Spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche sorgten in der Vergangenheit für zunehmende Kritik am Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Als beispielsweise im Jahr 1990 der italienische Lebensmittelkonzern Parmalat in den Fokus der Öffentlichkeit geriet, weil die Geschäftsführung einen Schuldenberg von heute umgerechnet 14 Milliarden Euro in der Bilanz verschleierte, wurde die damalige Wirtschaftsprüfung Grant Thornton International vor allem mit einer Frage konfrontiert: Anhand welcher (Original-)Unterlagen erfolgte der Nachweis über den Bestand und die Bewertung der „Finanzanlagen“?
Der Fall WorldCom ist ein weiteres Beispiel, welches ein Jahrzehnt später Zweifel an einem ordnungsgemäßen Prüfungswesen aufkommen ließ. Die bis dato zweitgrößte Tele-fongesellschaft der USA wies im Geschäftsjahr 2001 fälschlicherweise 3,8 Mrd. Dollar für die Nutzung von Leitungen anderer Telekommunikationsanbieter als Investitionen aus. Fraglich war zu diesem Zeitpunkt, mit welchen Dokumenten die Wirtschaftsprüfer die Aktivierung dieser Aufwendungen zum damaligen Zeitpunkt rechtfertigten.
Hierzulande ist jüngst die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in die Schlagzeilen gera-ten, als sie den Verkauf des Flughafens Hahn an den chinesischen Investor „Shanghai Yiqian Trading Company“ (SYT) begleitet hat. Nachdem die erste Rate von insgesamt 13 Mio. Euro nicht einging, platzte der Deal. KPMG lastete man vor allem „fatale handwerkliche Fehler“ bei der Due-Diligence-Prüfung an.
Anhand der soeben beschriebenen Vorfälle zeigt sich, dass falsch ausgestellte Testate oder allgemeine Fehler der Wirtschaftsprüfung auf ein großes mediales Interesse stoßen. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da das Vertrauen in die Qualität der Arbeit des Ab-schlussprüfers an zentraler Stelle steht. In dem Moment, in dem Jahresabschlüsse und Lageberichte nicht mehr als verlässlich und glaubwürdig angesehen werden, verliert das Prüfungswesen seine Daseinsberechtigung. Da die Qualität der Leistung der Wirtschaftsprüfung in den seltensten Fällen direkt überprüft werden kann, sind Mandanten und Auftraggeber voll und ganz auf das Urteil der Abschlussprüfer angewiesen. Aus diesem Grund hat der Berufsstand des Prüfungswesens Berufspflichten erlassen, die die Arbeit des Abschlussprüfers entscheidend beeinflussen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriff und Gefährdung der Unabhängigkeit
3 Normen zur Sicherung der Unabhängigkeit
3.1 Normen im HGB
3.1.1 § 319 HGB
3.1.2 § 319a HGB
3.1.3 § 319b HGB
3.2 Normen in der WPO und der Berufssatzung
3.3 Die PIE-Verordnung
3.3.1 Externe Pflichtrotation des Abschlussprüfers
3.3.2 Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
4 Fazit
5 Literaturverzeichnis
- Citation du texte
- Matthäus Schüle (Auteur), 2016, Der Grundsatz der Unabhängigkeit im Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/349725
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