In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich zunächst mit der Klärung der Begriffe, „Soziale Arbeit“, „Menschenrechte“, „Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession“ und der „Ethik in der sozialen Arbeit“ befassen. In einem weiteren Schritt stelle ich anhand eines Fallbeispiels eine Situation dar, die zu einem Dilemma führte, da unterschiedliche ethisch-moralische Ebenen in der Praxis der sozialen Arbeit berührt wurden.
SozialarbeiterInnen sind in ihrer Praxis täglich mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Soziale Arbeit steht häufig im Spannungsfeld verschiedener Interessen. Einerseits geht es in der Sozialen Arbeit um die Wahrung und Vertretung der Interessen der KlientInnen und zum anderen um die Interessen der Gesellschaft bzw. des Staates.
SozialarbeiterInnen sind mit einem „doppelten Mandat“ ausgestattet, die Ansprüche der Gesellschaft des Staates auf der einen, stehen den Anliegen der KlientInnen auf der anderen Seite entgegen. Silvia Staub-Bernasconi geht noch weiter und spricht von einem Tripelmandat, das sich aus dem Ethikkodex ergibt, den sich die Profession unabhängig von externen Einflüssen gibt. Im Ethikkodex der SozialarbeiterInnen und in der internationalen Definition sozialer Arbeit sind Menschenrechte und Gerechtigkeit als ethische Leitlinien der Profession festgeschrieben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsklärung
2.1. Soziale Arbeit
2.2. Menschenrechte
2.3. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
2.4. Ethik und soziale Arbeit
3. Fallbeispiel
3.1. Beschreibung
3.2. Reflexion
4. Resümee
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
SozialarbeiterInnen sind in ihrer Praxis täglich mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Soziale Arbeit steht häufig im Spannungsfeld verschiedener Interessen. Einerseits geht es in der Sozialen Arbeit um die Wahrung und Vertretung der Interessen der KlientInnen und zum anderen um die Interessen der Gesellschaft bzw. des Staates.
SozialarbeiterInnen sind mit einem „doppelten Mandat“ ausgestattet, die Ansprüche der Gesellschaft des Staates auf der einen, stehen den Anliegen der KlientInnen auf der anderen Seite entgegen. Silvia Staub-Bernasconi geht noch weiter und spricht von einem Tripelmandat, das sich aus dem Ethikkodex ergibt, den sich die Profession unabhängig von externen Einflüssen gibt. Im Ethikkodex der SozialarbeiterInnen und in der internationalen Definition sozialer Arbeit sind Menschenrechte und Gerechtigkeit als ethische Leitlinien der Profession festgeschrieben. Für Staub-Bernasconi ist dieses dritte Mandat, das sich auf eine grundsätzliche ethische Verantwortung sozialer Arbeit beruft, die Legitimationsbasis für die Annahme oder Ablehnung von Aufträgen. Eine Distanz zu den AdressatInnen sozialer Arbeit, der Politik, den TrägerInnen und FinanzgeberInnen wird so möglich (vgl. Staub-Bernasconi 2007: 13). Das dritte Mandat ermöglicht es SozialarbeiterInnen unabhängig von gesellschaftlichen Konformitätsdruck und KlientInnenansprüchen selbstdefinierte Aufträge wahrzunehmen und Entscheidungen zu treffen. Staub-Bernasconi betont, dass es für SozialarbeiterInnen wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass im beruflichen Alltag Zivilcourage oder Dissidenz möglich und gefordert sind (vgl. Bärwald 2014: 16f).
Meiner Meinung nach ist die Balance zwischen Hilfe und sozialer Kontrolle zu finden, schwierig dem doppelten Mandat somit gerecht zu werden. Das Tripelmandat, die Betonung ethischer Verantwortung sozialer Arbeit, die sich auf die Menschenrechte und Prinzipien sozialer Gerechtigkeit beruft, wie ich im Laufe der vorliegenden Arbeit noch näher ausführen werde, bringt für SozialarbeiterInnen zwar eine Unabhängigkeit gegenüber verschiedener Interessensgruppen, kann den inneren Konflikte noch verstärken.
In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich zunächst mit der Klärung der Begriffe, „Soziale Arbeit“, „Menschenrechte“, „Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession“ und der „Ethik in der sozialen Arbeit“ befassen. In einem weiteren Schritt stelle ich anhand eines Fallbeispiels eine Situation dar, die zu einem Dilemma führte, da unterschiedliche ethisch-moralische Ebenen in der Praxis der sozialen Arbeit berührt wurden.
2. Begriffsklärung
2.1. Soziale Arbeit
Die „International federation of social workers“ (IFSW) definiert soziale Arbeit als eine Profession, die sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen Beziehungen, sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen fördert, um ihr Wohlbefinden zu verbessern. Soziale Arbeit interveniert im Schnittpunkt zwischen Individuum und Umwelt/Gesellschaft. Dabei sind die Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit für die soziale Arbeit von fundamentaler Bedeutung (vgl. Edi 2010: 154). Soziale Arbeit stellt den Menschen mit seinen Problemen in den Mittelpunkt. Alfred Kirchmayr betont, dass es sozialer Arbeit um die Lösung oder Entschärfung von sozialen Problemen der Menschen geht. Sie orientiert sich dabei an gesellschaftlichen Werten (vgl. Kirchmayr 1999: 50). Die Menschenrechte als Wertorientierung werden in der Definition explizit genannt.
2.2. Menschenrechte
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, die 1948 von der UNO Vollversammlung verabschiedet wurde, schreibt Freiheitsrechte und Sozialrechte für alle Menschen fest. Eric Mührel und Dieter Rök betonen, dass die Menschenrechte in der Würde jedes einzelnen Menschen ihre Rechtfertigung finden. In 30 Artikeln sind Garantien zum Schutz der menschlichen Person, Verfahrensrechte klassische Freiheitsrechte, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Ehefreiheit, etc.) sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte definiert. Diese Rechte sind für alle Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten, denn - so heißt es im ersten Artikel - „alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ (vgl. Mührel 2013: 93).
2.3. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
Grundlage sozialer Arbeit ist es, wie Eric Mührel definiert, davon auszugehen, dass alle Menschen bestimmte Bedürfnisse haben. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse muss ihnen mittels gerechter Lebensbedingungen möglich sein (vgl. Mührel 2013: 102f). Soziale Arbeit muss sich in diesem Sinne meiner Meinung nach für gerechte Lebensbedingungen für alle einsetzen. Die Prinzipien der Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit dienen sozialer Arbeit als Grundlage. Die Orientierung an den Menschenrechten gibt sozialer Arbeit, der Definition Silvia Staub- Bernasconis folgend die Möglichkeit zurück, sich grundlegend und absolut den menschlichen Bedürfnissen und Nöten zu verpflichten, sowie dementsprechend zu denken und zu handeln.
Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession setzt sich für einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einer Menschenrechtskultur ein (vgl. Staub-Bernasconi 2007: 23ff).
2.4. Ethik und soziale Arbeit
Martin Edi definiert Ethik als die wissenschaftlich-philosophische Disziplin, die moralische Sachverhalte und Systeme untersucht und bewertet. Ethik ist zum einen deskriptiv, indem sie Moralsysteme aus biologischer, soziologischer und psychologischer Sicht und Moral nach logischen Gesichtspunkten untersucht. Zum anderen ist Ethik normativ, ausgehend von der Untersuchung von Moralsystemen auch Normen vorgibt, wie ein angemessener Kodex aussehen könnte. Martin Edi betont als den Zusammenhang zwischen Ethik und sozialer Arbeit, dass das Menschenbild uns lehrt, dass Menschen zu Gutem und zu Schlechtem fähig sind. SozialarbeiterInnen behandeln soziale Sachverhalte, die zu moralischen Sachverhalten werden, als gute oder schlechte, als rechte oder unrechte Sachverahlte. Menschen, die um Hilfe ansuchen, sind nicht per se gut. Sie sind jedoch äußerst verletzlich (vgl. Edi: 2010: 153ff). Aus der Verletzlichkeit und dem Nicht-Entziehen-Können des Gegenübers resultiert meines Erachtens der hohe moralische Anspruch der sozialen Arbeit. Ich schließe mich der Meinung Martin Edis an, wenn er schreibt, dass die Orientierung an den Menschenrechten und das Wissen um die Funktionalität von Moralsystemen, das die wissenschaftliche Ethik liefert, hier Hilfestellungen für Entscheidungen in der Praxis der sozialen Arbeit bieten (vgl. Edi: 2010: 155). Ethische Normen bieten Grundlagen für die Entscheidungsfindung in der Praxis.
3. Fallbeispiel
Im folgenden Fallbeispiel möchte ich die Situation eines Dilemmas einer Sozialarbeiterin am Sozialamt G. schildern, die in der Praxis der sozialen Arbeit entstehen kann, selbst wenn fundamentale Wertoptionen wie Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und normative Zielvorstellungen vom menschlichem Wohlbefinden wie Andreas Lob-Hüdepohl festhält, von SozialarbeiterInnen akzeptiert werden (vgl. Lob-Hüdepohl 2007: 115).
3.1. Beschreibung
Im Zuge meines Praktikums am Sozialamt G. lernte ich eine sehr engagierte Sozialarbeiterin kennen, die bereits seit 10 Jahren als Sprengelsozialarbeiterin in sozial schwierigen Bezirken arbeitet. Als eines Tages eine junge Frau zu ihr in die Sprechstunde mit der Bitte um Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs kam, stieß die Sozialarbeiterin, die selbst einen unerfüllten Kinderwunsch hegte, an ihre persönlichen Grenzen und übergab den Fall letztendlich an einen Kollegen.
[...]
- Citar trabajo
- Beate Gratzer-Diplinger (Autor), 2016, Ethisches Handeln auf Grundlage der Menschenrechte in der Sozialen Arbeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341196
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.