In der vorliegenden Arbeit soll auf Grundlage einer theoretischen Annäherung herausgearbeitet werden, welche Ausgrenzungs- und Abwertungsmechanismen sich gegenüber Sinti und Roma in der deutschen Gesellschaft ablesen lassen, in welcher Form diese in der Mehrheitsgesellschaft verankert sind und inwiefern Soziale Arbeit in diesem Kontext intervenieren kann und muss. In diesem Zusammenhang wird die Hypothese aufgestellt, dass Antiziganismus einen Auftrag Sozialer Arbeit darstellt.
Diese Arbeit unter dem Titel „Soziale Arbeit im Kontext gesellschaftlicher Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland“ versteht sich nicht als Versuch Erkenntnis über die Lebensweise der Sinti und Roma zu gewinnen, sondern vielmehr als ein Verweis auf die Notwendigkeit, sich den vorherrschenden Vorurteilsstrukturen gegenüber dieser Minderheit zu widmen.
Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Arbeit umfasst Sinti und Roma ungeachtet ihrer Nationalität, denn durch eben diese Betrachtungsweise wird deutlich, dass Ethnizität und nicht Nationalität im Hinblick auf die Diskriminierung der Romgruppen ein wichtiger Indikator zur Stigmatisierung ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Deskriptive Einführung
2.1 Vorbemerkungen
2.2 Kurzcharakterisierung der Sinti und Roma
2.3 Sinti und Roma in Deutschland: Vergangenheit und Einführung in den Status Quo
3 Darstellung der Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland
3.1 Diskriminierung auf der individuellen Ebene
3.2 Diskriminierung auf der institutionellen Ebene
3.3 Diskriminierung auf der strukturellen Ebene
4 Die Wirkungszusammenhänge der antiziganistischen Vorurteilsstruktur
4.1 Grundmechanismen von Vorurteilen
4.2 Vorurteile und Stereotype des Antiziganismus
4.3 Funktionen des Antiziganismus
4.4 Zwischenfazit
5 Die Relevanz des Antiziganismus für die Soziale Arbeit
6 Antiziganismus als Auftrag Sozialer Arbeit
6.1 Gegenstand Sozialer Arbeit im Kontext des Antiziganismus
6.2 Eine Annäherung von Sozialer Arbeit und Strategien gegen Antiziganismus
6.2.1 Antiziganismus als Forschungsgegenstand Sozialer Arbeit
6.2.2 Antiziganismuskritische Praxis Sozialer Arbeit
6.2.3 Antiziganismus als Thema in der Qualifizierung Sozialer Arbeit
7 Fazit
Literaturverzeichnis
Internetquellenverzeichnis
1 Einleitung
Sie klauen, haben kein Verständnis von adäquater Müllentsorgung, sind laut, werden in ihren Herkunftsländern geächtet und betreiben Sozialtourismus. Dies könnten mögliche Aussagen sein, wenn es um Assoziationen zum Thema Sinti und Roma geht. Jeder Bürger verspürt erste Impulse beim Gedanken an diese Minderheitengruppe, ungeachtet dessen ob diese Assoziationen aus persönlichen Kontakten, wissenschaftlichen Beiträgen, populär-medialen Beiträgen oder aus ungefilterten allgemeinen Haltungen der Mehrheitsbevölkerung stammen. Oft sind diese Assoziationen geprägt von Unwissen, Klischees oder unreflektierten Begegnungen im Alltag.
In der vorliegenden Arbeit soll auf Grundlage einer theoretischen Annäherung herausgearbeitet werden, welche Ausgrenzungs- und Abwertungsmechanismen sich gegenüber Sinti und Roma in der deutschen Gesellschaft ablesen lassen, in welcher Form diese in der Mehrheitsgesellschaft verankert sind und inwiefern Soziale Arbeit in diesem Kontext intervenieren kann und muss. In diesem Zusammenhang wird die Hypothese aufgestellt, dass Antiziganismus[1] einen Auftrag Sozialer Arbeit darstellt.
Um sukzessive einen Zugang zu diesem komplexen Thema zu ermöglichen, werden in Kapitel 2 zunächst wichtige Vorbemerkungen hinsichtlich der sprachlichen Mittel und der Einordung in den aktuellen gesellschaftlichen Kontext angeführt. In diesem Zusammenhang werden die Ethnien der Sinti und Roma kurz charakterisiert und die historische Entwicklung zum gesellschaftlichen Status Quo nachskizziert.
Im Rahmen von Kapitel 3 wird dargestellt, inwiefern sich Diskriminierungen von Sinti und Roma in Deutschland belegen lassen. Als theoretische Grundlage aus der Diskriminierungsforschung dienen hierzu die drei Ebenen der Diskriminierung – die individuelle, die institutionelle und die strukturelle Ebene (vgl. Degener et al. 2008, S. 66).
Daran anknüpfend wird in Kapitel 4 ein mehrdimensionaler Erklärungsversuch für das gesellschaftliche Phänomen der Diskriminierung von Sinti und Roma anhand von Vorurteilsmechanismen unternommen. Zunächst wird aufgezeigt unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Intention Vorurteile entstehen, um diese dann in das gesellschaftliche Phänomen des Antiziganismus einzuordnen und anhand dieser Ausführungen etwaige Funktionen des Antiziganismus herauszustellen. Hierdurch wird das Ziel verfolgt, Sozialarbeiter in der Arbeit mit Sinti und Roma für eine reflexive Handlungsbasis anzuregen, indem die Mechanismen antiziganistischer Diskriminierung transparent gemacht werden.
In Kapitel 5 wird die Relevanz antiziganistischer Diskriminierung für die Soziale Arbeit herausgestellt.
Im Fokus von Kapitel 6, welches den Schwerpunkt dieser Arbeit markiert, steht die Herausstellung des Auftrags für Soziale Arbeit im Kontext des Antiziganismus. Auf Grundlage einer Gegenstandsbestimmung wird aufgezeigt, auf welchen Ebenen Sozialer Arbeit konkrete Handlungsmöglichkeiten und Thematisierungsschnittstellen existieren.
Kapitel 7 fasst die wichtigsten Erkenntnisse dieser Arbeit zusammen und stellt eine abschließende Schlussfolgerung dar.
Als methodische Vorgehensweise wurde zur Abhandlung des Themas eine deduktive Gliederung gewählt, um die Komplexität der Thematik durch eine fundierte, deskriptive Basis transparenter zu gestalten. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zum einen für Erscheinungsformen von Diskriminierung zu sensibilisieren und eine Reflexion der Vorurteile über Sinti und Roma anzuregen. Hierdurch soll insbesondere für Sozialarbeiter, die in der Praxis mit betroffenen Klienten arbeiten, eine Basis für Selbstreflexion im Beruf geschaffen werden. Zum anderen soll ein fundierter Handlungsauftrag für Soziale Arbeit im Hinblick auf die soziale Stellung der Sinti und Roma formuliert werden.
Diese Arbeit unter dem Titel „Soziale Arbeit im Kontext gesellschaftlicher Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland“ versteht sich nicht als Versuch Erkenntnis über die Lebensweise der Sinti und Roma zu gewinnen, sondern vielmehr als ein Verweis auf die Notwendigkeit, sich den vorherrschenden Vorurteilsstrukturen gegenüber dieser Minderheit zu widmen.
Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Arbeit umfasst Sinti und Roma ungeachtet ihrer Nationalität, denn durch eben diese Betrachtungsweise wird deutlich, dass Ethnizität und nicht Nationalität im Hinblick auf die Diskriminierung der Romgruppen ein wichtiger Indikator zur Stigmatisierung ist.
2 Deskriptive Einführung
Im Folgenden werden zunächst im Rahmen der Vorbemerkung Hinweise hinsichtlich der sprachlichen Mittel und der Einordung in den aktuellen gesellschaftlichen Kontext angeführt. Daran anknüpfend werden grundlegende Informationen zur Ethnie der Sinti und Roma und deren intraethnischen Unterschied aufgezeigt, um einen näheren Zugang zu ihrer Herkunft, dem historischen Verlauf ihrer gesellschaftlichen Verortung sowie zu ihrem Selbstverständnis und ihren Werten zu schaffen. Aufbauend auf diesen Ausführungen wird die Situation der Sinti und Roma schemenhaft im historischen Verlauf von ihrer ersten urkundlichen Erwähnung bis hin zur Gegenwart in Deutschland beschrieben.
2.1 Vorbemerkungen
Als wissenschaftliche Grundlage dieser Arbeit soll folgende soziologische Diskriminierungsdefinition dienen:
„Diskriminierung [liegt] dann vor […], wenn Menschen, die einer Minderheit angehören, im Vergleich zu Mitgliedern der Mehrheit weniger Lebenschancen, das heißt weniger Zugang zu Ressourcen und weniger Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft haben“ (Degener et al. 2008, S. 67).
Im konkreten Bezug zu den Ausführungen, die sich mit den diskriminierenden Handlungen und Haltungen beschäftigen, sollen ebendiese jedoch im Rahmen der Verhaltenskomponente, welche Vorurteile zum Ausdruck bringt, also „das Ausmaß, in dem Menschen negative Verhaltensweisen gegen eine soziale Gruppe oder deren Mitglieder richten“ (Turner/Hewstone 2012, S. 318), betrachtet werden.
Obgleich das Wortpaar Sinti und Roma durch die Bemühungen der jeweiligen Akteure im deutschen Sprachgebrauch Einzug gehalten hat, werden für eine vereinfachte Lesbarkeit im Folgenden auch die Bezeichnungen Romgruppen respektive Romvölker oder Rombevölkerung verwendet, solange eine Differenzierung von Sinti und Roma an der jeweiligen Stelle nicht von Nöten ist. Diese undifferenzierten Bezeichnungen beinhalten international betrachtet alle Minderheitengruppen, die dem Überbegriff der Roma zugeordnet werden, so auch die Sinti. Das Wort „Zigeuner“ wird im Folgenden lediglich verwendet, um historische Bezeichnungen zu zitieren und/oder um den Schweregrad der gesellschaftlich verankerten Abwertung aufzuzeigen. Aus Gründen der komplexen Semantik innerhalb der vorliegenden Arbeit wird fortlaufend auf die genderspezifische Schreibweise verzichtet, ohne die Wichtigkeit ebendieser zu bestreiten. Definitionen von Begriffen, welche nicht vorausgesetzt werden sowie weitere Anmerkungen, werden in Form von Fußnoten erwähnt.
Der gesellschaftlichen Lage der Sinti und Roma in Deutschland kommt bezüglich seiner Einbettung in die Gesellschaft ein Alleinstellungsmerkmal zu, da das Phänomen Antiziganismus ein unbestritten nahezu salonfähiges Ressentiment (vgl. Benz 2014b, S. 49) darstellt, welches jedoch hinsichtlich seines Forschungsstandes noch am Anfang steht (vgl. IntQ 9: Forschungsprojekt HSH: Stender 2016). Auch wenn der öffentliche Diskurs laut der jüngsten und ersten umfangreichen, repräsentativen „Studie zur Bevölkerungseinstellung gegenüber Sinti und Roma“ (vgl. IntQ 11: Anti-diskriminierungsstelle des Bundes 2014) durch Ablehnung und Gleichgültigkeit bestimmt ist, lässt sich dennoch klar bestimmen, dass sowohl breites Unwissen, fehlendes Differenzieren als auch Zurückgreifen auf irrationale Stereotype im Vordergrund stehen. Es wird nicht bestritten, dass Romgruppen besonders in den ost- und südosteuropäischen Staaten besonders prekären Verhältnissen von Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Doch auch in Deutschland – mitten unter uns – wirken antiziganistische Mechanismen und Handlungsstrukturen, die viele Angehörige dieser Minderheit in Exklusionsprozesse drängen, denen sie nicht mehr entfliehen können. Nicht nur die prekäre Bildungssituation der Sinti und Roma (vgl. Strauß 2011) und somit auch die allgemeine Chance auf Teilhabe, geben Aufschluss über die gegenwärtige Situation. Rassistisch motivierte, pogromartige Übergriffe und Anschläge auf Sinti und Roma sind gegenwärtig keine Seltenheit (vgl. IntQ 27: Hamburger Abendblatt und IntQ 28: Zeit Online). Besonders vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Debatte, deren zentraler Punkt die Flüchtlingspolitik und damit die Migration und das interkulturelle Leben bilden, ist die Profession Soziale Arbeit im Hinblick auf gesellschaftspolitische Entwicklungen geforderter denn je.
Der gewählte Titel verweist mit dem sprachlichen Gebrauch der gesellschaftlichen Diskriminierung darauf, dass die antiziganistischen Haltungen und Praktiken sich durch alle Lebensbereiche, gesellschaftliche Strukturen, Milieus und Schichten ziehen. Die antiziganistisch motivierte Diskriminierung der Sinti und Roma ist somit als gesamtgesellschaftliches Problem zu betrachten, was angesichts ebendieser Tatsache zu einem Menschenrechtsproblem eines Ausmaßes wird, welches es aufgrund seiner gesellschaftlichen Akzeptanz zuerst transparent zu machen gilt, bevor an Lösungsansätzen gearbeitet werden kann.
2.2 Kurzcharakterisierung der Sinti und Roma
Romgruppen leben bereits seit Jahrhunderten in Europa und bilden in ihren jeweiligen Herkunftsländern historisch gewachsene Minderheiten, die eine jahrhundertealte Historie gesellschaftlicher Verfolgung und Diskriminierung aufweisen (vgl. IntQ 1: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma). Mit ca. 12 Millionen Menschen bilden sie die größte bekannte Minderheitengruppe Europas (vgl. Weisz 2015, S. 18), jedoch ohne eigenes Staatsterritorium. Sinti, als eine Teilgruppe der Romvölker, sind in West- und Mitteleuropa verortet, wohingegen Roma sich, den historischen Aufzeichnungen zufolge, im ost- und südosteuropäischen Raum angesiedelt haben. Sprachwissenschaftlichen Untersuchungen zufolge wurden Pakistan und Indien als die ursprüngliche Herkunft der Sinti und Roma nachgewiesen, da das Romanes [2] mit der altindischen Sprache Sanskrit verwandt ist (vgl. IntQ 1: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma). Das Wortpaar Sinti und Roma ist eine Besonderheit des deutschen Sprachraumes und bezeichnet die unter die Gesamtheit der Romvölker fallenden Teilgruppen, wonach jeweils die Teilgruppe mit dem jeweilig mehrheitlichen Größenvorkommen zuerst genannt wird. So beschreibt das Wortpaar in Deutschland Sinti und Roma, wohingegen in Österreich Roma und Sinti die Dominanz der Roma bezeichnet. Außerhalb des deutschen Sprachraums wird Roma als Name für die gesamte Minderheit verwendet (vgl. ebd.).
Sinti sind in Deutschland bereits seit ca. 600 Jahren beheimatet und repräsentieren gemeinsam mit den deutschen Roma als deutsche Sinti und Roma, neben den deutschen Sorben, den Friesen und den Dänen eine nationale Minderheit. Die Minderheitengruppe der deutschen Sinti und Roma wurde in das im Jahre 1995 unterzeichnete „Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ aufgenommen (vgl. Delfeld 2015, S. 242), welches der Minderheit unter anderem die Förderung, Achtung und Anerkennung ihrer Kultur, den Schutz vor Assimilationsversuchen und Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihrer Ethnizität zusichert (vgl. IntQ 16: Europarat 1995). Als deutsche Roma gelten die Menschen, dessen Vorfahren seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts nach Deutschland zugewandert sind (vgl. von Mengersen 2015, S. 13). Sinti und Roma bilden keine homogene Gruppe, „ […] auch wenn sich beide der Gruppe der Roma angehörig fühlen“ (von Mengersen 2015, S. 13).
Durch Bürgerrechtsbewegungen, deren Grundstein ein von Sinti initiierter Hunger-streik an der Gedenkstätte Dachau im Jahre 1980 legte (vgl. Delfeld 2015, S. 235), schlossen sich im Jahr 1982 neun Roma-Verbände zum „Zentralrat Deutscher Sinti und Roma“ zusammen.
Im Zuge des Wechsels von der Fremd- zur Selbstbezeichnung[3], nahmen auch zunächst die jeweiligen Interessenverbände in Deutschland diese Bezeichnung an und fügten ihrer Selbstbezeichnung bald die in Deutschland in der Mehrheit vertretene Sintgruppe hinzu. Das Wortpaar wurde von den Interessenverbänden der Romgruppen in den 1980er Jahren im deutschen Sprachgebrauch implementiert, um das stigmatisierte Wort „Zigeuner“ abzulösen. Die „IRU-International Roma Union“, als wichtigste transnationale Interessenvertretung der Roma, bevorzugt die international dominierende Bezeichnung Roma als Bezeichnung für die gesamte Minderheit (vgl. IntQ 2: International Roma Union).
Auslösende Faktoren für den Migrationsweg nach Europa sind, entgegen der Mehrheitsauffassung, welche den Romgruppen einen Wandertrieb zuschreibt, Vertreibung, Kriege und/oder wirtschaftliche Not, welche sich im Laufe ihrer (Zuwanderungs-) Geschichte wiederholten respektive fortsetzten (vgl. IntQ 3: bpb: Engbring-Romang 2014). Auf Grundlage ihrer Geschichte haben unter anderem die Säulen der Sprache und der Familie im Leben der Roma einen besonders hohen Stellenwert. Sprache wird als wichtiges Identitätsmerkmal angesehen, denn die Verständigung in Romanes schafft Vertrauen und ist eine Bekennung zur Minderheitengruppe. Gleichzeitig ist ebendiese Identifikation in Anbetracht des historischen Verlaufes während des Nationalsozialismus, aber auch in Anbetracht hiesiger Diskriminierungserfahrungen negativ konnotiert (vgl. Lagrene 2015, S. 245).
2.3 Sinti und Roma in Deutschland: Vergangenheit und Einführung in den Status Quo
Dass die Festlegung auf die erste Dokumentation der Anwesenheit der Romgruppen in Hildesheim im September 1407 aufgrund der Fremdbezeichnung „Tateren [sic!]“[4] literaturwissenschaftlich umstritten ist (vgl. Opfermann 2015b, S. 27) gibt erste Hinweise darauf, dass von Beginn an Fremdbezeichnungen und fremdbestimmte Dokumentationen sowie Untersuchungen den Diskurs beherrschten. Zeitgenössische Quellenbestände sind nicht allumfassend erschlossen, lassen jedoch Rückschlüsse zu, dass ab 1417 erste urkundliche Erwähnungen von Gruppen aus „Klein-Ägypten“ berichteten, aus denen mit vermeintlichem Herkunftsbezug die Fremdbezeichnung „gypsy“ oder „gitano“ in den damaligen Sprachgebrauch resultierte. In der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts war sowohl bürgerliche Anerkennung und Akzeptanz gegenüber den Romvölkern als auch bereits negative Zuschreibungen wie „diebisches Verhalten [sic!]“ (Opfermann 2015b, S. 27) erkennbar. Dies markiert nach Klaus-Michael Bogdal eine Ambivalenz aus Verachtung und Faszination der Mehrheitsbevölkerung (vgl. Bogdal 2015b, S. 88). Sukzessive entwickelte sich eine Strafpraxis, die durch reichsweite Beschlüsse Romgruppen kollektiv unter den Generalverdacht der unterstellten muslimischen[5] Spionage stellte. In diesem Zuge festigte sich eine Praxis aus Duldungsverboten, Geleitverboten und Ausweisungsandrohungen, die die Romvölker dazu zwang, illegalisierte Migration zu betreiben. Im weiteren historischen Verlauf durch Etappen der Deklarierung zur Vogelfreiheit, Zwangsarbeit, Kriminalisierung zur Durchsetzung des Gewaltmonopols (vgl. Opfermann 2015b, S. 31), Kontaktverboten zur Mehrheitsbevölkerung und der Entwicklung der „Zigeunerpolitik“ des deutschen Kaiserreiches, verschärfte und verfestigte sich die institutionell legitimierte Diskriminierung der Romvölker. Zwangsmaßnahmen wie die getrennt von den Eltern durchzuführende Erziehung der Kinder, waren stark geprägt von damaligen Rassenideologien und laut Marion Bonillo vollzog sich an dieser Schnittstelle „ein fließender Übergang von extrem negativen ´Zigeuner´-Ressentiments hin zu einer rassistisch fundierten ´Zigeuner´-Stereotype“ (Bonillo 2015, S. 51). Zwei Betrachtungsebenen bestimmten während des deutschen Kaiserreiches den „Zigeunerdiskurs“: die kriminalbiologische und die anthropolo-gische Betrachtungsebene; beiden inhaltlich gemeinsam waren jedoch eindeutig rassistische Akzente (vgl. Bonillo 2015 mit Verweis auf Bogdal 2011a, S. 307–347).
Die diskriminierende Politik entwickelte sich weiter und zu Beginn des 20. Jahrhunderts ereilten nationale und internationale Bestrebungen die „Zigeunerpolitik“ nicht nur zu vereinheitlichen, sondern auch weitergehend zu verschärfen (vgl. Bonillo 2015, S. 60). Die Ausgrenzungspolitik des deutschen Kaiserreichs wurde nach dem ersten Weltkrieg kontinuierlich betrieben und „nach dem Machtantritt der National-sozialisten aufgegriffen, fortgeführt und radikalisiert […]“ (Opfermann 2015b, S. 82).
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde eine systematische Rassenpolitik betrieben, dessen fester Bestandteil auch die „NS-Zigeunerpolitik“ war. Katalysatoren dieser Prozesse waren besonders die Polizei und die „Rassenpolitiker“ (vgl. Fings 2015a, S. 106). Staatliche Institutionen wie die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ wurden etabliert und „Zigeunerexperten“, insbesondere Dr. Dr. Robert Ritter,[6] fertigten „Gutachten“ an, die eine vermeintliche Legitimation für polizeiliche Maßnahmen, Sterilisationen und die später folgenden Deportationen lieferten. Obwohl die institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen den Romvölkern das allgemeine Leben erschwerten, waren sie entgegen Behauptungen der NS-Propaganda in das gesellschaftliche Leben integriert. Viele Sinti und Roma leisteten sogar im ersten Weltkrieg Militärdienst.
Während der Diktatur wurden im nationalsozialistisch besetzten Europa Millionen Menschen systematisch ermordet, darunter mindestens 500.000 Sinti und Roma (vgl. IntQ 4: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma). Auf der Ebene der europäischen Dimension wurden Sinti und Roma systematisch erfasst, isoliert, deportiert und besonders im deutsch besetzten Ost- und Südosteuropa auch außerhalb der Lager willkürlich ermordet (vgl. Fings 2015a, S. 109, 117 f.). Der Völkermord an den Sinti und Roma (Porajmos) fand jedoch im Gegensatz zum Genozid an den Juden (Shoa) lange Zeit keinen Raum im öffentlichen Diskurs und Gedenken. Die erste öffentliche Anerkennung des Völkermordes wurde durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt im Jahre 1982 ausgesprochen (vgl. Fings 2015b, S. 145).
Bis zur gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Situation durchliefen die politischen Strategien in Bezug auf Romgruppen in den 1950er Jahren zunächst den Versuch an alten Exklusionspraktiken zur Abschreckung und Vertreibung festzuhalten. In den 1960er Jahren wurde versucht ein autoritäres Konzept aus bedingter Akzeptanz der Minderheiten ohne Angebot von Integration und Teilhabe in Form der Containment-Politik[7] zu etablieren. Mit dem Wandel der edukativen Grundlage lokaler Sozialpolitik und der sich professionalisierenden Wohlfahrtspflege wurde Ende der 1960er Jahre ein neuer Kurs in der Minderheitenpolitik, die sogenannte Sozialplanung begonnen. Durch das Instrument der Sozialberichterstattung und des Handelns auf Grundlage wissenschaftlicher Befunde, sollten „die Ursachen von Ausgrenzung und sozialer Benachteiligung überw[u]nden [werden]“ (Widmann 2015, S. 177).
In den neuen sozialen Bewegungen, die sich in den 1970er Jahren formierten und sich ausgegrenzten Gruppen zuwandten, entstand eine Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma, die nicht nur maßgeblich zur politischen Emanzipation dieser Minderheit beitrug, sondern auch den Beginn einer Bewusstseinsänderung über den Völkermord und die fortlaufenden Diskriminierungen bei der Mehrheits-bevölkerung bewirkte (vgl. Peritore 2015, S. 188). Es konnten durch die Bemühungen des „Zentralrats Deutscher Sinti und Roma“ viele Erfolge im politischen Diskurs verbucht werden. Einer dieser Erfolge ist die eingangs erwähnte Aufnahme der deutschen Sinti und Roma in das „Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“, welches in Deutschland als Bundesgesetz umgesetzt wurde (vgl. IntQ 5: Bundesministerium des Innern 2014). Davon zu unterscheiden sind Romgruppen ausländischer Staatsangehörigkeit.[8]
Darüber hinaus wurde den Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene im Jahr 2011 auferlegt, einen Bericht zur „nationalen Strategie zur Integration der Roma bis 2020“ zu erarbeiten. Die Bundesregierung übermittelte den Bericht im Dezember 2011 an die Europäische Kommission (vgl. IntQ 6: Bundesministerium des Innern 2011).
In der gegenwärtigen Situation der Minderheitenpolitik werden jedoch die Grenzen der ersuchten Assimilation, gar der Integration sichtbar. Peter Widmann benennt drei Grenzen für die Möglichkeiten sozialtechnischer Eingriffe: die Konkurrenz auf den lokalen Arbeitsmärkten, die Zählebigkeit von Wahrnehmungsmustern und die strukturelle Segregation (vgl. Widmann 2015, S. 180 f.). Angesichts des stetigen gesellschaftlichen und sozioökonomischen Wandels in Zeiten einer Konkurrenz-gesellschaft, die sich mit Herausforderungen wie einer erhöhten Anzahl von Asylbewerbern und nationaler Polemik konfrontiert sieht, bestreiten in unserer Gesellschaft sowohl Sinti und Roma deutscher Staatsbürgerschaft, Roma als Unionsbürger, aber auch als Nicht-EU-Bürger ihren Lebensalltag. Zentrale Faktoren für die Zuwanderung von Roma nach Deutschland stellen sowohl die Situation in den Balkan-Staaten als auch die EU-Ost Erweiterung dar (vgl. IntQ 7: Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Grienig 2010 ).
Laut Angaben der „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ leben in Deutschland aktuell ca. 80.000 bis 140.000 Sinti und Roma, von denen etwa 70.000 die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Rombevölkerung als größte ethnische Minderheiten-gruppe Europas beziffert in Europa etwa 10 bis 12 Millionen Menschen, in der EU schätzungsweise sechs Millionen Menschen (vgl. IntQ 8: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014). Das Verhältnis der Anteile an der europäischen Gesamtbevölkerung wird anhand folgender Grafik veranschaulicht:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung
Laut Gregor Grienig ist die Bevölkerungsgruppe der Romvölker in der deutschen Statistik aufgrund von mehrdimensionalen Problemlagen empirisch nur schwer zu erfassen und lässt daher nur geschätzte Angaben zu. Zum einen beruhen deutsche Zahlen zur Ethnie generell auf Schätzungen, da in amtlichen Datenerhebungen stets nach der Nationalität, nicht aber nach der Ethnienzugehörigkeit gefragt wird. Zum anderen verweigern Romgruppen oftmals die Bekennung zur Ethnie aus Furcht vor sozialer Ausgrenzung (vgl. IntQ 7: Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Grienig 2010). Den derzeitigen Forschungsstand der Antiziganismusforschung[9] in der BRD bezeichnet Prof. Dr. Wolfram Stender [10] im Vergleich zu dem der Antisemitis-musforschung als rückständig (vgl. IntQ 9: Forschungsprojekt HSH: Stender 2016).
3 Darstellung der Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland
In den folgenden drei Unterkapiteln soll im Rahmen der eingangs erwähnten soziologischen Definition von Diskriminierung veranschaulicht werden, in welcher Form Diskriminierung gegenüber Sinti und Roma gegenwärtig in Deutschland in Erscheinung tritt. Die im Folgenden ausgewählten Diskriminierungskategorien entsprechen den im politischen Kontext bedeutsamen Kategorien der individuellen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung (vgl. Degener et al. 2008, S. 66). Im Kontext Sozialer Arbeit sind besonders diese Kategorien von großer Bedeutung, da sie die Schnittstelle zwischen Sozialer Arbeit und Politik markieren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches semantisch von folgenorientierter Benachteiligung spricht, differenziert nach mittelbarer und unmittelbarer Form, also nach direkter und indirekter Form von Benachteiligung und Diskriminierung.
„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (§1 AGG).
Ungeachtet dieser uneindeutigen Begriffslage werden im Folgenden Diskrimi-nierungen im Sinne von intentionalem Ungleichbehandeln aufgeführt, welche das Aberkennen von Ansprüchen und desselben Wertes des betroffenen Menschen mit negativen Folgen für eben diesen beinhalten. Diskriminierungen sind häufig mehr-dimensional oder treten als Mehrfachdiskriminierung auf, was oftmals eine eindeutige Zuschreibung einer Ebene der Diskriminierung erschwert (vgl. IntQ 10: Anti-diskriminierungsstelle des Bundes 2013).
Die folgende Darstellung versteht sich nicht als abschließend, sondern soll als exemplarische Funktion zum Verweis auf die vorhandenen Diskriminierungen dienen.
3.1 Diskriminierung auf der individuellen Ebene
Unter individueller Diskriminierung werden vorurteilsbehaftete Handlungen und Haltungen zusammengefasst (vgl. Degener et al. 2008, S. 66), die sich in konkreten Handlungen auf interaktioneller Ebene ausdrücken. Da die individuelle Diskriminierung auf Vorurteilen und Stereotypen fußt, ist diese Diskriminierungsform häufig rational nicht zu erklären. Individuelle Diskriminierungsformen können mit strukturellen und institutionellen Diskriminierungsformen zusammenhängen, aus diesen resultieren oder sie bedingen (vgl. IntQ 10: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2013).
Unter dem Titel „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung“ wurde 2014 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine der ersten umfangreichen und repräsentativen Erhebungen zur Bevölkerungseinstellung zu Sinti und Roma veröffentlicht (vgl. IntQ 11: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014). Die Studie, welche von dem Zentrum für Antisemitismusforschung und dem Institut für Vorurteils- und Konfliktforschung erarbeitet wurde, gibt Aufschluss darüber, dass den Sinti und Roma im Vergleich zu anderen Minderheiten die geringste Sympathie entgegengebracht wird. So lehnt laut der vorliegenden Studie jeder dritte Deutsche Sinti und Roma als Nachbarn ab; 20 % der Befragten geben eine klare Abneigung Preis. Im Unterschied zu Abneigungen gegenüber anderen Minderheiten (vgl. IntQ 12: Mediendienst Integration: Attamann/Ghelli 2014) zieht sich die Ablehnung gegenüber Sinti und Roma durch alle Bevölkerungsschichten und geht einher mit der Auffassung, von 49 % der Befragten, dass die Minderheit durch ihr Verhalten Feindseligkeit hervorriefe (vgl. IntQ 11: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014, S. 18). Auf die Frage, was zum adäquaten Zusammenleben nötig sei, gaben 80 % ein rigoroseres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch und 78 % gegen Kriminalität an. So hat offenbar der öffentlich geführte Diskurs über Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien – medial oftmals gleichgesetzt mit Roma – bereits vorhandene Stereotype neu entfacht oder neue Stereotype aufkommen lassen. Die Erhebung lässt allerdings auch erkennen, dass sich in den Bevölkerungseinstellungen gegenüber der Minderheit der Sinti und Roma kein fester Vorurteilsbestand ausmachen lässt. „Aktiviert werden die existierenden Vorurteilsmuster in Momenten des realen oder vorgestellten Kontaktes mit dem Thema“ (IntQ 11: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014, S. 13). So dienen Missstände, die im politischen, gesellschaftlich wie auch im medialen Diskurs, unter Zuhilfenahme von Stereotyp-Bildern und Gleichsetzung von Nationalität und Ethnie, angeführt werden als Nährboden zur Reproduktion von Vorurteilen und sozialen Missständen. Die ambivalenten Forderungen der Befragten geben Aufschluss über eine der zentralen Aussagen der Studie, welche ein breites Unwissen über die Bevölkerungsgruppe in der Mehrheitsbevölkerung bestätigt. So nimmt jeder zweite Befragte die Minderheit als benachteiligte Gruppe wahr, assoziieren jedoch ca. 20 % mit dem herabwürdigenden Begriff „Zigeuner“ sowohl Kriminalität als auch Schmarotzertum . Die Projektleiter der Studie Prof. Dr. Wolfgang Benz[11] und Prof. Dr. Werner Bergmann sehen den Grund dafür, dass sich die Befragten nicht weiter mit den Entstehungsmechanismen für diese Assoziationen – also den Vorurteilen – beschäftigen, nicht nur in der weit verbreiteten Unwissenheit der Bevölkerung und den extern projizierten Stereotypen. Sie machen den Auslöser in der Schnittstelle der Ablehnung und der Gleichgültigkeit aus, „da die Gleichgültigkeit, die dem Thema und der Minderheit entgegengebracht wird, keine weitere Auseinander-setzung notwendig erscheinen lässt“ (IntQ 11: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014, S. 13). Das generelle Unwissen über die Ethnie zeichnet sich darin ab, dass nur 7 % der Befragten den Unterschied von Sinti und Roma benennen konnten. Darüber hinaus wurde die Zahl der in Deutschland lebenden Sinti und Roma zwischen 250.000 und eine Million geschätzt, wohingegen sich die tatsächliche Anzahl auf schätzungsweise 80.000 bis 140.000 beläuft (vgl. IntQ 8: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014). Der Fakt des Völkermordes an den Sinti und Roma während des Nationalsozialismus ist in der Bevölkerung oftmals bekannt, jedoch lässt sich hier ein klarer Generationenunterschied ausmachen; so ist dieses Thema lediglich jedem dritten Deutschen unter 34 Jahren unbekannt. Auffallend für das Zusammenspiel von Antipathie, sozialer Distanz und Unwissenheit ist das Ergebnis, dass unter der generationenübergreifenden Personengruppe, die die größte soziale Distanz zu Sinti und Roma aufwies, 38 % deren Verfolgung nicht bekannt war, wohingegen unter der Personengruppe die keine soziale Distanz zu Sinti und Roma aufwies, 14 % deren Verfolgung nicht bekannt war (vgl. IntQ 11: Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014, S. 50 f.).
[...]
[1] Antiziganismus beschreibt die vorurteilsbehaftete und stereotype, abwertende und xenophobe Haltung gegenüber als „Zigeunern“ wahrgenommenen Einzelpersonen oder Gruppen (vgl. IntQ 18: bpb: Benz 2014).
[2] „Romanes“ oder auch „Romani“ bezeichnet die Sprache der Rombevölkerung. „Roma“ aus dem Romanes = Menschen.
[3] also der jeweilig nationalen Bezeichnungen von z.B. „Zigeuner“ im deutschen Sprachraum oder „Gypsy“ im englischen Sprachraum in „Roma“.
[4] Diese Gruppenbezeichnung ist im nördlichen Mitteleuropa und in Skandinavien bis heute ein Synonym für „Heiden“ bzw. „Zigeuner“.
[5] Die Erklärung des Spionageverdachts dürfte laut Opfermann in der mit der ersten Belagerung Wiens (1529) verbundenen Aufkeimung der „muslimischen Gefahr“ liegen (vgl. Opfermann 2015b, S. 29).
[6] Dr. Dr. Robert Ritter promovierte in Psychologie und Medizin und etablierte sich als „Zigeuner-experte“ im Dritten Reich. Er führte seine wissenschaftliche Arbeit nach 1945 weiter und gab an, zu NS-Zeiten wertfrei geforscht zu haben (vgl. Fings 2015a, S. 107 und Fings 2015b, S. 154).
[7] Die Containment Politik wurde von dem Soziologen Jean-Pierre Liégeois europaweit als Versuch beschrieben, die Bevölkerungsanteile die nicht vertrieben werden können innerhalb des Stadtgebietes, isoliert von anderen Wohngebieten, anzusiedeln (vgl. Widmann 2015, S. 174).
[8] In dieser Arbeit kann aus quantitativen Gründen weder auf den rechtlichen Status noch auf den sich wandelnden Kurs der Asylpolitik eingegangen werden.
[9] Die Bezeichnung Antiziganismusforschung ist in Fachkreisen semantisch umstritten, da auch diese die Zuschreibung „Zigeuner“ enthält. Im Rahmen dieser Arbeit wurde der Begriff als zutreffend gewählt, da er namentlich bereits auf die Kernsymptomatik der Stigmatisierung verweist.
[10] Herr Prof. Dr. Wolfram Stender ist Projektleiter des Forschungsprojektes „Konstellationen des Antiziganismus. Aktuelle Erscheinungsformen der Diskriminierung von Sinti und Roma und Grundlinien einer sozialpädagogischen Antidiskriminierungsarbeit“ an der Hochschule Hannover.
[11] Prof. Dr. Wolfgang Benz ist ein international anerkannter Vertreter der Vorurteilsforschung mit dem Forschungsschwerpunkt unter anderem auf Minderheitenfragen.
- Arbeit zitieren
- Nadin Linz (Autor:in), 2016, Soziale Arbeit im Kontext gesellschaftlicher Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336387
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