Nahezu täglich verwenden wir Suchmaschinen wie Google, welche unseren Alltag erleichtern, komplexe Fragen beantworten oder uns die Öffnungszeiten der nächsten Poststelle anzeigen. Gerade in einer Zeit, in der Soziale Medien wie Facebook, Twitter & Co. unseren Alltag prägen, stellt sich oft die Frage, ob man ein Recht auf Vergessen im Internet hat. Private Bilder, Kommentare oder Beiträge posten wir nahezu täglich online, doch werden diese Informationen im Internet auch über mehrere Jahre auffindbar sein und werden zukünftige Generationen mühelos nach diesen Informationen googeln können? Besteht ein Recht auf Vergessen im Internet und habe ich gesetzlichen Anspruch darauf? Mit dieser zentralen Fragestellung nach einem Recht auf Vergessen bei Suchmaschinenanbietern befasst sich die nachfolgende Arbeit.
Um diese Frage zu beantworten wird in Kapitel zwei zuerst die Definition und der Zweck eines Rechts auf Vergessen beschrieben. Im darauf folgenden Kapitel wird die aktuelle Rechtslage anhand von Völker- und Europarecht, der Bundesverfassung sowie Gesetzesrecht auf ein solches Recht analysiert. Überdies werden relevante Rechtsprechungen vom Bundesgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf ein Recht auf Vergessen geprüft. In Kapitel vier folgt das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches sich mit der zentralen Frage der Arbeit befasst.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Recht auf Vergessen im Allgemeinen
2.1 Definition
2.2 Zweck
3 Rechtslage in der Schweiz bezüglich des Rechts auf Vergessen
3.1 Rechtsgrundlagen
3.1.1 Völker- und Europarecht
3.1.2 Bundesverfassung (BV)
3.1.3 Schweizerisches Zivilgesetzbucht (ZGB)
3.1.4 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
3.2 Rechtsprechung
3.2.1 Praxis des Bundesgerichts
3.2.2 Die Praxis des EGMR
4 Google-Urteil des EuGH
4.1 Das Urteil des EuGH vom 13. Mai 2014
4.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich der EU-Richtlinie
4.1.2 Räumlicher Anwendungsbereich der EU-Richtlinie
4.1.3 Umfang der Verantwortlichkeit des Suchmaschinenanbieters
4.1.4 Umfang der garantierten Rechte der betroffenen Person
4.2 Kritische Hinterfragung der Umsetzbarkeit
5 Fazit
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