Die ARD hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 1950 zu einem Leistungsstarken Verbund der ihr angehörenden Landesrundfunkanstalten entwickelt und zählt heute zu den weltweit größten Unternehmensgruppen der Medienbranche. In dieser Hausarbeit werde ich ihre Geschichte nachzeichnen, von ihren Gründungsvoraussetzungen nach dem Ende des kollabierten Dritten Reiches über ihre Gründung bis Heute. Einen weiteren großen Teil der Arbeit nimmt die Darstellung der Organisationsstrukturen ein. Hier wird nicht nur die Arbeitsgemeinschaft als solche skizziert, sondern auch die Arbeitsweisen der ihr angegliederten Landesrundfunkanstalten mit den Ebenen des Rundfunkrates, des Verwaltungsrates, den IntendantInnen und der Landesfunkhäuser. Zum Ende gehe ich auf den Zweck und die Funktion der ARD als Anstalt des öffentlichen Rechts für unsere Gesellschaft ein.
Auf die, spätestens mit der Veröffentlichung des Thesenpapiers des bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und des damaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf im Jahre 1995, aufgekommenen Reformdebatte der ARD gehe ich zwar in meiner Schlussbetrachtung kurz ein, ist aber nicht in die Themensetzung dieser Arbeit integriert. Die ARD mit ihren stark verzweigten Strukturen ist in einer Hausarbeit dieses Formates nicht en Detail zu skizzieren, deshalb habe ich mich auf die groben Strukturen beschränkt, minderwichtige Details konnten aus Kapazitätsgründen leider in dieser Hausarbeit keine Erwähnung finde.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Geschichtlicher Hintergrund
2.1. Der deutsche Rundfunk nach dem Kriegsende 1945
2.2. Die Gründung der ARD
2.3. Der geschichtliche Verlauf nach Gründung der ARD
3. Organisationsstruktur der ARD
3.1. Organisationsstruktur der Gemeinschaft
3.2. Organisationsstruktur der Mitgliedsstaaten
3.2.1. Der Rundfunkrat
3.2.2. Der Verwaltungsrat
3.2.3. Der/die IntendantIn
3.2.4. Die Landesfunkhäuser
4. Zweck und Funktion der ARD
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1.Einleitung
Die ARD hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 1950 zu einem Leistungsstarken Verbund der ihr angehörenden Landesrundfunkanstalten entwickelt und zählt heute zu den weltweit größten Unternehmensgruppen der Medienbranche.[1]
In dieser Hausarbeit werde ich ihre Geschichte nachzeichnen, von ihren Gründungsvoraussetzungen nach dem Ende des kollabierten Dritten Reiches über ihre Gründung bis Heute.
Einen weiteren großen Teil der Arbeit nimmt die Darstellung der Organisationsstrukturen ein. Hier wird nicht nur die Arbeitsgemeinschaft als solche skizziert, sondern auch die Arbeitsweisen der ihr angegliederten Landesrundfunkanstalten mit den Ebenen des Rundfunkrates, des Verwaltungsrates, den IntendantInnen und der Landesfunkhäuser.
Zum Ende gehe ich auf den Zweck und die Funktion der ARD als Anstalt des öffentlichen Rechts für unsere Gesellschaft ein.
Auf die, spätestens mit der Veröffentlichung des Thesenpapiers des bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und des damaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf im Jahre 1995, aufgekommenen Reformdebatte der ARD gehe ich zwar in meiner Schlussbetrachtung kurz ein, ist aber nicht in die Themensetzung dieser Arbeit integriert.
Die ARD mit ihren stark verzweigten Strukturen ist in einer Hausarbeit dieses Formates nicht en Detail zu skizzieren, deshalb habe ich mich auf die groben Strukturen beschränkt, minderwichtige Details konnten aus Kapazitätsgründen leider in dieser Hausarbeit keine Erwähnung finden.
2. Geschichtlicher Hintergrund
2.1. Der deutsche Rundfunk nach dem Kriegsende 1945
Mit dem Ende des deutschen Faschismus brach 1945 auch der deutsche Rundfunk zusammen.[2] Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde Deutschland von den Alliierten in vier Besatzungszonen unterteilt. Je eine war in britischer, sowjetischer, französischer und amerikanischer Herrschaft. Im Zuge dessen wurden alle Medienanstalten, also auch die Rundfunkanstalten, beschlagnahmt und der jeweiligen Besatzungsmacht unterstellt. Das Personal wurde ausgetauscht und erst nach und nach wurden wieder, nationalsozialistisch nicht vorbelastete, deutsche ArbeitnehmerInnen eingestellt.[3] Mit den verbliebenen Sendeanlagen strahlten die Besatzungsmächte zuerst nur Programme für Ihre Truppen aus, später ließen die Militärregierungen in ihren Besatzungszonen aber auch Programme für die Zivilbevölkerung ausstrahlen.[4]
Bis 1949 wurde die Rundfunkpolitik maßgeblich von den Besatzungsmächten kontrolliert. In den Planungen der künftigen Gestaltung des Rundfunkwesens in Westdeutschland brachten sie die Erfahrungen mit den Rundfunkorganisationen ihrer Heimatländer ein.
Die BritInnen orientierten sich an ihrer überregional tätigen public corporation BBC. Die US-AmerikanerInnen waren eine Vielzahl privatwirtschaftlicher, staatsfreier Rundfunkunternehmen gewohnt.
Frankreich hatte ein staatliches Rundfunkmonopol und wartete zunächst ab und nahm sich die Entwicklungen in den beiden anderen westlichen Zonen zum Vorbild.[5]
Trotz unterschiedlicher Ausgangspositionen waren sich die Besatzungsmächte einig, dass der Rundfunk nicht in die Hände der staatlichen Exekutive gelegt, bzw. von ihr abhängig gemacht werden durfte. Also schied ein Staatsrundfunk aus, aber
auch ein privatwirtschaftlich organisierter Rundfunk erschien, ob der wirtschaftlich verheerenden Lage, aussichtslos.
In allen drei Zonen installierte man deshalb den Rundfunk in der Form von Anstalten des öffentlichen Rechts. Um ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Staat sicherzustellen erhielten sie das Recht zur Selbstverwaltung, wurden von staatlicher Aufsicht freigestellt und verfügten über die Gebührenzahlung über wirtschaftliche Autonomie.[6]
Als erste derartig gelagerte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt wurde zum 1.Januar 1948 der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) umgewandelt. Dem britischen Zentralismus folgend, versorgte dieser die gesamte britische Besatzungszone, bestehend aus Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Im Gegensatz dazu, war die US-amerikanische Politik von starken föderalistischen Ideen geprägt, die auch im Rundfunk ihren Niederschlag fand.[7]
Deshalb wurden in den Sendern in Bayern, Bremen, Hessen und Baden-Württemberg vier souveräne Rundfunkanstalten gegründet. Zwischen Januar und Juli 1949 wurden so der Bayrische Rundfunk, der Hessische Rundfunk, Radio Bremen und der Süddeutsche Rundfunk gegründet.[8]
In der französischen Besatzungszone entstand mit dem Südwestfunk (SWF) eine zentrale Anstalt für Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern die nach der Wahl des Intendanten im Sommer 1949 stufenlos in deutsche Hände überging.[9]
[...]
[1] vgl. Steinwärder, Philipp: Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Entstehung, Tätigkeitsfelder und Rechtsnatur. Eine rechtswissenschaftliche Untersuchung zur Entwicklung, den Aufgaben und der Organisation der ARD, Baden-Baden 1998 S.1
[2] vgl. Herrmann, Günter: Rundfunkrecht. Fernsehen und Hörfunk mit Neuen Medien. Juristisches Kurzlehrbuch für Studium und Praxis. Rundfunkrecht. München 1994 §4 Rn. 22
[3] vgl. Flaischlen, Petra: Die ARD - Aufgaben, Strukturen, Organe. München 2003 S. 2
[4] vgl. Steinwärder (1998) S. 5
[5] vgl. ebd. S. 6
[6] vgl. Magnus, Kurt: Der Rundfunk in der Bundesrepublik und West-Berlin, Frankfurt am Main 1955 S. 25ff
[7] vgl. Bausch, Hans: Rundfunkpolitik nach 1945, in: ders. (Hg.): Rundfunk in Deutschland, Bände 3 und 4, München 1980 S. 67
[8] vgl. ebd. S. 90ff
[9] vgl. ebd. S. 143
- Arbeit zitieren
- Daniel Gollasch (Autor:in), 2004, Geschichte, Struktur und Organisation der ARD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34428
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