Gegenstand dieser Arbeit ist, in welchem Umfang der Staat Rauchverbote in Gaststätten erlassen muss, beziehungsweise darf. Beurteilungsmaßstab soll dabei das Grundgesetz und nicht die einzelnen Länderverfassungen sein. Abgestellt wird dabei nur auf den klassischen Tabakrauch.
Das Rauchen erhitzte bereits die Gemüter von Goethe und Schiller. Bis heute führt es immer wieder zu zwischenmenschlichen Streitigkeiten, zwischen Nachbarn, Mietern und Vermietern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für die Klärung des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft und dabei auftretenden Konflikten ist das Recht berufen. Die genannten Beispiele stammen dabei aus dem Zivilrecht, also aus der Ebene zwischen Privatleuten.
Der Staat hat speziell in den letzten Jahren im Bereich der Gaststätten durch Erlass von Rauchverboten eingegriffen und für neuen Streitstoff gesorgt, der die Gerichte beschäftigt. Inwieweit der Staat tätig werden muss und darf, richtet sich nach der Verfassung.
Fraglich ist in unserem föderalistischen Staat dabei zunächst, wer in diesem Bereich die Normsetzungskompetenz hat. Diese Frage ist ein Lehrbuchbeispiel insbesondere zur Darstellung der Systematik des Art. 74 I GG.
Weiterhin ist fraglich, ob der kompetente Gesetzgeber aufgrund von Schutzpflichten vielleicht sogar zum Erlass eines Rauchverbots in Gaststätten verpflichtet ist und inwieweit er dies mit Blick auf Freiheitsrechte darf. Insoweit wie Differenzierungen geschaffen werden, stellt sich die Frage, inwieweit solche zulässig sind.
Inhaltsverzeichnis
LITERATURVERZEICHNIS
EINLEITUNG
DER NICHTRAUCHERSCHUTZ IN GASTSTÄTTEN ALS
VERFASSUNGSRECHTSPROBLEM
A. GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
I. BUNDESKOMPETENZ NACH ART. 70 II, 71 FF. GG
1. Kompetenzen für das Recht bestimmter Stoffe
2. Kompetenzen für den Schutz bestimmter öffentlicher Güter
3. Personenbezogener Kompetenztitel
4. Zwischenergebnis Bundeskompetenz
II. LANDESKOMPETENZ NACH ART. 70 I GG
1. Status quo der Inanspruchnahme der Bundesgesetzgebungskom- petenz
2. (Verbleibende) Landeskompetenz nach Art. 70 I GG
III. ZWISCHENERGEBNIS GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
B. MATERIELL-RECHTLICHE ERWÄGUNGEN
I. PFLICHT DES STAATES ZUM ERLASS EINES RAUCH- VERBOTS IN GASTSTÄTTEN
II. GRUNDRECHTSEINGRIFF DURCH EIN RAUCHVERBOT UND RECHTFERTIGUNG
1. Eingriff in die Berufsfreiheit von Gastwirten durch ein gesetzli- ches Rauchverbot in Gaststätten (Art. 12 I GG) und dessen Recht- fertigung
2. Eingriff in die Eigentumsfreiheit von Gastwirten durch ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten (Art. 14 I S. 1 GG) und dessen Rechtfertigung
3. Eingriff in die allgemeine Verhaltensfreiheit von Rauchern durch ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten (Art. 2 I GG) und dessen Rechtfertigung
III. PFLICHT ZUR DIFFERENZIERUNG UND ZULÄSSIGKEIT VON DIFFERENZIERUNGEN ZWISCHEN GASTSTÄTTEN BEI DER ANORDNUNG EINES RAUCHVERBOTES IN GASTSTÄTTEN IM LICHTE DES ART. 3 I GG, GGF. IVM ART. 12 I GG
1. Pflicht zur Regelung von Ausnahmen für bestimmte Gastrono- miebetriebe
2. Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss
FAZIT - ZUGLEICH DARSTELLUNG DES SPIELRAUMS DES GESETZGEBERS
- Citar trabajo
- Michael Peller (Autor), 2016, Der Nichtraucherschutz in Gaststätten als Verfassungsrechtsproblem, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339097
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