Einer verbreiteten Auffassung der völkerrechtswissenschaftlichen Literatur zufolge galt in der Zeit des späten 19. Jahrhunderts bis zu Beginn des Ersten Weltkrieges ein unbeschränktes ius ad bellum. Demnach hatten souveräne Staaten im Zeitalter des Imperialismus ein unbeschränktes Recht zum Kriege zu schreiten. Grund hierfür ist die Annahme, dass die Entscheidung über Krieg oder Frieden allein in der Macht des souveränen Staates stehe, der ungeachtet rechtlicher oder moralischer Schranken mittels des Krieges dazu berechtigt wäre, seine Ziele zu verfolgen. Gleichwohl lassen die Rechtfertigungsversuche der Kriege und die aufkommenden pazifistischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts erkennen, dass die Frage nach der Legitimation des Krieges durchaus eine Rolle spielte. Dahingehend ist die Frage zu stellen, welche divergierenden Ansichten bezüglich der Existenz des ius ad bellum bestehen und ob nicht eine Beschränkung des ius ad bellum aus der Völkerrechtslehre der Zeit zwischen 1880 bis 1914 deduziert werden kann.
Nach einer historisch-politischen Kontextualisierung soll die grundsätzliche Existenz des ius ad bellum in der Zeit 1880 bis 1914 erläutert werden, wobei neben dem Begriff des ius ad bellum auf die Frage nach der rechtstheoretischen Begründung unter Einbezug der zugrunde liegenden Ideologien der zeitgenössischen Gelehrten eingegangen wird. Anschließend wird der Versuch unternommen, eine Beschränkung des ius ad bellum aus der Völkerrechtslehre der Zeit 1880 bis 1914 herzuleiten. Hierfür werden die vorherrschenden Ansichten der Literatur dargestellt und nach Elementen untersucht, die als Ausdruck eines beschränkten ius ad bellum zu interpretieren sein könnten. Dabei wird vor allem Bezug auf die Lehre vom bellum iustum und der Ansicht vom Krieg als ultima ratio hin hinsichtlich der vorherigen Ausschöpfung friedlicher Streiterledigungsmittel genommen. Gleichzeitig soll der Einfluss der Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 auf das ius ad bellum aufgezeigt werden.
Die vorliegende Arbeit verzichtet auf fachwissenschaftliche Rezensionen von Seiten der zeitgenössischen Völkerrechtsliteratur und erschöpft sich in der eigenen Beurteilung und Bewertung der herangezogenen Quellen.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- A. Einleitung
- B. Historisch-politische Kontextualisierung
- C. Die grundsätzliche Existenz des ius ad bellum
- I. Zum Begriff des ius ad bellum
- II. Die rechtstheoretischen Begründungen nach der zeitgenössischen Völkerrechtslehre
- 1. Das,,ausdrückliche\" ius ad bellum
- 2. Die,,Indifferenztheorie\"
- 3. Die Ablehnung eines ius ad bellum
- 4. Zwischenfazit
- III. Die ideologischen Haltungen zwischen Bellizismus und Pazifismus
- 1. Die pazifistischen Haltungen
- 2. Die bellizistischen Haltungen
- 3. Zwischenfazit
- D. Die Deduktion einer Beschränkung des ius ad bellum
- I. Die Theorie des unbeschränkten ius ad bellum
- II. Ausdruck der Beschränkung des ius ad bellum
- 1. Der Einfluss der Lehre vom bellum iustum
- a. Historischer Abriss
- b. Kritik der Lehre
- c. Rezeption in der Völkerrechtsliteratur der Zeit 1880 bis 1914
- d. Zwischenfazit
- 2. Krieg als ultima ratio
- a. Die Mittel zur friedlichen Streitbeilegung
- b. Bestehen einer Verpflichtung
- 3. Der Einfluss der Haager Friedenskonferenzen
- a. Hintergrund
- b. Ergebnisse der Konferenzen
- (1) Zur ersten Konferenz im Jahre 1899
- (2) Zur zweiten Konferenz im Jahre 1907
- c. Zur Rolle der Schiedsgerichtsbarkeit
- d. Zur Zulässigkeit des Krieges
- e. Vergleich der Lehren von 1880 bis 1899 und 1899 bis 1914
- f. Zusammenfassung
- 4. Die Bryan-Verträge
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Studienarbeit befasst sich mit der Entwicklung des ius ad bellum in der Zeit zwischen 1880 und 1914. Ziel ist es, die grundsätzliche Existenz und die sich entwickelnden Beschränkungen des ius ad bellum im Kontext der zeitgenössischen Völkerrechtslehre und politischer Ideologien zu analysieren.
- Die rechtstheoretische Begründung des ius ad bellum in der damaligen Völkerrechtslehre
- Die Rolle von Pazifismus und Bellizismus bei der Ausgestaltung des ius ad bellum
- Der Einfluss der Lehre vom bellum iustum und die Rezeption in der Völkerrechtsliteratur der Zeit
- Die Entwicklung von Mechanismen zur friedlichen Streitbeilegung und die Bedeutung der Haager Friedenskonferenzen
- Die Deduktion einer Beschränkung des ius ad bellum durch die Entwicklung des Völkerrechts im betrachteten Zeitraum
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Die Einleitung führt in das Thema der Studienarbeit ein und skizziert den historischen Kontext der Zeit zwischen 1880 und 1914. Kapitel B beleuchtet die historische und politische Situation, die das Völkerrecht dieser Epoche prägte. In Kapitel C wird die grundsätzliche Existenz des ius ad bellum anhand der zeitgenössischen Völkerrechtslehre untersucht. Es werden verschiedene rechtstheoretische Begründungen für das ius ad bellum vorgestellt, sowie die ideologischen Haltungen zwischen Bellizismus und Pazifismus beleuchtet. In Kapitel D werden die sich entwickelnden Beschränkungen des ius ad bellum beleuchtet, insbesondere der Einfluss der Lehre vom bellum iustum, die Bedeutung des Krieges als ultima ratio und die Rolle der Haager Friedenskonferenzen.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die Studienarbeit behandelt das ius ad bellum, die Entwicklung des Völkerrechts zwischen 1880 und 1914, die zeitgenössische Völkerrechtslehre, die Lehre vom bellum iustum, Pazifismus, Bellizismus, Haager Friedenskonferenzen, friedliche Streitbeilegung und die Beschränkung des Kriegsrechts.
Häufig gestellte Fragen
Galt vor dem Ersten Weltkrieg ein unbeschränktes Recht zum Krieg?
Obwohl oft von einem unbeschränkten „ius ad bellum“ ausgegangen wird, zeigt die Arbeit, dass es bereits damals starke Tendenzen zur rechtlichen und moralischen Beschränkung gab.
Was versteht man unter dem Begriff „ius ad bellum“?
Es bezeichnet das völkerrechtliche „Recht zum Krieg“, also die Befugnis eines souveränen Staates, zur Durchsetzung seiner Interessen bewaffnete Gewalt anzuwenden.
Wie beeinflussten die Haager Friedenskonferenzen das Kriegsrecht?
Die Konferenzen von 1899 und 1907 führten zur Etablierung von Schiedsgerichtsbarkeiten und der Idee, Krieg nur als „ultima ratio“ nach Ausschöpfung friedlicher Mittel zuzulassen.
Welche Rolle spielte die Lehre vom „gerechten Krieg“ (bellum iustum)?
Die Arbeit untersucht, wie diese historische Lehre im Zeitraum 1880-1914 rezipiert wurde, um Kriege moralisch zu legitimieren oder rechtlich einzugrenzen.
Was besagt die „Indifferenztheorie“?
Sie geht davon aus, dass das Völkerrecht der Frage nach der Gerechtigkeit eines Krieges gleichgültig gegenübersteht und Krieg als einen legalen Zustand zwischen souveränen Staaten betrachtet.
Welchen Einfluss hatten pazifistische Bewegungen?
Pazifistische Strömungen forderten eine generelle Ablehnung des ius ad bellum und trieben die Entwicklung internationaler Verträge zur friedlichen Streitbeilegung voran.
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- Enno Mensching (Author), 2015, Das "ius ad bellum" in der Zeit 1880 bis 1914, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/352676