liegt der Fokus auf dem Sozialdienstes innerhalb der psychiatrischen Klinik.
Im dritten Kapitel erfolgt dann eine Erörterung der Grundlagen von Rehabilitation. Es werden aktuelle rechtliche Voraussetzungen sowie die Formen und Kostenträger aufgezeigt, welche für die Einleitung einer Maßnahme maßgeblich sind.
Kapitel vier und fünf beinhalten die konkreten Interventionsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation. Nach einer Einführung dieser Bereiche, werden diese nach ihrem individuellen Schwerpunkt, sowie ihrer Intensität analysiert.
Darauf aufbauend untersucht der letzte Teil, Kapitel sechs, die Bedeutung der Sozialen Arbeit innerhalb des rehabilitativen Prozesses in Bezug auf Patienten mit einer unipolaren Depression. Ausgewählte Methoden und Konzepte, die im Rahmen der Teilhabeförderung und der angestrebten Interventionen von Bedeutung sind, werden anschließend beleuchtet.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in der folgenden Arbeit das generische Maskulin genutzt. Dennoch gelten sämtliche Bezeichnungen für beide Geschlechter. Zudem werden die Begriffe „psychische Erkrankung“ und „psychische Störung“ synonym verwendet und der Begriff „Sozialdienst“ lediglich auf die Berufsgruppe der Sozialarbeiter bezogen.
1. Depression
Um der Fragestellung nachzugehen, inwiefern die berufliche und soziale Rehabilitation Aufgabe der Sozialen Arbeit im Kontext von Depression ist, erfolgt zunächst eine Erläuterung darüber, wie eine psychische Störung und Behinderung grundsätzlich definiert ist. Mit diesen Grundlagen wird anschließend das konkrete Krankheitsbild der Depression dargestellt.
1.1. Behinderung und psychische Störung
1.1.1. Begriffsbestimmung
Aufgrund der Verwendung innerhalb verschiedener Fachdisziplinen sowie der individuellen Ausprägung und Intensität einer Behinderung, ist es unmöglich eine einheitliche, umfassende Definition von Behinderung zu finden. Um hinsichtlich der vorliegenden Arbeit ein Verständnis zu schaffen, ist insbesondere die juristische Definition von grundlegender Bedeutung. In dieser gilt gemäß §2 Abs. 1 SGB IX: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.” Das Verständnis von Krankheit und Behinderung des SGB IX beruht daher auf der ganzheitlichen Betrachtungsweise des bio-psycho-sozialen Modells (s. Kap. 1.1.2). Damit eine Behinderung als offiziell anerkannt gilt, muss zudem ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden (s. Kap. 1.1.3).
Psychische Störungen bestehen aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausprägungen von Symptomen aus einer Vielzahl von Störungsbildern, welche wiederum in ihrer Intensität und Auswirkung individuell sind. Allgemein führen diese Symptome zu Beeinträchtigungen im Bereich des Wahrnehmens und Denkens, des Verhaltens sowie des körperlichen Empfindens und der Emotionen (Vgl. Bosshard/Ebert/Lazarus 2013, S.24f.). Die Beeinträchtigungen entstehen dabei nicht ausschließlich als Folge der Störung, sondern stehen mit weiteren Einflüssen im Kontext (s. Kap. 1.1.2.). Die Charakteristik einer psychischen Erkrankung, in Abgrenzung zu somatischen Krankheiten, liegt insbesondere darin, dass sie nicht zwangsläufig äußere Merkmale aufweisen muss und dadurch nicht unbedingt erkennbar ist (Vgl. hier und im Folgenden Bundesarbeits- gemeinschaft für Rehabilitation 2010, S.17-21). Hinzu kommt, dass aufgrund eben dieser fehlenden Merkmale, selbst für die Betroffenen eine Unsicherheit bezüglich ihres eigenen Zustandes vorherrscht. Krankheitsspezifische Auswirkungen und Verhaltensweisen führen jedoch nicht selten auf unterschiedlichen Ebenen zu Beeinträchtigungen. Eigene Anforderungen und Erwartungen sowie auch vom äußeren Umfeld können nicht mehr erfüllt werden, wodurch es langfristig zu Einschränkungen bei der Teilhabe in der Gesellschaft kommen kann. Durch das Bestehen der Störung sowie der äußeren Faktoren, wie dem Abwenden des Umfeldes sowie auch der allgemein stigmatisierenden Haltung gegenüber psychisch kranken Menschen in der Gesellschaft, kann es beispielsweise zur Isolation, zum Verlust des Arbeitsplatzes und damit einhergehend zur Armut kommen.
Zur einheitlichen Erfassung von Symptomen und Erkrankungen bestehen die beiden weltweit gültigen Klassifikationssysteme: „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“ (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“ (DSM-5). Die Ziffern stehen dabei für die Anzahl der Ausgaben der jeweiligen Klassifikation. In Deutschland ist die Verwendung des ICD-10 gängig. Für eine Diagnose im Bereich der psychischen Störungen müssen die Voraussetzungen, wie die Dauer und Kriterien eines Störungsbildes aus Kapitel F - „Psychische und Verhaltensstörungen“ - des ICD-10 vorliegen. Im Rahmen der Einführung des ICD-10 ersetzte der Begriff „psychische Störung“ die ursprünglichen Begriffe „psychische Erkrankung“ oder „Krankheit“, mit dem Ziel eine wertneutralere Auffassung zu vermitteln.
1.1.2. Das bio-psycho-soziale Modell
Das bio-psycho-soziale Modell betrachtet die multidimensionale Entstehung von Erkrankungen und bildet damit das grundlegende Verständnis von Krankheit für die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) (Vgl. hier und im Folgenden Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 2010, S. 7, 14f. und 35). Die ICF nimmt genau wie das ICD-10 die Rolle eines Klassifikationssystems ein und ist ebenfalls der WHO zugehörig. Nach diesem Modell werden die Beeinträchtigungen eines Menschen nicht mehr kontextlos als reine Krankheitsfolge gesehen, sondern als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen verschiedenen Komponenten (Vgl. Abb.1). Diese Komponenten bestehen dabei aus den Körperfunktionen und -strukturen, den Aktivitäten und der Partizipation sowie aus den individuellen umwelt- und personen- bezogenen Faktoren. Durch das gegenseitige Bedingen kann jeder dieser Faktoren einen Ursprung für eine neue potentielle Beeinträchtigung bilden. Im Mittelpunkt steht demnach nun eine ganzheitliche und ressourcen- orientierte Betrachtung des Menschen.
Abb. 1: Das bio-psycho-soziale Modell der ICF
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 2010, S. 15.
1.1.3. Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis dient als offizieller Beleg über die Art und Schwere der Behinderung und muss nur dann beantragt werden, wenn bestimmte Leistungen und Rechte in Anspruch genommen werden oder eine offizielle Anerkennung der Erkrankung verlangt wird (Vgl. hier und im Folgenden Storck 2015, S. 186, Schneider/Frister/Olzen 2015, S. 401). Damit handelt es sich nicht um ein verpflichtendes Verfahren. Anhand einer Tabelle im Wertebereich von 0-100, wird in den Intervallen 0-20, 30-40, 50-70 und 80-100 ein Grad der Behinderung (GdB) festgelegt. Da der Ausweis für alle geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen konzipiert wurde und sich die jeweiligen Erkrankungen jedoch nicht vergleichen lassen, existieren verschiedene krankheitsbezogene Tabellen. Nach dieser Unterteilung gehört die Depression inhaltlich zu den „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen [und] Folgen psychischer Traumen“. Abbildung 2 veranschaulicht die einzelnen Kategorien der Schweregrade.
Abb. 2: Grad der Behinderung bei Depressionen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eigene Darstellung nach Schneider/Frister/Olzen 2015, S.401
Für den Status einer Schwerbehinderung muss dabei mindestens ein GdB von 50 vorliegen. Für Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 besteht zudem die Möglichkeit, sich mit dem Status Schwerbehinderter gleichstellen lassen. Über die Höhe des GdB entscheidet das jeweilig zuständige Versorgungsamt, sobald der Antrag zum Schwerbehindertenausweis eingereicht wurde. Basis der Beurteilung ist die Versorgungsmedizin-
Verordnung (VersMedV), die sich an der Leistungsfähigkeit bezüglich des Erwerbs- und Gemeinschaftslebens orientiert. Abhängig vom Schweregrad der Behinderung, sowie den eingetragenen Merkzeichen, können unterschiedliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Besondern in Hinblick auf die berufliche Situation bietet ein Schwerbehindertenausweis Vorteile, wie Nachteilsausgleiche, einen besonderen Kündigungsschutz und Hilfen im Arbeitsleben (Vgl. hier und im Folgenden Maier-Lenz/ Lenk 2005, S. 115). Dabei erhalten nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch deren Arbeitgeber persönliche und finanzielle Unterstützung. Dazu gehört neben der Beratung und Begleitung, beispielsweise auch die Umgestaltung des Arbeitsplatzes, sodass die Betriebe den Bedürfnissen der Angestellten angepasst werden. Mit Hilfe der Nachteilsausgleiche erhalten Menschen Ermäßigungen im Bereich der Steuern, Fahrtkosten, Rundfunkgebühren und kulturellen Angebote, zudem haben sie Anspruch auf Zusatzurlaub. Durch die entsprechenden Leistungen soll gewährleistet werden, dass Menschen mit einer Behinderung nicht in ihrer „sozialen Stellung sinken“ und sich weiterhin „im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen“ behaupten können.
1.2. Unipolare Depression
Weltweit wird die Zahl der von Depression Betroffener auf ca. 350 Millionen Menschen geschätzt (Vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2015). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nimmt an, dass die Depression bis zum Jahr 2020 weltweit die zweithäufigsten Volkskrankheit sein wird (Vgl. ebd.). Auch in Deutschland gehört sie zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Laut der vom Robert Koch Institut (RKI) durchgeführten Studie „Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ (DEGS1) aus den Jahren 2008 bis 2011 erhielten 11,6% der Betroffenen mindestens einmal in ihrem Leben die Diagnose einer Depression (Vgl. Busch et al. 2013, S. 736). Der Anteil der diagnostizierten Depressionen in einem Zeitraum von 12 Monaten betrug dabei 6% (ebd.). Eine aktuellere Studie des RKI „Gesundheit in Deutschland aktuell 2012“ aus dem Jahr 2012/2013 veröffentlichte den Jahresprävalenzwert von 8,0% und weist damit auf eine progressive Entwicklung hin (Vgl. RKI 2014, S.69f).
Nach dem ICD-10 zählt die Depression zu den psychischen Erkrankungen (s. Kap. 1.1.1.) und wird dort als „Affektive Störung“ kategorisiert (Vgl. Dilling/ Mombour/ Schmidt 2014, S.159). Primär sind dabei die Bereiche Stimmung, Antrieb und Denken sowie das körperliche Befinden betroffen (Vgl. Schwarzer 2013, S. 177) (s. Kap. 1.2.1). Das Auftreten zeichnet sich durch eine Verschlechterung der Stimmung aus und wird „häufig begleitet von einer Reihe assoziierter Symptome, besonders Angst, Agitiertheit, Gefühle der Wertlosigkeit, Suizidgedanken, herabgesetzter Willensantrieb, psycho- motorische Gehemmtheit sowie verschiedene somatische Symptome und körperliche Funktionsstörungen“ (Dilling/ Mombour/ Schmidt 2014, S.46). Eine Depression kann in einzelnen Episoden oder Phasen in Erscheinung treten, welche wiederholt Auftreten können (Vgl. ebd.). Speziell von einer unipolaren Depression spricht man dann, wenn ausnahmslos depressive Symptome auftreten. Manische Phasen, die existenziell sowohl eine bipolare Störung als auch eine Zyklothymie, eine langanhaltende bipolare Störung, ausmachen, sind daher grundlegend ausgeschlossen. Dementsprechend beinhaltet der Begriff „Unipolare Depression“ nur depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen und die Dysthymie, eine anhaltende depressive Störung.
1.2.1. Symptomatik
Nach Dilling (Vgl. 2009, S. 47) sind die Voraussetzungen einer depressiven Episode (ICD-10: F32) dann erfüllt, wenn diese zum einen erstmalig auftritt und zum anderen seit mindestens zwei Wochen besteht. Die einzelnen Episoden einer Depression werden dabei in unterschiedliche Schweregrade eingestuft. Inwiefern eine depressive Episode als leicht (F32.0), mittelgradig (F32.1) oder schwer (F32.2 und F32.3, mit oder ohne psychotische Symptomen) ist, hängt von der Ausprägung und Intensität ihrer Symptome ab. Die Kriterien der Symptome einer depressive Episode sind im ICD-10 fest verankert und wie folgt aufzufinden (Vgl. hier und im Folgenden Dilling/ Mombour/Schmidt 2014, S.169-176):
Abb. 3: Symptome einer depressiven Episode
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eigene Darstellung nach Dilling/Mombour/Schmidt 2014, S.169-176.
Die Aufteilung der Symptome nimmt die Form eines Kriterienkatalogs ein und ermöglicht dadurch die eindeutige Zuteilung zu einem Schweregrad. Eine leichte depressive Episode besteht aus zwei von drei typischen Symptomen und mindestens zwei von sieben häufigen Symptomen. Die mittelgradige depressive Episode hingegen besteht aus zwei von drei typischen Symptomen und mindestens drei, besser vier von sieben häufigen Symptomen. Für die schwere depressive Episode gilt die Regelung, dass alle typischen Symptome und mindestens vier von sieben häufigen Symptomen präsent sind. Hinzukommt, dass schwere Verläufe je nach Auftreten in Episoden mit oder ohne psychotische Symptome, wie Halluzinationen, wahnhafte Gedanken und ein depressiver Stupor (Bewegungslosigkeit), unterteilt werden. Zusätzlich zu einer depressiven Episode kann zudem ein somatisches Syndrom auftreten. Dieses gilt nach dem ICD-10 dann als Diagnose, wenn mindestens 4 Merkmale der folgenden Übersicht festgestellt wurden. Lediglich bei schweren depressiven Episoden geht man automatisch von einer Präsenz aus.
Abb. 4: Merkmale des somatischen Syndroms
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eigene Darstellung nach Dilling/Mombour/Schmidt 2014, S. 170f.
Eine weitere Symptomatik stellt die Suizidalität dar. Unter den psychischen Störungen ist die Suizidrate bei Depressionen, gemeinsam mit den Suchterkrankungen, am höchsten (Vgl. Payk 2010, S.31). 15% der an schwerer Depression erkrankten Menschen begehen Suizid, dabei kann das Vorhaben lang geplant, spontan vollzogen oder als Unfall getarnt sein (Vgl. hier und im Folgenden Schwarzer 2013, S.177). Eine ähnlich hohe Quote besteht auch bei den Suizidversuchen. Suizidale Handlungen liegen meist gravierenden Krisensituationen, beispielsweise Trennung, Verlust oder Krankheit, zugrunde. Gefühle, wie Angst, Aussichtslosigkeit und Vorwürfe beeinflussen den depressiven Menschen genauso, wie versuchte oder vollzogene Suizide im sozialen Umfeld. Je intensiver die Symptomatik und dadurch der Leidensdruck, desto eher ist ein suizidales Verhalten wahrscheinlich.
1.2.2. Verlaufsmuster
Der Verlauf einer Depression kann verschiedene Formen annehmen. Im Fall, dass sich depressive Episoden wiederholen, spricht man von einer rezidivierenden depressiven Störung (F33) (Vgl. hier und im Folgenden Dilling/Mombour/Schmidt 2014, S.176-180, 183f.). Diese greift auf die selben Kriterien sowie Schweregrade einer depressiven Episoden zurück. Es wird vorausgesetzt, dass im früheren Verlauf keine Episode mit „gehobener Stimmung und Überaktivität“, demnach eine hypomane oder manische Symptomatik stattgefunden hat. Des Weiteren müssen mindestens zwei Episoden zwei Wochen lang bestanden haben, bei einer zeitlichen Trennung von mehreren Monaten. Als Diagnose betrachtet spricht man bei einer aktuellen, wiederkehrenden Episode von einer „gegenwärtig leichten (F33.0), mittelgradigen (F33.1) oder schweren (F33.2 und F33.3) Episode.“
Liegt eine chronische, ausschließlich depressive Verstimmung vor, handelt es sich um eine Dysthymie (F34). Ihre Symptomatik reicht selten für eine Erfüllung der Kriterien einer depressiven Episode, dafür kann die depressive Symptomatik über mehrere Jahre, manchmal auch lebenslang, bestehen.
1.2.3. Ätiologie
Das Entstehen einer Depression lässt sich nicht nur auf einen Faktor als Auslöser zurückführen (Vgl. Schwarzer 2013, S. 178). Wie bereits in Kap.
1.1.2 aufgeführt, liegt der Ursprung psychischer Erkrankungen multi- dimensionalen Faktoren zugrunde, welche wiederum in Wechselwirkung zueinander stehen. Dies führt nicht nur dazu, dass eine Depression entsteht, sondern auch, dass diese aufrechterhalten wird (Vgl. hier und im Folgenden ebd.). Eine erhöhte Vulnerabilität kann sich zudem dann entwickeln, wenn genetisch bereits eine Disposition vorliegt oder belastende Vorfälle in der (frühen) Kindheit erlebt wurden. Auch psychosoziale Belastungen, wie negative Ereignisse, Verluste oder langanhaltende Überforderung, können den Ausbruch einer Depression durch eine Störung der Neurotransmitter begünstigen. Solch eine Störung kann jedoch auch ohne jene Begebenheiten ausbrechen. Gleichzeitig ist es möglich, dass ein Mensch ausreichend resilient ist, um trotz derartiger Widerstände nicht an einer Depression zu erkranken.
2. Soziale Arbeit in der psychiatrischen Klinik
2.1. Die psychiatrische Klinik
Blickt man auf die Historie der Psychiatrie und speziell auf die der psychiatrischen Kliniken, so erweist sich insbesondere die im Jahre 1975 fertiggestellte Psychiatrie-Enquete als Höhepunkt der Entwicklung (Vgl. hier und im folgenden Absatz Bosshard 2008, S. 151; Schaub 2008, S.157-160). Die dort aufgeführten Empfehlungen setzen insbesondere die gemeindenahe Versorgung als zentrales Ziel. Damit einhergehend sollten unter anderem Umstrukturierungen großer Krankenhäuser und der Abbau von „versteckten“ psychiatrischen Einrichtungen außerhalb der Städte erfolgen. Der Fokus lag nun auf dem Aufbau von stationären, teilstationären und ambulanten Institutionen, die den Vorteil einer wohnortnahen Versorgung boten. Somit war es möglich, dass die Patienten je nach Behandlungsbereich entweder Zuhause wohnen bleiben oder zumindest in ihrer vertrauten Umgebung behandelt werden konnten. Zur Unterstützung bei der Gestaltung und Bewältigung von Alltag und Freizeit sowie dem Aufbau sozialer Kontakte, entwickelten sich neue Angebote, wie beispielsweise Sozialpsychiatrische Zentren, Tagesstätten und das Betreute Wohnen.
Ein weiterer Meilenstein der institutionellen Entwicklung der psychiatrischen Klinik ist die 1990 beschlossene Psychiatrie-Personalverordnung (Psych- PV). In dieser sind nach §1 Psych-PV jene Maßstäbe und Grundsätze festgelegt, die zur Kalkulation des Personalbedarfs der unterschiedlichen Berufsgruppen, wie beispielweise Ärzte, pflegerisches oder therapeutisches Fachpersonal in psychiatrischen Einrichtungen benötigt werden. So werden dem Personal je nach Behandlungsbereich sowie Art und Schwere der Erkrankung und dem Therapieziel je Patient und Woche entsprechende Minutenwerte zugesprochen (Vgl. §4 und 5 Psych-PV). Liegt der Fokus auf einer Regelbehandlung in der allgemeinen Psychiatrie, so werden einem Sozialarbeiter wöchentlich 76 Minuten pro Patient zugesprochen. Liegt der Schwerpunkt auf einer rehabilitativen Behandlung, so steigt der Wert um weitere drei Minuten, demnach auf 79 Minuten.
Mit dem Blick auf die moderne Psychiatrie unterliegen dieser nach Schaub (2008,S.159f.) drei Zugänge, die Einfluss auf die Behandlung eines Patienten nehmen: „naturwissenschaftlich zu begründende Pharmakotherapie, psychologisch zu verstehende Psychotherapie und sozialwissenschaftlich zu beschreibende Soziale Arbeit“. So veränderte sich im Laufe der Psychiatriereform nicht nur die Versorgungsstruktur, sondern auch das Verständnis von Zusammenarbeit in multiprofessionellen Team erhielt eine neue Bedeutung. Im Vordergrund stand nun nicht mehr die einzelne Methode einer Berufsgruppe, sondern die Kooperation untereinander und dadurch das gemeinsame Ziel eines Behandlungserfolgs.
2.2. Status der Sozialen Arbeit
Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich die Soziale Arbeit bzw. der Sozialdienst, neben den anderen vorherrschenden Berufsgruppen, wie Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten, zu einem festen Bestandteil der psychiatrischen Klinik entwickelt (Vgl. Becker-Bikowski 2008, S. 176 f.). Inwiefern der Sozialdienst letztendlich in die Klinikstruktur integriert ist, hängt dabei von den einzelnen Kliniken ab. Rechtlich betrachtet gilt er jedoch als Voraussetzung einer jeden Krankenhausbehandlung: „Das Krankenhaus hat einen sozialen Dienst sicherzustellen und die Patientinnen und Patienten darüber zu informieren. Der soziale Dienst hat die Aufgabe, die Patientinnen und Patienten in sozialen Fragen zu beraten und Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern zu vermitteln.“ (§ 5 Abs. 2 KHGG NRW (Krankenhaus- gestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)).
Nach Bosshard/Ebert/Lazarus (2013, S. 265) besitzt jeder Sozialarbeiter, trotz seiner Integration in den gesamten Krankenhaussozialdienst, seinen eigenen Zuständigkeitsbereich. Im interdisziplinären Team seiner jeweiligen Station agiert er als Einzelperson und besitzt dadurch ein hohes Maß an Autonomie und Verantwortung. Als eine der individuellen Eigenschaften gilt speziell die ganzheitliche Betrachtung der Patienten. Demnach wird nicht die Erkrankung selbst in den Fokus genommen, sondern die im diesen Kontext entstandenen Auswirkungen auf das Selbst und das soziale Umfeld.
Gleichzeitig muss sich die Soziale Arbeit mit ihren fachspezifischen Kompetenzen immer wieder gegenüber anderen Berufsgruppen beweisen und ihre Rolle klar positionieren. Gerade die zunehmenden Qualifizierungs- möglichkeiten in Richtung der Sozialen Arbeit, insbesondere für Krankenpflegekräfte, erschweren eine klare Abgrenzung zwischen den Aufgabenbereichen des Krankenhaussozialdienstes und anderer Professionen (Vgl. Becker-Bikowski 2008, S. 176f.). Eine weitere fachspezifische Besonderheit besteht darin, dass der Sozialdienst zu den mobilsten Berufsgruppen innerhalb der psychiatrischen Klinik gehört und dadurch die Möglichkeit hat, auch Außenkontakte und -termine wahrzunehmen (Vgl. Kruse 2004, S. 416). Dies hat nicht nur den besonderen Vorteil, den Alltag und das Umfeld eines Patienten intensiver zu erfassen, sondern diesen auch unterstützend zu Informations- oder Außenterminen, beispielweise einen Termin im Jobcenter oder einer Wohnheimbesichtigung, zu begleiten.
2.3. Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit
Alle zu behandelnden Patienten einer psychiatrischen Klinik führen ein unterschiedlich stark ausgeprägtes Spektrum individueller Probleme mit sich. Dabei lassen sich die Komplikationen nicht primär auf ihre Erkrankung zurückführen, sondern auf die Folgen, die im Kontext dieser entstanden sind (Vgl. hier und in diesem Absatz Bosshard/Ebert/Lazarus 2013, S.53, S. 264-267). Im Gegensatz zu den Ärzten, die ihren Behandlungsschwerpunkt auf den medizinischen Fokus legen, sind insbesondere die Sozialarbeiter für die psychosozialen und sozialrechtlichen Belange zuständig. Die Aufgabe des Sozialdienstes liegt darin, die Dimension der psychosozialen Belastungen in ihrer Schwere und besonders ihrer Dringlichkeit zu erfassen. Erwerbslosigkeit, soziale Isolation und Armut sind nur einige Folgen, die aufgrund einer psychischen Erkrankungen auftreten können.
Das primäre Ziel einer psychiatrischen Behandlung ist immer die Förderung der Teilhabe und damit die Wiedereingliederung eines Patienten. Dazu gehört es auch, eine Perspektive hinsichtlich des Arbeits- und Gemeinschaftslebens zu schaffen. Hinsichtlich der Arbeit kann dies sowohl die Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz bedeuten als auch eine berufliche Neuorientierung, die mit einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme eingeleitet wird. Auch das Beantragen eines Schwerbehindertenausweises (s. Kap.1.1.3.) ist einer der Interventionen, die sich fördernd auf die Teilhabe auswirken kann. Sowohl zur Förderung der beruflichen als auch zur sozialen Teilhabe ist dieser nützlich, um beispielsweise Hilfen des Integrations- fachdienstes (IFD) (s. Kap. 4.2.2.) in Anspruch nehmen zu können. Einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Maßnahmen der Rehabilitation, erhält der Patienten bei der Beratung (s. Kap. 6.2.1). Im weiteren Verlauf der sozialarbeiterischen Betreuung werden Schritte eingeleitet, die die Anbindung an ein zukünftig benötigtes Hilfesystem oder soziales Umfeld als Ziel haben (Vgl. hier und in diesem Absatz Bosshard/Ebert/Lazarus 2013, S. 53, S.264-267). Dabei wird der Patient nicht nur weitervermittelt, sondern er erhält eine Beratung bei sozialen, persönlichen, finanziellen und rechtlichen Fragen. Neben der Aufnahme und der dazugehörigen Ersterfassung, stellt daher auch die Entlassung eines Patienten eine wesentliche Aufgabe des Krankenhaussozialdienstes dar. Abhängig davon, ob eine Entlassung ins häusliche Umfeld oder in eine Einrichtung erfolgt, können entsprechende Anforderungen im Bereich der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation gestellt werden. Des Weiteren muss eine Kostenabklärung beim zuständigen Leistungsträger erfolgen, um die angestrebte Intervention anschließend rechtzeitig einzuleiten. Ab Behandlungsbeginn wird ein individuell zugeschnittenes Hilfesystem aufgebaut, in welches der Patient bei einer Entlassung entweder verbleibt oder auf das er bei Bedarf zurückgreifen kann. Eine konkrete Aufgabe des Sozialdienstes kann dabei beispielweise die Anbindung an das Betreute Wohnen oder an Pflegedienste sowie die Vermittlung und Antragstellung an eine weiterbehandelnde Einrichtung beinhalten.
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- Quote paper
- Anna Klaus (Author), 2016, Berufliche und soziale Rehabilitation als Aufgabe der Sozialen Arbeit. Die unipolare Depression, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353189
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