„In Vielfalt geeint“ ist die Devise des Europas der 25 Staaten auf dem Weg in die Zukunft. Gerade weil die Europäische Union mit momentan zehn neuen Ländern vielfältiger wird, sowohl auf wirtschaftlicher, kultureller und politischer Ebene, ist es unverzichtbar, die auseinanderstrebenden Kräfte und unterschiedlichen Interessen zu bündeln. Die Zeit für eine europäische Verfassung ist gekommen, mit der sich 450 Millionen Europäer aus 25 Ländern identifizieren können.
Das Europa der heutigen Tage schöpft seine Kraft aus dem Vergangenen. Gelernt wurde aus den unzähligen blutigen Kriegen in den über 2000 Jahren seiner gemeinsam erlebten Geschichte. Diese Historie schweißt die einzelnen Länder zusammen und fungiert als Bindeglied. Diese Phase schafft die Basis für den nun greifbar werdenden Prozess der europäischen Verfassungsgebung. Mit ihr setze eine Diskussion um den Nutzen eines solchen Werkes ein. Im Ergebnis ist die EU heutzutage nicht nur verrfassungsfähig, sondern es bedarf auch dieses Textes.
Die Europäische Verfassung spiegelt nicht allein die identischen Werte der Europäischen Gemeinschaft wieder, ihre Aufgabe besteht vor allem auch darin, die individuellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen. Gerade die vielerorts verkündeten Bedenken vor einem Europäischen Superstaat zeigt wie wichtig die Wahrung der Individualinteressen ist.
Nachvollziehbar und demokratisch legitimiert sind die Schlagworte der Konventsarbeiten. Die neue Verfassung regelt auf hunderten Seiten, welchen Einfluss künftig die Zentrale in Brüssel auf die Entscheidungen der Nationalstaaten haben wird und wie die europäische Einigung voranschreiten soll. Die neue Hausordnung im künftigen Europa wird die Zukunft der Bürger und die Weltpolitik wesentlich beeinflussen, die Grundsteinlegung dazu erfolgte in den vergangenen Jahren und wird nun fortgeführt.
INHALTSVERZEICHNIS
Abstract
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Idee Europa
2.1 Historische Verfassungsentwicklung der EU
2.1.1 Die Antike - Das Römische Reich als europäisches Reich
2.1.2 Das Mittelalter - Die kirchliche Trägerschaft der Verfassung
2.1.3 Die Frühe Neuzeit - Renaissance und Humanismus
2.1.4 Von der Aufklärung bis zur Gegenwart
2.2 EU Aktuell
2.2.1 Die Formierung des neuen Europa
2.2.2 Europa in Zahlen
2.3 Fazit
3 Die Europäische Verfassungsdebatte
3.1 Diskussion über eine Verfassung für Europa
3.1.1 Inhalte der Verfassungsdiskussion
3.2 Warum eine Europäische Verfassung?
3.3 Die Verfassungsfähigkeit der EU
3.4 Der Verfassungsbedarf
3.5 Fazit
4 Der Konvent zur Zukunft Europas
4.1 Einsetzung des Konvents zur Zukunft Europas
4.1.1 Der Auftrag
4.1.2 Die personelle Zusammensetzung
4.2 Der Verlauf des Konvents
4.2.1 Die unterschiedlichen Phasen des Konvents
4.2.2 Die Endbilanz des Konvents
4.3 Fazit
5 Die Inhalte des Entwurfs über eine Verfassung für Europa
5.1 Struktur des Verfassungsvertrages
5.2 Grundlegende strukturelle Neuerungen
5.2.1 Aspekte zur Gründung einer neuen Union
5.2.2 Vereinfachung der Verträge
5.2.3 Werte und Ziele der Union
5.3 Die neue institutionelle Ordnung
5.3.1 Die wichtigsten Organe und ihre Handlungsweisen
5.3.2 Die drei Führungspersönlichkeiten
5.3.3 Kompetenzkatalog / Prinzip der Subsidiarität / Flexibilitätsklausel
5.3.4 Handlungsformen - Reduzierung der Rechtsakte
5.3.5 Inkrafttreten des Vertrages / Austrittsklausel
5.4 Neue Politikbereiche
5.4.1 Außenpolitische Maßnahmen zur Militarisierung
5.4.2 Interne Politikbereiche
5.5 Fazit
6 Zukunftsperspektiven
6.1 Die Regierungskonferenz 2004
6.1.1 Das Scheitern als Chance nutzen
6.1.2 Die letzten Änderungen
6.2 Ratifizierung der Verfassung für Europa
6.3 Referenden über die EU-Verfassung
6.4 Fazit
7 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abstract
„In Vielfalt geeint“ ist die Devise des Europas der 25 Staaten auf dem Weg in die Zukunft. Gerade weil die Europäische Union mit momentan zehn neuen Ländern vielfältiger wird, sowohl auf wirtschaftlicher, kultureller und politischer Ebene, ist es unverzichtbar, die auseinanderstrebenden Kräfte und unterschiedlichen Interessen zu bündeln. Die Zeit für eine europäi- sche Verfassung ist gekommen, mit der sich 450 Millionen Europäer aus 25 Ländern identifizieren können.
Das Europa der heutigen Tage schöpft seine Kraft aus dem Vergangenen. Gelernt wurde aus den unzähligen blutigen Kriegen in den über 2000 Jah- ren seiner gemeinsam erlebten Geschichte. Diese Historie schweißt die einzelnen Länder zusammen und fungiert als Bindeglied. Diese Phase schafft die Basis für den nun greifbar werdenden Prozess der europäi- schen Verfassungsgebung. Mit ihr setze eine Diskussion um den Nutzen eines solchen Werkes ein. Im Ergebnis ist die EU heutzutage nicht nur verfassungsfähig, sondern es bedarf auch dieses Textes.
Die Europäische Verfassung spiegelt nicht nur die identischen Werte der Europäischen Gemeinschaft wieder, ihre Aufgabe besteht vor allem auch darin, die individuellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen. Gera- de die vielerorts verkündeten Bedenken vor einem Europäischen Super- staat zeigt wie wichtig die Wahrung der Individualinteressen ist.
Nachvollziehbar und demokratisch legitimiert sind die Schlagworte der Konventsarbeiten. Die neue Verfassung regelt auf hunderten Seiten, wel- chen Einfluss künftig die Zentrale in Brüssel auf die Entscheidungen der Nationalstaaten haben wird und wie die europäische Einigung voran- schreiten soll. Die neue Hausordnung im künftigen Europa wird die Zu- kunft der Bürger und die Weltpolitik wesentlich beeinflussen, die Grund- steinlegung dazu erfolgte in den vergangenen Jahren und wird nun fortge- führt.
VORWORT
Die Idee zum Thema meiner Arbeit erhielt ich während einer Exkursion zum Europäischen Parlament in Straßburg anlässlich des Wahlpflichtfa- ches „Die Europäische Integration und ihre Auswirkungen auf die BA“.
Dort konnte ich zahlreiche interessante Eindrücke über die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments sammeln. Anschließend entdeckte ich das Thema der anstehenden und neuen Europäischen Verfassung auf der Vorschlagsliste meines Dozenten und fühlte mich direkt angesprochen. Während eines Auslandpraktikums zu Beginn des Jahres 2004 in Großbri- tannien wurde meine Themenauswahl aufgrund des immer enger zusam- menwachsenden europäischen Arbeitsmarktes noch zusätzlich gestärkt. Die vorherige Bearbeitung des sehr umfassenden Themas durch eine Hausarbeit kann ich im Nachhinein als besonders sinnvoll einstufen, da mir dort bereits die Fülle an Information und vor allem auch die brennende Aktualität des Themas bewusst wurde.
Insbesondere faszinierte mich die historische Verfassungsentwicklung. Auch die Arbeitsweise des einberufenen Konvents stellt einen Maßstab zur Politikgestaltung für die Zukunft dar. Diese näher darzustellen in Form eines eigenen Kapitels war mir ein Anliegen.
Die Materialbeschaffung erwies sich als ein wenig kompliziert aufgrund der vielen juristischen Fachzeitschriften und des zeitgleichen Umzuges dieser Abteilung innerhalb der Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek Mannheim. Die generell sehr dezentrale Anordnung durch die Bereichs- bibliotheken verzögerte die Recherchen zusätzlich. Mein Dank geht in die- sem Punkt an die geduldigen und immer hilfsbereiten Mitarbeiter der Zent- ralbibliothek in A 2 und des juristischen Fachbereichs im Keller des juristi- schen Flügels. Des Weiteren nutzte ich den EU Info Point innerhalb der Stadtbücherei Mannheim sehr rege, dessen Mitarbeiterin mir ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite stand.
Die besondere Aktualität des Themas brachte Auswahlschwierigkeiten bei der Tagespresse mit sich, da das Thema über einen längeren Zeitraum hinweg die Zeitungen beherrschte und dies immer noch tut. Die Materialrecherche schloss ich nach dem Ende des Hauptstudiums III in Mannheim im Juli 2004 ab. Nachfolgende Informationen entstammen dem Internet und regionalen Zeitungen.
In diesem Rahmen möchte ich allen Personen, die mich bei der Themenbearbeitung unterstützt haben, danken. Hervorzuheben sind die Mitarbeiter der Europäischen Behörden und Institutionen mit denen ich während der Bearbeitungsphase in regem e-mail Kontakt stand. Ihre oft schnelle und kompetente Hilfe war sehr wertvoll.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Die Entwicklung der Europäischen Union
Abbildung 2: Mitglieder und Beitrittskandidaten der EU
Abbildung 3: Die Zusammensetzung des Verfassungskonvents
Abbildung 4: Ausschnitt aus der Präambel des Verfassungsvertrages
Abbildung 5: Wichtige EU-Institutionen nach der neuen Verfassung
Abbildung 6: Der Europäische Rat
Abbildung 7: Das künftige EU-Entscheidungsverfahren
Abbildung 8: zukünftige Zusammensetzung der Europäischen Kommission
Abbildung 9: Die drei Führungspersönlichkeiten
Abbildung 10: Kompetenzkategorien der EU
Abbildung 11: Rechtsakte der Union nach Artikel 32 (1)
Abbildung 12: Der Weg der EU-Verfassung
Abbildung 13: EU Referenden
1 Einleitung
Wir haben einen europäischen Binnenmarkt ohne Grenzen, der vom Po- larkreis bis zum Mittelmeer reicht, ein Europäisches Parlament, das an Gesetzen mitwirkt, die in der ganzen Europäischen Union Geltung erlan- gen. Wir im vereinten Europa haben gemeinsame Grundrechte, gemein- same Werte, Ziele, eine gemeinsame Unionsbürgerschaft und eine ein- heitliche Währung in zwölf Staaten. Wir fühlen uns mehr und mehr als Eu- ropäer.
Es verdichten sich die europaweiten Aktionsmöglichkeiten bei der Arbeit, bei Urlaub und Kultur zu einem europäischen Lebensgefühl, dem „European way of life“. Zunehmend entwickelt sich eine wünschenswerte und erstrebenswerte europäische Identität.
WIR - das sind derzeit nach der Ost-Erweiterung circa 454 Millionen Menschen in der Europäischen Union (Zum Vergleich: USA 267 Millionen und Russland 147 Millionen) und die Tendenz ist steigend.
Eine Betrachtung und Bewertung des heutigen Standes kann nur erfolgen, wenn die Wurzeln bekannt sind. Das Fundament der europäischen Kultur liegt im antiken Griechenland, noch vor der Geburt Christi. Deshalb wird im ersten Teil der Arbeit sehr großer Wert auf den historischen Kontext gelegt. Hierbei sollen grob die ersten Anzeichen schon bereits vollzogener Verfassungsversuche dargelegt werden. Dieser Teil beschränkt sich auf die historische Verfassungsgeschichte und spannt einen Bogen von der Antike in das moderne Europa unserer Zeit.
Ein Datum, das Europa nachhaltig veränderte, war der 9. Mai 1950. Da- mals verkündete der französische Außenminister Robert Schumann sei- nen Plan, Europa friedlich zu vereinigen und eine supranationale europäi- sche Organisation zu schaffen. Die beispiellose Einigung Europas hat am 27. Mai 1952 begonnen lebendig zu werden. Die Europäische Union umfasst heute 25 Staaten, und mindestens drei weitere werden ihr in naher Zukunft beitreten.
Die Europäer sind in Bewegung, doch niemand wünscht sich eine Fahrt ins Ungewisse. Deshalb wird die viel zu lange vernachlässigte Grundsatz- frage wieder akut. Wie weit geht die Bereitschaft der Menschen in Europa, sich zu einer immer engeren Union zu verbinden? Was ist das Ziel der europäischen Einigung? Die Regierungskonferenz im Jahr 2004 muss die Frage beantworten, was und wie die Europäer dies gemeinsam leisten wollen - und was besser auch in Zukunft in der Zuständigkeit der Mitglied- staaten verbleiben sollte. Viele fürchten einen europäischen Superstaat anstelle eines föderalen Bundesstaatsprinzips. Europa braucht ein ehrgei- ziges Programm, um mit frischen Kräften demokratischer, offener und effi- zienter zu werden. Dabei wird innerhalb einer Europaumspannenden Ver- fassungsdebatte die Frage nach der Verfassungsfähigkeit der EU aufge- worfen. Warum brauchen wir eine Verfassung? Besteht überhaupt ein Verfassungsbedarf?
Die Debatte um die endgültige Integration, um die Zukunft Europas hat begonnen. Ein Konvent aus Parlamentariern und Regierungsvertretern arbeitete einen Entwurf zum Vertrag über eine Verfassung für Europa aus. Diesen hat die Regierungskonferenz 2004 in eine verabschiedungsreife Form gebracht, nun steht die Ratifizierung durch die einzelnen National- staaten aus. Doch aus welchem Anlass entschied man sich für die Kon- ventsmethode zur Ausarbeitung des Textes? Die positiven Erfahrungen des Grundrechtekonvents waren wohl ausschlaggebend. Wie setzt sich dieser Konvent zusammen, auf welche Weise kam man zum Konsens, wie verlief der Konvent und vor allem - zu welchem Ergebnis kam er?
Mit der Einsetzung des Europa-Konvents hat sich eine neue Methode zur Zukunftsgestaltung der europäischen Einigung durchgesetzt. Nun wirken Parlamentarier an vorderster Stelle mit, die Bürger werden in Form einer umfassenden Zukunftsdebatte miteinbezogen. Die Endbilanz des Kon- vents zur Zukunft Europas ist ebenso Thema dieser Arbeit wie auch die Frage, ob er eventuell sogar über sein Ziel hinaus Ergebnisse hervor- bringt. Allerdings ergibt sich bei näherer Betrachtung auch Kritik.
Der weitaus umfassendste Punkt der Arbeit beschäftigt sich mit den Inhal- ten einer Verfassung für Europa. Genauer gesagt nimmt dieser Teil Bezug auf den Entwurf des Konvents, der am 18. Juli 2003 den Staats- und Re- gierungschefs übergeben wurde. Aufgrund des sehr umfangreichen Inhal- tes erstreckt sich die Arbeit über ausgewählte Themenbereiche. Dazu zählen die grundlegenden politischen Änderungen und die neue institutio- nelle Architektur ebenso wie exemplarisch zwei neue Politikinhalte. Aller- dings kann hier keine umfassende und abschließende Betrachtung statt- finden, da der Themenkomplex einfach zu viele Möglichkeiten bietet. Es liegt also eine subjektive Auswahl des Verfassers vor, die trotzdem den Anspruch der Behandlung der wichtigsten Punkte erhebt. Die Grund- rechtscharta findet nur am Rande Beachtung, da sie als eigener Punkt durchaus genügend Material für eine eigene Arbeit darstellen würde.
Ebenso kann der vielfach geforderte Gottesbezug in der Präambel nicht behandelt werden.
Der aktuelle Bezug und Fragen zur Zukunft der Union beziehungsweise zum weiteren Vorgehen werden im abschließenden Kapitel betrachtet.
Die Arbeit möchte einen sehr breiten und wohlgefächerten Überblick zum Thema der Europäischen Verfassung verschaffen. Sie dokumentiert ein Stück weit die Phase der Verfassungsentstehung, da ihre Bearbeitungsphase zeitgleich mit dem Abschluss der Arbeit des Konvents und der feierlichen Unterzeichnung in Rom verlief.
Das vorliegende Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch konnten nicht sämtliche Punkte dieses riesigen Themenkomplexes behandelt werden.
2 Die Idee Europa
2.1 Historische Verfassungsentwicklung der EU
Europa befindet sich im Wandel. Die Verfassung eines neuen Europa nimmt mehr denn je Gestalt an. Aus diesem Grunde ist es gerade jetzt von unermesslicher Bedeutung, die Frage nach den historischen Wurzeln des Europas unserer Zeit zu stellen. Da die heutige Verfassungsentwick- lung sich teilweise in der Auseinandersetzung mit der östlichen Welt voll- zieht, liegt es nahe, nach dem historischen Europabegriff zu fragen und die europäische Verfasstheit oder auch zeitweilige Nichtverfasstheit auf- zuspüren.
Im Folgenden wird nach einer „verfassungsfähigen“ Einheit im Laufe der europäischen Geschichte gesucht. Hierbei geht es zunächst nicht um eine Staatsverfassung, sondern um das Verfasstsein eines Kultur- und Lebens- raumes vieler Völker. Diese unterscheiden sich ethisch, verfügen aller- dings über geographische wie auch institutionelle Gemeinsamkeiten die fast durchgängig bestand hatten.1 Europa war im Laufe seiner Geschichte nicht lückenlos, aber doch immer wieder „verfasst“. Es lebte nach Regeln, die im Recht ausgebildet waren.2
Das historische Europa verwendet den Begriff anders als wir es heute tun. Denn Europa ist kein Wort, sondern ein sich wandelnder Inhalt, der sich niemals von seinem Ursprung gelöst hat. Europa als politischer Begriff hat in den zweitausend Jahren seiner Geschichte die Grenzen immer wieder verändert. Länder, Staaten und Nationen, die der heutige Begriff mit ein- schließt, haben sich nicht immer in die europäische Verfassung eingefügt, sondern ein Eigenleben geführt. Überraschend ist, in welchem Maße die- ses Europa als politisch-kulturelle Einheit Elemente einer gemeinsamen Verfassung bereits damals produziert hat. Die Art und Weise dieses Pro- zesses hat sich im Laufe der Geschichte mit den historischen Gegeben- heiten gewandelt. Wenden wir den Blick nun den Anfängen zu.
2.1.1 Die Antike - Das Römische Reich als europäisches Reich
Das Fundament der europäischen Kultur liegt im antiken Griechenland. Denn bis dorthin lässt sich die Entstehung und Entwicklung des Europa- Bewusstseins zurückverfolgen. Europa beginnt mit der griechischen Klas- sik. Zur damaligen Zeit lag eine völlige Überschätzung der Größenverhält- nisse3 des europäischen Kontinents vor. Die daraus resultierende Vor- rangstellung Europas prägte nicht nur das Bild der Antike, sondern auch des gesamten Mittelalters.4 Erst zu Beginn der Neuzeit, in der Epoche der Entdeckungen erkannte man durch die neuen Wissenschaften die wahren Maßstäbe und gestand sich ein, dass Europa von seiner Ausdehnung nur am Ende, von seinem Wert her aber an der Spitze der Kontinente stehe.5
Europa wurde zu einem Synonym für Freiheit und Demokratie. Es erga- ben sich aber Gegensätze: die Ausbeutung und Rechtlosigkeit der Skla- ven, dem entgegengesetzt das hohe Maß an Mitbestimmung und Ent- scheidungsbefugnis der Vollbürger. Es muss also vor der lange üblichen Idealisierung der griechischen Staaten und ihrer Verfassungen gewarnt werden. Dennoch entwickelte sich in den Ansätzen eine sogenannte „a- thenische Demokratie“ die zunächst allerdings nur für Vollbürger Anwen- dung fand. Asien wurde zu einem Synonym für Knechtschaft und Despo- tie. Die Perser lebten als Untertanen, die der Willkür eines einzelnen aus- gesetzt waren. In Europa (Griechenland) lebten zur gleichen Zeit durch Gesetz geschützte Bürger, die speziell in Athen ihre persönlichen Freihei- ten auskosten konnten. Somit stehen von nun an nicht mehr die geogra- phischen, sondern die politischen, kulturellen und moralischen Unter- schiede zwischen Europa und Asien im Vordergrund. Die Völker Europas waren zum damaligen Zeitpunkt freiheitsliebend, nicht jedoch staatsbil- dend. Das Europa-Bewusstsein der Griechen war sehr elitär und begrenzt.
Erst nach dem Sturz der Monarchie (ca. 500 vor Christus) übernimmt der Adel die politische Führung. Der Staat wird nun zur res publica, zur Sache der Allgemeinheit. Die erste Verfassung des heutigen Europas ist die Ver- fassung des Römischen Reiches. Denn mit der Vertreibung der Könige wird Rom zur Republik. Die Institutionen, die Ämter und die Modalitäten des politischen Entscheidungsprozesses sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt. Die Verfassung bildet sich vielmehr in einem Evolutions- prozess und erhält erst im Jahre 287 v. Chr. ihre „klassische“ Form. Insti- tutionen, wie etwa das Volkstribunal, verändern im Lauf der Zeit ihren Charakter und ihre Funktion so sehr, dass sie entsprechend der Phase der Verfassungsentwicklung bewertet werden müssen.6 Die drei Grund- pfeiler der damaligen Verfassung stellen die Volksversammlung, der Ma- gistrat und der Senat dar.
In diesem neuen römischen Weltreich war alles zusammengefasst, was diesseits der Ägäis und nördlich des Mittelmeers von den Römern erobert worden war. Es war weitgehend identisch mit Europa und konnte lange von Rom aus regiert werden. Erst nach der Ausdehnung des Römischen Reiches ergaben sich die zeitgleichen Regierungssitze Rom und Byzanz. Sogleich wurde der Gegensatz zwischen Ost und West deutlich. Neben der klassischen römischen Kultur entstand eine byzantinische von höchs- tem Niveau, aber fremd, uneuropäisch. Die zwangsläufige Teilung in ein West- (in dem Europa aufging) und Oströmisches Reich war folgerichtig.
2.1.2 Das Mittelalter - Die kirchliche Trägerschaft der Verfassung
Der fest eingebürgerte Epochenbegriff „Mittelalter“ bezeichnet in etwa die Zeit von 500 bis 1500 n. Chr. Die römische und germanische Kultur sowie in besonderem Maße die christliche Religion und Kirche prägen das Bild des Mittelalters.
Im Süden des ehemaligen Imperium Romanum entsteht das islamische Großreich im 7. Jahrhundert. Im nord-westlichen Teil bildet sich vor allem durch das fränkische Großreich Karls des Großen Europa als eigenstän- dige politische und kulturelle Einheit heraus, hier entstanden die Grundla- gen des modernen Europa. Durch Erbteilungen zerfällt das Frankenreich in sich verselbstständigende Teile. Im Westen entwickelt sich Frankreich, im Osten Deutschland.
Der grundlegende und verbindende Leitspruch des Mittelalters hieß den- noch nicht Europa, sondern christianitas oder ecclesia.7 Mit dem Wegfall des weströmischen Kaisertums bekam die politische Idee Europas einen neuen Träger, die Katholische Kirche mit dem römischen Bischof an ihrer Spitze. In den Wirren der Völkerwanderungszeit mit ihren kurzlebigen Staatsgründungen erwies sich Rom trotz der Indifferenz gegenüber Euro- pa als Stabilitäts- und Integrationsfaktor. Denn schon im frühen Mittelalter glaubte man an eine Kontinuität des Römischen Reiches. Durch die räum- liche und geistige Allgegenwart der Kirche ist das erstaunlich homogene Bild des in sich geschlossenen mittelalterlichen Europas zu erklären. In dieser Epoche war die Religion neben dem Staat und der Kultur als eine der drei großen Potenzen im Leben der Völker anzusehen.
Die Trennlinie verlief zunehmend deutlicher zwischen der östlich- vorderasiatischen (östliche Orthodoxie) und westlich-europäischen (westli- cher Katholizismus) Kirche. Bereits lange vor der endgültigen Trennung im Jahre 10548 waren beide Kirchen praktisch getrennt. Als neuer Kristallisa- tionspunkt bildete sich der Bischof von Rom heraus. Er residierte dort, wo früher die Kaiser geherrscht hatten. Als typisch europäische Erscheinung gilt das Papsttum, dessen Macht auf der Tatsache beruhte, dass es kein Staatskirchentum mehr gab. Die Chance Europas lag in der Unabhängig- keit der Kirche und des Papstes vom Staat. Die Kirche konnte solange die konstituierende Macht Europas sein, wie die Menschen ihr treu blieben. Die Ausdehnung der römisch-katholischen Religion über die künftigen Kraftfelder Europas9 verschaffte im Mittelalter eine einheitliche Verfas- sung. Dabei stand nicht die einheitliche Religiosität und das einheitliche Glaubensbekenntnis im Vordergrund, sondern die einheitliche Kirchenver- fassung und das einheitliche Kirchenrecht.10
Außenpolitisch wurde die christliche Republik immer dann beschworen, wenn es um die Auseinandersetzung mit der im Osten drohenden Gefahr der Osmanen ging. Das Streben nach Einheit blieb somit auf das engste mit dem Gedanken des Kreuzzuges, verstanden als gemeinsamer Kampf gegen einen gemeinsamen Feind, verknüpft. Die Kreuzzüge waren das Ergebnis eines ersten gesamteuropäischen Willensbildungsprozesses der in einer gesamteuropäischen Unternehmung mündete. Im Laufe der Zeit verlief der europäische Gedanke wieder epochenweise in Einzelinteressen kleinerer Volkszusammenschlüsse.
2.1.3 Die Frühe Neuzeit - Renaissance und Humanismus
Die Machtminderung des Reiches im Spätmittelalter belegt einen Wandel der sich an der europäischen Verfassung vollzogen hat. Verfassungslos war das Reich dennoch nie. Denn das Konstanzer Konzil in den Jahren 1414 bis 1418 zeigte deutlich, dass das Kaisertum als eine Europa umspannende Idee nach dem Interregnum11 keinesfalls erloschen war. Der Mainzer Landfrieden und die Goldene Bulle12 des Jahres 1356 belegen die Lebendigkeit des Reiches und nicht nur die Existenz einer Reichsverfassung, sondern sogar deren Ausbau.
Die Wiederentdeckung und -belebung Europas resultierte aus den inno- vativen Impulsen der Renaissance.13 Im Grunde stellte das Konstanzer Konzil als Kirchenversammlung einen der ersten europäischen Verfas- sungskonvente dar. Kaiser und Papst waren die höchsten Autoritäten Eu- ropas, wobei offenbar wurde, dass der Kaiser immer noch, wenn das Papsttum nicht dazu imstande war, die Führung Europas innehatte.14
Die Verfassung Europas war nicht konstituierender, sondern föderalisti- scher Gestalt. Das damalige Europa fand unter dem Vorsitz des Kaisers zur Beratung wichtiger gemeinsamer Fragen zusammen und war ent- scheidungsfähig. Im weiteren Verlauf des historischen Geschehens hat die Bildung von Staaten, die Idee des souveränen Staates, von denen es beliebig viele geben konnte, trotz Fortbestehens des Reiches die europäi- sche Verfassung verändert und sie somit einer wichtigen Säule beraubt.
Es entstand ein neues Selbstgefühl und Selbstbewusstsein der Men- schen. Der neugewonnene Mut zur Grenzüberschreitung, verbunden mit konkreten wirtschaftlichen Interessen, war Motiv für die Entdeckungsfahr- ten. Als Folge dieser Fahrten ist die „Europäisierung“ der Welt und die Ausweitung des geschichtlichen Raumes im Sinne der Weltgeschichte anzusehen.15 Doch diese Phase hatte keinen langen Bestand.
Die Aufmerksamkeit lag zunehmend auf der Territorialpolitik, denn die Stellung des Kaisers beruhte nicht nur auf seiner Krone, sondern auf sei- nem tatsächlichen Besitz an Grund und Boden. Es wurde weitgehend er- folgreich versucht durch Heirats- und Erbpolitik ein europäisches Imperium aufzubauen und die Kaiserwürde auf Grundlage territorialer Herrschaft zu erneuern. Dieser Versuch scheiterte letztlich aus zweierlei Gründen: Zum einen durch den Vormarsch der Türken bis Wien und den Fall Konstanti- nopels im Jahre 1453. Zum anderen wurde durch die Reformation Lu- thers, die Einheit der Kirche endgültig zerstört. Der letzte große Versuch, ein Reich unter einem Kaiser zu schaffen, war im Jahre 1555 mit der Ab- dankung Karls des V. beendet. Die Reformation Luthers brachte die Säule der Verfassung Europas zum Einsturz. Der Religionskrieg war zugleich ein europäischer Krieg, gesprochen wird von einem Vorgang der „Enteuropäi- sierung“ zu Beginn der Neuzeit, es gab keine Verfassung mehr.
Die erneute Frage nach einer Verfassung war verbunden mit der Ent- scheidung, ob Europa weiterhin katholisch oder religionspolitisch zwei- oder mehrpolig sein sollte. Erst der Westfälische Frieden im Jahre 1648 im Anschluss an den Dreißigjährigen Krieg mit der vollen Anerkennung der drei Konfessionen in Deutschland sorgte für Klarheit. Dieser Frieden betraf nicht nur Deutschland, sondern das gesamte Europa. Es ist keinesfalls übertrieben, hierin ein Stück europäischer Verfassung zu sehen, das die religiöse Zweipoligkeit Europas besiegelte und zugleich die beschränkte Religionsfreiheit und die Gleichwertigkeit der Konfessionen garantierte. Dennoch blieb das Reich eine katholische Macht. Die katholische Kirche als tragende Säule der europäischen Verfassung im Mittelalter, beinhaltet das Kanonische Recht, das die Regeln enthielt, nach denen die Kirche zusammengehalten wurde. Die lateinische Sprache verlangte die Benut- zung dieses Rechts von seinen Anwendern. Gesprochen werden kann von einem einheitlichen europäischen Gemeinrecht, das universal galt und zur Bewahrung der Einheit Europas über die religiöse Spaltung hinaus beigetragen hat. Auch nach der Reformation hat es diese Einheit bewahrt. Neben diesem kirchlichen europäischen Gemeinrecht kommt auch dem Römischen Zivilrecht eine wichtige Rolle zu, denn dies schuf die Rechts- einheit im Spätmittelalter, auf der Wandel und Handel beruhten.16 Die wei- te Ausbreitung des Römischen Rechts hatte einen langen Bestand auf dem Kontinent. Die Kirche hingegen lehnte dieses Recht restriktiv ab, da der Kaiser hieraus seine Rechte ableitete. Das Römische Recht war flexi- bel und aufnahmefähig für veränderte Verfassungsverhältnisse und es lebte später im Zivilrecht weiter. Außerdem schuf es in vielen Ländern Eu- ropas eine einheitliche Rechtskultur, ein gemeinsames Rechtsdenken und gemeinsame Vorstellungen über Gerechtigkeit.
Durch den Verlust der politischen Einheit Europas durch das Sinken der Macht der römisch-deutschen Kaiser und der Schwächung des Römi- schen Rechts in Fragen des öffentlichen Rechts wurde das Bedürfnis Völ- kerrechtsgemeinschaft war identisch mit der Christenheit und beruhte auf der Gleichheit der christlichen Staaten. Das Völkerrecht ist zugleich die Rechtsordnung Europas und weitgehend auch die Binnenverfassung des Reiches, da es nach dem Dreißigjährigen Krieg aus souveränen Staaten bestand.
Ein weiteres wichtiges Element der europäischen Ordnung war die im ers- ten Drittel des 17. Jahrhunderts in Frankreich entwickelte Idee des Gleich- gewichts der Kräfte. Dieser Gedanke richtete sich vor allem gegen das angebliche oder wirkliche Streben Österreichs nach einer Universalmo- narchie.
Die Zeit nach dem Zusammenbruch des Römischen Reiches als eines Europäischen Reiches kann nicht als Zeit angesehen werden in der sich der Europäische Gedanke verflüchtigte und nun an die Stelle der Ordnung unter Kaiser und Papst eine Ordnung der Willkür getreten wäre. Die Sehnsucht nach Frieden und einer dauerhaften Ordnung für Europa war durch alle Epochen vorhanden.
In der Mitte des 18. Jahrhunderts war, trotz der massiven und wegweisenden Entdeckungen in Amerika, Afrika und Asien Europa die Einheit, die man politisch gestaltete und in der man politisch gestaltete. Hier stellte sich das internationale, miteinander verzahnte wissenschaftliche und künstlerische Leben als eine lebendige Einheit dar.
2.1.4 Von der Aufklärung bis zur Gegenwart
Die Aufklärung ist im engeren Sinne eine geistige Bewegung des 18. Jahrhunderts. Sie tritt für die Emanzipation des Menschen auf der Basis der Vernunft ein und löst das Denken aus der Bevormundung von Autoritäten. Sie leitet einen Prozess der Säkularisierung ein. Die Aufklärung erstreckt sich über alle Lebensbereiche und begründet Staatslehren in denen Gewaltenteilung, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Volkssouveränität gefordert werden. Aus diesen Gründen wird die Aufklärung zum geistigen Wegbereiter der „modernen“ Revolutionen.17
Auf politischem Sektor gipfelten die Ideen der Aufklärung in der Französischen Revolution von 1789. Sie verdrängte den feudalen Absolutismus endgültig und bereitete der bürgerlichen Freiheit den Weg. An die Stelle der Fürstenherrschaft wurde die Volkssouveränität gesetzt.
Napoléon Bonaparte, der als Erbe der Revolution bezeichnet wird, weckte viele Hoffnungen, dass er nach der inneren Stabilisierung Frankreichs die Neuordnung Europas erwirken werde. Doch aus persönlichem Machtbe- dürfnis heraus erstrebte der selbstgekrönte Kaiser die Hegemonie über den gesamten Kontinent, nicht aber ein geeintes Europa unabhängiger und gleichberechtigter Staaten.18 Napoléon zerstörte das bestehende Staatensystem zunächst. Allerdings zeigt die Tatsache, dass es Napoléon gelang, Europa zu seinem Zug nach Moskau in Marsch zu setzen, dass hier ein politisches System entstanden war, das aus großen Teilen Euro- pas bestand, die über einen einheitlichen politischen Willen verfügten. Setzt man voraus, dass es so etwas wie den Versuch einer Europäischen Verfassung Bonapartes gegeben hat, so war das zentrale Ziel ein vergrö- ßertes Frankreich. Doch auch die großen Erfolge verschonten Napoléon nicht vor dem Ende seiner politischen Laufbahn im Exil. Der sich unmittel- bar anschließende Wiener Kongreß 1814 -1815 regelte territoriale Fragen und gab dem Deutschen Bund eine Verfassung. Es wurde der Versuch unternommen, ein System aufzubauen welches den Frieden sichert. Das Ergebnis war die Heilige Allianz. Ihr Scheitern ist bekannt, da sie die ihr zugeteilten Aufgaben niemals erfüllen konnte. Zudem wurde damals das Schwergewicht in den Osten verlagert, die Zukunft Europas lag jedoch im Westen. Ebenso war sie ein nicht in die Zukunft gerichtetes Bündnis der konservativen Mächte. Allerdings ist hervorzuheben, dass mit der Heiligen Allianz gleich nach dem Sturze Napoléons ein erneuter Versuch begangen wurde, eine Ordnung für Europa zu schaffen.
Das Zeitalter des Imperialismus war nicht geeignet, eine Europäische Verfassung zu bewahren. Denn während des 19. Jahrhunderts diente die europäische Politik der Sicherung der überseeischen Besitzungen. Die Großmächte legten auch weiterhin wert auf ein Gleichgewicht der Kräfte. Dieses war aber instabil und konnte zu keiner institutionellen Verdichtung führen. Die Verfassung Europas beschränkte sich auf den Gedanken, dass man miteinander auskommen müsse.
Auch das beginnende 20. Jahrhundert hatte keine Idee für eine Verfas- sung Europas, da die Gegensätze von Imperialismus und Kolonialismus zwischen den europäischen Großmächten Leitmotiv der Politik waren. Während der Machtphase Bismarcks bestand keine Chance für eine eu- ropäische Verfassung. Denn die nationalen Bestrebungen hatten Priorität. In diesem Jahrhundert war der Eintritt der USA und Japans in die Weltpoli- tik bedeutsam. Denn mit dem Aufstieg dieser Staaten in den Kreis der „Fast-Großmächte“ änderte sich die politische Weltkarte entscheidend. Die Errichtung eines „verfassten“ Staatensystems setzte nun die Einbeziehung dieser Staaten voraus. Das verhinderte den Bau einer Europäischen Ver- fassung. Daher kann es nicht verwunderlich sein, dass der erste große Versuch zum Aufbau einer allgemein gültigen Friedensordnung, dem Völ- kerbund, weltumspannend und nicht europäisch konstruiert worden ist.19
Die Europapolitik Hitlers hat eine gigantische Ländermasse unter eine Herrschaft gebracht, wie es weder Karl der Große noch Napoléon vermocht haben, man kann von der blutigen Eroberung fast ganz Europas sprechen. Es handelte sich um ein Europa ohne europäische Idee, Hitlers Herrschaftsidee knüpfte an kein früheres Bild an. Die hitlersche Reichsidee kann und muss daher vernachlässigt werden, wenn man über eine Europäische Verfassung nachdenkt.20
2.2 EU Aktuell
Bevor ein tieferer Einstieg in die Diskussion um den Verfassungsentwurf geboten wird bedarf es einiger grundlegender Information zu dem heute existierenden Europa. Wie viele Menschen betrifft der Entwurf, wo stehen wir als Europäische Gemeinschaft? Und was ereignete sich in den vergangenen fünfzig Jahren eu- ropäischer Geschichte?
2.2.1 Die Formierung des neuen Europa
Die aktuelle Verfassungsgeschichte beginnt mit dem Aufruf Churchills “Let Europe work“ im Jahre 1946. Seither laufen erneut zahllose Bemühungen ein neues Europa zu schaffen, das ohne Kriege im Frieden miteinander lebt und seinen Wohlstand fördert.
Die Zeitspanne von der Gründung der Union 1950 bis zum Vertrag von Nizza im Jahr 2001 stellt zwar auch einen bedeutenden Abschnitt auf dem Weg zur EU-Verfassung dar, wird hier jedoch nicht näher behandelt.21
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Die Entwicklung der Europäischen Union22
Am 26. Februar 2001 wurde der “Vertrag von Nizza“ unterzeichnet. Diese vierte und umfassende Änderung der Verträge reformierte die Zusammensetzung und Arbeitsweise der europäischen Institutionen. Die Staatsund Regierungschefs einigten sich auf eine Neugewichtung der Stimmen der EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat unter stärkerer Berücksichtigung der Bevölkerungsgrößen sowie über die künftige Größe und Struktur der Europäischen Kommission. Ebenfalls wurde eine Neuverteilung der Sitze im Europäischen Parlament beschlossen.
Im Dezember 2001 beschloss der Europäische Rat von Laeken, einen Konvent einzuberufen, um Fragen zur Zukunft der Union zu überprüfen. Er sollte die Arbeiten zur Reform der EU-Verträge demokratisch und bürger- nah vorbereiten und ein Abschlussdokument vorlegen. Gefordert wurde die Bearbeitung folgender Themenkomplexe: eine bessere Aufteilung und Festlegung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union, eine Vereinfa- chung der Instrumente, mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz so- wie ein möglicher Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger.
Die einheitliche Währung der zwölf Staaten wurde am 1. Januar 2002 mit dem Euro eingeführt. Die Währungsunion ist für die Europaverfassung deshalb wesentlich, weil eine gemeinsame Wirtschaftsverfassung ohne eine gemeinsame Währung auf Dauer keinen Bestand haben wird.
Am 28. Februar 2002 begann der Konvent aus Parlamentariern und Re- gierungsvertretern mit den Arbeiten an einer weiteren umfassenden Ände- rung des EG- und EU-Vertrages. Das Dokument, das den abschließenden Gesamtentwurf für einen Verfassungsvertrag beinhaltete, wurde am 18. Juli 2003 dem amtierenden italienischen EU-Vorsitz in Rom übergeben.
2.2.2 Europa in Zahlen
Die EU unterscheidet sich in ihrer Rechtsnatur in drei Merkmalen wesentlich von herkömmlichen internationalen Organisationen, Staatenverbindungen oder völkerrechtlichen Verträgen: durch ihre dynamische, auf Zuwachs angelegte Zielsetzung, die eine ständige Fortentwicklung des Gemeinschaftsrechts erfordert; das Gemeinschaftsrecht bildet eine von den Rechtsordnungen der Mit- gliedstaaten unabhängige Rechtsordnung mit eigenen Hoheitsrechten, institutionellen Verfahren und Organen, deren Entscheidungen ein die Mitgliedstaaten bindendes Gemeinschaftsrecht schaffen. Das Gemeinschaftsrecht begründet noch unmittelbare Rechte und Pflichten für den einzelnen Gemeinschaftsbürger. Für diese gelten zwei Rechtsordnungen, die nationale und die gemeinschaftliche.
Das Gemeinschaftsrecht bindet die in den Grenzen der EU lebenden Bürger, die Zahl der unmittelbar betroffenen ist steigend. Die größte Erweiterung in der Historie der EU fand am 1. Mai 2004 statt, es stießen zehn neue Mitgliedsstaaten zum bestehenden Verbund hinzu.
1998 nahm die EU in einer ersten Phase die Beitrittsverhandlungen mit sechs beitrittswilligen Ländern auf, der so genannten “Luxemburg-Gruppe" (siehe S. 18: schwarz gekennzeichnet), und 2000 begannen die Verhand- lungen mit sechs weiteren Beitrittskandidaten der “Helsinki-Gruppe" (gelb markiert).
Endgültig traten am 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der EU bei. Die Aufnahme weiterer Staaten in einer neuen Beitrittsrunde stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Denn die EU muss sicherstellen, dass ihre Errungenschaften durch den Beitritt der neuen Mitglieder nicht gefährdet werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Mitglieder und Beitrittskandidaten der EU23
Die Zahl der Bevölkerung wuchs mit der Ost-Erweiterung um fast ein fünftel, von ehemals 380 auf 454,9 Millionen EU Bürger. Europa umfasst nun mehr Einwohner als die USA und Japan zusammen.
Die Grundfläche nimmt von bislang 3.236.000 um fast 23 Prozent auf 3.970.000 Quadratkilometer zu. Das größte Land stellt Frankreich mit 544.000 und das kleinste Malta mit 316 Quadratkilometern dar.
Mit einem Plus von 450 auf gut 9.600 Milliarden Euro Wirtschaftsleistung (2002) festigt die EU ihren Platz als zweitgrößte Wirtschaftsmacht der Welt, hinter den USA und vor Japan.
Die EU-Außengrenzen verlängern sich um 2.400 auf 16.000 Kilometer, Warenkontrollen an den Grenzen der neuen Länder entfallen, Personenkontrollen vorerst nicht. Inseln innerhalb der EU sind die Schweiz und die russische Exklave Kaliningrad.
Die Gremien vergrößern sich automatisch, so hat das Europaparlament nach dem Beitritt von zehn Ländern 732 Sitze, das sind 106 mehr als bei der Wahl 1999.
Außerdem werden im EU-Gebiet momentan etwa 40 Sprachen gesprochen, zehn weitere kommen hinzu. Am weitesten verbreitet ist die deutsche Sprache als Muttersprache von 90 Millionen Menschen.24
2.3 Fazit
Zieht man Bilanz aus der Betrachtung, die zwei Jahrtausende europäischer Geschichte, Politik und Kultur in Zusammenhang mit der Heranbildung einer Verfassung umfasst, so überwiegt der Stoff Gegenwart.
Allerdings können wir gerade für Europa als kulturelles und zivilisatorisches Phänomen feststellen, dass es mit dem Papsttum schon im Mittelalter eine Verfassung besessen hat, die sich durch Organe auszeichnete, die voneinander unabhängig waren und durch materiell-rechtliche Regeln verbunden waren. Die mittelalterliche Verfassung Europas wurde durch den glaubensmäßigen Auseinanderfall der Kirche und die Unmöglichkeit, die weltliche Gewalt gegenüber den aufstrebenden souveränen Nationalstaaten zusammenzuhalten, zum Einsturz gebracht.
Europa als eine verfasste Sinneinheit ging jedoch niemals unter. Denn die Staaten Europas wurden durch eine einheitliche Rechtskultur und durch das Bedürfnis nach einer Ausgewogenheit der Gewalten, die als juristi- scher Faktor der Friedenswahrung verstanden wurde, durch das Zusam- menwirken der führenden Familien und letztendlich auch durch eine ge- meinsame Sprache25 deren man sich im internationalen Verkehr bediente, zusammengehalten. Die juristisch begründeten Ordnungsvorstellungen, die das enge Miteinander der europäischen Staaten ermöglicht haben, zeigen, dass Europa sich stets als eine mehr oder minder kräftige politi- sche, mit überstaatlichen Elementen die Einheit des Einzelnen verfassen- den und mit verfassungsrechtlichen Strukturen ausgestattetes Ganzes verstanden hat.
In seiner Vielfältigkeit wird Europa einzigartig bleiben. Denn es schöpft seine Kraft nicht aus den Quellen, aus denen Staaten es zu schöpfen pflegen, sondern aus seiner geistig-moralisch-kulturellen Individualität, die es Hellas und Rom verdankt und die es unter ständiger Anpassung an die Forderungen der Zeit in seiner Substanz lebendig bewahrt hat. Die Gemeinsamkeit Europas liegt in der gemeinsamen Geschichte, auch wenn sich die europäischen Staaten blutige Kriege geliefert haben. Diese große Tradition des regelhaften Miteinanders, gerade auch in der kriegeri- schen Auseinandersetzung, gehört mit zu den Gründen, weshalb eine Ei- nigung Europas möglich geworden ist.
Die heutige Europaverfassung beruht, vorerst jedenfalls, beinahe vollständig auf den zivilen Strukturen, die sich Europa damals gegeben hat. Die Geschichte der Europäischen Verfassung ist noch lange nicht abgeschlossen. Der Vertrag von Maastricht, der aus der Europäischen Gemeinschaft eine Europäische Union gemacht und damit die Legitimation zu einer gemeinsamen Politik auf den Gebieten der Innen- und Außenpolitik gestärkt hat, war ein erster Schritt zu einer Verfassung, die teilweise staatsähnliche Züge annehmen kann.
3 Die Europäische Verfassungsdebatte
3.1 Diskussion über eine Verfassung für Europa
Die Diskussion und Forderung um eine „Verfassung für Europa“ brach nie ab. Sie hat bereits seit dem Beginn des europäischen Integrationsprozesses Bestand. Die Idee einer europäischen Verfassung oder Satzung ist so alt wie der Traum von der europäischen Einigung.26
In den letzen drei bis vier Jahren wird diese Debatte wieder verstärkt geführt und hat durch die Proklamation einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union zusätzlichen Auftrieb erhalten. Die grundsätzliche Frage lautet: wie können die Zuständigkeiten geordnet werden, dass sie sowohl effektiv wahrgenommen als auch demokratisch kontrolliert werden können?27 Die Diskussion darüber erfolgt nicht nur in Fachkreisen, sondern auch, durchaus gewollt und forciert, in der politischen Öffentlichkeit mit starkem Niederschlag in den Medien.
Die Verfassungsdiskussion der letzten Jahre und die Einrichtung des Kon- vents (vgl. Abschnitt 4.1) trugen dazu bei, dass sich die EU in einem bis- her nicht vorstellbaren Tempo weiterentwickeln konnte. Setzt man den Beginn der Verfassungsdebatte mit der Einsetzung des Grundrechtskon- vents an, so dauerte es nicht einmal vier Jahre bis zur Vorlage eines kon- kreten Verfassungsentwurfes durch den Konvent. Dazwischen lag eine Regierungskonferenz, der Vertrag von Nizza, der Gipfel von Laeken und eine weit gefächerte Debatte über den Sinn und das Wesen einer europä- ischen Verfassung.
Der Verfassungsbegriff an sich durchlief eine bemerkenswerte Entwicklung, denn zu Beginn der Debatte wurde er nur verstohlen ausgesprochen beziehungsweise gänzlich gemieden. Das Mandat von Laeken enthielt schließlich jedoch auch den Hinweis auf eine Verfassung als möglichem Produkt der Vertragsvereinfachung.
Die Frage nach einem Staatenbund28 oder Bundesstaat29 und jene, welche Auswirkungen die eine oder andere Grundordnung auf die innerstaatlichen Ordnungen der Mitgliedstaaten haben könnte, war bald von geringer Bedeutung. Die Bezeichnung des Verfassungsprozesses und seines Endergebnisses war nebensächlich - Vertrag, Verfassung, Verfassungsvertrag - alles war möglich, wenn nur das Ziel der Vereinfachung und Reform des Primärrechts erreicht werden konnte.
3.1.1 Inhalte der Verfassungsdiskussion
Aus den Gründungsverträgen, dem EU-Vertrag und den sie ergänzenden Vertragstexten soll ein der Struktur der nationalen Verfassungen ver- gleichbarer, übersichtlich aufgebauter und klarer Normtext erarbeitet wer- den. Dieser soll nur die verfassungsrechtlichen Elemente der Verträge enthalten und möglichst mit dem Grundrechte-Katalog beginnen, ihn min- destens aber integrieren.
Hierbei muss in zwei Themenbereiche differenziert werden, auf der einen Seite die Textstruktur und auf der anderen das eigenständige Problem der weiteren wünschenswerten Inhalte. Beim Inhalt kann es sich um eine rei- ne, dabei auch verbesserte Fixierung des Bestehenden handeln. Zudem kann der Inhalt aber auch zusätzliche Veränderungen meinen, wie zum Beispiel die Einbeziehung der Grundrechte-Charta als verbindlichen Normtext, eine Fortentwicklung und Verbesserung der demokratischen Legitimation oder auch eine präzisere Kompetenzabgrenzung zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaft.
Eine weitere Variante besteht aus einer Zukunftsvision, die die Bildung eines Zweikammersystems für die Gesetzgebung mit voller Budgethoheit des Parlaments und der Umwandlung des Rates in eine Staatenkammer vorsieht.30
Die erste klare Forderung nach einer Verfassung von Seiten politisch Verantwortlicher, wenn auch wenig beachtet, wurde im Herbst 1999 vom deutschen Bundespräsidenten Johannes Rau formuliert.31 Eine neue politische Qualifikation und Dynamik erhielt diese Debatte durch die Rede des deutschen Außenministers Joschka Fischer.
„[…] Währung, Sicherheit und Verfassung, das sind die drei wesentlichen Souveränitäten der modernen Nationalstaaten, und mit der Einführung des Euro wurde ein erster Schritt zu ihrer Vergemeinschaftung in der EU getan. Dieser Akt schafft eine neue politische Qualität.“ (Rede von Joschka Fischer vor dem Europäischen Parlament am 12. Januar 1999 in Straßburg).32
Weitaus aufsehenerregender und deshalb häufig als Auslöser der Verfassungsdebatte zitiert, war der Vortrag Fischers am 12.05.2000 in der Humboldt-Universität zu Berlin33, der konkrete Vorstellungen bezüglich einer europäischen Verfassung beinhaltete und in späteren Reden präzisiert und weiterentwickelt wurde.
„Die Erweiterung wird eine grundlegende Reform der europäischen Institutionen unverzichtbar machen. […] Wie soll man in dem heuti- gen Institutionengefüge der EU zu Dreißig Interessen ausgleichen, Beschlüsse fassen und dann noch handeln? Wie will man verhindern, dass die EU damit endgültig intransparent und die Kompromisse immer unfasslicher werden […]?
Fragen über Fragen, auf die es allerdings eine ganz einfache Antwort gibt: den Übergang vom Staatenverbund der Union hin zur vollen Parlamentarisierung in einer Europäischen Föderation, die Robert Schuman bereits vor 50 Jahren gefordert hat. […] Diese Föderation wird sich auf einen Verfassungsvertrag gründen“ (Rede des Bundesministers des Auswärtigen, Joschka Fischer am 12. Mai 2000 in der Humboldt-Universität in Berlin).
Auf dieser Aussage aufbauend konnte auch die erneute Rede vom Bun- despräsidenten Rau vom 04.04.2001 vor dem EP in Straßburg auf breites internationales Interesse stoßen. Aufsehen erregte im Frühjahr 2001 e- benfalls die ausdrückliche Identifikation Bundeskanzler Schröders mit den europapolitischen Thesen. Bei der Forderung nach einer europäischen Verfassung34 oder einem Verfassungsvertrag35 ist man sich in der politi- schen Debatte weitgehend einig.
Aus diesem Grunde hat der Bundestagsausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union am 07.04.2001 gegenüber der Bundesregierung votiert, zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 ein an den Konvent zur Erarbeitung der Grundrechte-Charta angelehntes Gremium mit dem Auftrag, einen Entwurf mit Vorschlägen für die Ausarbeitung einer europäischen Verfassung, zu erstellen. Am 15.12.2001 beschloss dann der Europäische Rat von Laeken, diesen Konvent einzuberufen, um die Fragen zur Zukunft der Union zu prüfen.
3.2 Warum eine Europäische Verfassung?
In der Regel entstehen Verfassungen nach Revolutionen oder Kriegen. Sie markieren eindeutig gesellschaftliche Umbruchsituationen. Auch die hier diskutierte Europäische Verfassung baut auf diesem Grundsatz auf, denn es ging der jahrzehntelange Kalte Krieg zuende, in dem ein Gesellschaftssystem über das andere siegreich war.
Die Ausarbeitung einer Verfassung ist zumeist ein quälender und oft auch langwieriger Prozess. Das gilt vor allem dann, wenn wie im Falle der EUVerfassung die Interessen von 25 Staaten und die Kompetenzen der supranationalen Institutionen gebündelt werden müssen.36
Auf die Frage, weshalb und warum die EU gerade jetzt eine Verfassung benötigt, fallen die Antworten schwer. Denn in ihrer fünfzigjährigen Ge- schichte ist man bis zum heutigen Tage ohne ein solches Dokument aus- gekommen. Schon lange gibt es die Ansicht, die EU besitze in Gestalt ih- rer Gründung eine Verfassung. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Europäische Union erst vor zehn Jahren gegründet wurde. Und wie heute wurde schon damals von einer epochalen Wende im Integrationsprozess gesprochen. In Artikel I des Vertrages über die Europäische Union von 1992 heißt es:
„Dieser Vertrag stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker dar, in der die Entscheidungen möglichst offen und bürgernah getroffen werden“.
Verschiedene Vorstöße zur Formulierung einer europäischen Verfassung gab es in den vergangenen Jahren. Doch erst der deutsche Außenminis- ter Fischer sprach eindeutig davon, dass eine europäische Verfassung „Klarheit und Orientierung“ schaffen und damit „neue Impulse für die politi- sche Integration“ bringen solle (vgl. Abschnitt 3.1.1). Damit verdichtete sich die Diskussion über die Reform der EU endgültig auf jenen Begriff der Verfassung.
In den Schlussfolgerungen der 1995 einberufenen Kommission unter Werner Weidenfeld, die sich mit der Reform des Vertrages von Maastricht beschäftigte, wurde deutlich, dass bereits kurze Zeit nach dem Inkrafttre- ten des Maastrichter Vertrages die Notwendigkeit weiterer Reformen be- stand. Denn der wichtigste europäische Vertrag, der „Vertrag zur Grün- dung der Europäischen Gemeinschaften“37, baut noch auf dem früheren EWG-Vertrag von 1957 auf. Durch den Vertrag von Amsterdam und den von Nizza wurde er in vielen Punkten geändert und ist dabei immer un- übersichtlicher und verworrener geworden. Es hatte sich in der politischen Öffentlichkeit ein allgemeiner Vertrauensverlust gegenüber dem europäi- schen Einigungsprozess entwickelt.38 Die schwindende Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber der Union ist zu einem ernsthaften Hindernis für die weitere europäische Integration geworden.
Ebenso war die geringere Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 1999 Ausdruck dieser Abwendung von Europa, Ergeb- nis von offensichtlichem Desinteresse und verbreiteter Resignation. Die Wahlbeteiligung ging insgesamt von 57 Prozent im Jahre 1994 auf 49 Prozent zurück.39
Die Ausarbeitung einer Verfassung sollte auch eine Antwort auf die wach- sende Kritik an „zuviel Bürokratie“ und an der „Lebensferne Europas“ sein. In der Erklärung von Laeken vom Dezember 2001, mit der die Grundlage für die Arbeit des Europäischen Konvents gelegt wurde, kamen selbstkriti- sche Ergebnisse zum Vorschein. Die Bürger stehen zwar zweifellos hinter den großen Zielen der Union, sie sehen aber nicht immer einen Zusam- menhang zwischen diesen Zielen und dem täglichen Erscheinungsbild.
Die Verfassungsdiskussion war daher auch ein Projekt in der ideologischen Auseinandersetzung zur Festigung bzw. Wiederherstellung des erschütterten Vertrauens in die europäische Integration.40
Europa hat keine Chance sich als politisches Gemeinwesen im Bewusstsein der Bürger allein in Gestalt des Euro festzusetzen. Der intergouvernementalen Vereinbarung von Maastricht fehlt jene Kraft zur symbolischen Verdichtung, die eben nur ein politischer Gründungsakt haben kann. Aber die Absicht, auf die wachsenden Legitimationsprobleme der Union zu reagieren, war nur der eine, mehr nach außen gerichtete Beweggrund für die Verfassungsdiskussion. Der zweite ergab sich aus der Notwendigkeit einer Anpassung der Institutionen der EU an die Bedingungen einer um mindestens zehn Staaten vergrößerten Union.
Denn mit Blick auf die vollzogene Erweiterung auf momentan 25 Staaten mit stetig steigender Tendenz war bereits in den neunziger Jahren klar geworden, dass die große gesamteuropäische Union des 21. Jahrhun- derts einer neuen verfassungsmäßigen Ordnung bedarf, um handlungsfä- hig zu bleiben.
3.3 Die Verfassungsfähigkeit der EU
Es ergibt sich also die Frage, ob die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die für eine Verfassungsgebung und die Existenz einer Verfassung auf europäischer Ebene erforderlich sind, vorliegen.
„Verfassung, rechtliche Grundordnung und oberstes Wertge- füge eines Staates. Die Verfassung hat Vorrang vor allen an- deren Gesetzen. Sie ist der prägnanteste Ausdruck der jewei- ligen politischen Tradition. Soziologisch steht sie für die ge- wachsenen, faktischen Machtverhältnisse im Staat; nach der Theorie der Verfassungslehre ist sie der Inbegriff des Wertge- füges, das zu verwirklichen und zu schützen der Staatsbürger ebenso aufgerufen ist wie der Staat verpflichtet.“41
Unter einer Verfassung wird also ein ausformulierter grundlegender Text verstanden, der die wesentlichen Normen und Regeln eines politischen Gemeinwesens enthält. Hierzu gehören vor allem die Grundrechte, die Eröffnung eines Rechtsweges zur Überprüfung von Streitfragen sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen. In der EU haben alle Mitglied- staaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches eine geschriebene Verfassung.42
Die Verfassungsfähigkeit der EU wird durch die traditionelle Anwendung des Verfassungsbegriffes in Abrede gestellt. Demnach wird die Existenz des Staates zur Voraussetzung einer Verfassung, eine Verfassung ohne zugrunde liegenden Staat wird für undenkbar erklärt. Die staatliche Souve- ränität ist außerdem eine Grundvoraussetzung der Verfassungsfähigkeit, die nur bei Staaten gegeben sei.43 Auch müsse eine Verfassung von einem Staatsvolk beschlossen werden, das auf europäischer Ebene weder be- steht noch in absehbarer Zeit entwickelt bzw. gegründet werde.
Diese Bedenken der Verfassungsfähigkeit der EU beruhen jedoch auf ei- nem durch die Wirklichkeit heutiger Staatlichkeit überholten Staats-, Sou- veränitäts- und Verfassungsverständnisses, das die heutigen komplexen kooperativen Erscheinungsformen staatlichen, internationalen und supra- nationalen Entscheidens in Zeiten der Globalisierung nicht einfängt. Au- ßerdem wird es der unabdingbaren Legitimations- und Begrenzungsfunk- tion einer Verfassung bei jeder organisierten Hoheitsrechtausübung nicht gerecht.
Die Gemeinschaftsgewalt ist des Weiteren von den Mitgliedstaaten be- gründet worden und somit eine abgeleitete. Die Integrationsklauseln sind aus der Sicht des nationalen Verfassungsrechts der Mitgliedstaaten dafür die verfassungsrechtliche Grundlage. Sie haben die nationalen Verfas- sungen für die Konstituierung supranationaler Gewalt im Wege völker- rechtlicher Verträge geöffnet und damit den Weg freigemacht für die Schaffung einer daneben bestehenden Europäischen Verfassungsord- nung.44 Somit setzt heute eine Verfassung nicht mehr zwingend einen Staat voraus, dessen Herrschaftsgewalt sie ordnen und begrenzen soll. Vielmehr ist sie es, die ein organisiertes Gemeinwesen konstituiert.
Aufgrund dessen ist die EU im Sinne eines modernen und funktional auf die Begrenzung der Ausübung von Hoheitsgewalt zentrierten Verfassungsverständnisses verfassungsfähig.
Das Wort „Verfassung“ wurde erstmals ausdrücklich in einem Abschlussdokument des Europäischen Rates, in der Erklärung von Laeken zur Zukunft der EU, verwendet. Damit ist ein Wort-Tabu gefallen.
Der Begriff einer „Verfassung“ ist bei einer näheren Betrachtung somit keinesfalls auf den Staat fixiert, sondern etwa auch für die Gründungsur- kunden internationaler Organisationen verwendet worden. Wird die Ver- fassung in einem weiteren Verständnis als die rechtliche Grundordnung eines politischen Herrschaftssystems verstanden, so steht einer Verfas- sungsfähigkeit der Europäischen Union als supranationalem Herrschafts- gebilde eigener Art, zumindest begrifflich, nichts entgegen.
Daraus resultiert zwangsläufig die Frage, ob denn auch ein Verfassungsbedarf besteht. „Braucht Europa also überhaupt eine Verfassung“?
[...]
1 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 1
2 vgl. Timmermann, Heiner: Die Idee Europa in Geschichte , Politik und Wirtschaft S. 7
3 Anm.: geringer nautischer und kartographischer Wissensstand der Zeit
4 auch bekannt unter dem Terminus: Europa-Zentrismus
5 vgl. Timmermann, Heiner: Die Idee Europa in Geschichte , Politik und Wirtschaft S. 8
6 vgl. Sellen, Albrecht: Geschichte 1 S. 41
7 vgl. Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg 1933, Band 5 S. 998
8 Schisma zwischen der Ost- und Westkirche
9 Frankreich und Deutschland, Spanien, England und Polen
10 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 11 ff.
11 Interregnum: Phase von 1257 - 1273 in der das Königtum ohne jegliche Autorität blieb
12 vgl. Sellen, Albrecht: S. 99: das bedeutendste Reichsgesetz des Spätmittelalters
13 vgl. Timmermann, Heiner: Die Idee Europa in Geschichte , Politik und Wirtschaft S. 12
14 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 28
15 vgl. Sellen, Albrecht: Geschichte 1 S. 112
16 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 37 f.
17 vgl. Sellen, Albrecht: Geschichte 1 S. 165
18 vgl. Timmermann, Heiner: Die Idee Europa in Geschichte , Politik und Wirtschaft S. 14 f
19 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 58 ff.
20 vgl. Thieme, Werner: Die Verfassungen Europas S. 61
21 zur näheren Betrachtung der Ereignisse innerhalb der Zeitspanne siehe Anhang 2.
22 Quelle: Microsoft Encarta Enzyklopädie 2002
23 Quelle: Microsoft Encarta Enzyklopädie 2002
24 Westedeutsche Zeitung vom 30.04.2004: Ost Erweiterung und Europawahl
25 zunächst das Lateinische, dann das Französische und später das Englische
26 vgl. „Zum Stand der Diskussion um eine Europäische Verfassung“ von Claudio Major
27 vgl. Reden und Interviews - Bundespräsident Johannes Rau; Band 4.1 - „Eine Verfassung für Europa"
28 Verbindung von souveränen Staaten zur gemeinsamen Bewältigung bestimmter Aufgaben (Vertragsgemeinschaft)
29 Zusammenschluss von nicht vollsouveränen Gliedstaaten zu einem souveränen Gesamtstaat (Verfassungsgemeinschaft)
30 vgl. EuropaBlätter 05/2001 S. 168
31 vgl. „Die Quelle der Legitimation deutlich machen“ FAZ, 04.11.1999
32 vgl. Bulletin 1996-2002 CD-Rom-Version; Nr. 2: 14. Januar 1999 - auf Begleit CD-Rom
33 vgl. Bulletin 1996-2002 CD-Rom-Version; Nr. 29: 24. Mai 2000: „Vom Staatenbund zur Föderation - Gedanken über die Finalität der europäischen Integration“ - Begleit CD
34 Fischer, Schröder, Rau, im EU-Ausschuss des Bundestages
35 Schäuble / Lammers, Unionsfraktion
36 vgl. Wehr, Andreas: Europa ohne Demokratie? S. 7 f.
37 Anm.: beschlossen im Februar 1992 in Maastricht
38 vgl. Wehr, Andreas: Europa ohne Demokratie? S. 15
39 vgl. Wehr, Andreas: Europa ohne Demokratie? S. 16
40 vgl. Wehr, Andreas: Europa ohne Demokratie? S. 17
41 Quelle: Microsoft Encarta Enzyklopädie, Stichwort Verfassung
42 Anm.: diese Aussage bezieht sich auf die alte EU der 15 Mitgliedstaaten
43 vgl. Europarecht: Pache, „Eine Verfassung für Europa“ S. 771
44 vgl. Europa Blätter 05/2001 S.170
- Citation du texte
- Julia Düllmann (Auteur), 2004, Europa auf dem Weg in die Zukunft - Die europäische Verfassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34627
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