Diese Facharbeit beschäftigt sich mit dem Thema Asylpolitik in Deutschland. Hierbei werden vom Autor zunächst die Begriffe Asyl und Integration näher erklärt, um dann auf die Entwicklung der Asylpolitik seit dem Zweiten Weltkrieg einzugehen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Initiative „Schlau Schule“. Zum Schluss geht der Autor noch einmal auf die Frage ein: Kann Integration von Asylbewerbern gelingen?
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. Unterthema
2.1 BEGRIFFSERKLÄRUNG ASYL UND INTEGRATION
2.2 ENTWICKLUNG DER ASYLGESETZGEBUNG SEIT DEM 2. WELTKRIEG
2.3 AUFGABEN UND PROBLEMANALYSE / AKTUELLE SITUATION
2.4 DARSTELLUNG DES VERLAUFES IN DEN VERGANGENEN JAHREN (ANTRÄGE)
2.5 EINFLÜSSE AUF DAS VERHALTEN DER ANTRÄGE
3. Unterthema 2: Schlau Schule (ZDF-Reportage)
3.1 ALLGEMEINES ZUR „SCHLAU SCHULE“
3.2 HANDLUNGSWEGE DER SCHULE
3.3 VORSTELLUNG DES VORSTANDES UND SEINE ZIELE
3.4 LEBENSSITUATION DER FLÜCHTLINGE
3.5 ENTWICKLUNG DER SOZIALEN KONTAKTE
3.6 BERUFSBILDUNG
4. SCHLUSSGEDANKE
BIBLIOGRAPHIE
1. EINLEITUNG
Aktuell beherrscht die Debatte um eine grundlegende Umgestaltung der Migrationpolitik die deutschen Gemüter. Die Akzeptanz bezüglich der Auffassung, das Deutschland ein Einwanderungsland sei, ermöglichte erneute Diskussionen um die Neugestaltung der Zuwan-derungspolitik. Seit der Zweitausendwende und dem damit in Kraft tretenden Staatsangehörig-keitsrecht sowie die Green Card -Intiative kam die Bevölkerung langsam endlich zu dem Bewusst-sein, dass Einwanderung nicht etwa ein Problem für Deutschland darstellen muss, sondern die Republik sich, mit der geeigneten Reaktionstaktik, einer neuen Chance für die Zukunft gegenüber sieht. Dieser Bewusstseinswandel trug dazu bei, dass das Thema Einwanderung nun endlich im positiven Kontext diskutiert werden konnte. Vor allem Vertreter diverser Wirtschaftsbranchen äußerten ihren Glauben an die Bewältigung des Arbeitermangels durch ausländische Arbeitskräfte, sowie deren vorteilhafter Einfluss auf die langfristige Arbeitsmarktentwicklung. Wissenschaftler hießen die Ansiedlung von Migranten und deren Eingliederung in die deutsche Gemeinschaft über mehrere Generationen willkommen, um somit den Schrumpfungs- und Alterungsprozessen in der Bevölkerung und deren Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft entgegenzuwirken. Die deutsche Regierung wurde also einig darüber, dass für die Einwanderung gesteuert werden müsse und das dafür ein geeignetes Instrumentarium geschaffen werden müsse. Ebenso sei die Förderung der inländischen Bildung und Erwerbstätigkeit Vorraussetzung für eine aktive und vorsätzliche Einwanderungspolitik.
Zuwanderung ist naturgemäß leider häufig in allen Bereichen mit Konflikten verbunden und die Verleugnung des Zustände war Deutschland in keinster Weise dienlich. Der derzeitig endgültige Aufbruch der allgemeinen Denkblockade einhergehend mit der Gründung von Institutionen wie Integrations- und Sprachkurse, Bildungseinrichtungen wie der Schlau Schule oder der Fusion von Asyl- und Menschenrechte lassen auf einen zukunftsorientierten Umgang mit der Flüchtlingsthematik hoffen.
2. Unterthema 1
2.1 BEGRIFFSERKLÄRUNG ASYL UND INTEGRATION
An erster Stelle muss wohl geklärt werden, was man unter einem Flüchtling versteht. Laut der UN Refugee Agency ist ein Flüchtling eine Person, die aufgrund ihrer Nationalität, Rasse, Religion, ihrer politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer gewissen sozialen Gruppe eine Verfolgung fürchten muss und deren Schutz im eigenen Heimatland nicht gewährleistet ist. Deshalb verlässt ein Flüchtling notgedrungen das Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat, und sucht, im Anschluss an seine Flucht, um Asyl in einer anderen Nation an. Im Zuge seines Asylgesuchs im „Schutzland“ muss der Flüchtling mehrere Verfahren von Seiten der Regierung durchlaufen, um den Status eines Flüchtlings und die damit verbundenen Rechte zu gewährleisten.
Laut dem deutschen Duden bedeutet Asyl „Aufnahme und Schutz [für Verfolgte]“. Wird (vorübergehend) Asyl gewehrt, muss die Regierung für die Wahrung der Grundrechte und die körperliche Unantastbarkeit garantieren.
Die Definition für „Integration“ lautet „Verbindung einer Vielfalt von einzelnen Personen oder Gruppen zu einer gesellschaftlichen und kulturellen Einheit“. Infolge der Migration in den letzten Jahrzehnten ist die deutsche Gesellschaft im kulturellen, im religiösen sowie im sprachlichen Bereich durchweg vielfältiger geworden. Heute leben mehr als 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Diese daraus resultierende Vielfältigkeit und Multikulturalität bietet viele interessante Möglichkeiten für die kulturelle, gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, bedarf jedoch einer Gestaltung. Das Wort „Integration“ beinhaltet all diese Prozesse und Mittel der integralen Strukturierung. Integration gilt als gelungen, wenn Menschen mit Migrationshintergund ihren Platz in der deutschen Gesellschaft gefunden haben. Da Einwanderung ein fortwährende Angelegenheit ist, stellt die Eingliederung von Zuwanderern eine langfristige und wandelbare Herausforderung für Gesellschaft und Staat dar. Ein gutes Miteinander setzt Verantwortung, einen gemeinschaftlichen Gestaltungswillen und das Interesse an der Wahrung von Werten nach dem deutschen Grundgesetz voraus. Die Hauptziele der Integration sehen die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Inklusion sowie gleichwertige Bildung vor.
2.2 ENTWICKLUNG DER ASYLGESETZGEBUNG SEIT DEM 2. WELTKRIEG
Trotz der Arbeitslosenrate von 7 %, wurde bereits 1954 über die Zulassung von 100.000 bis 200.000 landwirtschaftliche Arbeiter vornehmlich aus Italien verhandelt. Bald darauf, am 22. Dezember 1955, wurde schließlich das deutsch-italienische Anwerbeab-kommen vereinbart. Dieses Abkommen gilt als das erste Zuwanderergesetz seiner Art in Deutsch-land und diente somit auch als Muster für alle weiterfolgenden. Somit war die Ausländerbeschäfti-gung in Deutschland geboren, wobei diese Regelung vorerst nicht mit einer längerfristigen Perspektive verbunden war.
Aufgrund des Wirtschaftswachstums kam es bereits 1959 zu einem regelrechten „Kampf um Arbeiter“, was zu Beginn des Jahres 1960 zu ähnlichen Anwerbeverträgen mit Griechenland und Spanien, 1961 mit der Türkei, und nur wenige Jahre später mit Portugal und Jugoslawien führte. Aufgrund des Ausländergesetzes von 1965 wurden die Arbeiter aus den EWG-Ländern den ein-heimischen Arbeitnehmern im Bezug auf das Arbeitsrecht gleichgestellt, dessen Durchsetzung sich jedoch erst schrittweise bis 1970 vollzog.
Was jedoch das Ausländerrecht betraf, so erhielten die Gastarbeiter nur die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, die auf ein Jahr befristet war. Diese wurde nur unter folgendem Umstand verlängert, wenn „die Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt“ wurden. Angesichts der sinkenden Rückkehrquoten der Gastarbeitern und dem vermehrten Zuzug von Familienangehörigen, entflammte Anfang der 70er Jahre eine Debatte bezüglich der Vor- und Nachteile der Ausländerbeschäftigung. Es folgte nun eine Anwerberstop für Gastarbeiter aus den Nicht-EG-Ländern im Jahre 1973, die Entwicklung aber nahm einen anderen Verlauf als geplant. Während zwar die Erwerbstätigkeit von Gastarbeitern vorübergehend abnahm, stieg jedoch die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländern an. Diese begannen ihren Lebensmittelpunkt von ihrem Heimatland nach Deutschland zu verlagern, was eben zur Folge hatte, dass sich ganze Familien in Deutschland ansiedelten, um hier zu bleiben und schließlich Teil der deutschen Gesellschaft zu werden. Gastarbeiter wurden zu Einwanderern. Mithin war die Phase des „innereuropäischen Arbeitskräfteaustauschs“, dessen Merkmal das Gastarbeiter-Phänomen war, vorüber. In den 80er Jahren kam es zu einer neuen Differenzierung, weg von der dem Gegensatzpaar Inländer-Ausländer hin zur Dichotomie EG Inländer / EG-Ausländer. Daraufhin kam es zu ersten Auseinandersetzungen mit Armutsflüchtlingen. Es dauerte allerdings noch 20 Jahre, bis der vollzogene Wandel in der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen wurde und entsprechende Reaktionen stattfanden.
2.3 AUFGABEN UND PROBLEMANALYSE / AKTUELLE SITUATION
Aktuell ist Deutschland bemüht, seine Asylgesetzgebung im Einklang mit der Europäischen Union zu reformieren. Da Deutschland zu den Hauptaufnahmeländern zählt, ist im Durchschnitt, laut des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), mit 200.000 Asyl-Erstanträgen jährlich zu rechnen. Infolge der Kritik am Dublin-System, welches vorsieht, dass Flüchtlinge den Asylantrag an jenem Ort stellen müssen, an dem Sie das Land betreten haben, wird nach einer humanitären Lösung gesucht, die auch die EU-Randstaaten entlastet. So wird zum Beispiel gegenwärtig darüber diskutiert, ob eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen in den EU-Ländern im Verhältnis zur Einwohnerzahl möglich sei.
Des Weiteren hat das deutsche Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die gesetzlichen Bedingungen für Asylsuchende kein menschenwürdiges Dasein zuließen. Auch hier soll den Umstand mit höheren Leistungen und einer besseren Gesundheitsversorgung entgegengewirkt werden. Künftig wird den Flüchtlingen, im Anschluss an ihren Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Geld statt Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden. Besonders fortschrittlich in der Asylpolitik ist das zukünftige Gesetz, dass Asylanten ermöglicht, bereits drei Monate nach ihrem eingereichten Antrag legal zu arbeiten. Es darf die Dienststelle allerdings nur an einen Asylbewerber vergeben werden, wenn es keinen Deutschen oder EU-Bürger für den Job gibt. Außerdem entfällt nun auch die Residenzpflicht nach nur drei Monaten.
2.4 DARSTELLUNG DES VERLAUFES IN DEN VERGANGENEN JAHREN (ANTRÄGE)
Grundsätzlich ist es so, dass der Asylsuchende sich an eine Erstaufnahmeeinrichtung wendet, wo seine Personendaten erfasst werden und er daraufhin eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung erhält. Den Asylantrag wird dann von den Flüchtling selbst in der Außenstelle des Bundesamtes gestellt. Die Personendaten werden anschließend mit dem Ausländerzentralregister verglichen, um festzustellen, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt. Anschließend werden Fingerabdrücke genommen und ein Passfoto gemacht, anhand denen dann verglichen wird, ob der Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat den Asylstatus beantragt hat. Während des Asylverfahrens darf der Antragsteller, berechtigt durch eine Aufenthaltsgestattung, im deutschen Bundesgebiet bleiben. Diese beschränkt sich jedoch nur auf den Bezirk, in dem sich die Erstaufnahmeeinrichtung befindet, bei der sich der Flüchtling zu Beginn gemeldet hat. Nach einiger Zeit kommt es schließlich zur Anhörung, in der der Asylbewerber seine Verfolgung schildert. Infolge der Anhörung fällt die Entscheidung darüber, ob Asyl gewährt wird oder nicht. In Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt des jeweiligen Landes, des Flüchtlingshilfswerks UNHCR und amnesty international werden die Angaben geprüft sowie eine Gutachten erstellt. Die daraus resultierende Entscheidung wird dem Asylbewerber schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer negativen Prüfung wird der Asylsuchende zur Ausreise aufgefordert beziehungsweise erhält eine Abschiebungsandrohung. Um diesen Prozess gesetzlich zu untermauern, wurde 2008 vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Liste herausgegeben, die nach dem „Prinzip der sicheren Drittstaaten“ festlegte, welche Asylantragsteller kein beziehungsweise ein beschleunigtes Verfahren erhalten. Des weiteren wurde ein Einbürgerungstests (2008) sowie eine Sprachtest (2007) beschlossen, der die Zuwanderung eindämmen sollte, was sich auch an der unten stehenden Grafik ablesen lässt. Im Gegenzug wurden aber am 24. Juni 2008 vom Bundesverwaltungsgericht Konditionen erlassen, die die Abschiebung von Ausländern in Krisenregionen erschwert.
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- Winnie Faust (Author), 2015, Flüchtlingssituation in Deutschland. Kann die Integration von Asylwerbern gelingen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338138
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