[...] Die Standards des IDW geben den Berufsträgern neben den
gesetzlichen Vorschriften ergänzend und erläuternd Anweisungen, wie Prüfungen ordentlich
durchzuführen sind, wie darüber zu berichten ist u. v. m..
Nicht behandelt werden in dieser Arbeit die allgemeinen Prüfungshandlungen wie z. B. die Prüfung
der ordnungsgemäßen Buchführung und die ordnungsgemäße Ableitung des Jahresabschlusses
aus der Buchführung5 oder die Prüfung des für börsennotierte Aktiengesellschaften
analog § 91 (2) AktG einzurichtenden Risikofrüherkennungssystems6 oder sonstige Prüfungshandlungen.
Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des aufgestellten Jahresabschlusses
wird unterstellt.
Im Teil „Darstellung im Prüfungsbericht“ wird ebenfalls nur auf die Darstellung der Analyse der
VFE- Lage durch den AP eingegangen. Andere Bestandteile des PB bleiben unberücksichtigt. Nachdem nun hier im Einführungsteil das Thema eingegrenzt wurde, wird im folgenden noch
kurz dargestellt, was unter einer „Jahresabschlussanalyse“ und unter dem „Prüfungsbericht“ zu
verstehen ist.
Im Hauptteil der Arbeit werden als erstes die Möglichkeiten der Aufbereitung der Bestandteile
des JA für die bevorstehende Analyse aufgezeigt. Nachdem die Jahresabschlussunterlagen
aufbereitet wurden, sollen die vorhandenen Daten ausgewertet werden. Hierzu werden verschiedene
Kennzahlen vorgestellt, die am aussagefähigsten die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens
beschreiben und geeignet sind, dem AP zu einem Urteil über die gegenwärtige Lage
sowie zur Prognose der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens zu verhelfen. Auf
Grundlage dieses Urteils hat der AP letztendlich in seinem Bericht und Bestätigungsvermerk
mitzuteilen, ob der aufgestellte JA die tatsächliche Lage und künftige Entwicklung des Unternehmens
darstellt.
Abschließen soll der Hauptteil mit der Darstellung der aufbereiteten und analysierten VFE- Lage
im PB, welche die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens den Berichtsadressaten
deutlicher offen legen soll, als dies i. d. R. durch den vom Vorstand oder der Geschäftsführung
erstellten JA geschieht.
Zum besseren Verständnis soll an notwendigen Stellen die Theorie anhand eines Fallbeispiels
verdeutlicht werden. Das Beispiel ist entnommen aus Coenenberg, A. G (2001), S. 293 ff. Das
Beispiel ist im Anhang unter dem Gliederungspunkt 4.1 Auszugsweise wiedergegeben.
5 Vgl. § 317 (1) HGB.
6 Vgl. § 317 (4) HGB
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Formelverzeichnis
1 Einführung
1.1 Zum gestellten Thema
1.2 Erläuterungen zu Begriffen aus der Themenstellung
1.2.1 Erläuterung zum Begriff „Jahresabschlussanalyse“
1.2.2 Erläuterung zum Begriff „Prüfungsbericht“
2 Jahresabschlussanalyse – Darstellung im Prüfungsbericht
2.1 Jahresabschlussanalyse zur Ermittlung der VFE- Lage
2.1.1 Aufbereitung des Jahresabschlusses als Grundlage zur Ermittlung
der VFE-Lage
2.1.1.1 Aufbereitung der Bilanz
2.1.1.2 Aufbereitung der Gewinn- und Verlustrechnung
2.1.1.3 Aufbereitung des Anhangs
2.1.2 Analyse des Jahresabschlusses zur Darstellung der VFE- Lage anhand ausgewählter Kennzahlen
2.1.2.1 Analyse der Vermögenslage aus dem Jahresabschluss anhand ausgewählter Kennzahlen
2.1.2.2 Analyse der Finanzlage aus dem Jahresabschluss anhand ausgewählter
Kennzahlen
2.1.2.3 Analyse der Ertragslage aus dem Jahresabschluss anhand ausgewählter
Kennzahlen
2.1.3 Beurteilung der gegenwärtigen und Prognose der künftigen Lage eines Unternehmens auf Grundlage der Jahresabschlussanalyse
2.2 Darstellung der VFE- Lage im Prüfungsbericht
2.2.1 Darstellung der VFE- Lage in der „Vorwegberichterstattung“
2.2.2 Darstellung der VFE- Lage im Hauptteil des Prüfungsberichtes
2.2.2.1 Darstellung der Vermögenslage
2.2.2.2 Darstellung der Finanzlage
2.2.2.3 Darstellung der Ertragslage
3 Fazit – Zusammenfassung
4 Anhang
4.1 Fallbeispiel: Jahresabschluss der Meditec AG zum 31.12.04
4.1.1 Bilanz der Meditec zum 31.12.04
4.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung der Meditec für die Zeit vom 01. Januar
bis 31. Dezember 04 in TGE
4.1.3 Entwicklung des Anlagevermögens der Meditec AG
4.1.4 Erläuterungen zum Jahresabschluss der Meditec AG
5 Literatur- und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufbereitungsmaßnahmen im Rahmen der Jahresabschlussanalyse
Abbildung 2: empfohlener Aufbau einer Strukturbilanz (Aktiva)
Abbildung 3: empfohlener Aufbau einer Strukturbilanz (Passiva)
Abbildung 4: Fallbeispiel Meditec AG: Strukturbilanz zum 31.12.04
Abbildung 5: Fallbeispiel Meditec AG: zusammengefasste Strukturbilanz zum 31.12.04
Abbildung 6: Übersicht Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse
Abbildung 7: Schema zur Berechnung des bereinigten Jahresüberschusses I
Abbildung 8: Schema zur Ergebnissaufaltung der GuV nach § 275 HGB
Abbildung 9: Fallbeispiel Meditec AG: Ergebnisaufspaltung der GuV für die Zeit
vom 01.01. bis 31.12.04
Abbildung 10: Fallbeispiel Meditec AG: Kennzahlen der Vermögenslage
Abbildung 11: Fallbeispiel Meditec AG: Cashflowermittlung nach der vereinfachten,
indirekten Methode für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.04
Abbildung 12: Fallbeispiel Meditec AG: Kennzahlen der Finanzlage der Meditec AG
Abbildung 13: Fallbeispiel Meditec AG: Kennzahlen der Ertragslage der Meditec AG
Abbildung 14: Fallbeispiel Meditec AG: Kennzahlen der VFE- Lage im Zeit- und Branchenvergleich
Formelverzeichnis
Formel 1: Anlagenintensität
Formel 2: Umlaufintensität
Formel 3: Anlage-/ Umlaufvermögensintensität
Formel 4: Umschlagsdauer des Vorratsvermögens, bzw. der Warenforderungen
Formel 5: durchschnittlicher Bestand
Formel 6: Anlagenabnutzungsgrad
Formel 7: Wachstumsquote
Formel 8: Eigenkapitalquote
Formel 9: Fremdkapitalquote
Formel 10: Verschuldungsgrad
Formel 11: Deckungsgrad A
Formel 12: Deckungsgrad B
Formel 13: Deckungsgrad C
Formel 14: Liquidität I
Formel 15: Liquidität II
Formel 16: Liquidität III
Formel 17: Grundschema der indirekten (retrograden) Cashflow-Ermittlung
Formel 18: Grundschema der direkten (progressiven) Cashflow-Ermittlung
Formel 19: Vereinfachtes Berechnungsschema zur indirekten Ermittlung des Cashflow
nach Küting, S. 132
Formel 20: Investitionsdeckung durch den Cashflow
Formel 21: Dynamischer Verschuldungsgrad/ Tilgungsdauer
Formel 22: Netto-Finanzschulden/ Effektivverschuldung
Formel 23: Personalintensität
Formel 24: Arbeitsproduktivität
Formel 25: Materialintensität
Formel 26: Herstellungsintensität
Formel 27: Vertriebsintensität
Formel 28: Verwaltungsintensität
Formel 29: Gesamtkapitalrentabilität
Formel 30: Eigenkapitalrentabilität
Formel 31: Fremdkapitalrentabilität
Formel 32: Umsatzrentabilität
1 Einführung
1.1 Zum gestellten Thema
Das Thema dieser Arbeit im Rahmen des Oberseminars „Wirtschaftliches Prüfungswesen“ beschäftigt sich mit der Jahresabschlussanalyse von Unternehmen und deren Darstellung im Prüfungsbericht.
Ziel einer JAA im Rahmen der JAAP prüfungspflichtiger Unternehmen[1] ist es u. a., Erkenntnisse über die derzeitige und künftige Lage des geprüften Unternehmens zu erlangen um eine Aussage dazu treffen zu können, ob die Gesamtaussage des vom Vorstand oder der Geschäftsführung aufgestellten JA „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der (..) Gesellschaft“[2] vermittelt und ob die zukünftige Entwicklung des Unternehmens durch die Geschäftsführung im JA zutreffend beurteilt wurde.[3] „Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild …“ soll in diesem Zusammenhang bedeuten, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften im JA dargestellt wurde.[4]
Diese Arbeit soll sich ausschließlich mit der Aufbereitung und der Analyse der nach Handelsrecht aufgestellten Einzel-Jahresabschlussunterlagen (Bilanz, GuV) sowie mit der Prüfung und Analyse der Angaben im Anhang von prüfungspflichtigen großen Kapitalgesellschaften beschäftigen.
Hinzu kommt die Darstellung der Analyse der VFE-Lage und der Erkenntnisse hieraus im PB entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften und den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.. Die Standards des IDW geben den Berufsträgern neben den gesetzlichen Vorschriften ergänzend und erläuternd Anweisungen, wie Prüfungen ordentlich durchzuführen sind, wie darüber zu berichten ist u. v. m..
Nicht behandelt werden in dieser Arbeit die allgemeinen Prüfungshandlungen wie z. B. die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung und die ordnungsgemäße Ableitung des Jahresabschlusses aus der Buchführung[5] oder die Prüfung des für börsennotierte Aktiengesellschaften analog § 91 (2) AktG einzurichtenden Risikofrüherkennungssystems[6] oder sonstige Prüfungshandlungen. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des aufgestellten Jahresabschlusses wird unterstellt.
Im Teil „Darstellung im Prüfungsbericht“ wird ebenfalls nur auf die Darstellung der Analyse der VFE- Lage durch den AP eingegangen. Andere Bestandteile des PB bleiben unberücksichtigt.
Nachdem nun hier im Einführungsteil das Thema eingegrenzt wurde, wird im folgenden noch kurz dargestellt, was unter einer „Jahresabschlussanalyse“ und unter dem „Prüfungsbericht“ zu verstehen ist.
Im Hauptteil der Arbeit werden als erstes die Möglichkeiten der Aufbereitung der Bestandteile des JA für die bevorstehende Analyse aufgezeigt. Nachdem die Jahresabschlussunterlagen aufbereitet wurden, sollen die vorhandenen Daten ausgewertet werden. Hierzu werden verschiedene Kennzahlen vorgestellt, die am aussagefähigsten die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens beschreiben und geeignet sind, dem AP zu einem Urteil über die gegenwärtige Lage sowie zur Prognose der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens zu verhelfen. Auf Grundlage dieses Urteils hat der AP letztendlich in seinem Bericht und Bestätigungsvermerk mitzuteilen, ob der aufgestellte JA die tatsächliche Lage und künftige Entwicklung des Unternehmens darstellt.
Abschließen soll der Hauptteil mit der Darstellung der aufbereiteten und analysierten VFE- Lage im PB, welche die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens den Berichtsadressaten deutlicher offen legen soll, als dies i. d. R. durch den vom Vorstand oder der Geschäftsführung erstellten JA geschieht.
Zum besseren Verständnis soll an notwendigen Stellen die Theorie anhand eines Fallbeispiels verdeutlicht werden. Das Beispiel ist entnommen aus Coenenberg, A. G (2001), S. 293 ff. Das Beispiel ist im Anhang unter dem Gliederungspunkt 4.1 Auszugsweise wiedergegeben.
1.2 Erläuterungen zu Begriffen aus der Themenstellung
1.2.1 Erläuterung zum Begriff „Jahresabschlussanalyse“
Die JAA im Sinne dieser Seminararbeit findet, wie eingangs schon erwähnt, im Rahmen der JAP eines Unternehmens durch den AP statt.
Unter der JAA versteht man die Aufbereitung und Auswertung von Informationen, die der JA, also die Bilanz, die GuV sowie der Anhang eines Unternehmens liefern. Anhand der ausgewerteten Daten soll eine Beurteilung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage des geprüften Unternehmens sowie eine Prognose über dessen zukünftige Entwicklung abgegeben werden können. Hierzu soll im einzelnen die VFE-Lage analysiert werden.[7]
Bei der Aufbereitung der vorhandenen Informationen werden die einzelnen Positionen der Bilanz bzw. der GuV zusammengefasst, saldiert, umgegliedert, umbewertet oder weggelassen bzw. hinzugefügt, so dass der AP für die anschließende Ermittlung ausgewählter Kennzahlen zweckmäßige Größen erhält.
Die aufbereiteten Daten dienen in ihrer vereinfachten und übersichtlicheren Darstellung als Grundlage für die anschließende Kennzahlenrechnung der Auswertungsphase.[8]
In der Literatur wird unterschieden zwischen interner und externer Jahresabschluss- bzw. Bilanzanalyse. Die interne unterscheidet sich insofern von der externen Analyse, dass zusätzliche Informationen aus Planungsrechnungen, Kosten- und Leistungsrechnungen oder sonstige betriebsinterne Informationen mit in die Beurteilung einfließen.[9] Zwar erhält der AP auch Einblick und Zugang zu solchen Daten, trotzdem soll zur Vereinfachung nur die externe Bilanzanalyse im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen.
1.2.2 Erläuterung zum Begriff „Prüfungsbericht“
„Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer Gegenstand, Art und Umfang, Feststellungen und Ergebnisse der Prüfung insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Aufsicht obliegt. Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen und Prüfungsergebnisse die Überwachung des Unternehmens zu unterstützen.“[10]
Gesetzliche Grundlage für den PB ist § 321 HGB, der grundsätzliches über die Berichterstattung (schriftlich und mit gebotener Klarheit), Inhalt, Unterzeichnung sowie zur Vorlage, bzw. Aushändigung des Berichts angibt.[11]
Weiter konkretisiert und erläutert werden die Vorschriften des HGBs zum PB durch das IDW in seinem Prüfungsstandard 450, „Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ in der für diese Arbeit maßgebenden Fassung vom 29.09.2003.
Der PB ist entsprechend dem PS 450 des IDW in folgende Punkte zu Gliedern:
- Prüfungsauftrag,
- Grundsätzliche Feststellungen,
- Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung,
- Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung,
- Ggf. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem,
- Ggf. Feststellungen aus Erweiterung des Prüfungsauftrags,
- Bestätigungsvermerk,
- Anlagen.
Die in dieser Arbeit erörtere Darstellung der Jahresabschlussanalyse fällt im Wesentlichen unter den Punkt „Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung“. Dieser Punkt wird im PS 450 weiter untergliedert in:
- Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung,
- Gesamtaussage des Jahresabschlusses.[12]
Die hier behandelte JAA soll Grundlage für die Beurteilung im Rahmen der „Gesamtaussage des Jahresabschlusses“ sein.
Bei der Berichterstattung durch den AP sind die allgemeinen Grundsätze der Gewissenhaftigkeit, der Unparteilichkeit sowie der Klarheit zu beachten, welche im IDW PS 450 Tz. 8 bis 20 näher erläutert werden.
Weitere Bestimmungen und Ausführungen zum PB und die Darstellung der hier behandelten JAA werden an entsprechender Stelle, im Gliederungspunkt 2.2 Darstellung der VFE- Lage im Prüfungsbericht, in dieser Arbeit vorgestellt.
2 Jahresabschlussanalyse – Darstellung im Prüfungsbericht
2.1 Jahresabschlussanalyse zur Ermittlung der VFE- Lage
2.1.1 Aufbereitung des Jahresabschlusses als Grundlage zur Ermittlung der VFE-Lage
Wie in Gliederungspunkt 1.2.1 schon vorweggenommen wurde, handelt es sich bei der Aufbereitung der Jahresabschlussunterlagen um die Neustrukturierung der einzelnen Posten durch:
- Umgruppierung:
Einzelne Posten werden anderen bestehenden Posten zugeordnet.
Beispiel: Zuordnung der passiven RAPs zu den sonstigen Verbindlichkeiten.
- Neubildung:
Bestehende Posten werden in einer neuen Abschlusskategorie zusammengefasst
Beispiel: sonstige Wertpapiere, Bankguthaben und Kassenbestände werden zur Kategorie „liquide Mittel“ zusammengefasst.
- Aufspaltung:
Aufteilung eines Postens auf mehrere Abschlusskategorien
Beispiel: Aufteilung der Sonderposten mit Rücklageanteil zu jeweils 50% auf das Eigenkapital und auf das Fremdkapital.
- Saldierung:
Aufrechnung eines Aktivposten mit einem Passivposten
Beispiel: Saldierung von nicht eingeforderte Einlagen mit gezeichnetem Kapital.
- Erweiterung:
Im Gegensatz zur Saldierung werden ursprünglich saldierte Posten wieder aufgeschlüsselt.
- Umbewertung:
Einzelne Posten erhalten andere Wertansätze
Beispiel: Für die Bilanzanalyse sollen bestimmte Vermögensgegenstände mit anderen Anschaffungs-, bzw. Herstellungskosten bewertet werden.[13]
Die Aufbereitungsmaßnahmen vor der eigentlichen JAA sollen im Überblick in der folgenden Abbildung 1 nochmals dargestellt werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Aufbereitungsmaßnahmen im Rahmen der Jahresabschlussanalyse
Quelle: Küting, S. 56.
2.1.1.1 Aufbereitung der Bilanz
Der erste Schritt bei der Aufbereitung der Bilanz ist es, mit Hilfe der oben aufgeführten Maßnahmen eine übersichtlichere Darstellung der ursprünglichen Bilanz zu erhalten, die sogenannte Strukturbilanz. Hierzu werden die Aktivposten der Bilanz zum bilanzanalytischen Anlage- bzw. Umlaufvermögen und die Passivposten der Bilanz zum bilanzanalytischen Eigen- bzw. Fremdkapital zusammengefasst. Praktikabelerweise kann das UV auch differenzierter zusammengefasst werden. Für die Aufstellung einer Strukturbilanz gibt es zwar keine gesetzlichen Vorschriften oder allgemein anerkannte Regeln, die Literatur empfiehlt jedoch den in den
Abbildung 2 und Abbildung 3, gezeigten Aufbau einer Strukturbilanz. Den Werten aus dem Berichtsjahr werden die Werte aus der Vorperiode gegenübergestellt. Zusätzlich werden für das Berichtsjahr die relativen Werte in Bezug zur Bilanzsumme sowie die relative Veränderung zum Vorjahr angegeben.[14]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: empfohlener Aufbau einer Strukturbilanz (Aktiva)
Quelle: der Verfasser, in Anlehnung an Küting, S. 59 ff UND Peemöller, S. 326.
Dem bilanzanalytischen AV werden im Normalfall alle Posten zugeordnet, die auch in der Bilanzgliederung nach § 266 (2) A. HGB dem AV unterliegen. Allerdings sollten, dem Vorsichtsprinzip entsprechend, Vermögensgegenstände, die zwar handelsrechtlich bilanziert werden dürfen, jedoch nicht selbst verkehrsfähig, bzw. materiell verwertbar sind, mit dem Eigenkapital saldiert werden. Zu solchen Vermögensgegenständen zählen insbesondere die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs, ein aktivierter Geschäfts- oder Firmenwert oder auch ausstehende Einlagen, die noch nicht eingefordert wurden, bzw. deren Einzahlung gefährdet sind. Siehe hierzu auch weiter unten unter dem Absatz bilanzanalytisches Eigenkapital.[15]
Zum bilanzanalytischen UV zählen neben dem Vorratsvermögen auch mittel- und langfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.[16]
Unter dem monetären UV werden neben den kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen auch die sonstigen Wertpapiere und aktiven RAPs zusammengefasst. Von den aktiven RAPs sind die aktiven latenten Steuern und evtl. vorhandene Disagien mit dem EK zu saldieren, da es sich auch hierbei um keine echten Vermögensgegenstände handelt.[17]
Die liquiden Mittel entsprechen dem Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks, analog § 266 (2), B. IV. HGB.[18]
[...]
[1] Vgl. §§ 316, 264a HGB.
[2] § 321 (2), S. 2 HGB.
[3] Vgl. § 321 (1) HGB.
[4] Vgl. Birgel, S. 114.
[5] Vgl. § 317 (1) HGB.
[6] Vgl. § 317 (4) HGB
[7] Vgl. Kuhn, S. 1 ff. UND Küting, S. 3 ff.
[8] Vgl. Coenenberg (2003), S. 923 ff. UND Küting, S. 3 ff.
[9] Vgl. Coenenberg (2003), S 917.
[10] IDW PS 450 Tz. 1.
[11] Vgl. § 321 HGB.
[12] Vgl. IDW PS 450, Tz. 12 UND Marten; Quick; Ruhnke, S. 420 ff.
[13] Vgl. Peemöller, S. 230 f.
[14] Vgl. Peemöller, S. 325 f.
[15] vgl. Küting, S. 60 ff UND Peemöller, S. 326.
[16] Vgl. Peemöller, S. 326.
[17] Vgl. Küting, S. 65 f UND Peemöller, S. 326.
[18] Vgl. Peemöller, S. 326.
- Citar trabajo
- Steve Bezler (Autor), 2004, Jahresabschlussanalyse und Darstellung im Prüfungsbericht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35189
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