Die vorliegende Bachelorarbeit behandelt die steuerrechtlichen Aspekte deutscher Direktinvestitionen in der Russischen Föderation. Dabei wird nicht nur das russische Steuerrecht angerissen; die Thematik wird vor allem im Lichte der Doppelbesteuerung nach dem DBA Deutschland-Russland von 1996 dargestellt und Erkenntnisse für investierende Unternehmen gezogen, wobei Steuerminimierung als Hauptziel nicht außer Betracht gelassen wird.
Im aufkommenden Zeitalter der Globalisierung hat die Bedeutung von ausländischen Direktinvestitionen immer weiter zugenommen. Dies bezieht sich nicht nur auf die Staaten der Europäischen Union, die aufgrund des freien Kapitalverkehrs eng miteinander verflochten sind, sondern auch auf Drittstaaten. Wirtschaftliche Verflechtungen zwischen nahezu allen Staaten der Erde vertiefen sich immer weiter. Vor diesem Gesichtspunkt gewinnt auch die Thematik der Investition weiter an Bedeutung. In der vorliegenden Arbeit wird speziell die Investitionsform der Direktinvestition auf steuerlich relevante Aspekte hin untersucht. Mittels einer Direktinvestition wird in Form einer Unternehmensbeteiligung eine Kapitalanlage im Ausland geschaffen, die ein Instrumentarium darstellt, um auf die Politik des jeweiligen Unternehmens maßgeblichen Einfluss zu nehmen.
Damit grenzt sich die Direktinvestition von der Portfolioinvestition ab, die mit Hilfe von Wertpapieranlagen ebenfalls nach dem ökonomischen Gewinnmaximierungsprinzip streben, jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmenspolitik ausüben.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbetrachtung von deutschen Direktinvestitionen in der Russischen Föderation
2.1 Wirtschaftliche Grundlagen
2.2 Einführung in das russische Ertragsteuerrecht
2.2.1 Die Gewinnsteuer
2.2.2 Die Einkommensteuer
2.3 Einführung in das russische Gesellschaftsrecht
2.4 Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation
2.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 DBA-RF
2.4.1.1 Der Personen- und Gesellschaftsbegriff nach Art. 3 Abs. 1 lit. a) und b) DBA-RF
2.4.1.2 Ansässigkeit nach Art. 4 DBA-RF
2.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich nach Art. 2 DBA-RF
2.4.3 Freistellungs- und Anrechnungsmethode nach Art. 23 DBA-RF
3. Besteuerung deutscher Direktinvestitionen in der Russischen Föderation
3.1 Direktinvestition in Form einer Betriebsstätte
3.1.1 Tatbestandsmerkmale der Betriebsstätte nach Art. 5 DBA-RF und die daraus resultierenden Rechtsfolgen
3.1.2 Abkommensberechtigung der Betriebsstätte und Selbständigkeitsfiktion nach Art. 7 Abs. 2 DBA-RF
3.1.3 Gründe für eine Investitionsentscheidung zugunsten einer Betriebsstätte
3.1.4 Gründung einer ausländischen Betriebsstätte und damit verbundene steuerliche Auswirkungen
3.1.5 Laufende Gewinnbesteuerung einer Betriebsstätte in der Russischen Föderation
3.1.5.1 Besteuerung der Betriebsstätteneinkünfte in der Russischen Föderation
3.1.5.2 Besteuerung des deutschen Stammhauses
3.1.5.2.1 Einzelunternehmen als Stammhaus
3.1.5.2.2 Kapitalgesellschaft als Stammhaus
3.1.5.2.3 Personengesellschaft als Stammhaus
3.1.5.2.4 Steuerbelastungsvergleich
3.1.6 Betriebsstättenverluste
3.1.7 Betriebsstättenveräußerung
3.2 Direktinvestition in Form einer Tochterkapitalgesellschaft
3.2.1 Vorteile der Tochterkapitalgesellschaft gegenüber der Betriebsstätte
3.2.2 Laufende Gewinnbesteuerung einer Tochterkapitalgesellschaft
3.2.2.1 Inländische Kapitalgesellschaft als Gesellschafter
3.2.2.1.1 Besteuerung auf Ebene der Tochterkapitalgesellschaft
3.2.2.1.2 Besteuerung auf Ebene der Mutterkapitalgesellschaft
3.2.2.2 Natürliche Personen als Gesellschafter
3.2.2.2.1 Variante I: Beteiligung im Privatvermögen
3.2.2.2.2 Variante II: Beteiligung im Betriebsvermögen
3.2.2.2.3 Steuerbelastungsvergleich
3.3. Sonderfall
4. Fazit und Schlussbetrachtung
- Arbeit zitieren
- Georg Farafonow (Autor:in), 2014, Steuerliche Auswirkungen deutscher Direktinvestitionen in der Russischen Föderation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342629
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