Diese Arbeit richtet sich an alle, die sich als Patienten über Ihre Rechte und Pflichten informieren möchten.
Das Patientenrechtegesetz ist eine Kodifikation, die die rechtliche Beziehung zwischen Behandelndem und Patienten regelt. Als dieses Gesetz erstellt und erlassen wurde, orientierte man sich an der bis dato vorhandenen Rechtsprechung.
Die Notwendigkeit der Patientenrechtekodifikation wurde häufig in Frage gestellt. Offiziell begründet wurde der Erlass des Gesetzes mit den Argumenten, dass die bisherigen Regelungen der Patientenrechte zum einen viele Lücken aufweisen und zum anderen in ihrer Gesamtheit unübersichtlich und unsystematisch ausschließlich in Form von Richterrecht vorhanden sind. Durch die Schaffung eines Gesetzes wollte man für mehr Rechtssicherheit und Transparenz sorgen. Ziel war zudem eine effektivere Durchsetzbarkeit der jeweiligen Rechte. Vor allem aber wollte man die Situation des Patienten verbessern, indem man für den Patienten verlässliche Informationen schafft, die er selbst im Gesetz nachlesen kann. Kritiker Christian Katzenmeier schreibt, dass die Kodifikation lediglich aus politischen Gründen erlassen worden wäre, aber sachlich so gut wie unbegründet sei. Politisch begründet deswegen, weil sich der Einsatz für die Zivilbevölkerung stets positiv auf die agierenden Politiker auswirken würde. Sachlich dagegen unbegründet, da aufgrund der genau ausdifferenzierten Rechtsprechung keinerlei Rechtsunsicherheit bestanden hätte. Aus diesem Grunde sei es kaum zu Neuerungen gekommen, sondern eher zu einer unveränderten gesetzlichen Aufzeichnung des Richterrechts. So auch die Meinung des Kritikers Peter Thurn.
Ob und inwiefern sich die Regelungszwecke erfüllt haben, wird im Folgenden anhand einer Untersuchung der Rechte und Pflichten des Patienten aus dem Behandlungsvertrag erörtert werden.
Inhalt
A) Einleitung
B) Hauptteil
I. Die Unterstützung des Versicherungssystems bei der in Folge von Behandlungsleistungen entstandenen Vergütungspflicht des Patienten
II. Die Rechte des Patienten
1. Rechte aus den §§630a ff BGB
a) Selbstbestimmungsrecht
b) Recht auf standardgemäße Ausführung der Behandlung (§630a I, II BGB)
c) Recht auf Information (§630c II 1, II 2 BGB)
d) Recht auf Aufklärung (§§630d I 1, II, 630e BGB)
aa) Recht auf Rechtzeitigkeit der Aufklärung (§630e II Nr. 2 BGB)
bb) Recht auf verständliche Aufklärung (§630e II Nr. 3 BGB)
e) Recht auf wirtschaftliche Aufklärung (§ 630c III 1 BGB)
f) Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakten (§630 g BGB)
g) Recht auf Dokumentation der Behandlung (§630 f BGB)
2. Rechte außerhalb der §§ 630 a ff BGB
a) Recht auf Unterstützung durch die Kassen (§ 66 SGB V)
b) Recht auf freie Arztwahl (§76 SGB V)
c) Recht auf Schweigsamkeit des Behandelnden (§203 StGB)
III. Recht und Pflicht zugleich
1. Innerhalb der §§630 a ff BGB
a) Mitwirkung (§630c I BGB)
b) Einwilligung (§630d BGB)
2. Außerhalb der §§630a ff BGB
C) Fazit
D) Persönliches Schlusswort
E) Literaturverzeichnis
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- Anonymous,, 2015, Das Patientenrechtegesetz. Rechte und Pflichten des Patienten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336482
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