Ziel der Arbeit ist es, die Gründe für die Einführung der Bankenunion und der neuen Vorschriften um Basel III zu erläutern, beide Bestandteile in ihren Ausprägungen samt ihrer Ziele darzustellen und sie kritisch zu würdigen.
2007/2008 brach eine Finanzkrise aus, die sich global ausweitete und erhebliche Kosten verursachte. Nach Ausbruch der Krise übernahm die EU die Verantwortung, um die Krise mit global abgestimmten Regulierungsmaßnahmen zu bekämpfen. Mit den internationalen Partnern der G20-Staaten überarbeitete die EU den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für den Finanzsektor grundlegend.
Den Höhepunkt der Krise markierte die am 15.09.2008 angemeldete Insolvenz der Traditionsbank Lehman Brothers. Viele weitere Banken gerieten aufgrund von Refinanzierungsproblemen in eine Schieflage, die nur dank der staatlichen Hilfen beseitigt werden konnte. Die Banken vertrauten sich gegenseitig nicht mehr, sodass der Interbankenmarkt, auf dem sich die Banken gegenseitig Geld leihen, austrocknete. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), der auf internationaler Ebene die Aufsichtsstandards und Empfehlungen für die Bankenaufsicht aufstellt, konnte wegen des Mangels an einem ausreichendem Sicherungs- und Kontrollmechanismus die Finanzkrise ab 2007 nicht verhindern. Die Steuerungsmechanismen des Finanzsektors mussten somit infolge der Krise auf den Prüfstand gestellt werden. Das Eingreifen des Staates in die freie Marktwirtschaft, das als Anomalie in der marktwirtschaftlichen Ordnung gesehen werden kann, deutete auf Fehlkonstruktionen dieser Steuerungsmechanismen hin, die die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors gewährleisten sollten.
Ein staatlicher Regulierungs- und Aufsichtsrahmen, in der sich die Teilnehmer des Finanzmarktes bewegen und der Krisen wie die Finanzkrise ab 2007 verhindern kann, ist mit Blick auf den gravierenden volkswirtschaftlichen Schaden, den die Finanzkrise angerichtet hat, unabdingbar. Bankenregulierung und Bankenaufsicht mussten dabei neu überdacht werden, da sie die Finanzkrise nicht verhindern konnten.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ...II
Abbildungsverzeichnis ...IV
1 Einleitung ...1
2 Aufbau und Vorgehensweise ...5
3 Das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS) ...6
3.1 Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ...7
3.2 Die drei neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) ...8
4 Bankenunion ...12
4.1 Säule 1 der Bankenunion - Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) ...14
4.2 Säule 2 der Bankenunion - Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (SRM) ...21
4.3 Säule 3 der Bankenunion - Einheitliche Einlagensicherungssysteme (DGS) ...24
5 Basel III - Der Weg von Basel I zu Basel III ...26
5.1 Basel I ...26
5.2 Basel II ...28
5.3 Basel III ...30
5.3.1 Quantitativ und qualitativ höhere Eigenkapitalbasis ...31
5.3.2 Höchstverschuldungsquote Leverage Ratio (LR) ...38
5.3.3 Liquiditätsrisikosteuerung ...40
5.3.3.1 Liquidity Coverage Ratio (LCR) ...44
5.3.3.2 Net Stable Funding Ratio (NSFR) ...49
6 Kritische Würdigung ...55
6.1 Kritische Würdigung – Bankenunion ...55
6.2 Kritische Würdigung – Basel III ...62
7 Fazit ...73
Literaturverzeichnis ...V
1 Einleitung
„[…] Europe must show it is more than 27 different national solutions. We either swim together, or sink separately. We will only succeed if, whether acting nationally, regionally or locally we think European[…].“ [1]
Mit diesen Worten bewertete der damalige EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso die Lage der Europäischen Union im Jahr 2010. Das Zitat wird sich in den Ausarbeitungen der einzelnen Kapitel wiederspiegeln und im Fazit noch einmal aufgegriffen.
2007/2008 brach eine Finanzkrise aus, die sich global ausweitete und erhebliche Kosten verursachte. Nach Ausbruch der Krise übernahm die EU die Verantwortung, um die Krise mit global abgestimmten Regulierungsmaßnahmen zu bekämpfen. Mit den internationalen Partnern der G20-Staaten überarbeitete die EU den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für den Finanzsektor grundlegend.[2]
Nach dem Absturz an den Aktienmärkten im Laufe des Jahres 2000 und der Terroranschläge vom 11.09.2001 senkte die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve den Leitzins in den Jahren 2002 und 2003 auf ein historisches Tief von etwa 1%. Infolgedessen distanzierten sich die US-Amerikaner zunehmend von Investitionen in den Aktienmarkt und wechselten zum Immobilienmarkt. Die erhöhte Nachfrage sorgte für steigende Immobilienpreise. Die Anzahl der Hauseigentümer - vor allem unter den „Subprime“-Kredit-nehmern, also den Kreditnehmern mit vergleichsweise schwacher Bonität - stieg durch die niedrigen Zinssätze für Hypothekenkredite. Investmentbanken kauften diese Kredite auf, bündelten sie zu Anlageinstrumenten, um diese anschließend am Markt zu platzieren. Aufgrund der Immobilie als Sicherheitenhinterlegung bewerteten Ratingagenturen die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser Kreditpakte in der Regel als gering. Die auf Basis variabler Zinssätze abgeschlossenen Kredite konfrontierten die Kreditnehmer nach dem Ansteigen der kurzfristigen Zinssätze von 1% in 2003 auf 5,75% in 2007 mit deutlich gestiegenen Rückzahlungs-forderungen. Zudem erschwerten die fallenden Immobilienpreise die Situation der Kreditnehmer. Es kam vermehrt zu Kreditausfällen, da die Kreditnehmer die laufenden Belastungen der Finanzierung nicht mehr tragen konnten. Die Krise breitete sich global aus, da weltweit vor allem durch Banken und Hedge-Fonds in die am Markt platzierten Kreditpakete investiert worden war. [3]
Den Höhepunkt der Krise markierte die am 15.09.2008 angemeldete Insolvenz der Traditionsbank Lehman Brothers. Viele weitere Banken gerieten aufgrund von Refinanzierungsproblemen in eine Schieflage, die nur dank der staatlichen Hilfen beseitigt werden konnte.[4] Die Banken vertrauten sich gegenseitig nicht mehr, sodass der Interbankenmarkt, auf dem sich die Banken gegenseitig Geld leihen [5], austrocknete. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), der auf internationaler Ebene die Aufsichtsstandards und Empfehlungen für die Bankenaufsicht aufstellt[6], konnte wegen des Mangels an einem ausreichendem Sicherungs- und Kontrollmechanismus die Finanzkrise ab 2007 nicht ver-hindern. Die Steuerungsmechanismen des Finanzsektors mussten somit infolge der Krise auf den Prüfstand gestellt werden. Das Eingreifen des Staates in die freie Marktwirtschaft, das als Anomalie in der marktwirtschaftlichen Ordnung gesehen werden kann, deutete auf Fehlkonstruktionen dieser Steuerungs-mechanismen hin, die die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors gewährleisten sollten.[7]
Ein staatlicher Regulierungs- und Aufsichtsrahmen, in der sich die Teilnehmer des Finanzmarktes bewegen und der Krisen wie die Finanzkrise ab 2007 verhindern kann, ist mit Blick auf den gravierenden volkswirtschaftlichen Schaden, den die Finanzkrise angerichtet hat, unabdingbar. Bankenregulierung und Bankenaufsicht mussten dabei neu überdacht werden, da sie die Finanzkrise nicht verhindern konnten.
Im Hinblick auf das Thema spielen die Begrifflichkeiten Bankenaufsicht und Bankenregulierung eine wichtige Rolle und werden deshalb in der nachfolgenden Tabelle voneinander abgegrenzt:
Abbildung 1: Bankenregulierung und Bankenaufsicht | Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Handke, Stefan (2010), Seite 57.
[Abb. in dieser Leseprobe nicht enthalten]
Bankenregulierung setzt somit die Regeln, die zur Stabilisierung des Finanz- und Bankensystems dienen. Die nationale und internationale Bankenaufsicht haben die Aufgabe, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und durchzusetzen.
Um zukünftige Krisen zu vermeiden, erfolgte eine Veränderung der Regulierung auf Ebene einzelner Banken in Gestalt von Basel III. Wie die Krise verdeutlicht hat, ist eine Regulierung und Überwachung auf Einzelebene jedoch nicht ausreichend. Die Bedeutung einzelner Banken für ein gesamtes volks-wirtschaftliches Finanzsystem - die sogenannte systemische Relevanz der Banken - spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Um die oft grenzüberschreitend tätigen Banken auf europäischer Ebene einheitlicher überwachen zu können, wurde die Bankenunion eingeführt. [9] Die Bankenunion sowie die Veränderungen in Basel III bilden somit die beiden Hauptbestandteile der Bachelorarbeit.
Ziel der Arbeit ist es, die Gründe für die Einführung der Bankenunion und die der neuen Vorschriften um Basel III zu erläutern, die beiden Bestandteile in ihren Ausprägungen samt ihrer Ziele darzustellen und sie am Ende kritisch zu würdigen.
2 Aufbau und Vorgehensweise
Um das vorangestellte Ziel zu erfüllen, ist die Bachelorarbeit strukturiert in mehrere Kapitel aufgeteilt. Kapitel 1 stellt die Gründe für die Überarbeitung der Regularien dar. Die Gründe für die Finanzkrise werden dabei erläutert, die Begrifflichkeiten Bankenaufsicht und Bankenregulierung voneinander abgegrenzt und das Ziel der Bachelorarbeit formuliert. Während Kapitel 2 den Aufbau der Bachelorarbeit erläutert, wird in Kapitel 3 das Europäische System der Finanzaufsicht, das kurz nach der Finanzkrise ins Leben gerufen wurde, samt seiner Bestandteile dargestellt. In Kapitel 4 wird der erste Hauptbestandteil der Bachelorarbeit, die Bankenunion, vorgestellt. Kapitel 5 erläutert mit Basel III den zweiten Bestandteil der Arbeit, um auf die im Ziel beschriebenen Punkte einzugehen. In Kapitel 6 findet die kritische Würdigung der Bankenunion und der Reformen um Basel III statt. Kapitel 7 rundet die Bachelorarbeit mit einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und einer persönlichen Meinung ab.
3 Das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS)
Vor der Finanzkrise war das europäische Bankenaufsichtsrecht von einem dezentralisierten Ansatz geprägt. Eine überstaatliche Organisation als Auf-sichtsorgan gab es nicht. Vereinzelt gab es zwar Gremien wie das Banking Advisory Committee, diese hatten jedoch oftmals nur beratenden Charakter. [10] Defizite in der makroprudentiellen Aufsicht, also der Überwachung der Stabilität des gesamten Finanzsystems, waren ein Grund für die Turbulenzen ab 2007 im Finanzsektor. Um zukünftig eine größere Widerstandsfähigkeit des Finanz-sektors zu gewährleisten, wurde am 01.01.2011 das European System of Financial Supervisors (ESFS) durch das Europäische Parlament ins Leben gerufen. Das ESFS setzt sich zusammen aus:
1) dem europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB)
2) den drei neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs):
- Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA)
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA)
- Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA)
3) dem gemeinsamen Ausschuss der europäischen Finanzaufsichts-behörden (Ausschuss der ESAs)
4) den zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten.[11]
In der nachfolgenden Abbildung wird die Struktur des ESFS deutlich:
Abbildung 2: Struktur des ESFS | Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesfinanz-ministerium (2011).
[Abb. in dieser Leseprobe nicht enthalten]
Um einen Überblick über die Organe des ESFS zu erhalten, werden diese nachfolgend kurz erläutert.
3.1 Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
Durch die Zahlungsunfähigkeit einzelner Marktteilnehmer können andere Marktteilnehmer aufgrund ihrer Verflechtung mit eben diesen so stark beeinträchtigt werden, dass sie selbst ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Dieses Phänomen wird als systemisches Risiko bezeichnet. [12] Der ESRB soll künftig auf europäischer Ebene die makro-prudentielle Aufsicht mit der frühzeitigen Erkennung von Systemrisiken, die die Stabilität des gesamten Finanzsystems in Europa gefährden, sicherstellen. Hierzu sollen systemische Risiken analysiert werden, um rechtzeitig vor ihnen zu warnen und Empfehlungen zur Beseitigung abzugeben. Warnungen des ESRB haben keine bindende Wirkung, sie unterliegen jedoch einem „Handle-oder-Erkläre“-Mechanismus. Falls eine ausreichende Erklärung nicht stattfindet, setzt der ESRB gegebenenfalls eine der betreffenden europäischen Finanzaufsichts-behörden EIOPA, ESMA oder EBA in Kenntnis.[13]
Der ESRB ist als spezielles Gremium ohne eigene Rechtspersönlichkeit bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt. Organisiert ist der ESRB durch einen Verwaltungsrat, einen Lenkungsausschuss, einen beratenden Fach-ausschuss, einen beratenden wissenschaftlichen Ausschuss und einem Sekretariat, das von der EZB gestellt wird. Der Verwaltungsrat ist dabei das Entscheidungsorgan. Stimmberechtigt sind unter anderem der Präsident der EZB (in den ersten fünf Jahren Vorsitz des ESRB), der Vizepräsident der EZB und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken sowie die Vorsitzenden von EBA, EIOPA und ESMA. [14]
3.2 Die drei neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs)
Neben der makroprudentiellen Aufsicht, die der ESRB übernimmt, spielt die mikroprudentielle Aufsicht eine wichtige Rolle. Unter der mikroprudentiellen Aufsicht versteht man die Aufsicht auf Einzelinstitutsebene. Hierbei geht es zum Beispiel um die Aufsicht der Einhaltung quantitativer Anforderungen wie der Eigenkapitalquote.[15] Diese erfolgt durch die nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht - BaFin)[16] in Kooperation mit den drei neuen Finanz-aufsichtsbehörden EIOPA, ESMA, EBA.[17]
Bis zum 31.12.2010 gab es die fast ausschließlich beratenden Ausschüsse. Für Banken war es das Committee of European Banking Supervisors (CEBS), für Versicherungen das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) und für Wertpapiere das Committee of European Securities Regulators (CESR).[18]
Ab dem 01.01.2011 wurden das CEIOPS zur EIOPA, das CESR zur ESMA und das CEBS zur EBA. Nach EU-Recht waren das CEBS, CEIOPS und CESR nur koordinierende und beratende Gremien ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Mit der Umwandlung wurden die Ausschüsse zu EU-Aufsichtsbehörden mit mehr Kompetenzen. So erhielten sie eigene Durchgriffsbefugnisse gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden und den Finanzinstituten/Marktteilnehmern. [19] Die ESMA kann so beispielsweise technische Durchführungsstandards entwickeln und die Entwürfe der Kommission zur Zustimmung vorlegen, die dann mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. [20]
Grundsätzlich teilen sich die ESAs die Aufgaben mit den nationalen Aufsichtsbehörden. Während die nationalen Aufsichtsbehörden die tägliche Aufsicht verantworten, nehmen die ESAs harmonisierende Aufgaben wahr, damit die nationalen Aufseher unter einheitlichen Standards ihre Aufsicht ausüben und ihre Zusammenarbeit intensivieren. Zu den zentralen Aufgaben der ESAs gehören unter anderem das Entwickeln technischer Standards, die Erstellung von Leitlinien und Empfehlungen und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts.[21] Für eine bessere sektorübergreifende Ab-stimmung arbeiten die neuen Finanzaufsichtsbehörden in ihrem gemeinsamen Ausschuss der ESAs. [22]
Alle drei Finanzaufsichtsbehörden sind ähnlich organisiert[23] und bestehen jeweils aus einem Rat der Aufseher, einem Verwaltungsrat, einem Vorsitzenden, einem Exekutivdirektor sowie einem Beschwerdeausschuss.
EIPOA - Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Die EIOPA[24] mit Sitz in Frankfurt am Main übernimmt unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen aller Mitgliedsstaaten die Aufsicht für unter anderem Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Ihr Ziel ist es, einen besseren Schutz für Verbraucher zu gewährleisten und das Finanzsystem zu stabilisieren.
ESMA - Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Die ESMA[25] mit Sitz in Paris ist insbesondere für die ordnungsgemäße Funktionsweise der Wertpapiermärkte und die Verbesserung des Anleger-schutzes verantwortlich. Damit die Anleger einheitlich behandelt werden, ist sie für die Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks verantwortlich. Zudem fördert sie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleister.
Die ESMA hat zudem die Besonderheit, dass sie die Überwachung der Rating-agenturen verantwortet.[26]
EBA - Europäische Bankenaufsichtsbehörde
Die EBA[27] mit Sitz in London beaufsichtigt den europäischen Bankensektor. Dabei soll sie die Finanzstabilität der EU wahren, die Integrität schützen und die Effizienz und das ordnungsgemäße Funktionieren der Banken gewährleisten.
Aufgabe der EBA ist es, durch eine geeignete und harmonisierende Aufsicht und Regulierung den Binnenmarkt auf europäischer Ebene zu stärken.
Während die EZB für die einheitliche Aufsicht zuständig ist, ist die EBA vor allem für die Normsetzung verantwortlich. Deshalb spielt sie eine wichtige Rolle bei der Schaffung des Single Rulebooks, dem einheitlichen Regelwerk auf EU-Ebene, das die gemeinsame Aufsichtskultur in der EU sicherstellen soll. Das Single Rulebook bietet dann die Grundlage für die einheitliche Aufsicht durch die EZB. Die Normsetzung erfolgt durch das Erstellen technischer Regulierungsstandards sowie den Erlass von Leitlinien und Empfehlungen.[28]
Der Rat der Aufseher und der Verwaltungsrat bilden die beiden Leistungsgremien der EBA. Als wichtigstes Entscheidungsgremium tritt dabei der Rat der Aufseher auf, da dieser alle politischen Entscheidungen der EBA trifft. Dazu gehören auch die Annahme der Entwürfe technischer Standards, Leitlinien, Stellungnahmen und Berichte.
Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die EBA ihren Auftrag ausführt und ihre Aufgaben wahrnimmt. Das Vorschlagen des Jahresberichts, der Personal-planung der Behörde, des Jahreshaushaltsplans sowie des Jahresarbeits-programms gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrats. [29]
Die Gründung des ESFS legte die Basis für eine Bankenunion in Europa.
Nachdem das Europäische System der Finanzaufsicht erläutert wurde, um einen Überblick über das Aufsichtssystem in Europa kurz nach der Finanzkrise ab 2007 zu erhalten, werden in Kapitel 4 und Kapitel 5 die neuen Reformen rund um die Bankenunion und Basel III dargestellt.
4 Bankenunion
Die europäische Wirtschaft hat zwischen 2008 und 2012 insgesamt 1,5 Billionen Euro an staatlichen Beihilfen geleistet, um den Kollaps des Finanzsystems zu verhindern.[30] Die Staatsschuldenkrise in Europa hat bewiesen, dass das EFSF zur dauerhaften Sicherung der Finanzstabilität nicht ausreicht. Daher entstand die Bankenunion zur Beendigung der gegenseitigen Abhängigkeiten von Banken und Staaten. [31]
Einige Schwachstellen innerhalb der Währungsunion, dem Bündnis der EU-Mitgliedsstaaten zur Harmonisierung ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik [32], wurden durch die Krise im Euroraum aufgedeckt. Innerhalb der Währungsunion fehlte es an rechtlichen Abwicklungsmöglichkeiten für in Schieflage geratene Banken.[33] Anders als in Europa obliegt die Rettung der Banken in den USA nicht den einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern dem Einlagensicherungs- und Bankenrestrukturierungsfonds auf Bundesebene, dem Federal Deposit Insurance Corporation, der über eine Bankenabgabe finanziert wird und umfangreiche Kompetenzen bei der Abwicklung von Instituten zugesprochen bekommt.[34]
Des Weiteren wurden Schwächen der nationalen Bankenaufsichten erkennbar. Die fehlende Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen verstärkte den Effekt des Risikoverbundes aus Staatsschuldenkrisen und Bankenkrisen. Eine gemeinsame Bankenaufsicht als Ergänzung zur gemeinsamen Geldpolitik ist unerlässlich, um in Zukunft Bankenkrisen und Rettungsaktionen, die auf Kosten der Steuerzahler ausgetragen werden, zu vermeiden. Um sich mögliche Ausmaße einer Bankenschieflage vor Augen führen zu können, ist es wichtig zu wissen, dass die Bilanzsumme einiger Banken das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ihres Sitzlandes überschreitet. Die Bilanzsumme der Bank of Cyprus beträgt beispielsweise 173,5% des nationalen BIP. Eine Bankenrettung durch den Staat führt diesen aufgrund der Bankengrößen zwangsläufig in finanzielle Schwierig-keiten, wie es Beispiele aus Irland, Spanien und Island und die damit verbundene Staatsschuldenkrise 2011 gezeigt haben.
Neben der Größe der Banken ist auch der Umfang der grenzüberschreitenden Tätigkeiten der Banken ein Argument für eine gemeinsame Bankenaufsicht und Bankenabwicklung. So kommt es durchaus vor, dass europäische Banken mit über 1.000 Tochtergesellschaften in über 50 Ländern tätig sind. Die nationalen Aufsichtsbehörden hatten die Aufgabe der Stabilisierung des nationalen Bankensektors. Die Sicherung der Stabilität des Euroraums war nicht ihre Aufgabe, sodass sie in Vergangenheit oft überfordert waren.[35]
Die Mitgliedsstaaten des Euroraums versuchten während der Krise teilweise vergeblich, die Schieflagen der Banken auf nationaler Ebene zu beheben. Die Einheitswährung Euro sorgte für eine engere Verbindung zwischen den Ländern, sodass mehr getan werden musste, um die Krise gemeinsam zu überstehen. Der europäische Rat fasste auf dem Gipfeltreffen der Euro-Länder am 29.06.2012 deshalb den Entschluss, eine Bankenunion zu schaffen und die Überwachung und mögliche Abwicklungen der Banken für eine bessere Kontrolle zu zentralisieren.[36]
Basierend auf dem einheitlichen Regelwerk, dem Single Rulebook, fußt die Bankenunion auf den folgenden drei Säulen:
1) Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM)
2) Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM)
3) Harmonisiertes Einlagensicherungssystem (Deposit Guarantee Schemes - DGS)[37]
In der nachstehenden Abbildung werden die drei Säulen dargestellt, die in den kommenden Kapiteln näher erläutert werden:
Abbildung 3: Struktur der Bankenunion | Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an ÖsterreichischeNationalbank.
4.1 Säule 1 der Bankenunion - Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)
Durch die zunehmende Fragmentierung des Finanzsektors ist, wie die Finanzkrise gezeigt hat, die Integrität der gemeinsamen Währung und des Binnenmarkts gefährdet. Die einheitliche Bankenaufsicht soll die Union stärken und den Finanzmarkt wieder stabilisieren. [38]
Die Europäische Kommission hat 2012 Vorschläge für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus unter dem Dach der EZB ausgearbeitet. [39] Die EZB bekommt somit entscheidende Aufsichtsfunktionen für Banken im Euroraum und in anderen teilnehmenden Mitgliedsstaaten übertragen.[40] Innerhalb des Mandats erhält sie Kompetenzen, durch die sie Banken zulassen, sie aufsichtsrechtlich überprüfen und Stresstests bei ihnen durchführen kann.[41] Ab November 2014 übernimmt die EZB die Aufsicht über ca. 6000 Banken im Euroraum. Sie wird jedoch nur die 128 größten und systemisch relevanten Banken direkt überwachen. Die Aufsicht der übrigen Banken obliegt weiterhin den nationalen Aufsichtsbehörden.[42]
Die politische Bedeutung des SSM wird bei der Betrachtung des vergleichsweise kurzen Zeitraums für die Umsetzung deutlich. Das oftmals langwierig erscheinende europäische Gesetzgebungsverfahren konnte in nur eineinhalb Jahren durchlaufen werden. Für den Starttermin am 04.11.2014 hatte die EZB für ihre Vorbereitungen somit nur etwa ein Jahr Zeit.[43]
Zu den wesentlichen Aufgaben gehörte die Durchführung eines Comprehensive Assessments, die in der SSM-Verordnung [44] verankert war. Ziel des Com-prehensive Assessments war das Schaffen der Transparenz über die Belastbarkeit der größten europäischen Banken. Damit sollte auch das durch die Krise verloren gegangene Vertrauen in den europäischen Finanzsektor gestärkt und die neue europäische Aufsicht ab dem 04.11.2014 vorbereitet werden.
Beim von Oktober 2013 bis Oktober 2014 laufenden Comprehensive Assessment nahmen aus den teilnehmenden Mitgliedsstaaten 130 europäische Institute, darunter auch 25 deutsche, teil.[45] Dies waren vor allem Kreditinstitute und Finanzholdinggesellschaften. [46]
Teilnehmende Mitgliedsstaaten sind Staaten, dessen Währung der Euro ist sowie darüber hinaus Staaten, deren Währung nicht der Euro ist, die jedoch in enger Zusammenarbeit mit der EZB stehen.[47]
Die Anzahl der teilnehmenden Institute weicht von den ursprünglich geplanten 128 Instituten[48] deshalb ab, da die portugiesische Banco Espírito Santo aufgrund ihrer Insolvenz nicht teilgenommen hat und die drei litauischen Banken AB DNB Bankas, AB SEB Bankas und die Swedbank AB nach Eintritt Litauens in die Eurozone am 01.01.2015 dazugestoßen sind.
Geprüft wurden Institute, die bedeutend sind. Die Bedeutung im Sinne der Verordnung wird vor allem gemessen anhand der
1) Größe
- Der Gesamtwert der Aktiva übersteigt 30 Milliarden Euro
2) Relevanz für die Wirtschaft der Union oder eines teilnehmenden Mitgliedsstaates
- Der Gesamtwert der Aktiva liegt über 5 Milliarden Euro und das Verhältnis der gesamten Aktiva zum BIP des teilnehmenden Mitgliedsstaates der Niederlassung übersteigt 20%.
3) Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten.
- Die national zuständige Behörde zeigt an, dass sie ein Institut für bedeutend hält. Die EZB fasst daraufhin nach einer umfassenden Bewertung, einschließlich einer Bilanzbewertung, des betreffenden Kreditinstituts einen Beschluss, mit dem die Bedeutung bestätigt wird.
Das Institut ist bedeutend, wenn mindestens eines der vorgenannten Kriterien zutrifft.[49] Grundsätzlich sollen, wie bereits erwähnt, alle 6000 Banken der teilnehmenden Staaten unter die Aufsicht der EZB fallen. Die EZB überwacht jedoch nur die Banken, die nach den oben genannten Kriterien bedeutend sind. Alle anderen Banken werden weiterhin von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht. [50]
Das Comprehensive Assessment besteht aus der risikoorientierten Bilanz-prüfung „Asset Quality Review“ (AQR) sowie dem Stresstest.
Bei der AQR überprüft die EZB ausgewählte Bilanzpositionen zum Stichtag 31.12.2013 auf ihre Werthaltigkeit. Dabei geht es vor allem um die adäquate Bildung von Wertberichtigungen und die Bewertung der Sicherheiten. Derivate werden im Rahmen der AQR ebenfalls betrachtet. [51] Ziel der AQR war es, durch die Offenlegung der Altlasten Transparenz zu schaffen und dadurch das Vertrauen der Investoren und Banken zur EZB als zentrale Bankenaufsicht zu stärken.[52] Die risikoorientierte Bilanzprüfung AQR dient der EZB als Bestandsaufnahme, um Altlasten wie notleidende Kredite aufzudecken. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die Altlasten einzelner Institute Kosten für alle teilnehmenden Institute entstehen, die sie nicht zu verantworten haben. Die europäischen Bankbilanzen waren selbst sechs Jahre nach der Krise noch erheblich mit notleidenden Krediten belastet, vor allem in Krisenländern wie Griechenland, Irland, Portugal und Spanien. In diesen Ländern hat sich seit 2007 der Anteil der notleidenden Forderungen am Bruttokreditvolumen verfünffacht. [53] Laut der Unternehmensberatung Ernst & Young betrug 2013 der Wert notleidender Kredite (sogenannte Non-Performing Loans) von Banken in der Eurozone 940 Milliarden Euro. Notleidende Kredite sind faule Kredite, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht oder nur teilweise bedient werden.[54]
Ab Oktober 2013 wurden umfangreiche Bilanzdaten der teilnehmenden Institute angefordert, auf deren Basis die Aufseher dann bis März 2014 Portfolios aus dem Bankbuch und dem Handelsbuch auswählten, die als Grundlage für die AQR dienten. Von März 2014 bis Juli 2014 fand die Bilanzprüfung AQR statt. [55] Die Portfolioauswahl bildet bei der AQR dabei die erste Phase, die Bilanzprüfung vor Ort die zweite Phase der AQR. Für die Bilanzprüfung vor Ort hat die EZB ein Handbuch veröffentlicht, die die Methodik für die Prüfung von insgesamt zehn vorgegebenen Arbeitseinheiten enthält. Geprüft werden in diesen Einheiten unter anderem die Prozesse, Verfahren und Rechnungslegung, aber auch die Kreditakten sowie der Sicherheitenwert.
Den Bewertungen der anfänglich geplanten 128 Banken in der zweiten Phase werden folgende Zahlen zugrunde gelegt: Die risikogewichteten Aktiva der ausgewählten Portfolios betragen insgesamt 3,72 Billionen Euro, was 58% der gesamten risikogewichteten Aktiva aller Banken ausmacht. Zudem wurden pro Bank durchschnittlich etwa 1250 Kreditakten geprüft.[56]
Die Durchführung des zweiten Teils des Comprehensive Assessments, dem Stresstest, erfolgte durch die EZB in Kooperation mit der EBA und den nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: die Deutsche Bundesbank und die BaFin). Parallel zur EZB soll die EBA ebenfalls den Stresstest auf EU-Ebene durchführen. [57] Mit dem Stresstest sollte die Widerstandsfähigkeit der Institute gegen verschärfte Marktbedingungen untersucht werden. Helfen sollten dabei einheitliche Szenarien, eine abgestimmte Offenlegung sowie eine gemeinsame Methodik zum Zwecke von vergleichbaren und kohärenten Ergebnissen, die auch die Arbeit der Aufseher erleichtern sollten.[58]
[...]
[1] Barroso, José Manuel (2010).
[2] Vgl. Europäische Kommission (2014) a), Seite 2.
[3] Vgl. Bloss, Michael u.a. (2009), Seite 15-33.
[4] Vgl. Gschrey, Erhard (2013), Seite 49.
[5] Vgl. Bundesbank a).
[6] Vgl. BaFin a).
[7] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010), Seite 7.
[8] Vgl. Kapitel 3.2.
[9] Vgl. Bremus, Franziska/Lambert, Claudia (2014), Seite 614.
[10] Vgl. Koslowski, Tim O. (2013), Seite 7-24.
[11] Vgl. Bundesfinanzministerium (2011).
[12] Vgl. Bundesbank b).
[13] Vgl. Bundesfinanzministerium (2011).
[14] Vgl. BaFin b).
[15] Vgl. Bundesbank c).
[16] Vgl. BaFin (2014) a).
[17] Vgl. BaFin (2014) b).
[18] Vgl. Wagner, Oliver (2015), Seite 87.
[19] Vgl. Schmitz-Lippert, Thomas (2011).
[20] Vgl. EU-Verordnung Nr. 1095/2010 (2010), Artikel 15.
[21] Vgl. Bundesfinanzministerium (2011).
[22] Vgl. BaFin (2014) c).
[23] Vgl. EU-Verordnung Nr. 1093/2010, Nr. 1094/2010, Nr. 1095/2010 (2010), jeweils Artikel 6.
[24] Vgl. EIOPA.
[25] Vgl. ESMA.
[26] Vgl. Europäische Kommission (2012) a), Seite 8.
[27] Vgl. EBA.
[28] Vgl. Groß, Carsten/Skorobogatov, Alexander (2014), Seite 8-21.
[29] Vgl. EBA.
[30] Vgl. Europäische Kommission (2014) a), Seite 2.
[31] Vgl. Peters, Kerstin (2014), Seite 397.
[32] Vgl. Bundesfinanzministerium a).
[33] Vgl. Demary, Markus (2014), Seite 5.
[34] Vgl. Schick, Gerhard (2012).
[35] Vgl. Demary, Markus (2014), Seite 5-7.
[36] Vgl. Europäische Kommission (2015).
[37] Vgl. Österreichische Nationalbank.
[38] Vgl. EU-Verordnung Nr. 1024/2013 (2013), Erwägungsgründe (2).
[39] Vgl. Bundesbank (2014) a), Seite 33.
[40] Vgl. Europäische Kommission (2014) a), Seite 5.
[41] Vgl. EU-Verordnung Nr. 1024/2013 (2013), Artikel 4 (1).
[42] Vgl. Everling, Oliver/Goedeckemeyer, Karl-Heinz (2015), Vorwort.
[43] Vgl. Boegl, Martin (2015), Seite 8-13.
[44] Vgl. EU-Verordnung Nr. 1024/2013 (2013), Artikel 33 (4).
[45] Vgl. Bundesbank/BaFin, Seite 3.
[46] Vgl. EU-Verordnung Nr. 1024/2013 (2013), Artikel 2.
[47] Vgl. EU-Verordnung Nr. 1024/2013 (2013), Artikel 2 Satz 1.
[48] Vgl. European Central Bank (2014) a).
[49] Vgl. EU-Verordnung Nr. 1024/2013 (2013), Artikel 6 (4).
[50] Vgl. Peters, Kerstin (2014), Seite 396.
[51] Vgl. Bundesbank (2014) b), Seite 1.
[52] Vgl. Fratzscher, Marcel/Lambert, Claudia/Rieth, Marcel (2014), Seite 15-21.
[53] Vgl. Schnabel, Isabel (2014), Seite 6-10.
[54] Vgl. EY (2013).
[55] Vgl. Bundesbank/BaFin, Seite 4.
[56] Vgl. Europäische Zentralbank (2014) a), Seite 1-2.
[57] Vgl. Wick, Nadja (2014) a), Seite 6.
[58] Vgl. BaFin (2014) d).
- Citation du texte
- Arcan Orak (Auteur), 2015, Die Reform von Bankenaufsicht und Bankenregulierung im Eurosystem. Analytische Darstellung und kritische Würdigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344827
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