Die historische und aktuelle Betrachtung vom Begriff und der Sinnvorstellung von Behinderung und dem Umgang von Menschen mit Behinderung machen mehrere Dinge deutlich: Durch die Negativbesetzung in unserem normalen Sprachgebrauch, in welchem Behinderung auf ein fehlendes Passungsverhältnis verweist, bei dem Menschen mit Behinderung anscheinend Normen und Anforderungen, die von der Gesellschaft gestellt werden nicht erfüllen können, stellt sich die Frage ob der Begriff den Gegenstand verändert.
Die historische Betrachtung zeigt, dass bestimmte Eigenschaften oft als Differenzen wahrgenommen und somit etwas konstruiert wurde, welches auf ein Negativphänomen verweist. Bestimmten körperlichen Merkmalen wurden historisch betrachtet bestimmte Bedeutungen zugemessen. Fehlende oder besonders ausgeprägte Körperteile bewertete und hierarchisierte man. Der kulturelle, historische und gesellschaftliche Kontext bildet durch bestimmte Darstellungen, die heutzutage hauptsächlich medial produziert werden, ein Prinzip von Normalität. Er bestimmt, welche Körper schön sind und welche Eigenschaften ein Körper haben muss, damit er als normal gilt. Dabei sind bestimmte Eigenschaften wichtiger als andere. Die Hierarchisierung bezieht sich dabei immer auf variable und veränderbare Ordnungsvorstellungen über 'Außerordentliche Körper'.
Einer bestimmten ambivalenten Resonanz mussten und müssen sich Menschen mit Beeinträchtigung entgegen sehen. Doch Besonderheit ist nicht gleich Besonderheit. Merkmale müssen nicht allgemein als negativ bewertet werden. Ob und inwiefern sie als Behinderung gelten lässt sich an kulturell und historisch variablen Deutungsmustern ablesen. Die auf der abstrakten Ebene vorhandenen fraglichen Vorstellungen über die Ordnung der Dinge, spiegeln sich in bestimmten Resonanzen von Entitäten wieder. Auf der Handlungsebene in bestimmten Reaktionen und Umgangsformen werden unsere emotionalen und gedanklichen Resonanzen gegenüber M.m.B deutlich. Obwohl Deutungsmuster veränderbar, vielfältig und nicht zeitlich stabil sind, zeigt sich durch eine historische Betrachtung, dass sich gewisse Denkansätze und Resonanzen solide gehalten haben.
Die historische und aktuelle Betrachtung vom Begriff und der Sinnvorstellung von Behinderung und dem Umgang von Menschen mit Behinderung machen mehrere Dinge deutlich: Durch die Negativbesetzung in unserem normalen Sprachgebrauch, in welchem Behinderung auf ein fehlendes Passungsverhältnis verweist, bei dem Menschen mit Behinderung anscheinend Normen und Anforderungen, die von der Gesellschaft gestellt werden nicht erfüllen können, stellt sich die Frage ob der Begriff den Gegenstand verändert. Die historische Betrachtung zeigt, dass bestimmte Eigenschaften oft als Differenzen wahrgenommen und somit etwas konstruiert wurde, welches auf ein Negativphänomen verweist. Bestimmten körperlichen Merkmalen wurden historisch betrachtet bestimmte Bedeutungen zugemessen. Fehlende oder besonders ausgeprägte Körperteile bewertete und hierarchisierte man. Der kulturelle, historische und gesellschaftliche Kontext bildet durch bestimmte Darstellungen, die heutzutage hauptsächlich medial produziert werden, ein Prinzip von Normalität. Er bestimmt, welche Körper schön sind und welche Eigenschaften ein Körper haben muss, damit er als normal gilt. Dabei sind bestimmte Eigenschaften wichtiger als andere. Die Hierarchisierung bezieht sich dabei immer auf variable und veränderbare Ordnungsvorstellungen über `Außerordentliche Körper`.
Einer bestimmten ambivalenten Resonanz mussten und müssen sich Menschen mit Beeinträchtigung entgegen sehen. Doch Besonderheit ist nicht gleich Besonderheit. Merkmale müssen nicht allgemein als negativ bewertet werden. Ob und inwiefern sie als Behinderung gelten lässt sich an kulturell und historisch variablen Deutungsmustern ablesen. Die auf der abstrakten Ebene vorhandenen fraglichen Vorstellungen über die Ordnung der Dinge, spiegeln sich in bestimmten Resonanzen von Entitäten wieder. Auf der Handlungsebene in bestimmten Reaktionen und Umgangsformen werden unsere emotionalen und gedanklichen Resonanzen gegenüber M.m.B deutlich. Obwohl Deutungsmuster veränderbar, vielfältig und nicht zeitlich stabil sind, zeigt sich durch eine historische Betrachtung, dass sich gewisse Denkansätze und Resonanzen solide gehalten haben. Positive Ansätze der Fürsorge und Rehabilitation wurden oftmals gebrochen durch Herabsetzungen, Frage nach der Menschhaftigkeit von M.m.B, Verfolgung, gesellschaftlicher Separierung und eugenischen Tendenzen bis hin zur Euthanasie des NS-Regimes. Die systemische Ermordung und Zwangssterilisation, als Erprobung der Euthanasie von Juden, stellte einen absoluten negativen Höhepunkt im Kampf gegen `das Andere` dar.
Schon vor dem „Zeitalter der Pädagogik“ – der Aufklärung – war die Rede vom Monströsen. Das Außergewöhnliche ließ die Frage nach Zugehörigkeit aufkommen. Handelte es sich hierbei überhaupt um einen Menschen? Die Anthropologie warf die Frage auf, was den Menschen denn ausmache. Wer gehört zu seiner Gattung und was typisiert ihn? Wenn M.m.B zu seiner Gattung gehören, was würde dies dann über die Gesamtheit der Menschen aussagen? Welche Verantwortungen und Pflichten ergeben sich, wenn es laut Definition keine Menschen sind?
Kobi beschreibt bestimmte kulturelle Figuren durch die das Außerordentliche dargestellt wurde. Über einen Ausdruck moralischer Verwerfung im Mittelalter, als Spaßmacher und menschliche Kuriosität noch bis ins 19. Jhd. in den sogenannten Freak-Shows, als ökonomischer Kostenfaktor, als eine Bedrohung der Familie und Sozietät. Eine Frage wurde sich oft gestellt: Inwiefern nützen M.m.B der Gesellschaft? Bei einer institutionellen Separierung in der Neuzeit gab es mit den Anfängen der Armenfürsorge medizinische Versorgung und Fürsorge. Trotzdem waren die Neuerungen selten pädagogisch intendiert und nicht institutionelle Verwahrung oftmals menschenunwürdig. Die industrielle Revolution im 19. Jhd. und die Frage nach der sozialen Brauchbarkeit des Menschen ließ auch eine soziale Frage entstehen: Was machte man mit Menschen, die nicht arbeiten konnten? Die Qualität vom Leben wurde an der Arbeitsfähigkeit gemessen. Nur wer etwas aktiv beisteuern konnte in den aufkommenden industriellen Städten, war etwas wert.
Die Menschen versuchten sich schon immer die Welt um sich herum zu erklären, so auch sich selber und seine Mitmenschen. Religiös gefärbte Sinndeutungen, anthropologische Herangehensweisen und ethische Versuche Behinderung zu erklären und M.m.B Rechte zu oder abzusprechen bilden den historischen Kontext, in dem der Begriff der Behinderung verschiedenste Phasen durchlief. Auch in der heutigen Debatte und verschiedenen Theorien wird eine bestimmte Uneinheitlichkeit deutlich. Das individuelle Modell von Behinderung sieht psychologische und pathologische Beeinträchtigungen als individuelles Pech an. Mit Defekten und Problemen muss das Individuum allein fertig werden, sie werden nicht aus der Welt geräumt, sondern versucht ihre Auswirkung durch therapeutische Methoden einzudämmen. Dieses medizinische Modell sieht gesellschaftliche Ausgrenzung als eine logische Auswirkung der persönlichen Beeinträchtigung. Eindeutig wird eine Grenze von gesunden Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen und Pflegebedürfnis gezogen. Dagegen sieht das soziale Modell Behinderung als ein rein gesellschaftlich erschaffenes Konstrukt.
Systemische Ausgrenzungsmuster schaffen Barrieren, die M.m.B hindern am normalen Leben teilzuhaben. Die Gesellschaft kreiert Behinderung durch Etikettierungen, Diskriminierung und Unterdrückung. Besonderheiten werden nur unzulänglich wahrgenommen und vereinheitlicht negativ durch die Gesellschaft reproduziert. Daraus resultiert die Forderung, die Gesellschaft müsse sich so ändern, dass Autonomie auch für M.m.B zu einem zugänglichen Recht wird. Der Mensch soll nicht geheilt oder geändert werden, sondern in seinen Eigenschaften geschätzt werden. Die Umwelt muss sich daran anpassen und erkennen, dass selbst sie diese Unterschiede erschafft, die Menschen zugewiesen werden. Anstatt eines realen Problems handelt es sich um eine Problematisierung von Differenzen.
Davon geht das kulturelle Modell von Behinderung aus. Behinderung entsteht aus einer Stigmatisierung heraus. Hierbei zeigen sich wieder bestimmte Deutungsmuster von Normalität und Abweichung („doing disability“). Im Diskurs soll ein kultureller Wandel erzeugt werden, der nur von statten gehen kann, wenn durch einen Perspektivenwechsel die Gesellschaft zum Untersuchungsgegenstand wird. Inwiefern gibt es Barrieren und werden Ressourcen zur Verfügung gestellt. Welche medialen und kulturellen Menschenbilder werden in der Gesellschaft vermittelt, welches Wissen wird in der Schule zum Beispiel weitergegeben und wer hat Zugang zu bestimmten Wissen. Die Frage danach wie Normalität konstruiert ist, lässt zu diese Konstrukte zu durchbrechen und institutionalisierte und kulturelle Handlungsmuster zu wandeln. Exklusion ist nicht etwas Unabdingbares und M.m.B müssen nicht als Opfer gesehen werden. Je nachdem wie Behinderung wahrgenommen wird, ergibt sich hieraus auch immer eine Konsequenz: Welche Ziele sollen verfolgt werden, wo liegen die Probleme und wie soll gehandelt werden. Die Umsetzbarkeit ist aber kritisch zu sehen, da es sich meist um sehr schwierige Gebiete handelt. Bei Extremfällen ergeben sich beispielsweise Probleme der Selbstbestimmung und des Empowerments. Wenn Menschen auf Stellvertretungen angewiesen sind stellt sich die Frage inwiefern ein anderer Mensch berechtigt ist für jemanden Entscheidungen zu treffen? Wie wird dieser Mensch ausgesucht und wie kann man sicher gehen, dass er im eigentlichen Willen der Person entscheidet? Die Schwierigkeit hierbei lässt sich verdeutlichen durch die Beschreibung von Behinderung von einem sinnfälligen zu einem nicht sinnfälligen Phänomen.
Was genau ist eine Behinderung? Kastl beschreibt sie als eine „nicht terminierbare, negativ bewertete, körpergebundene Abweichung von situativ, sachlich, sozial generalisierten Wahrnehmungs- und Verhaltensanforderungen, die das Ergebnis eines schädigenden (pathologischen) Prozesses bzw. schädigenden Einwirkungen auf das Individuum und dessen / deren Interaktion mit sozialen und außersozialen Lebensbedingungen ist.“ (Kastl, 2010, S. 108) Hier zeigen sich mehrere Ebenen: die Resonanzen des Kontextes, körperliche Eigenschaften des Individuums eine deren Bewertung und das Ergebnis dieser Interaktion, welches sich negativ auf das Individuum auswirkt. Es zeigt aber auch, dass Behinderung nicht nur aus einer Perspektive gesehen werden kann und dies wird historisch wieder deutlich. Der Radikale Konstruktivismus geht davon aus, dass es kein objektives Wissen geben kann. So auch keine objektive Definition von Behinderung: Kollektive Gruppen kreieren subjektive Wirklichkeiten als allgemeingeltende Wahrheiten und Prämissen. Jedoch ist jedes Phänomen von Individuen, Kollektiven und/oder bestimmten Politiken hervorgebracht und resultiert wiederum aus bestimmten Erfahrungen und Bildern die uns innewohnen. Man kann zwar Differenzen ihren Stellenwert oder ihren Gehalt absprechen, nichtsdestoweniger gibt es weiterhin einen Sachverhalt aus welchem eine Diskussion über Normalität und Differenz entsteht.
Nun ergibt sich der Blick auf die Gegenwart. Obwohl der Diskurs stark in eine inklusive Richtung geht, ergibt sich auch hier wieder eine Ambivalenz: Auf der einen Seite sollen Unterschiede bestenfalls nicht mehr als solche wahrgenommen werden. Aus der inklusiven Pädagogik soll ein selbstverständlicher Bereich der Pädagogik werden, indem man nicht mehr differenzieren muss. M.m.B sollen eingegliedert werden, Barrieren sollen abgebaut werden und rechtliche Gleichheit bestehen. Nichtsdestotrotz bestehen weiterhin Tendenzen, Behinderung als `nicht lebenswert` zu betrachten. Neo-eugenische Denkweisen halten sich weiterhin und moralische Aspekte werden von neuartigen biologisch medizinischen Möglichkeiten überschattet. Pränatal Diagnostik, Humangenetik, Reproduktionstechniken, Abreibungen, Genomanalysen, Präimplantationsdiagnostik usw. bieten auf der einen Seite medizinische Fortschritte, die helfen können Krankheiten zu bekämpfen. Auf der anderen Seite schaffen sie wieder das Ideal eines "brauchbaren Menschen“. Eltern können darüber entscheiden, ob das Leben eines Kindes mit Beeinträchtigung für sie oder das Kind selbst zumutbar ist. Peter Singer spricht in seinem Präferenz Utilitarismus von unwertem Leben. Seine Lehre wird extrem kontrovers diskutiert und obwohl seine Thesen eine aktive Euthanasie befürworten, findet er auf internationaler Ebene Gehör.
Bioethische Debatten darüber wann Leben anfängt und wie mit Menschen in Sonderfällen (Koma, Schwerstbehinderungen) umgegangen wird, entstanden daraufhin mit der Behindertenbewegung 1989. Nach Singer haben nur Menschen mit Eigenschaften der Selbstreflexion, Autonomie und eines (Selbst-)Bewusstseins das Recht auf Leben. Somit könnten Eltern ihr Neugeborenes töten, wenn es ihnen zu sehr zur Last fallen würde und somit ihr Glück beeinträchtige. Die Quantität schlägt hier die Qualität: Eine Summierung des Glücks ist wichtiger, als die Bewahrung unabdingbar für alle Individuen geltenden Menschenrechte. Da Kleinkinder, Komapatienten oder Schwerbehinderte das Glück einer höheren Anzahl von Menschen verhindern könnten, darf ihnen das Lebensrecht abgesprochen werden. Ziel ist das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl. Bei Handlungen werden die Konsequenzen für alle Beteiligten berücksichtigt. Im Kleinen oder bei privaten Entscheidungen ergibt dies eventuell noch einen Sinn, jedoch nicht auf den Schutzbereich menschlicher Wesen angewendet. Schwer geistig Behindert wären nach Singer „Angehörige der Gattung“. Im Gegensatz zu „Personen“ zeichnen sie sich durch fehlende Vernunftbegabung aus und haben somit nicht das gleiche Recht auf Leben. So extrem sich seine Thesen anhören, spiegeln sie doch teilweise real vorfindbare Situationen dar. Der Lebensraum von M.m.B wurde oftmals in der Historie bedroht. Diese Tendenzen liegen genauso vor, wie soziale inklusive Tendenzen. Jedoch in einem anderen Maße und mit anderen Konsequenzen.
Gegenwärtige eugenische Debatten der neueren Medizin und Reproduktionstechniken, machen immer wieder deutlich, dass eine kontroverse Diskussion und Klärung von Begrifflichkeiten unabdingbar sind für eine Heil- und Sonderpädagogik, die zum Ziel haben sollte, aus der Historie zu lernen, einen ethischen Schutzbereich für jegliche Menschen zu bilden und Inklusion zu einem unabdingbaren und nicht hinterfragbaren Element unseres gesellschaftlichen Lebens zu machen. Positive menschenrechtliche Entwicklungen müssen weiter in eine Verfassung eingegliedert werden, damit Menschenrechte unabdingbar für jeden werden. Durch die Sensibilisierung der Pädagogik, untersucht sie gesellschaftliche und medizinisch-technische Vorgänge und warnt, wenn gewissen Individuen Diskriminierungen und Identitätsgefährdende Handlungen oder Meinungen entgegenstehen, egal auf welcher Ebene. Demnach ist es besonders wichtig uns der Historie bewusst zu machen. Im Endeffekt eine Gesellschaft zu schaffen in der Pluralismus normal ist und Unterschiede anders oder eventuell gar nicht mehr wahrgenommen werden scheint noch nicht möglich zu sein.
Die Ambivalenz scheint weiterhin zu bleiben, da sich medizinischer Fortschritt und Inklusion teilweise entgegenzustehen scheinen. Nichtsdestotrotz sollten positive Entwicklungen beleuchtet werden. Verschiedenste Konzepte versuchen zu untersuchen, inwiefern die Gesellschaft, die Politik, die Medizin und jeder Einzelne dafür sorgen kann, Diskrepanzen und Ausgrenzungsmuster zu durchbrechen. Im Endeffekt ist der beste Ansatzpunkt bei sich selbst anzufangen, indem man sich seiner Umwelt bewusst macht, Barrieren erkennt und Denkmuster überprüft und ggf. verwerfen kann.
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- Anónimo,, 2015, Allgemeine Heil-und Sonderpädagogik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344775