Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage: „In welcher Form könnte eine Finanzierung mit Venture Capital für ein Unternehmen Sinn ergeben?“
Wer möchte nicht gerne sein eigener Chef sein? In einem Unternehmen arbeiten, in dem man selbst ganz oben steht. Aufgaben an seine Angestellten delegieren und überdurchschnittlich viel verdienen. Alle Freiheiten zu haben und dabei zu wissen, dass all die erbrachte Arbeit einem selbst zugutekommt. Vielleicht hatte man auch selbst schon „die Idee“, mit der man sich diesen Traum erfüllen könnte, oder man ist noch auf der Suche nach dieser. Aber auch wenn man selbst noch keine Idee hat, gibt es immer wieder andere Menschen, die diesen Weg einschlagen.
Selbst wenn die Idee bahnbrechend sein sollte, stellt sich die Frage, ob sie finanziell überhaupt realisierbar ist. Finanzielle Mittel sind stets ein knappes Gut und leider sind die Gehälter als Angestellte meist nicht hoch genug, um schnell ausreichend liquide Mittel anzuhäufen. Vor diesem Problem stehen einige Gründer, jedoch gibt es andersherum auch Menschen oder Institutionen, denen es an der Idee fehlt, die liquiden Mittel jedoch vorhanden sind. Hier spricht man auch von sog. Investoren, die bereit sind, sich an Unternehmen zu beteiligen, um später von den erhofften Profiten dieser Unternehmen noch mehr Vermögen anzuhäufen. Hierbei gilt nach einem kaufmännischem Grundsatz, dass die Höhe des erzielbaren Gewinns durch den erzielten Einkaufspreis bestimmt wird.
Dementsprechend ist das Gewinnpotential am höchsten, wenn ein Unternehmen noch sehr jung ist. Jedoch ist hierbei auch das Risiko am höchsten, sodass man hier von sog. Wagniskapital spricht oder im Englischen vom sog. Venture Capital. Um aber an dieses Wagniskapital heranzukommen, lassen sich die Investoren weitgehende Rechte in dem Unternehmen einräumen. Immerhin möchte sich jeder so sicher wie möglich aufstellen, was zu Interessenkonflikten führen kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der Finanzierung mit Venture Capital
2.1 Finanzierung
2.2) Venture Capital
2.3) Junge Unternehmen
3.Finanzierungsstruktur
3.1 Kapitalherkunft
3.1.1 Innenfinanzierung
3.1.2 Außenfinanzierung
3.2 Haftungsqualitäten
3.2.1 Eigenkapital
3.2.2 Fremdkapital
4. Finanzierungsphasen
5. Kapitalgeber und Finanzierungsmöglichkeiten
5.1 Venture Capital-Gesellschaften
5.1.1 Prüfung der Beteiligungswürdigkeit
5.1.2 Beteiligungsvertrag
5.1.2.1 Tranchenbildung und Bewertung
5.1.2.2 Weitere Kapitalmaßnahmen
5.1.2.3 Garantieerklärungen
5.1.2.4 Governance-Regeln
5.1.2.5 Veräußerungsregeln
5.1.3 Managementunterstützung für Portfoliounternehmen (PU)
5.1.4 Venture Capital-Gesellschaften in Deutschland
5.2 Öffentliche Fördermittel
5.2.1 Zuschüsse
5.2.2 Darlehen
5.2.3 Bürgschaften
5.2.4 Beteiligungen
5.3 Crowdfunding / Crowdinvesting /Crowdlending
5.3.1 Grundlagen
5.3.2 Rechtslage in Deutschland
5.3.3) Wichtige Faktoren für den Erfolg
6.) Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Anhang
1.) Einleitung
Wer möchte nicht gerne sein eigener Chef sein? In einem Unternehmen arbeiten, in dem man selbst ganz oben steht. Aufgaben an seine Angestellten delegieren und überdurch- schnittlich viel verdienen. Alle Freiheiten zu haben und dabei zu wissen, dass all die er- brachte Arbeit einem selbst zugutekommt. Vielleicht hatte man auch selbst schon „die Idee“, mit der man sich diesen Traum erfüllen könnte, oder man ist noch auf der Suche nach dieser. Aber auch wenn man selbst noch keine Idee hat, gibt es immer wieder andere Menschen, die diesen Weg einschlagen. Ständig hört man von neuen Unternehmen die rasant wachsen und schnell zur Weltspitze gehören. Junge Unternehmen, die mit ihren Visionen ganze Generationen prägen können. Ob Sony mit seinem Walkman, Apple mit dem IPhone oder Microsoft mit dem Heimcomputer für jedermann. Was man hier schnell vergisst ist aber, dass auch diese heutigen Megakonzerne mal klein angefangen haben. Denn selbst die Gründer dieser Konzerne mussten sich einst die Frage stellen, ob sie die- sen bedeutsamen Schritt wagen sollen. Immerhin steht man genau zu diesem Zeitpunkt vor der Entscheidung, seinen meist relativ sicheren Job mit einem festen Gehalt gegen eine teure Chance einzutauschen. Zusätzlich besteht weiterhin das Risiko, dass selbst wenn die Idee bahnbrechend seien sollte, sie finanziell überhaupt nicht realisierbar ist. Finanzielle Mittel sind stets ein knappes Gut und leider sind die Gehälter als Angestellte meist nicht hoch genug, um schnell ausreichend liquide Mittel anzuhäufen. Vor diesem Problem stehen einige Gründer, jedoch gibt es andersherum auch Menschen oder Institu- tionen, denen es an der Idee fehlt, die liquiden Mittel jedoch vorhanden sind. Hier spricht man auch von sog. Investoren, die bereit sind, sich an Unternehmen zu beteiligen, um später von den erhofften Profiten dieser Unternehmen noch mehr Vermögen anzuhäufen. Hierbei gilt nach einem kaufmännischem Grundsatz, dass die Höhe des erzielbaren Ge- winns durch den erzielten Einkaufspreis bestimmt wird.1 Dementsprechend ist das Ge- winnpotential am höchsten, wenn ein Unternehmen noch sehr jung ist. Jedoch ist hierbei auch das Risiko am höchsten, sodass man hier von sog. Wagniskapital spricht oder im Englischen vom sog. Venture Capital. Um aber an dieses Wagniskapital heranzukom- men, lassen sich die Investoren weitgehende Rechte in dem Unternehmen einräumen.2
Immerhin möchte sich jeder so sicher wie möglich aufstellen, was zu Interessenkonflikten führen kann. Genau um dieses Problem handelt diese Abschlussarbeit. Die Frage die sich nämlich stellt, ist: „In welcher Form könnte eine Finanzierung mit Venture Capital für ein Unternehmen Sinn ergeben?“
2.) Grundlagen der Finanzierung mit Venture Capital
Um die Grundlagen dieser Abschlussarbeit genauestens zu verstehen, ist es in erster Linie wichtig, die Abgrenzungen der Begrifflichkeiten zu erfassen. Hierzu werden vorab die Aspekte und Begrifflichkeiten Finanzierung, die Abgrenzung zwischen Venture Capital und Private Equity sowie ein junges Unternehmen genau definiert.
2.1.) Finanzierung
Unter dem Begriff „Finanzierung“ versteht man den Vorgang der Mittelbeschaffung bzw. die Mittelherkunft und dessen rechtliche Stellung in einem Unternehmen und die daraus resultierende Sicherungsbeziehung zwischen dem Kapitalnehmern und den Investoren.3,4 Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Finanzierung:
- Innenfinanzierung: Finanzierung durch Eigenmittel, die durch Überschüsse oder Rückstellungen entstehen (Finanzierung durch Rückstellungsbildung). Finanzie- rung durch den Einbehalt von Ausschüttungsfähigen Gewinnen (Selbstfinanzie- rung), die jedoch zur Finanzierung genutzt werden oder durch die Umschichtung des betriebsinternen Vermögens beispielsweise durch den Verkauf von Gütern (Finanzierung durch Vermögensumschichtung).5,6
- Außenfinanzierung: Finanzierung durch das Hinzuführen neuer Gelder durch die aktuellen Inhaber und/oder zusätzlicher Kapitalgeber (Beteiligungsfinanzierung), sowie eine Finanzierung durch Darlehnsgeber (Kreditfinanzierung).7
Hierzu wird jedoch mehr im Kapitel Finanzierungsstruktur berichtet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Eigene Darstellung G. Wöhle, U. Döring (2010) Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 24. Auflage Verlag Franz Vahlen GmbH S.523.
2.2) Venture Capital
„Der Begriff Venture Capital stammt aus dem Englischen und lässt sich wörtlich mit Be- teiligungs-, Chancen-, Wagnis-, oder Risiko-Kapital übersetzten“.8 Als Venture Capital versteht man in der Regel Kapital, das von Venture Capital-Geber in einer frühen Phase des Unternehmens, oder des Projekts dem Venture Capital-Nehmer ohne die Stellung von Sicherheiten für einen Zeitraum von meist drei bis sieben Jahren überlassen wird.9,10 Hierbei handelt es sich meist um Kapital, welches sich von der Vorgründungsphase ((Pre- )Seed-Phase) bis hin zur Wachstumsfinanzierung von Unternehmen (Emerging-Growth- Phase) streckt.11 Da oft in frühen Phasen der Unternehmensführung klassische Finanzie- rungsmöglichkeiten, wie Kredite über Banken, mangels ausreichender Sicherheiten nicht funktionieren, eröffnet Venture Capital somit jungen Unternehmen eine Möglichkeiten Kapital zu beschaffen, um Ihre Visionen zu realisieren.12 Des Weiteren wird das Kapital des Venture Capital-Gebers meist in Form haftenden Eigenkapitals vergeben, womit das Unternehmen weder zur Verzinsung noch zur Rückzahlung einer Verbindlichkeit ein- geht.13 Im Gegenzug erhält der Venture Capital-Geber für die Überlassung seines Kapi- tals Unternehmensanteile. Im Schnitt liegen diese bei einer Minderheitsbeteiligung von 20%-35% des Stammkapitals. Der Grund dafür, weshalb die Risikokapitalgeber oftmals in der Anfangsphase keinen größeren Teil anstreben, liegt neben der steuerrechtlichen Betrachtung daran, dass die Gründer weiterhin die unternehmerische Motivation beibe- halten sollen.14 Zusätzlich könnte durch eine Mehrheitsbeteiligung gem. §290 HGB (1- 4) ein erhöhter Aufwand für den Venture Capital-Geber sowie gegebenfalls gem. §300 (1) & (2) HGB die Pflicht zur Kapitalkonsolidierung entstehen, sollte der Venture Capi- tal-Geber an mehreren Unternehmen beteiligt sein oder Mehrheitsbeteiligungen besit- zen.15,16
2.3) Junge Unternehmen
Um eine Abgrenzung zwischen den Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen und Ven- ture Capital vom klassischen Private Equity unterscheiden zu können, muss der Begriff junge Unternehmen definiert werden. Hierbei werden die Unternehmen nicht nach ihrem Alter unterschieden, sondern werden in verschiedene Phasen unterteilt.17 Leider gibt es keine klare Abgrenzung dafür, ab wann ein Unternehmen nicht mehr als junges, sondern als gestandenes Unternehmen gilt. Daher wird für diese Abschlussarbeit die Abgrenzung von der (Pre)-Seed-Phase bis hin nach der Emerging-Growth-Phase gesetzt.18 Die genaue Bedeutung der einzelnen Phasen werden zu einem späteren Zeitpunkt genauer erklärt. Die oben genannte Abgrenzung ist aus dem Kontext der Venture Capital-Finanzierung gegenüber dem Private-Equity-Finanzierung sinnvoll. Die nächstfolgende Phase, die sog. Bridge-Phase, bereitet bereits den Ausstieg aus dem Unternehmen vor. Meist ist das Un- ternehmen hier bereits weit genug, um an die Börse zu gehen.19,20 Ab dieser Phase ist es oft so, dass das Unternehmen den Break-Even erreicht hat und bewiesen hat, dass es län- gerfristig Bestand haben wird. Somit würden weitere Finanzierungen nicht mehr zur Ka- tegorie des Venture Capital gehören, sondern eher als Private Equity Bezeichnung fin- den.21,22
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Eigene Darstellung Quelle C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 27
3.) Finanzierungsstruktur
Die Planung der passenden Finanzierungsstruktur ist bereits im Anfangsstadium des Un- ternehmens von immenser Bedeutung. Eine solide Finanzierungsstruktur gibt dem Unter- nehmen die Möglichkeit, sich auf die Gesamtentwicklung des Unternehmens und die Ent- wicklungsgeschwindkeit zu konzentrieren, anstatt sich ständig um neue Kapitalquellen zu kümmern, um die Liquidität des Unternehmens aufrecht zu erhalten. Durch die gute Planung kann das gesamte Unternehmen ruhiger arbeiten. Zudem bildet die richtige Struktur im Falle eines Exits eine Steigerung des Unternehmenswertes ab. Hierbei sollte zum einen auf die Kapitalherkunft und zum anderen auf die Haftungsqualität des Kapitals geachtet werden.23
3.1) Kapitalherkunft
Wie bereits erwähnt, wird in diesem Kapitel detaillierter auf die Kapitalherkunft eingegangen. Bei der Kapitalherkunft unterscheidet man grundsätzlich immer zwischen den zwei Optionen der bereits oben erwähnten Innen- und Außenfinanzierung.
3.1.1) Innenfinanzierung
Als Innenfinanzierung werden Finanzierungsmöglichkeiten bezeichnet, die ohne Nut- zung externer Kapitalgeber möglich sind. Hierbei wird dem Unternehmen kein neues Geld von außen hinzugefügt. Alle Gelder, die bei dieser Form der Finanzierung eingesetzt werden, stammen aus dem Unternehmen selbst, was voraussetzt, dass jene Unternehmen ausreichend finanzielle Eigenmittel haben und ertragsstark sind.24 Hieraus resultierend ist eine solche Finanzierung erst ab dem Zeitpunkt des Break-Even mit einer gewissen Vor- laufzeit oder bei Geschäftsmodellen mit einer überdurchschnittlich hohen Skalierbarkeit durchführbar. Darunter versteht man ein unverhältnismäßig größeres Wachstum des Er- trages gegenüber des Aufwandes (Kosten der Finanzierung).25 Wie bereits erwähnt, gibt es mehrere Möglichkeiten der Innenfinanzierung, die hier ebenfalls etwas genauer erläu- tert werden sollen. Die als Selbstfinanzierung bekannte Innenfinanzierung bezeichnet die Finanzierung eines Vorhabens durch Eigenmittel. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Formen der Selbstfinanzierung. Die sog. offene Selbstfinanzierung bezeichnet die Finanzierung durch Nichtausschüttung (Thesaurierung) von ausschüttungsfähigen Unter- nehmensgewinnen.26 Im Gegensatz dazu wird bei der sog. stillen Selbstfinanzierung die Finanzierung durch die Bildung stiller Reserven finanziert.27 Das bedeutet, dass die Fi- nanzierung durch eine bilanzielle Andersbewertung der Vermögensverhältnisse ge- schieht. Entweder findet dann eine Unterbewertung der Vermögenswerte des Unterneh- mens statt oder Verbindlichkeiten des Unternehmens werden bilanziell stärker gewichtet (Überbewertung der Schulden).28 Als dritte Option gibt es noch die Möglichkeit der Um- schichtungsfinanzierung, die auch unter dem Begriff Kapitalfreisetzung bekannt ist. Hier- bei wird die Finanzierung durch eine Umstrukturierung der finanziellen Verhältnisse un- ternehmensintern gestaltet. Auch bei der Umschichtungsfinanzierung gibt es mehrere Möglichkeiten.
1.) Schmälerung der kapitalbindenden Mittel:
- eine Reduzierung von Forderungen durch bspw. eine Verkürzung des Zahlungs- ziels oder Factoring.
- Verringerung der Lagerbestände durch Optimierung der Produktion und Ver- triebsprozesse.
- Veräußerung von Anlagevermögen, um es dann zu leasen oder zu mieten (sog. sale and leaseback transaction).
2.) Kapitalfreisetzung durch den Verkauf von nicht Betriebsnotwendigen Vermögen.
3.) Durch Abschreibungen entstehendes Kapital.29
Da die Innenfinanzierung, wie bereits erwähnt, bei den meisten Jungen Unternehmen aufgrund der Ertragslage eher selten eine Rolle spielt, wird in dieser Abschlussarbeit auf ein näheres Eingehen verzichtet.
3.1.2) Außenfinanzierung
Wie der Name bereits verrät, fließt bei der Außenfinanzierung dem Unternehmen Geld von außen zu. Das bedeutet, dass das Geld nicht aus dem betrieblichen operativen Prozess stammt, sondern dem Unternehmen neue Gelder hinzugefügt werden.30 Bei der Außenfi- nanzierung wird grundsätzlich zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung unterschieden. Unter der Eigenfinanzierung, Beteiligungsfinanzierung oder auch Eigenkapitalfinanzie- rung im Sinne der Außenfinanzierung ist eine Kapitalzufuhr von außen zu verstehen. Hierbei werden Eigentümeranteile vergeben, die der Investor oder Kapitalgeber erlangen kann. Dies kann je nach Rechtsform des Unternehmens, beispielsweise bei einer AG in Form von einer Ausgabe neuer Aktien, geschehen.31,32 Der Vorteil bei der Eigenfinan- zierung liegt in der rechtlichen Stellung des neuen Geldes. Das neue Eigenkapital stärkt die Eigenkapitalquote und schafft somit eine gewisse Sicherheit für das Unternehmen. Ebenso wird bei der Eigenkapitalüberlassung kein Schuldverhältnis aufgebaut, aus der bspw. eine Zins und Tilgungspflicht entsteht, was der Liquidität des Unternehmens zu- gute kommt. Der Nachteil hierbei ist nach steuerlicher Betrachtung, dass Gewinnaus- schüttungen steuerrechtlich nicht absetzbar sind.33 Für eine Beteiligungsfinanzierung bei jungen Unternehmen kommen die Gründer, Inkubatoren/Business Angels, Venture Capi- tal-Geber sowie das Private Equity in Frage. Im Gegensatz hierzu kann jedoch auch eine Fremdfinanzierung durch Darlehen oder durch öffentliche Fördermittel stattfinden. Hier- bei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass Darlehen, wie bereits erwähnt, bei jungen Un- ternehmen mangels Sicherheiten schwierig zu erlangen sind.34
3.2) Haftungsqualitäten
Nicht nur die Mittelherkunft ist für ein Unternehmen wichtig, sondern auch dessen Haf- tungsqualität. Hierbei lässt sich das Kapital bilanziell zwischen Eigen- und Fremdkapital unterscheiden. Die richtige Verteilung ist dabei enorm wichtig, um das Risiko einer Über- schuldung sowie einer daraus resultierenden Insolvenz zu reduzieren und steuern zu kön- nen.35
3.2.1) Eigenkapital
Als Eigenkapital wird der Teil des Unternehmens bezeichnet, der effektiv den Unterneh- menseigentümern gehört. Dieser lässt sich dadurch ermitteln, indem man bilanziell vom Gesamtvermögen alle Verbindlichkeiten (Fremdkapital) abzieht. Eigenkapital entsteht hauptsächlich entweder von außen, durch die Einlagen der Eigentümer oder durch Über- schüssen und Gewinne des Unternehmens, die nicht an die Eigentümer ausgeschüttet wer- den.36 Die Haftbarkeit des Eigenkapitals ist die Höchste, da dies im Falle einer Unterneh- mensauflösung in Folge einer Insolvenz in der Rangordnung an letzter Stelle steht. Dies bedeutet, dass die Eigentümer erst und nur dann einen Teil Ihres Eigenkapitals zurücker- halten, wenn alle anderen Verbindlichkeiten bedient wurden. Folglich dient es den Gläu- bigern als Sicherheit. Daher erklärt sich auch, dass ohne Eigenkapital es nahezu nicht möglich ist, Fremdkapital zu beschaffen. Ebenso ist das Risiko bei der Eigenkapitalüber- lassung höher als beim Fremdkapital, da hier weder eine Verzinsung noch die Pflicht zur Rückzahlung des Eigenkapitals besteht (unbefristete Überlassung des Kapitals). Der Hauptgrund, warum einem Unternehmen Eigenkapital überlassen wird, ist die erhöhte Renditeerwartung der Kapitalgeber in Form von Dividenden und Gewinnbeteiligungen. Zusätzlich erhalten sie unmittelbare Stimm-, Einsichts- und Kontrollrechte am Unterneh- men. Wie weitreichend diese Rechte sind, richtet sich nach dem Beteiligungsvertrag oder einem besonders abzuschließenden Gesellschaftervereinbarung.37 Bei jungen Unterneh- men wird das Eigenkapital meist von den Gründern/Gesellschaftern, Inkubatoren und Bu- siness Angels in Form von Venture Capital oder Private Equity gestellt.38
3.2.2) Fremdkapital
Unter Fremdkapital versteht man die Mittel, die einem Unternehmen unter der Voraus- setzung der Zinszahlung sowie Rückzahlung des eingesetzten Kapitals auf bestimmte Zeit überlassen werden.39,40 Das Fremdkapital als Gegenstück zum Eigenkapital lässt sich er- mitteln, indem man vom Gesamtvermögen das Eigenkapital (Vermögen der Inhaber) ab- zieht. Die bekannteste Form des Fremdkapitals sind Bankdarlehen und öffentliche För- dermittel. Im Gegensatz zum Eigenkapital muss dem Fremdkapitalgeber die vertraglich vereinbarte Zins- und Tilgungsrate auch dann gezahlt werden, wenn keine Gewinne er- wirtschaftet wurden. Ebenso sind im Falle der Unternehmensauflösung die Forderungen der Fremdkapitalgeber vorrangig vor den Eigenkapitalgebern zu bedienen. Die Fremdka- pitalgeber erhalten für ihre Kapitalüberlassung keine Geschäftsanteile oder sonstige Rechte, wie zum Beispiel ein Mitspracherecht oder Kontrollrecht. Dafür übernimmt der Fremdkapitalgeber auch keinerlei Haftung. Somit ist der Hauptgrund zur Vergabe von Fremdkapital das Recht auf Zins und Tilgung, unabhängig von der wirtschaftlichen Ent- wicklung des Unternehmens. Diese Form der Finanzierung ist für junge Unternehmen jedoch erst dann interessant, sobald diese aus dem operativen Geschäft konstante Erträge erwirtschaften können.41
4.) Finanzierungsphasen
Wie bereits im Kapitel 3 angeschnitten, spielt nicht nur die Finanzierungsstruktur, son- dern auch der Zeitpunkt der Finanzierung eine große Rolle. Die typischen Finanzierungs- methoden, wie zum Beispiel Bankkredite, funktionieren im jungen Stadium der Unter- nehmen noch nicht. Ebenso nehmen die öffentlichen Fördermittel ab der Start-up-Phase bereits ab. Der hiermit entstehende Finanzierungsbedarf kann somit gut mit Venture Ca- pital gedeckt werden.42
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
43 Abbildung 3: Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage SchäfferPoeschel Verlag Stuttgart S. 26
Wie bereits erwähnt, wird die Finanzierung der jungen Unternehmen bis zum Exit in mehrere Phasen unterteilt. Zu Beginn steht das Unternehmen erstmal in der Seed- Phase oder auch Preseed-Phase. Dies bedeutet, dass das Unternehmen noch nicht gegrün- det wurde, sondern sich auf die Gründung vorbereitet. Hierbei wird entschieden, welche Rechtsform das Unternehmen annimmt. Zudem wird der Businessplan erstellt und es wird nach Optionen für spätere Finanzierungen gesucht. Die Ausarbeitung und genaue Prüfung des Businessplans ist dabei sehr wichtig, da die wirtschaftliche Existenz der Unternehmer von dieser abhängt.44 Daher sollte der Businessplan nicht als vorgeschobene Arbeit, son- dern als Unterstützung bei der Planung des Produkts oder Dienstleistungskonzeptes die- nen. Hierbei wird die Grundidee als Short- oder Executive Summary zusammengefasst. Eine Unternehmensbeschreibung mit detaillierter Zielsetzung wird definiert, eine Markt und Konkurrenzanalyse wird dargelegt und Partner, Lieferanten sowie das Marketing und der Vertrieb werden beschrieben. Das Gründungsteam und das Management werden in Bezug auf ihre Erfahrungen und Kenntnisse erfasst. Eine Bedarfs-, Liquiditäts- und Ren- tabilitätsrechnung wird im Zahlenteil erstellt, um das Potenzial einschätzen zu können. Im Normalfall werden hier mehrere Alternativen durchgespielt: Der Bestfall, der Nor- malfall und das Worst-Case-Szenario.45 Der Businessplan wird für die Vorstellung bei den Kapitalgebern auch in späteren Unternehmensphasen immer wieder benötigt.46 Dabei ist es besonders wichtig, den sogenannten unique selling point, kurz USP, hervorzuheben. An dieser Stelle wird dem Investor beschrieben, was das Unternehmen von der Konkur- renz abhebt und somit einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Dieser muss die Investoren begeistern und überzeugen, um die Tragfähigkeit des Unternehmens glaubhaft platzieren zu können.47
In der Seed-Phase werden dann erste Gründungsinvestitionen vorgenommen. Dazu zählen beispielsweise die Gründung mit Eintragung in das entsprechende Register sowie die Beschaffung des Inventars für die entsprechende Produktion oder Dienstleistung.48 Das Hauptaugenmerk liegt in dieser Phase bei der Forschung, der Entwicklungsinvestition und der Produktentwicklung.49 Da in dieser Phase noch keine Gewinne geschrieben werden können und das Risiko sehr hoch ist, verspricht sich der Venture Capital-Geber bei einer so frühen Investition eine hohe Rendite aus dem Investment. Zusätzlich hat eine so frühe Aufnahme von Investoren oder Venture Capital-Gebern noch weitere Vorteile für die Gründer, da diese auch von dem Knowhow, den Erfahrungen und dem Netzwerk der Investoren profitieren.50
In der darauffolgenden Start-up-Phase geht es dann um die Beteiligung an dem Unternehmen. In diesem Stadium ist die Produktentwicklung überwiegend vollendet. Hier liegt die Aufgabe in der Vermarktung und der Produktionsvorbereitung des Unter- nehmens.51 Diese Phase kennzeichnet sich durch hohe Anlaufverluste, die großen Inves- titionen für die Produktion und dem Marketing sowie niedrigen Umsatzerlösen geschul- det sind, sodass hier nur niedrige bis keine Gewinne erwirtschaftet werden.52 Daher ist eine solide Finanzierung auch hier noch unabdingbar. Ähnlich wie in der Preseed-Phase, ist in dieser frühen Phase das Risiko weiterhin sehr hoch, sodass Investoren weiterhin auf Unternehmensanteile bestehen werden, um ein Mitspracherecht am Unternehmen zu hal- ten und bei Problemen gegebenenfalls einlenken zu können.53 Sollten die Unternehmer sich zu diesem Zeitpunkt für eine Beteiligungsfinanzierung über Venture Capital-Geber entscheiden, sollte die Liquiditätsplanung mindestens für einen mittelfristigen Zeitraum ausreichen. Dabei sollte die Planung einen Zeitraum von 3-5 Jahren betrachten, um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden, der dann später mit teuren Krediten bedient werden müsste.54 Hierauf folgt dann die Emerging-Growth-Phase oder auch Expansions- oder Wachstumsphase. In dieser Phase geht es nun darum, die Produktivität des Unternehmens dem Wachstum und den dadurch steigenden Anforderungen anzupassen. Dies bedeutet, dass hier der Produktionsbeginn sowie die Markteinführung stattfinden. Ebenso werden die Prozesse angepasst und die Produktion gegebenenfalls ausgeweitet. Unternehmen, die sich in dieser Phase befinden, entwickeln sich hier in Richtung des Break-Even-Points oder überschreiten diesen bereits.55 Dabei wird versucht, eine entsprechende Marktdurch- dringung zu erreichen. Anschließend versuchen die jungen Unternehmen ihren Umsatz zu steigern, indem Sie den Vertrieb und die Produktion ausweiten, um hieraus größere Aufträge zu generieren und schlussendlich den Break-Even-Point zu überschreiten.56 Wie in Abb.3 zu erkennen ist, sinkt das Risiko, da Umsätze generiert werden, aus denen der weitere Verlauf des Unternehmens erkennbar wird. Hierdurch eröffnen sich dem Unter- nehmen neue Möglichkeiten der Finanzierung, wie beispielsweise Private Equity oder Bankkredite.57 Bei Unternehmen mit einer sehr hohen Wachstumsrate, auch High Flyer genannt, kann bereits in dieser Phase auch der Börsengang vorbereitet werden. Dies er- folgt im Normalfall erst nach Überschreitung des Break-Even-Points und wird als Bridge- phase bezeichnet.58
Bei der Bridgephase oder auf Deutsch Überbrückungsfinanzierung, geht es um die Vorbereitung des Börsenganges. Hierbei sollen Wachstumsschwellen sowie der Bör- sengang selbst finanziert werden. Dabei ist es üblich, dass die Rechtsform einer Aktien- gesellschaft angenommen wird, sollte dies noch nicht der Fall sein.59 Hierzu müssen die gesetzlichen Bestimmungen für die Gründung bzw. Umwandlung in eine AG erfüllt sein. Dazu zählen die Hinterlegung gemäß §7 AktG des Stammkapitals in Höhe von 50.000€, die Stellung eines Aufsichtsrates laut §§ 95 ff., ein Gründungsbericht laut §32 AktG und eine Gründungsprüfung gemäß §§ 33 ff.. Ebenfalls muss der Gesellschaftervertrag sowie die Satzung den gesetzlichen Normen gemäß § 23 Abs. 2 bis 4 AktG unterliegen.60
Als nächstes wird die letzte Finanzierungsphase bei Unternehmen, der sogenannte Exit, thematisiert. Dies kann i.d.R. durch mehrere Optionen geschehen. Eine dieser Mög- lichkeiten ist das Management Buy-Out (MBO), bei der führende Gesellschafter die Lei- tung übernehmen oder ein Management Buy-In, bei dem bspw. Private-Equity-Gesell- schaften ein externes Management in das Unternehmen integrieren (MBI).61,62 Auch eine Levereged Buy-Out (LBO) ist eine denkbare Option. Hierbei wird eine Übernahme des Unternehmens teilweise durch eine kleine Eigenkapitalinvestition (<10%) eines Eigen- kapitalinvestors und durch größtenteils Fremdkapital finanziert.63 Dabei wird das Fremd- kapital durch die Zielgesellschaft, in diesem Fall das Start-up Unternehmen, aufgenom- men. Hierfür werden Geschäftsanteile verpfändet oder sonstige Garantien gegeben. Das Fremdkapital wird dann der LBO-Gesellschaft gutgeschrieben, die hiermit den Kauf des Zielunternehmens tätigt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
64 Abbildung 4: C.Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S.205 Abbildung 8.2
5.) Kapitalgeber und Finanzierungsmöglichkeiten
5.1) Venture Capital-Gesellschaften
Wie unter dem Punkt 2.2 bereits erwähnt, ist unter Venture Capital eine Beteiligungsfi- nanzierung an jungen Unternehmen zu verstehen, die keine oder kaum Sicherheiten bie- ten können. Für die Kapitalanlage erhalten die Gesellschaften Anteile an einem jungen Unternehmen, welches sich noch im Anfangsstadium befindet. Diese Art von Investition ist mit sehr hohem Risiko verbunden, bietet aber auch die Möglichkeit, hohe Gewinne zu realisieren.65 Aus diesem Grund investieren auch institutionelle Anleger, durch von VC- Gesellschaften gemanagte Fonds, in diese aufstrebenden jungen Unternehmen.66 Dabei entscheiden die Gesellschaften, beruhend auf strickten Richtlinien, in welche Unterneh- men investiert werden kann und welche Unternehmen diese Mindestbedingungen nicht erfüllen und somit für ein Investment ungeeignet sind. Da die VC-Gesellschaften die In- vestitionen für eine Vielzahl von Anlegern tätigen, verfügen sie über einen größeren fi- nanziellen Spielraum, als beispielsweise vereinzelte Business Angels.67 Jedoch ist das Kapital, welches VC- Gesellschaften investieren können, nicht der einzige Vorteil. Durch die große Anzahl der Investoren sowie der langjährigen Erfahrung der VC-Gesellschaften bieten sie zusätzlich Beratungsdienstleistungen an. Ebenso dienen sie zur Förderung des Wachstums und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Anders als Un- ternehmensberatungen, haben sie aber durch das investierte Kapital ein größeres Eigen- interesse am Erfolg des Unternehmens. Das Ziel der VC-Gesellschaften ist hierbei klar der Exit, der mit hohen Renditeerwartungen einhergeht.68
5.1.1) Prüfung der Beteiligungswürdigkeit
Bei der Auswahl der möglichen Portfoliounternehmen (PU) suchen sich die VC-Gesell- schaften Unternehmen aus, die zu ihren Anlageprinzipien, zu den Auswahlkriterien für Beteiligungen passen und einer möglichst hohen Renditeerwartung entsprechen.69
[...]
1 Vgl. M. Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage Schäffer-Peo- schel Verlag Stuttgart S. V.
2 Vgl. C. Brehm (2012) Das Venture-Capital-Vertragswerk Springer Gabler Wiesbaden S. VII.
3 Vgl. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/finanzierung.html
4 Vgl. http://www.welt-der-bwl.de/Finanzierung
5 Vgl. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/finanzierung.html
6 Vlg. G. Wöhle, U. Döring (2010) Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 24. Auflage Verlag Franz Vahlen GmbH S. 523
7 Vgl. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/finanzierung.html
8 C. Brehm (2012) Das Venture-Capital-Vertragswerk Springer Gabler Wiesbaden S. 6 (Wörtliches Zitat)
9 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesba- den S. 57 ff.
10 Vgl. C. Brehm (2012) Das Venture-Capital-Vertragswerk Springer Gabler Wiesbaden S. 6
11 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 26 ff.
12 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wies- baden S. 57
13 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 57 ff.
14 Vgl. C. Brehm (2012) Das Venture-Capital-Vertragswerk Springer Gabler Wiesbaden S. 6
15 Vgl. C. Brehm (2012) Das Venture-Capital-Vertragswerk Springer Gabler Wiesbaden S. 6 ff.
16 Vgl. HGB §290, §300 ff.
17 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wies- baden S. 27
18 Vgl. http://www.foerderland.de/finanzen/finanzierung-im-ueberblick/venture-capital/
19 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 27 ff.
20 Vgl. C. Brehm (2012) Das Venture-Capital-Vertragswerk Springer Gabler Wiesbaden S. 7
21 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 28ff.
22 Vgl. C. Brehm (2012) Das Venture-Capital-Vertragswerk Springer Gabler Wiesbaden S. 6 ff.
23 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wies- baden S. 33
24 Vgl. http://www.welt-der-bwl.de/Innenfinanzierung
25 Vgl. T. Kollmann (2011) E-Entrepreneurship. Grundlagen der Unternehmensgründung in der Net Economy Gabler Verlag Wiesbaden S. 203
26 Vgl. http://www.welt-der-bwl.de/Offene-Selbstfinanzierung
27 Vgl. http://www.welt-der-bwl.de/Stille-Selbstfinanzierung
28 Vgl. G. Wöhle, U. Döring (2010) Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 24. Auflage Verlag Franz Vahlen GmbH S. 723
29 Vgl. http://www.welt-der-bwl.de/Kapitalfreisetzung
30 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 34 ff.
31 Vgl. http://www.welt-der-bwl.de/Eigenfinanzierung
32 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 35 ff.
33 Vgl. http://www.welt-der-bwl.de/Eigenfinanzierung
34 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 34 ff.
35 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 35 ff.
36 Vgl. https://www.e-conomic.de/buchhaltungsprogramm/lexikon/eigenkapital
37 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 36 ff.
38 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wies- baden S. 37.
39 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wies- baden S. 38.
40 Vgl. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/fremdkapital/fremdkapital.htm
41 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wies- baden S. 38.
42 Vgl. Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage Schäffer-Peoschel Verlag Stuttgart S. 25
43 Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage Schäffer-Peoschel Verlag Stuttgart S. 26
44 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 83 ff..
45 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 101.
46 Vgl. http://www.foerderland.de/gruendung/businessplan/aufgaben-des-businessplans/
47 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 98 ff..
48 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 84ff.
49 Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage Schäffer-Peoschel Verlag Stuttgart S. 24.
50 Vgl. http://svenvonloh.de/wissenswertes/seed-finanzierung/
51 Vgl. Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage Schäffer-Peoschel Verlag Stuttgart S. 24.
52 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 127.
53 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 129.
54 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 129.
55 Vgl. Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage Schäffer-Peoschel Verlag Stuttgart S. 24.
56 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. S200 Abbildung 8.1.
57 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 202 ff.
58 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. S200 Abbildung 8.1
59 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. S200
60 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 201
61 Vgl. Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage Schäffer-Peoschel Verlag Stuttgart S. 24.
62 Vgl. G. Wöhle, U. Döring (2010) Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 24. Auflage Verlag Franz Vahlen GmbH S. 629
63 Vgl. Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage Schäffer-Peoschel Verlag Stuttgart S. 25.
64 C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 205 Abbildung 8.2
65 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wies- baden S. 57.
66 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wies- baden S. 58.
67 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wiesbaden S. 58. Ff.
68 Vgl. C. Hahn (2014) Finanzierung und Besteuerung von Start-up-Unternehmen Springer Gabler Wies- baden S. 59.
69 Vgl. Schefczyk (2006) Finanzierung mit Venture Capital und Private Equity 2. Auflage Schäffer-Peoschel Verlag Stuttgart S. 25.
- Quote paper
- Betriebswirt (VWA) Erdem Sengezer (Author), 2015, Finanzierung mit Venture-Capital bei jungen Unternehmen in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/346450
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