Neben seinem Grundbesitz waren die Regalien die wichtigste Einnahmequelle Friedrich I. Sie waren Teil seiner finanziellen Machtbasis. Die Regalien in Reichsitalien stehen im Zentrum dieser Arbeit. Die ersten beiden Kapitel befassen sich mit den finanziellen Einnahmen des Kaisers.
In Italien waren die Städte schon zu Beginn seiner Herrschaft die beherrschenden politischen Akteure, die in wechselnden Bündnissen und kriegerischen Auseinandersetzungen die Vorherrschaft zu erringen suchten. Die Regalien waren seit längerem an die Städte gefallen, der Gesetzesarm des Reiches meist fern. Friedrich trat seine Herrschaft mit dem Ziel an, dem absoluten Herrschaftsanspruch des Kaisers wieder Geltung zu verschaffen.
Den Höhepunkt bildete der Reichstag von Roncaglia, auf dem der Kaiser nach vorhergegangenen militärischen Erfolgen den Versuch unternahm, die Regalien schriftlich festzustellen und für sich finanziell nutzbar zu machen. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich diesem wichtigen Reichstag. Der aufkeimende Widerstand der italienischen Kommunen zwang den Kaiser zu Gegenmaßnahmen. Mit den deutschen Fürsten hatte Friedrich einen Ausgleich geschlossen, um in Italien seine Rechte gegenüber den Kommunen wahrnehmen zu können. Auf zahlreichen Italienzügen versuchte er seinen Anspruch durchzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die Regalien
2. Die Reichsheerfahrtspflicht
3. Die Beschlüsse des Reichstages zu Roncaglia
Schlußbetrachtung
Literaturverzeichnis
Einleitung
Die Regalien in Reichsitalien stehen im Zentrum dieser Arbeit. Die ersten beiden Kapitel befassen sich mit den finanziellen Einnahmen des Kaisers.
Neben seinem Grundbesitz waren die Regalien die wichtigste Einnahmequelle Friedrich I. Sie waren somit Teil seiner finanziellen Machtbasis. In Italien aber waren die Städte schon zu Beginn seiner Herrschaft die beherrschenden politischen Akteure, die in wechselnden Bündnissen und kriegerischen Auseinandersetzungen die Vorherrschaft zu erringen suchten. Die Regalien waren seit längerem an die Städte gefallen, der Gesetzesarm des Reiches meist fern. Friedrich trat seine Herrschaft mit dem Ziel an, dem absoluten Herrschaftsanspruch des Kaisers wieder Geltung zu verschaffen. Den Höhepunkt bildete der Reichstag von Roncaglia, auf dem der Kaiser nach vorhergegangenen militärischen Erfolgen den Versuch unternahm, die Regalien schriftlich festzustellen und für sich finanziell nutzbar zu machen. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich diesem wichtigen Reichstag. Der aufkeimende Widerstand der italienischen Kommunen zwang den Kaiser zu Gegenmaßnahmen. Mit den deutschen Fürsten hatte Friedrich einen Ausgleich geschlossen, um in Italien seine Rechte gegenüber den Kommunen wahrnehmen zu können. Auf zahlreichen Italienzügen versuchte er seinen Anspruch durchzusetzen.[1]
1. Die Regalien
Als Regalien wurden im Mittelalter die Hoheitsrechte des Königs bezeichnet. Der Regalienbegriff entstand während des Investiturstreites und bezeichnete alle Rechte, die die geistlichen Reichsfürsten durch Investitur aus der Hand des Kaisers empfingen.
Die Verleihung der Regalien, welche dem König durch das Wormser Konkordat zugesprochen worden war, war ein Akt der Belehnung. Zu ihnen gehörten: das königliche Recht auf die hohen Ämter, auf die Bodenschätze, das Münzrecht, das Marktrecht, Zölle, das Jagd- und Fischereirecht, das Befestigungsrecht, die direkten und indirekten Steuern, das Fodrum, die Grund- und Kopfsteuer.
Die Gewinnung verschiedenster Metalle, also nicht nur Edelmetalle, und die Salzgewinnung waren Rechte des Reiches. Die Verleihung dieser Rechte erlaubte dem Belehnten die Erschließung von Erz- oder Salzvorkommen und deren Ausbeutung zu eigenen Gunsten. Es kam allerdings vor, dass sich der König einen Teil des Ertrages, den die verliehenen Bergwerke abwarfen, vorbehielt.[2]
Das Münzrecht führte dazu, dass neben der vom König geprägten Münze zahlreiche andere Münzen in Umlauf gebracht wurden. Der Münzherr konnte nach der Investitur mit diesem Recht eine eigene Prägung und bestimmte Gestalt, Gewicht, Material und Menge seiner umlaufenden Münzen wählen. Die Bedeutung der königlichen Münze wurde zurückgedrängt. Die Münzen der großen Bischofs- und Handelsstädte, vor allem die Kölner Münze, galten als Wertmesser und Rechnungseinheit. Auch dem König, was z.B. daran deutlich wird, dass er Zahlungen, die an ihn zu richten waren, in dieser Münze und nicht in seiner eigenen verlangte.[3]
Fodrum bedeutet zunächst einfach Futter. Es handelt sich hierbei ursprünglich um eine Naturalabgabe an den Kaiser und dessen Gefolge durch die nichtmilitärpflichtige Bevölkerung.
Das Fodrum wurde seit dem 12. Jahrhundert überwiegend in Geld entrichtet. Zur Leistung dieses „Fodrum regale“ innerhalb Italiens waren die Bischöfe, Äbte, Fürsten und die Kommunen verpflichtet. Letztere waren die wichtigsten, weil finanzstärksten Fodrumpflichtigen. Das Fodrum wurde von den oben genannten Instanzen auf deren Hintersassen und Bürger abgewälzt.
Der Schutz durch die herrschaftliche Gewalt ist, auch im italienischen Reichsteil, die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer – des Fodrums.[4]
Das Fodrum wurde immer dann eingefordert, wenn der Kaiser in Italien war. Unter Barbarossa gab es jedoch Bestrebungen, das Fodrum zu einer festen jährlichen Reichsteuer umzugestalten, was, zumindest in Mittelitalien, auch gelang. In Oberitalien dagegen blieb es eine Heerfahrtssteuer.[5] Die Verpflichtung zur Zahlung der Reichssteuer bestand auch dann, wenn die übrigen Regalien gegen einen festen Jahreszins abgelöst worden sind.
Die Reichsregierung verzichtete nur dann auf das Fodrum, wenn dies auf Grund politischer Zweckmäßigkeit oder machtpolitischer Notwendigkeit erforderlich war. Auch die jeweils an das Reich zu zahlende Summe hing von den unterschiedlichen Bedürfnissen der Reichsregierung und deren machtpolitischer Stellung gegenüber dem Zahlungspflichtigen ab.[6] Neben den jeweiligen Bedürfnissen und den Kräfteverhältnissen gab es aber auch zwei Steuerbemessungseinheiten, die die Zahlungskraft der jeweiligen Region einschätzen sollten. Die eine galt für ländliche Regionen und richtete sich nach der Anzahl der Zugtiere, die eine Familie zur Bearbeitung der Felder zur Verfügung hatte. Hierbei handelt es sich also um eine Besteuerung der Produktionsmittel. Die zweite wurde auf Städte angewandt. Hierbei handelt es sich um eine Art Grundsteuer. Für die Häuser der Kaufleute sollten pro Haus drei Denare, für die übrigen je ein Denar gezahlt werden. Die Reichsregierung nahm also die Anzahl der Zugtiere bzw. der Häuser als Berechnungsbasis für ihre Steuerforderung gegenüber den Gemeinden und überließen diesen dann die weitere Umlegung auf ihre Bürger.[7]
Das Fodrum war die wichtigste Einnahmequelle des Kaisers in Italien und hatte sich bis Ende des 12. Jahrhunderts zu der fast einzigen und mit Abstand wichtigsten Reichs- und Kommunalsteuer entwickelt. Es war damit das finanziell ergiebigste Regal.[8]
Die geistlichen Lehnsträger wurden in Hinblick auf die Lehnspflichten genauso behandelt wie die weltlichen. Dies galt auch für die Pflicht des persönlichen Kriegsdienstes.
Entsprechend des Lehenentzuges, der die weltlichen Fürsten nach begangener Felonie (Verletzung der Treuepflicht) traf, übte der König gegenüber den geistlichen Fürsten das Recht der Regaliensperre. Während aber der weltliche Vasall seine Lehen für sich und seine Nachkommen verlor, konnten der Reichskirche die Güter und Rechte nicht dauerhaft entzogen werden. Nur das persönliche Recht dessen, dem es aberkannt wurde, war verwirkt. Sein Nachfolger hatte wieder Anspruch auf die Investitur mit diesem Gut. Nach dem Tode eines Bischofs wurde dessen ganzer persönlicher Besitz eingezogen. Der Grund war, dass alles, was er an Weltlichem besaß, als vom Reiche herrührend bzw. durch die Einkünfte aus dem Besitz der Regalien erworben, angesehen wurde und somit dem Reich gehöre. Dem Niederen Klerus war es dagegen gestattet, testamentarisch über ihren Nachlaß zu verfügen.[9]
In Italien machte sich Barbarossa die Regalien finanziell nutzbar, indem er sie gegen eine vorher ausgehandelte jährliche Summe an die Kommunen verlieh. Die Voraussetzung hierzu hatte der zweite Italienfeldzug geliefert, auf dem es Friedrich 1158 gelungen war, Mailand, die zu jener Zeit mächtigste Kommune, niederzuwerfen.
[...]
[1] Vgl.: Opll, F.: Friedrich Barbarossa. Darmstadt 1990 S.190-191
[2] Vgl.: Scholz, R.: Beiträge zur Geschichte der Hoheitsrechte des deutschen Königs zur Zeit der ersten Staufer. Leipzig 1896. S. 88-91
[3] Vgl.: Scholz, R.: Beiträge zur Geschichte der Hoheitsrechte des deutschen Königs zur Zeit der ersten Staufer. Leipzig 1896. S. 105-109
[4] Vgl.: Haverkamp, A.: Die Regalien-, Schutz- und Steuerpolitik in Italien. München 1966. S.67
[5] Vgl.: Post, B.: Über das Fodrum. Straßburg 1880. S.49-50
[6] Vgl.: Haverkamp, A.: Die Regalien-, Schutz- und Steuerpolitik in Italien. München 1966. S.135
[7] Vgl.: Haverkamp, A.: Die Regalien-, Schutz- und Steuerpolitik in Italien. München 1966. S.134-151
[8] Vgl.: Post, B.: Über das Fodrum. Straßburg 1880. S. 3
[9] Vgl.: Scholz, R.: Beiträge zur Geschichte der Hoheitsrechte des deutschen Königs zur Zeit der ersten Staufer. Leipzig 1896. S. 74-82
- Quote paper
- Markus Schüßler (Author), 2004, Kaisertum und Herrschaftsrechte. Die Regalien Friedrichs I. in Reichsitalien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344825
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