Die Terroranschläge auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001 rückten die internationale Sicherheit besonders gegenüber Terroristen und terroristischen Regimes auf die internationale Agenda. Nach dem Krieg gegen die Al Quaida in Afghanistan, gewann auch der Konflikt mit dem Irak neuerlich an Brisanz. Den Anschlägen folgten die Solidaritätsbekundungen aller europäischen Staaten, die den militärischen Einsatz in Afghanistan trotz einer undurchsichtigen Beweislage bedingungslos unterstützten.
Am 8.11.2002 trat die UN- Resolution 1441 in Kraft, die anknüpfend an die vorausgehenden Resolutionen, die den Irak mit Wirtschaftsembargo und politischer Isolation in Folge des Golfkrieges belegten, dem Irak „eine letzte Chance einzuräumen, seinen Abrüstungsverpflichtungen nach den einschlägigen Resolutionen des Rates nachzukommen“. Inspektionen durch Waffeninspekteure sollten überprüfen, ob der Irak gemäß seinen Verpflichtungen seine Bestände an Massenvernichtungswaffen vernichtet hatte, da einmütig von einer Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit durch den Irak respektive durch die vermuteten Massenvernichtungswaffen und Langstreckenflugkörper des Iraks ausgegangen wurde. Gleichwohl stand man dem irakischen Volk zu, daß die territoriale Integrität und Souveränität des irakischen Volkes unberührt bleiben sollten.
Abschließend „erinnert der Rat (...) daran, daß der Rat Irak wiederholt vor ernsthaften Konsequenzen gewarnt hat, wenn Irak weiter gegen seine Verpflichtungen verstößt“. Die vage Androhung „ernster Konsequenzen“, mit denen das weitere Handeln der Staatengemeinschaft bei einem Verstoß gegen die Resolution, eine weite Palette von weiteren wirtschaftlichen Sanktionen bis zu militärischem Eingreifen offenließ, führte in der Folge zu einem Disput, inwiefern diese Formulierung hinrei- chend sei, den Krieg gegen den Irak zu legitimieren. Gab es einen Automatismus der kriegerischen Intervention bei Zuwiderhandeln des Iraks? Es kam im Zuge der Inspektionen zu Schwierigkeiten, die den zeitweiligen Abzug der Waffeninspektoren nach sich zog. Diese Inkooperation des Irak stellte in den Augen der USA einen deutlichen Verstoß gegen die Resolution dar, gleichwohl die Waffe ninspekteure keine Waffenarsenale aufspüren konnte, und der Irak in Folge des internationalen Drucks vollständige Kooperation zusagte.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Ausgangslage des Irak-Konfliktes
2. Diplomatische Erwägungen im Vorfeld des Irak - Krieges
2.1 Die Position der USA
2.2 Die Position der USA-Befürworter in Europa
2.3 Die Position der USA - Gegner in Europa
3. Die Europäische Union im Irak-Konflikt
3.1 Die Spaltung Europas
3.2 Konsequenzen für die Zukunft der europäischen Union
Der Irak- Konflikt im Fokus der europäischen Sicherheits- und Außenpolitik
1. Die Ausgangslage des Irak-Konfliktes
Die Terroranschläge auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001 rückten die internationale Sicherheit besonders gegenüber Terroristen und terroristischen Regimes auf die internationale Agenda. Nach dem Krieg gegen die Al Quaida in Afghanistan, gewann auch der Konflikt mit dem Irak neuerlich an Brisanz. Den Anschlägen folgten die Solidaritätsbekundungen aller europäischen Staaten, die den militärischen Einsatz in Afghanistan trotz einer undurchsichtigen Beweislage bedingungslos unterstützten.
Am 8.11.2002 trat die UN- Resolution 1441 in Kraft, die anknüpfend an die vorausgehenden Resolutionen, die den Irak mit Wirtschaftsembargo und politischer Isolation in Folge des Golfkrieges belegten, dem Irak „eine letzte Chance einzuräumen, seinen Abrüstungsverpflichtungen nach den einschlägigen Resolutionen des Rates nachzukommen“.
Inspektionen durch Waffeninspekteure sollten überprüfen, ob der Irak gemäß seinen Verpflichtungen seine Bestände an Massenvernichtungswaffen vernichtet hatte, da einmütig von einer Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit durch den Irak respektive durch die vermuteten Massenvernichtungswaffen und Langstreckenflugkörper des Iraks ausgegangen wurde. Gleichwohl stand man dem irakischen Volk zu, daß die territoriale Integrität und Souveränität des irakischen Volkes unberührt bleiben sollten.[1]
Abschließend „erinnert der Rat (...) daran, daß der Rat Irak wiederholt vor ernsthaften Konsequenzen gewarnt hat, wenn Irak weiter gegen seine Verpflichtungen verstößt“[2]. Die vage Androhung „ernster Konsequenzen“, mit denen das weitere Handeln der Staatengemeinschaft bei einem Verstoß gegen die Resolution, eine weite Palette von weiteren wirtschaftlichen Sanktionen bis zu militärischem Eingreifen offenließ, führte in der Folge zu einem Disput, inwiefern diese Formulierung hinreichend sei, den Krieg gegen den Irak zu legitimieren. Gab es einen Automatismus der kriegerischen Intervention bei Zuwiderhandeln des Iraks?
Es kam im Zuge der Inspektionen zu Schwierigkeiten, die den zeitweiligen Abzug der Waffeninspektoren nach sich zog. Diese Inkooperation des Irak stellte in den Augen der USA einen deutlichen Verstoß gegen die Resolution dar, gleichwohl die Waffeninspekteure keine Waffenarsenale aufspüren konnte, und der Irak in Folge des internationalen Drucks vollständige Kooperation zusagte.
2. Diplomatische Erwägungen im Vorfeld des Irak - Krieges
2.1 Die Position der USA
Die USA betrachteten den Irak bereits früh als Gefahr für die nationale Sicherheit, die erste Priorität der Politik G. W. Bushs, so daß eine internationale Koordination wünschenswert, unipolares Handeln aber ebenso denkbar war, denn der Irak-Konflikt war per definitionem von der Ebene des internationalen Staatensystems auf die nationale Ebene heruntergebrochen worden.
Die Option, einen mutmaßlich gefährlichen Staat ohne tatsächliche Aggression anzugreifen, also die Option zu einem Präventivkrieg, eröffnete G. W. Bush bereits am 26. Februar 2002 in einer Rede vor dem American Enterprise Institute. Darin argumentierte der US-amerikanische Präsident damit, daß die USA nicht warten dürften bis sie abermals angegriffen würden. Dabei griff er den von Bill Clintons Regierung eingeführten Terminus des Schurkenstaates auf, der terroristische Staaten mit Massenvernichtungswaffen bezeichnete. Polarisierend wirkten die vereinfachende Sicht des Präsidenten, der eine Achse des Bösen ausmachte, die in Anklang an den „Kampf der Kulturen“ zwei Kulturräume und deren inkompatible Wertesysteme trennen sollte.
Die amerikanische Entschlossenheit zu einem Präventivkrieg gegen den Irak mündete am 20. März 2003 in der Kriegserklärung gegen den Irak als präventive Verteidigung der nationalen Sicherheit der USA.
[...]
[1] S/RES/1441 (2002), S. 1, 2. Vereinte Nationen, Sicherheitsrat, Resolution 1441 (2002), verabschiedet auf der 4644. Sitzung des Sicherheitsrats am 8. November 2002.
- Arbeit zitieren
- Mariette Köster (Autor:in), 2003, Der Irakkrieg im Fokus der eruropäischen Sicherheits- und Außenpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34677
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