Die vorliegende Arbeit untersucht die Urkunde Konrads II. für Naumburg vom 17. Dezember 1032 formal und inhaltlich. Dabei soll zunächst geprüft werden, inwiefern die Urkunde der formalen Norm entspricht und ob Unregelmäßigkeiten und Abweichungen im Aufbau und bei der Datierung vorliegen. Diese sollen erklärt und begründet werden. Ferner ist intendiert, auf die spezifischen Umstände der Schenkung einzugehen, sowie die Motive von Urkundenaussteller und -empfänger darzustellen. Keineswegs ist es Aufgabe dieser Arbeit, eine umfassende Analyse hochmittelalterlicher Reichspolitik zu leisten. Vielmehr soll der konkrete Einzelfall ausgeleuchtet und nur der unmittelbare historische Kontext erklärt werden.
Inhalt
1. Einleitung
2. Urkundenform
2.1 Überlieferung, Druckorte und Regesten
2.2 Aufbau und Datierung
2.2.1 Eingangsprotokoll
2.2.2 Diplomkontext
2.2.3 Eschatokoll
2.3 Einordnung in die Kanzlei
3. Urkundenkontext.
3.1 Empfänger
3.2 Inhalt
3.2.1 Bistumsverlegung
3.2.2. Schenkung
3.3 Aussteller
4. Zusammenfassung
5. Quellen und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Urkunde Konrads II. für Naumburg vom 17. Dezember 1032 formal und inhaltlich.
Dabei soll zunächst geprüft werden, inwiefern die Urkunde der formalen Norm entspricht und ob Unregelmäßigkeiten und Abweichungen im Aufbau und bei der Datierung vorliegen. Diese sollen erklärt und begründet werden.
Ferner ist intendiert, auf die spezifischen Umstände der Schenkung einzugehen, sowie die Motive von Urkundenaussteller und -empfänger darzustellen.
Keineswegs ist es Aufgabe dieser Arbeit, eine umfassende Analyse hochmittelalterlicher Reichspolitik zu leisten. Vielmehr soll der konkrete Einzelfall ausgeleuchtet und nur der unmittelbare historische Kontext erklärt werden.
2. Urkundenform
2.1 Überlieferung, Druckorte und Regesten
Das Original des Diploms befindet sich im Domstiftsarchiv zu Naumburg (A).
Verfasst und geschrieben von UB[1]
Ausgaben:
Mader, Joachim Johannes: Antiquitates Brunsvicenses. 216 Nr. 11. Erste Edition. Helmstedt. 1661. Aus einer Abschrift, die fälschlich statt des sechsten das fünfte Regierungsjahr Konrads als Kaiser angibt.
Sagittarius, Caspar: Historia Eccardi II. Marchonis Misniae. Erste Edition. Aus einer Abschrift. Jena 1680. 21.
Kettner, Friedrich Ernst: (bezieht sich auf Sagittarius Ed. 1 als Vorlage) Antiquitates Quedlinburgenses oder keyserliche Diplomata. Leipzig. 1712.
Sagittarius, Caspar: Historia Eccardi II. Marchonis Misniae. Zweite Edition. Jena 1680. 43. (bezieht sich auf Sagittarius Ed. 1 als Vorlage)
Lünig, Johann Christian: (bezieht sich auf Sagittarius Ed. 1 als Vorlage) Das Teutsche Reichsarchiv. Leipzig. 1720.
Eckhart: (bezieht sich auf Sagittarius Ed. 1 als Vorlage) Historia genealogica principum Saxoniae superioris. Leipzig. 1722.
Lepsius, Carl Peter: (bezieht sich auf Sagittarius Ed. 1 als Vorlage) Mittheilungen aus dem Gebiet hist.-antiqu. Forschungen. Heft 1. 45. Nr. 3.
Lepsius, Carl Peter: (bezieht sich auf Originaldiplom) Geschichte der Bischöfe des Hochstifts Naumburg vor der Reformation. 197. Nr. 10. Naumburg. 1846.
Posse, Otto / Ermisch, Hubert (Hrsg.): Codex diplomaticus Saxoniae regiae. Haupttheil I. Bd. I. 1, 296 Nr. 81. Urkunden der Markgrafen von Meissen und Landgrafen von Thüringen. 948 – 1099. (bezieht sich auf Originaldiplom, unvollständig) Leipzig. 1882.
Regesten:
Böhmer, Johann Friedrich: Regesta Imperii. Salisches Haus. Erster Teil. Erste Abteilung: Die Regesten des Kaiserreiches unter Konrad II. 1024-1039. Nr. 1383. Graz. 1951.
Stumpf-Brentano, Karl Friedrich: Die Kaiserurkunden des X., XI. und XII. Jahrhunderts chronologisch verzeichnet. Nr. 2035. Innsbruck. 1865.
2.2 Aufbau und Datierung
Das Diplom lässt sich formal in drei Teile gliedern, nämlich in Eingangsprotokoll, Diplomkontext und Eschatokoll.
2.2.1 Eingangsprotokoll
Die Urkunde wird mit der Anrufung Gottes, der Invocatio eröffnet. Diese besteht in vorliegendem Diplom aus dem Chrismon[2] und dem ausformulierten Teil der Invocatio, der Dreifaltigkeitsanrufung „In nomine sanctae et individue trinitatis“. Es folgt die Intitulatio „Chounradus divina favente clementia Romanorum imperator augustus“, die den Aussteller Konrad II. mit Devotionsformel nennt und dadurch die Gottesgnade ausdrückt, in welcher der Herrscher handelt. Invocatio wie Intiulatio sind in Gitterzeile verfasst.[3]
Die Inscriptio, die Nennung des Urkundenempfängers, fehlt hier im Eingangsprotokoll, vermutlich, da die Schenkung keiner Einzelperson, sondern der Institution der bischöflichen Kirche zu Naumburg gilt.[4]
2.2.2 Diplomkontext
Der Kontext der Urkunde wird eingeleitet durch die Arenga.[5] Diese reflektiert die „misericordia dei“ und leitet aus der Dankverpflichtung der Menschen[6] gegenüber Gott die Schuldigkeit allen Kirchen gegenüber ab. Damit wird eine allgemeine Motivation für die Ausstellung der Urkunde gegeben.
Die Promulgatio[7] „omnibus Christi nostrique fidelibus notum esse volumus“ deutet auf das Zusammenspiel weltlicher und geistlicher Macht hin - schließlich stellt die Schenkung einen Rechtsakt zwischen diesen beiden Parteien dar.
Auch die juristische Grundlage, die die beurkundeten Vorgänge rechtfertigt, die Narratio, formuliert dieses Zusammenspiel. Die Narratio weist auf die Mitwirkung einflussreicher weltlicher und geistlicher Vertreter bei der Entscheidungsfindung bezüglich der Schenkung hin.[8]
Die detaillierte Dispositio[9] erklärt, dass der königliche Hof Balgstädt in Thüringen[10] mit allen zugehörigen Ländereien in den Besitz der Kirche St. Petri in Naumburg übertragen worden ist. Zudem werden der Kirche die freien Nutzungsrechte für die Ländereien zugestanden.
[...]
[1] Vortext zu MGH DK. II. 184. UB, d.i. der zweite Schreiber unter dem Kanzler Udalrich.
[2] monogrammatische Darstellung des Namens Christi durch die Ornamentalmajuskel C; in Königsurkunden bis zum Interregnum verwendet.
[3] Verlängerte Schrift (Elongata) im Originaldiplom.
[4] Der Empfänger, die Kirche St. Petri in Naumburg, wird erst in der Dispositio genannt. Vgl. MGH DK. II. 184. Z. 21: „aeclesie sancti Petri in Nvwenbvrc“.
[5] Allgemeine rhetorische stilisierte Begründung des folgenden Haupttextes.
[6] „debitores“ Vgl. MGH DK. II. 184. Z. 10.
[7] Absichtserklärung der folgenden urkundlich zu bestätigenden Handlung.
[8] Siehe 3.3.
[9] Eigentlicher Rechtsakt des Diploms. MGH DK. II. 184. Z.21-26.
[10] Naumburg und Balgstädt sind heute zu Sachsen-Anhalt gehörig.
- Arbeit zitieren
- Tobias Gottwald (Autor:in), 2001, Die Urkunde Konrads II. für Naumburg vom 17.12.1032 (MGH DK II. 184), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34476
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