Die Kosten- und Erlösrechnung ist neben der Bilanzrechnung, der Investitionsrechnung und der Finanzrechnung ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens. Sie wird auch als internes Rechnungswesen bezeichnet und ist deshalb für die Unternehmensführung und -steuerung von großer Bedeutung, um z.B. dem betriebswirtschaftlichen Ziel der Gewinnmaximierung Rechnung zu tragen. Der Gewinn ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen Erlösen und Kosten, die somit Bestandteil der Kosten- und Erlösrechnung sind.
Eine weitere Aufgabe der Kosten- und Erlösrechnung ist die Versorgung der Unternehmensbereiche mit qualitativen Informationen. Dazu zieht sie nicht nur Vergangenheitswerte, wie z.B. die Normalkosten, als Grundlage heran, sondern auch zukünftig erwartete Größen (Plankosten).
Kosten können in ihrer Abhängigkeit von der Beschäftigung oder in ihrer Zurechenbarkeit zu den Kostenträgern gliedert werden. Daraus folgt, dass Kosten variabeln (beschäftigungsabhängige Kosten) oder fixen (beschäftigungsunabhängige Kosten) Charakter besitzen, sowie in Einzelkosten (einem Kostenträger direkt zurechenbare Kosten) oder Gemeinkosten (einem Kostenträger nicht direkt zurechenbar) eingeteilt werden können. Eine speziellere Einteilung der Kosten kann erfolgen in Stückkosten (Kosten einer Leistungseinheit) und Gesamtkosten (Kosten einer Gesamtheit, z.B. einer Abteilung), primäre Kosten (entstanden durch Faktoren, die vom Beschaffungsmarkt bezogen wurden) und sekundäre Kosten (entstanden durch den Verbrauch von innerbetrieblichen Leistungen).
Eine weitere Kostenart stellen die Sondereinzelkosten dar. Sie sind eine Unterform der Einzelkosten und lassen sich i.d.R. nur je Auftrag und nicht je Stück erfassen. Sondereinzelkosten gibt es in der Fertigung z.B. in Form von Modellen, Spezialwerkzeuge, Lizenzen und im Vertrieb z.B. in Form von Verpackungsmaterial, Frachten, Provisionen und auftragsbezogener Werbung.
In der Literatur wird häufig statt von Kosten- und Erlösrechnung von Kosten- und Leistungsrechnung gesprochen. In diesem Zusammenhang wird der Begriff Erlös mit dem Begriff Leistung gleichgesetzt. Dabei ist der Erlös der monetäre Gegenwert der Leistung, den der Käufer zahlt. Die Leistung wird als Güterentstehung bezeichnet, bei der die Herstellung von Produkten dem Unternehmenszweck entspricht und innerhalb einer Abrechnungsperiode erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung
2. Grundlagen der Kostenträgerrechnung
2.1 Einordnung der Kostenträgerrechnung in die Kostenrechnung
2.2 Kostenträger
2.3 Aufgaben der Kostenträgerrechnung
3. Kostenträgerstückrechnung
3.1 Aufgaben der Kostenträgerstückrechnung
3.2 Einteilung nach dem Kalkulationszeitpunkt
3.2.1 Vorkalkulation
3.2.2 Zwischenkalkulation
3.2.3 Nachkalkulation
3.3 Einteilung nach dem Kalkulationsverfahren
3.3.1 Übersicht
3.3.2 Divisionskalkulation
3.3.2.1 Grundlagen der Divisionskalkulation
3.3.2.2 Einstufige Divisionskalkulation
3.3.2.3 Zweistufige Divisionskalkulation
3.3.2.4 Mehrstufige Divisionskalkulation
3.3.2.4.1 Kennzeichen der mehrstufigen Divisionskalkulation
3.3.2.4.2 Durchwälzmethode
3.3.2.4.3 Veredelungskalkulation
3.3.3 Äquivalenzziffernkalkulation
3.3.3.1 Grundlagen der Äquivalenzziffernkalkulation
3.3.3.2 Einstufige Äquivalenzziffernkalkulation
3.3.3.3 Mehrstufige Äquivalenzziffernkalkulation
3.3.4 Zuschlagskalkulation
3.3.4.1 Grundlagen der Zuschlagskalkulation
3.3.4.2 Summarische Zuschlagskalkulation
3.3.4.3 Differenzierende Zuschlagskalkulation
3.3.5 Maschinenstundensatzkalkulation
3.3.6 Kuppelkalkulation
3.3.6.1 Grundlagen der Kuppelkalkulation
3.3.6.2 Restwertrechnung
3.3.6.3 Verteilungsrechnung
4. Kostenträgerzeitrechnung
4.1 Aufgaben der Kostenträgerzeitrechnung
4.2 Gesamtkostenverfahren
4.3 Umsatzkostenverfahren
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Aufbau der Kostenrechnung
Abb. 2: Gliederung der Kostenträgerrechnung
Abb. 3: Kalkulationsverfahren
Abb. 4: Schema zur differenzierenden Zuschlagskalkulation
Abb. 5: Gesamtkostenverfahren in Kontoform
Abb. 6: Gesamtkostenverfahren in Staffelform
Abb. 7: Umsatzkostenverfahren in Kontoform
Abb. 8: Umsatzkostenverfahren in Staffelform
Tab. 1: Kriterien zur Einteilung der Kostenträger
Tab. 2: Arten von Äquivalenzziffern
Tab. 3: Maschinenabhängige und -unabhängige Gemeinkosten
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einführung
Die Kosten- und Erlösrechnung ist neben der Bilanzrechnung, der Investitionsrechnung und der Finanzrechnung ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens. Sie wird auch als internes Rechnungswesen bezeichnet und ist deshalb für die Unternehmensführung und -steuerung von großer Bedeutung, um z.B. dem betriebswirtschaftlichen Ziel der Gewinnmaximierung Rechnung zu tragen.[1] Der Gewinn ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen Erlösen und Kosten, die somit Bestandteil der Kosten- und Erlösrechnung sind.
Eine weitere Aufgabe der Kosten- und Erlösrechnung ist die Versorgung der Unternehmensbereiche mit qualitativen Informationen. Dazu zieht sie nicht nur Vergangenheitswerte, wie z.B. die Normalkosten, als Grundlage heran, sondern auch zukünftig erwartete Größen (Plankosten).[2]
Kosten können in ihrer Abhängigkeit von der Beschäftigung oder in ihrer Zurechenbarkeit zu den Kostenträgern gliedert werden. Daraus folgt, dass Kosten variabeln (beschäftigungsabhängige Kosten) oder fixen (beschäftigungsunabhängige Kosten) Charakter besitzen, sowie in Einzelkosten (einem Kostenträger direkt zurechenbare Kosten) oder Gemeinkosten (einem Kostenträger nicht direkt zurechenbar) eingeteilt werden können. Eine speziellere Einteilung der Kosten kann erfolgen in Stückkosten (Kosten einer Leistungseinheit) und Gesamtkosten (Kosten einer Gesamtheit, z.B. einer Abteilung), primäre Kosten (entstanden durch Faktoren, die vom Beschaffungsmarkt bezogen wurden) und sekundäre Kosten (entstanden durch den Verbrauch von innerbetrieblichen Leistungen).[3]
Eine weitere Kostenart stellen die Sondereinzelkosten dar. Sie sind eine Unterform der Einzelkosten und lassen sich i.d.R. nur je Auftrag und nicht je Stück erfassen. Sondereinzelkosten gibt es in der Fertigung z.B. in Form von Modellen, Spezialwerkzeuge, Lizenzen und im Vertrieb z.B. in Form von Verpackungsmaterial, Frachten, Provisionen und auftragsbezogener Werbung.[4]
In der Literatur wird häufig statt von Kosten- und Erlösrechnung von Kosten- und Leistungsrechnung gesprochen. In diesem Zusammenhang wird der Begriff Erlös mit dem Begriff Leistung gleichgesetzt. Dabei ist der Erlös der monetäre Gegenwert der Leistung, den der Käufer zahlt. Die Leistung wird als Güterentstehung bezeichnet, bei der die Herstellung von Produkten dem Unternehmenszweck entspricht und innerhalb einer Abrechnungsperiode erfolgt. Des Weiteren liegt eine Bewertung der Produkte vor. Eine Leistung ist also eine bewertete, sachzielbezogene, periodisierte Güterentstehung.[5]
Wie bereits erwähnt, kann die Kostenrechnung bezüglich des Zeitbezugs in Ist-, Normal- und Plankostenrechnung unterteilt werden. Ein weiteres Kriterium zur Unterteilung ist der Umfang der zuzurechnenden Kosten auf die Kostenträger. Dabei wird zwischen Vollkosten- und Teilkostenrechnung unterschieden. Während die Vollkostenrechnung alle bei der Güterentstehung anfallenden Kosten auf die Kostenträger verteilt, werden den Kostenträgern bei der Teilkostenrechnung nur die (i.d.R. variablen) Kosten angerechnet, die sie auch verursacht haben.[6]
Thema dieser Arbeit ist die Kostenträgerrechnung innerhalb der Vollkostenrechnung. Sie beschreibt die Grundlagen der Kostenträgerrechnung, erläutert die Aufgaben der Kostenträgerstückrechnung, aus der sich verschiedene Kalkulationsverfahren ableiten lassen, und endet mit der Kostenträgerzeitrechnung.
2. Grundlagen der Kostenträgerrechnung
2.1 Einordnung der Kostenträgerrechnung in die Kostenrechnung
Die Kostenträgerrechnung bildet nach der Kostenartenrechung und der Kostenstellenrechnung die letzte Stufe der Kostenrechnung.[7] Von den Einzel- und Gemeinkosten, die in der Kostenartenrechnung erfasst werden, übernimmt die Kostenträgerrechnung nur die Einzelkosten direkt. Die Gemeinkosten werden erst über die Kostenstellenrechnung weiter verrechnet, um dann von den Endkostenstellen in die Kostenträgerrechnung einzufließen.
Die Kostenträgerrechnung zeigt auf, wofür die Kosten eines Betriebes angefallen sind.[8]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Aufbau der Kostenrechnung[9]
2.2 Kostenträger
Ziel der Kostenträgerrechnung ist es, dass jede Leistung die Kosten trägt, die sie selbst verursacht hat. Dazu müssen diese Kosten den jeweiligen Kostenträgern zugeordnet werden.[10] Hauptsächlich werden Kostenträger als betriebliche Leistungen gesehen, die in Absatzleistungen und innerbetriebliche Leistungen unterteilt werden.[11] Dieses und weitere Gliederungskriterien zeigt Tab. 1.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Kriterien zur Einteilung der Kostenträger[12]
Aus der Übersicht wird deutlich, dass es für die Einteilung des Kostenträgers keine Rolle spielt, ob die Leistung für das eigene Unternehmen oder den Absatzmarkt bestimmt ist. Ferner ist es unbedeutend, ob die Leistung bereits abgesetzt wurde oder nicht.[13]
2.3 Aufgaben der Kostenträgerrechnung
Zu den Aufgaben der Kostenträgerrechnung zählen die Bereitstellung von Informationen für:
1. Preispolitische Entscheidungen
Mit Hilfe von berechneten Selbstkosten je Leistungseinheit werden in der KTR nicht nur die kurz- und langfristigen Preisuntergrenzen bestimmt[14], sondern auch die Selbstkostenpreise bei öffentlichen Aufträgen ermittelt.[15]
Die Selbstkosten je Leistungseinheit ergeben sich aus der Summe aller Kosten bezogen auf eine Leistungseinheit, die durch den betrieblichen Leistungsprozess entstanden sind. Sie setzen sich aus Herstellkosten, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sowie Vertriebssonderkosten je Leistungseinheit zusammen. Die Herstellkosten lassen sich aus Materialkosten (Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten), Fertigungskosten (Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten) und Fertigungssonderkosten ermitteln.[16] Werden die Herstellkosten durch die produzierte Menge dividiert, ergeben sich die Herstellkosten je Leistungseinheit.[17]
Die Preise werden schließlich aus den Selbstkosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags errechnet.[18]
2. Bewertung der Bestände
Die Kalkulation der Herstellkosten, die innerhalb der KTR durchgeführt wird, bildet die Basis zur Bewertung der Bestände an Halbfertig- und Fertigerzeugnissen sowie aktivierte Eigenleistungen. Diese Daten werden zum einen für die Handels- und zum anderen für die Steuerbilanz benötigt.[19]
3. Bildung interner Verrechnungspreise
Organisatorisch und abrechnungstechnisch verselbstständigte Betriebsbereiche eines Unternehmens tauschen häufig untereinander Leistungen aus. Um diese zwischenbetrieblichen Leistungen verrechnen zu können, werden in der KTR mit Hilfe der Selbst- und Herstellkosten interne Verrechnungspreise gebildet.[20]
4. Kurzfristige Entscheidungen und Planungsrechnungen
Die KTR dient als Entscheidungsgrundlage. Sie liefert Informationen, wenn z.B. die Fragen geklärt werden müssen, ob ein gewisses Produkt aus dem Programm eliminiert werden soll oder ob bestimmte Zusatzaufträge angenommen werden können.[21]
5. Beschaffungspolitik
In der KTR werden Preisobergrenzen ermittelt, die den maximal an einen Zulieferer bezahlbaren Preis angeben. Außerdem können mit Hilfe der Informationen, die von der KTR bereitgestellt werden, Entscheidungen über Eigen- und Fremdfertigung getroffen werden.[22]
6. Kontrolle des Betriebsergebnisses
Das Betriebsergebnis ist besonders für die Unternehmensführung interessant und wird mit Erwartungen und Planungsvorgaben verglichen und analysiert, um dadurch Erfolgs- bzw. Misserfolgsquellen deutlich zu machen. Das hat zur Folge, dass Kostenträger, die Erfolg versprechend sind, gefördert und die Produktions- und Absatzmengen der Erzeugnisse und Dienstleistungen, die sich negativ auf das Ergebnis auswirken, vermieden werden.[23]
Die Aufgaben der Kostenträgerrechnung werden mit Hilfe der Kostenträgerstück- und der Kostenträgerzeitrechnung erfüllt.[24]
Wie aus Abb. 2 zu entnehmen ist, erfolgt die Kostenzurechnung bei der Kostenträgerstückrechnung je Produkteinheit, d.h. die Kostenträgerstückrechnung ist stück- oder auch leistungsbezogen.
Bei der Kostenträgerzeitrechnung lässt sich hingegen eine Kostenzurechnung je Kostenträger innerhalb einer Periode finden. Die Rechnung unterliegt also einem Perioden- oder Zeitbezug.[25]
Der Aufbau und die Funktionen der Kostenträgerstück- und der Kostenträgerzeitrechnung werden in den Gliederungspunkten 3 und 4 näher erläutert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Gliederung der Kostenträgerrechnung[26]
Um die Aufgaben der Kostenträgerrechnung zu erfüllen und um die Aussagekraft der Verrechnung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger zu gewährleisten, sollte die Kostenträgerrechnung nach folgenden Prinzipien erfolgen:[27]
1. Kostenverursachungsprinzip
Den Kostenträgern dürfen nur die Kosten angerechnet werden, die sie auch verursacht haben. Das bedeutet, dass fixe Kosten, die sich aus der Betriebsbereitschaft ergeben, den Kostenträgern nicht zugeordnet werden dürfen.[28] Dies ist aber in der Vollkostenrechnung nicht möglich, da dort eine Verteilung der gesamten Kosten, d.h. auch der fixen, auf die Kostenträger stattfindet. Dadurch werden die fixen Kosten ungerechterweise wie beschäftigungsabhängige Kosten behandelt. Beschäftigungsabhängig sind allerdings nur variable Kosten.[29]
Demnach folgt nur die Teilkostenrechnung dem Kostenverursachungsprinzip, da hier nur die variablen Kosten auf die Kostenträger verrechnet werden. So wird dann der Bruttogewinn pro Stück ermittelt. Der Bruttogewinn ist der Deckungsbeitrag pro Stück, der die Differenz zwischen dem Marktpreis und den variablen Kosten pro Stück angibt.[30]
Die Teilkostenrechnung ist infolge dessen für kurzfristige Entscheidungen von Bedeutung, da sie nur die variablen Kosten betrachtet. Da fixe Kosten sowieso anfallen, dient die Teilkostenrechnung bei der Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer zusätzlichen Auftragsannahme als Entscheidungsgrundlage.[31]
2. Durchschnittsprinzip
Die Vollkostenrechnung ist wie o.e. nach dem Kostenverursachungsprinzip nicht einsetzbar. Sie bedient sich daher der Methode des Durchschnittsprinzips. Da die Verrechnung der Kosten möglichst genau erfolgen muss, liegt das Hauptmerkmal in der richtigen Verteilung der Gesamtkosten. Dadurch werden die Kostenträger nur mit Kosten belastet, die sie auch verursacht haben.[32] Demzufolge werden in der Vollkostenrechnung die fixen Kosten mit Hilfe von Kostenschlüsseln auf die Kostenträger verteilt. Die traditionelle Vollkostenrechnung verliert allerdings durch diese teilweise willkürliche Verteilung an Aussagekraft.[33] Besonders in der Preisfindung ist die Vollkostenrechnung kein geeignetes Hilfsmittel, da sie die verursachungsgerechte Verteilung der Gemeinkosten nicht eindeutig gewährleisten kann.[34]
3. Kostentragfähigkeitsprinzip
Das Prinzip der Kostentragfähigkeit versucht die Frage zu klären, welche Kostenträger aufgrund des erzielbaren Marktpreises höhere oder niedrigere Kosten tragen können. Demzufolge werden Kostenträgern zum Teil Kosten zugerechnet, die sie nicht verursacht haben.[35] Besonders die Kostenträger mit einem hohen Gewinnbeitrag werden aufgrund ihrer Tragfähigkeit stark mit den Kosten belastet, die ihnen eigentlich nicht zuzurechnen sind.[36]
Aus diesem Grund eignen sich Kostensysteme, die nach dem Kostentragfähigkeitsprinzip aufgebaut sind, nicht als Grundlage für betriebliche Entscheidungen und sollten nur dort angewendet werden, wo das Verursachungsprinzip oder das Durchschnittsprinzip nicht geeignet sind. Dies ist z.B. in der Rohöl-Verarbeitung denkbar, da der dort vorliegende Produktionsprozess eine Zurechnung der Kosten auf die einzelnen Produkte nicht zulässt.[37]
3. Kostenträgerstückrechnung
3.1 Aufgaben der Kostenträgerstückrechnung
Wie schon erwähnt, liegt in der Kostenträgerstückrechnung eine stück- oder leistungsbezogene Kostenzuordnung vor. Die Kostenträgerstückrechnung wird auch als Kalkulation bezeichnet. Hier werden die Herstell- und Selbstkosten je Kostenträger ermittelt.[38]
Die Herstellkosten werden für die Bewertung der Bestände an Halb- und Fertigerzeugnisse für die Abschlussbilanz gem. der Bewertungsvorschrift nach §255 HGB benötigt.
Die Selbstkosten dienen als Kontrollfunktion, die klären soll, inwieweit die vom Markt vorgegebenen Preise die Kosten decken. Gerade bei Serien- und Massenfertigung hat ein Unternehmen kaum Einfluss auf die Preisbildung, die insbesondere von der Machtposition der Marktparteien abhängt. Die Deckung der (Selbst-)Kosten ist notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der Produkte zu gewährleisten. Mit Hilfe der Kostenträgerstückrechnung ist also eine Kontrolle der Wirtschaftlichkeit möglich, um bei einem negativen Deckungsbeitrag Maßnahmen zur Gegensteuerung einzuleiten.[39]
Bei den Produkten, die mit Hilfe der Einzelfertigung hergestellt werden, liegt hingegen noch kein Marktpreis vor. Um den Marktpreis zu ermitteln, wird auf die Selbstkosten der geplante Gewinn aufgeschlagen.[40]
Die Kostenträgerstückrechnung lässt sich nach dem Kalkulationszeitpunkt oder nach dem Kalkulationsverfahren einteilen.[41]
3.2 Einteilung nach dem Kalkulationszeitpunkt
3.2.1 Vorkalkulation
Die Vorkalkulation findet vor der Leistungserstellung statt und hat die Aufgabe, die Höhe der Kosten zu ermitteln, die für die Leistungserstellung voraussichtlich anfallen werden.[42] Sie wird oft auch als Angebotskalkulation bezeichnet, da sie für Einzel- und Kleinserienprodukte, für die kein Marktpreis besteht, den Preis ermittelt.[43] Dadurch entsteht die Möglichkeit, z.B. Neuproduktionen, Zusatzaufträge und Erweiterungsinvestitionen zu beurteilen.[44]
Zur Ermittlung der Kosten muss die voraussichtliche Höhe des Materialbedarfs und die Fertigungsdauer so gut wie möglich abgeschätzt werden. Bei der Fertigungsdauer werden dabei auch die zu erwarteten Preis- und Tarifänderungen berücksichtigt. Zusätzlich dienen Vergangenheitswerte aus früheren Projekten als Grundlage für die Kostenermittlung.[45]
3.2.2 Zwischenkalkulation
Bei großen Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum laufen, wie z.B. beim Brücken- oder Schiffsbau, werden parallel zur Leistungserstellung Zwischenkalkulationen durchgeführt.[46] Die tatsächlichen, d.h. bereits angefallenen Kosten, die geschätzten und die geplanten Kosten sind hier die Grundlage für die Kalkulation. Die geplanten Kosten werden in Soll-Ist-Vergleichen gegenübergestellt, um bei Abweichungen die Vorkalkulationen ggf. zu korrigieren.[47]
Zwischenkalkulationen dienen daher zur Überwachung und Steuerung der Kostenentwicklung. Die ermittelten Daten werden auch für die Bilanz benötigt.[48]
3.2.3 Nachkalkulation
Nach der Leistungserstellung wird mit Hilfe der tatsächlich angefallenen Kosten eine Nachkalkulation erstellt.[49] Die Nachkalkulation hat die Aufgabe, die tatsächlichen Kosten der Kostenträger zu ermitteln und falsche Einschätzungen in der Vorkalkulation zu verdeutlichen,[50] indem die Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Kosten analysiert werden. Die Analyse dient dann auch als Hilfestellung für zukünftige Vorkalkulationen.[51]
Wie auch schon die Werte aus der Zwischenkalkulation sind die Werte aus der Nachkalkulation Grundlage für die bilanzielle Bewertung der Leistungen.[52]
3.3 Einteilung nach dem Kalkulationsverfahren
3.3.1 Übersicht
Die Kalkulationsverfahren können neben der zeitlichen Einteilung auch nach den jeweiligen Verfahren unterschieden werden. Dabei hängt die Kalkulationsform meist von dem Fertigungsverfahren ab.[53] Grundsätzlich kann die Aussage getroffen werden, dass die Schwierigkeit der Kalkulation mit steigender Zahl an unterschiedlich produzierten Produkten zunimmt. So lassen sich Massenprodukte leichter kalkulieren, als Produkte, die mit Hilfe der Einzelfertigung hergestellt werden.[54] Abb. 3 zeigt die fünf Möglichkeiten der Unterteilung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Kalkulationsverfahren[55]
3.3.2 Divisionskalkulation
3.3.2.1 Grundlagen der Divisionskalkulation
Die Divisionskalkulation gehört zu den einfachsten Kalkulationsverfahren. Sie findet bei Unternehmen Anwendung, die mit Hilfe von Massenfertigung über eine längere Zeit gleich bleibende, einheitliche Güter produzieren. Dennoch ist die Divisionskalkulation auch bei Unternehmen, die mehrere Produkte herstellen, anwendbar. Dort bezieht sie sich allerdings nur auf einzelne Abrechnungsbereiche, die jeweils nur eine Leistung erstellen.[56]
Zur Ermittlung der Selbstkosten werden bei der Divisionskalkulation die gesamten angefallenen Kosten durch eine geeignete Bezugsgröße dividiert. Bezugsgrößen können Stückzahlen, Gewichte oder Volumina der produzierten Erzeugnisse sein.[57] Da mit den gesamten angefallenen Kosten gerechnet wird, findet hier i.d.R. keine Trennung zwischen Einzel- und Gemeinkosten statt.[58]
Die Divisionskalkulation lässt sich in einstufige, zweistufige und mehrstufige Divisionskalkulation unterteilen.
3.3.2.2 Einstufige Divisionskalkulation
Die einstufige Divisionskalkulation stellt die Grundform der Divisionskalkulation dar. Es lassen sich die summarische und die differenzierte Kalkulation unterscheiden.[59]
Bei der summarischen Divisionskalkulation werden die Selbstkosten ermittelt, indem die Gesamtkosten der Abrechnungsperiode durch die in der gleichen Periode erzeugte und abgesetzte Leistungsmenge dividiert werden. Formal ergibt sich daher:[60]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
k: Selbstkosten pro Leistungseinheit
K: Gesamtkosten in der Abrechungsperiode
x: produzierte und abgesetzte Menge
[...]
[1] Vgl. Haberstock, Kostenrechnung 1, Berlin 2002, S.7f.
[2] Vgl. von Lojewski/Thalenhorst, Kostenrechnung, Stuttgart 2001, S.7
[3] Vgl. Fischbach, Grundlagen der Kostenrechnung, München 2002, S.33
[4] Vgl. Zdrowomyslaw, Kosten-, Leistungs- und Erlösrechnung, München 2001, S.135
[5] Vgl. Steger, Kosten- und Leistungsrechnung, München/ Wien 1999, S.26, S.30
[6] Vgl. Kloock/Sieben/Schildbach, Kosten- und Leistungsrechnung, Düsseldorf 1999, S.63f.
[7] Vgl. Olfert, Kostenrechnung, Leipzig 2003, S.179
[8] Vgl. Hummel/Männel, Kostenrechnung 1, Wiesbaden 1990, S.255
[9] Aus: Däumler/Grabe, Von der Buchführung zur Kostenrechnung, Herne/Berlin 1999, S.303
[10] Vgl. Koopmann, www.bankstudent.de/downloads3/klr10.htm, 21.05.2004
[11] Vgl. Haberstock, 2002, S.143
[12] Aus: Olfert, 2003, S. 179f.
[13] Vgl. Djanani/Schöb, Grundlagen der Kosten- und Erlösrechnung, Stuttgart/Berlin/Köln 1997, S.106
[14] Vgl. Schmidt, Kostenrechnung Stuttgart/Berlin/Köln 1996, S.108
[15] Vgl. Däumler/Grabe, Kostenrechnung 1, Herne/Berlin1982, S.141
[16] Vgl. Fäßler/Rehkugler/Wegenast, Lexikon Kostenrechnung und Controlling, München 1980, S.431
[17] Vgl. Haberstock, 2002, S.150
[18] Vgl. Zdrowomyslaw, 2001, S.361
[19] Vgl. Steger, 1999, S.285
[20] Vgl. Schmidt, 1996, S.108
[21] Vgl. Däumler/Grabe, 1982, S.141
[22] Vgl. Olfert, 2003, S.180
[23] Vgl. Schmidt, 1996, S.108
[24] Vgl. Haberstock, 2002, S.145
[25] Vgl. Zdrowomyslaw, 2001, S.354
[26] Aus: Ebert, Kosten- und Leistungsrechnung, Wiesbaden 1994, S.87
[27] Vgl. Däumler/Grabe, 1999, S.304
[28] Vgl. Däumler/Grabe, 1999, S.304
[29] Vgl. Olfert, 2003, S.181
[30] Vgl. Däumler/Grabe, 1999, S.304
[31] Vgl. www.rechnungswesen-office.de/inhalt/hro_kostentraegerrechnung.html, 21.05.2004
[32] Vgl. Olfert, 2003, S. 182
[33] Vgl. Däumler/Grabe, 1999, S.304
[34] Vlg. www.rechnungswesen-office.de/inhalt/hro_kostentraegerrechnung.html, 21.05.2004
[35] Vgl. Däumler/Grabe, 1999, S.304
[36] Vgl. Olfert, 2003, S. 182
[37] Vgl. Däumler/Grabe, 1999, S.305
[38] Vgl. Zdrowomyslaw, 2001, S.360
[39] Vgl. Ebert, 1994, S.87f.
[40] Vgl. Zdrowomyslaw, 2001, S.361
[41] Vgl. Olfert, 2003, S.182
[42] Vgl. Steger, 1999, S.288f.
[43] Vgl. Ebert, 1994, S.89
[44] Vgl. Haberstock, 2002, S.146
[45] Vgl. Ebert, 1994, S.89
[46] Vgl. Steger, 1999, S.288
[47] Vgl. Fischbach, 2002, S.107
[48] Vgl. Steger, 1999, S.289
[49] Vgl. Schmidt, 1996, S.110
[50] Vgl. Fischbach, 2002, S.107
[51] Vgl. Olfert, 2003, S.183
[52] Vgl. Freidank, Kostenrechnung, Wien 1994, S.148
[53] Vgl. Ebert, 1994, S. 90f.
[54] Vgl. Kilger, Einführung in die Kostenrechnung, Opladen 1976, S.305f.
[55] Aus: Olfert, 2003, S.184
[56] Vgl. Hummel/Männel, 1990, S.268
[57] Vgl. Kloock/Sieben/Schildbach, 1999, S.132
[58] Vgl. von Lojewski/Thalenhorst, 2001, S.90
[59] Vgl. Olfert, 2003, S.185
[60] Vgl. Schmidt, 1996, S.111
- Arbeit zitieren
- Kristin Berghoff (Autor:in), 2004, Kostenträgerrechnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33667
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