Die Einleitung zu einem Thema, welches die mobile Vernetzung und deren Nutzung beherrscht, fällt nicht besonders schwer, hat doch jeder schon einmal von mobilen Applikationen gehört. Die umgangssprachlich abgekürzten „Apps“ auf den mobilen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und dergleichen sind für den User oftmals wichtiger und interessanter als das Gerät selbst. Denkt man an Apps, fallen einem zunächst die Branchenriesen der Sozialen Netzwerke wie z.B. Facebook oder Twitter ein. Die Anwendung WhatsApp hat die alte SMS längst als Nachrichtendienst abgelöst und bietet dabei zusätzliche Features wie das Verschicken von Bildern und Videos. Als Verkaufsplattform haben nicht nur Amazon und Co. die Apps entdeckt, sondern auch viele Spielentwickler. Bei all diesen eher kommerziell ausgerichteten Applikationsanbietern fällt einem der ursprüngliche Gedanke einer dem Benutzer unterstützenden Anwendung im Umgang mit dem Gerät eher schwer.
Neben den oben genannten gibt es noch viele weitere Anbieter aus dem privatwirtschaftlichen Bereich, aber kaum jemand würde bei dem Gedanken an Apps unweigerlich an öffentliche Verwaltungen denken bzw. gesteigerten Wert auf die Installation derselben legen. Dabei gibt es gerade hier viele Möglichkeiten zur Unterstützung innerhalb von Gemeinden und Landkreisen. Dies reicht von einfacher Informationsbereitstellung wie z.B. Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern bis hin zur Begleitung in diversen Lebenslagen und den damit verbundenen Behördengängen und formellen Herausforderungen. Der Wunsch nach mobiler Erreichbarkeit hat sich zu dem Wunsch der ständigen Möglichkeit der Informationsbeschaffung und -teilung entwickelt. Located-Based Services sollen dafür sorgen, dass der Nutzer am aktuellen Standort mit den passenden Informationen versorgt wird. Dazu gehören z.B. das beste Restaurant im Umkreis oder der Standort des nächsten Geldautomaten sowie die jeweilige Route dorthin. Für all diese Anforderungen gibt es Softwarelösungen für mobile Geräte, die oben genannten Apps.
Der wirtschaftliche Nutzen von Applikationen ist bei öffentlichen Verwaltungen sicherlich nicht so relevant wie in Wirtschaftsunternehmen, eine Nutzung bzw. das Bereitstellen einer eigenen mobilen Anwendung schließt sich dadurch allerdings keineswegs aus.
Inhaltsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1. EINFÜHRUNG
1.1 Einleitung
1.2 Problemstellung und Ziel der Arbeit
1.3 Vorgehensweise
2. GRUNDLAGEN
2.1 Marketing in der Öffentlichen Verwaltung
2.2 E-Government
2.2.1 Interaktionspartner
2.2.2 Interaktionsumfang
2.2.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.3 E-Payment
2.4 Mobile Devices
2.4.1 Unterscheidung der Geräte anhand des Formfaktors
2.4.1.1 Smartphones
2.4.1.2 Tablets
2.4.1.3 Netbooks
2.4.2 Betriebssysteme
2.4.2.1 Android OS
2.4.2.2 Apple iOS
2.4.2.3 Windows Mobile und Blackberry OS
2.5 Soziale Medien
3. ANWENDUNGSMÖGLICHKEITEN DER APPLIKATION
3.1 Allgemeine Informationen und Dienstleistungen
3.1.1 Basisinformationen der Behörde
3.1.2 Verkehrstechnische Informationen
3.1.3 Abbildbare Dienstleistungen
3.1.4 Katastrophenmanagement und Infrastruktur
3.1.5 Wirtschaftsförderung
3.1.6 Abfallwirtschaft
3.1.7 Ärztliche Versorgung
3.2 Aktuelle Informationen
3.2.1 Wahlergebnisse
3.2.2 Tourismus
3.2.3 Straßenbau
3.3 E-Government
3.3.1 KFZ-Zulassung
3.3.2 Bauordnung
3.3.3 Elektronische Antragstellung
3.3.4 Terminverwaltung
3.4 E-Payment
4. ENTWICKLUNG UND VERTRIEB DER APPLIKATION
4.1 Entwicklung der Applikation
4.1.1 Entwicklungsumgebungen
4.1.1.1 Android Studio
4.1.1.2 XCode für iOS
4.2 Applikationsdesign
4.2.1 Grundsätze der Bedienoberfläche nach Sommerville
4.2.1.1 Benutzervertrautheit
4.2.1.2 Konsistenz
4.2.1.3 Minimale Überraschung
4.2.1.4 Wiederherstellbarkeit
4.2.1.5 Benutzerführung
4.2.2 Responsive Design
4.3 Integration und Implementierung von externen Komponenten und Dienstleistungen
4.4 Vertriebsmöglichkeiten der Applikation
4.4.1 Kostenlos oder kostenpflichtig?
4.4.2 Vertriebsplattform
4.4.2.1 Vertrieb über GooglePlay
4.4.2.2 Vertrieb über iTunes
5. AUSBLICK UND FAZIT
5.1 Möglichkeiten der Interaktion und Steuerung
5.2 Ubiquitous Computing und neue Endgerätetypen
5.3 Fazit und Schlusswort
LITERATURVERZEICHNIS
QUELLENANGABEN
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Übersicht Beziehungstypen E-Government
Abbildung 2 - Übersicht Arten von E-Payment
Abbildung 3 - Übersicht Marktanteile Smartphone Betriebssysteme Januar 2016
Abbildung 4 - Oberflächen iOS, Windows Mobile und Android
Abbildung 5 - Übersicht der Facebook-Nutzer in Deutschland
Abbildung 6 - Übersicht Öffnungszeiten
Abbildung 7 - Reagierende Abfrage spezieller Öffnungszeiten
Abbildung 8 - Routenplaner über GoogleMaps
Abbildung 9 - Elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg
Abbildung 10 - Anzahl der Smartphone Nutzer in Deutschland
Abbildung 11 - Smartphone überholt TV
Abbildung 12 - Screenshot Baustelleninformationssystem Baden-Württemberg
Abbildung 13 - Screenshot Baustelleninformation Landkreis Calw
Abbildung 14 - Screenshot Online Information Bauantrag Landkreis Calw
Abbildung 15 - Mobile Signatur mittels Smartphone
Abbildung 16 - Online Terminverwaltung Landeshauptstadt Potsdam
Abbildung 17 - Buchungsvorgang Wunschkennzeichen mit E-Payment
Abbildung 18 - Screenshot Android Studio Behörden Applikation
Abbildung 19 - Screenshot Apple XCode
Abbildung 20 - Codevergleich Objective-C und JAVA
Abbildung 21 - Responsive Design bei Smartphone und Tablet
Abbildung 22 - Vergleich angebotene Applikationen AppStores Deutschland
1. Einführung
1.1 Einleitung
Die Einleitung zu einem Thema welches die mobile Vernetzung und deren Nutzung beherrscht fällt nicht besonders schwer, hat doch jeder schon einmal von mobilen Applikationen gehört. Die umgangssprachlich abgekürzten „Apps“ auf den mobilen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und derglei- chen sind für den User oftmals wichtiger und interessanter als das Gerät selbst.
Denkt man an Apps, fallen einem zunächst die Branchenriesen der Sozialen Netzwerke wie z.B. Facebook oder Twitter ein. Die Anwendung WhatsApp hat die alte SMS längst als Nachrichtendienst abgelöst und bietet dabei zusätzli- che Features wie das Verschicken von Bildern und Videos. Als Verkaufsplatt- form haben nicht nur Amazon und Co. die Apps entdeckt sondern auch viele Spielentwickler. So werden hier Informationen durch das kostenlose Anbieten von Spieleplattformen generiert um dem User später ergänzende, kosten- pflichtige Angebote zu unterbreiten.
Bei all diesen eher kommerziell ausgerichteten Applikationsanbietern fällt ei- nem der ursprüngliche Gedanke einer dem Benutzer unterstützenden Anwen- dung im Umgang mit dem Gerät eher schwer. Neben den o.g. gibt es noch viele weitere Anbieter aus dem privatwirtschaftlichen Bereich, aber kaum je- mand würde bei dem Gedanken an Apps unweigerlich an öffentliche Verwal- tungen denken bzw. gesteigerten Wert auf die Installation derselben legen. Dabei gibt es gerade hier viele Möglichkeiten zur Unterstützung innerhalb von Gemeinden und Landkreisen. Dies reicht von einfacher Informationsbereitstel- lung wie z.B. Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern, bis hin zur Begleitung in diversen Lebenslagen und den damit verbundenen Behördengängen und for- mellen Herausforderungen.
Der Wunsch nach mobiler Erreichbarkeit hat sich zu dem Wunsch der ständi- gen Möglichkeit der Informationsbeschaffung und -teilung entwickelt. Jeder möchte mobil auf seine Daten, seine Kontakte und Informationen zugreifen, bzw. diese teilen. Zusätzlich sollen Located-Based-Services dafür sorgen, dass der Nutzer am aktuellen Standort mit den passenden Informationen ver- sorgt wird. Dazu gehören z.B. das beste Restaurant im Umkreis oder der Standort des nächsten Geldautomaten sowie die jeweilige Route dorthin. Für all diese Anforderungen gibt es Softwarelösungen für mobile Geräte, die o.g. Apps. Während es im Jahr 2009 noch knapp 5000 neue Apps pro Monat gab, wurden im Jahr 2015 knapp 40.000 pro Monat allein beim Apple Store iTunes eingereicht.1 Im Google PlayStore, ein Portal für das konkurrierende Betriebs- system Android, standen im Juli 2016 insgesamt 2,24 Millionen Applikationen zum Download bereit.
Der Umsatz, welcher durch Apps pro Jahr generiert wird, hat die Milliardengrenze längst überschritten. Außergewöhnlich dabei ist, dass viele der Anwendungen kostenlos erhältlich sind. Sie dienen oftmals nur zur Ermittlung von Daten und Interessen der Nutzer, der größte Teil des Umsatzes wird dann durch die Folgeangebote erzeugt.
Der wirtschaftliche Nutzen von Applikationen ist bei öffentlichen Verwaltungen sicherlich nicht so relevant wie in Wirtschaftsunternehmen, eine Nutzung bzw. das Bereitstellen einer eigenen mobilen Anwendung schließt sich dadurch allerdings keineswegs aus.
1.2 Problemstellung und Ziel der Arbeit
Ziel der Arbeit ist es, die Vorzüge und das Nutzenspektrum von mobilen Ap- plikationen im Bereich von Öffentlichen Verwaltungen aufzuzeigen. Dabei sol- len insbesondere die Einsatzbereiche der Informationsbereitstellung und der Dienste ausgeführt werden. Die Schnittstellen zu E-Government Lösungen sind genauso ein Thema wie die eigentliche Entwicklung der Applikation.
Die Anwendung richtet sich in erster Linie an die Bewohner des Kreises bzw. der Gemeinde (gerade im Bereich des E-Government) aber auch an interessierte „externe“ Nutzer die sich im Kreisgebiet aufhalten bzw. deren Institutionen wie z.B. Krankenhäuser und Museen nutzen möchten. Dabei sind insbesondere informative Dienstleistungen wie Öffnungszeiten oder touristische Highlights besonders interessant.
1.3 Vorgehensweise
Zunächst wird auf den marketingspezifischen Hintergrund bzw. die Anwendung von Marketinginstrumenten innerhalb von Verwaltungen eingegangen. Hierzu gehören selbstverständlich auch die elektronische Bereitstellung und Abwicklung von Verwaltungsaufgaben mittels des E-Government bzw. dann die finanzielle Abwicklung über E-Payment-Lösungen.
Im Anschluss daran werden die Grundlagen im Bereich der Mobile Devices erläutert. Dazu gehören neben den einzelnen Device-Typen insbesondere die darauf verwendeten Betriebssysteme, da diese gerade für die Entwicklung und den späteren Vertrieb eine wichtige Rolle spielen. Die Sozialen Medien und deren Implementierung in die mobile Anwendung sind ebenfalls Thema in den Grundlagen. Da diese zwar grundsätzlich interessant und auch für eine mobile Applikation prädestiniert sind, aber nicht zum Kernbereich von öffentlichen Verwaltungen gehören, werden diese Punkte nur kurz erläutert.
Im Hauptteil werden die entsprechenden Anwendungsmöglichkeiten der App diskutiert und deren Ausprägungen aufgezeigt. Dabei werden die Punkte In- formation und Dienste sowie die Darstellung aktueller Sachverhalte bespro- chen und beispielhaft erklärt. Die Punkte E-Government und E-Payment wer- den auf Ihren Nutzen für die mobile Applikation bewertet und deren Verwen- dung und Implementierung, gerade in Bezug auf die in der Behörde genutzten Fachverfahren, aufgezeigt.
Neben dem eigentlichen Funktionsumfang der Applikation sind die Entwick- lungsumgebung und die Verwendung der jeweiligen Programmiersprachen, insbesondere für den späteren Vertrieb bzw. das verwendete Betriebssystem von Bedeutung. Gerade bei der Entwicklung, aber auch für die spätere Imple- mentierung von Drittanbietern, ist das Webdesign bzw. die Usability ebenfalls von zentraler Bedeutung.
Den Abschluss bildet ein Ausblick auf mögliche zusätzliche Funktionalitäten sowie Schnittstellen zu bereits vorhandenen Diensten und Onlineanwendungen und die Verwendung weiteren mobilen Devices aus dem Bereich des Ubiquitous Computing.
2. Grundlagen
2.1 Marketing in der Öffentlichen Verwaltung
Die Frage nach dem Sinn und Zweck von Marketingmaßnahmen innerhalb von öffentlichen Verwaltungen stößt bei vielen auf Unverständnis. Warum soll ich Maßnahmen bewerben, wenn diese i.d.R. gesetzlich zwingend vorgeschrie- ben sind? Aber auch bei den Landkreisen und Gemeinden herrscht Konkur- renzkampf, so versuchen gerade ländlich gelegene Kreise und Kommunen neue Einwohner von einem Zuzug zu überzeugen. Sicherlich sind hierbei die von der Behörde elektronisch bereitgestellten Leistungen und Möglichkeiten nicht hauptsächlich ausschlaggebend. Einen positiven Eindruck hinterlassen Sie aber allemal.
Zunächst ist die Kernaufgabe des Marketings darin zu sehen, dass ein poten- zieller Kunde den Wunsch hat mein Produkt zu erwerben bzw. zu nutzen und damit eine positive Einstellung zu demselben und zu dem Anbieter zu erzeu- gen. Dabei werden die Prozesse des Unternehmens auf die Bedürfnisse des Marktes ausgerichtet und mittels Marketingstrategien umgesetzt. Hierzu wird ein umfassendes Marketinginstrumentarium verwendet, welches sich im so- genannten 4P-Modell niederschlägt. Es umfasst die Punkte Product, Price, Promotion und Place, zu Deutsch die Produkt- und Preispolitik sowie die ent- sprechende Kommunikationspolitik (Promotion) und den eigentlichen Vertrieb des Produktes (Place). Zu jedem der genannten Punkte gibt es eine Vielzahl von Unterpunkten, welche die einzelnen Instrumente näher beschreiben. So werden im Bereich der Produktpolitik Entscheidungen im Leistungsprogramm und im Bereich der Kommunikationspolitik zu möglichen Werbemaßnahmen getroffen. Welche Bedeutung haben diese Punkte in der öffentlichen Verwal- tung? Hier spielen neben den gesetzlich zu erbringenden Aufgaben auch de- ren Bereitstellung und die zusätzlichen freiwilligen Leistungen einer Kommune eine wichtige Rolle. Insbesondere eine positive Wahrnehmung sollte Ziel der Öffentlichkeitsarbeit der Behörde sein.2
Den Bürgern können über eine entsprechend gestaltete mobile Anwendung, sowohl über die Bereitstellung von Formularen als auch über diverse Informa- tionsdienste, eben solch positiven Eindrücke vermittelt werden. Aufgrund des- sen gehört auch die Bereitstellung einer Applikation zum Umfang der Kommu- nikationspolitik als Quasi-Werbemaßnahme für die Dienstleistungen der öf- fentlichen Verwaltungen.
2.2 E-Government
Der Begriff des E-Government beschreibt alle Maßnahmen der Behörde, die Kommunikation und Interaktion mit dem Bürger und anderen Behörden durch das Internet bzw. verwandten Technologien zu erleichtern und zu unterstüt- zen.3 Die am wichtigsten zu klärenden Punkte beinhalten dabei den Interakti- onspartner, d.h. wer ist das Ziel und in welchem Umfang soll diese durchge- führt werden.
2.2.1 Interaktionspartner
Aus Sicht der Behörde gibt es mehrere Beziehungspartner, welche im Folgenden näher erläutert werden. In der Literatur gibt es zwei Bezeichnungen der „Behörde“ innerhalb einer solchen Beziehung. Die Begriffe Government und Administration werde hierbei oft synonym verwendet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 - Übersicht Beziehungstypen E-Government
Da ist zum einen die Schnittstelle zum Bürger oder hier englisch Citizen ge- nannt (G2C = Government to Citizen). Hier besteht der Hauptpunkt der Inter- aktion mittels einer mobilen Applikation. Es können Informationen wie Öff- nungszeiten oder Checklisten integriert werden. Dadurch erhält der Bürger Si- cherheit im Umgang mit oftmals schwierigen Behördengängen. Durch die Checklisten werden unnötige Mehrfachbesuche vermieden und gleichzeitig der Prozessablauf z.B. bei einer KFZ-Zulassung deutlich beschleunigt.
Ein weiteres Anwendungsgebiet sind direkte Online Verfahren, wie z.B. die Möglichkeit Unterlagen hochzuladen bzw. sich den Verfahrensstand der Bau- genehmigung oder des beantragten Führerscheins online anzeigen zu lassen. Direkt umgesetzt sind vielerorts bereits Onlineterminvergabesysteme. So kann der Bürger direkt von zuhause aus einen Termin planen bzw. sieht, wann der Sachbearbeiter für ihn Zeit hat. Auch die elektronische Antragsstellung wurde im Bereich des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) dahinge- hend optimiert, dass die Behörde nun dem Bürger eine Übersendung elekt- ronsicher Unterlagen über ein sicheres DE-Mail Postfach anbieten kann und soll. Über einen verifizierten Anbieter (z.B. die Telekom), registriert sich die Behörde für eine DE-Mail Adresse / Domäne und bietet so eine sichere Über- mittlung der Daten.
Problematisch bei Online-Lösungen sind jedoch immer noch die Dokumente, welche einer persönlichen Authentifizierung bedürfen. Die Lösung hierfür bie- tet die Möglichkeit einer digitalen Signatur, d.h. eine persönliche digitale Un- terschrift welche die Echtheit und Authentizität des Bürgers bestätigt. Solche Systeme sind allerdings meist für Bürger und Behörde recht kostspielig und finden trotz einer grundsätzlich guten Idee noch nicht richtig statt. Die Nutzung von Online-Lösungen ist ursprünglich auf die Nutzung an einem klassischen Computer ausgerichtet. Da aber immer mehr mobile Endgeräte über größere Displays zur erleichterten Bearbeitung sowie einem cloudbasierten Zugriff auf die Unterlangen des Anwenders verfügen, müssen solche Anwendungsge- biete ebenfalls thematisiert werden.
Eine weitere wichtige Schnittstelle im Beziehungsgerüst ist die zu anderen Be- hörden. In Baden-Württemberg wurde gerade ein Gesetz zu Förderung der elektronischen Akte verabschiedet. Darin ist unter anderem enthalten, dass die Behörden in den nächsten Jahren eine Möglichkeit des sicheren und kon- sistenten Datenaustausches untereinander aber auch zum Bürger bereitstel- len müssen.
So können lange Postwege durch direkte Up- und Downloadportale ersetzt und die Geschäftsprozesse gerade bei Genehmigungsverfahren deutlich be- schleunigt werden. Auch die Datenübergabe bei Umzug eines Bürgers z.B. für die Jugendhilfe- oder Sozialamtsverfahren kann durch sichere Übermittlung der elektronischen Daten deutlich prozessorientierter gestaltet werden. Da sich die Entwicklung der hier thematisierten mobilen Applikation aber primär auf die Beziehung zum Bürger richten soll, sind diese Punkte nicht zentraler Bestandteil dieser Arbeit. Eine Berücksichtigung und Erwähnung bei einer späteren Real-Umsetzung sollte jedoch stets Beachtung finden.
Der dritte Beziehungstyp behandelt die Beziehung zwischen der Behörde und privatwirtschaftlichen Unternehmen. Der Vorteil einer Interaktion der beiden Parteien besteht zu einem großen Teil in der elektronisch gestützten Beschaf- fung durch entsprechende Portallösungen. Eine Vergabeplattform für öffentli- che Aufträge gehört ebenso zum Pflichtprogramm wie eine Möglichkeit der Unternehmen, Einblick zum Verfahrensstand z.B. bei der Erteilung einer Schankerlaubnis zu erhalten.
Im Bereich der KFZ-Zulassung bietet sich die Integration von Online Zulas- sungsmöglichkeiten an. Gerade größere Autohäuser verwenden diese Ser- viceleistung als meist kostenloses „Bonbon“ für ihre Kunden. Durch eine ge- eignete Oberfläche mit entsprechenden Authentifizierungsmöglichkeiten kann der Vorgang nahezu komplett elektronisch abgewickelt werden. Einzig das Kennzeichen muss noch „analog“ erstellt und abgeholt werden. Aber auch letzteres kann z.B. durch eine externe Dienstleistung direkt bis nach Hause geliefert werden.
2.2.2 Interaktionsumfang
Neben den Beteiligten der Interaktion, ist auch ihr Umfang ein wichtiger Punkt, den die Behörde bei der Gestaltung der Geschäftsprozesse des E-Govern- ments beachten muss. Die Unterteilung findet in vier Stufen statt, wobei der integrative Faktor mit jeder Stufen bis hin zur direkten Integration ins Fachverfahren bzw. kompletten Onlineabwicklung steigt.
Die erste von vier Stufen beschreibt die Information, diese beinhaltet lediglich die informelle Präsenz der Behörde, in welcher geordnete und entsprechend klassifizierte Informationen bereitgestellt werden. Eine Art der Interaktion oder Kommunikation gibt es in dieser Stufe nicht. Zum Glück sind die meisten Behörden über diese Stufe hinaus und bieten neben der Information zumindest auch Kommunikationsmöglichkeiten.4
Die zweite Stufe erweitert die erste Stufe um die besagte Kommunikation zwi- schen Behörde und Bürger. Die ausgetauschten Nachrichten bilden hier den Inhalt des Auftrages, sind aber nicht der Auslöser für erweiterte, integrierte Geschäftsprozesse. Bestes Beispiel hierfür sind angebotene Email Kontakt- adressen wie z.B. der EAP (Einheitlicher Ansprechpartner) oder ein Infopost- fach. Die Nachrichten können direkt beantwortet oder an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet werden. Eine Integration in ein Fachverfahren findet hier nicht statt.5
Die dritte Stufe ist die Erweiterung von Stufe zwei um den Punkt, dass neben der Kommunikation auch die direkte Erbringung einer Dienstleistung stattfin- det. Dieser Vorgang wird auch Transaktion genannt, da die relevanten Daten und Informationen zwischen beiden Partnern mittels einer Online-Transaktion ausgetauscht werden. Der Prozess wird hierbei komplett abgeschlossen. So könnte eine Transkation dahingehend aussehen, dass ein Bürger ein bereits zuhause ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes Formular mittels DE-Mail an die Behörde schickt, diese ihm den Eingang bestätigt und die Genehmigung wiederum per elektronischer Nachricht zukommen lässt.6
Die anspruchsvollste Variante des E-Governmentprozesses findet in der letz- ten Stufe, der Integration statt. Hierbei wird der größte Teil des Prozesses on- line abgewickelt und direkt mit dem Fachverfahren verknüpft. So entstehen keine ungewollten Medienbrüche und keine langen Wartezeiten während der Bearbeitung. Ein Beispiel, welches bereits in den meisten Verwaltungen instal- liert ist, ist die Onlineterminvergabe mit entsprechender Schnittstelle in das jeweilige Fachverfahren. Der Bürger kann sich komplett selbstständig einen Termin beim Sachbearbeiten einplanen. So kann er später direkt zum Schalter gehen und eine Zulassung durchführen ohne vorher eine Nummer ziehen und ewig warten zu müssen. Eine passend hinterlegte Checkliste sorgt dafür, dass der Bürger auch alle erforderlichen Unterlagen dabei hat.7
2.2.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Idee, Geschäftsprozesse mittels elektronischer Mittel zu vereinfachen, ist grundsätzlich der richtige Weg und auch für den oftmals starren Verwaltungs- apparat erstrebenswert. Gerade aber die gesetzlichen Aufgaben erfordern oft- mals einen verpflichtenden Formalismus, welcher durch die rechtlichen Rah- menbedingungen nur schwer zu durchbrechen ist. Das bereits angesprochene Problem der digitalen Unterschrift bzw. Signatur wurde durch den neuen Per- sonalausweis bereits möglich gemacht.8 Ob der Bürger diese kostenpflichtige Funktion dann freischalten lässt und diese auch benutzt bleibt abzuwarten. In Deutschland werden die rechtlichen Grundlagen durch das Gesetz zur Förde- rung der elektronischen Verwaltung (EGovG) geregelt. Dabei werden Bestim- mungen geschaffen, um die elektronische Abwicklung o.g. Prozesse zu er- leichtern bzw. eine entsprechende technische Lösung umzusetzen.
Das Bundesgesetz kann dann durch entsprechende Landesgesetze noch de- taillierter ausgeführt werden. Im Land Baden-Württemberg (EGovG BW) sind so die Regelungen in Anpassung an das geltende Landesverwaltungsverfah- rensgesetz (LVwVfG BW) und des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) ent- standen. Zusätzlich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, gilt es für die Behörden zusätzlich den IT-Grundschutzkatalog des Bundesamts für Sicher- heit in der Informationstechnik zu beachten. Er bildet die Basis für regelmäßi- gen Prüfungen der Behörden hinsichtlich der Maßnahmen im Bereich des Da- tenschutzes.
2.3 E-Payment
Der Begriff des E-Government unterscheidet sich zum E-Business in der Form, dies bedeutet, dass es nicht auf den klassischen finanziellen Erfolg aus- gerichtet ist. Trotzdem werden elektronisch unterstützte Prozesse angeboten, für welche es Gebühren zu entrichten gilt. Möchte man nun einen Prozess komplett elektronisch abbilden, was ja auch das Hauptziel des E-Government ist, ist auch eine Lösung für die elektronische Bezahlung zu implementieren. Das sogenannte E-Payment beschreibt die digitalen Zahlungssysteme, wel- che sich in Bezahlungsarten bzw. deren Zeitpunkt (Überweisung, Rechnung, PayPal, etc.) und Menge des Betrages (Macro-, Medium-, Micro- oder Nano- payment) unterscheiden lassen.9
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 - Übersicht Arten von E-Payment10
Die eigentliche Abwicklung wird dann meist durch einen Finanzintermediär ab- gewickelt, welcher den Bezahlvorgang durch entsprechende Protokolle wie SET (Secure Electronic Transactions) oder Secure http (Hypertext Transfer Protocoll) sicher und verschlüsselt abwickelt11. Bekanntestes Beispiel hierfür ist das Unternehmen PayPal, welches zudem auch bei elektronischen Auktio- nen als Treuhänder bis zur eigentlichen Leistungserbringung fungiert.
Die Bedeutung des E-Payment in Bezug auf die mobile Applikation einer öffentlichen Verwaltung ist dahingehend relevant, da dieses ebenfalls implementiert werden sollte um gerade die elektronisch vollständig abbildbaren Prozesse um die Bezahlung der Dienstleistung zu komplettieren.
2.4 Mobile Devices
Unter dem Begriff eines Mobile Device, also dem mobilen Endgerät, versteht man den Typus elektronischer Geräte, welche sich neben ihrer Mobilität dadurch auszeichnen, dass sie dabei über den Funktionsumfang eines kleinen Computers verfügen. Dem Benutzer wird dadurch ermöglicht, diverse Aufgaben mittels mobiler Technologie zu erledigen. Eine Klassifizierung bzw. Einteilung kann über den Formfaktor des Gerätes und dem darauf installierte Betriebssystem vorgenommen werden.
2.4.1 Unterscheidung der Geräte anhand des Formfaktors
2.4.1.1 Smartphones
Die Smartphones sind die mit Abstand am meisten verbreiteten mobilen Endgeräte. Als Nachfolger der klassischen Handys erweitern Sie die Grundfunktionalität des mobilen Telefonierens um diverse Messenger, Informationsdienste oder auch Spiele. Sie dienen als mobile Computer und bieten über eine berührungsgesteuerte Bedienoberfläche eine einfache und intuitive Steuerung der einzelnen, auf dem Gerät installierten Applikationen.
Die Bildschirmgröße reicht von 3,2 Zoll (=8,13cm) beim HTC Wildfire S bis hin zu 5,5 Zoll (= 13,97cm) beim iPhone 7plus und bietet somit genügend Platz für kleinere Anwendungen und deren Darstellung. Der Hauptvorteil liegt hierbei in der recht kompakten Bauweise und Portabilität ohne Verlust der grundsätzlichen Funktionen gegenüber einem herkömmlichen Computer. Der Bildschirm bietet aber nicht nur Vorteile, denn gerade beim Anschauen und Bearbeiten von Emails können einem die kleine Tastatur sowie die begrenzte Darstellungsfläche schnell zum Verhängnis werden.
Bei der Entwicklung einer eigenen mobilen Applikation sind somit insbesondere die Darstellung auf dem Bildschirm, sowie eine ansprechende, einfache Bedienbarkeit über den Touchbildschirm zu berücksichtigen. Ein Lösungsansatz wäre hier beispielweise die Technik des responsive Designs, welches die Darstellung der Anwendung in Abhängigkeit der vorhandenen Bildschirmauflösung des mobilen Endgerätes anpasst. Gleiches gilt natürlich auch für die im Folgenden beschriebenen Endgeräte.
2.4.1.2 Tablets
Die Tablets bieten eine Mischung aus portablem Endgerät mit einer deutlich größeren Bildschirmdiagonale zwischen 7 Zoll (=17,78cm) beim Google Nexus bis hin zu 12,9 Zoll (= 32,77cm) beim iPad Pro und der funktional berührungsgesteuerten Menüführung eines Smartphones. Die Oberflächen, je nach Betriebssystem, unterscheiden sich zwischen Smartphone und Tablet nur minimal. Auch die Anbindungs- und Kommunikationsmöglichkeiten sowie die Schnittstellen wie integriertes W-Lan und Bluetooth sind bei den meisten Modellen identisch. Genau wie beim Smartphone, wird die Verbindung ins Internet und zur Telefonie über das Mobilfunknetz hergestellt (alternativ zu eventuell vorhandenen lokalen Netzwerken über W-Lan).
Ein Unterschied besteht darin, dass manche Hersteller die Mobilfunkoption lediglich optional anbieten. Es gibt also auch Geräte, welche nur über ein verfügbares W-Lan Signal eine Verbindung herstellen können.
Ein Teil der Portabilität der Geräte fällt aufgrund der Größe weg, dafür können aber bequem Filme und Bilder angeschaut, sowie Mails angenehmer bearbeitet werden. Hinzu kommt, dass bei bestimmten Modellen die Schutzhülle des Displays zur Tastatur umfunktioniert werden kann und man so quasi ein Notebook mit Touchscreen erhält, dabei aber über alle Vorzüge beider Modelle verfügen kann, so z.B. beim Microsoft Surface Tablet.
2.4.1.3 Netbooks
Die Idee eines mobilen Computers wurde mit der Entwicklung des Notebooks weitestgehend befriedigt. Allerdings sind die Geräte recht sperrig und nur be- dingt portabel um beispielsweise in einer Besprechung zumeist nur eine kurze PowerPoint Präsentation oder eine Webseite anzuzeigen. Als Zwischenlö- sung, noch vor dem Erscheinen der ersten Tablets, wurden sogenannte Net- books entwickelt.
Im Prinzip handelt es sich um ein Notebook im Kleinformat, in welchem be- sonders energieeffiziente Hardwarekomponenten verbaut wurden. Dadurch wurde mobiles Arbeiten aufgrund des Formfaktors erleichtert, ohne dabei auf Tastatur und gängige Arbeitsoberflächen (z.B. Windows oder MAC-OS) zu verzichten. Aufgrund der energiesparenden Hardware muss der Nutzer aller- dings auch erhebliche Performanceverluste in Sachen Rechnerzeit oder Gra- fikperformance hinnehmen.
Bei der Entwicklung von mobilen Applikationen, spielen die Netbooks allerdings eine eher untergeordnete Rolle, da sich das hierfür in der Regel eingesetzte Betriebssystem Windows 10 Mobile bisher gegenüber Android oder Apples iOS nicht durchsetzen konnte. Die Verbreitung bzw. den Nutzungsgrad der mobilen Applikation hängt auch von den nutzbaren App-Stores und von der Einfachheit des Bezugs ab. Auch hierbei fällt der Windows 10 Store gegenüber GooglePlay oder iTunes deutlich ab.
Alternativ gibt es natürlich auch Netbooks welche z.B. mit dem Betriebssystem Android arbeiten, allerdings sind das eher Randerscheinungen kleinerer Her- steller.
2.4.2 Betriebssysteme
Die Verbreitung der jeweiligen Betriebssysteme richtet sich logischerweise nach den Verkaufszahlen der Endgeräte welche mit der entsprechenden Sys- temsoftware vorinstalliert ausgeliefert werden. Während Apple auf sein eigens entwickeltes Betriebssystem Apple iOS setzt und somit Hard- und Software aus einer Hand liefert, nutzen beispielsweise Samsung, HTC, Sony und LG allesamt Googles Android als Betriebsumgebung. Der ehemalige Marktführer im Bereich der mobilen Telefonie Nokia setzt auf das System Windows Phone bzw. Windows Mobile und verschwindet dabei nahezu von der Marktoberflä- che. Ebenso ergeht es dem kanadischen Unternehmen RIM (Research in Mo- tion) mit Ihrem Flaggschiff Blackberry und dem gleichnamigen Betriebssystem. Dabei ist Blackberry aufgrund der angenehmen und sicheren Administration insbesondere bei Behörden bis hin zur Bundesregierung sehr beliebt.
Aufgrund der fallenden Umsätze wird Blackberry sein Betriebssystem allerdings nicht mehr weiterentwickeln, sodass es zukünftig zwar noch Smartphones von Blackberry geben wird, allerdings mit einem für Blackberry angepassten Android-Betriebssystem. Im Folgenden werden die wichtigsten Betriebssysteme noch kurz näher erläutert. Die Entscheidung für ein Betriebsumfeld der mobilen Applikation ist gerade aufgrund der späteren Entwicklungsumgebung und der geplanten Vertriebsmöglichkeit eine wichtige.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3 - Übersicht Marktanteile Smartphone Betriebssysteme Januar 201612
2.4.2.1 Android OS
Das Betriebssystem Android, welches aktuell von Google entwickelt und ver- trieben wird (Android wurde von Google im August 2005 aufgekauft), ist das aktuell weltweit am meisten verbreitete Smartphone und Tablet Betriebssys- tem. Es wurde im Oktober 2008 erstmals auf einem Mobilgerät (HTC Dream = T-Mobile G1) im Markt platziert. Die aktuelle Version 7.0 trägt den Arbeitsna- men „Nougat“ und wird bereits auf diversen Smartphones eingesetzt. Android basiert auf einem Linux Kernel, hat jedoch sonst nichts mit den anderen Linux- Distributionen gemein.
Während iOS von Apple nur auf deren eigenen Geräten funktioniert, findet Android auf Geräten vieler Hersteller Verwendung - allen voran dem Bran- chenprimus Samsung. Die Oberfläche ist intuitiv und bedienerfreundlich ge- halten, der Vorteil der Wiedererkennung und Wiederverwendung auch auf an- deren Geräten wie Tablets ist gegeben und bietet so für den Nutzer eine stets bekannte Umgebung.
2.4.2.2 Apple iOS
Das Apple iOS stellt den zweitgrößten Marktanteil im Bereich der Betriebssysteme für mobile Endgeräte. Der Unterschied zu Android besteht hauptsächlich darin, dass es iOS nur für die Apple Geräte wie das iPhone oder das iPad gibt (iPod ist hier zu vernachlässigen). Aufgrund der starken Nachfrage an den eigentlichen Apple Endgeräten, den iPhones, ist logischerweise die Nutzerzahl von iOS ebenfalls sehr hoch. Während sich der starke Marktanteil von Android über eine Vielzahl von Herstellern und Endgeräten generiert, ist der Anteil von Apple dadurch nur noch höher zu bewerten.
Die aktuelle Version 10.1 in Verbindung mit dem neue iPhone bietet neben diversen anderen Änderungen nun auch die Möglichkeit das Smartphone per Fingerabdruck zu entsperren. Ein großer Nachteil und Kritikpunkt bei der Verwendung von iOS ist die Einschränkung und Konnektivität insbesondere beim Bezug von neuen Applikationen.
[...]
1 Quelle: Statista.de
2 Vgl. Wesselmann / Hohn, Public Marketing, Seite 162
3 Vgl. Laudon / Laudon / Schoder, Wirtschaftsinformatik - Eine Einführung, Seite 37
4 Vgl. Scheer / Kruppke / Heib, E-Government, Seite 29
5 Vgl. Scheer / Kruppke / Heib, E-Government, Seite 29
6 Vgl. Scheer / Kruppke / Heib, E-Government, Seite 29
7 Vgl. Scheer / Kruppke / Heib, E-Government, Seite 29
8 Vgl. van Kempen / Hogrebe, Intelligentes E-Government, Seite 130
9 Vgl. Dannenberg / Ulrich, E-Payment und E-Billing, Seite 32
10 Quelle: Schmitt, Sven, Analyse von E-Payment Systemen am Beispiel von PayClever
11 Vgl. Illik, Electronic Commerce, Seite 194
12 Bildquelle: GoogleWatchBlog
- Citation du texte
- Jens-Uwe Hammann (Auteur), 2016, Apps für öffentliche Verwaltungen. Möglichkeiten und Grenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351334
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