Nach dem Zweiten Weltkrieg begann eine aktive Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Arbeit ermöglicht einen Einblick in die politischen Aktivitäten in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik seit den 50er Jahren. Dabei wird im Zuge der Globalisierung die Rolle des Strukturwandels und im Rahmen der fortschreitenden Tertiarisierung die Bedeutung des Dienstleistungssektors besonders berücksichtigt.
Nach einer allgemeinen Einführung werden die arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen in drei Zeitabschnitte gegliedert: Die 50er Jahre, die 60er und 70er Jahre und zuletzt die vom Strukturwandel geprägten 80er Jahre. Es wird heraus gearbeitet, welche Bedeutung und Eigendynamik die neuen Informationstechnologien entwickeln und wie sie sich auf unsere Gesellschaft auswirken. Wird es in den nächsten Jahren noch eine ‚normale’ Erwerbsgesellschaft geben?
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Begriffe der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
1.1. Definition der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
1.2. Sozialstaatsprinzip
1.2.1. Phasen der Sozialpolitik seit 1949
1.2.2. Ordnung des Arbeitslebens
1.3. Soziale Marktwirtschaft
1.4. Sozialpolitik in der Sozialen Marktwirtschaft
2. Form und Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in der BRD
2.1. Form der Arbeitsmarktpolitik seit den 1960er Jahren
2.1.1. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unter der Regierung Kohl
2.1.1.1. Ausgangssituation nach der deutschen Wiedervereinigung
2.1.1.2. Arbeitsmarktpolitik nach der deutschen Wiedervereinigung
2.2. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unter der Regierung Schröder
3. Strukturwandel
3.1. Strukturwandel nach der Drei-Sektoren-Theorie von Jean Fourastié
3.1.1. Die Rolle Deutschlands auf dem Weg in die
Dienstleistungsgesellschaft
3.1.2. Erklärungsansatz für den schwierigen Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft
3.2. Globalisierung und neue Informationstechnologien
3.3. Der Einfluss von Globalisierung und der Informationsrevolution auf die volkswirtschaftliche Deutschlands und neue Formen der Beschäftigung
3.4. Demographische Aspekte des Strukturwandels
3.5. Der Trend zur Wissensgesellschaft und veränderte Qualifikationsanforderungen im Dienstleistungssektor
III. Fazit
IV. Literatur
V. Links
I. Einleitung
Diese Arbeit gibt einen Einblick in die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Dabei soll im Zuge der Globalisierung die Rolle des Strukturwandels und im Rahmen der fortschreitenden Tertiarisierung die Bedeutung des Dienstleistungssektors besonders berücksichtigt werden. Ziel der Arbeit ist es, den Wandel, der sich durch Strukturveränderungen in globalen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Bereichen auf die Arbeitswelt auswirkt, nachzuzeichnen.
Die Arbeit gliedert sich in vier Bereiche. Zu Beginn werden die Begriffe der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik und ihre allgemeinen Zielsetzungen definiert. Ebenso wird die Rolle der Sozialpolitik in Deutschland anhand des Sozialstaatsprinzips dargestellt. Als wesentliche Merkmale werden die vergangenen Perioden der Sozialpolitik und die Ordnung des Arbeitslebens skizziert. Nicht zuletzt soll die Ausrichtung der Sozialpolitik auf die Wirtschaftsform der Sozialen Marktwirtschaft betrachtet werden.
Im Folgenden werden die Form und ausgewählte Inhalte der Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und ihre beschäftigungspolitischen Effekte seit den 1960er Jahren in chronologischer Abfolge dargestellt. Dabei handelt es sich im wesentlichen um deregulierende Maßnahmen, sowie strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen.
Im dritten Teil der Arbeit soll die Bedeutung der Globalisierung, der Fortschritt in den Informations- und Kommunikationstechnologien und ihr Einfluss auf veränderte Formen der Erwerbstätigkeit diskutiert werden. Dabei werden sowohl demographische, soziale und gesellschaftliche Aspekte, als auch die postökonomischen Folgen der Rolle Deutschlands als Industrienation berücksichtigt.
Da bis zu diesem Punkt ein starker Fokus auf den Bereichen der Politik, Wirtschaft und Technologie lag, wird zum Schluss auf den besonderen Stellenwert der veränderten Qualifikationsanforderungen in der Dienstleistungsgesellschaft eingegangen. Der Bedeutung dieser Veränderungen auf Gesellschaft, Individuum und letztendlich wieder auf die politische und wirtschaftliche Lage wird in kontemporären Publikationen noch verhältnismäßig wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Aufgrund der hohen Komplexität des Themas der Arbeit und dem ständig fortschreitenden Forschungsstand kann im Rahmen dieser Arbeit keine vollständige Wiedergabe aller Meinungen, Ergebnisse und Tendenzen erfolgen. Dennoch soll versucht werden darzustellen, inwiefern die Erwerbsgesellschaft im Rahmen aller Einflussfaktoren des Strukturwandels aufrecht erhalten werden kann und ob sie in ihrer heutigen Form noch zeitgemäß ist.
II. Hauptteil
1. Begriffe der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
1.1. Definition der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
„Arbeitsmarktpolitik bezeichnet in Abgrenzung zur weiter gefassten Beschäftigungspolitik die politische Regulierung kompensatorischer Leistungen von Einkommensausfällen in Folge von Arbeitslosigkeit sowie die Ausgestaltung von Maßnahmen, die zielgerichtet und nach sozialen Gruppen, Regionen bzw. Branchen differenziert den Austausch von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt stimulieren sollen.“[1] Die aktive Arbeitmarktpolitik soll gezielt das Angebot an Arbeitskräften an die Nachfrageseite vermitteln. Die Regulierung des Arbeitskräfteangebots und der Arbeitskräftenachfrage ist Aufgabe der Beschäftigungspolitik. Während „Steuerungsversuche mit den Mitteln der Finanz-, Geld-, Lohn- und der Bildungspolitik“ der Beschäftigungspolitik zugeordnet werden, zählen „spezifische Anreiz- und Unterstützungsprogramme (z. B. Steuererleichterungen bzw. Lohnkostenzuschüsse für bestimmte Unternehmen, Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) für einzelne Gruppen, Branchen oder Regionen“[2] zur Arbeitsmarktpolitik.
1.2. Sozialstaatsprinzip
Eine der wichtigsten verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland ist das Sozialstaatsprinzip. Es ist im Grundgesetz in Art.20 Abs.1, in dem der Soziale Bundesstaat verlangt wird, und in Art.28, der Deutschland als „sozialen Rechtsstaat“ definiert, verankert. Dem Gesetzgeber sind bei der Umsetzung dieses Prinzips freie Räume zur Ausgestaltung gelassen worden. Der Kern der Sozialpolitik findet sich jedoch in den Systemen der sozialen Sicherung, d. h. Alters-, Krankheits-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auch die Gestaltung der Bildungs-, Wohnungsbau-, Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik fallen in das Feld der Sozialpolitik. So sollen die Existenzgrundlagen der Bürger ganz allgemein gesichert und gefördert werden.[3]
Im folgenden sollen nun kurz die Phasen der Sozialpolitik nach 1949, die sich im wesentlichen in drei Abschnitte teilen lassen, skizziert werden:
1.2.1. Phasen der Sozialpolitik seit 1949
Zu Beginn stand die Phase des Wiederaufbaus und Neubeginns von 1949 bis 1953.
Die Ausgangslage nach dem 2. Weltkrieg war katastrophal. Es herrschte Wohnungsnot und materieller Notstand. Bedeutend für den wirtschaftlichen Wiederaufbau waren die Währungsreform von 1948 und der von Ludwig Erhardt geprägte marktwirtschaftliche Kurs der Wirtschaftspolitik. Sozialpolitische Maßnahmen umfassten die finanzielle Unterstützung der Kriegsopfer zur Sicherung der Mindestversorgung. Zudem wurden die Arbeitnehmerrechte hinsichtlich der Mitbestimmung, der Tarifautonomie und der Selbstverwaltung erneuert.
Es folgte die Phase der Reformen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung von 1954 bis 1976.
Sie ist deutlich vom wirtschaftlichen Aufschwung und von wachsendem Wohlstand gekennzeichnet, was der für diese Zeit oft verwendete Begriff „Wirtschaftswunder“ deutlich macht. Unter Adenauer (CDU) begann 1953 eine umfassende Sozialreform, um sozial Bedürftige besser zu unterstützen. Sie umfasst beispielsweise das Kindergeldgesetz von 1954, das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte von 1957, das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer von 1961, das Bundessozialhilfegesetz von 1961 und das Gesetz über Wohnungsbeihilfen 1963. Es folgten nach einem politischen Machtwechsel zu einer Regierung aus SPD und FDP das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969, das Arbeitsförderungsgesetz von 1969, das Bundesausbildungsförderungsgesetz von 1971 und das Mitbestimmungsgesetz von 1976.
Die dritte Phase seit 1977 ist gekennzeichnet durch eine wirtschaftliche Krise und dem Versuch der politischen Anpassung an die bisher getroffenen Maßnahmen.
Aufgrund von geringem Wirtschaftswachstum und hoher Arbeitslosigkeit folgten eine erhöhte Sozialabgabenpflicht und verminderte staatliche Sozialausgaben.[4]
Im Rahmen der Sozialpolitik haben sich im Laufe der Zeit Regelungsbereiche entwickelt, die die Ordnung des Arbeitslebens betreffen und die Stellung der Arbeitnehmer stärken sollen. Sie lassen sich in drei Teilbereiche gliedern.
1.2.2. Ordnung des Arbeitslebens
Der erste Bereich umfasst den Schutz des Arbeitnehmers im Betrieb. Dazu gehört der Schutz vor gesundheitlichen Risiken, die Arbeitszeitregelungen und der Bestandsschutz für das Arbeitsverhältnis (Kündigungsschutzgesetz).
Der zweite Teilbereich enthält die Ordnung des Arbeitsmarktes. Er soll der Umsetzung der Arbeitsmarktförderungspolitik, der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung und der Förderung beruflicher Bildung, der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und letztendlich auch der Vollbeschäftigungspolitik dienen. Eine wichtige Rolle spielt auch die Tarifautonomie, also die Koalitionsfreiheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und das Existenzrecht der von ihnen gegründeten Gewerkschaften und Verbänden.
Der dritte Teilbereich regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb und Unternehmen.[5]
Die oben dargestellten sozialpolitischen Grundsätze umfassen hinsichtlich der wichtigsten inhaltlichen Vorstellungen der politischen Parteien in der Wirtschafts- und Sozialpolitik das von CDU und SPD entwickelte „Leitbild der sozialen Marktwirtschaft und (der) wirtschafts- und sozialpolitische(n) Konzeption des demokratischen bzw. freiheitlichen Sozialismus.“[6]
1.3. Soziale Marktwirtschaft
Das Leitbild der sozialen Marktwirtschaft ist vom Neoliberalismus der westdeutschen Wirtschaftspolitik nach 1948 geprägt und soll „das Prinzip der Freiheit auf dem Markte mit dem des sozialen Ausgleichs verbinden“[7].
„Das Ziel der Sozialen Marktwirtschaft war und ist es, eine freie Gesellschaft zu schaffen, die geeignet erscheint, die umfassenden Möglichkeiten persönlicher Freiheit in einer Leistungsgesellschaft mit sozialen und gesellschaftlichen Zielen in Übereinstimmung zu bringen.“[8] In den siebziger Jahren spielte die staatliche soziale Fürsorge eine große Rolle, da man glaubte, „die Marktwirtschaft sei die Quelle aller sozialen Missstände.“[9] Allerdings sollte man nach neueren Meinungen die Soziale Marktwirtschaft vielmehr als eine Art Leitbild bzw. übergeordnetes Konzept betrachten, das sowohl wirtschaftliche als auch gesellschaftliche Bedürfnisse und Ziele vereint. So soll nach Müller Armack, dem Vater der Sozialen Marktwirtschaft, auf der einen Seite die wirtschaftliche Freiheit und auf der anderen Seite die soziale Gerechtigkeit gewährleistet werden. „Als Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft fungiert daher die Idee, die freie Initiative mit einem gerade durch die marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden.“[10] Hierbei sollen das Sozialprinzip und die Marktstrategie eine gleichwertige Bedeutung erhalten. Einschränkungen in den sozialen Leistungen und den dafür erforderlichen Umverteilungsmaßnahmen sollen dann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen Wettbewerbsbedingungen die Arbeitsproduktivität negativ beeinflussen, da die sozial schwachen Teile der Gesellschaft generell am stärksten unter diesen Umständen leiden. Zudem ist die Freiheit des Einzelnen zu begrenzen, sobald Dritten Schaden entsteht.
1.4. Sozialpolitik in der Sozialen Marktwirtschaft
Durch die Sozialpolitik wird bedürftigen Personenkreisen ein Existenzminimum zugesichert. Eine gewisse soziale Sicherheit wiederum ermöglicht eine stabilere Wirtschaftslage, da sowohl Unternehmen als auch die Bürger selbst mehr Spielraum hinsichtlich Investitionen haben. Wenn ein Mangel an Vertrauen gegenüber dem Wirtschaftssystem besteht, ist es weitaus schwieriger, dieses System gesellschaftlich zu etablieren. Die Besserverdienenden stimmen daher allgemein einem sozialen Ausgleich zu. „In diesem Sinne kann die Umverteilung im Sozialstaat als Teil des Gesellschaftsvertrages verstanden werden, in dem die Umverteilungszahlungen als Preis des sozialen Friedens aufgefasst werden.“[11] Problematisch ist jedoch, dass der Staat bei diesen Ausgleichsmaßnahmen selbst kaum investiert. Steigen die Ausgaben der Sozialleistungen, wird der Staat versuchen, diese an anderer Stelle wieder einzuholen, z. B. bei den Besserverdienenden.[12] Die langfristige Finanzierbarkeit dieses Systems ist auch abhängig von den demographischen Entwicklungen in Deutschland. Auf diesen Aspekt wird unter Punkt 3.4 noch näher eingegangen. Sobald finanzielle Unsicherheit bei einem Individuum des Staates auftritt, tut der Staat gut daran, diese zu reduzieren. Gerade hinsichtlich des Strukturwandels sollte den Leidtragenden des Wandels geholfen werden, um ihre Bereitschaft, eine neue Position in der veränderten Marktwirtschaft anzustreben, zu vergrößern.[13]
Die Frage nach einem Umbau des Sozialsystems ist also in der Bundesrepublik Deutschland aktueller als je zuvor, da der sektorale Wandel neue Bedeutungsformen annimmt. Im folgenden Teil der Arbeit werden nun in zeitlichen Abständen gegliederte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen betrachtet, die im Rahmen der oben dargestellten sozialpolitischen Leitbildern getroffen wurden.
2. Form und Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in der BRD
2.1. Form der Arbeitsmarktpolitik seit den 1960er Jahren
In der Bundesrepublik Deutschland wurde in der Rezession Ende der 60er Jahre eine Beschäftigungspolitik nach Muster des Nationalökonomen J.M. Keynes angewandt. Seine Theorie ist gekennzeichnet durch Preisstabilität, Wirtschaftswachstum, Außenhandelsgleichgewicht und einem hohen Beschäftigtenstand. Das Stabilitätsgesetz von 1967 sollte diese Charakteristika garantieren. Nach Keynes könne der Arbeitslosigkeit mit Programmen, die durch Kredite finanziert werden, entgegengewirkt werden.[14]
In den 60er Jahren sollte die aktive Arbeitsmarktpolitik den Prozess der Industrialisierung verstärken. In den 70er und 80er Jahren traten neue Anbieter auf den Weltmarkt und verursachten einen Abbau der Produktion in einigen bedeutenden industriellen Branchen, wie z. B. dem Schiff- und Bergbau, was eine nur langsam wachsende Produktivität zur Folge hatte. Dieser Umstand führte zu einer hohen Arbeitslosigkeit. Hinzu kamen die beiden Ölkrisen 1973 und 1978/79, die Entwicklung neuer Technologien und eine steigende Nachfrage nach Arbeitsplätzen, zum einen durch „geburtenstarke Jahrgänge der 60er Jahre“[15], zum anderen durch einen vergrößerten Frauenanteil auf dem Arbeitsmarkt.
[...]
[1] Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik. Zweite Auflage 2002. S.13. Im Folgenden als: Nohlen, Dieter. 2002.
[2] Ebd. S. 29
[3] Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie. 2001. S. 27ff.
[4] Informationen zur politischen Bildung. Der Sozialstaat. 2. Quartal 1987. S.17ff.
[5] Informationen zur politischen Bildung. Der Sozialstaat. 2. Quartal 1987. S.18
[6] Ebd. S.15
[7] Nohlen, Dieter. 2002. S.458
[8] Thuy, Peter: Sozialstaatsprinzip und Marktwirtschaft. 1999. S.133. Im Folgenden als: Thuy, Peter. 1999.
[9] Ebd. S.135
[10] Ebd. S.148
[11] Ebd. S.158
[12] Informationen zur politischen Bildung. Der Sozialstaat. 2. Quartal 1987. S. 33ff.
[13] Thuy, Peter. 1999. S.160
[14] Nohlen, Dieter. 2002. S.29
[15] Informationen zur politischen Bildung. Der Sozialstaat. 2. Quartal 1987. S.22
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- Yvonne Metzger (Author), 2003, Wandel der Arbeitsmarktpolitik und Aspekte der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34724
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