Die Ziele der vorliegenden Arbeit bestehen in der Erläuterung der Basel III-Liquiditätsvorschriften sowie in der Erörterung und der Feststellung von Auswirkungen der neuen Anforderungen auf die deutschen Kreditinstitute. Zudem soll aufgezeigt werden, inwiefern Handlungs- und Optimierungsmöglichkeiten genutzt werden können. Neben den Liquiditätsanforderungen sieht Basel III auch weitere Vorschriften, beispielsweise für das Eigenkapital, vor. Zum besseren Verständnis der Gründe der Akkorde Basel I bis III und deren Reformen werden im Rahmen der theoretischen Grundlagen diese dargestellt. Ferner stellt die Analyse von Auswirkungen auf die Geschäftspolitik mit Blick auf die Liquiditätsanforderungen die Herausforderungen für das Management in den Vordergrund.
Das nächste Kapital befasst sich mit einem Überblick über die theoretischen Grundlagen. Im darauffolgenden Teil schließen sich die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen für Kreditinstitute an. In einem ersten Schritt wird der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, dessen Entstehung und Aufbau sowie sein Einfluss auf die Gesetzgebung thematisiert. Im weiteren Verlauf wird der Weg von Basel I bis Basel III aufgezeigt, wobei hier insbesondere auf die wesentlichen Erneuerungen eingegangen werden soll.
Danach werden die Begriffe 'Liquidität‘ und 'Liquiditätsrisiko‘ analog dem Terminus 'Geschäftspolitik‘ bestimmt, sodass in einem nächsten Schritt die Liquiditätsstandards nach Basel III erläutert werden können. So wird eine Auseinandersetzung mit Liquiditätsanforderungen wie Mindestliquiditätsquote und struktureller Liquiditätsquote erzielt.
Daran anknüpfend legt der Hauptteil zuerst einen Grundstein für die folgende Analyse, die aus der Modellierung der mittelständischen Musterbank AG bestehen wird. Es werden verschiedene Aspekte an Auswirkungen für die Kreditinstitute betrachtet. So sollen die Veränderung der Bilanzstruktur und der Ertragslage analysiert und Umsetzungsmaßnahmen sowie Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Im Folgenden soll auf außerbilanzielle, organisatorische und risikopolitische Auswirkungen auf Kreditinstitute näher eingegangen werden.
Der nächste Abschritt betrachtet die Anforderungen der Analyse kritisch und bewertet Ergebnisse aus dem dritten Kapitel.
Den Abschluss bildet die Schlussbetrachtung mit der Zusammenfassung von Ergebnissen und Erkenntnissen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Formelverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
1.2. Aufbau der Arbeit
2. Theoretische Grundlagen
2.1. Geschäftspolitik von Kreditinstituten
2.1.1. Begriffsbestimmung Geschäftspolitik
2.1.2. Zielsysteme von Kreditinstituten
2.1.3. Abgrenzung der wesentlichen Geschäftsfelder und Funktionen von Kreditinstituten
2.2. Bankaufsichtsrechtliche Anforderungen an Kreditinstitute
2.2.1. Der Weg von Basel I zu Basel III
2.2.2. Begriffsbestimmung Liquidität und Liquiditätsrisiko
2.2.3. Liquiditätsstandards nach Basel III
2.2.3.1. Mindestliquiditätsquote
2.2.3.2. Strukturelle Liquiditätsquote
2.2.3.3. Monitoring Tools
2.2.3.4. Umsetzungsfristen und Übergangsregelungen
3. Analyse der Auswirkungen der Basel III-Liquiditätsvorschriften auf die Geschäftspolitik von Kreditinstituten
3.1. Bilanzielle Auswirkungen am Beispiel der Musterbank AG
3.1.1. Modellierung der Musterbank AG
3.1.2. Auswirkungen auf die Bilanzstruktur
3.1.3. Auswirkungen auf die Ertragslage
3.1.4. Umsetzungs- und Optimierungsmöglichkeiten
3.2. Außerbilanzielle Auswirkungen
3.3. Organisatorische Auswirkungen
3.4. Risikopolitische Auswirkungen
4. Kritische Würdigung
5. Schlussbetrachtung
Anhangsverzeichnis
Literatur- und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zusammensetzung des Terminus ‚Geschäft‘ nach Gharajedaghi
Abbildung 2: Betrachtung der Zinssatzhöhe ohne bzw. unter Einbeziehung der Bonität
Abbildung 3: Die drei Säulen von Basel II
Abbildung 4: Systematisierung des Begriffs Liquidität
Abbildung 5: Bilanzielle Auswirkung der LCR im Zeitverlauf
Abbildung 6: Bilanzielle Auswirkung der NSFR im Zeitverlauf
Abbildung 7: Einflussfaktoren auf die Ertragslage
Abbildung 8: Übersicht über die Risikosteuerungsmöglichkeiten
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Risikogewichtung einzelner Bilanzpositionen in der Aktiva
Tabelle 2: Risikogewichtung in Abhängigkeit vom Rating eines Schuldners nach Basel II
Tabelle 3: Überblick über die Bestandteilen der HQLA
Tabelle 4: Übersicht über die Mittelabflüssen bei besicherten Finanzierungsgeschäften
Tabelle 5: Überblick über die Zuflussraten bei besicherten Kreditgeschäften
Tabelle 6: Überblick über ASF-Anrechnungskategorien und -faktoren
Tabelle 7: Überblick über die RSF-Anrechnungskategorien und -faktoren
Tabelle 8: Aktiva der Bilanz der Musterbank AG (Teil 1 von 2)
Tabelle 9: Aktiva der Bilanz der Musterbank AG (Teil 2 von 2)
Tabelle 10: Passiva der Bilanz der Musterbank AG (Teil 1 von 2)
Tabelle 11: Passiva der Bilanz der Musterbank AG (Teil 2 von 2)
Tabelle 12: Ermittlung der Level 1 und Level 2 Aktiva
Tabelle 13: Ermittlung der Nettomittelabflüsse (Teil 1 von 2)
Tabelle 14: Ermittlung der Nettomittelabflüsse (Teil 2 von 2)
Tabelle 15: Ermittlung der ASF
Tabelle 16: Ermittlung der RSF
Tabelle 17: Ermittlung der zusätzlichen ASF im Fall 1
Tabelle 18: Ermittlung der zusätzlichen RSF im Fall 1
Tabelle 19: Ermittlung der Level 1 und Level 2 Aktiva im Fall 2
Tabelle 20: Ermittlung der Zahlungsmittelzuflüsse im Fall 2
Tabelle 21: Ermittlung der RSF im Fall 2
Tabelle 22: Gewinn- und Verlustrechnung (Teil 1 von 2)
Tabelle 23: Gewinn- und Verlustrechnung (Teil 2 von 2)
Tabelle 24: Erweiterter Überblick über die einzelnen ASF- Anrechnungskomponenten
Tabelle 25: Erweiterter Überblick über die einzelnen RSF- Anrechnungskomponenten
Formelverzeichnis
Formel 1: Eigenkapitalhinterlegung nach Basel I
Formel 2: Liquidity Coverage Ratio
Formel 3: Net Stable Funding Ratio
Formel 4: Liquidity Coverage Ratio
Formel 5: Maximaler Anrechnungsbetrag der Level 2 Aktiva
Formel 6: Ermittlung des Bestands an HQLA
Formel 7: Maximaler Anrechnungsbetrag der Zahlungsmittelzuflüsse
Formel 8: Ermittlung der Nettomittelabflüsse
Formel 9: Net Stable Funding Ratio
Formel 10: Ermittlung der zusätzlichen Mittelabflüsse
Formel 11: Ermittlung der zusätzlichen Nettomittelabflüsse
Formel 12: Liquidity Coverage Ratio unter Berücksichtigung von Veränderungen
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
Kreditinstitute nehmen in der modernen Volkswirtschaft eine bedeutende Rolle ein. Sie sind zum einen Kreditgeber und zum anderen Einlagennehmer. Vo- raussetzung hierfür ist das Vertrauen der Kunden ins Finanzsystem.1 Dieses zu schützen, ist von oberster Priorität. So müssen Banken zahlungsfähig und aus- reichend liquide sein, um den Anforderungen als Finanzintermediär gerecht zu werden. Der Internationale Währungsfonds spricht im Zusammenhang mit der einsetzenden Finanzkrise in den Jahren 2007 und 2008 gegenüber dem Han- delsblatt von einer „gefährlichen Situation“2. Das Vertrauensverhältnis war im Zuge der Weltfinanzmarktkrise ins Wanken geraten und mit weitreichenden Folgen geschädigt worden. Die Auswirkungen betrafen nicht nur mehr die Fi- nanz-, sondern auch insbesondere die Realwirtschaft. Es kam zu einem welt- weiten Abschwung und ferner zu einem nahezu unüberwindbaren Teufelskreis- lauf aus Liquiditätsschwierigkeiten und Insolvenzen von Kreditinstituten. So plä- dierte der damalige französische EU-Ratspräsident Nicolas Sarkozy am 6. Ok- tober 2008 für mehr Zusammenarbeit zur Überwindung der Finanzmarktkrise, indem er forderte:
„Wir brauchen eine koordinierte Antwort.“3
Damit spielte er auf ein Eingreifen der international bedeutenden Regierungen an und demonstrierte, dass eine globale Krise nicht durch vereinzelte Maßnahmen von Regierungen abgefedert oder verhindert werden könne, vielmehr sollten gemeinsam koordinierte Pläne und Maßnahmen erarbeitet werden, um weitere Folgen zu dämpfen und abzuwenden. Im Fokus solle zudem der Wiederaufbau des Vertrauensverhältnisses zwischen den Banken untereinander und zwischen Banken und Einlagengeber stehen, was wiederrum eine Verbesserung der Liquiditätssituation zur Folge habe.4
So kam es im Jahr 2010 auf Basis der Vorschläge durch den Basler Ausschuss für Finanzaufsicht zu einer Ergänzung bzw. Anpassung der Akkorde Basel I und Basel II durch das Regelwerk Basel III. Dieses betrachtet neben den bereits reglementierten Marktpreis-, Kredit- und operationellen Risiken nun auch das Liquiditätsrisiko.5 Die Ziele der vorliegenden Arbeit bestehen in der Erläuterung der Basel III-Liquiditätsvorschriften sowie in der Erörterung und der Feststellung von Auswirkungen der neuen Anforderungen auf die deutschen Kreditinstitute. Zudem soll aufgezeigt werden, inwiefern Handlungs- und Optimierungsmöglich- keiten genutzt werden können. Neben den Liquiditätsanforderungen sieht Basel III auch weitere Vorschriften, beispielsweise für das Eigenkapital, vor. Zum besseren Verständnis der Gründe der Akkorde Basel I bis III und deren Reformen werden im Rahmen der theoretischen Grundlagen diese dargestellt. Ferner stellt die Analyse von Auswirkungen auf die Geschäftspolitik mit Blick auf die Liquiditätsanforderungen die Herausforderungen für das Management in den Vordergrund.
Im Folgenden wird die Herangehensweise an die Problemstellung erläutert.
1.2. Aufbau der Arbeit
Das nächste Kapital befasst sich mit einem Überblick über die theoretischen Grundlagen. Jener beinhaltet zunächst eine nähere Bestimmung des Terminus ‚Geschäftspolitik‘ auf Basis von wissenschaftlich diskutierten Ansätzen und die Konstituenten ‚Geschäft‘ und ‚Politik‘ bestimmt. Ein Überblick über die verschiedenen Zielsysteme von Kreditinstituten bilden die daran anschließenden Ausführungen, die insbesondere durch die drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft verdeutlicht werden können. Daneben sollen wesentliche Geschäftsfelder von Banken voneinander abgegrenzt werden.
Im darauffolgenden Teil schließen sich die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen für Kreditinstitute an. In einem ersten Schritt wird der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, dessen Entstehung und Aufbau sowie sein Einfluss auf die Gesetzgebung thematisiert. Im weiteren Verlauf wird der Weg von Basel I bis Basel III aufgezeigt, wobei hier insbesondere auf die wesentlichen Erneuerungen eingegangen werden soll.
Danach werden die Begriffe ‚Liquidität‘ und ‚Liquiditätsrisiko‘ analog dem Terminus ‚Geschäftspolitik‘ bestimmt, sodass in einem nächsten Schritt die Liquiditätsstandards nach Basel III erläutert werden können. So wird eine Auseinandersetzung mit Liquiditätsanforderungen wie Mindestliquiditätsquote und struktureller Liquiditätsquote erzielt.
Ebenfalls sollen die neu eingeführten Überwachungsinstrumente, auch Monitoring Tools genannt, ergriffen werden, bevor Umsetzungsfristen und Übergangsregelungen von Basel III hinsichtlich der Liquiditätsanforderungen den Abschluss der theoretischen Grundlagen bilden.
Daran anknüpfend legt der Hauptteil zuerst einen Grundstein für die folgende Analyse, die aus der Modellierung der mittelständischen Musterbank AG beste- hen wird. Es werden verschiedene Aspekte an Auswirkungen für die Kreditinsti- tute betrachtet. So sollen die Veränderung der Bilanzstruktur und der Ertragsla- ge analysiert und Umsetzungsmaßnahmen sowie Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Im Folgenden soll auf außerbilanzielle, organisatorische und risikopolitische Auswirkungen auf Kreditinstitute näher eingegangen werden.
Der nächste Abschritt betrachtet die Anforderungen der Analyse kritisch und bewertet Ergebnisse aus dem dritten Kapitel. Des Weiteren sollen hierbei Handlungsempfehlungen aufgezeigt und Grenzen hinsichtlich der Übertragbarkeit auf das eigene Kreditinstitut dargelegt werden.
Den Abschluss bildet die Schlussbetrachtung mit der Zusammenfassung von Ergebnissen und Erkenntnissen.
2. Theoretische Grundlagen
2.1. Geschäftspolitik von Kreditinstituten
2.1.1. Begriffsbestimmung Geschäftspolitik
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit dem Begriff ‚Geschäftspolitik‘ und erläutern den Terminus für die nachfolgende Analyse von den Auswirkungen auf die Geschäftspolitik von Kreditinstituten. In der Literatur findet sich keine einheitliche Definition, jedoch zeigen verschiedene Ansätze Parallelen auf. Im Folgenden soll über zwei Wege eine Annäherung an den Begriff erzielt werden. Dabei beschäftigt sich der erste Weg mit dem Wort ‚Geschäftspolitik‘ und dessen Zusammensetzung aus den Konstituenten ‚Geschäft‘ und ‚Politik‘.
Im Allgemeinen bezeichnet der Terminus ‚Geschäft‘ eine jede Art von gewinnstrebender Tätigkeit. In den Wirtschaftswissenschaften wird hierunter der entgeltliche Austausch von Objekten verstanden.6 Im Gegensatz dazu fasst der Terminus bei der kaufmännischen Tätigkeit im engeren Sinne die Gewinnerzielungsabsicht des Institutes auf.7 Nach Gharajedaghi befasst sich das Geschäft mit dem Zusammenspiel von Ressourcen, Fähigkeiten sowie der nutzenbringenden Aktivität, einen Gewinn zu erzielen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Zusammensetzung des Terminus ‚Geschäft‘ nach Gharajedaghi8
Abbildung 1 zeigt, dass das Wissen bzw. Technologie Anwendung bei der Produktion findet, um anschließend die erstellten Produkte gewinnbringend an den Abnehmer zu verkaufen.
Daneben besteht das Wort ‚Geschäftspolitik‘ aus einem zweiten Part. Der Begriff ‚Politik‘ leitet sich aus dem lateinischen Wort ‚politica, politicus‘ und dem griechischen Lexem ‚politiká‘ ab.9 Dieses bezeichnete im antiken Griechenland jene Aktivitäten, Tätigkeiten, Maßnahmen und Fragestellungen, die das Gemeinwesen betrafen.10 Für die Begriffsbestimmung Geschäftspolitik kann dieser identisch verwendet werden. Eine Wortdefinition ist durch die Bestimmung der Lexeme ‚Geschäft‘ und ‚Politik‘ bereits erfolgt. Nun soll diese zu wissenschaftlichen Ansätzen gegenübergestellt werden.
Nach Günther zeichnet sich die Geschäftspolitik durch alle getroffenen Maßnahmen oder Dispositionen aus, die mit den obersten Zielen eines Kreditinstitutes konform stehen.11 Eine vergleichbare Begriffsbestimmung liefern auch Leitner und Prion, bei denen von einer Entscheidung, welche Tätigkeit wie ausgeübt werden sollen, gesprochen wird.12 Hagenmüller erweitert die Ansätze, indem er auf die Positionierung des einzelnen Marktteilnehmers eingeht und dessen wirtschaftliche Entwicklung im Zeitverlauf erfassen möchte.13 Somit kann festgehalten werden, dass die Geschäftspolitik als die Summe aller Aktivitäten, Tätigkeiten und Maßnahmen der Geschäftsleitung verstanden werden kann.14 Im Anschluss an die Begriffsbestimmung ‚Geschäftspolitik‘ wird nun auf die Zielsysteme von Kreditinstituten näher eingegangen.
2.1.2. Zielsysteme von Kreditinstituten
Um Zielvorgaben erreichen zu können, dürfen mögliche Einflussfaktoren nicht außer Acht gelassen werden. Es bedarf einer internen und externen Analyse. In Anlehnung an die Analysevorgabe kann ebenfalls zwischen externen sowie in- ternen Beschränkungen unterschieden werden.15 Während unter Ersterem bei- spielsweise die Marktlage, das Kundenverhalten und die regulatorischen Gege- benheiten verstanden werden, sind unter Letzterem die Bestandteile und Aus- wirkungen des magischen Dreiecks Liquidität, Sicherheit und Rentabilität ge- fasst.16 Bei der Nutzenmaximierung einzelner Ziele gilt es, etwaige Zielkonflikte zu berücksichtigen. So stehen sich zum Beispiel Sicherheit und Rentabilität so- wohl konfliktär als auch komplementär gegenüber.17 Eine hohe Rentabilität hat Einbußen hinsichtlich der Sicherheit zur Folge, jedoch ist eine adäquate Verzin- sung für die Bildung von Rücklagen notwendig, um in Krisenzeiten auf entspre- chende Stabilisierungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können. In Folge dessen werden von der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand eine Abstimmung und gegebenenfalls eine regelmäßige Anpassung der Ziele auf die aktuelle und prognostizierte Entwicklung des Instituts gefordert.18
Wenn die obersten Ziele von Kreditinstituten auch unterschiedlich sein können, werden sie auf Basis der drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft für ge- wöhnlich in Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen eingeteilt.19 Die Ziele der drei Banksektoren weisen sowohl Gemeinsamkeiten als auch Un- terschiede auf. Bei privaten Banken steht primär die Gewinnmaximierung im Vordergrund. Im Gegensatz dazu haben sich die Sparkassen dem öffentlichen Auftrag verschrieben. Dem entgegenstehend setzen sich die Genossenschafts- banken für die Förderung der Mitglieder ein. Bei genauerem Hinsehen fallen Gemeinsamkeiten auf. So ist die Zielsetzung der Sparkassen und Genossen- schaftsbanken ohne eine Gewinnerzielungsabsicht undenkbar und findet somit Anlehnung an die Ziele der Privatbanken.20 Weitere Gemeinsamkeiten könnten beispielsweise eine möglichst effiziente Liquiditätssteuerung oder vorzugsweise eine hohe Qualität der Sicherheiten darstellen.21
In Anschluss an die Erläuterungen zu den Zielsystemen von Kreditinstituten sollen die wesentlichen Geschäftsfelder von Banken abgegrenzt werden.
2.1.3. Abgrenzung der wesentlichen Geschäftsfelder und Funktionen von Kreditinstituten
Auf Basis der drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft lassen sich vier wesentliche Geschäftsfelder erkennen. In Anlehnung an Hartmann-Wendels, Pfingsten und Weber sind folgende Geschäftszweige von Bedeutung: Kredit-, Einlagen-, Provision- und Eigengeschäft.22
Das Einlagen- und das Kreditgeschäft stellen die ursprünglichen Aufgaben einer Bank dar und sind im Allgemeinen voneinander abhängig. Die erstgenannte Geschäftsart kann im Vergleich zum Geld- und Kapitalmarkt eine kostengünstigere Refinanzierungsalternative für das Kreditgeschäft sein.
Im Laufe der Zeit haben sich weitere bedeutsame Geschäftsfelder, wie beispielsweise das Provisionsgeschäft, entwickelt und etabliert. Dieser Geschäftszweig erbringt Leistungen für Dritte gegen Entgelt.
Typische Dienstleistungen sind u.a. die Verwahrung von Vermögensgegenständen, der Zahlungsverkehr und das Versicherungsgeschäft.23 Im Gegensatz zum Einlagen- und Kreditgeschäft liegt beim Eigengeschäft kein Auftrag eines Kunden vor. Die Bank tritt in eigenem Namen für eigene Rechnung am Markt auf. Das Kreditinstitut versucht auf Basis eigener Erwartungen am Markt Chancen zu nutzen, um so Erfolge zu verbuchen. Dem Eigengeschäft wird u.a. das Depot A-Management zugerechnet.24
Daneben nehmen Kreditinstitute verschiedene Funktionen, wie die Fristen-, Ri- siko- und Losgrößentransformation, wahr. In ihrer Mittlerstellung zwischen Gläubigern und Schuldnern verleihen sie in Summe ungefähr so viel Volumen an Krediten, wie sie sich selbst Kapital leihen. Die unterschiedlich hohen Einla- gebeträge der Refinanzierung bündelt ein Kreditinstitut und unter Beachtung regulatorischer Anforderungen werden diese als Kredite an Dritten gewährt. Diese Funktion wird auch als Losgrößentransformation bezeichnet. Nicht nur die Einlagen- und die Kredithöhe weichen von Gläubiger zu Gläubiger bzw. Schuldner zu Schuldner ab, sondern auch deren Laufzeitwünsche. Die Bank kann eine solche Gegebenheit mit der Fristentransformationsfunktion bewälti- gen. Daneben teilen Banken ihre Schuldner in verschiedenartige Bonitätsklas- sen ein. Je schlechter die Bonität, desto höher die Risikoprämie, die auf Ausfäl- le von Schuldnern dämpfend wirkt. Hierbei nehmen Banken die Risikotransfor- mationsfunktion wahr.25
Nachdem die theoretischen Grundlagen im Bereich der Geschäftspolitik von Kreditinstituten gelegt wurden, soll im Folgenden die Basis für die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute geschaffen werden.
2.2. Bankaufsichtsrechtliche Anforderungen an Kreditinstitute
2.2.1. Der Weg von Basel I zu Basel III
Der Weg zu Basel III beginnt mit der Gründung des Basler Ausschuss für Ban- kenaufsicht (BCBS) im Jahr 1974, der in Folge mehrerer namhafter Bankenin- solvenzen, wie beispielsweise der Insolvenz des Kölner Bankhauses Herstatt oder der US-Bank Franklin National, ins Leben gerufen wurde.26 Er wurde von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G-10-Staaten gemeinsam gegründet und besteht bis heute. Mittlerweile beteiligen sich 27 Länder am BCBS, der im Regelfall vier Sitzungen pro Jahr abhält.27 Der Sitz befindet sich in Basel an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.28 Die Hauptaufga- be des Ausschusses liegt in der Erarbeitung einheitlicher Standards zum Zwe- cke der Verbesserung der Bankenaufsicht. Daneben gilt es zu beachten, dass die Ratschläge des Ausschusses zunächst Empfehlungen darstellen und daher nicht zwingend in national geltendes Recht aufzunehmen sind. Die Vorschläge werden in Europa über entsprechende Richtlinien und Verordnungen der Euro- päischen Union umgesetzt. Im weiteren Verlauf sind die Richtlinien von den zuständigen Stellen in nationales Recht zu implementieren, während die Ver- ordnungen ins nationale Recht direkt eingreifen. Des Weiteren dient der tagen- de Ausschuss zum Informationsaustausch zwischen den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus soll der Ausschuss dazu beitragen, internatio- nal wirkende und eintretende Probleme im Finanzsektor frühzeitig zu erkennen, weshalb zudem gewährleistet werden muss, dass kein Kreditinstitut der Ban- kenaufsicht entgeht. Damals wie heute haben die genannten Aufgaben nicht an Aktualität verloren.29
Im nächsten Schritt soll der erste Akkord des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht dargestellt werden. Im Jahr 1988, ca. 14 Jahre nach der Gründung des Basler Ausschusses, veröffentlichte dieser das erste Regelwerk: den Basler Akkord. Dieser ist heute unter dem Namen ‚Basel I‘ bekannt und versucht, die ersten einheitlichen Normen für die Bankaufsicht zu schaffen.30
Der Basler Ausschluss sah im Fall der Herstatt-Bank unzureichendes Eigenka- pital als Hauptgrund für deren Zusammenbruch. Auf Basis dessen gab er den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden umfangreiche Eigenkapitalratschlä- ge.31 Diese Empfehlung sieht für risikogewichtete Aktiva eine Eigenkapitalhin- terlegung von mindestens acht Prozent vor, um Krisenzeiten vorzubeugen und dem Risiko eines möglichen Ausfalls Rechnung zu tragen. Daneben teilt Basel I die unterschiedlichen Bestandteile des Eigenkapitals auf und spricht von zwei Klassen. Klasse eins umfasst das Kernkapital, zu welchem das eingezahlte Ka- pital der Shareholder sowie die offenen Rücklagen des Kreditinstituts zählen.32 Unter Klasse zwei wird das Ergänzungskapital, wie stille Reserven, bestimmte Rückstellungsposition und nachrangige Refinanzierungsinstrumente33 gefasst. Im Zuge dessen wurde eine Begrenzung für nachrangige Schuldverschreibun- gen in Höhe des hälftigen Anteils vom Kernkapital festgelegt. Zwischen den beiden Eigenkapitalklassen wurden ebenfalls Einschränkungen empfohlen: So soll zum einen das Eigenkapital zu mindestens 50 Prozent aus Kernkapital be- stehen und zum anderen das Ergänzungskapital nicht mehr als 100 Prozent des Kernkapitals betragen. Die Forderung der BCBS sieht außerdem eine Ein- teilung der Geschäfte verschiedener Schuldner in Risikoklassen von bis zu 100 Prozent vor.34 Aus Tabelle 1 auf der Folgeseite lässt sich erkennen, dass For- derungen an öffentliche Institute teilweise nicht mit Eigenkapital hinterlegt wer- den müssen. Im Gegensatz dazu sollen z.B. Forderungen an Unternehmen und private Haushalte mit bis zu 100 Prozent Eigenkapital gedeckt werden. Die Höhe der Eigenkapitalhinterlegung für eine Aktivaposition errechnet sich an- hand der Formel 1.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 1: Eigenkapitalhinterlegung nach Basel I35
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Risikogewichtung einzelner Bilanzpositionen in der Aktiva36
Bei einer Forderung i.H.v. 200 TEuro, die vollständig durch Grundschulden auf Wohneigentum abgesichert ist, ergibt sich folgende geforderte Eigenkapitalhin- terlegung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Finanzierung muss somit mit 8 TEuro Eigenkapital hinterlegt werden. Dabei ist die stark vereinfachte Eingruppierung von Schuldnergruppen kritisch zu be- trachten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Betrachtung der Zinssatzhöhe ohne bzw. unter Einbeziehung der Bonität37
Durch Basel I müssen risikoarme und stark risikobehaftete Unternehmensinves- titionen bzw. -finanzierungen mit derselben Höhe an Eigenkapital hinterlegt werden. In Anlehnung an diese Hinterlegung wurde die Konditionierung für Kre- dite gestaltet. So erhalten unterschiedlich risikoreiche Investments denselben Zinssatz.38 Damit verbunden ist die Tatsache, dass risikobehaftete von den risi- koärmeren Unternehmen subventioniert werden. Investoren bevorzugen risiko- reichere Unternehmen und Anlagen, da diese bei gleichem Kreditzins Chancen auf eine höhere Rendite bieten. Es entsteht somit ein unerwünschter Anreiz für risikobehaftete Investitionen. Um u.a. dieser Problematik entgegenzuwirken, wird ein risikogerechter Zinssatz39 benötigt, der durch Basel II initiiert wurde.40 Basel II schließt mit seiner Rahmenvereinbarung vom Jahr 2004 an Basel I an. Es wurde festgelegt, dass die Regelungen gemäß den Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2007 entsprechend beachtet werden mussten. In Deutschland wur- den die Richtlinien im KWG, in der Solvabilitätsverordnung sowie den MaRisk umgesetzt.41 Die Ziele werden in den drei Säulen des neuen Baseler Akkords dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Die drei Säulen von Basel II42
Die erste Säule sieht die ausreichende und angemessene Betrachtung von Ri- siken bei der Hinterlegung von Eigenkapital vor. Wie bei Basel I sollen mindes- tens acht Prozent Eigenkapital für die Summe der gewichtigen Risikoaktiva zur Verfügung stehen. Neben den Anforderungen aus Basel I bedarf es bei Basel II der zusätzlichen Berücksichtigung des operationellen Risikos. Dieses wird vom Basler Ausschuss als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemes- senheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse auftreten, definiert.43 Des Weiteren wurde zwischen der Gesetzesimplementierung von Basel I und II im Jahr 1996 das Marktpreisrisiko hinzugefügt, welches die BCBS als das Risiko für eine negative Beeinflussung bzw. Änderung des Wechselkurses, Zinssatzes oder anderen Preisen am Kapitalmarkt determiniert.44 Das Kreditrisiko soll für die einzelnen Kreditnehmer differenzierter betrachtet werden, um eine risikogerechte Eigen- kapitalanforderung zu gewährleisten. Hierfür wird der Bonitätsansatz verwen- det. Für die Aufsicht beschreibt Bonität im Allgemeinen die Beurteilung und Ein- stufung der zukünftigen Fähigkeit einer Privatperson, eines Unternehmens oder Staates, seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig und termingerecht nachzu- kommen.45 Tabelle 2 zeigt die Risikogewichtungen je Ratingklasse nach dem Vorbild des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht.46
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Risikogewichtung in Abhängigkeit vom Rating eines Schuldners nach Basel II47
Kreditnehmer von bester Bonität werden mit der Ratingstufe ‚AAA‘ charakterisiert und sind mit einem Risikogewicht von 20 Prozent behaftet. Im Gegensatz dazu werden Darlehensnehmer von schlechter Bonität mit einer Ratingstufe unter ‚BB-‘ gekennzeichnet. Privatpersonen, Unternehmen und Staaten ohne Rating sind mit einem Risikogewicht von 100 Prozent zu beurteilen.
Aufgrund der hohen Ratingkosten bzw. der Mehrkosten, die durch pauschali- sierten Risikogewicht von 100 Prozent ohne Rating entstünden, fürchteten klei- nere und mittelständische Unternehmen eine Verteuerung der Kredite. Daher wurde für diese Firmengruppe der „Mittelstandskompromiss“48 errungen. Falls das Gesamtkreditvolumen an KMU eine Million Euro nicht übersteigt, kann de- ren Anteil zum Retailportfolio eines Kreditinstituts zugerechnet werden, für wel- ches grundsätzlich eine einheitliche Risikogewichtung von 75 Prozent gilt.
Säule Nummer zwei sieht für Banken zwei Anforderungen vor. Einerseits sollen sie einen Prozess implementieren, der beurteilen kann, ob das Eigenkapital im Hinblick auf die vorliegende Risikosituation der Bank angemessen und ausrei- chend ist. Daneben soll ein jedes Kreditinstitut über ein adäquates Konzept für den Fall eines Eigenkapitalverzehrs verfügen. Auf der anderen Seite richtet sich diese Säule an die Aufsicht, wenn es da heißt, die zuständige Behörde müsse allen Banken hinsichtlich zuvor genannter Anforderungen evaluieren und habe gegebenenfalls bei unangemessener oder unsachgerechter Erfüllung der An- forderungen der Bank entsprechende Maßnahmen anzuordnen.49
Durch die erweiterte Offenlegung von Informationen dient die letzte Säule vor allem den Gläubigern, denn wenn fortan Banken in den regelmäßigen Ab- schlüssen über ihre derzeitige Lage berichten sollen, kommt es zu einer höhe- ren Markttransparenz. Daneben besteht die Absicht der BCBS darin, Banken zu einem angemessenen Risikomanagement zu verhelfen, welches sich adäquat um die Risiken des Kreditinstituts kümmert. Dies soll negativen Informationen bei Offenlegung vorbeugen.50 Die einsetzende Weltfinanzmarktkrise in den Jah- ren 2007 bzw. 2008 und deren Folgen für den Finanz- sowie für den realwirt- schaftlichen Sektor brachten zunehmend Kritik an Basel II mit sich, was letztlich auch die BCBS beschäftigte. Aufgrund dessen wurde Basel III entwickelt: Die Eigenkapitalanforderungen stiegen.51 Zudem wurde zu den drei Risiken Kredit- risiko, Marktpreisrisiko und operationelles Risiko das Liquiditätsrisiko aufge- nommen.52
In Anbetracht der Problemstellung wird letzteres nun Gegenstand der Untersuchung werden.
2.2.2. Begriffsbestimmung Liquidität und Liquiditätsrisiko
Obwohl der Begriff Liquidität häufige Verwendung findet, war es noch nicht möglich, eine allgemeingültige Definition festzulegen. In der Literatur können verschiedene Ansätze festgestellt werden. Keynes schreibt der Liquidität keinen absoluten Wert zu. Er versteht sie als eine Art Größenordnung, welche die Höhe des Besitzes beschreibt.53 McCall und Lippmann sehen die Bedeutung in den liquiden Märkten d.h. dass Verkäufe am Markt zu angemessenen Preisen abgewickelt werden.54 Im Gegensatz dazu charakterisiert die neuere Literatur Liquidität als jene Fähigkeit des Marktes, Angebot und Nachfrage in ein ausge- wogenes Verhältnis zu stellen.55 Generell lässt sich festhalten, dass der Liquidi- tätsbegriff in der Literatur vielseitig auslegbar ist. Dahingegen scheint die Be- deutung in der Praxis eindeutig und einheitlich determiniert zu sein. Bei genaue- rem Hinsehen fallen feine Unterschiede auf, die in Anlehnung an Zeranski sys- tematisiert werden können.56
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Systematisierung des Begriffs Liquidität57
Abbildung 4 zeigt die drei Hauptgliederungselemente: materielle, informatori- sche und pagatorische Differenzierung. Die materielle Unterscheidung gliedert sich in die qualitative und quantitative, zeitliche, segmentierte und aggregierte Liquidität. Dabei beschreibt die qualitative Abbildung Liquidität als die langfristi- ge und jederzeitige Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Die quantitative Projektion hingegen versucht Liquiditätsengpässe aufzuspüren. Daneben kann die zeitli- che Darstellung der Liquidität die Zahlungen im Zeitablauf ordnen. Die segmen- tierte Illustration bildet die Liquidität auf einzelne Geschäftsfelder, wie bei- spielsweise Privatkunden und Depot A-Geschäft, ab. Die aggregierte Liquidi- tätsabbildung findet schließlich Anwendung bei der Erfüllung regulatorischer Meldeverpflichtungen.58
Die zweite Kategorie bezieht sich auf den informatorischen Zweig. Falls zukünf- tige Zahlungsströme lediglich geschätzt werden, ist die Darstellung potentiell unscharf. Die Erwartungen können im Zeitverlauf von der Realität abweichen. Zahlungsströme von Kreditinstituten, wie beispielsweise die Rückzahlung von Krediten, sind zudem mit Unsicherheit verbunden. In Folge dieser beiden Fest- stellungen ist das Vertrauen in den Informationsstand der Liquiditätsabbildung stets kritisch zu beurteilen.59
Bei der dritten Klasse ‚pagatorische Differenzierung‘ erfolgt die Abgrenzung auf Ebene der Zahlungsströme. Hierbei kann in die Bereiche Wirtschaftssubjekte, Wirtschaftsobjekte und Geld untergliedert werden. Die Liquidität von Wirt- schaftssubjekten beschreibt bei Unternehmen die Zahlungsfähigkeit und bei Instituten im Sinne des KWG die Zahlungsbereitschaft. Daneben sieht jene für Wirtschaftsobjekte das Deckungsverhältnis von Zahlungsverpflichtungen zu -forderungen. Außerdem kann Liquidität als Synonym für Geld stehen.60 In Zu- sammenhang mit Instituten unterscheidet sich der Liquiditätsbegriff im Sinne des §1 KWG in erheblichem Umfang. Nach §11 KWG müssen Kreditinstitute eine jederzeit ausreichende Zahlungsfähigkeit gewährleisten. Im selben Zug sind Banken dazu verpflichtet, fällige Einlagen von Gläubigern fristgerecht zu befriedigen.61
Eine Abweichung vom Zahlungstag birgt fatale Folgen für das jeweilige Bank- haus. Bei Nichteinhaltung des Fälligkeitstags folgen im schlimmsten Fall Ver- trauensverluste und damit einhergehend Liquiditätsabflüsse. Ebenfalls ver- schlechtert sich dadurch die Bonität, was zu höheren Refinanzierungskosten führt. Damit erklärt sich, dass Kreditinstitute besonders auf ihre Liquiditätssitua- tion achten müssen. Ferner kann eine starke Abhängigkeit des Bankhauses von seinen Gläubigern festgestellt werden. Die Bank bzw. die Liquidität korreliert mit der Summe der Einlagen.62 Auch für die Liquidität von Kreditanstalten stellt Ze- ranski verschiedene Begriffsdimensionen dar. Er verdeutlicht die Wichtigkeit der kurzfristigen Liquidität i.S.d. jederzeit ausreichenden Zahlungsbereitschaft und er erklärt die preiswerte Kapitalaufnahme in Zusammenhang mit der langfristi- gen Liquidität. Im Falle unzureichender Liquiditätsaussichten verweist er auf die Möglichkeit der Liquidierbarkeit von Aktiva63 und die Aufnahme von Liquidität durch den Geld- und Kapitalmarkt. Somit kann festgehalten werden, dass der Begriff Liquidität vielseitig und weitreichend ist und eine Betrachtung stets im jeweiligen Kontext erfolgen muss. Im Anschluss an diese Begriffsbestimmung der Liquidität folgt selbige für das Liquiditätsrisiko.
Laut MaRisk beschreibt das Liquiditätsrisiko die Gefahr, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen zu einem Zeitpunkt nicht nachkommen kann.64 Moch65, Schulte und Horsch66 gliedern das Liquiditätsrisiko in die Bereiche ori- ginäre und derivative Risiken. Unter dem erstgenannten Bereich können das Terminrisiko, das Abrufrisiko und das Refinanzierungsrisiko gefasst werden. Terminrisiken entstehen durch unerwartete, meist verspätete Mittelzuflüsse im Aktiv- als auch im Passivgeschäft oder auch durch andere unsachgemäß abge- laufene Tätigkeiten wie beispielsweise Dienstleistungsgeschäfte. Verspätete Zahlungseingänge können u.a. bereits fällige, aber noch nicht erbrachte Til- gungsleistungen im Aktivgeschäft oder auch verspätete Einzahlungen im Pas- sivgeschäft sein.67
Die Abrufrisiken können ebenfalls sowohl in den aktivischen und passivischen Geschäftsfeldern als auch bei den sonstigen Aktivitäten wirksam werden. Zu ersterem zählen beispielsweise die unerwartete Inanspruchnahme bereits zu- gesagter Kredite sowie Kreditüberziehungen oder auch nicht vertragsentspre- chende Abrufe von Einlagen.68 Die dritte Komponente der originären Liquiditäts- risiken ist das Refinanzierungsrisiko auf der Aktiv- und der Passivseite. Dieses Wagnis tritt ein, falls für die Bank keine Anschlussfinanzierungen am Markt zur Verfügung stehen oder entsprechende Einlagen fehlen.69 Des Weiteren sind beispielsweise keine Liquidationsmöglichkeiten vorhanden oder hohe Abschlä- ge bei der Veräußerung von Aktiva zu realisieren. Liquiditätsrisiken können, wie zuvor erwähnt, auch als abgeleitete Risiken auftreten und sind somit abhängig von anderen originären Risiken der Bank. Zu diesem gehören unter anderem das Kreditrisiko, die Marktpreisrisiken und das operationelle Risiko.70
Des Weiteren kann das Liquiditätsrisiko unter zeitlichen Gesichtspunkten struk- turell und dispositiv betrachtet werden. Hierbei wird eine zeitliche Angabe als Ober- bzw. Untergrenze benötigt, wobei in der Praxis ein bzw. drei Monate zu Grunde gelegt werden. Die Liquiditätsströme können unterschiedlicher Herkunft sein und durch den Einflussbereich Dritter oder auch durch das institutseigene Treasury entstehen. Auf ihrer Basis kann das Liquiditätsrisiko betrachtet wer- den, sodass Liquiditätsengpässe innerhalb des Zeitablaufs festgestellt und durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.71
Nach Abschluss der Begriffsbestimmungen können nun die Liquiditätsstandards nach Basel III dargelegt werden.
2.2.3. Liquiditätsstandards nach Basel III
2.2.3.1. Mindestliquiditätsquote
Die Liquidity Coverage Ratio, kurz LCR, ist eine der beiden Liquiditätskennzahlen, die durch Basel III zur Feststellung und Verhinderung von Liquiditätsengpässen entwickelt wurde. Der Quotient stellt eine zentrale Komponente der Bankenaufsicht dar und ist das Verhältnis des Bestands an erstklassiger liquider Aktiva zu den Nettoabflüssen der nächsten 30 Tage.
Dabei soll mindestens so viel HQLA bereitstehen, dass die zuvor genannten Liquiditätsabflüsse ausgeglichen werden können. Somit ist die Anforderung an ein Kreditinstitut, eine LCR von mindestens 100 Prozent vorzuweisen.72 Daraus ergibt sich nachfolgend dargestellte Formel.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 2: Liquidity Coverage Ratio73
Über das Ergebnis der LCR ist die Aufsicht mindestens monatlich zu informie- ren. Ferner besteht die Regelung, dass bei Unterschreitung der Anforderung die zuständige Bankaufsicht unverzüglich zu unterrichten ist.74 Die LCR hat den Anspruch, sowohl im Falle eines marktweiten als auch bei einem einzelfallspe- zifischen simulierten Schock Stand zu halten. Ein Schock stellt ein gewisses Ereignis oder Szenario dar, dessen Auswirkungen gemessen werden und dazu dient, die Belastungsfähigkeit zuverlässig zu beurteilen.75 Die Bankenaufsicht sieht sieben solcher Stressszenarien vor, die auf Basis der in den Jahren 2007 und 2008 stattgefundenen Krise erstellt wurden. Zum einen könnte es zu einem Abzug eines Teils der Kundeneinlagen kommen. Ferner könnte einer Herabstu- fung des Ratings von bis zu drei Stufen ein Szenario darstellen. Daneben ist nicht auszuschließen, dass sich die Marktvolatilität erhöht, was Auswirkungen auf die Werthaltigkeit von Besicherungen oder auf den potenziellen zukünftigen Wert von Derivativpositionen mit sich brächte. In Folge dessen wären höhere Abschläge auf den Marktwert der Sicherheiten oder zusätzliche Sicherheiten erforderlich. Des Weiteren ist eine Inanspruchnahme ungenutzter Kreditlinien und der teilweise Verlust der Nutzungsmöglichkeit von unbesicherten Refinan- zierungen am Kapitalmarkt als mögliches Stressszenario denkbar. Die zustän- dige Aufsichtsbehörde fordert zudem, individuelle Stresstests für das eigene Bankhaus durchzuführen.76
Hintergrund ist der unterschiedliche Umfang der Geschäftstätigkeit in den ein- zelnen Geschäftsfeldern, wodurch eine einheitliche Mindestliquidität nicht be- stimmt werden kann. Eigene Schockszenarien dienen daher unterstützend bei der Feststellung der Mindestliquidität des Bankhauses. Die Bankaufsicht ist über die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Annahmen der Tests zu infor- mieren.77
Im Folgenden werden die einzelnen Bestandteile der LCR näher erläutert. Beim HQLA handelt es sich um hochliquide Vermögenswerte, die unverzüglich und ohne Weiteres verflüssigt werden können.78 Um zu bestimmen, welche Bilanz- positionen als HQLA gelten, hat die BCBS Merkmale zur Feststellung bereitge- stellt, die aufgeteilt werden in grundlegende und marktbezogene Merkmale.79 Unter Ersterem versteht die BCBS ein geringes Risiko der Position, Leichtigkeit und Sicherheit bei der Bewertung und Feststellung des Preises, eine geringe Korrelation mit risikobehafteter Aktiva sowie Transparenz, die durch das Listing an einer anerkannten Börse bestätigt werden kann. Dabei bemessen sich grundlegende Merkmale auf Basis der Emittentenbonität, der Nachrangigkeit, dem Inflationsrisiko und der Höhe der Duration.80 Marktbezogene Merkmale zeichnen sich z.B. durch eine geringe Volatilität des Werts des Vermögensge- genstands aus. Weiteres Kriterium ist der aktive und bedeutende Markt, der eine ausreichende und angemessene Liquidität für die Veräußerung von Positi- onen darstellt. Zusätzlich müssen operationelle Anforderungen erfüllt werden. Das Kreditinstitut hat die problemlose und unverzügliche Liquidierbarkeit des jeweiligen Vermögensgegenstands nachzuweisen. Dem kann die Bank durch regelmäßige Veräußerungen von Teilen der HQLA nachkommen. Ferner ist ein Nachweis über eine lastenfreie, hochliquide Aktiva zu erbringen und die Liquidi- tätssteuerung ist bei der zuständigen Stelle in der Bank zu zertifizieren. Des Weiteren wird eine HQLA ohne Wechselkursrisiko gefordert, d.h. Vermögens- gegenstände dieser Bilanzpositionen sind in der heimischen Währung des Kre- ditinstituts zu halten.81 Daneben wird die hochliquide Aktiva in die Bereiche Le- vel 1 und Level 2 unterteilt.
[...]
1 Vgl. Genders, S. (2013), S. 7.
2 Vgl. Vogel, H. (2011), online im Internet.
3 Vgl. Süddeutsche Zeitung (2008), online im Internet.
4 Vgl. Deutsche Bundesbank (2011a), S. 7.
5 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010), S. 1 f. 2
6 Vgl. Teece, D. J. (2010), S. 175.
7 Vgl. ebd., S. 177.
8 Vgl. Gharajedaghi, J. (2007), S. 475-477.
9 Vgl. Pfeifer, W. (1993), S. 1067.
10 Vgl. ebd., S. 1068.
11 Vgl. Beckerle, H. (1966), S. 21.
12 Vgl. ebd. (1966), S. 21 f.
13 Vgl. Hagenmüller, K. F. (1959), S. 227.
14 Vgl. Beckerle, H. (1966), S. 21.
15 Vgl. Bacher, U. (2011), S. 75.
16 Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2011), S. 42 f.
17 Vgl. ebd., S. 43.
18 Vgl. Stöppel, J. (2009), S. 183.
19 Vgl. Büschgen, H. E. / Börner, C. J. (2003), S. 62.
20 Vgl. Hackethal, A. / Schmidt, R. H. / Tyrell, M. (2003), S. 668.
21 Vgl. Büschgen, H. E. / Börner, C. J. (2003), S. 62.
22 Vgl. Hartman-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2010), S. 350. 6
23 Vgl. Hartman-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2010), S. 350 f.
24 Vgl. Krumnow, J. u.a. (2002), S. 1107.
25 Vgl. Bedge, P. (1996), S. 14.
26 Vgl. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (2015), online im Internet.
27 Vgl. ebd. (2015), online im Internet.
28 Vgl. ebd. (2015), online im Internet.
29 Vgl. Deutsche Bundesbank (2011), online im Internet.
30 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1989), online im Internet. 8
31 Vgl. Macht, C. (2007), S. 65 f.
32 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1988), S. 10.
33 Es werden lediglich nachrangige Refinanzierungsinstrumente mit Fälligkeitsdatum berück- sichtigt.
34 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1988), S. 3.
35 Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaussicht (1988), S. 10-15. 9
36 Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaussicht (1988), S. 14-15. 10
37 Eigene Darstellung.
38 Siehe Abbildung 2 Kurve „A“.
39 Siehe Abbildung 2 Kurve „B“. Die Kurve „B“ zeigt, dass Schuldner mit guter Bonität einen günstigeren Zinssatz erhalten als Schuldner mit schlechterer Bonität.
40 Vgl. Behr, P. / Fischer, J. (2005), S. 37 f.
41 Vgl. Buchmüller, P. (2008), S. 79.
42 Eigene Darstellung.
43 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006), S. 127.
44 Vgl. ebd. (2006), S. 139.
45 Vgl. Diab, Z. / Everling, O. (2016), S. 140 f.
46 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006), S. 21
47 Eigene Darstellung.
48 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006), S. 22.
49 Vgl. ebd. (2006), S. 146 f.
50 Vgl. ebd. (2006), S. 163 f.
51 Vor dem Hintergrund der Problemstellung werden die höheren Eigenkapitalanforderungen nicht weiter ausgeführt.
52 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010), S. 9-11. 13
53 Vgl. Keynes, J. M. (1936), S. 240.
54 Vgl. Lippmann, S. A. / McCall, J. J. (1986), S. 43.
55 Vgl. Pohl, M. (2008), S. 7.
56 Vgl. Zeranski, S. (2007), S. 60 f.
57 Eigene Darstellung.
58 Vgl. Zeranski, S. (2007), S. 61.
59 Vgl. ebd. (2007), S. 62.
60 Vgl. ebd. (2007), S. 63 f.
61 Vgl. Eilenberger, G (1997), S. 178 f.
62 Vgl. Eilenberger, G. (1997), S. 179.
63 Liquidierbarkeit der Aktiva setzt nach Zeranski eine entsprechende Fungibilität voraus. Vgl. in diesem Zusammenhang Zeranski, S. (2007), S. 65.
64 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2012), online im Internet.
65 Vgl. Moch, N. (2007), S. 10.
66 Vgl. Schulte, M. / Horsch, A. (2002), S. 12.
67 Vgl. Moch, N. (2007), S. 11.
68 Vgl. Moch, N. (2007), S. 12 f.
69 Vgl. Schulte, M. / Horsch, A. (2002), S. 12.
70 Vgl. ebd. (2002), S. 13.
71 Vgl. Pohl, M. (2008), S. 23.
72 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2013), S. 4.
73 Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaussicht (2013), S. 7.
74 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2013), S. 42 f.
75 Vgl. ebd. (2013), S. 6 f.
76 Vgl. ebd. (2013), S. 42 f und Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2015), S. 358.
77 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2013), S. 42 f.
78 Vgl. ebd. (2013), S. 7.
79 Vgl. ebd. (2013), S. 7 f.
80 Vgl. ebd. (2013), S. 8.
81 Vgl. ebd. (2013), S. 8 f.
- Citar trabajo
- Kevin Hefner (Autor), 2016, Auswirkungen der Basel III-Liquiditätsbestimmungen auf die Geschäftspolitik von Kreditinstituten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351499
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