Ethik beschäftigt sich mit moralischen Urteilen, also mit der Frage ob eine Handlung gut oder schlecht ist. Oder anders formuliert, ob eine gewisse Handlungsweise geboten oder verboten ist. Diesem moralischen Urteilen kommt auch in der heutigen Zeit eine enorme Bedeutung zu: Man denke nur an aktuelle Diskussionen über Folter, Asylrecht oder erleichterte Einbürgerungen. Im Zug der Aufklärung und einer zunehmenden Säkularisierung, wurde der Moral zunehmend die ‚Glaubensgrundlage’ entzogen, d.h. man konnte für seine moralischen Urteile keine religiösen Begründungen mehr verwenden.
Bei Urteilen in der Physik oder der Chemie, sprich bei der Beantwortung der Frage ‚Was ist der Fall?’, leiten wir den Wahrheitsanspruch aus der Erfahrung, d.h. empirisch her. Bei moralischen Urteilen ist dies jedoch nicht möglich, hier können wir nur subjektiv entscheiden, ob wir eine Handlungsweise für gut oder für schlecht befinden. Das sagt aber nichts darüber aus, ob die Handlung wirklich gut oder wirklich schlecht ist. Kant hat diese Problematik genau erkannt und versuchte eine Ethik zu begründen die frei von allem empirischen ist, die demnach unabhängig von aller Erfahrung gelten soll. Bereits in der ‚Vorrede’ der ‚Grundlegung zur Metaphysik der Sitten’ nimmt er eine Einteilung der Philosophie vor, die dieses Vorhaben verdeutlicht: Reine Ethik bzw. Metaphysik der Sitten ist hierbei frei von allem Empirischen.
Inhalt:
1. Einleitung
2. Der Willensbegriff
2.1. Abgrenzung von Natur- und Glücksgaben
2.2. Bestimmung des Willensbegriffs
3. Der Pflichtbegriff
3.1. Der erste Satz der Pflicht
3.2. Der zweite Satz der Pflicht
3.3. Der dritte Satz der Pflicht
4. Ableitung des kategorischen Imperativs
5. Bemerkungen
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Ethik beschäftigt sich mit moralischen Urteilen, also mit der Frage ob eine Handlung gut oder schlecht ist. Oder anders formuliert, ob eine gewisse Handlungsweise geboten oder verboten ist. Diesem moralischen Urteilen kommt auch in der heutigen Zeit eine enorme Bedeutung zu: Man denke nur an aktuelle Diskussionen über Folter, Asylrecht oder erleichterte Einbürgerungen.
Im Zug der Aufklärung und einer zunehmenden Säkularisierung, wurde der Moral zunehmend die ‚Glaubensgrundlage’ entzogen, d.h. man konnte für seine moralischen Urteile keine religiösen Begründungen mehr verwenden.
Bei Urteilen in der Physik oder der Chemie, sprich bei der Beantwortung der Frage ‚Was ist der Fall?’, leiten wir den Wahrheitsanspruch aus der Erfahrung, d.h. empirisch her. Bei moralischen Urteilen ist dies jedoch nicht möglich, hier können wir nur subjektiv entscheiden, ob wir eine Handlungsweise für gut oder für schlecht befinden.[1] Das sagt aber nichts darüber aus, ob die Handlung wirklich gut oder wirklich schlecht ist.
Kant hat diese Problematik genau erkannt und versuchte eine Ethik zu begründen die frei von allem empirischen ist, die demnach unabhängig von aller Erfahrung gelten soll. Bereits in der ‚Vorrede’ der ‚Grundlegung zur Metaphysik der Sitten’ nimmt er eine Einteilung der Philosophie vor, die dieses Vorhaben verdeutlicht: Reine Ethik bzw. Metaphysik der Sitten ist hierbei frei von allem Empirischen.[2]
Ausgegangen ist Kant bei der Erarbeitung seiner Ethik vom gewöhnlichen moralischen Bewusstsein, also von unseren alltäglichen moralischen Urteilen. Von diesem Bewusstsein will er analysierend bis zu seinem Prinzip gelangen: Dem kategorischen Imperativ. Dieser soll laut Kant, die Begründungsgrundlage für moralische Urteile darstellen. Der Imperativ beantwortet die Frage ob eine Handlung moralisch gut oder schlecht ist.
Ziel dieser Arbeit ist es, diesen Ansatz zu Kants Ethik, der sich im 1. Abschnitt der ‚Grundlegung’ findet, nachzuvollziehen. Dazu ist es unausweichlich Kants Argumentation Schritt für Schritt zu folgen und vereinfacht darzustellen. Kant beginnt mit der Erklärung des guten Willens, darauf folgt die Analyse des Pflichtbegriffs und zum Schluss geht er zur Ableitung des kategorischen Imperativs über.
Zum Schluss möchte ich dann zwei wichtige Problempunkte ansprechen und dabei einen Ausblick auf die restlichen zwei Abschnitte von Kants ‚Grundlegung’ wagen.
2. Der Willensbegriff
Bei der Analyse ‚der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis’ bzw. dem alltäglichen moralischen Urteilen, ist Kant von der Frage, nachdem was uneingeschränkt moralisch gut ist, ausgegangen. Mit dieser Frage erstellt man einen Bezug zum dem, was wir eigentlich beurteilen, wenn wir moralische Urteile fällen. Sind es die Handlungen als solche, die Personen oder einzelne Tugenden derer selbst? Sind es die Absichten die mit einer Handlung verfolgt werden oder die Konsequenzen die sich aus einer Handlung ergeben?[3]
2.1. Abgrenzung von Natur- und Glücksgaben
Kant sieht die Antwort auf die Frage nach dem uneingeschränkt Gutem im Willen des Menschen, wenn er bereits im ersten Satz schreibt:
“Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch ausser derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille“[4]
Diese Auffassung begründet Kant, indem er den guten Willen von den so genannten Natur- und Glücksgaben abgrenzt. Er tut dies mit Hilfe einer Analyse unserer alltägliche Wertereaktion, anhand derer er darlegt, wieso nur der Wille als uneingeschränkt gut bezeichnet werden kann.
Unter Naturgaben versteht er sowohl ‚Talente des Geistes’ wie Verstand, Witz und Urteilskraft, als auch ‚Talente des Temperaments’ wie Mut, Entschlossenheit und Beharrlichkeit.[5] Er bezweifelt nicht, dass man diese ebenfalls als moralisch gut oder schlecht bezeichnen kann, doch er spricht ihnen einen unbedingten Wert ab. Ihre Bedingtheit erklärt er sich so, dass sie nur in Zusammenhang mit einem guten Willen, der von ihnen Gebrauch macht, ihren Wert erhalten.
Anhand eines Beispiels wird dies deutlich: Mut ist eine Naturgabe und sie wird positiv bewertet. In unserer Wertschätzung bezeichnen wir sie daher als Tugend, also als eine positive Charaktereigenschaft eines Menschen. Dies alleine veranlasst uns aber noch nicht dazu, dieser Person unsere moralische Achtung entgegen zu bringen. Nur in Kombination mit einem guten Willen tun wir dies, denn ein böser Wille kann die mutige Person oder die mutige Handlungen als ebenso böse darstellen. So ist es sicherlich mutig in einen Krieg zu ziehen, die moralische Beurteilung geschieht aber aufgrund des Willens des Handelnden. Daher können solche Naturgaben niemals für uneingeschränkt gut gehalten werden, da sie immer auch einen guten Willen bedingen.
Mit den Glücksgaben verhält es sich ähnlich. Unter diesen versteht Kant Macht, Reichtum, Gesundheit und Zufriedenheit, oder anders formuliert das Streben nach Glückseligkeit. Dieses kann aus zwei Gründen nicht als uneingeschränkt wertvoll betrachtet werden. Erstens scheint es sehr einleuchtend, dass Glückseligkeit oder das Streben nach dieser, keine moralisch akzeptablen Handlungen hervorruft. Vielmehr führt sie oft genau zum Gegenteil. Zweitens ist auch bei der Glückseligkeit unsere moralische Beurteilung immer vom guten Willen der Person abhängig, welcher seinen Einfluss geltend machen muss:
“... dass ein vernünftiger unparteiischer Zuschauer sogar am Anblicke eines ununterbrochen Wohlergehens eines Wesens, das kein Zug eines reinen und guten Willens zieret, nimmermehr ein Wohlgefallen haben kann...“[6]
Eine Person, die sich durch absolute Zufriedenheit mit ihrer Situation auszeichnet, bewundern wir zwar. Doch wir halten dies nur dann für uneingeschränkt gut, wenn auch ein guter Wille vorhanden ist, der diese Zufriedenheit befördert.
Kant spricht den erwähnten Eigenschaften (Gaben) zwar einen unbedingten Wert ab, doch er anerkennt, dass sie einen förderlichen Einfluss auf den guten Willen haben können und sogar einen Teil des inneren Wertes von Personen auszumachen scheinen. Einer Person die über einen guten Willen verfügt sprechen wir genau solche Eigenschaften oder Tugenden zu.
[...]
[1] Ernst Tugendhat, Vorlesungen über Ethik, Frankfurt am Main 1993, S.14ff
[2] Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Band VII, Frankfurt am Main 1968, S.11ff
[3] Dieter Schönecker, Allen W. Wood, Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, Paderborn 2002, S.40
[4] Kant, Grundlegung, S.18
[5] Kant, Grundlegung, S.18
[6] Kant, Grundlegung, S.18
- Quote paper
- B.A. Philosophie David Egli (Author), 2004, Zu: Kant - Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34956
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