Bereits zwei Jahre nach der auf Initiative Preußens erfolgten Neugründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 trat im Jahre 1873 auch in Sachsen ein neues Schulgesetz in Kraft. Ein wesentlicher Aspekt dieses Gesetzes war die Übertragung der bisherigen kirchlichen Zuständigkeiten für den Schulbetrieb auf den Staat. Daraus ergaben sich zunächst kaum erhebliche Konsequenzen für den Schulbetrieb, wohl aber für das Lehrpersonal.
Am Beispiel des Pfarrers und kirchlichen Rektors und späteren staatlichen Direktors der Wilsdruffer Schule, des cand. theol. Johann Christoph Heinrich BECK, wird dies im Beitrag näher erläutert. Außerdem wird auf die familiären Verhältnisse von Beck und einiger seiner Kinder eingegangen, soweit das die Quellenlage erlaubte.
Sie geben ein anschauliches Bild der Lebensweise und einer für die damalige Zeit durchaus modern anmutenden, weltoffenen Erlebniswelt von Angehörigen einer intellektuell geprägten kleinbürgerlichen Familie in der zweiten Hälfte des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Inhalt
1. Zur Geschichte der Stadt Wilsdruff
2. Das Pfarramt in Wilsdruff im 19. Jahrhundert und das Schulgesetz von 1873
3. Der Wilsdruffer Pfarrer, kirchliche Rektor und staatlicher Schuldirektor Johann Christoph Heinrich BECK und seine Familie
4. Der älteste Sohn Ernst Heinrich Erwin Beck
5. Die Töchter Ida Clara und Anna Beck
6. Zusammenfassung
7. Literatur
Dank
Bildnachweis:
Bernd Hofmann
Vom kirchlichen Rektor zum staatlichen Direktor
Über Auswirkungen des Schulgesetzes von 1873 für Sachsen am Beispiel des Schulbetriebes in Wilsdruff
1. Zur Geschichte der Stadt Wilsdruff
Die Kleinstadt Wilsdruff liegt westlich von Dresden und wurde 1259 erstmalig als Wilandesdorf schriftlich erwähnt. Das ursprüngliche Waldhufendorf scheint sich erstaunlich schnell zur Stadt erweitert zu haben, denn die Siedlung wurde bereits 1281 als oppidum (stadtähnliche Siedlung ohne Marktrecht) und 1294 sogar als civitas (städtisches Zentrum mit Marktrecht nebst Umland) bezeichnet[1],[2]. Damit ist Wilsdruff eine der ältesten Städte im Umkreis von Dresden. Im Jahre 1871 hatte die Stadt immerhin 2.547 Einwohner, wovon die meisten der evangelisch-lutherischen Konfession angehörten.[3] Wilsdruff gehört heute zum Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und hatte 13.710 Einwohner per 31.12.2008, hauptsächlich durch Eingemeindungen der letzten Jahrzehnte.
2. Das Pfarramt in Wilsdruff im 19. Jahrhundert und das Schulgesetz von 1873
Bereits im Jahre 1446 ist in Wilsdruff ein Rektor als (kirchlicher) Schulmeister nachweisbar[4]. Dies ist insofern erstaunlich, da in Wilsdruff eine Pfarrkirche erst um 1500 als gesichert gilt[5]. Wie im Mittelalter war das Schulwesen im damaligen Königreich Sachsen gemäß Schulgesetz von 1835 in kirchlicher Hand. Noch in der zweiten Hälfte des 19. Jh. waren schulische und geistliche Aufgaben zumindest in kleineren Orten und Städten offenbar sehr eng verflochten. Dies kam z.B. dadurch zum Ausdruck, dass noch im Jahre 1872 in Wilsdruff eine Schulfahne mit folgender Inschrift angeschafft wurde[6]:
"Glaubet, liebet und dann hoffet! Wandelt fromm, bis daß der Herr Euch ruft!"
Andererseits war in Wilsdruff eine ansonsten nicht näher beschriebene „ Dritte (geistliche) Stelle eng mit dem Schulamte verbunden: Der Rektor hatte (nur) im Bedarfsfalle zu predigen “[7]. Diese Stelle, bei der offensichtlich die schulische Tätigkeit gegenüber den kirchlichen Verpflichtungen des Stelleninhabers Vorrang besaß, hatte von 1859 bis 1881, also für den relativ langen Zeitraum von ca. 22 Jahren (!), der Pfarrer Johann Christoph Heinrich BECK inne.
Das Schulgesetz, genauer das Königlich-sächsische Volksschulgesetz von 1873 "gliederte die Volksschulen in einfache, mittlere und höhereAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten und legte u.a. die Erziehungs- und Bildungsinhalte fest. Für Knaben wurden PflichtfortbildungsschulenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten eingerichtet und für Mädchen Fortbildungsklassen zugelassen"[8]. Ungeachtet dessen hatte dieses Gesetz aus heutiger Sicht offenbar zunächst keine gravierenden Auswirkungen auf das Schulwesen in Wilsdruff[9], wohl aber auf Heinrich BECK und seine Familie (s.u.). So wurde BECK auf Grund des neuen Gesetzes „ zum Schuldirektor eingewiesen. Er war nun ein rein schulischer Beamter.“ Diese Verpflichtung des seitherigen Rektors der (kirchlichen) Wilsdruffer Schule zum ersten Direktor der (staatlichen) Wilsdruffer Schule erfolgte am 11.03.1874. „Damit ging die Ortsschulaufsicht von der Kirche auf die Schule über“. Somit war BECK der letzte Rektor des traditionsreichen kirchlichen Wilsdruffer Schulrektorats! Trotz dieser grundlegenden Zuständigkeitsänderungen sind auf Grund der personellen Kontinuität der Wilsdruffer Schulleitung in Gestalt des alten und neuen Leiters der Wilsdruffer Schule, nämlich des vom Rektor zum Direkter gewandelten Heinrich BECK große Änderungen im Schulbetrieb infolge des neuen Gesetzes von 1873 zunächst offenbar nicht eingetreten[10]. So musste nach wie vor der Unterricht sowohl vor- als auch nachmittags "mit Gebet und möglichst mit Gesang beginnen" [11]. Die bei den Schülern und Schülerinnen anzuwendenden "zulässigen Strafmittel" waren detailliert festgelegt[12]:
1. Erinnerungen und Verweise
2. Vorhaltung im Beisein des Oberschulinspektors, des Lehrerkollegiums oder des Cötus[13]
3. Anweisung von Strafplätzen oder Zurücksetzen in der Klassenordnung
4. Zurückbehalten oder Nacharbeitenlassen in der Schule[14]
5. Schriftliche Anzeige an die Eltern
6. Nur nach mehrfach fruchtlos gebliebener Anwendung eines der vorgenannten Strafmittel oder wegen frecher Widersetzlichkeit und grober Unsittlichkeit ist eine mäßige körperliche Züchtigung gestattet, aber stets nur in angemessener, schicklicher und die Gesundheit nicht gefährdender Weise.
Interessant sind die wirtschaftlichen Hintergründe der Tätigkeit als Wilsdruffer Schulrektor bzw. -direktor. Obwohl hierzu in den bekannt gewordenen Veröffentlichungen nichts konkretes ausgeführt ist, kann aus Nebenbemerkungen und Zeitangaben für das Schuldirektorenamt folgendes geschlußfolgert werden:
Sozusagen im Nachgang zum Schulgesetz von 1873, das eine stärkere Trennung von kirchlichen und staatlichen Ämtern bewirkte, wurde „das Rektorlehn 1881 in das Kirchenlehn übergeführt“. Kurze Zeit später, am 01.01.1882, wurde auch das (kirchliche) Rektorat zu Wilsdruff, das mit einem (vermutlich jährlichen) Einkommen des Rektors in Höhe von 696,84 Mark ausgestattet war, durch das Landeskonsistorium aufgehoben[15].
Das Rektorlehn bestand offenbar aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche der „ Parzellen 665, 666, 671, 674 und 682 an der Nossener Straße“, ausgestattet mit einer allerdings bereits 1864 verkauften „Rektorscheune“[16]. Es war neben dem Gehalt ursprünglich ein wesentlicher Teil der wirtschaftlichen Lebensgrundlage des (kirchlichen) Schul- Rektors und (bis 1881) auch noch des späteren (staatlichen) Schul- Direktors und seiner Familie. Diese wirtschaftliche Grundlage scheint für BECK spätestens Ende 1881 weggefallen zu sein, da ihm als seit 1874 staatlichen Schulbeamten sicherlich weder ein Kirchengehalt noch ein Kirchenlehn weiterhin zustand.
3. Der Wilsdruffer Pfarrer, kirchliche Rektor und staatlicher Schuldirektor Johann Christoph Heinrich BECK und seine Familie
Johann Christoph Heinrich BECK[17] wurde am 22.05.1822 in Heinersgrün/Vogtl. geboren. Er starb am 24.03.1882 mit kaum 60 Jahren in Erlbach/Vogtl. Aus seiner am 7. Oktober 1856 im Alter von vierunddreißig Jahren geschlossenen Ehe mit der um fünfzehn Jahre jüngeren Amalie Bertha BECK geb. Martin (geboren am 12.01.1837 in Zschopau/Sa., verstorben mit 85 Jahren am 19.09.1922 in Dresden) gingen 15 Kinder, und zwar acht Söhne und sieben Töchter hervor. Allerdings verstarben acht der Kinder bereits im frühen Kindesalter.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bild 1: Johann Christoph Heinrich BECK (1822 - 1882) im Alter von etwa 50 Jahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bild 2: Amalie Bertha BECK geb. Martin (1837 - 1922) im Alter von etwa 80 Jahren
Nach wenigen Jahren als Privatlehrer in Zschopau wechselte Johann Christoph Heinrich BECK im Jahre 1859 als kirchlicher Rektor auf die Schule in Wilsdruff bei Dresden. Über die Art der Ausübung seiner Lehrtätigkeit an der Wilsdruffer Schule liegen aus der Erinnerung einiger seiner ehemaligen Schüler schriftliche Zeugnisse vor, die Heinrich BECK aus heutiger Sicht nicht unbedingt als ideale Lehrkraft erscheinen lassen. So wurde bereits im Jahre 1863 in einer örtlichen Wochenzeitung gegen Rektor BECK "polemisiert"[18]:
[...]
[1] Blaschke Kh. et al: Digitales Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Internet-Version, 2008
[2] http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Civitas
[3] vgl. Anm. 1
[4] Kühne A., siehe Lit. /2/, S.70
[5] http://hov.isgv.de/Wilsdruff, gelesen 28.11.2016
[6] Kühne A., siehe Lit. /3/, S.93
[7] Kühne A., siehe Lit. /2/, S.33
[8] http://www.schulmuseum-dresden.de/Saechsische%20Schulgeschichte.htm; gelesen 06.12.2016
[9] Kühne A., siehe Lit. /2/, S.69
[10] ebda.
[11] Kühne A., siehe Lit /3/, S. 90
[12] Kühne A., siehe Lit /3/, S. 93
[13] Cötus: Schulversammlung mit allen Lehrkräften und Schülern
[14] Etwa "Nachsitzen"
[15] Kühne A., siehe Lit. /2/, S.69 und S.70
[16] ebda., S.70
[17] Heinrich BECK war ein Urgroßvater (mütterlicherseits) des Autors
[18] Kühne A., siehe Lit. /3/, S. 91
- Quote paper
- Dr. Bernd Hofmann (Author), 2016, Vom kirchlichen Rektor zum staatlichen Direktor. Auswirkungen des Schulgesetzes von 1873 für Sachsen am Beispiel des Schulbetriebes in Wilsdruff, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/347180
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.